Hallo an alle Forummitglieder, ich habe hier einige Foren durchgelesen, konnte aber leider keine kompakte Antwort auf meine Frage finden. Die Sache ist folgendes: Ich habe einen Wickler gebaut, dieser besteht aus: -Netzteil(230V, mit CE) -Motor -Platine (fertig gekauft, mit CE) - natürlich einem Wickler, den ich auch fertig kaufte. meine (wahrscheinlich naive) Frage wäre: Was muss ich beachten, um das offiziell,ganz legal verkaufen zu dürfen? Ggf. mit welchen Anfangskosten muss ich rechnen? Wo finde ich dazu Infos? Ich würde es nebenberuflich machen, die Jahresanzahl der hergestellten Geräte würde 15 auf keinen Fall überschreiten. Auf dieser Seite habe ich zwar diverse Beiträge bezüglich dieses Themas gefunden, allerdings endeten diese immer in eine endlose Diskussion über nebensächliche Sachen(ausdrucksweise des Topicerstellers etc.) So, falls noch Fragen zu beantworten oder Infos benötigt wären, beantworte ich diese gerne. LG, kheira
kheira schrieb: > Ich würde es nebenberuflich machen, die Jahresanzahl der hergestellten > Geräte würde 15 auf keinen Fall überschreiten. Verkaufe doch erst einmal 2-3 Stück; dann stelle die Frage erneut.
kheira schrieb: > Ich habe einen Wickler gebaut, Was ist ein Wickler ? Soll das ein automatischer Windelwechsler für Babys sein? Oder meinst du Lockenwicker? Ein Bild sagt mehr als tausend Worte ... :-| lg, Jonny
kheira schrieb: > Was muss ich beachten, um das offiziell,ganz legal verkaufen zu dürfen? Mir fallen da auf Anhieb mal die Stichworte "Sicherheit" und "Maschinenrichtlinie" ein.
Versuch erstmal, die bürokratischen Hürden so niedrig wie möglich zu halten, sonst kommst Du vor lauter Papierkram nicht zum Fertigen. Ich nenne nur die Stichworte CE Konformität Gewerbeanmeldung Finanzamt Berufsgenossenschaft Gewerbeaufsicht Handwerkskammer Industrie und Handelskammer Altgeräte-Entsorgung und wahrscheinlich noch einiges, das mir auf die Schnelle nicht einfällt. Niedrighalten soll z.B. bedeuten baue Einzelstücke möglichst als Bausatz verkaufe als Privatmann damit Du mit den genannten Instanzen möglichst wenig zu tun hast, was sich auf die Dauer natürlich nicht durchhalten lässt.
@ m.n. (Gast): da ich es ja legal verkaufen möchte, ist es schwierig, erstmal zu verkaufen,dann das Ganze anzumelden. @Jonny S. (zonk):es ist ein Konenwickler, um Wolle umzuwickeln. @jürgen (Gast): Danke, solche Antworten habe ich erhofft.
Wenn du an Gewerbetreibende und nicht an Privatpersonen verkaufst, kannst du so weit ich weiß auf CE u.s.w. verzichten.
TMG schrieb: > Wenn du an Gewerbetreibende und nicht an Privatpersonen verkaufst, > kannst du so weit ich weiß auf CE u.s.w. verzichten. Diese Deine Aussage: Ist i.d.r. falsch
jürgen schrieb: > Ich nenne nur die Stichworte > > CE Konformität > Gewerbeanmeldung > Finanzamt > Berufsgenossenschaft > Gewerbeaufsicht > Handwerkskammer > Industrie und Handelskammer > Altgeräte-Entsorgung Ich nenne noch die Stichworte Papst, Speisequark und Badesalz. K. K. schrieb: > @ m.n. (Gast): da ich es ja legal verkaufen möchte, ist es schwierig, > erstmal zu verkaufen,dann das Ganze anzumelden. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist erst dann auszugehen, wenn eine gewisse Anzahl von Verkäufen oder ein Mindestumsatz/-gewinn erreicht werden. Wenn Du nur zwei Stück verkaufen kannst, erübrigt sich Deine Frage. Wenn es 15 Stück werden sollten, sind die bürokratischen Hürden in den Griff zu bekommen.
