Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Reisezeit als Beifahrer Freizeit?


von hawt_twins.avi.exe (Gast)


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Hat man als Beifahrer auf Geschäftsreise quasi Freizeit?

Mein Chef sieht das so. Ich empfinde vier Stunden aus beruflichen 
Gründen, gezwungenermaßen im Auto zu sitzen, auch als Beifahrer, nicht 
als Freizeit.

von Qschl (Gast)


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Bei uns: Passive Reisezeit -> als Überstunden nicht auszahlbar, aber als 
Gleitzeit zu nutzen. Sollte in den Reiserichtlinien beschrieben sein.

von hawt_twins.avi.exe (Gast)


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Qschl schrieb:
> Sollte in den Reiserichtlinien beschrieben sein.

Ich arbeite in einer 20-Mann Klitsche. Da gibt es sowas nicht.

von Paul B. (paul_baumann)


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hawt_twins.avi.exe schrieb:
> Ich empfinde vier Stunden aus beruflichen
> Gründen, gezwungenermaßen im Auto zu sitzen, auch als Beifahrer, nicht
> als Freizeit.

Mit dem richtigen Auto ist es nicht langweilig:

http://spassmanufaktur.eu/wp-content/uploads/2014/08/offroad-fahrschule-2.jpg


MfG Paul

von kjetköh4h689 (Gast)


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Zählt zwar nicht gegen die gesetzliche 10 Stunden Arbeitszeitgrenze pro 
Tag aber abgegolten gehört es trotzdem.

von Cyborg (Gast)


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Natürlich gehört das zur bezahlten Arbeitszeit. Das ist ja
schließlich keine verlängerte unbezahlte Arbeitspause.
Wenn ein MA die Pause durcharbeitet beschweren sich die
AG nämlich auch nicht. Ich glaube man nennt das Leerlaufzeiten
und die gehen nun mal zu Lasten des AG. Wenn da ein AG kreativ
wird, sollte der mal per Anwalt was auf die Finger bekommen.
Alles andere würde den AG wohl kaum beeindrucken.

von kreativer Freizeitgestalter (Gast)


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> Mein Chef sieht das so.

Gut, dann tue dabei von folgendem:
- bröselige Knoblauchbrote essen, Cola trinken und rülpsen;
- Zehennägel schneiden;
- Trompete üben (schlecht im blasen? Pauke!);
- Schuhe putzen u. wichsen;
- Ton modellieren;
- Praline blättern inkl. onanieren;
- Pflanzen umtopfen;
- Haare färben;

UND andere typische Freizeitaktivitäten

Alternativ: im Bademantel mit nix drunter und Duschäubchen einsteigen - 
ev. Kleidervorschriften gelten nur zu Arbeitszeiten....

von Meckerziege (Gast)


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Im öffentlichen Dienst bei uns : ja das ist Freizeit und keine 
Arbeitszeit.
Natürlich kann ich mich da nicht entspannen, von richtiger Nutzung 
meiner Freizeit (löten, auf Freundin liegen, in die Natur gehen, Sport 
machen etc.) ist nicht zu denken. Macht aber nix.
Meine Lösung : ich packe meinen Laptop aus und arbeite. Natürlich geht 
das nicht sonderlich effizient aber das ist ja nicht mein Problem. Dann 
ists es nämlich wieder Arbeitszeit.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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hawt_twins.avi.exe schrieb:
> Hat man als Beifahrer auf Geschäftsreise quasi Freizeit?
Ja!
> Mein Chef sieht das so. Ich empfinde vier Stunden aus beruflichen
> Gründen, gezwungenermaßen im Auto zu sitzen, auch als Beifahrer, nicht
> als Freizeit.
Wie so oft im Leben, es kommt auf dem Standpunkt an!

Ausserdem:
Denk mal drüber nach was die Handwerker ersetzt bekommen die jeden Tag 
auf die Baustelle fahren!

