Forum: Analoge Elektronik und Schaltungstechnik Selbstgebautes verkaufen


von kheira (Gast)


Lesenswert?

Hallo an alle Forummitglieder,

ich habe hier einige Foren durchgelesen, konnte aber leider keine 
kompakte Antwort auf meine Frage finden.
Die Sache ist folgendes:
Ich habe einen Wickler gebaut, dieser besteht aus:
-Netzteil(230V, mit CE)
-Motor
-Platine (fertig gekauft, mit CE)
- natürlich einem Wickler, den ich auch fertig kaufte.

meine (wahrscheinlich naive) Frage wäre:
Was muss ich beachten, um das offiziell,ganz legal verkaufen zu dürfen?
Ggf. mit welchen Anfangskosten muss ich rechnen?
Wo finde ich dazu Infos?

Ich würde es nebenberuflich machen, die Jahresanzahl der hergestellten 
Geräte würde 15 auf keinen Fall überschreiten.
Auf dieser Seite habe ich zwar diverse Beiträge bezüglich dieses Themas 
gefunden, allerdings endeten diese immer in eine endlose Diskussion über 
nebensächliche Sachen(ausdrucksweise des Topicerstellers etc.)

So, falls noch Fragen zu beantworten oder Infos benötigt wären, 
beantworte ich diese gerne.

LG,
kheira

von m.n. (Gast)


Lesenswert?

kheira schrieb:
> Ich würde es nebenberuflich machen, die Jahresanzahl der hergestellten
> Geräte würde 15 auf keinen Fall überschreiten.

Verkaufe doch erst einmal 2-3 Stück; dann stelle die Frage erneut.

von Jonny S. (zonk)


Lesenswert?

kheira schrieb:
> Ich habe einen Wickler gebaut,



Was ist ein Wickler ?

Soll das ein automatischer Windelwechsler für Babys sein? Oder meinst du 
Lockenwicker?

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte ... :-|

lg, Jonny

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

kheira schrieb:
> Was muss ich beachten, um das offiziell,ganz legal verkaufen zu dürfen?
Mir fallen da auf Anhieb mal die Stichworte "Sicherheit" und 
"Maschinenrichtlinie" ein.

von jürgen (Gast)


Lesenswert?

Versuch erstmal, die bürokratischen Hürden so niedrig wie möglich zu 
halten, sonst kommst Du vor lauter Papierkram nicht zum Fertigen.
Ich nenne nur die Stichworte

CE Konformität
Gewerbeanmeldung
Finanzamt
Berufsgenossenschaft
Gewerbeaufsicht
Handwerkskammer
Industrie und Handelskammer
Altgeräte-Entsorgung

und wahrscheinlich noch einiges, das mir auf die Schnelle nicht 
einfällt.
Niedrighalten soll z.B. bedeuten

baue Einzelstücke
möglichst als Bausatz
verkaufe als Privatmann

damit Du mit den genannten Instanzen möglichst wenig zu tun hast,
was sich auf die Dauer natürlich nicht durchhalten lässt.

von K. K. (kheira)


Lesenswert?

@ m.n. (Gast): da ich es ja legal verkaufen möchte, ist es schwierig,
erstmal zu verkaufen,dann das Ganze anzumelden.

@Jonny S. (zonk):es ist ein Konenwickler, um Wolle umzuwickeln.

@jürgen (Gast): Danke, solche Antworten habe ich erhofft.

von TMG (Gast)


Lesenswert?

Wenn du an Gewerbetreibende und nicht an Privatpersonen verkaufst, 
kannst du so weit ich weiß auf CE u.s.w. verzichten.

von Andrew T. (marsufant)


Lesenswert?

TMG schrieb:
> Wenn du an Gewerbetreibende und nicht an Privatpersonen verkaufst,
> kannst du so weit ich weiß auf CE u.s.w. verzichten.

Diese Deine Aussage: Ist i.d.r. falsch

von m.n. (Gast)


Lesenswert?

jürgen schrieb:
> Ich nenne nur die Stichworte
>
> CE Konformität
> Gewerbeanmeldung
> Finanzamt
> Berufsgenossenschaft
> Gewerbeaufsicht
> Handwerkskammer
> Industrie und Handelskammer
> Altgeräte-Entsorgung

Ich nenne noch die Stichworte Papst, Speisequark und Badesalz.

K. K. schrieb:
> @ m.n. (Gast): da ich es ja legal verkaufen möchte, ist es schwierig,
> erstmal zu verkaufen,dann das Ganze anzumelden.

