Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitsgericht Anwaltskosten


von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Hallo liebes Forum,

Ich habe eine Frage bzgl. Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht.
Und zwar geht es mir darum wenn man:
- Keine Rechtschutzversicherung hat,
- auch keinen Rechtsschutz über einen Verband/Verein besitzt
- und auch keine Prozesskostenhilfe erhält.
Eine Möglichkeit/Einrichtung ausfindig zu machen die einen Arbeitnehmer 
bei einem Arbeitsgerichtsprozess zu mindestens teilweise das 
Kostenrisiko abnimmt, oder sich zu mindestens anteilig beteiligt.
Als Grund sehe ich die Klärung einer grundsätzlichen rechtlichen Frage 
bei der das Verbandsklagerecht nicht greift.  Aber Für den einzelnen das 
Prozessrisiko (bei negativer Entscheidung des Gerichts) hoch ist und der 
Erfolg monetär aber für den einzelnen nicht  sehr hoch ist. Für die 
Gesamtheit der Arbeitnehmer dagegen die Rechtsfolgen  von Bedeutung sein 
können.

Kennt jemand eine Einrichtung, Verband oder Verein der Arbeitnehmer in 
der Richtung unterstützt?

Und jetzt will ich nur vernünftige Antworten hören.

von Cyblord -. (cyblord)


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Falls es dir nicht darum geht bei der Arbeit Kopftuch oder Burka zu 
tragen, wirst du Probleme haben jemanden zu finden der dir einen 
persönlichen Feldzug durch alle Instanzen finanziert.

Die Aussage, dass dieser Feldzug für ach so viele Arbeitnehmer sei, darf 
bezweifelt werden.

Versuchs aber mal mit Crowdfunding a la Kickstarter. Da hat letztens 
auch jemand Geld gesammelt für ne Klage.

: Bearbeitet durch User
von Axel L. (axel_5)


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Cha-woma M. schrieb:
> Hallo liebes Forum,
>
> Ich habe eine Frage bzgl. Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht.
> Und zwar geht es mir darum wenn man:
> - Keine Rechtschutzversicherung hat,
> - auch keinen Rechtsschutz über einen Verband/Verein besitzt
> - und auch keine Prozesskostenhilfe erhält.
> Eine Möglichkeit/Einrichtung ausfindig zu machen die einen Arbeitnehmer
> bei einem Arbeitsgerichtsprozess zu mindestens teilweise das
> Kostenrisiko abnimmt, oder sich zu mindestens anteilig beteiligt.
> Als Grund sehe ich die Klärung einer grundsätzlichen rechtlichen Frage
> bei der das Verbandsklagerecht nicht greift.  Aber Für den einzelnen das
> Prozessrisiko (bei negativer Entscheidung des Gerichts) hoch ist und der
> Erfolg monetär aber für den einzelnen nicht  sehr hoch ist. Für die
> Gesamtheit der Arbeitnehmer dagegen die Rechtsfolgen  von Bedeutung sein
> können.
>
> Kennt jemand eine Einrichtung, Verband oder Verein der Arbeitnehmer in
> der Richtung unterstützt?
>
> Und jetzt will ich nur vernünftige Antworten hören.

Das ist ja nun eine klassische Aufgabe für Gewerkschaften.

Allerdings muss man dafür wahrscheinlich Mitglied sein.

Gruss
Axel

von rmu (Gast)


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In .at gibts dafür die Arbeiterkammer.

von D. I. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Versuchs aber mal mit Crowdfunding a la Kickstarter. Da hat letztens
> auch jemand Geld gesammelt für ne Klage.

Meinst du das hier?

http://www.golem.de/news/schwere-vorwuerfe-exangestellter-sammelt-geld-fuer-klage-gegen-crytek-1612-125085.html

Cha-woma M. schrieb:
> Ich habe eine Frage bzgl. Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht.

Die Prozesskosten richten sich nach dem Streitwert. Wenn du den hast, 
kannst du im Internet bei diversen Rechnern die Größenordnung rausfinden 
bis zur 3. Instanz.

Um was für einen Sachverhalt geht es?

von Cyblord -. (cyblord)


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D. I. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Versuchs aber mal mit Crowdfunding a la Kickstarter. Da hat letztens
>> auch jemand Geld gesammelt für ne Klage.
>
> Meinst du das hier?
>
> 
http://www.golem.de/news/schwere-vorwuerfe-exangestellter-sammelt-geld-fuer-klage-gegen-crytek-1612-125085.html

Exakt! Danke für den Link. Hatte es nicht mehr gefunden, habs nur so 
nebenbei gehört.