Der Zustand ist für IGM-Konzern-Disneyland-Sesselcode-Furzer zwar nicht 
vorstellbar, aber wahr:

Du bekommst nicht`s.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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hawt_twins.avi.exe schrieb:
> Qschl schrieb:
>> Sollte in den Reiserichtlinien beschrieben sein.
>
> Ich arbeite in einer 20-Mann Klitsche. Da gibt es sowas ni

Dann schau dass du in eine 20xxx Klitsche kommst!

von hawt_twins.avi.exe (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:

> Denk mal drüber nach was die Handwerker ersetzt bekommen die jeden Tag
> auf die Baustelle fahren!

Ich rede nicht vom täglichen Pendeln zur Arbeit. Es geht um längere 
Fahrten im Auftrag meines Arbeitgebers.

von Udo (Gast)


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dann sei doch du der Fahrer? damit sollte das Arbeitszeit sein und voll 
bezahlt.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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hawt_twins.avi.exe schrieb:
> Cha-woma M. schrieb:
>
>> Denk mal drüber nach was die Handwerker ersetzt bekommen die jeden Tag
>> auf die Baustelle fahren!
>
> Ich rede nicht vom täglichen Pendeln zur Arbeit. Es geht um längere
> Fahrten im Auftrag meines Arbeitgebers.
So, und um was für Aufträge handelt es sich?

von Jan H. (j_hansen)


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Meckerziege schrieb:
> Macht aber nix. Meine Lösung : ich packe meinen Laptop aus und arbeite.
> Natürlich geht das nicht sonderlich effizient aber das ist ja nicht mein
> Problem. Dann ists es nämlich wieder Arbeitszeit.

+1

von Wühlhase (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> So, und um was für Aufträge handelt es sich?

Ist das für die Frage relevant?

@TO:
Hast du da etwa vorher gefragt? Dann ist es klar daß du so eine Antwort 
bekommst. Also für mich ist es ziemlich klar, ab wann meine Arbeitszeit 
abfängt. Und da gabs bisher noch nie Probleme.

Wenn dein Chef dich vier Stunden durch die Pampa schickt, kommst du 
seiner Anweisung nach. Ich glaube nicht, daß du den Anweisungen deines 
Chefs in deiner Freizeit nachkommst.

von Waaaas? (Gast)


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Wenn ich zu einem Seminar fahre, ist es bei uns keine Arbeitszeit. Da 
bekomme ich für den ganzen Tag 7,5h. Auch wenn es 12h oder nur 5h sind.

Bei allem anderen, bekomme ich die volle Arbeitszeit. Fahre ich von 
daheim weg, muss ich nur die reguläre Fahrtzeit (Wohnung Arbeitsstätte) 
abziehen, was ja auch Sinn macht.

Eigentlich ganz einfache Regeln. Chef sagt fahr dahin und erledige den 
Job: Arbeitszeit, da nur die Firma etwas davon hat.
Bei einem Seminar habe ich ja selbst einen Vorteil davon, daher nur die 
Regelarbeitszeit. Nicht immer fair, aber gut ;)

Man kann nicht alles haben...

von aGast (Gast)


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Reisezeit als Beifahrer wird nicht bezahlt, da diese Zeit nicht als 
Arbeitszeit zählt. Hierzu gibt es Urteile vom Bundesarbeitsgericht.

https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/arbeitszeit/dienstreisen-als-arbeitszeit/

Ebenso sind Reisezeite in öffentlichen Verkehrsmitteln keine 
Arbeitszeit. Ausnahme hier ist wenn der Reisende in dieser Zeit arbeitet 
zum Beispiel mit dem Notebook im Zug. Allerdings ist es für den 
Arbeitnehmer teilweise schwierig die Behauptung das ghearbeitet wurde 
auch zu Beweisen.

von Waaaas? (Gast)


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aGast schrieb:
> Reisezeit als Beifahrer wird nicht bezahlt, da diese Zeit nicht
> als
> Arbeitszeit zählt. Hierzu gibt es Urteile vom Bundesarbeitsgericht.
>
> https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/ar...
>
> Ebenso sind Reisezeite in öffentlichen Verkehrsmitteln keine
> Arbeitszeit. Ausnahme hier ist wenn der Reisende in dieser Zeit arbeitet
> zum Beispiel mit dem Notebook im Zug. Allerdings ist es für den
> Arbeitnehmer teilweise schwierig die Behauptung das ghearbeitet wurde
> auch zu Beweisen.