Von einer gewerblichen Tätigkeit ist erst dann auszugehen, wenn eine 
gewisse Anzahl von Verkäufen oder ein Mindestumsatz/-gewinn erreicht 
werden.
Wenn Du nur zwei Stück verkaufen kannst, erübrigt sich Deine Frage. Wenn 
es 15 Stück werden sollten, sind die bürokratischen Hürden in den Griff 
zu bekommen.

von Cyborg (Gast)


Lesenswert?

Erst mal Kunden bekommen. Bei so einer nebulösen Beschreibung kann
man ja fast gar keine Meinung abgeben.

kheira schrieb:
> Was muss ich beachten, um das offiziell,ganz legal verkaufen zu dürfen?

Verkaufen kannst du alles was nicht vom Gewerberecht reglementiert ist.
Das fängt dann bei netzversorgten Geräten schon an. Bei Batteriegeräten
bin ich mir da nicht so sicher, aber da kann man ja auch viel Schrott
anbieten.

> Ggf. mit welchen Anfangskosten muss ich rechnen?

Kosten des Prototyps, Kosten der Werbung, Kosten für den Verkauf
(Gebühren für die Verkaufsplattform).

> Wo finde ich dazu Infos?

Na, im Web und den AGBs div. Anbieter(z.B. Ebay).

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

TMG schrieb:
> Wenn du an Gewerbetreibende und nicht an Privatpersonen verkaufst,
> kannst du so weit ich weiß auf CE u.s.w. verzichten
Ganz viele Maschinen und Steuerungen werden an 
Gewerbetreibende/Betriebe/Firmen/Industrie verkauft. Und die wollen 
erst recht die nötigen Zertifikate sehen.

m.n. schrieb:
> Von einer gewerblichen Tätigkeit ist erst dann auszugehen, wenn eine
> gewisse Anzahl von Verkäufen oder ein Mindestumsatz/-gewinn erreicht
> werden.
> Wenn Du nur zwei Stück verkaufen kannst, erübrigt sich Deine Frage
Es ist letzlich alles eine Frage der Haftung. Wenn mir der Wollwickler 
einen Finger abreißt oder das Ding wegen einer Blockade zu brennen 
beginnt und die Wohnung gleich mit, dann wird die Sache so richtig 
interessant...

: Bearbeitet durch Moderator
von GammaDelta04 (Gast)


Lesenswert?

Lothar M. schrieb:
> Wenn mir der Wollwickler
> einen Finger abreißt oder das Ding wegen einer Blockade zu brennen
> beginnt und die Wohnung gleich mit, dann wird die Sache so richtig
> interessant...

Deswegen ist ja auch eine Risikoanalyse vorgeschrieben, welche ebenfalls 
Bestandteil der CE-Erklärung ist.

von K. K. (kheira)


Lesenswert?

Lothar M. schrieb:
> TMG schrieb:
>> Wenn du an Gewerbetreibende und nicht an Privatpersonen verkaufst,
>> kannst du so weit ich weiß auf CE u.s.w. verzichten
> Ganz viele Maschinen und Steuerungen werden an
> Gewerbetreibende/Betriebe/Firmen/Industrie verkauft. Und die wollen
> erst recht die nötigen Zertifikate sehen.
>
> m.n. schrieb:
>> Von einer gewerblichen Tätigkeit ist erst dann auszugehen, wenn eine
>> gewisse Anzahl von Verkäufen oder ein Mindestumsatz/-gewinn erreicht
>> werden.
>> Wenn Du nur zwei Stück verkaufen kannst, erübrigt sich Deine Frage
> Es ist letzlich alles eine Frage der Haftung. Wenn mir der Wollwickler
> einen Finger abreißt oder das Ding wegen einer Blockade zu brennen
> beginnt und die Wohnung gleich mit, dann wird die Sache so richtig
> interessant...

