Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Urlaubsanspruch bei Kündigung


von Gretchen (Gast)


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Hallo Gemeinde.

Ich werde hier noch Wahnsinnig.

Ich habe zum Ende September bei meinem jetzigen Unternehmen gekündigt 
und habe ein Monat Kündigungsfrist. Also fange ich Anfang November bei 
meiner neuen Firma an. Ich hatte 26 Tage Urlaubsanspruch (im neuen 
Unternehmen auch), davon habe ich bereits 21 genommen, also habe ich 
noch 5, also eine ganze Arbeitswoche.

Laut dieser Seite

https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/bestehendeArbeitsverhaeltnisse/Urlaub/Urlaubsanspruch/2552870

habe ich den VOLLEN Anspruch auf 26 Tage, da ich erstens nach dem 30.06 
gekündigt und keine "pro rata temporis" Klausel vereinbart habe. Da ich 
im neuen Unternehmen üblicherweise in der Probezeit keinen Urlaub nehmen 
darf, bin ich bestrebt, wenigstens im Wechsel zur neue Firma nochmal ein 
bisschen Kraft zu tanken, sprich eine Woche Urlaub zu nehmen.
Diesen wollte ich nun ankündigen. Jetzt meint aber mein jetziger 
Arbeitgeber, dass ich gar keinen (bzw. 0,66 aufgerundet genaugenommen 
nur einen Tag) Anspruch mehr, weil dieser angeblich nur anteiligen wäre. 
Also 26 Tage / 12 Monate * 10 ...

Die Begründung ist die, dass der aktuelle Arbeitgeber es nicht einsieht, 
den neuen Arbeitgeber Geld zu schenken, was ich an sich ja auch 
nachvollziehen kann ...

Aber erstens will ich ja auch meinen Urlaub irgendwie in Anspruch 
nehmen, weil er mir ja zusteht und zweitens kann ich ja auch nichts für 
die gesetzliche Lage in Deutschland ...

Hat jemand einen Tipp, wie ich ohne großen Ärger aus der Nummer 
rauskomme, ohne meinen Urlaub zu verschenken?

Fakt ist, dass ich erst im Mai wieder Urlaub im neuen Unternehmen nehmen 
kann und bis dahin auch die Frist (31.03) für Urlaubsübertrag ins neue 
Jahr überschritten wäre.

Vielleicht hatte schonmal jemand so eine Situation?

Vielen Dank

von STK500-Besitzer (Gast)


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Gretchen schrieb:
> Fakt ist, dass ich erst im Mai wieder Urlaub im neuen Unternehmen nehmen
> kann und bis dahin auch die Frist (31.03) für Urlaubsübertrag ins neue
> Jahr überschritten wäre.

Zu Weihnachten darfst du den vermutlich nehmen, da da viele Betriebe 
(fast) komplett geschlossen haben.

von Gretchen (Gast)


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Da hatte ich schon angefragt, das betrifft nur den 24. und 31.12 ... das 
fällt aber nicht unter Urlaub bei denen, diese Tage sind extra sowieso 
frei

von STK500-Besitzer (Gast)


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Dann könntest du sie ja auch fragen, wie das mit dem Resturlaub 
aussieht.

von Niemand (Gast)


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Im BundesUrlaubsGesetz bist du bisher nicht fündig geworden?
Ziemlich verzwickte Lage für dich, klären kannst du das nicht mal mit 
deinem jetzigen AG!
Auf dir reguläre Methode jedenfalls nicht, dann vllt. über Urlaub auf 
gelben Schein?

von Gretchen (Gast)


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Ja, eine doofe Lage. Ich frage mich nur, warum ich scheinbar wieder der 
einzige bin, den sowas betrifft ... im Gesetz konnte ich bisher nix 
finden, nur die Seite zur IHK und die finde ich ja ziemlich eindeutig 
...

von Gretchen (Gast)


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STK500-Besitzer schrieb:
> Dann könntest du sie ja auch fragen, wie das mit dem Resturlaub
> aussieht.

Ich soll bitte meinen Resturlaub beim alten Unternehmen nehmen, da bei 
denen kein Anpruch bestehen wird. Eine entsprechende Meldung gibt es 
dann vom alten AG ja ohnehin mit.

von ui (Gast)


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Die Lage scheint etwas verzwickt, im Prinzip ist es aber recht 
eindeutig.
Dein jetziger Arbeitgeber hat schon recht, dass du 26/12*10 Urlaubstage 
in seinem Unternehmen hast. Das sind 21,67 Tage, also 22 Tage. Den einen 
Tag MUSS er dir also noch geben, da ist die gesetzliche Lage auch rel. 
eindeutig (bzw. diverse Gerichtsurteil zu dem Thema).

