Gast
#4774292
Hallo, ich soll demnächst eine Stelle antreten bei der ich zum L̶e̶i̶b̶e̶i̶g̶e̶n̶e̶n̶ Überlassenen eines IGM Unternehmens werde. Die Stelle wurde als EG13 eingestuft und soll dementsprechend auch bezahlt werden. Ich möchte einerseits sicherstellen, dass mein S̶k̶l̶a̶v̶e̶n̶h̶ä̶n̶d̶l̶e̶r̶ Dienstleister mich hierbei nicht über's Ohr haut und andererseits ist eine genaue Berechnung hier wichtig für die Angabe gegenüber dem Jugendamt, da die Höhe der Entgelte für die Kinderbetreuung nunmal vom Bruttolohn abhängt und falsche Angaben ggf. geanhndet werden... Die IGM ist in dieser Sache herrlich intransparent. Es gibt hier ein paar Tabellen mit Branchenzuschlägen, die jedoch nur bis EG9 gehen und somit offenbar nur für andere Bundesländer in Frage kommen: https://www.igmetall.de/leiharbeit-entgelte-6585.htm Nach meinen Recherchen unter Kollegen die einmal das selbe Spielchen gespielt haben gelten folgende Rechnungen: 1) Das Gehalt wird linear über einen Zeitraum von 9 Monaten an die Entgeltgruppe angepasst. Das Monatsbrutto ist demnach = Altes_Monatsbrutto + Differenz_zum_Zielgehalt * Monat/9 2) Das Zielgehalt nach 6 Monaten ist EG13 (Grundentgelt) + 14,29% bei 40h Arbeitszeit, demnach also 4750,86€ 3) Urlaubsgeld ist ein großes Fragezeichen. Es gibt hier ein paar schwammige Infos: http://www.igmetall-arnsberg.de/51-anrecht-auf-urlaubsgeld-auch-fuer-leiharbeitnehmer.html Stimmt das so? Gibt es irgendwo eine zuverlässige Quelle für derartige Arbeitsverhältnisse?