Danke Lothar für deine Antwort.
Bei ordnungsgemäßer Nutzung traten bisher selbst bei mehrstündigem 
Testen keine Probleme auf. Das Gerät wäre nur für den privaten Gebrauch 
gedacht, also einmal die Woche würde das ein "normaler" Benutzer es 
nicht mehr als 4 Stunden nutzen. Nichts erhitzt, o.Ä. Um die abreißenden 
Finger vorzubeugen(sorry, bei dem Beispiel musst ich schmunzen :) ) 
wurde Notabschalter eingebaut(auch fertig gekauft, wenn das Gerät also 
zu viel Strom aufnehmen würde(weil es ja versucht sich 
weiterzudrehen,geht aber nicht), schaltet es automatisch ab). Hier kann 
man höchstens den Faden reißen, den Finger könnte man nur zwischen Faden 
und Knäul einklemmen, was man ja mit einer Schere lösen 
könnte(schlimmstenfalls. Ansonsten einfach rausziehen). Für alles Andere 
muss man die Abdeckung abnehmen, was ja schon der ordnungsgemäßen 
Nutzung nicht entsprechen würde.
Der Gedankengang über den "doofen" Nutzer/Kunde gefällt mir übrigens... 
:)

PS.: Wegen der Erklärung hat sich ja das Problem mit der Blockade auch 
erledigt. Bei einer Blockade müsste man das Gerät vom Strom trennen, 
wieder einstecken, dann geht es wieder. Solange nicht.

: Bearbeitet durch User
von K. K. (kheira)


Lesenswert?

Cyborg schrieb:
> Erst mal Kunden bekommen. Bei so einer nebulösen Beschreibung kann
> man ja fast gar keine Meinung abgeben.

Eben drum stand am Ende des Beitrags, dass wenn ihr weitere Infos 
braucht, kann ich die euch gerne geben. Unnötige Meinungsäuserungen sind 
dagegen unerwünscht.

> Kosten des Prototyps, Kosten der Werbung, Kosten für den Verkauf
> (Gebühren für die Verkaufsplattform).
>
>> Wo finde ich dazu Infos?
>
> Na, im Web und den AGBs div. Anbieter(z.B. Ebay).

Oh, vielen Dank. Wahrscheinlich habe ich mich deshalb an ein Forum im 
Web gewendet. Mich interessieren immer noch die Prüfungen, Zertifikate, 
etc. die man für sich und für das Gerät haben muss, um das verkaufen zu 
dürfen.

von Dampf T. (ouuneii)


Lesenswert?

Also, die Normen sind zB bei Beuth.de zu finden. Dabei ist erst mal 
herauszufinden, welche Norm denn angewendet werden muss. Am besten mal 
dort stoebern.

Und ja. die Normen kosten was. einen 1000er hat man schnell draussen.

Alternativ kann man sich bei einem Testcenter beraten lassen, die Suchen 
die relevanten Normen fuer dich raus.

: Bearbeitet durch User
von Cyborg (Gast)


Lesenswert?

K. K. schrieb:
> Mich interessieren immer noch die Prüfungen, Zertifikate,
> etc. die man für sich und für das Gerät haben muss, um das verkaufen zu
> dürfen.

Die brauchst du erst mal nicht, denn verbieten kann man dir das erst,
wenn das gerichtlich von dir verlangt würde. Dazu muss aber erst mal
einer klagen. Insofern kannst du da vorerst jede Unterstützung 
verweigern.
Einziger Knackpunkt ist, das man dir im Nachhinein unterstellen kann,
gewerblich zu handeln, du so rückwirkend eingestuft würdest und dann 
nachbessern müsstest, aber dann hast du hoffentlich schon genug daran 
verdient, dass das machbar wäre.

von Jonny S. (zonk)


Lesenswert?

Sag einfach DU hast die Geräte nicht selbst gebaut, sondern beim Trödel 
erstanden.
Hersteller unbekannt, Verkäufer unbekannt, Preis ist auch egal. Niemand 
haftet im Falle des Falles.
Auf den Ruhm für dein "Selbstgebautes" musst du dabei aber verzichten. 
Erspart dir aber womöglich eines an Ärger und Unkosten ;-)

lg, Jonny

von GammaDelta04 (Gast)


Lesenswert?

Jonny S. schrieb:
> Sag einfach DU hast die Geräte nicht selbst gebaut, sondern beim Trödel
> erstanden.
> Hersteller unbekannt, Verkäufer unbekannt, Preis ist auch egal. Niemand
> haftet im Falle des Falles.

Absoluter Quatsch - denk mal drüber nach.

von K. K. (kheira)


Lesenswert?

Dampf T. schrieb:
> Also, die Normen sind zB bei Beuth.de zu finden. Dabei ist erst mal
> herauszufinden, welche Norm denn angewendet werden muss. Am besten mal
> dort stoebern.
>
> Und ja. die Normen kosten was. einen 1000er hat man schnell draussen.
>
> Alternativ kann man sich bei einem Testcenter beraten lassen, die Suchen
> die relevanten Normen fuer dich raus.