Das ist doch Käse!

Ich fahre jeden Tag (!) 3 bis 4 Stunden mit dem Auto von Baustelle zu 
Baustelle, auch als Beifahrer und das soll keine Arbeitszeit sein? Habe 
ich dadurch auch nur eine Halbtagsstelle, weil es für mich technisch 
unmöglich ist länger zu Arbeiten?

Ich muss dazu sagen: Ich habe keine erste Tätigkeitsstätte.

Ich lach mit tot ;) Freitag war gestern!

von aGast (Gast)


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Waaaas? schrieb:
> Das ist doch Käse!

Waaaas? schrieb:
> Ich lach mit tot ;) Freitag war gestern!

Wilkomme im wirklichen Leben das halt keon Ponyhof ist. Ich glaube micht 
das Du den Artikel komplett durchgelesen hast.

von aGast (Gast)


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von F. F. (foldi)


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von hawt_twins.avi.exe (Gast)


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Waaaas? schrieb:

> Bei einem Seminar habe ich ja selbst einen Vorteil davon

Welchen?

von Waaaas? (Gast)


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Nö, habs nicht gelesen...

Warum? Vielleicht bin ich unbelehrbar und möchte es nicht wahrhaben, 
aber wer so etwas glaubt... Jeder wie er möchte.

Haben etwa Pilot und Copilot Freizeit wenn sie auf Autopilot fliegen? 
Sicher nicht!

Kleines Beispiel: Ich fahre Freitag morgen um 5 Uhr los, als Beifahrer, 
für einen halbstündigen Termin. Fahrzeit 5 Stunden pro Wegstrecke. 
Insgesamt war ich also 10 einhalb Stunden auf Dienstreise. Auch die 
halbe Stunde zählt bei uns als Dienstreise.  Jetzt soll es aber so sein, 
dass ich nur eine halbe Stunde gearbeitet habe?

Ich mache also 7 Stunden minus und mein Kollege 3 Stunden plus.

Wer's glaubt wird seelig. Mein Beileid an alle, die so ihre Arbeitszeit 
aufschreiben. Mir ist egal wie die "vermeintliche Rechtslage" ist, ich 
behalte meine Meinung.

von hawt_twins.avi.exe (Gast)


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Ich fahre übrigens nicht zu einer Fortbildung oder ähnlichem. Eine 
Fremdfirma führt in unserem Auftrag etwas Größeres durch und mein 
Kollege und ich sollen die "Männer vor Ort" sein.

von Waaaas? (Gast)


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hawt_twins.avi.exe schrieb:
> Waaaas? schrieb:
>
> Bei einem Seminar habe ich ja selbst einen Vorteil davon
>
> Welchen?

Ich bilde mich weiter (mit Zertifikat), aber wie gesagt, die Regelung 
ist nicht so ganz fair...

von Nop (Gast)


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Waaaas? schrieb:
> Kleines Beispiel: Ich fahre Freitag morgen um 5 Uhr los, als Beifahrer,
> für einen halbstündigen Termin.

Einfacher Trick: morgens in der Firma einstempeln  anmelden  whatever. 
Abends zurückmelden. Voilà.

von Manfred (Gast)


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aGast schrieb:
> Reisezeit als Beifahrer wird nicht bezahlt, da diese Zeit nicht als
> Arbeitszeit zählt. Hierzu gibt es Urteile vom Bundesarbeitsgericht.
> 
https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrecht-ratgeber/arbeitszeit/dienstreisen-als-arbeitszeit/
> Ebenso sind Reisezeite in öffentlichen Verkehrsmitteln keine
> Arbeitszeit.

Was in dieser Pauschalität erstmal grober Unfug ist! Wenn Du schon einen 
Link postest, solltest Du ihn auch lesen:

"Liegt die Wege- und Reisezeit innerhalb der betriebsüblichen 
Arbeitszeit, wird Reisetätigkeit als vertragsübliche Arbeitsleistung 
gleichermaßen vergütet. Ein Ausschluss von der Vergütungspflicht wäre 
unwirksam"

Eine weitere Einschränkung macht man dort bzgl. Außendienstmitarbeitern, 
die keinen festen Arbeitsplatz haben.