Erst mal Kunden bekommen. Bei so einer nebulösen Beschreibung kann man ja fast gar keine Meinung abgeben. kheira schrieb: > Was muss ich beachten, um das offiziell,ganz legal verkaufen zu dürfen? Verkaufen kannst du alles was nicht vom Gewerberecht reglementiert ist. Das fängt dann bei netzversorgten Geräten schon an. Bei Batteriegeräten bin ich mir da nicht so sicher, aber da kann man ja auch viel Schrott anbieten. > Ggf. mit welchen Anfangskosten muss ich rechnen? Kosten des Prototyps, Kosten der Werbung, Kosten für den Verkauf (Gebühren für die Verkaufsplattform). > Wo finde ich dazu Infos? Na, im Web und den AGBs div. Anbieter(z.B. Ebay).
TMG schrieb: > Wenn du an Gewerbetreibende und nicht an Privatpersonen verkaufst, > kannst du so weit ich weiß auf CE u.s.w. verzichten Ganz viele Maschinen und Steuerungen werden an Gewerbetreibende/Betriebe/Firmen/Industrie verkauft. Und die wollen erst recht die nötigen Zertifikate sehen. m.n. schrieb: > Von einer gewerblichen Tätigkeit ist erst dann auszugehen, wenn eine > gewisse Anzahl von Verkäufen oder ein Mindestumsatz/-gewinn erreicht > werden. > Wenn Du nur zwei Stück verkaufen kannst, erübrigt sich Deine Frage Es ist letzlich alles eine Frage der Haftung. Wenn mir der Wollwickler einen Finger abreißt oder das Ding wegen einer Blockade zu brennen beginnt und die Wohnung gleich mit, dann wird die Sache so richtig interessant...
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Lothar M. schrieb: > Wenn mir der Wollwickler > einen Finger abreißt oder das Ding wegen einer Blockade zu brennen > beginnt und die Wohnung gleich mit, dann wird die Sache so richtig > interessant... Deswegen ist ja auch eine Risikoanalyse vorgeschrieben, welche ebenfalls Bestandteil der CE-Erklärung ist.
Lothar M. schrieb: > TMG schrieb: >> Wenn du an Gewerbetreibende und nicht an Privatpersonen verkaufst, >> kannst du so weit ich weiß auf CE u.s.w. verzichten > Ganz viele Maschinen und Steuerungen werden an > Gewerbetreibende/Betriebe/Firmen/Industrie verkauft. Und die wollen > erst recht die nötigen Zertifikate sehen. > > m.n. schrieb: >> Von einer gewerblichen Tätigkeit ist erst dann auszugehen, wenn eine >> gewisse Anzahl von Verkäufen oder ein Mindestumsatz/-gewinn erreicht >> werden. >> Wenn Du nur zwei Stück verkaufen kannst, erübrigt sich Deine Frage > Es ist letzlich alles eine Frage der Haftung. Wenn mir der Wollwickler > einen Finger abreißt oder das Ding wegen einer Blockade zu brennen > beginnt und die Wohnung gleich mit, dann wird die Sache so richtig > interessant... Danke Lothar für deine Antwort. Bei ordnungsgemäßer Nutzung traten bisher selbst bei mehrstündigem Testen keine Probleme auf. Das Gerät wäre nur für den privaten Gebrauch gedacht, also einmal die Woche würde das ein "normaler" Benutzer es nicht mehr als 4 Stunden nutzen. Nichts erhitzt, o.Ä. Um die abreißenden Finger vorzubeugen(sorry, bei dem Beispiel musst ich schmunzen :) ) wurde Notabschalter eingebaut(auch fertig gekauft, wenn das Gerät also zu viel Strom aufnehmen würde(weil es ja versucht sich weiterzudrehen,geht aber nicht), schaltet es automatisch ab). Hier kann man höchstens den Faden reißen, den Finger könnte man nur zwischen Faden und Knäul einklemmen, was man ja mit einer Schere lösen könnte(schlimmstenfalls. Ansonsten einfach rausziehen). Für alles Andere muss man die Abdeckung abnehmen, was ja schon der ordnungsgemäßen Nutzung nicht entsprechen würde. Der Gedankengang über den "doofen" Nutzer/Kunde gefällt mir übrigens... :) PS.: Wegen der Erklärung hat sich ja das Problem mit der Blockade auch erledigt. Bei einer Blockade müsste man das Gerät vom Strom trennen, wieder einstecken, dann geht es wieder. Solange nicht.