Die restlichen 4 Tage hast du dann Anspruch bei deiner neuen Firma, da 
braucht auch niemand mit der Probezeit zu kommen. Das wird zwar gern 
gesagt, ist aber schlicht Bullshit. Zumindest darf der Urlaub nicht 
verfallen, d.h. bei 6 Monate Probezeit könntest du dir die Tage im Mai 
nächsten Jahres nehmen, ich würd das aber eher nicht machen.

Extrembeispiel:
20 Tage gesetzlicher Urlaub bei 5-Tages Woche, du fängst ab 1.7. mit 
noch 10 Resttagen Urlaub bei einem neuen Urlaub mit 6 Monate Probezeit 
an. Da muss dir der Arbeitgeber auch den Urlaub in der Probezeit 
gewähren, da es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Genauso schauts 
bei dir aus, der Vertrag wird ja eindeutig sein (26 Tage Urlaub).

Wenn man wegen den paar Tagen (die auch noch um Weihnachten genommen 
werden können) rumeiert, dann würde ich da eh nicht anfangen wollen...

von Gretchen (Gast)


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Also lügt die IHK Seite schlichtweg? Da steht es ja genau andersherum 
drin ...

von Gerald M. (gerald_m17)


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Ich hatte das letztens erst. Das macht unsere Dame in der Verwaltung bei 
jeder Kündigung.
Rechnet aus, wieviel Tage Urlaub zustehen und wie lange man noch 
arbeiten muss.
Bei der letzten kündigung zum 31.07. schrieb sie, dass die 
Arbeitnehmerin sogar schon zuviel Urlaub genommen hat und sagte sie 
zieht das dann einfach beim letzten Gehalt ab.
Nachdem ich die Arbeitnehmerin auf das Bundesurlaubsgesetz verwies (was 
aus so wenigen Paragraphen besteht dass man es auf jeden Fall einmal 
lesen sollte) ging die Arbeitnehmerin damit (und dem Link zur IHK 
Darmstadt, war der erste den ich ihr gezeigt hatte) zur Verwaltung. 
Daraufhin bot die Verwaltungsdame an, doch nichts vom letzten Gehalt 
abzuziehen, wenn die Arbeitnehmerin bis zum Ende durcharbeitet.
Ich die Arbeitnehmerin dann zur Anwältin geschickt, da ich selbst kein 
Anwalt bin, aber da eigentlich eindeutig so dasteht. Dieser hat 
bestätigt, dass der volle Urlaub zusteht, der neue Arbeitnehmer dann für 
dieses Jahr keinen Urlaub mehr gewähren muss, aber meist doch tut.

von Gretchen (Gast)


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Und bei mir ist leider das Problem, dass der neue Arbeitgeber eben 
höchstwahrscheinlich keinen neuen Urlaub gewährleistet. Und dann will 
ich nicht leer ausgehen. Zuviel will ich ja gar nicht haben, aber nichts 
ja auch nicht ...

von ui (Gast)


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Gretchen schrieb:
> Also lügt die IHK Seite schlichtweg? Da steht es ja genau andersherum
> drin ...

Heißt ja auch Industrie und Handelskammer und nicht Gewerkschaft...

von Cyborg (Gast)


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Urlaubsansprüche liegen immer zwischen den gesetzlichen (muss)
und den vertraglichen (kann) Ansprüchen.

Kündigungsfrist heißt ja nicht Befreiung von der Arbeit, aber
für gewöhnlich bekommt man seinen gesetzlichen oder vertraglichen
Resturlaub in der Kündigungsfrist gewährt, oder muss ausgezahlt,
oder der gesetzliche muss bescheinigt werden, der vertragliche
nicht, mal vom Auszahlen des Urlaubsgeld, ganz abgesehen.
Ist nicht so leicht einzugrenzen. Kommt auch auf Vertragsinhalte
an. Der gesetzliche Anspruch ist unantastbar, der vertragliche,
je nach dem, solange kein sittenwidrige Vorteilsnahme durch den AG
erkennbar ist, wie vereinbart.