---------

In Reisekostenregeln großer Firmen findet man oftmals, dass passive 
Reisezeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit bis maximal x Stunden 
vergütet werden.

von Niemand (Gast)


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Cha-woma M
> Ausserdem:
> Denk mal drüber nach was die Handwerker ersetzt bekommen die jeden Tag
> auf die Baustelle fahren!
Ein wenig unglücklich ausgedrückt, wie würde es sich denn verhalten bei 
wöchentlichem Pendeln auf Montagestandorte, mit ca. ab 3 bis 6 Std. An- 
wie Abreise?
Die Monteure im Kleinbus, welche "chauffiert" werden, bekommen das 
garantiert nicht als AZ vergütet, und der Fahrer als Chauffeur meist 
auch nicht!

Manfred (Gast)
> "Liegt die Wege- und Reisezeit innerhalb der betriebsüblichen
> Arbeitszeit, wird Reisetätigkeit als vertragsübliche Arbeitsleistung
> gleichermaßen vergütet. Ein Ausschluss von der Vergütungspflicht wäre
> unwirksam"

> Eine weitere Einschränkung macht man dort bzgl. Außendienstmitarbeitern,
> die keinen festen Arbeitsplatz haben.
Na dann bring mal einen Aspekt zu meinem Bsp.?
Montag früh um 5 Uhr Abfahrt NBL am Firmenstandort und Ankunft in den 
a.BL auf der Baustelle um ca. 9 - 10 Uhr.

von F. F. (foldi)


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Das ist leider so, aber deswegen ist es nicht rechtens. Nur weil keiner 
was gegen diese Machenschaften unternimmt, kommt das Baugewerbe damit 
durch.
Alle die ich kenne und kennen gelernt habe, sagen, dass der Fahrer immer 
bezahlt wird.

von Wurzelpeter (Gast)


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Man muss ja wohl auch unterscheiden zwischen Personen die eben keinen 
festen Arbeitsort haben und welche die ihn haben. Wenn man als als 
Bauleiter unterwegs ist und Baustellen abklappert wird das natürlich 
bezahlt. Wenn man als Programmierer einen festen Arbeitsplatz hat und 
ein paar mal im Jahr zum Kunden fährt kann das eben auch nicht bezahlt 
werden. Passiv wohlgemerkt.

Bei uns werden maximal 12h aufs GLZ Konto gebucht.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Niemand schrieb:
> Manfred (Gast)
>> "Liegt die Wege- und Reisezeit innerhalb der betriebsüblichen
>> Arbeitszeit, wird Reisetätigkeit als vertragsübliche Arbeitsleistung
>> gleichermaßen vergütet. Ein Ausschluss von der Vergütungspflicht wäre
>> unwirksam"
Deshalb lassen die Herren und Damen vom Management immer gerne die 
wichtigen Termine ausserhaus am Mittwoch laufen.
Die Reisen dann an einem Arbeitstag an und an einen Arbeitstag wieder 
ab.
Die Reisezeit wird dann in die Kernarbeitszeit oder der regelmäßige 
täglichen  Arbeitszeit gelegt. Damit 100% die Zeit gezahlt wird!
>> Eine weitere Einschränkung macht man dort bzgl. Außendienstmitarbeitern,
>> die keinen festen Arbeitsplatz haben.
> Na dann bring mal einen Aspekt zu meinem Bsp.?
> Montag früh um 5 Uhr Abfahrt NBL am Firmenstandort und Ankunft in den
> a.BL auf der Baustelle um ca. 9 - 10 Uhr.
Dann schau in deinen Arbeitsvertrag was da von dir verlangt wird.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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F. F. schrieb:
> Das ist leider so, aber deswegen ist es nicht rechtens. Nur weil keiner
> was gegen diese Machenschaften unternimmt, kommt das Baugewerbe damit
> durch.
> Alle die ich kenne und kennen gelernt habe, sagen, dass der Fahrer immer
> bezahlt wird.
Ok, und was sagt der Fahrer?
Mag ja sein, das der bezahlt wird.
Aber ob der da die Fahrtätigkeit pauschalt (also ein Huni oder zwei pro 
Monat) oder die Fahrtätigkeit als Arbeitszeit oder Reisezeit bezahlt 
bekommt, steht auf einen anderen Blatt.
Und bezahlte Reisezeit heißt noch lange nicht auch Arbeitszeit.
Da gibt`s auch noch ganz schöne Unterschiede!

