Forum: HF, Funk und Felder Einsatz von Walkie-Talkie in DE


von Stefan S. (kami)


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Hallo zusammen,

ich habe mir folgende Geräte gekauft:

http://www.lightinthebox.com/de/paar-t-388-lovers-reden-mini-8km-hand-1-lcd-bildschirm-walkie-talkie-funkgeraete-mit-taschenlampe_p1047909.html?prm=1.3.4.0


und wollte mal wissen unter welchen Bedingungen ich diese in Deutschland 
einsetzen darf?

Ist das Nutzen davon zugelassen. Bisher haben die Walkie-Talkis noch 
keine Batterien gesehen. Vielen Dank.

Gruß kami

von jo (Gast)


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E oder A-Lizens?

Gruß J

von TrollHunter (Gast)


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* Frequenzbereich   400-470MHz,
* Kanalkapazität   22CH,

Hast du eine exakte Zuordnung der Kanäle zur Frequenz?
Es gibt in diesem Frequenzbereich einige Funkdienste (TETRA, BOS, Rotes 
Kreuz, Bahn, Amateurfunk), wo eine Störung ärgerlich bis teuer sein 
kann.

Hättest du doch bloß 5 € draufgelegt und könntest fröhlich drauf 
losfunken: 
https://www.amazon.de/Motorola-TLKR-T40-Funkger%C3%A4t-LC-Display/dp/B00ANG0M0E/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1479998991&sr=8-1&keywords=motorola+tlkr+40

von codix (Gast)


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Warum kaufst Du erst und fragst dann?
Hier bitte nachlesen:
https://de.wikipedia.org/wiki/70-Zentimeter-Band

von Stefan S. (kami)


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Hi,

ich hatte mir schon vorher sowas gedacht. Ist nicht so schlimm kann die 
Hardware anderweitig einsetzen.

Aber woran kann ich denn nun erkennen, das ich das nicht einsetzen darf?

Gruß kami

von Ex-Schwarzfunker (Gast)


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Stefan S. schrieb:
> ich habe mir folgende Geräte gekauft:
http://www.lightinthebox.com/de/paar-t-388-lovers-reden-mini-8km-hand-1-lcd-bildschirm-walkie-talkie-funkgeraete-mit-taschenlampe_p1047909.html?prm=1.3.4.0

> und wollte mal wissen unter welchen Bedingungen ich diese in Deutschland
> einsetzen darf?

Diese Dinger kann man bedenkenlos Kindern zu deren Kommunikation
untereinander überlassen, denn die sind noch nicht strafmündig. ;-)
Besonders kleine Mädchen werden die Ausführung mit dem rosa Gehäuse
innig lieben...

von Karl M. (Gast)


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Ex-Schwarzfunker schrieb:
> Diese Dinger kann man bedenkenlos Kindern zu deren Kommunikation
> untereinander überlassen, denn die sind noch nicht strafmündig. ;-)
> Besonders kleine Mädchen werden die Ausführung mit dem rosa Gehäuse
> innig lieben...

Aber die Eltern. Kopf-Schüttel.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Stefan S. schrieb:
> Aber woran kann ich denn nun erkennen, das ich das nicht einsetzen darf?

Am CE-Symbol und der zugehörigen Konformitätserklärung.

Dieses sollte den Betrieb als PMR446 ausweisen.

Prinzipiell könnte es natürlich sein, dass sie sogar auf den 8
Kanälen im 446-MHz-Band arbeiten können, aber es ist mehr als
zweifelhaft, dass sie die zugehörigen Parameter (Bandbreite,
Tx-Spektrumsmaske, Nebenaussendungen) für einen Betrieb als
PMR446-Gerät tatsächlich einhalten.

von Elektrolurch (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Stefan S. schrieb:
>> Aber woran kann ich denn nun erkennen, das ich das nicht einsetzen darf?
>
> Am CE-Symbol und der zugehörigen Konformitätserklärung.

AM CE-Symbol allein erkennt man das nicht.