Bei neuen Arbeitgebern bekommt man gewöhnlich in der Probezeit
keinen Urlaub gewährt, aber man erarbeitet sich den gesetzlich/
vertraglichen zu gewährenden Urlaub zu 2(gesetzlich)/2,166(hier 
vertraglich) Tagen pro Monat, der mit jedem weiteren Monat mit
dem gleichen Betrag addiert wird. Also hat man nach sechs Monaten
12/~13Tage (min/max.) Urlaubsanspruch erarbeitet.
Das ganze ist dann so ein Wechselspiel zwischen Anspruch und
Gewährung und hat dann der Arbeitgeber den Daumen drauf. Wenn
der Job dann kündigt ist, muss der AG die Urlaubsanwartschaft 
berücksichtigen und abgelten bzw. gewähren. Die 26 Tage sind nur
eine vertraglich vereinbarte jährliche Kappungsgrenze, also
das Maximum (20 Tage Minimum)was man beanspruchen kann, wenn man
schon ein halbes Beschäftigungsjahr rum hat. Bei Kündigung
in der Probezeit verfällt die gesetzliche Anwartschaft meines
Wissens nicht und muss dann beachtet und abgegolten werden.
Was da die IHK beschreibt, scheint soweit richtig zu sein.
Das Verständnis ist da manchmal nicht so leicht.
Wenn man eine Firma verlässt, lässt man sich eine Urlaubsbescheinigung 
über den gewährten gesetzlichen Urlaub geben. Den alten
vertraglichen Urlaub hat den neuen AG nicht zu interessieren,
auch nicht, ob ein Anspruch ausgezahlt wurde. In jedem Fall ist der 
gesetzliche Anspruch abzugelten und zu bescheinigen.

Wenn man wirklich auf zwingenden Gründen mal Urlaub benötigt,
um was zu regeln und das auch begründen kann(muss nicht so in die
Tiefe gehen) dann werden zufriedene Arbeitgeber den auch mal
ausnahmsweise gewähren. Erzwingen kann man den sehr wahrscheinlich
nicht, weil der AG einen Rechtsanspruch an der Verfügbarkeit der 
Arbeitskraft für die Arbeitsaufgabe hat.
Freistellungen bei vollem Gehalt sind auch möglich.
Irrtum vorbehalten.

von Gerald M. (gerald_m17)


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Wie gesagt, dir stehen bei deinem alten Arbeitgeber alle 26 Urlaubstage 
zu.
Im Notfall einen Wisch vom Anwalt schreiben lassen. Die 100€ sollten dir 
eine Woche Urlaub wert sein.

von Thomas K. (thomas_kn)


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Hallo,

ui hast es ja schon richtig beschrieben. Dir steht bei der alten Firma 
noch ein Tag Urlaub zu und beim neuen Arbeitgeber vier. Wenn Du beim 
alten Arbeitgeber schon mehr genommen hättest als Dir zugestanden hätte, 
dann wird das Geld typischerweise vom Gehalt abgezogen, bzw. im 
umgekehrten Fall der Urlaub ausbezahlt, falls Du den nicht mehr nehmen 
kannst. Für Deinen alten Arbeitgeber ist damit das Kapitel 
abgeschlossen.
Bei Deinem neuen Arbeitgeber erwirbst Du mit jedem Monat ein Zwölftel 
Deines Urlaubsanspruchs während der Probezeit und kannst den Urlaub auch 
nehmen. Vermutlich wird aber über Weihnachten eh geschlossen sein und Du 
hast Deinen Urlaubstermin schon.
Ich sehe hier das Problem nicht wirklich, denn Dein Fall kommt wohl 
zehntausendfach jedes Jahr in Deutschland vor und ist klar geregelt.

T.

von Meckerziege (Gast)


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Übrigens gibt's erstmal kein grundsätzliches Verbot von Urlaub in der 
probezeit auch wenn es oft behauptet wird...

von Markus (Gast)


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Meckerziege schrieb:
> Übrigens gibt's erstmal kein grundsätzliches Verbot von Urlaub in der
> probezeit auch wenn es oft behauptet wird...

Bei uns haben sogar Ferienjobber (2 Wochen) einen Tag Urlaub ;)

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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STK500-Besitzer schrieb:
> Dann könntest du sie ja auch fragen, wie das mit dem Resturlaub
> aussieht.

Das sieht so aus, dass der neue AG nur den überschüssigen Resturlaub 
(BUrlG) des alten AG abgelten muß wenn der AN eine Urlaubsbescheinigung 
vorlegt die diesen Resturlaub bescheinigt.
Andernfalls war`s das.

