Verteidigung der Thesis Mitte Oktober - für WS16/17 nochmal einschreiben?

Gast #4718273
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Hallo ihr Lieben,

ich sitze gerade über meiner Master-Thesis, welche ich hoffentlich wie 
geplant am 29.09.16 abgeben werde. Termin für die Verteidigung ist am 
17. Oktober.

Soweit, so gut.
Nachdem ich eben die Erinnerung wegen der Rückmeldefrist fürs nächste 
Semester bekommen habe, bin ich etwas ins Grübeln gekommen, weil ich da 
bisher noch gar nicht drüber nachgedacht habe. Würdet ihr euch für den 
Fall der Fälle nochmal rückmelden? Anscheinend kann man sich ja auch 
noch bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn wieder exmatrikulieren... ist 
halt die Frage, wieviel Geld man dann rückerstattet bekommt? In der PO 
bzw. ATO steht nichts konkretes dazu und unsere Prüfungsamtmenschen 
antworten mal wieder nicht auf eMails und ignorieren das Telefon.

Wie war das bei euch geregelt?
Verteidigung im Oktober => noch mal Semestergebühr?

ich frage mich auch gerade, auf welches Datum die Masterarbeit bzw. der 
Abschluss datiert wird: Zeitpunkt Abgabe des schriftlichen Teils oder 
Kolloq? Wie immer steht in unseren (Prüfungs-)Ordnungen nix dazu. Uni 
famos!
Gast #4718277
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Bei mir war das damals so, dass ich das Kolloq innerhalb von 4 Wochen 
nach Abgabe des schriftlichen Teils halten musste. Noch mal 
Semestergebühren zahlen brauchte ich nicht. Es gab eine 4-wöchige 
Gnadenfrist bis Ende April, bis dahin war man von "Gebühren" befreit. 
Datiert wurde die Masterarbeit bei mir auf den Termin der Abgabe, nicht 
des Kolloqs. Aber das ist wahrscheinlich an jeder Hochschule 
verschieden?
Gast #4718279
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Gimmo schrieb:
> Bei mir war das damals so, dass ich das Kolloq innerhalb von 4
> Wochen
> nach Abgabe des schriftlichen Teils halten musste. Noch mal
> Semestergebühren zahlen brauchte ich nicht. Es gab eine 4-wöchige
> Gnadenfrist bis Ende April, bis dahin war man von "Gebühren" befreit.
> Datiert wurde die Masterarbeit bei mir auf den Termin der Abgabe, nicht
> des Kolloqs. Aber das ist wahrscheinlich an jeder Hochschule
> verschieden?

Gimmo schrieb:
> Bei mir war das damals so, dass ich das Kolloq innerhalb von 4
> Wochen
> nach Abgabe des schriftlichen Teils halten musste. Noch mal
> Semestergebühren zahlen brauchte ich nicht. Es gab eine 4-wöchige
> Gnadenfrist bis Ende April, bis dahin war man von "Gebühren" befreit.
> Datiert wurde die Masterarbeit bei mir auf den Termin der Abgabe, nicht
> des Kolloqs. Aber das ist wahrscheinlich an jeder Hochschule
> verschieden?

Gimmo2 sollte da stehen ;=)
Gast #4718290
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@Gimmo2: Hör auf meinen Namen zu kopieren :=/

@ Gerald: Ja, da hast Du Recht. Prüfungsamt ist bei uns jedoch eine 
Katastrophe... mal hü mal hott. Man bekommt keine konkreten verwertbaren 
Antworten. Zum Kotzen. Wenns wenigstens irgendwo schriftlich in der PO 
oder ATO stehen würde, aber Pustekuchen. Hab auch schon ein paar 
Studenten gefragt, aber die wissen auch nicht genau Bescheid. Naja,
#4718317
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Prinzipiell gilt, die Note ist quasi unabhängig von schriftlicher 
Ausarbeitung oder Vortrag. Die Note bekommst du dafür, wie gut du 
gearbeitet hast. Also, hast du auf deinen Betreuer gehört? Wie bist du 
damit umgegangen wenn etwas eine Weile schief lief? Bist du vielleicht 
auch einmal sonntags da gewesen als es für die Arbeit wichtig war?
Die Arbeit wird höchstens einmal durchgeblättert. Hierbei sollten keine 
groben Schnitzer sichtbar sein (das macht auch aus einer 1,0 arbeit eine 
1,3). Ähnliches gilt für die mündliche Prüfung. Nur kann hier eine 
schlechtere Note (2,0 beispielsweise) auf eine 1,7 gezogen werden. Ist 
er richtig mies (gab es bis jetzt nicht)  würde ich auch nicht davor 
zurückschrecken eine 2,3 daraus zu machen.