Das ist auch gar nicht Aufgabe der CE-Kennzeichnung, sie bescheinigt nur 
die Normen-Konformität eines Geräts. Denn jedes Betriebsmittel und erst 
Recht jedes in Europa in den Markt gebrachte Funkgerät braucht eine 
CE-Kennzeichnung - unabhängig davon, ob es von der Allgemeinheit 
genehmigungsfrei genutzt werden kann oder nicht. Die CE-Kennzeichnung 
ist also ein untaugliches Kriterium

Man muss also genauer draufschauen und erkennt es nur, wenn die 
Gerätebezeichnung im Prospekt oder auf der Verpackung dieses als "PMR" 
Gerät für Allgemeinnutzung ausweist und eine und die beiliegende 
Konformitätserklärung mit der Allgemeinzuteilung das Gerät als PMR446 
Gerät für die Nutzung durch die Allgemeinheit ausweist.

So heißt es in der Verfügung für PMR:
"Die für PMR446 benutzten Geräte müssen den Anforderungen des „Gesetzes 
über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen“ (FTEG) genügen.

Die Geräte müssen für den Betrieb in Deutschland vorgesehen und mit dem 
CE-Kennzeichen versehen sein. Dem Gerät muss eine Bedienungsanleitung 
und eine Konformitätsbescheinigung beiliegen."

http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/2016_Vfg_42_PMR_446.pdf?__blob=publicationFile&v=5

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Elektrolurch schrieb:
> Die CE-Kennzeichnung ist also ein untaugliches Kriterium

Ich vermute sehr stark, dass sie in diesem Falle ein völlig 
ausreichendes
wäre, da die hier gezeigten Geräte garantiert keine haben werden, und
alles, was man dir sonst preiswert als Walkie-Talkie mit einem
solchen Zeichen verkauft, tatsächlich einer Allgemeinzuteilung
unterliegt (entweder als PMR446 oder 434-MHz-LPD, aber letztere sind
deutlich aus der Mode gekommen).

Die Betonung liegt dabei auf „preiswert“: alle anderen Funkgeräte
als PMR446 oder LPD sind deutlich teurer (Afu oder gar Betriebsfunk,
auch 149 MHz „Freenet“).

Insofern ist die CE-Kennzeichnung in diesem Zusammenhang durchaus
hinreichend (auch wenn ich die Details oben nicht erläutert hatte).
OK, das setzt natürlich stillschweigend voraus, dass das CE-Zeichen
auch tatsächlich berechtigt da drauf pappt, daher auch der Verweis
auf die Konformitätserklärung (die ja, wie du selbst zitierst, für
Walkie-Talkies ohnehin als Begleitpapier gefordert ist).  Diese
Erklärungen werden wohl nicht ganz so schnell „als heiße Luft“ beigelegt
wie die CE-Kuckucke selbst.

: Bearbeitet durch Moderator
von Sascha (Gast)


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Hallo,
es gibt mittlerweile einige Händler die Boafeng UV Geräte als 
Kinderspielzeug für ein paar Euro (neuster Fund eBay für 19€) verkaufen. 
Dabei wird denen sogar noch die Amateurfunkfrequnzen via Laptop vom 
Händler einprogrammiert. Nach dem neuen EMVG Gesetz schauen da die 
Amateurfunker blöde aus der Wäsche. Mal sehen was da die BNetzA noch 
unternimmt.
Früher kam da die Polizei mit der Post, Heute dürfen die das gar nicht 
mehr.

Gruß Sascha

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Sascha schrieb:
> Heute dürfen die das gar nicht mehr.

Dürfen schon, sie müssen nur nicht.

Siehe auch Gastbeitrag der BNetzA in der aktuellen CQ-DL.

von Holm T. (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Sascha schrieb:
>> Heute dürfen die das gar nicht mehr.
>
> Dürfen schon, sie müssen nur nicht.
>
> Siehe auch Gastbeitrag der BNetzA in der aktuellen CQ-DL.

Hmm. Was steht da drin? Anarchie?

Gruß,

Holm

von Bernd K. (prof7bit)


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Stefan S. schrieb:
> Aber woran kann ich denn nun erkennen, das ich das nicht einsetzen darf?

Am fehlenden CE-Zeichen.

von hinz (Gast)


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Karl M. schrieb:
> Ex-Schwarzfunker schrieb:
>> Diese Dinger kann man bedenkenlos Kindern zu deren Kommunikation
>> untereinander überlassen, denn die sind noch nicht strafmündig. ;-)
>> Besonders kleine Mädchen werden die Ausführung mit dem rosa Gehäuse
>> innig lieben...
>
> Aber die Eltern. Kopf-Schüttel.