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Cyborg schrieb: > Erst mal Kunden bekommen. Bei so einer nebulösen Beschreibung kann > man ja fast gar keine Meinung abgeben. Eben drum stand am Ende des Beitrags, dass wenn ihr weitere Infos braucht, kann ich die euch gerne geben. Unnötige Meinungsäuserungen sind dagegen unerwünscht. > Kosten des Prototyps, Kosten der Werbung, Kosten für den Verkauf > (Gebühren für die Verkaufsplattform). > >> Wo finde ich dazu Infos? > > Na, im Web und den AGBs div. Anbieter(z.B. Ebay). Oh, vielen Dank. Wahrscheinlich habe ich mich deshalb an ein Forum im Web gewendet. Mich interessieren immer noch die Prüfungen, Zertifikate, etc. die man für sich und für das Gerät haben muss, um das verkaufen zu dürfen.
Also, die Normen sind zB bei Beuth.de zu finden. Dabei ist erst mal herauszufinden, welche Norm denn angewendet werden muss. Am besten mal dort stoebern. Und ja. die Normen kosten was. einen 1000er hat man schnell draussen. Alternativ kann man sich bei einem Testcenter beraten lassen, die Suchen die relevanten Normen fuer dich raus.
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K. K. schrieb: > Mich interessieren immer noch die Prüfungen, Zertifikate, > etc. die man für sich und für das Gerät haben muss, um das verkaufen zu > dürfen. Die brauchst du erst mal nicht, denn verbieten kann man dir das erst, wenn das gerichtlich von dir verlangt würde. Dazu muss aber erst mal einer klagen. Insofern kannst du da vorerst jede Unterstützung verweigern. Einziger Knackpunkt ist, das man dir im Nachhinein unterstellen kann, gewerblich zu handeln, du so rückwirkend eingestuft würdest und dann nachbessern müsstest, aber dann hast du hoffentlich schon genug daran verdient, dass das machbar wäre.
Sag einfach DU hast die Geräte nicht selbst gebaut, sondern beim Trödel erstanden. Hersteller unbekannt, Verkäufer unbekannt, Preis ist auch egal. Niemand haftet im Falle des Falles. Auf den Ruhm für dein "Selbstgebautes" musst du dabei aber verzichten. Erspart dir aber womöglich eines an Ärger und Unkosten ;-) lg, Jonny
Jonny S. schrieb: > Sag einfach DU hast die Geräte nicht selbst gebaut, sondern beim Trödel > erstanden. > Hersteller unbekannt, Verkäufer unbekannt, Preis ist auch egal. Niemand > haftet im Falle des Falles. Absoluter Quatsch - denk mal drüber nach.
Dampf T. schrieb: > Also, die Normen sind zB bei Beuth.de zu finden. Dabei ist erst mal > herauszufinden, welche Norm denn angewendet werden muss. Am besten mal > dort stoebern. > > Und ja. die Normen kosten was. einen 1000er hat man schnell draussen. > > Alternativ kann man sich bei einem Testcenter beraten lassen, die Suchen > die relevanten Normen fuer dich raus. Danke für deine Antwort. Jonny S. schrieb: > Sag einfach DU hast die Geräte nicht selbst gebaut, sondern beim Trödel > erstanden. Nein, sage ich nicht. Lies mal den Kommentar zum Eröffnen des Beitrags durch. Ich würde gerne erfahren, wie man es legal machen kann. Auf solche Ideen komme ich auch selbst. Diese Wege will ich eben nicht gehen. Vielen Dank für Eure Antworten.