Melde dich einfach zurück, und exmatrikuliere dich. Die werden dann 
schon prüfen wieviel geld du zurück bekommst, im schlimmsten Fall haste 
eben 150€ versenkt. Who cares.
#4718330
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Gerald M. schrieb:
> Die Arbeit wird höchstens einmal durchgeblättert.

Hab ich bei meinen Studenten nie so gemacht. Ist ja auch Unklug 
schließlich ist das für den Doktoranden am Ende ne super Doku, wenn es 
an das Schreiben der Diss geht.

Ansonsten kann ich leider auch nur beitragen, dass man bei uns auch 
innerhalb einer gewissen Frist die Beiträge zurückbekommen hat.
Gast #4718339
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Gimmo schrieb:

> ich frage mich auch gerade, auf welches Datum die Masterarbeit bzw. der
> Abschluss datiert wird: Zeitpunkt Abgabe des schriftlichen Teils oder
> Kolloq?

Bei mir war es der Tag des Kolloquiums. Das musste übrigends mistamt 
Termin auch vorher angemeldet werden.
Gast #4718349
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Gimmo schrieb:
> ich frage mich auch gerade, auf welches Datum die Masterarbeit bzw. der
> Abschluss datiert wird: Zeitpunkt Abgabe des schriftlichen Teils oder
> Kolloq? Wie immer steht in unseren (Prüfungs-)Ordnungen nix dazu. Uni
> famos!

Ich würde mir übrigends mal gedanken darüber machen, ob es nicht 
sinnvoll wäre sich unabhängig von der Notwendigkeit zurückzumelden. Dann 
behälst du nämlich bis zum ablauf des kommenden Semester den 
Studentenstatus. Gerade im Bezug auf Versicherungen und Semesterticket 
ist das sehr interessant!
Gast #4718353
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Gimmo schrieb:
> ich sitze gerade über meiner Master-Thesis,

Wie hast Du das denn geschafft?

Gimmo schrieb:
> fürs nächste
> Semester bekommen habe, bin ich etwas ins Grübeln gekommen, weil ich da
> bisher noch gar nicht drüber nachgedacht habe

Was ist denn das Semester nach (bestandener) Master-Arbeit? Liest sich 
nicht so, als wenn Du promovieren willst.

Hast Du Dich noch nirgendwo beworben?

-> Troll
Gast #4718392
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Gimmo schrieb:
> Wie war das bei euch geregelt?
> Verteidigung im Oktober => noch mal Semestergebühr?

Kurz: Bezahl den Semesterbeitrag.

Nach der bestandenen Abschlussprüfung (Kolloquium oder Verteidigung) 
musst du dich im Studiensekretariat auf Antrag exmatrikulieren. Die 
Uni/FH wird dir einen Teil des Semesterbeitrags erstatten.

Wenn du dich nicht rechtzeitig zurück meldest und deine Verteidigung 
bzw. das Kolloquium in das nächste Semester fällt, wirst du 
schlimmstenfalls zwangsexmatrikuliert.

Würde ich nicht riskieren...
Gast #4718395
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Dieter F. schrieb:
> Was ist denn das Semester nach (bestandener) Master-Arbeit? Liest sich
> nicht so, als wenn Du promovieren willst.
>
> Hast Du Dich noch nirgendwo beworben?
>
> -> Troll


Ich glaube, die Herren gehobenen Alters in diesem Forum haben den 
Begriff Troll irgendwie missverstanden. Lieber Dieter, Dein Post ist 
Troll 1-0-1.
Vielleicht hilft das Video ja, Licht ins Dunkel zu bringen:

https://www.youtube.com/watch?v=5gqHTlBp6iY
Persönliche Seite #4718405
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Wie so oft ist eine Ferndiagnose nicht möglich. 100 Unis, 100 Studien- 
und Prüfungsordnungen. Aber eines ist gewiss. Wenn dein Studiengang 
akkreditiert ist, dann existiert eine Studien- und Prüfungsordnung ggf. 
noch weitere Ordnungen zu Bachelor- und Masterthesis. Warum auf das 
Prüfungsamt schimpfen – lies die entsprechenden Ordnungen – richte dich 
danach.
„Es schadet meiner Mutter gar nichts, dass mir die Hände frieren. Warum 
kauft sie mir keine Handschuhe!“
Gast #4718478
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Dieter F. schrieb:
> anonymous schrieb:
> Nach der bestandenen Abschlussprüfung (Kolloquium oder Verteidigung)
> musst du dich im Studiensekretariat auf Antrag exmatrikulieren.
>
> Ist das heute wirklich so - wir "wurden" exmatrikuliert ...

Aber erst zum Ende des Semesters.
Gast #4718861
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Dieter F. schrieb:
> Ist das heute wirklich so - wir "wurden" exmatrikuliert ...

Ich habe meine Diplomprüfung (= Kolloquium) kurz vor dem Ende des 
Wintersemesters bestanden.

