Arsch N. schrieb:
> Das bedeutet ich kann ein Bluetooth-Modul eines anderen Herstellers
> verbauen, wenn ich aber nicht möchte, dass auf der Verpackung Bluetooth
> steht, dann muss ich es auch nicht bei der BSIG angeben geschweige denn
> Mitglied sein? Ich kann aber sagen, dass es mit Bluetooth kompatibel
> ist?
Ja, zumindest gibt das Marken- und Patentrecht dies prinzipiell her. Der
Hersteller des Moduls hat in diesem Fall bereits die Lizenzierung der
Patente und die Konformitätsprüfung erledigt.
Die Marke "Bluetooth" darf man natürlich nur so verwenden, dass sie
nicht Bestandteil des Produktnamens ist und klar gestellt wird, dass es
sich um eine fremde Marke handelt (im Sinne von Scheibewischer geeignet
Für Mercedes Modell xy). Die Bildmarke darf nicht verwendet werden.
> Das bedeutet auch, dass ich ein bluetoothfähiges Modul entwickeln kann
> ohne dass ich es bei der BSIG qualifizieren und deklarieren muss, wenn
> ich auf der Verpackung nicht draufschreibe, dass es Bluetooth nutzt?
Das wird schwieriger. Da ist dann zu klären in wie weit der Hersteller
des Chips die Lizenzen mit der SIG abgefrühstückt hat. Wenn man einen
eigenen Protokollstack schreibt wird das nicht funktionieren. Das
Problem an der Stelle sind Patente auf Teile der Funktechnik.
Alles wie gesagt ohne Gewehr, Flinte oder Pistole, ich bin kein Anwalt…