Hallo liebes Forum, Ich habe eine Frage bzgl. Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht. Und zwar geht es mir darum wenn man: - Keine Rechtschutzversicherung hat, - auch keinen Rechtsschutz über einen Verband/Verein besitzt - und auch keine Prozesskostenhilfe erhält. Eine Möglichkeit/Einrichtung ausfindig zu machen die einen Arbeitnehmer bei einem Arbeitsgerichtsprozess zu mindestens teilweise das Kostenrisiko abnimmt, oder sich zu mindestens anteilig beteiligt. Als Grund sehe ich die Klärung einer grundsätzlichen rechtlichen Frage bei der das Verbandsklagerecht nicht greift. Aber Für den einzelnen das Prozessrisiko (bei negativer Entscheidung des Gerichts) hoch ist und der Erfolg monetär aber für den einzelnen nicht sehr hoch ist. Für die Gesamtheit der Arbeitnehmer dagegen die Rechtsfolgen von Bedeutung sein können. Kennt jemand eine Einrichtung, Verband oder Verein der Arbeitnehmer in der Richtung unterstützt? Und jetzt will ich nur vernünftige Antworten hören.
Falls es dir nicht darum geht bei der Arbeit Kopftuch oder Burka zu tragen, wirst du Probleme haben jemanden zu finden der dir einen persönlichen Feldzug durch alle Instanzen finanziert. Die Aussage, dass dieser Feldzug für ach so viele Arbeitnehmer sei, darf bezweifelt werden. Versuchs aber mal mit Crowdfunding a la Kickstarter. Da hat letztens auch jemand Geld gesammelt für ne Klage.
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Cha-woma M. schrieb: > Hallo liebes Forum, > > Ich habe eine Frage bzgl. Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht. > Und zwar geht es mir darum wenn man: > - Keine Rechtschutzversicherung hat, > - auch keinen Rechtsschutz über einen Verband/Verein besitzt > - und auch keine Prozesskostenhilfe erhält. > Eine Möglichkeit/Einrichtung ausfindig zu machen die einen Arbeitnehmer > bei einem Arbeitsgerichtsprozess zu mindestens teilweise das > Kostenrisiko abnimmt, oder sich zu mindestens anteilig beteiligt. > Als Grund sehe ich die Klärung einer grundsätzlichen rechtlichen Frage > bei der das Verbandsklagerecht nicht greift. Aber Für den einzelnen das > Prozessrisiko (bei negativer Entscheidung des Gerichts) hoch ist und der > Erfolg monetär aber für den einzelnen nicht sehr hoch ist. Für die > Gesamtheit der Arbeitnehmer dagegen die Rechtsfolgen von Bedeutung sein > können. > > Kennt jemand eine Einrichtung, Verband oder Verein der Arbeitnehmer in > der Richtung unterstützt? > > Und jetzt will ich nur vernünftige Antworten hören. Das ist ja nun eine klassische Aufgabe für Gewerkschaften. Allerdings muss man dafür wahrscheinlich Mitglied sein. Gruss Axel
Cyblord -. schrieb: > Versuchs aber mal mit Crowdfunding a la Kickstarter. Da hat letztens > auch jemand Geld gesammelt für ne Klage. Meinst du das hier? http://www.golem.de/news/schwere-vorwuerfe-exangestellter-sammelt-geld-fuer-klage-gegen-crytek-1612-125085.html Cha-woma M. schrieb: > Ich habe eine Frage bzgl. Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht. Die Prozesskosten richten sich nach dem Streitwert. Wenn du den hast, kannst du im Internet bei diversen Rechnern die Größenordnung rausfinden bis zur 3. Instanz. Um was für einen Sachverhalt geht es?
D. I. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Versuchs aber mal mit Crowdfunding a la Kickstarter. Da hat letztens >> auch jemand Geld gesammelt für ne Klage. > > Meinst du das hier? > > http://www.golem.de/news/schwere-vorwuerfe-exangestellter-sammelt-geld-fuer-klage-gegen-crytek-1612-125085.html Exakt! Danke für den Link. Hatte es nicht mehr gefunden, habs nur so nebenbei gehört.