Gretchen schrieb:
> Hat jemand einen Tipp, wie ich ohne großen Ärger aus der Nummer
> rauskomme, ohne meinen Urlaub zu verschenken?

Ja, du hälst die Klappe und machst nach der Probezeit einfach mal krank 
zur Kompensation!

An deiner Stelle würde ich in der Probezeit nicht solchen Firlefanz 
anzetteln.
Kann dir u.U. dadurch passiern noch in der Probezeit wieder dem 
Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt zu werden!

Alles klar?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Meckerziege schrieb:
> Übrigens gibt's erstmal kein grundsätzliches Verbot von Urlaub in der
> probezeit auch wenn es oft behauptet wird...

Ja, aber!
Es kann nur der Anteilige Urlaubsanspruch für das aktuelle 
Beschäftigungsverhältnis eingefordert werden.
Urlaubsanspruch aus vorherigen Beschäftigungsverhältnissen sind  dann 
was ganz besonderes!

von Demo (Gast)


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Vielleicht sollte hier auch die Unterscheidung zwischen gesetzlichem 
Urlaubsanspruch und dem vom Arbeitgeber gewährten Anspruch gemacht 
werden, bei 5-Tage-Woche sinds nämlich nur 20 gesetzliche Urlaubstage.

von Claus M. (energy)


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ui schrieb:
> Die Lage scheint etwas verzwickt, im Prinzip ist es aber recht
> eindeutig.
> Dein jetziger Arbeitgeber hat schon recht, dass du 26/12*10 Urlaubstage
> in seinem Unternehmen hast. Das sind 21,67 Tage, also 22 Tage.

Eben nicht. Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die...

Er hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

von Gretchen (Gast)


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Claus M. schrieb:
> ui schrieb:
>> Die Lage scheint etwas verzwickt, im Prinzip ist es aber recht
>> eindeutig.
>> Dein jetziger Arbeitgeber hat schon recht, dass du 26/12*10 Urlaubstage
>> in seinem Unternehmen hast. Das sind 21,67 Tage, also 22 Tage.
>
> Eben nicht. Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die...
>
> Er hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.




Ich versuche es beim AG noch mal mit höflicher und überzeugender 
Argumentation, meist geht ja doch noch was :)
Wie gesagt, möchte mich nicht bereichern, aber auch nicht leer ausgehen 
...

von Fabian F. (fabian_f55)


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Claus M. schrieb:
> ui schrieb:
>> Die Lage scheint etwas verzwickt, im Prinzip ist es aber recht
>> eindeutig.
>> Dein jetziger Arbeitgeber hat schon recht, dass du 26/12*10 Urlaubstage
>> in seinem Unternehmen hast. Das sind 21,67 Tage, also 22 Tage.
>
> Eben nicht. Wenn man keine Ahnung hat einfach mal die...
>
> Er hat Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Er hat Anspruch auf den vollen GESETZLICHEN Urlaubsanspruch, nachdem er 
es war der gekündigt hat (außer es ist im Arbeitsvertrag anders 
vereinbart).
Demnach hat er 20 Tage Urlaubsanspruch, wovon er 21 genommen hat. Steht 
also schon bei -1
Zurückzahlen muss man das nicht, aber weiteren Urlaubs gibts 
sinnigerweise auch nicht..

von Cyborg (Gast)


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Fabian F. schrieb:
> nachdem er
> es war der gekündigt hat

Wer gekündigt hat, ist dabei egal.

Der gesetzliche Anspruch von 20 AT ist die untere Kappungsgrenze
und der vertragliche Anspruch von 26AT die obere Kappungsgrenze.
Die vertragliche Regelung (Besserstellung) wird da Vorrang haben.

Meckerziege schrieb:
> Übrigens gibt's erstmal kein grundsätzliches Verbot von Urlaub in der
> probezeit auch wenn es oft behauptet wird...

Verbot nicht, aber folgende Regelung:
https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html

Da ja für die paar Monate bis Jahresende eine neue Probezeit beginnt,
muss, wenn der gesetzliche Urlaub bereits gewährt wurde, kein Urlaub
mehr dieses Jahr gewährt werden. Ab Januar kann dann somit wieder
Urlaub beantragt werden. Wenn es dem AG nicht passt, kann er den auch
erst mal verweigern, aber das kann er nicht dauerhaft machen.
Irgendwann muss er ihn mit in seine Betriebsplanung übernehmen.

von Fabian F. (fabian_f55)


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Cyborg schrieb:
> Fabian F. schrieb:
>> nachdem er
>> es war der gekündigt hat
>
> Wer gekündigt hat, ist dabei egal.

