Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Werkstudent 20 Stunden Regel, Arbeitgeberwechsel/Resturlaub


von Photobow (Gast)


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Hi,

ich bin momentan Werkstudent in einer Firma und habe zu 31.10 gekündigt. 
Zum 1.11 beginne ich nun einen neuen Werkstudentenjob bei einer anderen 
Firma. Da ich noch Resturlaub habe wird dieser mir zwangsweise am 31.10 
angeordnet. Dies ist leider ein Montag und ich bin mir nicht sicher in 
wie weit Urlaub in die 20h/Woche Regel hineingreift.

Kann ich in der Woche dann nur noch 12 Stunden arbeiten oder zählt 
Urlaub nicht in die Arbeitszeit herein? Hat da schon mal jemand 
Erfahrungen mit gemacht?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Photobow schrieb:
> Da ich noch Resturlaub habe wird dieser mir zwangsweise am 31.10
> angeordnet. Dies ist leider ein Montag und ich bin mir nicht sicher in
> wie weit Urlaub in die 20h/Woche Regel hineingreift.
Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Wieviele Tage Urlaub hast du 
pro Jahr/Monat? Rechnerischerweise hat dein Arbeitstag 4 Stunden und 
dein Urlaubstag eben auch 4 Stunden...

Egal wie es ausgeht, sei dir sicher: in einem Jahr hast du dieses dieses 
winzige "Problem" vergessen.

: Bearbeitet durch Moderator
von Photobow (Gast)


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Hallo, vielen Dank für die Antwort erst einmal.

Ich habe bisher nur 8h Arbeitstage und Montag wird mir ein kompletter 
Tag angerechnet. Ich habe halt die Befürchtung, dass ich, wenn ich die 
20h Grenze überschreite aus dem Werkstudentenstatus fliege und die neue 
Firma dadurch Mehrkosten, ich natürlich auch, hat.

Die Folge Firma hat mir direkt einen Festvertrag nach dem Studium 
angeboten und ich will da natürlich direkt den bestmöglichen Eindruck 
hinterlassen. Und nachträgliche Probleme bezüglich des 
Werkstudentenstatus sind da glaub ich eher unschön.

von Wurzelpeter (Gast)


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1.
Die 20-Stunden-Grenze kann in Einzelfällen (!) überschritten werden, 
wenn man
im Laufe eines Beschäftigungsjahres (nicht: Kalenderjahres) nicht mehr 
als 26 Wochen (182 Kalendertage) über 20 Stunden pro Woche arbeitet

2. Die 20h gelten daher, dass man primär studiert und nicht eben 0815 AN 
ist.
Also folgendes (keine Rechtsberatung, nur Laienaussage):
Wer Urlaub hat arbeitet nicht, ergo zählt das eher nicht zu den 20h.
Mit 1 wäre das aber im zweifelsfalle eh abgedeckt

von Rick M. (rick-nrw)


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Keine Rechtsberatung!

Die Anzahl der Urlaubstage richten sich nur nach Anzahl der Tage, an 
denen Du laut Arbeitsvertrag arbeiten musst.

Urlaub nimmt man nur an Tagen, an denen man sonst hätte arbeiten 
müssten, egal ob man eine 3 Tage-Woche oder ein 6-Tage-Woche hat.

Wenn du an diesem Tag Urlaub nimmst, zählt der als hättest du normal 
gearbeitet, es ändert sich an den Stundenanzahl pro Woche nichts.

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