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Cha-woma M. schrieb: > Eine Möglichkeit/Einrichtung ausfindig zu machen die einen Arbeitnehmer > bei einem Arbeitsgerichtsprozess zu mindestens teilweise das > Kostenrisiko abnimmt, Gewerkschaft.
Cha-woma M. schrieb: > Eine Möglichkeit/Einrichtung ausfindig zu machen die einen Arbeitnehmer > bei einem Arbeitsgerichtsprozess zu mindestens teilweise das > Kostenrisiko abnimmt, oder sich zu mindestens anteilig beteiligt Dazu müsste man schon wissen, welches Interesse Du verfolgst. Wie soll man sonst beurteilen, wer ggf. einspringen würde? Bei Arbeitsgerichtsprozessen ist eine Gewerkschaft (so man denn angeschlossen ist) oft hilfreich.
Was ich unverbindlich drüber weiß: Vor dem Arbeitsgericht zahlt jeder seinen Teil bzw. die Gerichtskosten je zur Hälfte selbst, egal wer gewinnt. Kein Anwaltszwang in der ersten Instanz. Man kann sich also selbst vertreten. Klageentwürfe (Form) gibts im Netz. Den Streitwert sollte man noch mal recherchieren, weil ich da nicht sicher bin, wie der in diesem Rechtsgebiet kalkuliert wird. Ist in einigen Rechtsgebieten ein bisschen fies. Wenn der Streitwert z.B. über 5k beträgt, ist die 2. Instanz (Landgerichte) zuständig und Anwaltszwang gegeben. Man sollte allerdings versuchen sich wenigstens anwaltlich beraten zu lassen und das schriftlich, z.B. online. Darauf kann man gewöhnlich seine Klage aufbauen. Die lokalen Anwälte betreiben z.Zt. Rosinenpickerei, Bla, bla, bla und Erfolgsgarantien geben die auch nicht. Die Gerichte haben da oft eine ganz andere Sicht und entscheiden dann auch entsprechend. Im Netz gibts Gebührenrechner, allerdings sind die nicht im Ergebnis immer gleich. Die Höhe der Gebühren richten sich auch nach Aufwand, also wie viele Schriftsätze ein Anwalt schreiben lassen und wie viele Termine er wahr nehmen muss, von Reisespesen zu anderen Gerichten, mal ganz abgesehen. Wer in der Gewerkschaft ist, hat auch Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz. Häufig signalisieren die Gerichte im Prozess wie die Erfolgs- aussichten sind und man kann Anträge zurückziehen bzw. einen Vergleich aushandeln. Dann wirds nicht so teuer und ein Urteil gibts dann auch nicht, also auch nichts rechtskräftiges. Cha-woma M. schrieb: > - und auch keine Prozesskostenhilfe erhält. Kommt aufs Einkommen und Vermögen an. Schutzvermögensgrenze: 2600 Euro(unverbindlich). Man kann jede Menge Unkosten geltend machen und jetzt kommts: Verbleibt ein Einkommen unter 15 Euro kann Prozesskostenhilfe als Zuschuss gewährt werden. Darüber soll gewährte Hilfe in Raten abgestottert werden. Man muss dann aber vier Jahre lang seine Einkommensituation nachweisen und wenn sich was ändert kann die Hilfe auch gestrichen werden. Also alles andere als das weichgespülte ALG2. Das ganze scheint eine antiquierte Regelung zu sein, weil sich durch Privatinsolvenz und P-Konto so einiges geändert hat, was eine Pfändung erschwert oder sogar ausschließt. Vorteil ist bei Prozesskostenhilfe, dass man einen Anwalt VOM GERICHT als Beistand gestellt bekommt und der einem dann keine Rechnung stellen darf. Der hat dann auch keine Wahl. Macht der Anwalt Sperenzien, dann kann er Ärger mit dem Gericht bekommen. Allerdings weiß ich nicht, wie weit man da als Mandant gehen kann. Erfolgsgarantien wirds wohl auch hier nicht geben. Axel L. schrieb: > Allerdings muss man dafür wahrscheinlich Mitglied sein. Und eine Karenzzeit muss man auch einhalten. Dieter F. schrieb: > Bei Arbeitsgerichtsprozessen ist eine Gewerkschaft (so man denn > angeschlossen ist) oft hilfreich. Aber nur von der Kostenübernahme durch den Rechtsschutz. Die Gewerkschafter haben mit ihrer Rechtsauffassung auch nicht immer recht.
