Forum: Offtopic Abmahnungen gehen weiter


von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Es wird immer besser in diesem unserem Lande:
https://www.elektropraktiker.de/nachricht/landgericht-hamburg-schafft-neue-abmahnfalle/

Ähnliche Beiträge auch auf Heise-Online, ich meine hier nur  besser 
lesbar. Über manche lebensfremde Urteile kann man nur mit dem Kopf 
schütteln.

Schönes Wochenende noch....

von Won K. (Firma: Outside the Asylum) (the_sane)


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Du bist zu spät, da hat man sich vor vier Wochen drüber aufgeregt.

von Thomas G. (Firma: Frickelhauptquartier) (taximan)


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Hier aber nicht :)

von Daniel A. (daniel-a)


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Wiedereinmal ein wunderbares Beispiel, wie Gerichte keine Ahnung von 
Technik haben. Alle Lizenzen aller Bilder aller Webseiten, auf die man 
verlinkt, und sei es nur als Quellenangabe oder in einem Forum, 
kontinuierlich prüfen zu müssen, ist ja wohl komplett absurd.

von (prx) A. K. (prx)


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Grundlage ist ein Urteil des EuGH. Dieses ist, wenn man den konkreten 
Fall betrachtet, teilweise verständlich. Da hat jemand einen Link auf 
ein illegales Bild gesetzt und, nachdem das Bild gelöscht wurde und der 
Link ins Leere lief, einen neuen Link auf eine andere Stelle gesetzt. 
Man darf also davon ausgehen, dass hier ganz bewusst gehandelt wurde.

Problematisch ist allerdings die Begründung, die offenbar allgemein 
genug gehalten ist, um auch auf weniger klare Fälle angewandt werden zu 
können.

Im Fall vom LG Hamburg ist das Verfahren nicht durchgezogen worden und 
deshalb kein Urteil im eigentlichen Verfahren gesprochen worden. Es 
blieb bei einer einstweiligen Verfügung, da der Antragsgegner aufgab. In 
einstweiligen Verfügungen werden die Argumente nur sehr eingeschränkt 
betrachtet. Hauptsächlich inwieweit welcher Seite durch Verzögerung 
Schaden entsteht.

Es ist daher offen, wie das LG Hamburg im eigentlichen Verfahren 
entschieden hätte - auch wenn dieses Gericht in der Vergangenheit für 
einige recht eigentümliche Urteile bekannt wurde. Erst recht ist offen, 
wie eine nächste Instanz entschieden hätte, denn das LG Hamburg ist 
schon gelegentlich korrigiert worden.

Insofern ist der Fall vom LG Hamburg mehr eine Erinnerung daran, dass 
die Problematik in der Luft hängt und niemand wirklich weiss, wann man 
Links worauf setzen darf und wann nicht. Als rechtliche Begründung für 
Abmahnungen dürfte eher der EuGH herhalten als die einstweilige 
Verfügung des LG Hamburg.

: Bearbeitet durch User
von Marcus H. (Firma: www.harerod.de) (lungfish) Benutzerseite


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Hier das Urteil zum Selberlesen:
https://www.spiritlegal.com/de/urteile/lg-hamburg-az-310-0-402-16-ev-beschluss-linkhaftung.html

Und hier eine Diskussion:
https://www.spiritlegal.com/de/aktuelles/details/landgericht-hamburg-bestaetigt-als-erstes-deutsches-gericht-wer-einen-link-auf-eine-seite-mit-geklauten-bildern-setzt-haftet-weg.html

Den Satz, den ich die ganze Zeit gesucht habe, findet sich im zweiten 
Link:

Hier schrieb Rechtsanwalt Peter Hense am 10.12.2016:

"
So wie ich es verstehe geht es immer um Links, die direkt zu einer Seite 
mit urheberrechtsverletzendem Inhalt führen, also einen "Deep Link" iSd 
Rechtsprechung, auch wenn diese Terminologie technisch unsauber ist. Ein 
Link auf die Hauptseiten "facebook.com" oder "youtube.com"' wäre demnach 
wohl unbedenklich, aber auch wenig "zielführend".
"

: Bearbeitet durch User
von Uhu U. (uhu)


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Diesen ganzen Link-Zinnober kann man doch umgehen, wenn man keinen Link 
einfügt, sondern einfach nur den URL hinschreibt. Dann muss der werte 
Leser zwar das Ding kopieren und dem Browser zu Fuß zu fressen geben, 
aber als Anbieter ist man aus dem Schneider.