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Cha-woma M. schrieb:
> Eine Möglichkeit/Einrichtung ausfindig zu machen die einen Arbeitnehmer
> bei einem Arbeitsgerichtsprozess zu mindestens teilweise das
> Kostenrisiko abnimmt,

Gewerkschaft.

von Dieter F. (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Eine Möglichkeit/Einrichtung ausfindig zu machen die einen Arbeitnehmer
> bei einem Arbeitsgerichtsprozess zu mindestens teilweise das
> Kostenrisiko abnimmt, oder sich zu mindestens anteilig beteiligt

Dazu müsste man schon wissen, welches Interesse Du verfolgst. Wie soll 
man sonst beurteilen, wer ggf. einspringen würde?

Bei Arbeitsgerichtsprozessen ist eine Gewerkschaft (so man denn 
angeschlossen ist) oft hilfreich.

von Cyborg (Gast)


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Was ich unverbindlich drüber weiß:
Vor dem Arbeitsgericht zahlt jeder seinen Teil bzw.
die Gerichtskosten je zur Hälfte selbst, egal
wer gewinnt. Kein Anwaltszwang in der ersten Instanz.
Man kann sich also selbst vertreten. Klageentwürfe (Form)
gibts im Netz. Den Streitwert sollte man noch mal recherchieren,
weil ich da nicht sicher bin, wie der in diesem Rechtsgebiet
kalkuliert wird. Ist in einigen Rechtsgebieten ein bisschen fies.
Wenn der Streitwert z.B. über 5k beträgt, ist die 2. Instanz 
(Landgerichte) zuständig und Anwaltszwang gegeben.
Man sollte allerdings versuchen sich wenigstens anwaltlich
beraten zu lassen und das schriftlich, z.B. online.
Darauf kann man gewöhnlich seine Klage aufbauen.
Die lokalen Anwälte betreiben z.Zt. Rosinenpickerei, Bla, bla, bla
und Erfolgsgarantien geben die auch nicht. Die Gerichte haben
da oft eine ganz andere Sicht und entscheiden dann auch entsprechend.
Im Netz gibts Gebührenrechner, allerdings sind die nicht
im Ergebnis immer gleich.  Die Höhe der Gebühren richten sich
auch nach Aufwand, also wie viele Schriftsätze ein Anwalt
schreiben lassen und wie viele Termine er wahr nehmen
muss, von Reisespesen zu anderen Gerichten, mal ganz abgesehen.
Wer in der Gewerkschaft ist, hat auch Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz.
Häufig signalisieren die Gerichte im Prozess wie die Erfolgs-
aussichten sind und man kann Anträge zurückziehen bzw. einen
Vergleich aushandeln.
Dann wirds nicht so teuer und ein Urteil gibts dann auch nicht,
also auch nichts rechtskräftiges.

Cha-woma M. schrieb:
> - und auch keine Prozesskostenhilfe erhält.

Kommt aufs Einkommen und Vermögen an.
Schutzvermögensgrenze: 2600 Euro(unverbindlich).
Man kann jede Menge Unkosten geltend machen und jetzt kommts:
Verbleibt ein Einkommen unter 15 Euro kann Prozesskostenhilfe
als Zuschuss gewährt werden. Darüber soll gewährte Hilfe
in Raten abgestottert werden.
Man muss dann aber vier Jahre lang seine Einkommensituation
nachweisen und wenn sich was ändert kann die Hilfe auch gestrichen
werden. Also alles andere als das weichgespülte ALG2.
Das ganze scheint eine antiquierte Regelung zu sein, weil
sich durch Privatinsolvenz und P-Konto so einiges geändert hat,
was eine Pfändung erschwert oder sogar ausschließt.
Vorteil ist bei Prozesskostenhilfe, dass man einen Anwalt
VOM GERICHT als Beistand gestellt bekommt und der einem dann
keine Rechnung stellen darf. Der hat dann auch keine Wahl.
Macht der Anwalt Sperenzien, dann kann er Ärger mit dem Gericht
bekommen. Allerdings weiß ich nicht, wie weit man da als Mandant
gehen kann. Erfolgsgarantien wirds wohl auch hier nicht geben.

