Machine-Learning-Algorithmen und das Urheberrecht

OP #4735805
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Hallo Forengemeinde,

ich versuche mich gerade mit Künstlichen Neuronalen Netzen zu 
beschäftigen, wobei mir eine nichttechnische Frage im Kopf herumspukt:

Angenommen, ich entwickle ein Programm zur Übersetzung 
Englisch->Deutsch, welches auf KNN oder einem anderen Algorithmus zum 
maschinellen Lernen beruht. Dieses trainiere ich mit allen möglichen 
englischen Sätzen aus real existierenden, im Web gefundenen Texten und 
deren von mir selbst manuell erstellten Übersetzungen.

Gehört das fertig trainierte Programm mir allein oder haben die 
Verfasser der zum Training verwendeten Texte ein Mitspracherecht?

Falls es mir allein gehört: Wie sieht es aus, wenn ich auf eigene 
Übersetzungen verzichte und Texte verwende, bei denen ich eine englisch- 
und eine deutschsprachige Fassung im Netz finde?

Gruß
Sebastian
Gast #4735854
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Sebastian L. schrieb:
> wobei mir eine nichttechnische Frage im Kopf herumspukt

Na dann bist Du hier falsch.

Sebastian L. schrieb:
> Gehört das fertig trainierte Programm mir allein

Wenn Du es selber erstellst und keinem gibst, na klar.

Sebastian L. schrieb:
> oder haben die
> Verfasser der zum Training verwendeten Texte ein Mitspracherecht?

Wie soll das ein Verfasser herausbekommen, ob seine Texte beim Training 
verwendet werden oder nicht?

Sebastian L. schrieb:
> Falls es mir allein gehört: Wie sieht es aus, wenn ich auf eigene
> Übersetzungen verzichte und Texte verwende, bei denen ich eine englisch-
> und eine deutschsprachige Fassung im Netz finde?

Um was gehts denn hier eigentlich und überhaupt?
OP #4735865
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Pit schrieb:
> Um was gehts denn hier eigentlich und überhaupt?

Um eine rein theoretische Frage. Ich bin in dem Thema wahrscheinlich 
noch etliche Zeit nicht, wenn überhaupt jemals, so fit, dass ich eine 
halbwegs konkurrenzfähige Übersetzungssoftware herausbringen könnte.

Also ganz allgemein formuliert: "Haben Urheber der zum Training einer 
selbstlernenden Software verwendeten Daten Rechte an der fertig 
trainierten Software?"
#4735974
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Das deutsche Urheberrecht kennt als schützenswerten Gegenstand nur das 
konkrete Werk. Wenn du also einen Text liest und daraus irgendwelche 
Schlüsse ziehst, dann hat der Urheber des Textes keine Rechte an deinen 
Schlußfolgerungen. Das ist in §24 auch explizit so in Marmor gemeisselt:

UrhG §24(1):
> Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines
> anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers
> des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.


PS: Ich bin kein Jurist; dieses Posting ist natürlich ohne Gewähr und 
für niemanden rechtsverbindlich.

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