Und da es sich um Personentransporte handelt, würde ich persönlich im 
Zweifel sehr vorsichtig sein.
Wenn der Fahrer z.b. schon 10h auf der Baustelle verbracht hat und dann 
noch mal 3h auf der Heimfahrt verbringt, ist die tägliche Arbeitszeit 
def. überschritten.
Wenn so ein Transport einen Unfall erleidet und es zu Personenschäden 
kommt, oder gar Tote es gibt. Ist es gut möglich, das die Geschädigten 
Ansprüche privatrechtlicher Art gegen den Unternehmer und den Fahrer 
gelten machen können.
Beim Fahrer kann  es dann auch  noch passieren dass die 
Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnimmt.

von F. F. (foldi)


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Cha-woma M. schrieb:
> Die Reisezeit wird dann in die Kernarbeitszeit oder der regelmäßige
> täglichen  Arbeitszeit gelegt. Damit 100% die Zeit gezahlt wird!

Mache ich auch so. Dann gibt es gar keine Fragen mehr. Im Zweifel müssen 
sie das Zimmer 2 Tage länger zahlen.

von Witzig (Gast)


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Ich hatte jetzt insgesamt 23 h Reisezeit. Anreise Flughafen + 
Interkontinentaler Flug + Anreise Zielort. Wenn das nicht bezahlt würde, 
würde ich das gewiss nicht mitmachen.

Vor allem wenn man teilweise Holzklasse fliegt. 12 Stunden am Stück in 
der Holzklasse hat mit Freizeit gar nichts zu tun!

Und genau so werden auch bei uns Reisen mit dem Auto innerhalb 
Deutschlands vergütet. Dabei gilt: Fahrer Arbeitszeit, Mitfahrer 
Reisezeit, etwas unterschiedlich vergütet, aber Stunden bis zu einer 
maximalen Grenze werden gutgeschrieben.

von Cyborg (Gast)


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Nop schrieb:
> Einfacher Trick: morgens in der Firma einstempeln  anmelden  whatever.
> Abends zurückmelden. Voilà.

Schlechtes Beispiel. Die Stempelkarte beweist nur deine tägliche
Anwesenheit, nicht das du Produktiv tätig warst. Wenn es dem Chef
beliebt, kann er in der Stempelkarte Vermerke machen und dir Lohn
schuldig bleiben. Das er dann einen Arbeitsgerichtsprozess riskiert
nehmen da einige locker in Kauf, denn obs Nachschub auf dem Arbeitsmarkt
gibt, darüber sind die doch stets im Bilde. Wenn die Stempelkarte
am Monatsende von der HR einkassiert wird, hat der AN noch ein
Nachweisproblem. Am letzten Werktag abends noch schnell eine Fotokopie
zu machen, denkt auch nicht jeder dran. Bei elektronischen Systemen
ist noch nicht mal das möglich. Also nix mit Voilà.

von Cyblord -. (cyblord)


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Cyborg schrieb:

> Schlechtes Beispiel. Die Stempelkarte beweist nur deine tägliche
> Anwesenheit, nicht das du Produktiv tätig warst.
Und Gehalt wird ebenso nach Anwesenheit und nicht nach Produktivität 
gezahlt. Also passt das genau zusammen.

> Wenn es dem Chef
> beliebt, kann er in der Stempelkarte Vermerke machen und dir Lohn
> schuldig bleiben.
Natürlich... nicht

> Das er dann einen Arbeitsgerichtsprozess riskiert
> nehmen da einige locker in Kauf, denn obs Nachschub auf dem Arbeitsmarkt
> gibt, darüber sind die doch stets im Bilde. Wenn die Stempelkarte
> am Monatsende von der HR einkassiert wird, hat der AN noch ein
> Nachweisproblem. Am letzten Werktag abends noch schnell eine Fotokopie
> zu machen, denkt auch nicht jeder dran. Bei elektronischen Systemen
> ist noch nicht mal das möglich. Also nix mit Voilà.

