Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Pflichtverletzung durch Chef?


von Knackwurst (Gast)


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Im Bewerbungsgespräch zu meiner jetzigen Stelle habe ich darauf 
hingewiesen, dass ich chronisch krank bin. Meine Arbeit wird dadurch 
nicht behindert, aber ich muss regelmäßig beim Arzt vorbeischauen (ca. 
einmal im Monat). Deshalb habe ich das von vorne herein angesprochen, 
damit es keine Missverständnisse gibt. Außerdem bin ich davon 
ausgegangen, dass diese Information vertraulich behandelt wird.

Bei dem Gespräch waren der Geschäftsführer und der Personalchef 
anwesend. Die Stelle habe ich, wie gesagt, bekommen.

Nun habe ich herausgefunden, dass der Geschäftsführer diversen meiner 
Kollegen von meiner Erkrankung erzählt hat. Ohne meine Einverständnis 
natürlich.

Jetzt würde ich gerne wissen, ob mein Chef damit gegen irgendwelche 
Regeln oder Gesetze verstoßen hat oder ob Informationen über angestellte 
einfach so weitergegeben werden dürfen?

von Ghd (Gast)


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Wenn du nicht explizit darauf verwiesen hast, dass diese Information 
vertraulich ist, dann sehe ich da wenig Angriffspunkte. Du hast ja kein 
Artz-Patienten-Verhältnis mit deinem Chef. Wenn du willst, dass es 
privat bleibt musst du ihm das sagen oder eine NDA unterzeichnen lassen.

von Knackwurst (Gast)


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Ghd schrieb:

> Wenn du nicht explizit darauf verwiesen hast, dass diese Information
> vertraulich ist, dann sehe ich da wenig Angriffspunkte. Du hast ja kein
> Artz-Patienten-Verhältnis mit deinem Chef.

Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber ebenfalls zu 
Datenschutz verpflichtet ist und deshalb nicht beliebig Informationen 
über diesen Weitergeben darf. Besonders, wenn diese sensibel sind. Wenn 
ich meinem Arbeitgeber, mitteile, dass sich mein Familienstand von ledig 
auf verheiratet geändert hat, darf er dann auch jedem im der Firma die 
Botschaft überbringen, dass ich geheiratet habe?

von Harald W. (wilhelms)


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Knackwurst schrieb:

> Wenn
> ich meinem Arbeitgeber, mitteile, dass sich mein Familienstand von ledig
> auf verheiratet geändert hat, darf er dann auch jedem im der Firma die
> Botschaft überbringen, dass ich geheiratet habe?

Zumindest, wenn sich dann Dein Name ändert, wird das üblicherweise
übers Intranet jedem Mitarbeiter mitgeteilt.

von Claus M. (energy)


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Knackwurst schrieb:
> Wenn
> ich meinem Arbeitgeber, mitteile, dass sich mein Familienstand von ledig
> auf verheiratet geändert hat, darf er dann auch jedem im der Firma die
> Botschaft überbringen, dass ich geheiratet habe?

Wozu solltest Du ihm das mitteilen? Ohne den Hinweis es für sich zu 
behalten sehe ich auch nicht, wo das Problem ist.

Zu der Krankheit: Evtl. hat der Chef die Kollegen informiert damit sie 
Rücksicht nehmen (falls nötig)?!

von Knackwurst (Gast)


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Claus M. schrieb:

> Wozu solltest Du ihm das mitteilen? Ohne den Hinweis es für sich zu
> behalten sehe ich auch nicht, wo das Problem ist.

Änderungen der Steuerklasse? Krankenkassenbeiträge? Keine Ahnung...

von Claus M. (energy)


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Knackwurst schrieb:
> Claus M. schrieb:
>
>> Wozu solltest Du ihm das mitteilen? Ohne den Hinweis es für sich zu
>> behalten sehe ich auch nicht, wo das Problem ist.
>

> Änderungen der Steuerklasse?

Macht man beim Finanzamt.

> Krankenkassenbeiträge?

Ändert sich nichts dran.