kheira schrieb: > Was muss ich beachten, um das offiziell,ganz legal verkaufen zu dürfen? Bei Einzelstücken, nicht mehr als 5 Verkäufe im Jahr mit nicht mehr als 410 EUR Gewinn im Jahr, ist es dein Hobby, du bist nicht gewerblich, und musst gar nichts machen. > Ich würde es nebenberuflich machen, die Jahresanzahl der hergestellten > Geräte würde 15 auf keinen Fall überschreiten. 15 ist doof, das ist gewerblich. Vermutlich hast du einen Hauptberuf. D.h. du musst ein Gewerbe anmelden, industrielle Produktion von Produktionsmaschinen (bloss kein Handwerk). Ein Wickler ist für mich ein Gerät nicht für Endverbraucher, sondern für Hersteller, also B2B. Das vereinfacht Vieles, kein WEEE ausser Betriebsanmeldung bei Stiftung EAR, keine VerpackVerord und keine BattVerord. Als Maschine muss es die Maschinenrichtlinie EN 60204, EN ISO 12100:2010 einhalten und weil es wohl mit Netzstrom betrieben wird die Niederspannungsrichtlinie EN 60950 und wenn es nicht bloss Motoren enthält sondern auch Elektronik könnte EMV Richtlinie EN 50082 DIN 61000 wichtig sein. Die sollte man mal gelesen haben, um zu entscheiden, ob irgendwas an deinem Gerät kritisch wäre. Oder du fragst jemanden einer befreundeten Firma darüber aus. Seit dem 20.04.2016 muss für das CE-Zeichen ein Nachweis der Risikoanalyse nach der Maschinen- und Niederspannungsrichtlinie (wenn jeweils relevant) erbracht werden. Ebenso muss nach der EMV-Richtlinie (wenn relevant) eine Nachweis über die geforderten Messungen erbracht werden. Blöderweise muss das Gerät vor Auslieferung nach BVG A3 geprüft werden, wenn DIN EN 60204-1 relevant ist.
Lothar M. schrieb: > Wenn mir der Wollwickler > einen Finger abreißt oder das Ding wegen einer Blockade zu brennen > beginnt und die Wohnung gleich mit, dann wird die Sache so richtig > interessant... Das sind die Argumente eines Versicherungsfritzen! Wenn man viel Fanta trinkt, hat man auch viel Fantasie. Mit dem realen Leben muß das nichts zu tun haben.
m.n. schrieb: > Das sind die Argumente eines Versicherungsfritzen! > Wenn man viel Fanta trinkt, hat man auch viel Fantasie. Mit dem realen > Leben muß das nichts zu tun haben. ... kann gutgehen - muss aber nicht. Der abgegebrühte Psychopath vom Dienst würde sich ggfs. die nötigen Normen aus anderen Konformitätserklärungen abschreiben, besser die richtigen sogar noch als vielleicht kostenloses Angebot des Prüfdienstleisters recherchieren lassen - und dann einfach CE draufpappen und die CE Erklärung erstellen. Ein Firma verkauf mögliherweise auch nur "Komponenten" - für größere Anlagen - die alleine nicht lauffähig sind - und wälzt die CE- auch per AGB auf die Kunden ab. ---- Derjenige, der aber ein abbezahltes Häuschen, einen guten Charakter und was zu verlieren hat - wird mit einem Ring durch die Nase vom Amtsschimmel durch die Manege gezogen oder kann sonst nachts nur noch schwerlich schlafen. Die CE Erklärung ist aber grundsätzlich ersteinmal eine SELBSTERKLÄRUNG. Du versicherst - das das Produkt den entsprechenden Gesetzen / Normen entspricht. In der Regel wird es erst im Unfallfall relevant. Oder wenn Dein z.B. mechanische sicheres Produkt durch Oberwellen den Fernseh / Polizei oder Flugfunkempfang stört, die BNetzA ausrückt - und dein Gerät dann entdeckt. Die messen z.B. EMV von Stichproben aus dem markt oder bei Verdacht. Ist alles OK hast Du eine super Messung für lau - wenn nein - ohweia. Da geht es dann bis zum Produktrückruf / Rückholung. Die Bürokratie in diesem Land und der EU ist ein echtes Problem.
