Bluetooth ohne SIG ?

#4821123
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So lange du nicht behauptest dein Produkt sei 
"bluetooth-fahig/kompatibel" ist das ja reiner Zufall, dass es mit 
anderen BT Geräten zusammenarbeitet. So lange du keine Patente verletzt 
und die EMV-Richtlinien nicht verletzt dürfte es keine Möglichkeit geben 
dir ans Bein zu pinkeln...
Gast #4821609
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Nein, der Link hilft nicht, weil die SIG gerne ihre Mitgliedschaften 
usw. verkauft.

Natürlich ist es sinnvoll sich noch mal mit einem Rechtsanwalt zu 
unterhalten, der das rechtlich korrekt erklären kann. Aber grundsätzlich 
ist es so, dass man ohne Lizenz die Marke in Schrift und Bild nicht 
verwenden darf, ein Verweis darauf, dass man mit BT kompatibel ist und 
BT Warenzeichen der SIG ist geht aber.

Beim Einsatz von Modulen hat man mit den Patenten usw. keine Probleme, 
da der Hersteller der Module diese bereits lizenziert haben muss.

Grundsätzlich gilt, dass man im Vorteil ist, wenn man mit der SIG keinen 
Vertrag hat, also nicht Mitglied ist, dann sind nämlich nur die 
gesetzlichen Regeln gültig und die sind viel freundlicher als das was 
die SIG in ihrem Vertrag stehen hat.

Das entbindet einen natürlich nicht von den Pflichten für die 
CE-Konformität...
#4911378
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Guido Körber schrieb:
> Natürlich ist es sinnvoll sich noch mal mit einem Rechtsanwalt zu
> unterhalten, der das rechtlich korrekt erklären kann. Aber grundsätzlich
> ist es so, dass man ohne Lizenz die Marke in Schrift und Bild nicht
> verwenden darf, ein Verweis darauf, dass man mit BT kompatibel ist und
> BT Warenzeichen der SIG ist geht aber.
>
> Beim Einsatz von Modulen hat man mit den Patenten usw. keine Probleme,
> da der Hersteller der Module diese bereits lizenziert haben muss.

Das bedeutet ich kann ein Bluetooth-Modul eines anderen Herstellers 
verbauen, wenn ich aber nicht möchte, dass auf der Verpackung Bluetooth 
steht, dann muss ich es auch nicht bei der BSIG angeben geschweige denn 
Mitglied sein? Ich kann aber sagen, dass es mit Bluetooth kompatibel 
ist?

Das bedeutet auch, dass ich ein bluetoothfähiges Modul entwickeln kann 
ohne dass ich es bei der BSIG qualifizieren und deklarieren muss, wenn 
ich auf der Verpackung nicht draufschreibe, dass es Bluetooth nutzt?
Gast #4911749
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Arsch N. schrieb:
> Das bedeutet ich kann ein Bluetooth-Modul eines anderen Herstellers
> verbauen, wenn ich aber nicht möchte, dass auf der Verpackung Bluetooth
> steht, dann muss ich es auch nicht bei der BSIG angeben geschweige denn
> Mitglied sein? Ich kann aber sagen, dass es mit Bluetooth kompatibel
> ist?

Ja, zumindest gibt das Marken- und Patentrecht dies prinzipiell her. Der 
Hersteller des Moduls hat in diesem Fall bereits die Lizenzierung der 
Patente und die Konformitätsprüfung erledigt.

Die Marke "Bluetooth" darf man natürlich nur so verwenden, dass sie 
nicht Bestandteil des Produktnamens ist und klar gestellt wird, dass es 
sich um eine fremde Marke handelt (im Sinne von Scheibewischer geeignet 
Für Mercedes Modell xy). Die Bildmarke darf nicht verwendet werden.

> Das bedeutet auch, dass ich ein bluetoothfähiges Modul entwickeln kann
> ohne dass ich es bei der BSIG qualifizieren und deklarieren muss, wenn
> ich auf der Verpackung nicht draufschreibe, dass es Bluetooth nutzt?

Das wird schwieriger. Da ist dann zu klären in wie weit der Hersteller 
des Chips die Lizenzen mit der SIG abgefrühstückt hat. Wenn man einen 
eigenen Protokollstack schreibt wird das nicht funktionieren. Das 
Problem an der Stelle sind Patente auf Teile der Funktechnik.

Alles wie gesagt ohne Gewehr, Flinte oder Pistole, ich bin kein Anwalt…

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