> Keine Ahnung...

eben.

von Cyborg (Gast)


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Erst mal glaube ich die Geschichte nicht. Zu sehr an den Haaren
herbei gezogen.
Zum anderen hat dein Chef das Hausrecht und kann praktisch so gut
wie alles machen was er möchte so lange er nicht deine Grund- und
Persönlichkeitsrechte verletzt. Man könnte die Erkrankung zu deiner
Intimsphäre zählen, aber sicher bin ich mir da nicht.
Dir steht es frei zu kündigen, vielleicht sogar fristlos, weil das
Vertrauensverhältnis gestört ist, aber fristgerecht ist sicherer.
In der Probezeit sind es ja nur 14 Tage. Ansonsten könnte eine
Anzeige auf Grundlage des §186 STGB deinem Chef einen Schock versetzen,
aber ob die Staatsgewalt da überhaupt ermitttelt, möchte ich bezweifeln.
Wenn doch, könnte dir ein kleines Schmerzensgeld im Zivilprozess
zugesprochen werden.

von aGast (Gast)


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Ghd schrieb:
> Wenn du nicht explizit darauf verwiesen hast, dass diese Information
> vertraulich ist, dann sehe ich da wenig Angriffspunkte.

Cyborg schrieb:
> um anderen hat dein Chef das Hausrecht und kann praktisch so gut
> wie alles machen was er möchte

Stimmt nicht.
Erst mal gilt das Bundesdatenschutzgesetz. Eine Weitergabe von sensiblen 
Persönlichkeitsdaten (insbesondere Krankheitsinformationen) an Dritte 
ohne expilizite Zustimmung des betroffenen ist verboten und stellt einen 
Verstoß gegen das bDSG dar. Das kann auch mal ziemlich teuer werden.

von Cyborg (Gast)


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aGast schrieb:
> sensiblen
> Persönlichkeitsdaten

Was sensible personenbezogene Daten sind, steht im BDSG?

aGast schrieb:
> Stimmt nicht

Im Grundsatz schon, aber das ich meine Argumentation relativiert
hatte, ist dir wohl entgangen? Außerdem muss der TO das beweisen
können. Bei drei Gesprächspartnern schwierig.

Ich hab da auch so einen Fall. Ziemlich unangenehmer Zeitgenosse
mit dem ich ein vertragliches Verhältnis habe. Der brach gern
öfters mal ein Streit vom Zaun. Rief wegen jedem Sch... an und
belästigte mich. Neue Telefonnummer zugelegt und das wirkte gut
zwölf Jahre. Dann plötzlich wieder ein Anruf, obwohl die Telefonnr.
nicht öffentlich war. Nur ein paar Leute die zwischen uns standen
wussten die Nummer. Einer von denen muss die raus gerückt haben.
Ich habe die Nummer von dem Kerl gespeichert und wenn er wieder
was will sehe ich das ja im Display. Auf Antwort kann der lange
warten. Sollte Leute lässt man einfach verhungern, ist gesünder
für mich.

von Kai A. (kaiand1) Benutzerseite


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Nun zum einen wäre da Wichtig was für eine Krankheit dies wäre.
Danach kann besser Unterschieden werden ob es "geheim" bleiben soll oder 
andere auch die Info bekommen.
Jedoch zu jeder Krankheit gibt es ja auch ggfs Einschränkungen die deine 
Kollegen schon Wissen sollten weil es sonst nachher mehr Probleme gibt 
da du dich dann zb für bestimmte Arbeiten drückst ect...
Zudem kommen eh nachher Fragen/Gerüchte auf wenn du dauernd wegen 
Arzttermine Fehlst..
Daher ist so auch schon sinnvoll das die Kollegen darüber Bescheid 
wissen...
Du kannst ja zb auch Bluter sein und wenn du dich mal Verletzt oder ein 
Unfall hast und die Kollegen nicht Bescheid wissen kann dies auch für 
dich Tödlich enden was durch die Information hätte vermieden werden 
können...

von aGast (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Außerdem muss der TO das beweisen
> können.

Für sowas braucht es deshalb imme einer schriftlichen 
Einverständnisserklärung. Warum wohl gibt Dein Arzt deine 
Gesundheitsdaten nicht weiter ohne das du ein Schriftstück 
unterschrieben hast. Beim BDSG gilt prinzipiell das alles Verboten ist 
was nicht ausdrücklich erlaubt wird. urch die sog. Beweislastumkehr hat 
der Chef zu beweisen dass er zur Weitergabe ermächtigt war.
Im Zweifelsfall fragt mal den betrieblichen Dartenschutzbeauftragten 
(falls er nicht der Schwager vom Chef ist, seinen Job ernst nimmt und 
auch die entsprechenden Schulungen hat) was er dazu meint.

