Hallo liebes Forum Ich habe eine Frage bezüglich der DGUV Vorschrift 3 (BGV A3). Wer darf den in Deutschland die DGUV durchführen ? Leider findet man im Netz oft wiedersprüchliche Angaben bzw nichts was auf meine Situation zutrifft. Ich bin Maschinenbautechniker und habe in meiner alten Firma 10 Jahre lang die BGV A3 durchgeführt. Mein Vorgesetzter war ein Elektrotechniker laut seiner damaligen Aussage wäre das OK wenn ich die Prüfung durchführe solange er dabei ist bzw das ganze beaufsichtigt. Ich habe allerdings nie einen offiziellen Kurs oder Ausbildung zu diesem Thema besucht. In meiner neuen Firma wurde ich nun gebeten die DGUV zu übernehmen und sollte schauen welche notwendigen Kurse ich besuchen muss. Außer dem Namen hat sich ja nicht wirklich viel geändert und ich bin sicher in der Durchführen und Beurteilung von Messungen. Zählt es jetzt das ich 10 Jahre unter Aufsicht die Prüfung durchgeführt haben oder brauche in noch Kurse wenn ja welche. Danke für eure Zeit Simon
Auch als nicht-Elekrofachkraft kannst du (oder wer anders) solche Prüfungen vornehmen, wenn du von einer Elektrofachkraft unterwiesen wurdest und Geräte einsetzt, die eine pass/fail Anzeige haben (also kein Wert den man ablesen muss und selbst gegen einen Grenzwert vergleichen muss, sondern eine klare an/aus Lampe die sagt, das Gerät hat die Einzelprüfung bestanden oder eben nicht). Du darfst halt nur das machen, in dem du unterwiesen wurdest.
Michael B. schrieb: > Auch als nicht-Elekrofachkraft kannst du (oder wer anders) solche > Prüfungen vornehmen Falsch !! Prüfungen müssen von einer EFK durchgeführt werden. Prüfungen sind durch Elektrofachkräfte (DGUV-Vorschrift 3/BGV A3) bzw. befähigte Personen (BetrSichV) durchzuführen. Je nach erworbenen Kenntnisstand kann mann vielleicht als elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) im Sinne des Kap. 3.2.4 der DIN VDE 0105-100 bzw. Kap. 3.3 der DIN VDE 1000-10 angesehen werden. Siehe Kapitel 4 der DGUV-Information 203-071 (BGI 5190). Bewertung der Prüfergebnisse durch die befähigte Person. Die nach TRBS 1201 notwendige Bewertung des Prüfergebnisses obliegt immer einer befähigten Person. Zur befähigten Person gehören nach Kap. 3.3 der TRBS 1203 - eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung, - eine mindestens einjährige Berufserfahrung bei der Instandhaltung elektrischer Arbeitsmittel - sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit ...
Moin, die Antwort von andreasgf ist korrekt. Die alten BG-Regelung (jetzt DGUV Vorschriften und Regeln), dass eine EUP die Prüfungen nach einem Lehrgang eigenständig durchführen durfte, sind mit Einführung der TRBS'en für den gewerblichen Bereich als überholt anzusehen. Hier gilt das staatliche Arbeitsschutzrecht - also BetrSichV mit zugehörigen TRBS'en.
Simon schrieb: > In meiner neuen Firma wurde ich nun gebeten die DGUV zu übernehmen und > sollte schauen welche notwendigen Kurse ich besuchen muss. Ist doch immer wieder lustig hier ... Diese Frage wird an die Berufsgenossenschaft gerichtet, da gibt es eine verbindliche Antwort.
Claas schrieb: > Moin, > > die Antwort von andreasgf ist korrekt. Da kann ich mich nur anschließen. Ich hatte es als immer als Azubi gemacht. Dann kam die Schulung einer anderen Person und die sagte dann, nach der neuesten Vorschrift dürfte ich es nicht mehr, weil ich keine EFK war. Vorher durfte ich das auch nur machen, weil ich unterwiesen war und mein Meister meinen Kopf dafür hinhielt.
Sebastian schrieb: > und mein > Meister meinen Kopf dafür hinhielt. gut dass er nicht seinen eigenen hinhalten musste! :-)
Was verdient denn so ein Prüfer brutto? Region sollte dabei berücksichtigt werden.
Cyborg schrieb: > Was verdient denn so ein Prüfer brutto? Lehrgang j/n: Frage ist dann wer schuld ist, wenn was schief geht. Die Antwort der BG würde ich gut aufheben.
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