Nabend, ich habe vor demnächst zu gründen und habe mich etwas in das Umsatzsteuersystem eingelesen. In meinem Buch heißt es, das eingenommene Umsatzsteuer und die gezahlte Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden müssen. Die Differenz wird dann ausbezahlt / bezahlt. Die Rechnungen werden nicht mitgegeben. Es wird in dem Buch das Beispiel eines Zahnarztes genannt, der sich ein 5000€ Smartphone kauft und dann versucht, dieses von der Steuer abzusetzen. Das wird damit abgelehnt, da das Smartphone nicht für den BEtrieb eines Zahnarztes nötig ist. Aber, woher weiß das Finanzamt von dem Handy? Es erhält ja nur die Umsatzsteuervoranmeldung, nicht die Rechnungen. Wird bei außergewöhnlichen Beträgen nachgefragt? Oder werden solche Dinge nur im Rahmen von Betriebsprüfungen abgefragt? (Kommen bei Einzelunternehmern ja eher selten vor). Wäre über etwas Klarheit sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Das Buch ist schlecht. Natürlich benötigt ein Zahnarzt für seine Arbeit ein Mobiltelefon. Allerdings keines, das mit Diamanten besetzt ist, und darum muss es sich bei diesem Preis ja handeln. Auch wenn es erst bei einer Prüfung herauskommt, heisst das nicht, dass man schwachsinnige Dinge absetzen sollte. Wird teuer.
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Was hat das jetzt mit der Umsatzsteuer zu tun? Die ist doch von sonstigen Steuersachen völlig getrennt. Der ganze Kram geht ja nach Saarlois und nicht ans heimische FA. Absetzen ist der andere Part, da muss man in der "normalen" Steuererklärung natürlich angeben, was man absetzen will.
Georg A. schrieb: > Der ganze Kram geht ja nach > Saarlois und nicht ans heimische FA. ??? "Absetzen" war das falsche Wort. Als Betriebsausgabe wollte er es geltend machen. Selbstverständliche bearbeitet das heimische FA auch die Umsatzsteuererklärungen.
nimmst du die Rechnung für das Teil in deine Bücher, verbuchst du sie also als Betriebsausgabe, setzt du sie sowohl bei der Ermittlung des Gewinns und damit von der Ertragsteuer ab als auch setzt du die auf der Rechnung ausgewiesene USt (für dich Vorsteuer) bei der USt-Voranmeldung (zum Jahresende dann die USt-Erklärung) an beides trifft zu sollte das FA die einmalig hohe VSt-Anmeldung komisch finden wird sie Belege verlangen, im Zweifel schickt sie den Betriebsprüfer dann wird die Rechnung und der gekaufte Gegenstand auf Betriebsnotwendigkeit geprüft und anerkannt oder halt abgelehnt
> ???
Kommt davon, wenn man den ganzen Kram nicht mehr selber macht. Saarlois
war die Sache mit den Ust-freien Lieferungen in der EU...
Danish B. schrieb: > Oder werden solche Dinge nur im Rahmen von Betriebsprüfungen abgefragt? > (Kommen bei Einzelunternehmern ja eher selten vor). Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn du schon vor der Unternehmensgründung darüber nachdenkst, das Finanzamt zu bescheißen, dann wirst du irgendwann garantiert mit den Steuerprüfern in Kontakt kommen. Die Steuerfahnder sind entgegen der landläufigen Meinung NICHT doof und lassen sich nicht mit plumpen Tricks übertölpeln. Und Prüfungen können bis zu 10 Jahre rückwirkend stattfinden. Neben Steuernachzahlungen hast du dann noch Säumniszuschläge, Zinsen und ggfs. eine Strafanzeige am Hals. Das steht in keinem Verhältnis zu den erschlichenen Steuereinsparungen.
Joe F. schrieb: > Selbstverständliche bearbeitet das heimische FA auch die > Umsatzsteuererklärungen. Nicht unbedingt. Für die Umsatzsteuer ist das für den Betriebssitz zuständige FA verantwortlich, während die Einkommensteuer vom FA des Wohnortes bearbeitet wird. Nichtsdestotrotz kommunizieren die schon miteinander.
> Wird bei außergewöhnlichen Beträgen nachgefragt?
Ja, das ist an der Tagesordnung. Dann schickt mein Steuerbüro die
Rechnungskopien an das FA.
Es wird auch ab und zu mal bei umsatzsteuerfrei ins Ausland (nicht EU,
sondern EFTA) gelieferten Waren nach dem Ausgangsvermerk des Zollamtes
gefragt.
Icke ®. schrieb: > Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn du schon vor der > Unternehmensgründung darüber nachdenkst, das Finanzamt zu bescheißen, > dann wirst du irgendwann garantiert mit den Steuerprüfern in Kontakt > kommen. ...sich vorab mit Beispielen schlau machen würde ich nicht als Betrugsversuch werten sondern als Lernmethode um die wesentlichen Dinge abgeklärt zu bekommen. > Die Steuerfahnder sind entgegen der landläufigen Meinung NICHT > doof und lassen sich nicht mit plumpen Tricks übertölpeln. Und Prüfungen > können bis zu 10 Jahre rückwirkend stattfinden. Neben > Steuernachzahlungen hast du dann noch Säumniszuschläge, Zinsen und ggfs. > eine Strafanzeige am Hals. Das steht in keinem Verhältnis zu den > erschlichenen Steuereinsparungen. Dass Steuerfahnder doof seien, hat wohl auch keiner behauptet. Dennoch: Bei der Auswahl der Betriebsmittel hat der Unternehmer schon Freiheiten. Die Größe bzw. der Preis des PKW ist auch nicht nach oben begrenzt. Wie der Zahnarzt telefoniert muss er schon selber entscheiden. Klassiche Fallstricke dürften nicht simple Anschaffungen sein. Ich habe von einem Bauunternehmen gehört, welches die Ziegel brav eingekauft hat und USt. zurückerhalten hat - dann aber nur sehr wenige Ziegel verkauft hat... Weil die einzelnen Projekte "ohne Rechnung" abgewickelt wurden. In so einem Fall muss man sich mehr Sorgen machen als beim teuren Handy.
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