Axel L. schrieb:
> Allerdings muss man dafür wahrscheinlich Mitglied sein.

Und eine Karenzzeit muss man auch einhalten.

Dieter F. schrieb:
> Bei Arbeitsgerichtsprozessen ist eine Gewerkschaft (so man denn
> angeschlossen ist) oft hilfreich.

Aber nur von der Kostenübernahme durch den Rechtsschutz.
Die Gewerkschafter haben mit ihrer Rechtsauffassung auch nicht immer
recht.

von Paul B. (paul_baumann)


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Cyborg schrieb:
> Vorteil ist bei Prozesskostenhilfe, dass man einen Anwalt
> VOM GERICHT als Beistand gestellt bekommt und der einem dann
> keine Rechnung stellen darf. Der hat dann auch keine Wahl.
> Macht der Anwalt Sperenzien, dann kann er Ärger mit dem Gericht
> bekommen.

Davon stimmt kein Wort. So ist es:
Zitat:
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein 
geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am 
Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch 
unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der 
Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein rechnet der Anwalt 
bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten 
dann direkt mit dem Gericht ab. Dabei ist eine Gebühr von zehn Euro zu 
zahlen, die der Anwalt/die Anwältin allerdings auch erlassen kann.

Zitat Ende.


http://www.akademie.de/wissen/beratungshilfeschein-kostenlose-rechtshilfe

Paul

von Cyborg (Gast)


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Paul B. schrieb:
> Davon stimmt kein Wort. So ist es:
> Zitat:
> Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein
> geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am
> Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch
> unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der
> Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein rechnet der Anwalt
> bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten
> dann direkt mit dem Gericht ab. Dabei ist eine Gebühr von zehn Euro zu
> zahlen, die der Anwalt/die Anwältin allerdings auch erlassen kann.
>
> Zitat Ende.

Da liegst du schon mal falsch, Paule, auch wenn du richtig zitiert hast.
Der Beratungshilfeschein gilt nur vorprozessural. Hier geht es um
PROZESSKOSTENHILFE und nicht um Beratungshilfe. Da werden ganz
andere Massstäbe gesetzt und das Beratungshilfegesetz greift im
Prozess nicht mehr. Übrigens werden aktuell schon 15 Euro
Selbstbeteiligung verlangt, die der Anwalt auch erlassen kann,
wenn man darum bittet, aber er kann das auch ablehnen.
Übrigens hat der Beratungsschein nur einen Gegenwert von ca. 100 Euro
und nicht jeder Anwalt spielt da mit, selbst wenn er als Kammermitglied
und es vom Beratungshilfegesetz es müsste. Nach dem RVG fangen die
Beratungsgebühren nämlich erst ab ca. 190 Euro an. Das RVG ist nicht
nur eine Regelwerk, dass die Kosten deckelt, es garantiert auch
die Gebühren des Anwalts.

von Cyborg (Gast)


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Wenn du auf deiner verlinkten Seite runter scrollst ist da ein
Absatz, der meine These bestätigt.;-b

von Paul B. (paul_baumann)


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Cyborg schrieb:
> Wenn du auf deiner verlinkten Seite runter scrollst ist da ein
> Absatz, der meine These bestätigt.;-b

Bla.
Du bekommst vom Gericht keinen Anwalt gestellt -Du wählst Einen aus.

Paul

von Cyborg (Gast)


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Paul B. schrieb:
> Du bekommst vom Gericht keinen Anwalt gestellt -Du wählst Einen aus.

Du bekommst aber vom Gericht einen Schein, mit dem du den Anwalt
als Beistand bestellen kannst. In der Wirkung ist das wie beim
Rechtsschutz der eine Deckungszusage gegeben hat. Nur das die
Deckungszusage hier vom Gericht kommt. Klar?
Sicher stellt dir das Gericht nicht einen bestimmten Anwalt direkt,
denn Gerichte müssen ja neutral sein und dürfen da niemanden
begünstigen.
Der Anwalt rechnet dann mit dem Gericht ab und gegebenenfalls dann
das Gericht mit dem Kläger/Beklagten.
Das ganze nennt sich auch Kostenfeststellungsverfahren und kann auch
isoliert statt finden, wenn man nicht möchte, dass die Gegenseite
erfährt, dass man finanziell klamm ist.
Sonst noch was auszusetzen?

von Old P. (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Wer in der Gewerkschaft ist, hat auch Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz.