Ist egal, da eh keine strafbare Handlung, sondern nur eine 
Ordnungswidrigkeit.

von Gebrannter (Gast)


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Was soll denn am Schwarzfunken strafbar sein?! Selbst wenn ich einen 
Störsender hab, was will die BNetzA machen? Solange niemand sieht, wie 
ich das Gerät einschalte, passiert mir vermutlich gar nichts. Keine 
Zeugen, keine Beweise. Niemand kann mir direkt etwas nachweisen.

Geht das ganze vor Gericht, kann der Richter aber urteilen wie er will. 
Egal ob schuldig oder nicht! Leidvoll habe ich das selbst erfahren 
müssen, denn dank meiner wahren Aussage (gegen das deutsche Rote Kreuz) 
wurde ich bestraft. Ich habe sie bei der Straftat beobachten können, 
aber das zählt in Deutschland nicht. Sie hatten mehr "Zeugen".

Daraus habe ich eines gelernt: Lüge so viel du kannst. Bestraft wird nur 
der, dem der Richter nicht glaubt. Egal ob du in der Unter- oder 
Überzahl mit Zeugen bist.

Traurig.

That's true! Welcome to Germany.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Gebrannter schrieb:
> Was soll denn am Schwarzfunken strafbar sein

Nichts.  Es ist eine Ordnungswidrigkeit, aber eine mit hohen Strafen.

Ansonsten bringt dein Beitrag dem TE vermutlich mal gar nichts an
Information …

von Oliver S. (phetty)


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Diese Gurken haben eine Reichweite von 5-10 Metern.

von Sascha (Gast)


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Hallo,
das Gerät kann doch durchaus eine gültige CE haben, aber der befugte 
Personenkreis, der es nutzen darf ist doch wohl eher das Problem.
Und da kann man sich doch nur über recherchen, wie hier so eine Anfrage 
gestellt wird schlau machen.
Viel Daten ließen sich über das Gerät im Web leider nicht finden. Legal 
dürfte es auf keinen Fall sein. Da 0.5W auch jede ISM Freigabe 
übersteigt.
Die deutschen Anbieterlinks muss man der BNetzA halt zuspielen. Die sind 
die schon daran interessiert. Vor allem mal wieder Amazon ist auch 
dabei.....

Gruß Sascha

von Sascha (Gast)


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Hallo, weiß jemand welcher Chipsatz da drin ist? RDA oder so?
Sonst muss ich halt mir auch mal welche bestellen und zerlegen.
Vor allem mal vorher durchmessen auf dem Messplatz.
Dann weiß man ja auch was es ist, und ob die Dinger legal sein könnten.

Gruß Sascha

von Erwin D. (Gast)


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Sascha schrieb:
> Da 0.5W auch jede ISM Freigabe übersteigt.

Aber nicht für PMR. Da sind 0.5W gestattet. Allerdings nur auf 16 
Kanälen bei 446MHz. Im Gegensatz zu den hier beschriebenen Geräten, die 
haben 22 Kanäle, und das im Frequenzbereich von 400..470MHz.
Also sind die definitiv nicht zugelassen für allgemeinen Gebrauch. Das 
liegt aber nicht an der Leistung von 0.5W.

von Sascha (Gast)


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So ich habe etwas gefunden:
siehe Link 
hier:http://www.tmart.com/Handheld-PMR-Walkie-Talkie-T-388_p125948.html
vermutlich handelt es sich um die selbe Technik.
Also die Frequenz 409 bis 410 MHz kratzt mich nicht hi hi.
Da must du dich dann mit Tetra vermutlich auseinander setzten, das wird 
lustig. Ne also das Zeug würde ich umgehend schnell entsorgen, damit es 
keinen Ärger gibt. Oder an einen Amateurfunker verkaufen, der die Dinger 
umbauen kann.
Wie gesagt es wäre interessant, welcher Chipsatz drin ist?