Danke für deine Antwort.

Jonny S. schrieb:
> Sag einfach DU hast die Geräte nicht selbst gebaut, sondern beim Trödel
> erstanden.

Nein, sage ich nicht. Lies mal den Kommentar zum Eröffnen des Beitrags 
durch. Ich würde gerne erfahren, wie man es legal machen kann. Auf 
solche Ideen komme ich auch selbst. Diese Wege will ich eben nicht 
gehen.



Vielen Dank für Eure Antworten.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

kheira schrieb:
> Was muss ich beachten, um das offiziell,ganz legal verkaufen zu dürfen?

Bei Einzelstücken, nicht mehr als 5 Verkäufe im Jahr mit nicht mehr als 
410 EUR Gewinn im Jahr, ist es dein Hobby, du bist nicht gewerblich, und 
musst gar nichts machen.

> Ich würde es nebenberuflich machen, die Jahresanzahl der hergestellten
> Geräte würde 15 auf keinen Fall überschreiten.

15 ist doof, das ist gewerblich. Vermutlich hast du einen Hauptberuf. 
D.h. du musst ein Gewerbe anmelden, industrielle Produktion von 
Produktionsmaschinen (bloss kein Handwerk). Ein Wickler ist für mich ein 
Gerät nicht für Endverbraucher, sondern für Hersteller, also B2B.

Das vereinfacht Vieles, kein WEEE ausser Betriebsanmeldung bei Stiftung 
EAR, keine VerpackVerord und keine BattVerord.

Als Maschine muss es die Maschinenrichtlinie EN 60204, EN ISO 12100:2010 
einhalten und weil es wohl mit Netzstrom betrieben wird die 
Niederspannungsrichtlinie EN 60950 und wenn es nicht bloss Motoren 
enthält sondern auch Elektronik könnte EMV Richtlinie EN 50082 DIN 61000 
wichtig sein. Die sollte man mal gelesen haben, um zu entscheiden, ob 
irgendwas an deinem Gerät kritisch wäre. Oder du fragst jemanden einer 
befreundeten Firma darüber aus.

Seit dem 20.04.2016 muss für das CE-Zeichen ein Nachweis der 
Risikoanalyse nach  der Maschinen- und Niederspannungsrichtlinie (wenn 
jeweils relevant) erbracht werden. Ebenso muss nach der EMV-Richtlinie 
(wenn relevant) eine Nachweis über die geforderten Messungen erbracht 
werden.

Blöderweise muss das Gerät vor Auslieferung nach BVG A3 geprüft werden, 
wenn DIN EN 60204-1 relevant ist.

von m.n. (Gast)


Lesenswert?

Lothar M. schrieb:
> Wenn mir der Wollwickler
> einen Finger abreißt oder das Ding wegen einer Blockade zu brennen
> beginnt und die Wohnung gleich mit, dann wird die Sache so richtig
> interessant...

Das sind die Argumente eines Versicherungsfritzen!
Wenn man viel Fanta trinkt, hat man auch viel Fantasie. Mit dem realen 
Leben muß das nichts zu tun haben.

von HeuteAnonym (Gast)


Lesenswert?

m.n. schrieb:
> Das sind die Argumente eines Versicherungsfritzen!
> Wenn man viel Fanta trinkt, hat man auch viel Fantasie. Mit dem realen
> Leben muß das nichts zu tun haben.

... kann gutgehen - muss aber nicht.
Der abgegebrühte Psychopath vom Dienst würde sich ggfs. die nötigen 
Normen aus anderen Konformitätserklärungen abschreiben, besser die 
richtigen sogar noch als vielleicht kostenloses Angebot des 
Prüfdienstleisters recherchieren lassen - und dann einfach CE 
draufpappen und die CE Erklärung erstellen.

Ein Firma verkauf mögliherweise auch nur "Komponenten" - für größere 
Anlagen - die alleine nicht lauffähig sind - und wälzt die CE- auch per 
AGB auf die Kunden ab.

----


Derjenige, der aber ein abbezahltes Häuschen, einen guten Charakter und 
was zu verlieren hat - wird mit einem Ring durch die Nase vom 
Amtsschimmel durch die Manege gezogen oder kann sonst nachts nur noch 
schwerlich schlafen.

Die CE Erklärung ist aber grundsätzlich ersteinmal eine SELBSTERKLÄRUNG.
Du versicherst - das das Produkt den entsprechenden Gesetzen / Normen 
entspricht.