MaWin schrieb: > Bei Einzelstücken, nicht mehr als 5 Verkäufe im Jahr mit nicht mehr als > 410 EUR Gewinn im Jahr, ist es dein Hobby, du bist nicht gewerblich, und > musst gar nichts machen. Das ist Steuer-Bla-bla, mehr nicht. Wenn du deine Wohlstandsmühle oder auch ein paar mehr aus dem Familien-Führpark vertickst, kommst du auch nicht ins Schwitzen wenn es mehr als 410 Mücken sind. Was das FA nicht weiß... ;-b Die Anzahl der max. Verkäufe ist von Bundesland zu Bundesland lt. den Gerichten UNTERSCHIEDLICH. Manche sagen max. drei, manche dreißig. Dann verkauft man eben unter mehreren Pseudonymen und gut. Knackpunkt ist die Artikelbeschreibung "Neu". Man kann das aber auch weg lassen und Auskunft auf Anfrage machen. So kann man das im überregulierten D legal für sich etwas besser schultern. Hauptsache man ist auf oberschlaue Abmahnanwälte vorbereitet. >> Ich würde es nebenberuflich machen, die Jahresanzahl der hergestellten >> Geräte würde 15 auf keinen Fall überschreiten. > > 15 ist doof, das ist gewerblich. Vermutlich hast du einen Hauptberuf. > D.h. du musst ein Gewerbe anmelden, industrielle Produktion von > Produktionsmaschinen (bloss kein Handwerk). Ein Wickler ist für mich ein > Gerät nicht für Endverbraucher, sondern für Hersteller, also B2B. MaWin schrieb: > Blöderweise muss das Gerät vor Auslieferung nach BVG A3 geprüft werden, > wenn DIN EN 60204-1 relevant ist. Gewöhnlich muss BGV A3 (veraltete Bez.) nur ein Gewerbetreibender machen der so ein Produkt in seinem Betrieb nutzt und wenn die Sachversicherung signalisiert, das denen das egal ist, kannst er auch drauf verzichten. Ist ähnlich wie die Rauchmeldergeschichte. Alle sagen du musst, aber Bauverwaltung und Sachversicherern ist es (sche...)-egal. Die Feuerwehr kann drauf längst verzichten, bei über 20% Fehlalarmen, macht aber gute Mine zu dem Sche...spiel. ;-b K. K. schrieb: > Das Gerät wäre nur für den privaten Gebrauch > gedacht, also einmal die Woche würde das ein "normaler" Benutzer es > nicht mehr als 4 Stunden nutzen. Der Fachbegriff nennt sich "bestimmungsgemäßer Gebrauch". K. K. schrieb: > Diese Wege will ich eben nicht > gehen. Dann gehe zu deiner lokalen IHK und mach einen Existenzgründungskurs wo du die Basics vermittelt bekommst. Das ist auf jeden Fall besser als Auskünfte aus unbekannter Quelle wie einem Forum. Das ist hier nämlich nicht verbindlich.
> Die Bürokratie in diesem Land und der EU ist ein echtes Problem.
Aha. Aber in Kanada, muss du die Tests vorgaengig machen. Da ist nichts
mit Selbsterklaerung. In den USA auch. Mal schauen wie das nun mit CETA
laeuft. Koennen wir mit CE Produkten drueben auf den Markt ?
Und zum Glueck ging TTIP den Bach runter. Weil die Amis sich nicht ihren
abgeschotteten Markt kaputt machen lassen wollen.