So isses!

> Häufig signalisieren die Gerichte im Prozess wie die Erfolgs-
> aussichten sind und man kann Anträge zurückziehen bzw. einen
> Vergleich aushandeln.

Ein Vergleich ist meistens gewünscht, macht weniger Arbeit für das 
Gericht ;-)

> Dann wirds nicht so teuer und ein Urteil gibts dann auch nicht,
> also auch nichts rechtskräftiges.

Doch, man hat diesen Vergleich als Protokoll des Gerichtes. Die 
ausgehandelten Bedingungen sind für beide Seiten rechtlich bindend.

> ....
> Aber nur von der Kostenübernahme durch den Rechtsschutz.
> Die Gewerkschafter haben mit ihrer Rechtsauffassung auch nicht immer
> recht.

Wenn sie (wie in meinem Fall, verdi) einen profunden Juristen als 
Vertreter haben, springt ein goldener Handschlag dabei raus. ;-)))

Old-Papa

von Rudi Radlos (Gast)


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Old P. schrieb:
> Wenn sie

1.Nicht jeder Jurist war automatisch erfolgreich. Eine Rechtsschutz-V. 
zahlt auch nur wenn sie lange genug vorher abgeschlossen wurde UND 
Aussicht auf Erfolg besteht.
2.Man könnte aber z.B. mal ähnliche Fälle suchen und auf diese 
verweisen?
3.Wer nix tut, wird nix gewinnen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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D. I. schrieb:
> Um was für einen Sachverhalt geht es?

Werde ich  in einen anderen Post bringen.
Jetzt geht`s erst mal drum die Basis zu gründen um bei annehmbaren 
Belastungen in  Relation auf die Chancen die Auseinandersetzung zu 
versuchen.
Und es geht mir auch drum Herrschaften das Spiel zu verderben, die sich 
zu einfach die Kassen der Agentur für A. zu Nutze machen  ohne die 
Verpflichtungen zu erfüllen die sie eingegangen sind.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Michael B. schrieb:
> Gewerkschaft.

Hmm, ohne Mitglied zu sein?
Hat einer Erfahrungen damit?
Also ein berechtigtes Arbeitnehmerinteresse sehe ich schon, und dies 
geht über  das eines  einzelnen hinaus.

Also Gewerkschaft, ist notiert!
Denkt ihr das der DGB sich dafür eignet?

von Cyborg (Gast)


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Old P. schrieb:
> Doch, man hat diesen Vergleich als Protokoll des Gerichtes. Die
> ausgehandelten Bedingungen sind für beide Seiten rechtlich bindend.

Verbindlich nach dem Vertragsrecht. Erfüllt einer der Vertragspartner
nicht das, was vereinbart wurde, muss man wieder klagen. Bei einem
rechtsgültigen Urteil kann man die Erfüllung über das Gericht durch
eine Verfügung schneller durchsetzen, z.B. per Gerichtsvollzieher.
Ein Vertrag juckt einen GV erst mal nicht.

>> ....
>> Aber nur von der Kostenübernahme durch den Rechtsschutz.
>> Die Gewerkschafter haben mit ihrer Rechtsauffassung auch nicht immer
>> recht.
>
> Wenn sie (wie in meinem Fall, verdi) einen profunden Juristen als
> Vertreter haben, springt ein goldener Handschlag dabei raus. ;-)))

Den musst du aber erst mal finden. Außerdem schrob ich von
Gewerkschaftern.

Cha-woma M. schrieb:
> Und es geht mir auch drum Herrschaften das Spiel zu verderben, die sich
> zu einfach die Kassen der Agentur für A. zu Nutze machen  ohne die
> Verpflichtungen zu erfüllen die sie eingegangen sind.