In der Regel wird es erst im Unfallfall relevant. Oder wenn Dein z.B. 
mechanische sicheres Produkt durch Oberwellen den Fernseh / Polizei oder 
Flugfunkempfang stört, die BNetzA ausrückt - und dein Gerät dann 
entdeckt.

Die messen z.B. EMV von Stichproben aus dem markt oder bei Verdacht. Ist 
alles OK hast Du eine super Messung für lau - wenn nein - ohweia.
Da geht es dann bis zum Produktrückruf / Rückholung.


Die Bürokratie in diesem Land und der EU ist ein echtes Problem.

von Cyborg (Gast)


Lesenswert?

MaWin schrieb:
> Bei Einzelstücken, nicht mehr als 5 Verkäufe im Jahr mit nicht mehr als
> 410 EUR Gewinn im Jahr, ist es dein Hobby, du bist nicht gewerblich, und
> musst gar nichts machen.

Das ist Steuer-Bla-bla, mehr nicht. Wenn du deine Wohlstandsmühle oder
auch ein paar mehr aus dem Familien-Führpark vertickst, kommst du auch
nicht ins Schwitzen wenn es mehr als 410 Mücken sind. Was das FA nicht
weiß... ;-b
Die Anzahl der max. Verkäufe ist von Bundesland zu Bundesland lt.
den Gerichten UNTERSCHIEDLICH. Manche sagen max. drei, manche dreißig.
Dann verkauft man eben unter mehreren Pseudonymen und gut.
Knackpunkt ist die Artikelbeschreibung "Neu". Man kann das aber auch
weg lassen und Auskunft auf Anfrage machen. So kann man das im 
überregulierten D legal für sich etwas besser schultern.
Hauptsache man ist auf oberschlaue Abmahnanwälte vorbereitet.

>> Ich würde es nebenberuflich machen, die Jahresanzahl der hergestellten
>> Geräte würde 15 auf keinen Fall überschreiten.
>
> 15 ist doof, das ist gewerblich. Vermutlich hast du einen Hauptberuf.
> D.h. du musst ein Gewerbe anmelden, industrielle Produktion von
> Produktionsmaschinen (bloss kein Handwerk). Ein Wickler ist für mich ein
> Gerät nicht für Endverbraucher, sondern für Hersteller, also B2B.

MaWin schrieb:
> Blöderweise muss das Gerät vor Auslieferung nach BVG A3 geprüft werden,
> wenn DIN EN 60204-1 relevant ist.

Gewöhnlich muss BGV A3 (veraltete Bez.) nur ein Gewerbetreibender
machen der so ein  Produkt in seinem Betrieb nutzt und wenn die
Sachversicherung signalisiert, das denen das egal ist, kannst er
auch drauf verzichten. Ist ähnlich wie die Rauchmeldergeschichte.
Alle sagen du musst, aber Bauverwaltung und Sachversicherern ist es
(sche...)-egal. Die Feuerwehr kann drauf längst verzichten, bei über
20% Fehlalarmen, macht aber gute Mine zu dem Sche...spiel. ;-b

K. K. schrieb:
> Das Gerät wäre nur für den privaten Gebrauch
> gedacht, also einmal die Woche würde das ein "normaler" Benutzer es
> nicht mehr als 4 Stunden nutzen.

Der Fachbegriff nennt sich "bestimmungsgemäßer Gebrauch".

K. K. schrieb:
> Diese Wege will ich eben nicht
> gehen.

Dann gehe zu deiner lokalen IHK und mach einen Existenzgründungskurs
wo du die Basics vermittelt bekommst. Das ist auf jeden Fall besser
als Auskünfte aus unbekannter Quelle wie einem Forum. Das ist hier
nämlich nicht verbindlich.

von Dampf T. (ouuneii)


Lesenswert?

> Die Bürokratie in diesem Land und der EU ist ein echtes Problem.

Aha. Aber in Kanada, muss du die Tests vorgaengig machen. Da ist nichts 
mit Selbsterklaerung. In den USA auch. Mal schauen wie das nun mit CETA 
laeuft. Koennen wir mit CE Produkten drueben auf den Markt ?

Und zum Glueck ging TTIP den Bach runter. Weil die Amis sich nicht ihren 
abgeschotteten Markt kaputt machen lassen wollen.

von Bernd K. (prof7bit)


Lesenswert?

Dampf T. schrieb:
> Und ja. die Normen kosten was. einen 1000er hat man schnell draussen.

