Forum: Offtopic 4,8V Glühlampe mit 6V betreiben?


von Birne (Gast)


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Nabend,

wahrscheinlich ist es eine eher übeflüssige Frage oder aber es stellt 
sie keiner, weil ich im Netz nichts dazu gefunden habe, aber ich hab ne 
Fahrradlampe, in der ist eine 4,8V Glühbirne, diese Leuchtet aber bei 
der angegebenen Spannung sehr schwach und stark gelb, also so, als ob 
die Batterien schwach wären, hab dann einfach mal etwas schwache (1,36V) 
1,5V AA Batterien benutzt und schon sieht das Ganze deutlich besser aus, 
denke bei 6V dürfte es perfekt sein. Die Frage ist nun, wie lange wird 
sie so überleben?
Es ist ein ultra-billig Licht, das ich einfach mal im T.P. mitgenommen 
habe, original soll die Glühbirne mit zwei C Zellen, also 3V betrieben 
werden, da muss man ja schon im Dunkeln sein, um überhaupt sehen zu 
können, dass die Lampe leuchtet xD Weil mich die normal-preisigen 
LED-Fahrradleuchten nicht befriedigen und ich sicher keine 130€ ausgeben 
will, gehe ich zurück zu Glühbirnen, das kalte Licht der LED, wenn man 
beide Strahlen über einander hält, sind zwar heller, aber bei dem 
"gelben" Licht erkenne ich einfach deutlich mehr und da ich keine vier 
Stunden lang mit dem Fahrrad durchs Dunkel fahre, ist mir der 
Stromverbrauch egal, ein 6V Akku der eine Stunde hält reicht mir dicke.

: Verschoben durch User
von Günter Lenz (Gast)


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Nimm 4 NiMH-Zellen = 4.8V, dann kommt es genau hin.
Wenn du 6V nimmst, kannst du dich nicht beschweren wenn sie
schnell kaputt geht. Wenn es heller werden soll, mußt du
eine mit mehr Leistung nehmen.

von Hp M. (nachtmix)


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Birne schrieb:
> ich hab ne
> Fahrradlampe, in der ist eine 4,8V Glühbirne, diese Leuchtet aber bei
> der angegebenen Spannung sehr schwach und stark gelb, also so, als ob
> die Batterien schwach wären,

Dann entspricht sie höchstwahrscheinlich nicht der StVZO und ist ohnehin 
nicht zugelassen.
Auch dies:

Günter Lenz schrieb:
> Nimm 4 NiMH-Zellen = 4.8V, dann kommt es genau hin.

wäre dann nicht zulässig:

======================================================================== 
==
§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der 
Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 
W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer 
Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem 
wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. 
Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht 
zusammen einschaltbar sein.
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig 
erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als 
lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und 
rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen 
vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. 
Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für 
weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt 
sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb 
so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der 
Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht 
unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem 
nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.
(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit

1.
    einer Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der 
leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn 
befindet,
2.
    mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der 
leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn 
befindet, und
3.
    einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten 
Großflächen-Rückstrahler

ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen 
in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem 
Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.
(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im 
Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese 
Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen 
einschaltbar sein.
(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben 
Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe 
Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

1.
    mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite 
wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades 
und des Hinterrades oder
2.
    ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an 
den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer 
der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen 
Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei 
Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang 
gleichmäßig zu verteilen.
(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind 
zulässig.
(9) Der Scheinwerfer und die Schlussleuchte nach Absatz 4 dürfen nur 
zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer 
Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet 
(Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die 
Schlussleuchte allein leuchten.
(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart 
dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt 
abweichend folgendes:

1.
    für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen 
anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend 
Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;
2.
    der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen 
nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen 
und unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen 
Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
3.
    Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar 
zu sein;
4.
    anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer 
mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte 
nach Absatz 4 Nummer 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 
mitgeführt werden.

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den 
Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
======================================================================== 
==

P.S.:
Dass das Herumfahren mit diesem Scheinwerfer Geld kosten kann, ergibt 
sich aus dem §69a:

(4) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt 
ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein anderes Straßenfahrzeug als 
ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger oder wer vorsätzlich 
oder fahrlässig eine Kombination solcher Fahrzeuge unter Verstoß gegen 
eine der folgenden Vorschriften in Betrieb nimmt:

.
.
.
8.
    des § 67 Absatz 1 Satz 1 oder 3, Absatz 2 Satz 1, 3 oder 4, Absatz 
3, 4 Satz 1 oder 3, Absatz 5 Satz 2, Absatz 6 Halbsatz 1, Absatz 7 Satz 
1 oder 3, Absatz 9 Satz 1, Absatz 10 oder 11 Nummer 2 Halbsatz 2 über 
lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern oder ihren Beiwagen.
.
.
.