Und wenn die - deutschen Versionen der - Browser dann noch eine Funktion 
erhalten, mit der man einen URL im Text als Link öffnen kann, dann sind 
wir wieder bei der gewohnten Funktionalität und die bekloppten Juristen 
müssen sich einen anderen Schwachsinn ausdenken...

von (prx) A. K. (prx)


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Auch wenn Google&Co durch ein Haftungsprivileg nicht direkt betroffen 
sind: Wenn als Konsequenz auf Kreuz- und Querverlinkung verzichtet wird, 
dann laufen die Scan- und Bewertungsverfahren der Suchmaschinen ins 
Leere. Letztlich nimmt dann durch fehlende Binnenverlinkung die 
Bedeutung europäischer Seiten und Inhalte gegenüber anderen Regionen ab.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Links ohne http:// hinzuschreiben ändert nicht viel. Immerhin wird in 
beiden Fällen ein Inhalt zugänglich gemacht. Genau darauf aber zielt das 
Urteil des EuGH ab, und im Schlepptau der Beschluss des LG Hamburg. Ob 
das per direktem Klick erfolgt, oder per Markierung und Klick - das wird 
nicht viel helfen.

Andererseits liesse sich aber das Haftungsprivileg der Suchmaschinen 
nutzen, um Links zu setzen. Indem man Links nicht direkt setzt, sondern 
über geeignete eingeschränkte Suche z.B. per lmgtfy_com. Die hiesige 
Forensoftware sieht das zwar nicht so gerne, aber wenns denn sein 
muss...

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Links ohne http:// hinzuschreiben ändert nicht viel. Immerhin wird in
> beiden Fällen ein Inhalt zugänglich gemacht.

Häh? Wenn da kein Link ist, ist da kein Link. Nur Text verlinkt 
nirgendwohin und macht keine Inhalte zugänglich.

Erstaunlich, wie weit sich die Gedankenpolizei der Rechteverweser schon 
in die Gehirne gebohrt hat.

von Mac G. (macgyver0815)


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von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> Erstaunlich, wie weit sich die Gedankenpolizei der Rechteverweser schon
> in die Gehirne gebohrt hat.

Erstaunlich, wie weit sich manche von abstrahiertem Begriffsverständnis 
entfernt haben. Ein Link ist ein Verweis auf einen Inhalt an Stelle des 
Inhalts selbst. Wenn nicht eigens weiter eingeschränkt, dann ist diese 
Bedeutung unabhängig von der Form der Präsentation des Verweises, also 
ob der Verweis unmittelbar von der Maschine ausgewertet wird oder nicht. 
Ein Unterschied bestünde dann, wenn dem Link automatisch gefolgt wird.

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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Noch schöner ist die Antwort des LG Hamburg: Man "geht davon aus", dass 
das alles rechtmäßig ist.

Dann brauche ich doch nur in mein Impressum schreiben, dass ich davon 
ausgehe, dass alle gesetzten Links rechtsmäßig sind, oder?

Das Internet war mal schön. Dann haben es die Rechtsverdreher und die 
Werbewirtschaft als Geldquelle entdeckt. Scheisse, hätten die Nerds nur 
den Daus nie verraten, wie man so einen Brauser öffnet.

von Timm T. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Ein Link ist ein Verweis auf einen Inhalt an Stelle des
> Inhalts selbst.

Richtig. Eine reine Zeichenfolge ohne a href ist aber kein Verweis. 
Sondern nur eine Zeichenfolge. Und damit ist diese Zeichenfolge kein 
Link.

Wenn man Deiner Argumentation folgen würde, könnten wir das Internet 
ganz dichtmachen, weil beliebige Zeichenfolgen zufällig irgendwelchen 
beliebigen oder bewusst angelegten Adressen auf dubiosen Webseiten 
entsprechen könnten.

Oder wären dann in Bilder gemalte Buchstaben auch Links? Oder 
gesprochene Zeichenfolgen? Und nur im Internet, oder auch im RL?

von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> Noch schöner ist die Antwort des LG Hamburg: Man "geht davon aus", dass
> das alles rechtmäßig ist.

Was im Sinn von Heises Anfrage wohl auch ausreichen wird, um Links auf 
deren Seite setzen zu dürfen, ohne abgemahnt zu werden. Selbst wenn sich 
mal ein nicht lizenziertes Bild dort finden sollte (soweit ich mich 
erinnere kam das in einem anderen spektakulären Abmahnungsfall ans 
Licht). Da die Aussage eines Gerichtshof vertrauenswürdig wirkt und der 
Verlinkende dann ebenfalls davon ausgehen kann.