Cyborg schrieb: > Vorteil ist bei Prozesskostenhilfe, dass man einen Anwalt > VOM GERICHT als Beistand gestellt bekommt und der einem dann > keine Rechnung stellen darf. Der hat dann auch keine Wahl. > Macht der Anwalt Sperenzien, dann kann er Ärger mit dem Gericht > bekommen. Davon stimmt kein Wort. So ist es: Zitat: Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein rechnet der Anwalt bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Dabei ist eine Gebühr von zehn Euro zu zahlen, die der Anwalt/die Anwältin allerdings auch erlassen kann. Zitat Ende. http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe Paul
Paul B. schrieb: > Davon stimmt kein Wort. So ist es: > Zitat: > Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein > geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am > Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch > unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der > Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein rechnet der Anwalt > bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten > dann direkt mit dem Gericht ab. Dabei ist eine Gebühr von zehn Euro zu > zahlen, die der Anwalt/die Anwältin allerdings auch erlassen kann. > > Zitat Ende. Da liegst du schon mal falsch, Paule, auch wenn du richtig zitiert hast. Der Beratungshilfeschein gilt nur vorprozessural. Hier geht es um PROZESSKOSTENHILFE und nicht um Beratungshilfe. Da werden ganz andere Massstäbe gesetzt und das Beratungshilfegesetz greift im Prozess nicht mehr. Übrigens werden aktuell schon 15 Euro Selbstbeteiligung verlangt, die der Anwalt auch erlassen kann, wenn man darum bittet, aber er kann das auch ablehnen. Übrigens hat der Beratungsschein nur einen Gegenwert von ca. 100 Euro und nicht jeder Anwalt spielt da mit, selbst wenn er als Kammermitglied und es vom Beratungshilfegesetz es müsste. Nach dem RVG fangen die Beratungsgebühren nämlich erst ab ca. 190 Euro an. Das RVG ist nicht nur eine Regelwerk, dass die Kosten deckelt, es garantiert auch die Gebühren des Anwalts.
Wenn du auf deiner verlinkten Seite runter scrollst ist da ein Absatz, der meine These bestätigt.;-b
Cyborg schrieb: > Wenn du auf deiner verlinkten Seite runter scrollst ist da ein > Absatz, der meine These bestätigt.;-b Bla. Du bekommst vom Gericht keinen Anwalt gestellt -Du wählst Einen aus. Paul
Paul B. schrieb: > Du bekommst vom Gericht keinen Anwalt gestellt -Du wählst Einen aus. Du bekommst aber vom Gericht einen Schein, mit dem du den Anwalt als Beistand bestellen kannst. In der Wirkung ist das wie beim Rechtsschutz der eine Deckungszusage gegeben hat. Nur das die Deckungszusage hier vom Gericht kommt. Klar? Sicher stellt dir das Gericht nicht einen bestimmten Anwalt direkt, denn Gerichte müssen ja neutral sein und dürfen da niemanden begünstigen. Der Anwalt rechnet dann mit dem Gericht ab und gegebenenfalls dann das Gericht mit dem Kläger/Beklagten. Das ganze nennt sich auch Kostenfeststellungsverfahren und kann auch isoliert statt finden, wenn man nicht möchte, dass die Gegenseite erfährt, dass man finanziell klamm ist. Sonst noch was auszusetzen?