: Bearbeitet durch User
von MaaWinn (Gast)


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Hp M. schrieb:
> deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt

Krass. Was hat das in einem Gesetzestext verloren?
Wie ist jetzt der Zusammenhang zwischen einer Glühbirne mir 3W/6V und 
einer LED mit 3W/6V? Warum reicht einer LED mit 1W/2V nicht, obwohl die 
schon heller ist als das 3W Birnchen?

von Birne (Gast)


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@Günther Ja, so hatte ich es erst, vier 1,2V Akkus, aber volle, d.h. 
sogar mehr als 4,8V, aber dann ist es viel zu schwach.

@Hp M. Den Gesetzestext kenn ich schon, da halte ich mich auch dran, hab 
keine Lust wegen dem Fahrrad meinen Führerschein zu riskieren, obwohl 
ich ein MTB aufgebaut habe, habe ich trotzdem Reflektoren und ne Klingel 
dran, nix blinkendes usw. Im Straßenverkehr ist es meist hell genug, da 
gehts mehr darum gesehen zu werden, ich bin oft von der Straße weg 
unterwegs, wo es richtig dunkel ist und dafür brauch ich ein gutes 
Licht. Hab gesehen, dass es zugelassene Lichter mit 50 Lux gibt bzw. 
welche, die eine Umschaltung zwischen 10 und 50 Lux, aber das kostet 
mehr, als der Aufbau meines Fahrrad mit XT Vollausstattung, daher will 
ich mir lieber selbst eines bauen. In dem billig Ding sind recht und 
links zwei Löcher, wo 5mm LED reinpassen, das soll das "City-Licht" 
werden und in der Mitte eben das "Offroad-Licht". Dachte eh erst statt 
der Glühbirne ne starke LED zu nehmen, aber wie geschrieben, sehe ich 
beim LED-Licht deutlich schlechter, zu schlecht.

@MaaWinn Freiheit mein Freund, das ist die pure Freiheit, jeder Aspekt 
unseres Lebens ist gesetzlich geregelt, eigenständiges Denken und 
entscheiden wird so überflüssig und jeder Vollpfosten kann z.B. einen 
Führerschein machen bzw. am Verkehr teilnehmen, diese Überregelung 
bestätigt so mach eine Verschwörungstheorie, jedenfalls die Tatsache, 
dass ein System, dessen einziger Sinn es ist aus echten Werten buntes 
Papier und Zahlen auf Computern zu generieren keine eigenständigen, 
wirklich intellektuellen Menschen gebrauchen kann, sondern nur Pseudos, 
die irgendwelche Schriftsteller zittieren und blind behorchen können, 
aber nicht entscheiden, dass es Sinn macht in einer Gegend mit vielen 
Fußgängern eher langsamer zu fahren und sich dann über Blitzer-Abzocke 
beschweren, wäre das anders, gäbe es weit aus weniger Regelungen.

von Der Andere (Gast)


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Birne schrieb:
> Hab gesehen, dass es zugelassene Lichter mit 50 Lux gibt bzw.
> welche, die eine Umschaltung zwischen 10 und 50 Lux, aber das kostet
> mehr, als der Aufbau meines Fahrrad mit XT Vollausstattung, daher will
> ich mir lieber selbst eines bauen.

Was ist das für ien Unfug. In jedem Baumarkt gibt es komplette 6V 3W 
halogenfrontstrahler für 10 - 15 Euro. Die kann man auch mit Akkus oder 
Batterien betreiben wenn man will.
Und die machen hell und sind zugelassen.

Beispiel nach 2 Sekunden Internetsuche:
https://www.fahrradgigant.de/fahrradersatzteile/marwi-4225-halogen-sw-m-schalter.html?gclid=CIKntPnvndACFUo6GwodDMcLQw

von Jobst M. (jobstens-de)


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Hp M. schrieb:
> Günter Lenz schrieb:
>> Nimm 4 NiMH-Zellen = 4.8V, dann kommt es genau hin.
>
> wäre dann nicht zulässig:


... und dann zückte der Polizist sein Multimeter.

Birne wurde in Handschellen abgeführt und sein Fahrrad wurde 
stillgelegt.