Unmittelbar nach der Prüfung hat mir Studiensekretariat mitgeteilt, dass 
ich mich auf Antrag selbst exmatrikulieren muss, damit mir die 
Studienzeit für die Rentenversicherung anerkannt wird.

Hätte ich keinen Antrag auf Exmatrikulation gestellt, wäre ich von der 
Hochschule zum Ende des Semesters exmatrikuliert worden mit dem 
Nachteil, dass mir kein Bescheid für die RV ausgestellt worden wäre. Nur 
so am Rande.
Gast #4718863
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anonymous schrieb:

> Unmittelbar nach der Prüfung hat mir Studiensekretariat mitgeteilt, dass
> ich mich auf Antrag selbst exmatrikulieren muss, damit mir die
> Studienzeit für die Rentenversicherung anerkannt wird.

Unsinn. In Studierendensekretariaten wird auch viel Mist erzählt.

> Hätte ich keinen Antrag auf Exmatrikulation gestellt, wäre ich von der
> Hochschule zum Ende des Semesters exmatrikuliert worden mit dem
> Nachteil, dass mir kein Bescheid für die RV ausgestellt worden wäre. Nur
> so am Rande.

Du kriegst denn dann wahrscheinlich nur nicht automatisch zugesendet.
#4718867
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anonymous schrieb:
> Unmittelbar nach der Prüfung hat mir Studiensekretariat mitgeteilt, dass
> ich mich auf Antrag selbst exmatrikulieren muss,

Mit diesen schönen Formular, das man
(a) eigenhändig auszufüllen hatte,
(b) auf dem man den Grund für die Exmatrikulation ankreuzen musste und
(c) zur Auswahl beim Ankreuzen auch "Verstorben" stand?

Im Prüfungsamt kannten sie schon jeden Witz über das Formular.

Zum Threadstarter kann man nur sagen, typischer Versuch am völlig 
falschen Ende zu optimieren. Jahrelang studiert. Ein erfolgreicher 
Abschluss ist in Sicht. Mit dem Abschluss kann die Karriere und das 
Geldverdienen hoffentlich beginnen. Was macht er? Er ist bereit den 
Abschluss für ein paar Kröten gesparten Semesterbeitrag zu riskieren. 
Geht's noch? Früher hat man nur die Intelligentesten zum Studium 
zugelassen, heute muss man wohl nicht mal in der Lage sein sich selbst 
ein Butterbrot schmieren zu können.
(Firma: --------------) #4719082
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Hannes J. schrieb:
> Früher hat man nur die Intelligentesten zum Studium
> zugelassen, heute muss man wohl nicht mal in der Lage sein sich selbst
> ein Butterbrot schmieren zu können.

Intelligenz wird in D-land an dem Notenschnitt abgelesen.
Was aber wiederum zeigt, dass die Ableser nicht die Intelligentesten 
sind.

Den die Noten korrelieren in D-land einfach zu oft mit der Nase und 
Herkunft gewisser Personen und Schichten.
Gast #4719116
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> Hätte ich keinen Antrag auf Exmatrikulation gestellt, wäre ich von der
> Hochschule zum Ende des Semesters exmatrikuliert worden mit dem
> Nachteil, dass mir kein Bescheid für die RV ausgestellt worden wäre. Nur
> so am Rande.
das stimmt; schön, wenn Dich Dein Studiensekretariat darauf hingewiesen 
hat.
Anderseits spielt dieser gravierende Nachteil wegen 0,5 Rentenpunkten 
nun wirklich keine Rolle in der Gesamtbilanz der lächerlichen Rente.

> Anscheinend kann man sich ja auch
> noch bis einen Monat nach Vorlesungsbeginn wieder exmatrikulieren... ist
> halt die Frage, wieviel Geld man dann rückerstattet bekommt?
Geizknochen - als Master wirst Du hoffentlich gut verdienen und schon 
jetzt eine Stelle sicher haben? Und wenn nicht kannst Du als 
eingeschriebener Studi ja noch mal wegen verminderter Sozialabgaben ein 
halbes Jahr richtig Geld verdienen oder Party feiern.
Sich wegen einer läppischen Semestergebühr Gedanken zu machen ist ja 
schon vielsagend.
(Firma: --------------) #4719206
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mitgelesen schrieb:
> das stimmt; schön, wenn Dich Dein Studiensekretariat darauf hingewiesen
> hat.
> Anderseits spielt dieser gravierende Nachteil wegen 0,5 Rentenpunkten
> nun wirklich keine Rolle in der Gesamtbilanz der lächerlichen Rente.

HS-Zeiten werden schon lange nicht mehr als Rentenpunkte angerechnet.
Es sind nur Anrechnungszeiten für die 35 Jahre in der RV!
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/1_Lebenslagen/01_Ausbildung/02_Basiswissen/06_Studium_und_schulische_Ausbildung/Studium_schulische_Ausbildung_node.html

Also
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/rententipp/35_oder_45_jahre.html

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