Cyborg schrieb: > Wer in der Gewerkschaft ist, hat auch Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz. So isses! > Häufig signalisieren die Gerichte im Prozess wie die Erfolgs- > aussichten sind und man kann Anträge zurückziehen bzw. einen > Vergleich aushandeln. Ein Vergleich ist meistens gewünscht, macht weniger Arbeit für das Gericht ;-) > Dann wirds nicht so teuer und ein Urteil gibts dann auch nicht, > also auch nichts rechtskräftiges. Doch, man hat diesen Vergleich als Protokoll des Gerichtes. Die ausgehandelten Bedingungen sind für beide Seiten rechtlich bindend. > .... > Aber nur von der Kostenübernahme durch den Rechtsschutz. > Die Gewerkschafter haben mit ihrer Rechtsauffassung auch nicht immer > recht. Wenn sie (wie in meinem Fall, verdi) einen profunden Juristen als Vertreter haben, springt ein goldener Handschlag dabei raus. ;-))) Old-Papa
Old P. schrieb: > Wenn sie 1.Nicht jeder Jurist war automatisch erfolgreich. Eine Rechtsschutz-V. zahlt auch nur wenn sie lange genug vorher abgeschlossen wurde UND Aussicht auf Erfolg besteht. 2.Man könnte aber z.B. mal ähnliche Fälle suchen und auf diese verweisen? 3.Wer nix tut, wird nix gewinnen.
D. I. schrieb: > Um was für einen Sachverhalt geht es? Werde ich in einen anderen Post bringen. Jetzt geht`s erst mal drum die Basis zu gründen um bei annehmbaren Belastungen in Relation auf die Chancen die Auseinandersetzung zu versuchen. Und es geht mir auch drum Herrschaften das Spiel zu verderben, die sich zu einfach die Kassen der Agentur für A. zu Nutze machen ohne die Verpflichtungen zu erfüllen die sie eingegangen sind.
Michael B. schrieb: > Gewerkschaft. Hmm, ohne Mitglied zu sein? Hat einer Erfahrungen damit? Also ein berechtigtes Arbeitnehmerinteresse sehe ich schon, und dies geht über das eines einzelnen hinaus. Also Gewerkschaft, ist notiert! Denkt ihr das der DGB sich dafür eignet?
Old P. schrieb: > Doch, man hat diesen Vergleich als Protokoll des Gerichtes. Die > ausgehandelten Bedingungen sind für beide Seiten rechtlich bindend. Verbindlich nach dem Vertragsrecht. Erfüllt einer der Vertragspartner nicht das, was vereinbart wurde, muss man wieder klagen. Bei einem rechtsgültigen Urteil kann man die Erfüllung über das Gericht durch eine Verfügung schneller durchsetzen, z.B. per Gerichtsvollzieher. Ein Vertrag juckt einen GV erst mal nicht. >> .... >> Aber nur von der Kostenübernahme durch den Rechtsschutz. >> Die Gewerkschafter haben mit ihrer Rechtsauffassung auch nicht immer >> recht. > > Wenn sie (wie in meinem Fall, verdi) einen profunden Juristen als > Vertreter haben, springt ein goldener Handschlag dabei raus. ;-))) Den musst du aber erst mal finden. Außerdem schrob ich von Gewerkschaftern. Cha-woma M. schrieb: > Und es geht mir auch drum Herrschaften das Spiel zu verderben, die sich > zu einfach die Kassen der Agentur für A. zu Nutze machen ohne die > Verpflichtungen zu erfüllen die sie eingegangen sind. Na, hoffentlich meinst du keine Knebelverpflichtungen. Die kann man in dem Umfeld eh nur nach dem Sozialrecht bekämpfen. Das Arbeitsrecht ist nach Sachlage nicht zuständig, aber da fehlt mir im Moment der Gesamtdurchblick. Mach ruhig mal einen neuen Thread.