Gruß

Jobst

von digger (Gast)


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Falls du auf LED umsteigen willst, diese Lampe hier kann ich sehr 
empfehlen:

StVZO 1 Watt LED Fahrrad Scheinwerfer Klassik Fahrradlampe, Fahrradlicht 
schwarz
http://www.ebay.de/itm/251875950956?_trksid=p2057872.m2749.l2649&ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT

von Michael B. (laberkopp)


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Birne schrieb:
> Fahrradlampe, in der ist eine 4,8V Glühbirne,

Birne schrieb:
> original soll die Glühbirne mit zwei C Zellen, also 3V betrieben werden

Kaum.

Birne schrieb:
> 1,5V AA Batterien benutzt und schon sieht das Ganze deutlich besser aus

Wie viele denn, 4 Stück ?

Du hast ggf. eine Fahrradlampe ohne Dynamoanschluss.

Da sind mit 4.8V angegebene Glühbirnen normal, die brennen dann bei 6V 
noch nicht durch, leuchten bei 4.8V noch mit Nennhelligkeit, und gehen 
bei leeren Batterien mit 0.9V dann quasi aus. Siehe 
Taschenlampenbirnchen.

Vielleicht gehören da 2 3V Lithium-Batterien rein ?

von Gugscht (Gast)


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Birne schrieb:
> aber ich hab ne
> Fahrradlampe, in der ist eine 4,8V Glühbirne, diese Leuchtet aber bei
> der angegebenen Spannung sehr schwach und stark gelb

dann wird es wohl keine Halogenbirne sein, sondern ne ganz normale. 
Versuche doch mal eine Halogenbirne, die gibt es übrigens auch mit 
unterschiedlichen Spannungen zu kaufen. 4,8V Typen 6V Typen und auch 
7,2V gibts da.
Die 7,2V hatte ich mal sogar die starke Version mit 6W eingebaut, die 
war wirklich gut hell. Nur nicht so lange, denn da  war bald die 
Kunststofffassung am Reflektor weggeschmolzen.

Bei einer LED Beleuchtung sollte man schon schauen, daß das Licht nicht 
kaltweiss ist. Ein warmweisses Licht mit hohem CRI-Wert ist deutlich 
angenehmer und man sieht damit auch mehr.

von Sensemann (Gast)


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Gugscht schrieb:
> betreiben?

Jobst M. schrieb:
> Hp M. schrieb:
>> Günter Lenz schrieb:
>>> Nimm 4 NiMH-Zellen = 4.8V, dann kommt es genau hin.
>>
>> wäre dann nicht zulässig:
>
> ... und dann zückte der Polizist sein Multimeter.
>
> Birne wurde in Handschellen abgeführt und sein Fahrrad wurde
> stillgelegt.
>
> Gruß
>
> Jobst

Spätestens, wenn Du auf die Fresse gefallen bist durch einen Unfall und 
der RTW dich ins Krhs gebracht hat, dann redest Du anders, falls Du 
überhaupt noch reden kannst. Der Unfallgegner behauptet das er dich 
nicht gesehen hat und die Polizei hat das Rad sicher gestellt...

Äh, ich bin versichert? Du Narr.

von Birne (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Kaum

Wenn ich das so schreibe, dann ist das so, habe auch geschrieben, dass 
das ein billig Ding von T.P. ist, hat mit Rücklicht im Set 6€ gekostet 
und das wird seinen Grund haben, meist sind es Fehlkonstruktionen, kein 
Unternehmen kann diese verkaufen, nagut, außer VW ;P

Michael B. schrieb:
> Da sind mit 4.8V angegebene Glühbirnen normal, die brennen dann bei 6V
> noch nicht durch, leuchten bei 4.8V noch mit Nennhelligkeit, und gehen
> bei leeren Batterien mit 0.9V dann quasi aus. Siehe
> Taschenlampenbirnchen.

Danke, das beantwortet meine ursprüngliche Frage, Glühbirnen haben ja 
eine größere Toleranz, als LED, die Frage ist halt wie hoch.

@Gugscht Danke, das hilft mir weiter. Der Gedanke, dass das Gehäuse sich 
bei Halogen irgendwann anfängt zu verformen oder mir gar noch beim 
Fahren Flammen ins Gesicht schlagen, kam mir recht schnell ;)))
LED war ja die ursprüngliche Idee, hab aber zu wenig Ahnung davon und 
kenne das Licht einfach nicht, eben nur das kalte und das ist nix, 
kannst du mir bei den gegebenen Informationen bestimmte LED epfehlen?