Dampf T. schrieb: > Und ja. die Normen kosten was. einen 1000er hat man schnell draussen. Die muss man per Gesetz auch kostenlos einsehen können dürfen (deshalb liegen die mancherorts zur kostenlosen Einsicht aus), so kann man sich einen Fehlkauf einer Norm die sich im Nachhinein als irrelevant oder inhaltsleer entpuppt sparen. Sobald man sich aufgeschrieben hat welche Normen man wirklich braucht kann man gezielt auf Einkaufstour gehen. Wenn man Glück hat hilft oft auch schon eine gründliche Suche im www nach der Nummer um "versehentlich" irgendwo im Netz "herumliegende" Kopien des begehrten Papiers aufzuspüren, oftmals auch aus nicht-EU-Ländern wie zum Beispiel Indien die dort einfach große Teile des IEC-Normenwerks wortwörtlich (und sogar unter den selben Nummern) in ihr eigenes nationales Normenwerk übernommen haben. Ich habe kein schlechtes Gewissen diese Vorgehensweise zu empfehlen da die Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen durch Beuth für (nach begründbarer Rechtsauslegung) als gemeinfrei zu betrachtende amtliche (!) Schriftstücke rechtlich grenzwertig bzw. rechtswidrig sein könnte. Unmoralisch zumindest (auch unbeachtet einer formalen rechtlichen Bewertung) ist sie zweifellos allemal.
Bernd K. schrieb: > Unmoralisch zumindest (auch unbeachtet einer formalen rechtlichen > Bewertung) ist sie zweifellos allemal. Wäre das nichts für eine Petition? https://www.openpetition.de/
Cyborg schrieb: > Das ist Steuer-Bla-bla, mehr nicht. Wenn du deine Wohlstandsmühle oder > auch ein paar mehr aus dem Familien-Führpark vertickst, kommst du auch > nicht ins Schwitzen wenn es mehr als 410 Mücken sind. Was das FA nicht > weiß... ;-b Verbreitest du immer Dumpfbacken-Bla-Bla ? Unter dem Geschwurbelnamen Wohlstandsmühle meinst du wohl ein Auto, ein Auto daß du besessen hast und wieder verkaufst. Mit dem macht man eigentlich immer Verlust, denn man kauft es teurer als man es verkaufen kann. Es geht nicht um 410 EUR Verkaufspreis, sondern um 410 EUR Gewinn, falls dir der Unterschied nichts sagt, frage Wikipedia. Und wenn man es eines Tages weil es 40 Jahre im Schupopen stand und plötzlich im guten Erhaltungszustand mehr wert ist als der Neupreis, dann kommt sehr wohl das Finanzamt. Wie man leicht sieht, hält es bei Gewinnen schnell die Hand auf, und sieht bei Verlusten geflissentlich weg, denn die Bürger sind in einem Staat stets die angeschissenen: http://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte-estg/
MaWin schrieb: > Und wenn man es eines Tages weil es 40 Jahre im Schupopen stand und > plötzlich im guten Erhaltungszustand mehr wert ist als der Neupreis, > dann kommt sehr wohl das Finanzamt. Und was wills machen? Die 10 Jahresfrist ist dann schon geschätzt 30 Jahre rum. ;) Prinzipell hast du aber recht, nur dein Beispiel war schlecht gewählt ;)
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M. K. schrieb: > Und was wills machen? Die 10 Jahresfrist ist dann schon geschätzt 30 > Jahre rum. ;) Es sei denn, man hat es vor 7 Jahren mal jemandem als Hochzeitskutsche vermietet, oder Fahrtkosten zum Arbeitsplatz damit von der Steuer abgesetzt, oder beim Hausverkauf ein Zimmer als Arbeitszimmer bei der Steuer gemeldet. Schon zahlst du. Überraschung.