Old P. schrieb: > Cyborg schrieb: >> Wer in der Gewerkschaft ist, hat auch Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz. > > So isses! Nur habe ich im Ausgangsscenario dies ausgeschlossen! Also bei der Sache bleiben. >> Häufig signalisieren die Gerichte im Prozess wie die Erfolgs- >> aussichten sind und man kann Anträge zurückziehen bzw. einen >> Vergleich aushandeln. So ist es auch hier. Deshalb ist jetzt langer Atem nötig, aber der Lohn steht für einen einzelnen in keinen Verhältnis zum Aufwand. Es sei den der Aufwand wird geteilt! Deshalb meine Frage ans Forum. > > Ein Vergleich ist meistens gewünscht, macht weniger Arbeit für das > Gericht ;-) Oft sind die Richter aber auch (politisch) schon voreingestellt! Und da hat man es dann nicht mehr so leicht! >> Dann wirds nicht so teuer und ein Urteil gibts dann auch nicht, >> also auch nichts rechtskräftiges. Was keinen anderen dann hilft! > Doch, man hat diesen Vergleich als Protokoll des Gerichtes. Die > ausgehandelten Bedingungen sind für beide Seiten rechtlich bindend. > >> .... >> Aber nur von der Kostenübernahme durch den Rechtsschutz. >> Die Gewerkschafter haben mit ihrer Rechtsauffassung auch nicht immer >> recht. Ja, aber bei anderen ist es doch auch so. > Wenn sie (wie in meinem Fall, verdi) einen profunden Juristen als > Vertreter haben, springt ein goldener Handschlag dabei raus. ;-))) Nein, hier geht es schon um was man nicht so jeden Tag hat. Auch ist es im Interesse aller Beitragszahler das die Mittel nicht verwendet werden um gewiefte Unternehmen als nettes Häppchen ins Maul geworfen werden! > Old-Papa Wieder mahne ich an, bei der Sache bleiben!
Rudi Radlos schrieb: > 1.Nicht jeder Jurist war automatisch erfolgreich. Eine Rechtsschutz-V. > zahlt auch nur wenn sie lange genug vorher abgeschlossen wurde UND > Aussicht auf Erfolg besteht. Das ist ja auch leicht zu behaupten, wenn die Aussicht besteht, dass der Leistungsfall dann nicht eintritt. Manchmal irren die sich aber total und kündigen dann einfach im Anschluss die Rechtsschutz- versicherung. Das ist dann aber noch nicht alles. Die Versicherungen führen ein Netzwerk, dass eigentlich dafür mal gedacht war, sich vor Versicherungsbetrügern zu schützen, was die so darunter verstehen. Häufig wird in Neuanträgen auch nach Altverträgen der letzten Jahre gefragt, die man dann wahrheitsgemäß beantworten muss, ansonsten droht Leistungsverweigerung, auch bei Aussicht. Leider wird das System dazu missbraucht, leistungsanspruchsvolle Kundschaft auf Distanz zu halten, denn man will ja Geld verdienen und nicht Leistungen erbringen. Ich hab das mal erlebt. Hatte mit jemanden Ärger, der dauernd klagte oder rechtswidrige unsinnige Forderungen stellte, um mich nach seinem Gusto gefügig zu machen. Nachdem das Verhältnis nach Jahren befriedet wurde, hat die RS gekündigt und mindestens zwei Jahre hat keine andere VG mich erneut versichert. Einem Bekannten ist das auch passiert, aber der konnte das kompensieren, in dem er das Angebot, selbst zu kündigen, angenommen hatte. War wohl etwas schlauer, aber aus Schaden wird man bekanntlich klüger. So blieb sein Kunden-Ruf untadelig und konnte was neues abschließen. (So richtig nachvollziehen kann man es nicht). Also mit freiem Wettbewerb hat das nichts zu tun, sondern eher mit einem Kartell. > 2.Man könnte aber z.B. mal ähnliche Fälle suchen und auf diese > verweisen? Ähnlichkeiten reichen da oft nicht, weil es oft auf Details ankommt. > 3.Wer nix tut, wird nix gewinnen. Das nennt man dann Versäumnis oder wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Manche Leute sind aber richtig auf Streit gebürstet ohne das man dagegen was machen kann.