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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Ich dachte, die Vorschrift für Fahrradlampen sei seit einiger Zeit 
geändert. Ein Prüfzeichen ist anscheinend nicht mehr erforderlich. Mir 
fällt jedenfalls auf, dass ich seit diesem Winter auf dem Radweg ständig 
von breit streuenden LED-Scheinwerfern geblendet werde. Aber das muss 
wohl alles sein im Rahmen des "Abbaus von Handelshemmnissen".

von Birne (Gast)


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Das wird wohl einfach nicht kontrolliert, blinkende Rücklichter sind 
eigentlich auch nicht erlaubt, eig soll garnichts an einem Fahrrad 
blinken, aber das ist so verbreitet, dass man es als "normal" bezeichnen 
kann. Oder Mountainbikes ohne irgendetwas dran, was vorgeschrieben ist, 
es wird einfach garnicht mehr kontrolliert. Aber solche Radfahrer sind 
dann auch selbst schuld, wenn sie irgendwann die Räder rechts und links 
von sich haben, weil ein Autofahrer sie nicht gesehen hat. Mir aber 
egal, das Wichtigste ist gesehen werden, daher machen auch die vielen 
vorgeschriebenen Reflektoren Sinn, dann kommt selbst was zu sehen, da 
machen die Vorschriften nicht ganz so viel Sinn, wie es Gesetzestext 
dazu gibt, wenn man die Xenon-Blender bedenkt, kann man bei Fahrrädern 
ruhig mal die Werte offen lassen und sich mehr auf das ordentliche 
Anbringen und Ausrichten der Leuchten beschränken, evtl. sogar auch 
Fern- und Nahlicht-Umschaltung wie bei Kfz.

von Michael B. (laberkopp)


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von Daniel H. (Firma: keine) (commander)


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Birne schrieb:
> Das wird wohl einfach nicht kontrolliert, blinkende Rücklichter sind
> eigentlich auch nicht erlaubt, eig soll garnichts an einem Fahrrad
> blinken, aber das ist so verbreitet, dass man es als "normal" bezeichnen
> kann.

Ganz im ernst, ob man nun Licht am Rad hat oder nicht ist meiner 
Beobachtung nach mittlerweile eh egal. Ich fahre mit sämtlichen 
vorgeschriebenen Leuchten und Reflektoren, trage Warnweste, einen 
reflektierenden Helmüberzug sowie reflektierende und leuchtende 
Armbänder und trotzdem habe ich jede Woche mindestens zwei Situationen 
in denen ich beinahe unter die Räder komme obwohl ich schon defensiv 
fahre.

Ursache sind meistens riskante Überholmanöver an unübersichtlichen 
Stellen, Nehmen der Vorfahrt und Nicht-Einhaltung von 
Sicherheitsabständen (seitlich oder hinten). Das Ganze dann gerne auch 
noch kombiniert mit Handynutzung am Steuer. Da könnte man herumfahren 
wie ein Weihnachtsbaum und würde trotzdem überfahren.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Der Gesetzestext ist ja nett, die haben sich Muehe gegeben. Ich hab 
allerdings lieber zuviel Licht als uebersehen zu werden, oder in den 
Graben zu fahren.

von Birne (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Birne schrieb:
>> es wird einfach garnicht mehr kontrolliert
> ...
> dein Geschwätz ist also für'n Arsch.

Ja, es gibt halt Leute, die leben in der Realität und welche, die leben 
in der unbelegten, wenn nicht gar fiktiven Realität der Medien. Ich bin 
täglich viel im Verkehr unterwegs, aber Polizeikontrollen an Fahrrädern 
habe ich in 32 Jahren Lebenszeit nicht gesehen und da geht es mir an 
meinem Arsch vorbei, um mal zu versuchen durch das gleiche Niveau 
Syphatie zu gewinnen, was in irgendwelchen werbeabhängigen Magazinen 
geschrieben steht.

von Birne (Gast)


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Oh D. schrieb:
> Der Gesetzestext ist ja nett, die haben sich Muehe gegeben. Ich hab
> allerdings lieber zuviel Licht als uebersehen zu werden, oder in den
> Graben zu fahren.