Gruß Sascha

von W.S. (Gast)


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Sascha schrieb:
> das Gerät kann doch durchaus eine gültige CE haben

Naja, klingt nach _C_hina _E_xport.
Soweit ich weiß, sind die Dinger vom Hersteller einstellbar auf die 
Befindlichkeiten diverser Länder, es gibt davon auch eine zugelassene 
PMR-Version. Möglicherweise ist das schlichtweg eine 
Programmier-Angelegenheit.

W.S.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Sascha schrieb:
> Also die Frequenz 409 bis 410 MHz kratzt mich nicht

Seltsam, das passt ja nichtmal für den Ami-Markt.  Deren FRS (family
radio service) ist auch höher, ein paar Frequenzen bei 462 und ein
paar bei 467 MHz.

Wahrscheinlich sind sie für den Export nach Absurdistan vorgesehen …

von Powerlinefunker (Gast)


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Gebrannter schrieb:
> Was soll denn am Schwarzfunken strafbar sein?! Selbst wenn ich einen
> Störsender hab, was will die BNetzA machen? Solange niemand sieht, wie
> ich das Gerät einschalte, passiert mir vermutlich gar nichts. Keine
> Zeugen, keine Beweise. Niemand kann mir direkt etwas nachweisen.
Na dein Gequassel kann man aufnehmen, wenn du in deiner Bude geortet 
wirst wirds wohl schwierig mit rausreden.

von Sascha (Gast)


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Ja, ja genau so ist es die spielen dir die Aufnahme vor, sogar wenn du 
digital sendest. Das ist alles nichts neues mehr. Da gibt es 
mittlerweile von Firmen wie R&S ganz Tolle Geräte, die das auch überall 
Stationär machen.
Der Funkraum ist stärker überwacht als ihr alle glaubt!
Und sowie Signale auf Bändern auftreten, die dort nicht hingehören gehen 
die roten Lampen an.
Dann vorsicht ist geboten, vieleicht ist es ja sogar eine militärisch 
genutzte Frequenz?

Vorsicht, nimmt es nicht zu leicht.

Gruß Sascha

von W.S. (Gast)


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Sascha schrieb:
> Der Funkraum ist stärker überwacht als ihr alle glaubt!
> Und sowie Signale auf Bändern auftreten, die dort nicht hingehören gehen
> die roten Lampen an.

Ach ja?

Bei uns hier ist auf 80m nix mehr zu machen, auch auf 40m nur bedingt, 
bis ca. 13 MHz ist der Äther zugebrüllt von allem möglichen (und 
unmöglichen) Zeugs, was dort auch bloß nicht hingehört - tagsüber bis S6 
oder gar S7. Aber unsere rechtschaffene Obrigkeit tut schon jahrelang 
rein GARNIX dagegen.

Ich sehe das mittlerweile so, daß denen der tatsächliche Zustand auf den 
Bändern herzlich egal ist und wenn überhaupt sowas wie ne Überwachung 
stattfindet, dann richtet die sich nicht gegen das tatsächlich störend 
Vorhandene.

W.S.

von Sascha (Gast)


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Hallo,
also das scheint zu stimmen Kurzwelle und was AFU heißt bis 30MHz ja.
Aber die Frequenzen so ab 200 oder 300 MHz aufwärts besonders um die 
Handy Frequenzen. Jammer doch mal so einen Handy Umsetzer......
Die Betreiber haben mittlerweile ihre eigenen Trupps. Und das lassen die 
sich teurer Bezahlen als die BNetzA dir das in Rechnung stellt. Ich 
kenne da durch Zufall jemanden. Es wird dann nicht vor Gericht über das 
dürfen gestritten, sondern um das Zahlen.

Ich selber Funke auch nicht mehr, weil wie du schon sagst alles mit bis 
zu S9 durch die ADSL und PLC versaut ist. Wir leben leider in einer 
Bananenrepublic was das Gesetz gerade dafür hergibt (schade), daran muss 
man sich halt anpassen. Gibt doch noch andere Hobbys oder?
Vieleicht wirds ja mal wieder besser?

Gruß Sascha

von Bernd K. (prof7bit)


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Sascha schrieb:
> Vieleicht wirds ja mal wieder besser?