Na, hoffentlich meinst du keine Knebelverpflichtungen.
Die kann man in dem Umfeld eh nur nach dem Sozialrecht bekämpfen.
Das Arbeitsrecht ist nach Sachlage nicht zuständig, aber da fehlt
mir im Moment der Gesamtdurchblick. Mach ruhig mal einen neuen Thread.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Old P. schrieb:
> Cyborg schrieb:
>> Wer in der Gewerkschaft ist, hat auch Arbeits- und Sozial-Rechtsschutz.
>
> So isses!
Nur habe ich im Ausgangsscenario dies ausgeschlossen!
Also bei der Sache bleiben.
>> Häufig signalisieren die Gerichte im Prozess wie die Erfolgs-
>> aussichten sind und man kann Anträge zurückziehen bzw. einen
>> Vergleich aushandeln.
So ist es auch hier.
Deshalb ist jetzt langer Atem nötig, aber der Lohn steht für einen 
einzelnen in keinen Verhältnis zum Aufwand.
Es sei den der Aufwand wird geteilt! Deshalb meine Frage ans Forum.
>
> Ein Vergleich ist meistens gewünscht, macht weniger Arbeit für das
> Gericht ;-)
Oft sind die Richter aber auch (politisch) schon voreingestellt!
Und da hat man es dann nicht mehr so leicht!
>> Dann wirds nicht so teuer und ein Urteil gibts dann auch nicht,
>> also auch nichts rechtskräftiges.
Was keinen anderen dann hilft!
> Doch, man hat diesen Vergleich als Protokoll des Gerichtes. Die
> ausgehandelten Bedingungen sind für beide Seiten rechtlich bindend.
>
>> ....
>> Aber nur von der Kostenübernahme durch den Rechtsschutz.
>> Die Gewerkschafter haben mit ihrer Rechtsauffassung auch nicht immer
>> recht.
Ja, aber bei anderen ist es doch auch so.
> Wenn sie (wie in meinem Fall, verdi) einen profunden Juristen als
> Vertreter haben, springt ein goldener Handschlag dabei raus. ;-)))
Nein, hier geht es schon um was man nicht so jeden Tag hat.
Auch ist es im Interesse aller Beitragszahler das die Mittel nicht 
verwendet werden um gewiefte Unternehmen als nettes Häppchen ins Maul 
geworfen werden!
> Old-Papa

Wieder mahne ich an, bei der Sache bleiben!

von Cyborg (Gast)


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Rudi Radlos schrieb:
> 1.Nicht jeder Jurist war automatisch erfolgreich. Eine Rechtsschutz-V.
> zahlt auch nur wenn sie lange genug vorher abgeschlossen wurde UND
> Aussicht auf Erfolg besteht.

Das ist ja auch leicht zu behaupten, wenn die Aussicht besteht, dass
der Leistungsfall dann nicht eintritt. Manchmal irren die sich aber
total und kündigen dann einfach im Anschluss die Rechtsschutz-
versicherung. Das ist dann aber noch nicht alles.
Die Versicherungen führen ein Netzwerk, dass eigentlich dafür
mal gedacht war, sich vor Versicherungsbetrügern zu schützen,
was die so darunter verstehen.
Häufig wird in Neuanträgen auch nach Altverträgen der letzten Jahre 
gefragt, die man dann wahrheitsgemäß beantworten muss, ansonsten
droht Leistungsverweigerung, auch bei Aussicht.
Leider wird das System dazu missbraucht, leistungsanspruchsvolle 
Kundschaft auf Distanz zu halten, denn man will ja Geld verdienen
und nicht Leistungen erbringen. Ich hab das mal erlebt.
Hatte mit jemanden Ärger, der dauernd klagte oder rechtswidrige
unsinnige Forderungen stellte, um mich nach seinem Gusto gefügig zu
machen. Nachdem das Verhältnis nach Jahren befriedet wurde, hat
die RS gekündigt und mindestens zwei Jahre hat keine andere VG mich
erneut versichert. Einem Bekannten ist das auch passiert, aber der
konnte das kompensieren, in dem er das Angebot, selbst zu kündigen, 
angenommen hatte. War wohl etwas schlauer, aber aus Schaden wird man 
bekanntlich klüger.
So blieb sein Kunden-Ruf untadelig und konnte was neues abschließen.
(So richtig nachvollziehen kann man es nicht).
Also mit freiem Wettbewerb hat das nichts zu tun, sondern eher
mit einem Kartell.

> 2.Man könnte aber z.B. mal ähnliche Fälle suchen und auf diese
> verweisen?

Ähnlichkeiten reichen da oft nicht, weil es oft auf Details ankommt.

> 3.Wer nix tut, wird nix gewinnen.

Das nennt man dann Versäumnis oder wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Manche Leute sind aber richtig auf Streit gebürstet ohne das man dagegen
was machen kann.

von Cyborg (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Nein, hier geht es schon um was man nicht so jeden Tag hat.
> Auch ist es im Interesse aller Beitragszahler das die Mittel nicht
> verwendet werden um gewiefte Unternehmen als nettes Häppchen ins Maul
> geworfen werden!
>> Old-Papa
>
> Wieder mahne ich an, bei der Sache bleiben!