Die muss man per Gesetz auch kostenlos einsehen können dürfen (deshalb 
liegen die mancherorts zur kostenlosen Einsicht aus), so kann man sich 
einen Fehlkauf einer Norm die sich im Nachhinein als irrelevant oder 
inhaltsleer entpuppt sparen.

Sobald man sich aufgeschrieben hat welche Normen man wirklich braucht 
kann man gezielt auf Einkaufstour gehen. Wenn man Glück hat hilft oft 
auch schon eine gründliche Suche im www nach der Nummer um 
"versehentlich" irgendwo im Netz "herumliegende" Kopien des begehrten 
Papiers aufzuspüren, oftmals auch aus nicht-EU-Ländern wie zum Beispiel 
Indien die dort einfach große Teile des IEC-Normenwerks wortwörtlich 
(und sogar unter den selben Nummern) in ihr eigenes nationales 
Normenwerk übernommen haben.

Ich habe kein schlechtes Gewissen diese Vorgehensweise zu empfehlen da 
die Geltendmachung von Urheberrechtsansprüchen durch Beuth für (nach 
begründbarer Rechtsauslegung) als gemeinfrei zu betrachtende amtliche 
(!) Schriftstücke rechtlich grenzwertig bzw. rechtswidrig sein könnte. 
Unmoralisch zumindest (auch unbeachtet einer formalen rechtlichen 
Bewertung) ist sie zweifellos allemal.

von hillmann (Gast)


Lesenswert?

Bernd K. schrieb:
> Unmoralisch zumindest (auch unbeachtet einer formalen rechtlichen
> Bewertung) ist sie zweifellos allemal.

Wäre das nichts für eine Petition?

https://www.openpetition.de/

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

Cyborg schrieb:
> Das ist Steuer-Bla-bla, mehr nicht. Wenn du deine Wohlstandsmühle oder
> auch ein paar mehr aus dem Familien-Führpark vertickst, kommst du auch
> nicht ins Schwitzen wenn es mehr als 410 Mücken sind. Was das FA nicht
> weiß... ;-b

Verbreitest du immer Dumpfbacken-Bla-Bla ?

Unter dem Geschwurbelnamen Wohlstandsmühle meinst du wohl ein Auto, ein 
Auto daß du besessen hast und wieder verkaufst. Mit dem macht man 
eigentlich immer Verlust, denn man kauft es teurer als man es verkaufen 
kann. Es geht nicht um 410 EUR Verkaufspreis, sondern um 410 EUR Gewinn, 
falls dir der Unterschied nichts sagt, frage Wikipedia.

Und wenn man es eines Tages weil es 40 Jahre im Schupopen stand und 
plötzlich im guten Erhaltungszustand mehr wert ist als der Neupreis, 
dann kommt sehr wohl das Finanzamt.

Wie man leicht sieht, hält es bei Gewinnen schnell die Hand auf, und 
sieht bei Verlusten geflissentlich weg, denn die Bürger sind in einem 
Staat stets die angeschissenen:

http://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte-estg/

von M. K. (sylaina)


Lesenswert?

MaWin schrieb:
> Und wenn man es eines Tages weil es 40 Jahre im Schupopen stand und
> plötzlich im guten Erhaltungszustand mehr wert ist als der Neupreis,
> dann kommt sehr wohl das Finanzamt.

Und was wills machen? Die 10 Jahresfrist ist dann schon geschätzt 30 
Jahre rum. ;)

Prinzipell hast du aber recht, nur dein Beispiel war schlecht gewählt ;)

: Bearbeitet durch User
von MaWin (Gast)


Lesenswert?

M. K. schrieb:
> Und was wills machen? Die 10 Jahresfrist ist dann schon geschätzt 30
> Jahre rum. ;)

Es sei denn, man hat es vor 7 Jahren mal jemandem als Hochzeitskutsche 
vermietet, oder Fahrtkosten zum Arbeitsplatz damit von der Steuer 
abgesetzt, oder beim Hausverkauf ein Zimmer als Arbeitszimmer bei der 
Steuer gemeldet. Schon zahlst du. Überraschung.

von Bernd K. (prof7bit)


Lesenswert?

hillmann schrieb:
> Bernd K. schrieb:
>> Unmoralisch zumindest (auch unbeachtet einer formalen rechtlichen
>> Bewertung) ist sie zweifellos allemal.
>
> Wäre das nichts für eine Petition?
>
> https://www.openpetition.de/

