Forum: Offtopic Was muss an Beschreibung mitgeliefert werden?


von Temperus (Gast)


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Hallo Leute,

Ich will mit meineer Firma ein Produkt vertreiben.
WEEE und Ko zahlen wird schon.
EMV Prüfungen waren auch positiv.
Was muss ich aber bei einem Temperaturregler an Dokumentation dazulegen?
Es soll ein Bulk Paket geben, welches ohne Handbuch gelifert werden 
sollte.
Muss ich irgendwelche Sicherheitshinweise mitliefern?

mfG
Temperus

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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> Was muss ich aber bei einem Temperaturregler an Dokumentation dazulegen?

Ist eine CE Kennzeichnung erforderlich?
Greift ggf. eine harmonisierte Norm?
Dann einfach mal die Annex ZA der Norm lesen.

Bulk ist kein Problem. Die Dokumentation muss mit der Ware folgen. Das 
kann auch ein Download link sein, dessen Adresse auf dem Lieferschein 
steht. Gewisse Waren bedürfen einer Anleitung.

von Michael B. (laberkopp)


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Temperus schrieb:
> Was muss ich aber bei einem Temperaturregler an Dokumentation dazulegen?

Vor allen Dingen: Eine landessprachliche.
Somit dürft ihr dank CE nur in solche europäischen Länder liefern, bei 
deren WEEE System ihn angemeldet seid, und für die ihr eine Anleitung in 
Landessprache habt. Das ist ein effektiver Schutz der Grosskotzerne vor 
kleine Konkurrenten wie euch.

> Es soll ein Bulk Paket geben, welches ohne Handbuch gelifert werden
> sollte.

Klingt wie B2B.

> Muss ich irgendwelche Sicherheitshinweise mitliefern?

Nun, es hängt ein bischen davon ab, ob Endbenutzer oder B2B. Man braucht 
eine Bedienungsanleitung und eine Installationsanleitung.

Und die Leute, die es OEM mässig einbauen und das Gesamtkunstwerk dann 
weiterverkaufen wollen, brauchen die RoHS und EMV Belege.

Daher würde ich empfehlen, einen Zettel zu machen, auf dem IKEA mässig 
in Bildern die Installation aufgezeichnet wird, mit verbotenen 
Anwendungen rot durchkreuzt, und einen Zettel zu machen auf dem die 
hoffentlich intuitive Bedienung ebenso in Piktogrammen gezeigt wird, 
inklusive RoHS und CE Symbol. Es reicht 1 Zettel pro Bulk Paket.

Im Pripnzip gilt in der EU: Es muss eine verständliche Anleitung 
beiliegen, in der Anwendung und Gefahren aufgezeigt werden.

Z.B. kann ein Hinweis nötig sein, daß das Gerät in ein taugliches 
Elektronik-Gehäuse eingebaut gehört (keine Styrolkiste ohne 
Flammschutz), oder daß die Versorgungsspannung SELV sein muss.

Letzztlich wird nur ein Richter entscheiden, ob die Anleitung 
"ausreichend" war.

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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https://shop.weka-fachmedien.de/459-thickbox_default/markttechnik-312016.jpg
laut dem Artikel "Sicherheitsanweisungen auf Gälisch" sind die 
Vorschriften eigentlich schon europaweit in Kraft. Es wird nur bisher in 
Deutschland nicht kontrolliert.

von X. O. (overflow)


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Was ist "weee und ko"?

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_2012/19/EU_%C3%BCber_Elektro-_und_Elektronik-Altger%C3%A4te
"engl.: Waste of Electrical and Electronic Equipment; deutsch: Elektro- 
und Elektronikgeräte-Abfall"

Ko = "& Compagnie" deren bucklige Verwandschaft ?

https://de.wikipedia.org/wiki/KO
Ko- (auch Co-) als lateinische Vorsilbe bedeutet „zusammen (mit 
anderen)“, z. B. Koautor, Kotrainer

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