Paranoia? Verfolgungswahn? Inkognito?

von Cyborg (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Paranoia? Verfolgungswahn? Inkognito?

Klar, dass und Erfahrung (hast du vergessen). ;-b

von Fritz Franz (Gast)


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Das ist keine Freizeit. Es gibt Gesetze zu Arbeitsort und wenn du wo 
anders hinfahren musst dann ist das Arbeitszeit. Bei vielen Firmen ist 
das passive Reisezeit das wird dann aber im Dienstvertrag festgehalten. 
Wenn ein Handwerker mit dem Firmenauto von der Firma zu Baustelle fährt 
ist das volle Arbeitszeit, auch für die Mitfahrer.

von Meckerziege (Gast)


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Lol:
[quote]
Nimmt ein Mitarbeiter beispielsweise einen auswärtigen Geschäftstermin 
wahr, der bis 20 Uhr andauert und reist er anschließend mit dem Zug 
-Ankunftszeit 7 Uhr morgens- zurück, könnte er die Arbeit direkt im 
Anschluss wieder aufnehmen, ohne, dass der Arbeitgeber gegen das ArbZG 
verstößt.
[/quote]

Ja kenne ich... Interkontinental Flug gehabt, (viel Zeit Verschiebung!), 
>12 Stunden im Flugzeug, Ankunft 4uhr irgendwas, hatte mir für den Tag 
dann Urlaub nehmen müssen... Kaum geschlafen im Flieger, holzklasse ist 
zu laut und hernach tut mir eh alles weh (bin ein gutes Stück großer als 
der Durchschnitt)
Langfristig komme ich da schon weg von dem laden ...

von Wurzelpeter (Gast)


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Sitze gerade in Doha. Also ich arbeite nacher nach der Landung in Muc 
sicher nicht. Arbeitgeber die die Reisezeit nicht bezahlen sollte man 
meiden, sofern sich nicht andere Vorteile bieten und Reisezeiten sich in 
Grenzen halten

von Sven L. (sven_rvbg)


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Jaja Schulungszeiten als Freizeit mit der Begründung vom Chef, das sei 
mein Beitrag dazu und man könne ja angesammelte Überstunden dafür 
verwenden, also quasi zwei mal beschissen!

Weil man ja wahnsinnig viel privaten Nutzen aus einer Schulung für eine 
Software zieht, deren Lizenzpreise bei 20k€ anfangen.

Manchmal haben Chefs schon komische Ideen...

Oder der hier: Du hast viele Überstunden, lass dir was einfallen, sont 
lass ich mir was einfallen.

Ok, also bis Ende Jahr nur noch 4-Tage Woche... Aber da musst Du kommen 
und da musst Du da sein... Aber ich böser Mitarbeiter hab so viele 
Überstunden...


Wenns einem zu bunt wird darf man schon auch mal das Unternehmen 
wechseln, vielleicht sieht man hinterher, was man einem Mitarbeiter 
hatte, auch wenn man es natürlich nie zugeben könnte ;)

von klausi (Gast)


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Hab auch damals bei meiner Exfirma gekündigt.

Mir wars zu bunt nach oft über 12h+ Arbeit in der IBN von Leitsystemen 
(a.k.a. "Leidsysteme" gem. Paul :-) ) dann auch noch mit dem 
Privatfahrzeug heimfahren, nachts irgendwann. Man hatte nicht so viele 
Firmenautos mehr (zu teuer).