IANAL, aber je nachdem wie wasserdicht die vorgetragene Argumentation 
ist, und je nach Laune des Richters wahrscheinlich, ließe sich diesem 
destruktiven¹ Treiben von Beuth evtl auch auf rein gerichtlichem Wege im 
Rahmen der bereits jetzt schon geltenden Gesetze Einhalt gebieten. 
Verschiedene Argumentationslinien und Aufsätze von Rechtsgelehrten 
lassen sich finden wenn man kurz nach dem Thema googelt, ob die aber 
ausreichend Durchschlagskraft für einen erfolgreichen Angriff gegen 
einen gut gepolsterten Gegner haben kann ich nicht beurteilen.


_____
¹ Destruktiv weil nicht nur gegen das berechtigte Interesse der 
Öffentlichkeit handelnd sondern auch den eigentlichen Zweck der Normen 
an sich untergrabend und behindernd.

: Bearbeitet durch User
von Cyborg (Gast)


Lesenswert?

MaWin schrieb:
> dann kommt sehr wohl das Finanzamt.

Musst nicht so abschreibungsgeil sein, dann kommt das FA auch
nicht dahinter. ;-b

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


Lesenswert?

m.n. schrieb:
> Das sind die Argumente eines Versicherungsfritzen!
Nein, das ist die Maschinenrichtlinie, die hier sicherheitstechnisch 
greift. Und das sind die Gedanken, die man sich machen muß.

> Das sind die Argumente eines Versicherungsfritzen!
Und genau der kommt dann und will sein Geld zurück, wenn was passiert 
und Fahrlässigkeit nachweisbar ist.

> Mit dem realen Leben muß das nichts zu tun haben.
Nein, muß es nicht. Aber Sachen passieren. Laufend.

von M. K. (sylaina)


Lesenswert?

MaWin schrieb:
> Es sei denn, man hat es vor 7 Jahren mal jemandem als Hochzeitskutsche
> vermietet, oder Fahrtkosten zum Arbeitsplatz damit von der Steuer
> abgesetzt, oder beim Hausverkauf ein Zimmer als Arbeitszimmer bei der
> Steuer gemeldet. Schon zahlst du. Überraschung.

Alles richtig aber oben schriebst du als Beispiel:

MaWin schrieb:
> Und wenn man es eines Tages weil es 40 Jahre im Schupopen stand und
> plötzlich im guten Erhaltungszustand mehr wert ist als der Neupreis,
> dann kommt sehr wohl das Finanzamt.

Wenn du's vor 7 Jahren mal vermietet hattest stands ja keine 40 Jahre im 
Schuppen, dann durfte es ja mal frische Luft schnuppern ;)

Wie schon gesagt, prinzipell haste ja recht ;)

von pearl harbor (Gast)


Lesenswert?

Beim Verkauf an privat ist MRL-konforme Doku zu erstellen.

Dafür gibts wieder eine Norm (DIN EN 82079).

von Nop (Gast)


Lesenswert?

kheira schrieb:
> Was muss ich beachten, um das offiziell,ganz legal verkaufen zu dürfen?

Zusammengefaßt, vergiß es. Deutschland ist absolut gründerfeindlich und 
totreguliert. Mach irgendwas, und aus allen Ecken kommen die Parasiten 
gekrochen und wollen "ihren" Teil. Innovation findet heute woanders 
statt, Deutschland hat fertig.

von MaWin (Gast)


Lesenswert?

Nop schrieb:
> Zusammengefaßt, vergiß es. Deutschland ist absolut gründerfeindlich und
> totreguliert. Mach irgendwas, und aus allen Ecken kommen die Parasiten
> gekrochen und wollen "ihren" Teil. Innovation findet heute woanders
> statt, Deutschland hat fertig.

Bloss weil DIR nichts einfällt und DU dir vor Angst in die Hosen machst, 
heisst das doch noch lange nichts, daß andere nicht erfolgreich 
selbständig sein können. Das gelingt sogar schon fast jedem Zugezogenen, 
nur deutsche Mamisöhnchen warten halt auf Hartz4.

Ja, es ist mühsam, etwas auf die Beine zu stellen, daß mehr Gewinn 
abwirft, als der Angestelltenlohn in einem Griosskonzern.

von Nop (Gast)


Lesenswert?