PLC wird wieder verschwinden, mit den allgemein immer weiter steigenden 
Übertragungsraten und riesenhaften Datenvolumen die bei jedem Mausklick 
in Sekundenbruchteilen durch die Leitung rauschen müssen und an die sich 
der Normalverbraucher allmählich gewöhnt werden für ihn die PLC Adapter 
irgendwann genauso wenig attraktiv wie heute für unsereins ein 
verstaubtes 56k Modem. Irgendwann werden also die Frequenzen langsam von 
unten her wieder frei werden.

von Klaus R. (klausro)


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Bernd K. schrieb:
> Irgendwann werden also die Frequenzen langsam von
> unten her wieder frei werden.

Glaubst du? Und die ganzen, mistigen, nicht gut entstörten 
Schaltnetzteile?
Die verschwinden auch von alleine wieder?

von Harald W. (wilhelms)


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Oliver S. schrieb:

> Diese Gurken haben eine Reichweite von 5-10 Metern.

Hmm, hier steht, das 23,44m erreichbar sind:
http://www.gutefrage.net/frage/wie-weit-kann-man-eine-eingelegte-gewuerzgurke-werfen

von W.S. (Gast)


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Sascha schrieb:
> Gibt doch noch andere Hobbys oder?

Naja, naja.
Einarmiges Reißen ist auf Dauer auch nicht so doll, wegen der Leber.
Briefmarken sammeln? mir zu langweilig.
Häkeln, Stricken, Malen, Töpfern? Ist irgendwie nicht so recht mein 
Fall. Aber man soll nicht meckern - hab vor geraumer Zeit bei einem 
Bummel durch das Erzgebirge was entsprechendes gesehen: Im Heimatmuseum 
einer kleinen Stadt waren die ersten Preise im Klöppeln ausgestellt, 
also Spitzen, Tischdeckchen und so. Den ersten Preis hatte der örtliche 
Schmiedemeister gewonnen. Bild anbei, ein Kerl wie ein Bär (oder wie 
zwei davon..) Ist doch was.

W.S.

von Jemand (Gast)


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Hallo

"Gibt doch noch andere Hobbys oder?"

Ja natürlich, aber irgendwie erscheint es mir als wenn nah zu alle 
richtig interessanten Hobbys irgendwie kaputt, oder zumindest 
eingeschränkt werden.

Beispiele:

Multikopter: Einschränkungen ohne Ende, mit Kamera ist das meiste 
wirklich interessante Verboten bzw. muss erst genehmigt werden.

Amateurfunk: Siehe die leider wahren Anmerkungen die hier schon 
verbreitet wurden.

Fotografie: Solange es die Blümchen im eigenen Garten sind - ist alles 
Problemfrei - aber wehe es werden Mitmenschen, Logos, bestimmte Gebäude 
und vieles andere Fotografiert und gar veröffentlicht...

Fahrzeuge mit und ohne Motorantrieb: Auf abgesperrten Gelände noch 
einigermaßen Problemfrei machbar - aber wehe es geht um den öffentlichen 
Raum - dann nur fertige und überteuerte Ausführungen...

Hobbychemie: Bedarf es da überhaupt noch einen Hinweis...?

Blogging, Videos, Musik, eigene Sites im Netz: 1001 Fallstricke und 
Einschränkungen, die wirklich interessante Sachen bzw. Inhalte durch die 
vielen Leute richtige Vorteile hätten sind "verboten".

Selbst der Heimtierhalter wird drangsaliert wenn es sich nicht nur um 
Hund Katze oder Meerschweinchen handelt.

Jemand

von Sascha (Gast)


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Hmmm... dann müssen wir eine Religionsgemeinde oder eine Partei gründen.
Als Religionsgemeinde darf man jeden schwachsinn verkünden und im Gesetz 
ist Religionsfreiheit ja noch drin oder?
Oder eine Partei um unsere Intressen zu vertreten!

Ich werde manchmal das häßliche Gefühl nicht los, das man wieder erst 
einen Krieg braucht um einen Reset der Systeme zu bekommen. Das Rad ist 
doch bei Gott überdreht oder?
Aber sorry das ist absolut Offtopic.

Wie gesagt mich würde mal interessieren welche Chipsätze in den Handys 
drin sind und was man da noch draus machen könnte. Eventueller Umbau auf 
legale Bänder.

An die RDA Chipsätze kommt man ja so gut wie gar nicht dran die zu 
Ordern.

Gruß Sascha

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