Dicken Daumen! So sehe ich das auch. Ist halt wie die meisten Gesetze 
fern der Realität.

von Harald W. (wilhelms)


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Daniel H. schrieb:

> Ursache sind meistens riskante Überholmanöver an unübersichtlichen
> Stellen, Nehmen der Vorfahrt und Nicht-Einhaltung von
> Sicherheitsabständen (seitlich oder hinten). Das Ganze dann gerne auch
> noch kombiniert mit Handynutzung

Du beschreibst da gerade das Fehlverhalten vieler Radfahrer
gegenüber Autofahrern, so wie ich es tagtäglich erlebe?

: Bearbeitet durch User
von Daniel H. (Firma: keine) (commander)


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Harald W. schrieb:
> Du beschreibst da gerade das Fehlverhalten vieler Radfahrer
> gegenüber Autofahrern, so wie ich es tagtäglich erlebe?

Nein, das Fehlverhalten von Autofahrern, ich dachte das könnte man aus 
dem Kontext erkennen.

von S. R. (svenska)


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Im Gesetzestext stehen die 3W/6V drin, weil das genau die antike 
Dynamotechnik ist und man eigentlich nichts ändern wollte, aber "muss 
mit Dynamo funktionieren" ist im Gesetz nicht mehr zeitgemäß. Damit 
entsprechen so ziemlich alle LED-Fahrradbeleuchtungen nicht der StVO.

Demgegenüber steht die Wirklichkeit, in der Polizisten darauf achten, ob 
ein Radfahrer mit Licht fährt oder nicht. Denen geht es nicht darum, ob 
die Lampe nun StVO-zertifiziert ist oder nicht (solange sie nicht 
blendet), sondern darum, ob sie benutzt wird oder nicht. Das ist nämlich 
das Wichtige.

von Harald W. (wilhelms)


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Daniel H. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Du beschreibst da gerade das Fehlverhalten vieler Radfahrer
>> gegenüber Autofahrern, so wie ich es tagtäglich erlebe?
>
> Nein, das Fehlverhalten von Autofahrern, ich dachte das könnte man aus
> dem Kontext erkennen.

Nun, das Fehlverhalten von Fahrradfahrern im Strassenverkehr ist
aber deutlich häufiger als das von Autofahrern. Das gilt speziell
für das Fahren ohne oder mit ungenügendem Licht, um im Kontext zu
bleiben. Manchmal kann man in dieser trüben Jahreszeit das Leben
des Radfahrers nur durch eine Vollbremsung retten.

von Daniel H. (Firma: keine) (commander)


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Harald W. schrieb:
> Nun, das Fehlverhalten von Fahrradfahrern im Strassenverkehr ist
> aber deutlich häufiger als das von Autofahrern. Das gilt speziell
> für das Fahren ohne oder mit ungenügendem Licht, um im Kontext zu
> bleiben. Manchmal kann man in dieser trüben Jahreszeit das Leben
> des Radfahrers nur durch eine Vollbremsung retten.

Das mag sein. Ändert aber nichts daran, dass der Fahrradfahrer in jedem 
Fall den Kürzeren zieht. Im von mir beschriebenen Fall hätte eben nur 
der Autofahrer schuld, im von dir beschriebenen Fall der Fahrradfahrer. 
Im letzteren Fall hätte ich da auch kein Mitleid, als Radfahrer rege ich 
mich ja selber über diese Vollpfosten auf. Z.B. ohne Licht und Klingel 
von hinten angerast kommen und sich dann noch lautstark beschweren wenn 
man nicht schnell genug Platz macht.

von Uhu U. (uhu)


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Birne schrieb:
> Die Frage ist nun, wie lange wird sie so überleben?

Als ich noch Halogenbirnen im Fahrradscheinwerfer hatte, hielten die 
Birnen 500 km Nachtfahrt, dann war Licht aus.

Sich über so ein Gelump auch nur Gedanken zu machen, lohnt sich 
angesichts der LED-Lampen heute schlicht nicht mehr.

von Matthias L. (limbachnet)


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S. R. schrieb:
> Im Gesetzestext stehen die 3W/6V drin, weil das genau die antike
> Dynamotechnik ist und man eigentlich nichts ändern wollte, aber "muss
> mit Dynamo funktionieren" ist im Gesetz nicht mehr zeitgemäß. Damit
> entsprechen so ziemlich alle LED-Fahrradbeleuchtungen nicht der StVO.

Das ist - sorry - Blödsinn.

Man muss doch gar nicht raten, mutmaßen oder spekulieren, was in Gestzen 
denn so drinstehen könnte - die sind online einsehbar!

