Hallo,
wie schützt sich ein Unternehmen eigentlich gegen Softwareklau?
Manche Firmen bieten ja bestimmte Softwarepakete / Bibliotheken an, um
z.B. Peripherieelemente eines Controllers besonders komfortabel
betreiben zu können.
Die Lizenzen haben dann z.B eine Beschränkung auf genau einen Gerätetyp
oder auf eine Familie.
Oft kann man die Softwarepakete sogar ein paar Wochen lang testen.
Wie verhindert eine Firma nun, dass solche Bibiotheken nicht einfach in
weiteren Produkten eingesetzt werden?
Für Telefonbücher weiß ich, dass dort einige falsche Einträge
vorgenommen werden und somit Kopien entlarvt werden können, aber eine
Software über Peripherieelemente eines Controllers ist dann vermutlich
doch vom Umfang her etwas kleiner, so dass ein Schutz durch Verstecken
möglicherweise schwieriger wird.
Weiterhin würde mir einfallen, dass vielleicht ein Timing minimal
manipuliert wird, so dass es dem Nutzer nicht auffällt, selbst wenn er
die Sourcen offen vorliegen hat.
Was könnte noch als Schutz eingebaut werden?
mfg
DieWeltIstSchlecht
DieWeltIstSchlecht schrieb:> Die Lizenzen haben dann z.B eine Beschränkung auf genau einen Gerätetyp> oder auf eine Familie.> Oft kann man die Softwarepakete sogar ein paar Wochen lang testen.
In diesen Fällen gibt es die Pakete nur als Binärcode, nicht als Source.
Gelegentlich funktioniert der Code nur nach "Freischaltung" - d.h. eine
Libraryfunktion muss mit bestimmten Daten aufgerufen werden. Diese
können kryptographisch verschlüsselt z.B. eine Kundennummer enthalten
und damit eindeutig auf den jeweiligen Nutzer rückverfolgt werden.
Ohne diese Freischaltung stellt der Code seine Funktion nach einiger
(Lauf-) Zeit ein.
Softwarebibliotheken sind nicht wie Windows oder Photoshop gerne
"raub"kopierte Programme, und der Anwenderkreis ist sehr deutlich
übersichtlicher.
> Gelegentlich funktioniert der Code nur nach "Freischaltung"
...ja, aber hat man in solchen Fällen nicht die Sourcen vorliegen?
...und als Vertreiber solch einer Software müsste man ja in der Lage
sein, die Geräte der Kundschaft quasi von außen testen zu können, um
einen Vertoß nach zu weisen.
Monsanto beispielsweise setzt Markergene ein, und nimmt heimlich Proben
von den Feldern der Bauern.
Wie aber teste ich ein elektrisches Gerät, das sich erstmal als Blackbox
präsentiert, ob dort heimlich käufliche Bibliotheken eingesetzt werden?
Oder wird immer irgendeine Binärdatei mit geschickt, die man einbinden
muss und damit die Bibliothek initialisiert?
So etwas habe ich bisher noch nie genutzt. Daher ist mir das dahinter
liegende Konzept noch nicht so ganz klar...
DieWeltIstSchlecht schrieb:> ...ja, aber hat man in solchen Fällen nicht die Sourcen vorliegen?
Nein. Die Freischaltung erfolgt während des Betriebs.
> Oder wird immer irgendeine Binärdatei mit geschickt, die man einbinden> muss und damit die Bibliothek initialisiert?
Die Bibliothek selbst ist eine Binärdatei.
Um an Quelltext zu gelangen, muss man erheblich mehr Geld einwerfen, und
entsprechende Lizenzverträge unterschreiben, sofern bei einer
Sourcecodelizenz Nutzungsbeschränkungen bestehen sollten.
Also warum ich frage, ich habe hier ein Angebot für eine solche
Bibliothek und das Angebot wird wie folgt beschrieben:
> our software components are royalty-free> and distributed in source form
Da steht ja nun nichts von einer Binärdatei...
DieWeltIstSchlecht schrieb:> Wie verhindert eine Firma nun, dass solche Bibiotheken nicht einfach in> weiteren Produkten eingesetzt werden?
Durch Lizenzverträge.
Theoretisch könnte man mit dem Generator-Tool auch das Framework für ein
zweites oder drittes Projekt generieren. Praktisch wird man das schön
seinlassen, da man ja auch in der Zunkunft noch zusammenarbeiten möchte.
Z.B. gibt es zwei Anbieter von AUTOSAR-Frameworks und drei große
Compiler-Hersteller. Wenn Du bei einem von denen wegen vertraglichen
Unregelmässigkeiten ausgeschissen hast, bist Du weg vom Fenster. Das
riskiert keiner.
DieWeltIstSchlecht schrieb:>> our software components are royalty-free and distributed in source form>> Da steht ja nun nichts von einer Binärdatei...
Dann ist das in diesem Fall anders gelöst.
Wenn diese Software Nutzungseinschränkungen aufweist, dann entweder so,
daß die betreffenden Teile im Sourcecode nicht vorhanden sind
(Anpassungen an andere CPU-Varianten oder was auch immer), oder aber
diese Einschränkungen sind virtuell. D.h. mit dem Lizenzvertrag sicherst
Du zu, die Software nur so zu nutzen, wie Du sie nutzen darfst.
Verstöße dagegen lassen sich mit entsprechendem Aufwand auch anhand von
Binärdateien nachweisen, und im Falle eines entsprechenden Prozesses
kann auch verlangt werden, daß der Nachweis erbracht wird, daß bei einem
Produkt, das das "verbotene" Feature X nutzt, dieses auf andere Weise
als durch Nutzung der Software erreicht wird.
Aber das sind Gewässer, in die Du Dich definitiv nicht begeben willst.
...ok, d.h. man könnte die Binärdateien eines Controllers auslesen und
bei der Verwendung einer lizensierten Software sieht diese in großen
Bereichen stets identisch aus?
DieWeltIstSchlecht schrieb:> ...ok, d.h. man könnte die Binärdateien eines Controllers auslesen
Warum sollte jemand, der damit Geld verdient, den Leseschutz für die
Software des Controllers nicht aktivieren?
Bei begründetem Verdacht kann in einem entsprechenden Gerichtsverfahren
von der beschuldigten Partei verlangt werden, ihren Sourcecode
entsprechenden Gutachtern gegenüber offenzulegen, um den Nachweis zu
erbringen, die betreffende Software tatsächlich selbst entwickelt zu
haben.
Da geht es nicht um Ausleseschutz von Controllern, der interessiert
nicht.