Umgekehrt wird das bei Verlinkung auf Seiten eines übel beleumundeten 
Schmutz- und Schundblattes nicht unbedingt funktionieren.

von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> Oder wären dann in Bilder gemalte Buchstaben auch Links?

Im dem Sinn, dass ein illegal platziertes Bild damit zugänglich gemacht 
wird, würde ich das durchaus als Verweis betrachten. Weshalb ich mich 
auch nicht darauf verlassen würde, dass im Urteil des EuGH vom deutlich 
eingeschränkteren Begriff des Hyperlinks die Rede ist.

Im Gegenteil: Wenn du auf einen illegal platzierten Inhalt auf derart 
umständliche Art verweist, suggerierst du geradezu, dass du dir der 
illegalen Natur des Inhalts bewusst bist und verschärfst die Sache eher. 
Dann hinge es davon ab, inwieweit juristisches Haarespalten gerade 
angesagt ist.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> Wenn man Deiner Argumentation folgen würde, könnten wir das Internet
> ganz dichtmachen, weil beliebige Zeichenfolgen zufällig irgendwelchen
> beliebigen oder bewusst angelegten Adressen auf dubiosen Webseiten
> entsprechen könnten.

Wenn du der Haarspaltereien nicht unzugänglichen Profession der 
Juristerei mit gleicher Münze begegnest, dann pass auf, dass du dir 
damit selbst kein Bein stellst. Die haben darin mehr Übung als du. ;-)

Soll heissen: Der Kontext ist nicht gänzlich unwichtig. Also was dein 
Text bedeutet. Juristen können nämlich auch denken, und das sogar 
ausgesprochen logisch. Und werden deshalb vielleicht auch erkennen, wann 
sie verarscht werden sollen und wann es Zufall ist.

von Timm T. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Da die Aussage eines Gerichtshof vertrauenswürdig wirkt und der
> Verlinkende dann ebenfalls davon ausgehen kann.

Ja ne is klar, gerade beim LG Hamburg...

> Umgekehrt wird das bei Verlinkung auf Seiten eines übel beleumundeten
> Schmutz- und Schundblattes nicht unbedingt funktionieren.

Wer definiert denn, was ein übel beleumdetes Usw. ist? Ist Youtube jetzt 
vertrauenswürdig, weil es da süsse Katzenvideos gibt? Oder ist es über 
beleumdet, weil da RT seine Propagandavideos hochlädt?

Nach dem Urteil müssten hier sämtliche Links zu YT-Nixieuhren usw. aus 
dem Forum fliegen, weil in irgendeinem Video ja ein Bild von einer 
Nixieuhr sein könnte, das von einer anderen Seite geklaut wurde.

Es müssten auch alle Links zu privaten Bastelprojekten rausfliegen, weil 
gar nicht nachzuprüfen ist, ob da nicht jemand in seinem Projekt eine 
"illegale" Kopie eines Datenblattes hat.

Ein Bekannter hat eine Kopie eines Bildes aus irgendeinem Kalender auf 
seiner Seite. Dafür wurde er jetzt vom Urheber abgemahnt. Ok, ich hab 
ihn schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass er das nicht tun sollte, 
aber er fand das Bild so hübsch. Nun hat er den Salat.

Aber: Sein Bruder verlinkt von seiner Firmenseite auf die Seite mit dem 
Bild. Nach diesem Urteil kann sein Bruder nun abgemahnt werden, weil er 
illegale Inhalte zugänglich macht.

Merkst Du eigentlich, was eine konsequente Umsetzung des Urteils 
bedeuten würde? Das Internet in Deutschland wäre tot.

von Timm T. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Juristen können nämlich auch denken, und das sogar
> ausgesprochen logisch.

Entschuldigung, aber das Problem sind weniger die Juristen, sondern vor 
allem die Abmahnanwälte, die sich jetzt auf diesen Spruch stützen 
können. Und denen geht es nicht um Logik, sondern nur um Geld.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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[Zitat]

"Das LG Hamburg erklärte, der Beklagte habe durch seinen Link das 
beanstandete Bild anderen Nutzern zugänglich gemacht. Deshalb sei es ihm 
zuzumuten, vor der Linksetzung Nachforschungen anzustellen, ob der 
Inhalt der verlinkten Website frei von Rechtsverletzungen ist."

[/Zitat]

Scheiße, ist das geil.... endlich haben wir Google an den Eiern!