Nein. Wenn der AN kündigt gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch, außer es 
ist im Vertrag anders Formuliert.

Wenn der AG kündigt gilt immer der Urlaubsanspruch aus dem 
Arbeitsvertrag, ungeachtet anderslautender Klauseln.

von Kaj (Gast)


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Gretchen schrieb:
> habe ich den VOLLEN Anspruch auf 26 Tage
Nein. Im Bundesurlaubsgesetz steht:
Wenn du nach dem 30.06. kündigst hast du Aspruch auf den gesetzlichen 
mindest Anspruch, was 20 Tage sind.

Hast du schon deinen gesamten Urlaub aufgebraucht werden dir natürlich 
keine neuen 20 Tage gewährt. Diese Klausel ist mehr ein Schutz davor, 
das dir bei einer Kündigung zuviel Urlaub gestrichen wird.

Beispiel:
Du hast 28 Tage Jahresurlaub, macht pro Quartal 7 Tage.
Du kündigst zum 30.09. und hast in diesem Jahr erst 6 Tage Urlaub 
genommen.
Jetzt könnte der Arbeitgeber auf die Idee kommen, dir 7 Tage zu 
streichen, weil du ja ein Quartal früher aufhörst, heißt, du hättest nur 
noch 15 Tage Urlaub (28 - 6 - 7). Jetzt kommt das Bundesurlaubsgesetzt 
und sagt:
Sorry Arbeitgeber, aber du musst dem Angestellten mindestens 20 Tage 
gewähren, ob du das willst oder nicht.

Weiterhin sagt das Bundesurlaubsgesetzt
1
§ 4
2
Wartezeit
3
4
Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des
5
Arbeitsverhältnisses erworben.
1
§ 6
2
Ausschluß von Doppelansprüchen
3
4
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das
5
laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt
6
worden ist.
7
8
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des
9
Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im
10
laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

von Karsten B. (kastenhq2010)


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Kaj schrieb:
> Beispiel:
> Du hast 28 Tage Jahresurlaub, macht pro Quartal 7 Tage.
> Du kündigst zum 30.09. und hast in diesem Jahr erst 6 Tage Urlaub
> genommen.
> Jetzt könnte der Arbeitgeber auf die Idee kommen, dir 7 Tage zu
> streichen, weil du ja ein Quartal früher aufhörst, heißt, du hättest nur
> noch 15 Tage Urlaub (28 - 6 - 7). Jetzt kommt das Bundesurlaubsgesetzt
> und sagt:
> Sorry Arbeitgeber, aber du musst dem Angestellten mindestens 20 Tage
> gewähren, ob du das willst oder nicht.

Ich verstehe die Klausel nicht und finde sie auch unlogisch. Dein 
Beispiel verstehe ich auch nicht ;) Wenn der AG nach Kündigung noch 15 
Tage Urlaub gewährt (gesamter Urlaub x Anteil vom Jahr beim AG 
gearbeitet - bereits genommener Urlaub dieses Jahr), hätte der AN doch 
in Summe 21 Tage Urlaub gehabt (6 hatte er ja schon). Mit der Klausel 
"nach 30.06. volle 20 Tage" sind es nur 20 Tage, ein Tag weniger. Wo ist 
da der Vorteil für den AN? Warum berechnet sich der Urlaubsanspruch nach 
Kündigung nicht einfach nach der Formel "gesamter Urlaub x Anteil vom 
Jahr beim AG gearbeitet"?

von Gretchen (Gast)


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Kaj schrieb:
> Nein. Im Bundesurlaubsgesetz steht:
> Wenn du nach dem 30.06. kündigst hast du Aspruch auf den gesetzlichen
> mindest Anspruch, was 20 Tage sind.

Wie gesagt, falls du recht hast, lügt die IHK Seite.

Solange keine "pro rata temporis" Klausel vereinbart ist, habe ich 
Anspruch auf alle Tage - so zumindest laut der Seite.

von Reinhard S. (rezz)


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Gretchen schrieb:
> Hallo Gemeinde.
>
> Ich werde hier noch Wahnsinnig.
>
> Ich habe zum Ende September bei meinem jetzigen Unternehmen gekündigt
> und habe ein Monat Kündigungsfrist. Also fange ich Anfang November bei
> meiner neuen Firma an.

Wenn du zu Ende September gekündigt hast und im November erst wieder 
anfängst hast du doch den ganzen Oktober Urlaub?