Dann musst du schon mal konkreter beschreiben. Wenn du als Teilnehmer
einer Massnahme eine versagte Leistung einklagen willst, dann sehe
ich da nur geringe Aussichten, weil du als Teilnehmer nur
Erfüllungsgehilfe bist. Die AfA müsste da schon selbst aktiv werden
und wenn der Anlass nachvollziehbar ist, machen die das auch (selbst
mal erlebt) oder auch nicht, weil das ein Ermessensentscheidung ist.

von Krazy-8 (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Kennt jemand eine Einrichtung, Verband oder Verein der Arbeitnehmer in
> der Richtung unterstützt?

Gibt's nicht bei RTL und Co. so 'ne Sendung "Retter in der Not"? Oder 
für hinterher "Raus aus den Schulden"?


> Und jetzt will ich nur vernünftige Antworten hören.

Ganz modern und cool ist so was per Crowdfunding.

von michael_ (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Michael B. schrieb:
>> Gewerkschaft.
>
> Hmm, ohne Mitglied zu sein?
> Hat einer Erfahrungen damit?

Da kriegst du nichts.
Geben und nehmen.

Cha-woma M. schrieb:
> Also Gewerkschaft, ist notiert!
> Denkt ihr das der DGB sich dafür eignet?

Wo lebst du denn?
Natürlich mußt du in einer sein, deren Branche du angehörst.

Cha-woma M. schrieb:
> Und es geht mir auch drum Herrschaften das Spiel zu verderben, die sich
> zu einfach die Kassen der Agentur für A. zu Nutze machen  ohne die
> Verpflichtungen zu erfüllen die sie eingegangen sind.

Hast du bisher gedacht, du bist kein Prolet?
Man muß wissen, wo man hingehört.
Nur Unternehmer gehören in den Unternehmerverband.

Mir hat es zweimal geholfen, Geld von Pleitefirmen einzutreiben.

von Old P. (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
>
>> Old-Papa
>
> Wieder mahne ich an, bei der Sache bleiben!

Na wenn Du Deine Revolution am Arbeitsmarkt so irre durchziehst, wie Du 
hier Zitate verwurstet, dann hilft kein Anwalt.
Mal schließt Du Gewerkschaften aus, dann wieder ist "Gewerkschaft 
notiert", Du weist nur nicht welche.... Das man selbstverständlich 
vorher schon Mitglied sein muss kommt Dir auch nicht in den Sinn. 
Leute die Dir Ratschläge geben wollen, werden gleich angemahnt, sie 
sollen gefälligst "bei der Sache bleiben" und und und...

Deine Revolution taugt nicht mal zum Zwergenaufstand. Trink einen 
Matetee und lege Dich wieder hin!

Old-Papa

von Cyborg (Gast)


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Old P. schrieb:
> Deine Revolution taugt nicht mal zum Zwergenaufstand. Trink einen
> Matetee und lege Dich wieder hin!

Durch die informelle Salami-Taktik des TO kann man ihn bei zukünftigen
Post jetzt etwas objektiver einschätzen, aber sicher nicht für ihn
vorteilhafter. ;-b

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Old P. schrieb:
> Deine Revolution taugt nicht mal zum Zwergenaufstand. Trink einen
> Matetee und lege Dich wieder hin!
> Old-Papa

von Cyborg (Gast)


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Cha-woma M. schrieb:
> Old P. schrieb:
>> Deine Revolution taugt nicht mal zum Zwergenaufstand. Trink einen
>> Matetee und lege Dich wieder hin!
>> Old-Papa

Und warum hast du nun diesen Schriftsatz zitiert?

von Zocker_50 (Gast)


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> Autor: Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)
> Datum: 15.12.2016 18:09

> Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht.
> - Keine Rechtschutzversicherung hat,
> - auch keinen Rechtsschutz über einen Verband/Verein besitzt
> - und auch keine Prozesskostenhilfe erhält.

Da hast du Pech gehabt.

Versuch es mal auf dem Sozialamt.

von Dieter F. (Gast)


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Zocker_50 schrieb:
> Versuch es mal auf dem Sozialamt.

Gelesen?

Zocker_50 schrieb:
>> - und auch keine Prozesskostenhilfe erhält

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