MaWin schrieb:
> Bloss weil DIR nichts einfällt und DU dir vor Angst in die Hosen machst,

Wenn Dir nichts als ad hominem einfällt, sagt das eine Menge über Dich 
aus. Informier Dich mal inhaltlich, wie unterschiedlich z.B. das 
Elektrogesetz in Deutschland und Österreich umgesetzt wurde, und was 
davon wohl gründerfreundlicher ist.

Nebenbei bemerkt jammert auch die deutsche Politik, wieso eigentlich 
Innovation nicht mehr aus Deutschland kommt und wieso es kein deutsches 
Silicon Valley gibt. In Sonntagsreden. Unter der Woche erläßt sie dann 
Gesetze, die zugunsten der etablierten Industrie jede Startupidee 
torpediert, weil die Gesetze in diesem Land direkt von Lobbyisten 
geschrieben und durchgewunken werden.

Egal, Hauptsache IHK und solche Drecksvereine, das ist ein 
Standortfaktor. Haha.

von Jürgen (Gast)


Lesenswert?

MaWin schrieb:
> Das vereinfacht Vieles, kein WEEE ausser Betriebsanmeldung bei Stiftung
> EAR,

Nop schrieb:
> weil die Gesetze in diesem Land direkt von Lobbyisten
> geschrieben und durchgewunken werden.


EAR = Stiftung Elektro-Altgeräte-Register
ist ein schönes Beispiel für den Lobbyisten-Einfluss.

Die Stiftung wird von Grossfirmen getragen und verpflichtet Dich als 
Kleinfirma Deine Produktion nach Art, Wert und Stückzahl zu melden.
Damit erfahren sie sofort von neuen, gutgehenden Ideen
und den Rest kannst man sich denken.

Die Großindustrie-Lobby hat eigene Büros im Bundestag
(oder hatte sie bis vor kurzem, wenn gewisse Gerüchte wahr sind).
Wenn das nicht K......... ist, was dann ?

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


Lesenswert?

Hallo Jürgen,

> Versuch erstmal, die bürokratischen Hürden so niedrig wie möglich zu
> halten, sonst kommst Du vor lauter Papierkram nicht zum Fertigen.
...
> Niedrighalten soll z.B. bedeuten
>
> verkaufe als Privatmann

Das kann ganz schnell nach hinten losgehen. Wenn da ein schlecht 
gelaunter Wettbewerber die Nase drann bekommt, hast du ganz schnell eine 
Abmahnung auf dem Tisch wegen unlauterem Wettbewerb. Und das zu Recht, 
immerhin umgeht man damit diverse Pflichten (Gewährleistung, ggf. 
Steuern, Kennzeichnungspflichten usw.), die Gewerbetreibende eben an der 
Backe haben.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von H-G S. (haenschen)


Lesenswert?

Früher konnte man soweit ich weiss auf ebay Sachen als "für 
Bastler/defekt" verkaufen - dann muss man wohl für nichts mehr haften 
...

von Homo Habilis (Gast)


Lesenswert?

H-G S. schrieb:
> Früher konnte man soweit ich weiss auf ebay Sachen als "für
> Bastler/defekt" verkaufen - dann muss man wohl für nichts mehr haften

Aber es geht doch darum, selbstgebaute Geräte zu verkaufen, die im 
Grunde alle (!) Anforderungen erfüllen - ob nun funktional oder auf 
Sicherheit bezogen.

Und unter dieser Bedingung (verbunden mit gewissem Aufwand/Kosten bei 
Herstellung - obwohl Unterschied evtl. nicht ganz so groß, wie in 
Industrie, da Eigenfertigung ja eh... etc.) verknüpft mit dieser v.D.g. 
"Rubrik" bei eehbääh zweifle ich an (rentablem) Gewinn ...

(... ich meine jetzt nicht auf einzelne "Glücks"-Verkäufe bezogen - 
wobei man durchaus innerhalb angemessener Gewinnspanne bleiben könnte. 
Sondern bezogen auf alle. Was nützt es, wenn man z.B. eins von vier 
angemessen verkaufen kann, wenn die anderen drei mit wenig Gewinn oder 
gar Verlust "rausgingen"?

Und in dem Fall liegt die Ursache darin, daß viele einfach nicht mehr 
bezahlen wollen (würden) für ein sog. "f. B./d."-Teil. Also würde wohl 
sogar eine (teurere) Einstellung unter "Mindestgebot/-preis" ... einfach 
zum "Nichtkauf" führen.

Nur eine Schätzung meinerseits, aber ich halte die Theorie für halbwegs 
stichhaltig.)

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.