Kai A. schrieb:
> Nun zum einen wäre da Wichtig was für eine Krankheit dies wäre.
> Danach kann besser Unterschieden werden ob es "geheim" bleiben soll oder
> andere auch die Info bekommen.

Nach §9 BDSG ist es egal was es ist, es sind und bleiben besondere 
personenbezogene Daten. Die Art der Krankeit ist nicht weiterzugeben. 
Der Chef kann hier maximal sagen das der Kollege X aus persönlichen 
Gründen mal fehlen kann.

Hier ist nicht jemand aus dem Chat gemeint:
Mich wundert eigentlich nicht dass die Datenexhibitionismusgeneration 
keine Ahnung vom BDSG hat und ihre Daten Munter und Ahnungslos in der 
Welt verteilt. Ist ja auch Toll wenn der Chef dann auf Youtube sehen 
kann wie der krankgeschriebene Arbeitnehmer in Malle beim Wettsaufen 
teilnimmt. Wenn das dann konsequenzen hat ist das Gejammer groß.
Hier gilt: "Gott liebt Idioten, denn er macht immer mehr davon."

von Knackwurst (Gast)


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So wie ich das sehe, habe ich meinem Chef diese Information im Rahmen 
seiner Funktion als mein Arbeitgeber mitgeteilt und nicht privat beim 
Mittagessen in der Kantine. Von daher glaube ich schon, dass derart 
sensible Informationen irgendeiner Form von Schutz unterliegen müssen.

Was ich nun habe, ist scheiß egal. Das werde ich hier auch nicht 
mitteilen, weil ich dadurch identifizierbar werde und dann brauche ich 
mich auch nicht zu beschweren, dass mein Chef den Mund nicht halten 
kann.

Ein Risiko für andere, im Rahmen meiner Tätigkeit, entsteht durch meine 
Erkrankung nicht. Auch sind keine besonderen Schutzmaßnahmen für mich 
notwendig. Es gibt keinen sachlichen Grund warum Kollegen irgendwelche 
Informationen über meinen Gesundheitszustand benötigen.

von Cyborg (Gast)


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Knackwurst schrieb:
> Es gibt keinen sachlichen Grund warum Kollegen irgendwelche
> Informationen über meinen Gesundheitszustand benötigen.

Für so was gibts ja schließlich den Notruf. Wäre ja noch schöner
wenn man neben dem Beruf noch Medizin oder Notfallsanitäter erlernen
müsste. Die Quatsch als Autofahrer reicht in den meisten Fällen
für die Erstversorgung erst mal sowieso. Einen Autofahrer unter
der Belegschaft wirds ja wohl geben, oder?

Knackwurst schrieb:
> Was ich nun habe, ist scheiß egal.

Nicht ganz, denn wenn du eine Maschine bedienen musst und Blackouts
haben könntest (kann auch den an sonst Gesunden passieren) dann wäre
eine erhöhte Risikoabwägung schon begründet und berechtigt.
Allerdings muss der Arbeitgeber das Gefahrenpotential offenbaren und
der Bewerber lässt sich durch einen Betriebsarzt o.ä. die
Arbeitsfähigkeit bestätigen. Mehr als geeignet/ungeeignet darf dann 
informell zwischen Arzt und Arbeitgeber nicht statt finden.
Man muss also mit einem Arbeitgeber keine Krankengeschichte
diskutieren und Kollegen brauchen die auch nicht wissen.
Für die Zukunft weißt du das nun, nur hindert das deinen Chef nicht
daran, es einen neuen Arbeitgeber mitzuteilen und diese stille Post
endet ja nicht, sondern verfolgt dich ein Leben lang.
Das Arbeitszeugnis machst nämlich möglich, nicht inhaltlich, aber
bzgl. der Informationsquelle schon.
Jetzt wäre mal die Gelegenheit gegeben mit deinem Chef ins Gespräch
zu kommen und das Problem zu erörtern und Nägel mit Köpfen zu machen. 
Später ist das nämlich nicht mehr möglich. Deine rechtlichen
Möglichkeiten habe ich ja schon erwähnt, aber drohen sollte man damit
nicht. Es unterschwellig zu erwähnen wäre dagegen diplomatisch klüger.

von Knackwurst (Gast)


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Cyborg schrieb:

> Nicht ganz, denn wenn du eine Maschine bedienen musst und Blackouts
> haben könntest (kann auch den an sonst Gesunden passieren) dann wäre
> eine erhöhte Risikoabwägung schon begründet und berechtigt.