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Reinhard S. schrieb:
> Wenn du zu Ende September gekündigt hast und im November erst wieder
> anfängst hast du doch den ganzen Oktober Urlaub?

Hmm,
> Ich habe zum Ende September bei meinem jetzigen Unternehmen gekündigt
> und habe ein Monat Kündigungsfrist. Also fange ich Anfang November bei
> meiner neuen Firma an.

So wie ich das lese ist der noch bis Ende Oktober bei seinem alten AG.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Gretchen schrieb:
> Da ich im neuen Unternehmen üblicherweise in der Probezeit keinen
> Urlaub nehmen darf
Wo ist das "üblich"?

Üblich und gesetzlich geregelt ist nur, dass du erst nach 6 Monaten den 
vollen Jahresurlaub auf einmal nehmen könntest (siehe den oben 
zitierten §4). Du kannst aber selbstverständlich in der Probezeit 
anteilig Urlaub nehmen.

von Gretchen (Gast)


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Reinhard S. schrieb:
> Gretchen schrieb:
>> Hallo Gemeinde.
>>
>> Ich werde hier noch Wahnsinnig.
>>
>> Ich habe zum Ende September bei meinem jetzigen Unternehmen gekündigt
>> und habe ein Monat Kündigungsfrist. Also fange ich Anfang November bei
>> meiner neuen Firma an.
>
> Wenn du zu Ende September gekündigt hast und im November erst wieder
> anfängst hast du doch den ganzen Oktober Urlaub?

Ich habe ZUM September gekündigt und muss noch einen ganzen Monat 
Kündigungsfrist einhalten.

von Cyborg (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> anteilig Urlaub nehmen.

Anteilig gesetzlich oder anteilig vertraglich?
Gesetzlich war mal von 2 Tagen/Monat die Rede, aber 20 Tage/12
macht nur 1,666 Tage aus.
An dem Gesetz dürften schon einige Juristen verzweifelt sein.

Gretchen schrieb:
> Ich habe ZUM September gekündigt und muss noch einen ganzen Monat
> Kündigungsfrist einhalten.

Zum 1., 15., oder zum 31.? 14 Tage KF oder länger?
Nach der Probezeit gelten schon 4 Wochen und in manchen Verträgen
gibts noch längere KF. Gerechnet wird immer rückwirkend vom letzten
Arbeitstag, also dem avisierten Kündigungszeitpunkt, bzw. Tag.
Der Urlaub ist vor Ende der KF abzugelten, mit dem letzten Lohn
auszuzahlen oder was auch immer. Freistellungen von der Arbeit
mit Urlaubsverrechnung hab ich auch schon erlebt.
Wenn da ein Denkfehler drin steckt, nur zu.

von Gerald M. (gerald_m17)


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Nochmal, wie es der Anwalt vor etwa 2 Monaten gesagt hat:
Nach Kündigung in der zweiten Jahreshälfte, hat man definitiv den vollen 
Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub, bei Fünftagewoche also 20 Tage.
Wurde außerdem weiterer Urlaub vertraglich festgehalten (in diesem Falle 
sechs Tage)  kommt es darauf an ob eine entsprechende Klausel im Vertrag 
steht oder nicht.
Ohne Klausel steht einem auch hier der volle Urlaub zu, also alle 6 
Tage. Mit Klausel wird pro geleistetem Monat 1/12 dieses Zusatzurlaubs 
erworben. Hat man also 8 Monate gearbeitet, erhält man zu den 20 
gesetzlichen Urlaubstagen vier weitere.

von Gretchen (Gast)


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Gerald M. schrieb:
> Nochmal, wie es der Anwalt vor etwa 2 Monaten gesagt hat:
> Nach Kündigung in der zweiten Jahreshälfte, hat man definitiv den vollen
> Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub, bei Fünftagewoche also 20 Tage.
> Wurde außerdem weiterer Urlaub vertraglich festgehalten (in diesem Falle
> sechs Tage)  kommt es darauf an ob eine entsprechende Klausel im Vertrag
> steht oder nicht.
> Ohne Klausel steht einem auch hier der volle Urlaub zu, also alle 6
> Tage. Mit Klausel wird pro geleistetem Monat 1/12 dieses Zusatzurlaubs
> erworben. Hat man also 8 Monate gearbeitet, erhält man zu den 20
> gesetzlichen Urlaubstagen vier weitere.

Genauso habe ich es auch verstanden!

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