Forum: Offtopic Frage zu USt


von Danish B. (danishbelal)


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Nabend,

ich habe vor demnächst zu gründen und habe mich etwas in das 
Umsatzsteuersystem eingelesen.
In meinem Buch heißt es, das eingenommene Umsatzsteuer und die gezahlte 
Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung angegeben werden müssen.

Die Differenz wird dann ausbezahlt / bezahlt. Die Rechnungen werden 
nicht mitgegeben.

Es wird in dem Buch das Beispiel eines Zahnarztes genannt, der sich ein 
5000€ Smartphone kauft und dann versucht, dieses von der Steuer 
abzusetzen. Das wird damit abgelehnt, da das Smartphone nicht für den 
BEtrieb eines Zahnarztes nötig ist.

Aber, woher weiß das Finanzamt von dem Handy? Es erhält ja nur die 
Umsatzsteuervoranmeldung, nicht die Rechnungen.

Wird bei außergewöhnlichen Beträgen nachgefragt?

Oder werden solche Dinge nur im Rahmen von Betriebsprüfungen abgefragt?
(Kommen bei Einzelunternehmern ja eher selten vor).

Wäre über etwas Klarheit sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

von Joe F. (easylife)


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Das Buch ist schlecht. Natürlich benötigt ein Zahnarzt für seine Arbeit 
ein Mobiltelefon. Allerdings keines, das mit Diamanten besetzt ist, und 
darum muss es sich bei diesem Preis ja handeln.
Auch wenn es erst bei einer Prüfung herauskommt, heisst das nicht, dass 
man schwachsinnige Dinge absetzen sollte. Wird teuer.

: Bearbeitet durch User
von Georg A. (georga)


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Was hat das jetzt mit der Umsatzsteuer zu tun? Die ist doch von 
sonstigen Steuersachen völlig getrennt. Der ganze Kram geht ja nach 
Saarlois und nicht ans heimische FA.

Absetzen ist der andere Part, da muss man in der "normalen" 
Steuererklärung natürlich angeben, was man absetzen will.

von Joe F. (easylife)


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Georg A. schrieb:
> Der ganze Kram geht ja nach
> Saarlois und nicht ans heimische FA.

???

"Absetzen" war das falsche Wort. Als Betriebsausgabe wollte er es 
geltend machen.
Selbstverständliche bearbeitet das heimische FA auch die 
Umsatzsteuererklärungen.

von Mike B. (mike_b97) Benutzerseite


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nimmst du die Rechnung für das Teil in deine Bücher, verbuchst du sie 
also als Betriebsausgabe,
setzt du sie sowohl bei der Ermittlung des Gewinns und damit von der 
Ertragsteuer ab
als auch setzt du die auf der Rechnung ausgewiesene USt (für dich 
Vorsteuer) bei der USt-Voranmeldung (zum Jahresende dann die 
USt-Erklärung) an

beides trifft zu

sollte das FA die einmalig hohe VSt-Anmeldung komisch finden wird sie 
Belege verlangen, im Zweifel schickt sie den Betriebsprüfer
dann wird die Rechnung und der gekaufte Gegenstand auf 
Betriebsnotwendigkeit geprüft und anerkannt oder halt abgelehnt

von Georg A. (georga)


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> ???

Kommt davon, wenn man den ganzen Kram nicht mehr selber macht. Saarlois 
war die Sache mit den Ust-freien Lieferungen in der EU...

von Icke ®. (49636b65)


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Danish B. schrieb:
> Oder werden solche Dinge nur im Rahmen von Betriebsprüfungen abgefragt?
> (Kommen bei Einzelunternehmern ja eher selten vor).

Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn du schon vor der 
Unternehmensgründung darüber nachdenkst, das Finanzamt zu bescheißen, 
dann wirst du irgendwann garantiert mit den Steuerprüfern in Kontakt 
kommen. Die Steuerfahnder sind entgegen der landläufigen Meinung NICHT 
doof und lassen sich nicht mit plumpen Tricks übertölpeln. Und Prüfungen 
können bis zu 10 Jahre rückwirkend stattfinden. Neben 
Steuernachzahlungen hast du dann noch Säumniszuschläge, Zinsen und ggfs. 
eine Strafanzeige am Hals. Das steht in keinem Verhältnis zu den 
erschlichenen Steuereinsparungen.

von Icke ®. (49636b65)


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Joe F. schrieb:
> Selbstverständliche bearbeitet das heimische FA auch die
> Umsatzsteuererklärungen.

Nicht unbedingt. Für die Umsatzsteuer ist das für den Betriebssitz 
zuständige FA verantwortlich, während die Einkommensteuer vom FA des 
Wohnortes bearbeitet wird. Nichtsdestotrotz kommunizieren die schon 
miteinander.

von Bernd G. (Gast)


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> Wird bei außergewöhnlichen Beträgen nachgefragt?

Ja, das ist an der Tagesordnung. Dann schickt mein Steuerbüro die 
Rechnungskopien an das FA.
Es wird auch ab und zu mal bei umsatzsteuerfrei ins Ausland (nicht EU, 
sondern EFTA) gelieferten Waren nach dem Ausgangsvermerk des Zollamtes 
gefragt.

von J. A. (gajk)


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Icke ®. schrieb:

> Darauf würde ich mich nicht verlassen. Wenn du schon vor der
> Unternehmensgründung darüber nachdenkst, das Finanzamt zu bescheißen,
> dann wirst du irgendwann garantiert mit den Steuerprüfern in Kontakt
> kommen.
...sich vorab mit Beispielen schlau machen würde ich nicht als 
Betrugsversuch werten sondern als Lernmethode um die wesentlichen Dinge 
abgeklärt zu bekommen.

> Die Steuerfahnder sind entgegen der landläufigen Meinung NICHT
> doof und lassen sich nicht mit plumpen Tricks übertölpeln. Und Prüfungen
> können bis zu 10 Jahre rückwirkend stattfinden. Neben
> Steuernachzahlungen hast du dann noch Säumniszuschläge, Zinsen und ggfs.
> eine Strafanzeige am Hals. Das steht in keinem Verhältnis zu den
> erschlichenen Steuereinsparungen.

Dass Steuerfahnder doof seien, hat wohl auch keiner behauptet. Dennoch: 
Bei der Auswahl der Betriebsmittel hat der Unternehmer schon Freiheiten. 
Die Größe bzw. der Preis des PKW ist auch nicht nach oben begrenzt. Wie 
der Zahnarzt telefoniert muss er schon selber entscheiden.

Klassiche Fallstricke dürften nicht simple Anschaffungen sein. Ich habe 
von einem Bauunternehmen gehört, welches die Ziegel brav eingekauft hat 
und USt. zurückerhalten hat - dann aber nur sehr wenige Ziegel verkauft 
hat... Weil die einzelnen Projekte "ohne Rechnung" abgewickelt wurden. 
In so einem Fall muss man sich mehr Sorgen machen als beim teuren Handy.

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