Und da findet sich (unter 
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67.html ) der §67 StVZO, 
der schon seit einiger Zeit mit dem Satz beginnt:

[quote] Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der 
Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 
W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer 
Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem 
wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. 
[/quote]

War übrigens oben auch schon mal zitiert.

Also : Batteriesatz mit 4x1,5V ist zulässig und Akkus (ohne im Gestz 
vorgegebene Nennspannung!) auch. Also wäre auch ein 4,6V-Akkupack 
zulässig. Zu den Scheinwerfern steht auch nur drin, dass sie zugelassen 
sein müssen - und zugelassene LED-Scheinwerfer gibt es massenweise. Wo 
ist das Problem??

Ihr verwurstet hier gerade ein rechtliches Problem, das es gar nicht 
mehr gibt.

von Christoph db1uq K. (christoph_kessler)


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http://www.adfc.de/technik/fahrradteile-und-zubehoer/beleuchtung/beleuchtungsvorschriften/hintergrund-vorgeschriebenes-pruefzeichen-fuer-lichtanlagen

Das Prüfzeichen war also zumindest 2013 noch gefordert. Und der Verkauf 
irgendwelcher Billigprodukte ohne das Zeichen ist sogar eine 
Ordnungswidrigkeit.

Im oben zitierten Gesetzestext steht auch immer noch, dass der 
Lichtkegel nach 5m halb so hoch sein muss, also nach 10m den Boden 
erreicht hat. Damit sind die schlimmsten Blender mit ihrem hoch oben am 
Lenker angebrachten Gießkannen-LED-Scheinwerfer auch noch bevorzugt. 
Eine maximale oder minimale vorgeschriebene Montagehöhe habe ich noch 
nicht entdeckt.

von Uhu U. (uhu)


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Christoph K. schrieb:
> Damit sind die schlimmsten Blender mit ihrem hoch oben am
> Lenker angebrachten Gießkannen-LED-Scheinwerfer auch noch bevorzugt.

Das scheint mir das kleinste Problem zu sein. Viel schlimmer ist, dass 
sehr viele Radfahrer einfach zu doof oder zu nachlässig sind, ihr Licht 
auch nur halbwegs vernünftig einzustellen.

Mittlerweile sind die fast so schlimm, wie rücksichtslose Autofahrer. 
Das hätte ich mir im Zeitalter der Glühfunzeln nicht träumen lassen...

von Jonny O. (-geo-)


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Hallo,

zu den hellen China-Dingern:

Das Problem mit dem Blenden ist einfach nur eine Einstellungssache des 
Winkels. Ich selbst habe mir eine China 8000 Lumen Lampe montiert und 
diese funktioniert tadellos. Ein sehr robustes & unverwüstliches 
Alu-Gehäuse mit 5 Stück Hochleistungs-LEDs. Ich kann die Lampe wärend 
der Fahrt im Winkel verstellen und so zwischen "Fernlicht" und 
"Nahlicht" umschalten.  :-)

Allerdings wäre es grob fahrlässig solch eine Lampe im "Fernlichtmodus" 
zu betreiben, wenn noch andere Verkehrsteilnehmer in Reichweite sind 
(ein No-Go für den Stadtverkehr). Das Ding ist heller als ein 
Autoscheinwerfer und wenn man das einschaltet, geht buchstäblich die 
Sonne auf. XD

Da ich jedoch weite Strecken im stockfinsteren Wald unterwegs bin, hat 
sich diese Lampe bestens bewährt, denn die erleuchtet wirklich über 
weite Strecken Flora und Fauna. Macht sich besonders gut, wenn einen aus 
dem Gebüsch gefühlte 100 Augenpaare reflektierend anstarren.  :-) ^^

Nur einmal hat sich zurecht ein Jogger beschwehrt. Der taumelte schon in 
40m Entfernung total orientierungslos an den Wegrand, weil mein Licht 
ihn komplett blind gemacht hat. Hab mich dann bei ihm entschuldigt und 
das angepasst. Man muss halt wirklich aufpassen und sollte sich 
verantwortungsbewusst verhalten!

Grüße!

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Jonny O. schrieb:
> Da ich jedoch weite Strecken im stockfinsteren Wald unterwegs bin, hat
> sich diese Lampe bestens bewährt, denn die erleuchtet wirklich über
> weite Strecken Flora und Fauna.

Das mache ich auch oft, kann aber sowas superhelles dabei nicht 
brauchen, weil ich dann außerhalb des Scheinwerferkegels überhaupt 
nichts mehr sehe.

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