hillmann schrieb: > Bernd K. schrieb: >> Unmoralisch zumindest (auch unbeachtet einer formalen rechtlichen >> Bewertung) ist sie zweifellos allemal. > > Wäre das nichts für eine Petition? > > https://www.openpetition.de/ IANAL, aber je nachdem wie wasserdicht die vorgetragene Argumentation ist, und je nach Laune des Richters wahrscheinlich, ließe sich diesem destruktiven¹ Treiben von Beuth evtl auch auf rein gerichtlichem Wege im Rahmen der bereits jetzt schon geltenden Gesetze Einhalt gebieten. Verschiedene Argumentationslinien und Aufsätze von Rechtsgelehrten lassen sich finden wenn man kurz nach dem Thema googelt, ob die aber ausreichend Durchschlagskraft für einen erfolgreichen Angriff gegen einen gut gepolsterten Gegner haben kann ich nicht beurteilen. _____ ¹ Destruktiv weil nicht nur gegen das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit handelnd sondern auch den eigentlichen Zweck der Normen an sich untergrabend und behindernd.
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MaWin schrieb: > dann kommt sehr wohl das Finanzamt. Musst nicht so abschreibungsgeil sein, dann kommt das FA auch nicht dahinter. ;-b
m.n. schrieb: > Das sind die Argumente eines Versicherungsfritzen! Nein, das ist die Maschinenrichtlinie, die hier sicherheitstechnisch greift. Und das sind die Gedanken, die man sich machen muß. > Das sind die Argumente eines Versicherungsfritzen! Und genau der kommt dann und will sein Geld zurück, wenn was passiert und Fahrlässigkeit nachweisbar ist. > Mit dem realen Leben muß das nichts zu tun haben. Nein, muß es nicht. Aber Sachen passieren. Laufend.
MaWin schrieb: > Es sei denn, man hat es vor 7 Jahren mal jemandem als Hochzeitskutsche > vermietet, oder Fahrtkosten zum Arbeitsplatz damit von der Steuer > abgesetzt, oder beim Hausverkauf ein Zimmer als Arbeitszimmer bei der > Steuer gemeldet. Schon zahlst du. Überraschung. Alles richtig aber oben schriebst du als Beispiel: MaWin schrieb: > Und wenn man es eines Tages weil es 40 Jahre im Schupopen stand und > plötzlich im guten Erhaltungszustand mehr wert ist als der Neupreis, > dann kommt sehr wohl das Finanzamt. Wenn du's vor 7 Jahren mal vermietet hattest stands ja keine 40 Jahre im Schuppen, dann durfte es ja mal frische Luft schnuppern ;) Wie schon gesagt, prinzipell haste ja recht ;)
Beim Verkauf an privat ist MRL-konforme Doku zu erstellen. Dafür gibts wieder eine Norm (DIN EN 82079).
kheira schrieb: > Was muss ich beachten, um das offiziell,ganz legal verkaufen zu dürfen? Zusammengefaßt, vergiß es. Deutschland ist absolut gründerfeindlich und totreguliert. Mach irgendwas, und aus allen Ecken kommen die Parasiten gekrochen und wollen "ihren" Teil. Innovation findet heute woanders statt, Deutschland hat fertig.
Nop schrieb: > Zusammengefaßt, vergiß es. Deutschland ist absolut gründerfeindlich und > totreguliert. Mach irgendwas, und aus allen Ecken kommen die Parasiten > gekrochen und wollen "ihren" Teil. Innovation findet heute woanders > statt, Deutschland hat fertig. Bloss weil DIR nichts einfällt und DU dir vor Angst in die Hosen machst, heisst das doch noch lange nichts, daß andere nicht erfolgreich selbständig sein können. Das gelingt sogar schon fast jedem Zugezogenen, nur deutsche Mamisöhnchen warten halt auf Hartz4. Ja, es ist mühsam, etwas auf die Beine zu stellen, daß mehr Gewinn abwirft, als der Angestelltenlohn in einem Griosskonzern.