Das Bezog sich klar auf die Angaben, die ich in diesem Thread mache und 
nicht auf die Arbeitssituation.

von Offtopic (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Ich habe die Nummer von dem Kerl gespeichert und wenn er wieder
> was will sehe ich das ja im Display. Auf Antwort kann der lange
> warten. Sollte Leute lässt man einfach verhungern, ist gesünder
> für mich.

Manche Router/Telefone haben eine Blacklist. Da kannst du verschiedene 
eingehende Nummern blocken.

War bei mir sehr hilfreich, denn leider kenne ich auch solche Menschen 
;)

von Matthias L. (limbachnet)


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aGast schrieb:
> Erst mal gilt das Bundesdatenschutzgesetz. Eine Weitergabe von sensiblen
> Persönlichkeitsdaten (insbesondere Krankheitsinformationen) an Dritte
> ohne expilizite Zustimmung des betroffenen ist verboten und stellt einen
> Verstoß gegen das bDSG dar.

Im Prinzip ja, aber...

Im Arbeitsvertrag MUSS ein Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt 
sein, weil sonst die alltäglichen Dinge des Arbeitsverhältnisses nicht 
möglich wären - Gehaltsbrechnung versenden ohne Postanschrift oder 
E-Mail-Adresse geht nicht, Gehaltsüberweisung ohne Kontonummer geht 
nicht. usw.

Folglich hat der Arbeitgeber (d)eine Genehmigung für den Umgang mit 
personenbezogenen Daten zu betrieblichen Zwecken und interne Weitergabe 
soweit betrieblich notwendig.

Ob die Weitergabe der Information über die Krankheit nun betrieblich 
notwendig war oder nicht, das ist Bewertungs- und Auslegungssache. Wenn 
es nur Klatsch und Tratsch war, dann war es betrieblich nicht notwendig 
und damit ein Verstoß gegen die Zweckbindung, die das BDSG vorsieht. 
Wenn es hingegen tatsächlich sinnvoll war, z.B. um zu begründen, warum 
du irgendwelche Hilfsmittel bekommst und jemand anderes nicht, dann 
sieht's wieder anders aus.

Auf die konkrete Frage kann es daher nur die Juristen-Antwort Nr.1 
geben: Das kommt darauf an.

von Mitleser (Gast)


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Knackwurst schrieb:
> aber ich muss regelmäßig beim Arzt vorbeischauen (ca.
> einmal im Monat).

Der Durchschnittsdeutsche konsultiert jährlich etwa 17(!) mal einen
Arzt. [1] Da liegt der TO deutlich darunter. Nur ein monatlicher
Arztbesuch würde hier gar nicht weiter auffallen.

Die Absonderungen des TO weisen einge Ungereimtheiten auf.
Auch weitere Indizien machen misstrauisch.
Deshalb: geschätzte Trollwahrscheinlichkeit > 90 Prozent.

https://www.krankenkassen.de/gesundheit/gesundheit-aktuell/arztbesuche-krankheiten/

von Knackwurst (Gast)


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Mitleser schrieb:

> Die Absonderungen des TO weisen einge Ungereimtheiten auf.
> Auch weitere Indizien machen misstrauisch.

Internetforenforensiker: Für alle die zwischen dem Flaschen sammeln und 
Bier trinken noch Zeit haben.

von Marc H. (marchorby)


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Ghd schrieb:
> oder eine NDA unterzeichnen lassen.

Wenn er sie nicht unterzeichnet, nimmst die Info dann wieder mit heim?

von Mitleser (Gast)


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Knackwurst schrieb:
> Internetforenforensiker: Für alle die zwischen dem Flaschen sammeln und
> Bier trinken noch Zeit haben.