Km Pauschale bekam ich zwar, Selbstfahren 100% und als Passagier/ oder 
Beifahrer wenigstens 50%.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Sven L. schrieb:


> Weil man ja wahnsinnig viel privaten Nutzen aus einer Schulung für eine
> Software zieht, deren Lizenzpreise bei 20k€ anfangen.
>
> Manchmal haben Chefs schon komische Ideen...
Und finden doch Dumme die diese umsetzten!
>
> Oder der hier: Du hast viele Überstunden, lass dir was einfallen, sont
> lass ich mir was einfallen.
>
> Ok, also bis Ende Jahr nur noch 4-Tage Woche... Aber da musst Du kommen
> und da musst Du da sein... Aber ich böser Mitarbeiter hab so viele
> Überstunden...
Genau, ohne dich hätte Cheffe ned wg. dem BR einen Ü-Stunden Verweis 
erhalten.
>
> Wenns einem zu bunt wird darf man schon auch mal das Unternehmen
> wechseln, vielleicht sieht man hinterher, was man einem Mitarbeiter
> hatte, auch wenn man es natürlich nie zugeben könnte ;)
Oder MA stellt fest, das der neue Laden genauso läuft.
Was halt einfach  dan branchenüblich ist!

von Sven L. (sven_rvbg)


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Nur gut das es keinen Betriebsrat gab...

von Niemand (Gast)


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> Nur gut das es keinen Betriebsrat gab...
das Smilie am Ende wieder mal vergessen? Oder für wen war das nun als 
gut zu werten?
Mein letzter richtiger Chef hat mir auch beim vorzeitigen Abgang mit 
ganz ernstem Gesicht alles erdenklich Gute und viel Glück im neunen Job 
gewünscht.

Habe ich erst hinterher so richtig geschnallt, bei dem Streß den man 
dort so wochenlang hatte!

Das Problem ist aber prinzipiell nur eines: es finden sich immer wieder 
zu viele "Trottel", die das alles mit sich ohne Zucken machen lassen.
Quasi wird das Gehampel dann praktisch zur Normalität erhoben, und wer 
sich dagegen sträubt fliegt halt oder muß selber gehen!

Die Spitzenzeit am Durcharbeiten hatte ich dann auch mal auf Montage, 
erst von 6.30 bis 15.30 Uhr (45 min Pause) auf der Baustelle malochen 
und anschließend noch 5 Std. die "kaputten" Kollegen (einer mit´ner 
Augen-verletzung und der andere mit´ner anderen Ausrede angeblich 
fahruntauglich) nach Hause in die Fa. chauffieren, ohne Fahrerwechsel u. 
dann selber noch fast 1 Std. Heimfahrt aus der Fa. nach Hause.
Ankunft so ca. 21.00 Uhr und schön platt wie ausgelutscht.
Wenn man dann die Woche über so an 4 AT die 40 Std. zusammen-arbeiten 
muß, am Montag wie Do. aber noch jeweils 5 Std. Kfz-Fahrt abspult, ist 
das dann aber auch eher eine 50 Std.-Woche gewesen?
Das aber an 4 Tagen, was dann pro Tag mehr als die zulässigen 10 Std. 
ausmacht! Dies dann natürlich nicht nur eine Woche, sondern laufend!
Da kann man sich dann gut vorstellen, wie der Freitag nach der Woche 
abläuft!
Von Überlastung pur in totale "Erholung", also man fällt praktisch in 
ein Loch und wundert sich nur warum man so schlaff ist!
Da sucht man sich doch ganz schnell etwas passenderes, was aber auch 
wieder ein paar Hänger hatte.
Das Arbeitsleben ist kein Zuckerlecken.

von hp-freund (Gast)


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Gerade in kleinen Firmen kann das ein echtes Problem sein.

Vor vielen Jahren war ich bei einer, bestehend aus 10 MA.
4 im Büro und 6 Außendienst.
Da gab es die Frage gar nicht, weil auch die Reisezeit für alle MA die 
auf der Baustelle gebraucht wurden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt 
wurde. Alles war gut.

Bei einer anderen Firma, leider einer von vielen in dem Bereich, war es 
so das der Chef gar nicht gewagt hat solche Forderungen wie Bezahlung 
der Reisezeit/Anfahrt an den Auftraggeber zu stellen um überhaupt 
Aufträge zu bekommen.
Kann ich sogar bestätigen, da ich als einfacher MA zwei mal bei solchen 
"Verhandlungen" dabei war. Also kein Schmu.
Was soll man da als MA machen? Trotzdem auf sein Recht bestehen?
Wir haben uns dann auf eine Reisekosten-Pauschale geeinigt.
War sicher in dem Moment für alle das Beste.