Cha-woma M. schrieb: > Nein, hier geht es schon um was man nicht so jeden Tag hat. > Auch ist es im Interesse aller Beitragszahler das die Mittel nicht > verwendet werden um gewiefte Unternehmen als nettes Häppchen ins Maul > geworfen werden! >> Old-Papa > > Wieder mahne ich an, bei der Sache bleiben! Dann musst du schon mal konkreter beschreiben. Wenn du als Teilnehmer einer Massnahme eine versagte Leistung einklagen willst, dann sehe ich da nur geringe Aussichten, weil du als Teilnehmer nur Erfüllungsgehilfe bist. Die AfA müsste da schon selbst aktiv werden und wenn der Anlass nachvollziehbar ist, machen die das auch (selbst mal erlebt) oder auch nicht, weil das ein Ermessensentscheidung ist.
Cha-woma M. schrieb: > Kennt jemand eine Einrichtung, Verband oder Verein der Arbeitnehmer in > der Richtung unterstützt? Gibt's nicht bei RTL und Co. so 'ne Sendung "Retter in der Not"? Oder für hinterher "Raus aus den Schulden"? > Und jetzt will ich nur vernünftige Antworten hören. Ganz modern und cool ist so was per Crowdfunding.
Cha-woma M. schrieb: > Michael B. schrieb: >> Gewerkschaft. > > Hmm, ohne Mitglied zu sein? > Hat einer Erfahrungen damit? Da kriegst du nichts. Geben und nehmen. Cha-woma M. schrieb: > Also Gewerkschaft, ist notiert! > Denkt ihr das der DGB sich dafür eignet? Wo lebst du denn? Natürlich mußt du in einer sein, deren Branche du angehörst. Cha-woma M. schrieb: > Und es geht mir auch drum Herrschaften das Spiel zu verderben, die sich > zu einfach die Kassen der Agentur für A. zu Nutze machen ohne die > Verpflichtungen zu erfüllen die sie eingegangen sind. Hast du bisher gedacht, du bist kein Prolet? Man muß wissen, wo man hingehört. Nur Unternehmer gehören in den Unternehmerverband. Mir hat es zweimal geholfen, Geld von Pleitefirmen einzutreiben.
Cha-woma M. schrieb: > >> Old-Papa > > Wieder mahne ich an, bei der Sache bleiben! Na wenn Du Deine Revolution am Arbeitsmarkt so irre durchziehst, wie Du hier Zitate verwurstet, dann hilft kein Anwalt. Mal schließt Du Gewerkschaften aus, dann wieder ist "Gewerkschaft notiert", Du weist nur nicht welche.... Das man selbstverständlich vorher schon Mitglied sein muss kommt Dir auch nicht in den Sinn. Leute die Dir Ratschläge geben wollen, werden gleich angemahnt, sie sollen gefälligst "bei der Sache bleiben" und und und... Deine Revolution taugt nicht mal zum Zwergenaufstand. Trink einen Matetee und lege Dich wieder hin! Old-Papa
Old P. schrieb: > Deine Revolution taugt nicht mal zum Zwergenaufstand. Trink einen > Matetee und lege Dich wieder hin! Durch die informelle Salami-Taktik des TO kann man ihn bei zukünftigen Post jetzt etwas objektiver einschätzen, aber sicher nicht für ihn vorteilhafter. ;-b
Old P. schrieb: > Deine Revolution taugt nicht mal zum Zwergenaufstand. Trink einen > Matetee und lege Dich wieder hin! > Old-Papa
Cha-woma M. schrieb: > Old P. schrieb: >> Deine Revolution taugt nicht mal zum Zwergenaufstand. Trink einen >> Matetee und lege Dich wieder hin! >> Old-Papa Und warum hast du nun diesen Schriftsatz zitiert?
> Autor: Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196) > Datum: 15.12.2016 18:09 > Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht. > - Keine Rechtschutzversicherung hat, > - auch keinen Rechtsschutz über einen Verband/Verein besitzt > - und auch keine Prozesskostenhilfe erhält. Da hast du Pech gehabt. Versuch es mal auf dem Sozialamt.
Zocker_50 schrieb: > Versuch es mal auf dem Sozialamt. Gelesen? Zocker_50 schrieb: >> - und auch keine Prozesskostenhilfe erhält
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