Das mag für für ältere AN gelten. Jüngere (zB. Digital Natives) müssen
nicht alles seriell abarbeiten, da sie meist multitaskfähig sind: Bier 
trinken, dabei im Netz unterwegs sein, und dort nebenbei Flaschen
(Trolle) sammeln.  ;-)

von Claus M. (energy)


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Cyborg schrieb:
> Knackwurst schrieb:
>> Es gibt keinen sachlichen Grund warum Kollegen irgendwelche
>> Informationen über meinen Gesundheitszustand benötigen.
>
> Für so was gibts ja schließlich den Notruf. Wäre ja noch schöner
> wenn man neben dem Beruf noch Medizin oder Notfallsanitäter erlernen
> müsste. Die Quatsch als Autofahrer reicht in den meisten Fällen
> für die Erstversorgung erst mal sowieso. Einen Autofahrer unter
> der Belegschaft wirds ja wohl geben, oder?

Genau wegen diesem schwachsinnigen denken sterben in D viel mehr 
Menschen an Infarkt als in den USA. Erste Hilfe rettet Leben, darum hat 
auch jeder ernstzunehmende Betrieb ausgebildete Ersthelfer.
Den Führerschein-Kurs hat die Mehrheit nach 1 Jahr komplett vergessen.

von aGast (Gast)


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Claus M. schrieb:
> Erste Hilfe rettet Leben, darum hat
> auch jeder ernstzunehmende Betrieb ausgebildete Ersthelfer.

Jeder nicht ernstzunehmende Betrieb hat auch Ersthelfer zu haben.
Da gibt es eine Rechtssgrundlage dazu.

von Paul B. (paul_baumann)


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aGast schrieb:
> Jeder nicht ernstzunehmende Betrieb hat auch Ersthelfer zu haben.

Genau. Bei uns war das der Chef. Er sagte oft: "Dir werd' ich helfen!"

MfG Paul

von Ike (Gast)


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Knackwurst schrieb:
> Jetzt würde ich gerne wissen, ob mein Chef damit gegen irgendwelche
> Regeln oder Gesetze verstoßen hat oder ob Informationen über angestellte
> einfach so weitergegeben werden dürfen?

Er darf das natürlich nicht, allerdings hättest du ihm auch nicht die 
Krankheit nennen müssen wenn nicht Einfluß auf die Arbeit. Dumm 
gelaufen.

von Elektron (Gast)


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Ike schrieb:
> Er darf das natürlich nicht, allerdings hättest du ihm auch nicht die
> Krankheit nennen müssen wenn nicht Einfluß auf die Arbeit. Dumm
> gelaufen.

Ja, ich würde sogar soweit gehen zu sagen: selber Schuld, warum hast du 
es überhaupt dem Chef erzählt, wenn es deine Arbeit angeblich in keiner 
Weise beeinträchtigt? Ein Arzttermin pro Monat ist doch nun wirklich 
nichts besonderes.

von EhemaligerPraktikant (Gast)


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OFtmals ist es besser - wenn auch regelmäßige Arztbesuche der Kollegen 
vorher kommuniziert werden.
Alternativ lassen sich  sonst belibige Gerüchte allein aus den 
Fehlzeiten  erzeugen. Und dass passiert dann ohne Chef und automatisch. 
Dann wird dann wegen Mobbing gejammert.

von Cyborg (Gast)


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Arzttermine lassen sich auch nach Feierabend einplanen ohne
das das der AG mit bekommt.

von genervt (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Arzttermine lassen sich auch nach Feierabend einplanen ohne
> das das der AG mit bekommt.

Doch nicht für Kassenpatienten.

von Dirk D. (dicky_d)


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Cyborg schrieb:
> Arzttermine lassen sich auch nach Feierabend einplanen ohne
> das das der AG mit bekommt.

Nicht jeder arbeitet beim Bäcker :)

von Harald W. (wilhelms)


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Dirk D. schrieb:
> Cyborg schrieb:
>> Arzttermine lassen sich auch nach Feierabend einplanen ohne
>> das das der AG mit bekommt.
>
> Nicht jeder arbeitet beim Bäcker :)

...aber viele inzwischen in Firmen mit Gleitzeit.

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