MaWin schrieb: > Bloss weil DIR nichts einfällt und DU dir vor Angst in die Hosen machst, Wenn Dir nichts als ad hominem einfällt, sagt das eine Menge über Dich aus. Informier Dich mal inhaltlich, wie unterschiedlich z.B. das Elektrogesetz in Deutschland und Österreich umgesetzt wurde, und was davon wohl gründerfreundlicher ist. Nebenbei bemerkt jammert auch die deutsche Politik, wieso eigentlich Innovation nicht mehr aus Deutschland kommt und wieso es kein deutsches Silicon Valley gibt. In Sonntagsreden. Unter der Woche erläßt sie dann Gesetze, die zugunsten der etablierten Industrie jede Startupidee torpediert, weil die Gesetze in diesem Land direkt von Lobbyisten geschrieben und durchgewunken werden. Egal, Hauptsache IHK und solche Drecksvereine, das ist ein Standortfaktor. Haha.
MaWin schrieb: > Das vereinfacht Vieles, kein WEEE ausser Betriebsanmeldung bei Stiftung > EAR, Nop schrieb: > weil die Gesetze in diesem Land direkt von Lobbyisten > geschrieben und durchgewunken werden. EAR = Stiftung Elektro-Altgeräte-Register ist ein schönes Beispiel für den Lobbyisten-Einfluss. Die Stiftung wird von Grossfirmen getragen und verpflichtet Dich als Kleinfirma Deine Produktion nach Art, Wert und Stückzahl zu melden. Damit erfahren sie sofort von neuen, gutgehenden Ideen und den Rest kannst man sich denken. Die Großindustrie-Lobby hat eigene Büros im Bundestag (oder hatte sie bis vor kurzem, wenn gewisse Gerüchte wahr sind). Wenn das nicht K......... ist, was dann ?
Hallo Jürgen, > Versuch erstmal, die bürokratischen Hürden so niedrig wie möglich zu > halten, sonst kommst Du vor lauter Papierkram nicht zum Fertigen. ... > Niedrighalten soll z.B. bedeuten > > verkaufe als Privatmann Das kann ganz schnell nach hinten losgehen. Wenn da ein schlecht gelaunter Wettbewerber die Nase drann bekommt, hast du ganz schnell eine Abmahnung auf dem Tisch wegen unlauterem Wettbewerb. Und das zu Recht, immerhin umgeht man damit diverse Pflichten (Gewährleistung, ggf. Steuern, Kennzeichnungspflichten usw.), die Gewerbetreibende eben an der Backe haben. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Früher konnte man soweit ich weiss auf ebay Sachen als "für Bastler/defekt" verkaufen - dann muss man wohl für nichts mehr haften ...
H-G S. schrieb: > Früher konnte man soweit ich weiss auf ebay Sachen als "für > Bastler/defekt" verkaufen - dann muss man wohl für nichts mehr haften Aber es geht doch darum, selbstgebaute Geräte zu verkaufen, die im Grunde alle (!) Anforderungen erfüllen - ob nun funktional oder auf Sicherheit bezogen. Und unter dieser Bedingung (verbunden mit gewissem Aufwand/Kosten bei Herstellung - obwohl Unterschied evtl. nicht ganz so groß, wie in Industrie, da Eigenfertigung ja eh... etc.) verknüpft mit dieser v.D.g. "Rubrik" bei eehbääh zweifle ich an (rentablem) Gewinn ... (... ich meine jetzt nicht auf einzelne "Glücks"-Verkäufe bezogen - wobei man durchaus innerhalb angemessener Gewinnspanne bleiben könnte. Sondern bezogen auf alle. Was nützt es, wenn man z.B. eins von vier angemessen verkaufen kann, wenn die anderen drei mit wenig Gewinn oder gar Verlust "rausgingen"? Und in dem Fall liegt die Ursache darin, daß viele einfach nicht mehr bezahlen wollen (würden) für ein sog. "f. B./d."-Teil. Also würde wohl sogar eine (teurere) Einstellung unter "Mindestgebot/-preis" ... einfach zum "Nichtkauf" führen. Nur eine Schätzung meinerseits, aber ich halte die Theorie für halbwegs stichhaltig.)
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