Und noch schlimmer: Im Rahmen meiner IT Tätigkeit wurde ich wegen 
Banking Software Problemen in eine kleine Baufirma gerufen. Ich glaube 8 
MA.
Mein Kontostand war um einiges höher als deren.

Die goldenen Zeiten scheinen für die Kleinen - außer in Nischen - vorbei 
zu sein.
Deshalb geben auch viele auf, oder werden von großen geschluckt.

Es lebe die Globalisierung! Billiglohn für alle!
.....
Außer natürlich für die die keine Werte schaffen.
Die haben Zeit zum abkassieren :(

von Reinhard S. (rezz)


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Niemand schrieb:
> Cha-woma M
>> Ausserdem:
>> Denk mal drüber nach was die Handwerker ersetzt bekommen die jeden Tag
>> auf die Baustelle fahren!
> Ein wenig unglücklich ausgedrückt, wie würde es sich denn verhalten bei
> wöchentlichem Pendeln auf Montagestandorte, mit ca. ab 3 bis 6 Std. An-
> wie Abreise?

Leistungslohn und das Thema ist erledigt...

von Nils P. (ert)


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Immer volle Arbeitszeit!

In der Ausbildung, bei den bezahlten Studienpraktika, im Job.

Alles 100% Arbeitszeit, Ausnahme nur wenn über 10h Arbeits(Reise-)zeit 
am Tag)

Beim Klogang müsst ihr auch ausstempeln? Oder besser: Windeln tragen..

von Niemand (Gast)


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Reinhard S. meinte salopp
> Leistungslohn und das Thema ist erledigt...
Das glaubst du doch selber nicht! Welche Position kommt dann dafür in 
Frage?
Die Anfahrtpauschale wie bei der T für 40,- Euro Netto, oder noch höher?

Im GF-Bereich ist wohl wieder alles in alten seeligen Zuständen, es wird 
gutes Geld damit verdient, weil es keinen Nachschub an billigen 
Elektrikern dafür gibt!

@ hp-freund, wenn man bei der falschen Klitschen-Fa anfängt, ist einem 
doch klar, was das für ein Rattenschwanz dann zu Ungunsten des AN wird!



> Bei einer anderen Firma, leider einer von vielen in dem Bereich, war es
> so das der Chef gar nicht gewagt hat solche Forderungen wie Bezahlung
> der Reisezeit/Anfahrt an den Auftraggeber zu stellen um überhaupt
> Aufträge zu bekommen.
Mit der fachlichen und persönlichen "Größe" des Chefs, oder dessen Ein- 
wie Verkäufers, steht und fällt der Gewinn der Firma, wie auch der Lohn 
der MA.
> Kann ich sogar bestätigen, da ich als einfacher MA zwei mal bei solchen
> "Verhandlungen" dabei war. Also kein Schmu.
armes Deutschland, wenn der Chefe kein ordentlicher Geschäftsmann ist ..
> Was soll man da als MA machen? Trotzdem auf sein Recht bestehen?
auf welchem Recht bitte? Wenn die Quali und der Einsatz der MA so lala 
ist, dann kann der Chef auch keine ordentl. Projekte und damit Preise an 
Land ziehen.
Wenn der anders herum, selbst mit durchschnittlichen Leuten, trotzdem 
gute Geschäfte macht, und seine Leute gut bezahlt, ist er wohl mehr 
wert, als ein fachliches Ass > Dipl. Ing. oder Prof. ohne kaufmännische 
Fähigkeiten!
> Wir haben uns dann auf eine Reisekosten-Pauschale geeinigt.
Na immer noch besser als gar nichts!
> War sicher in dem Moment für alle das Beste.
Wie weit und mit welcher Zeit seid ihr gereist? Und welchen Monatslohn 
gab es ohne Auslösung und Ü-Std.? Beantworte dir das selber.
Wenn das Quartier auch jeden Tag mehr als 30 min weit weg ist, ist an 
der Freizeit u. damit Erholung jeden Tag genauso viel im Eimer.
Wenn man dann noch in verteilten Quartieren nächtigt, und dadurch früh 
wie Abends eine Pendelrunde fahren muß, mit der gesamten Manschaft, na 
dann gute Nacht.

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