* LOL *

von Timm T. (Gast)


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Magnus M. schrieb:
> Scheiße, ist das geil.... endlich haben wir Google an den Eiern!

Das läuft dann so wie beim "Leistungsschutzrecht". An Google prallt das 
ab, und die Kleinen haben den Ärger damit.

von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> Wer definiert denn, was ein übel beleumdetes Usw. ist?

Trenne dich von der Vorstellung, dass es einen deterministischen 
Algorithmus gibt, der in jeder Lebenslage ein klares Ergebnis liefert, 
was erlaubt ist und was nicht. Das ist auch dort nicht unbedingt 
eindeutig, wo sich die Rechtslage längst stabilisiert hat. Erst recht 
nicht hier, wo das noch nicht annähernd der Fall ist.

Tatsächlich sind wir gerade mitten im juristischen Limbo. Niemand weiss, 
was in diesem Zusammenhang erlaubt ist und was nicht. Der EuGH hat mehr 
Fragen aufgeworfen als beantwortet und dem LG Hamburg ist zu verdanken, 
diese Unsicherheit geradezu auf den Punkt gebracht zu haben.

Es ist absehbar, dass der EuGH sich nach vielen vielen Jahren durch alle 
Instanzen erneut diesem Thema wird widmen müssen. Es sei denn, das Recht 
wird eindeutig formuliert, aber die geradezu vorsätzlich eingebaut 
wirkende Unsicherheit mancher Gesetze legt dies nicht nahe. Bis dahin 
bleibt das Leben interessant.

> Merkst Du eigentlich, was eine konsequente Umsetzung des Urteils
> bedeuten würde? Das Internet in Deutschland wäre tot.

Natürlich sehe ich das. Weshalb es wahrscheinlich zukünftig anders 
lautende Urteile geben wird und sich eine leidlich sinnvolle 
Rechtsinterpretation durchsetzt. Bei leidigen Thema der Abmahnungen hat 
es mindestens ein Jahrzehnt gedauert, bis die Gerichte allmählich 
gemerkt haben, was sie für über die Jahre oft für einen Stuss 
durchgewunken haben. Zumal die Politik mit mehreren Anläufen unholfen 
oder vielleicht auch vorsätzlich schlecht gemachter Gesetze keine 
wirkliche Hilfe war.

Deshalb ist auch schade, dass der Prozess vor dem LG Hamburg abgebrochen 
wurde. Im Sinne der Rechtssicherheit wäre es besser, wenn er mindestens 
bis zum OLG gelaufen wäre, besser noch zum BGH. Zumindest wäre dann 
klarer, ob das das Internet mit europäischem Recht verträglich ist.

Recht entwickelt sich. Das ist nicht immer schön anzusehen. Nicht hier, 
und auch nicht beim leidigen Thema offener WLANs.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Magnus M. schrieb:
> Scheiße, ist das geil.... endlich haben wir Google an den Eiern!

Suchmaschinen sind privilegiert. Google haftet nur, wenn sie nach 
Aufforderung nicht löschen oder blockieren.

von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> Entschuldigung, aber das Problem sind weniger die Juristen, sondern vor
> allem die Abmahnanwälte, die sich jetzt auf diesen Spruch stützen
> können. Und denen geht es nicht um Logik, sondern nur um Geld.

Anwälte sich auch Juristen. Und auch die Abmahnanwälte verwenden dazu 
Logik. Mir gefällt sie so wenig wie dir.

Nochmal: Der Beschluss des LG Hamburg entstand im Rahmen einer 
einstweiligen Verfügung und reicht eigentlich nur Formulierungen des 
EuGH durch, ohne dass es dabei einen vollständigen Prozess gegeben 
hätte. Der schwarze Peter liegt damit beim EuGH, die Sache kocht aber 
jetzt erst so richtig hoch.

Einstweiligen Verfügungen sind zunächst keine Urteile in der Sache.

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Bis dahin
> bleibt das Leben interessant.

Das ist eine interessante Umschreibung für: Du kannst mit dem Geld 
Deinem Kind das Studium finanzieren - oder Du kannst es einem 
Abmahnanwalt in den Hintern schieben. Für beides reicht es leider nicht.

Heißt für mich, da ich es lieber meinem Kind als einem Rechtsverdreher 
gönne, dass ich auf meiner Webseite sämtliche Links auf Webseiten meiner 
Kunden entfernen werde. Und das auch auf der Webseite meines Bekannten - 
nein, nicht dem mit dem Bild, das war ich nicht - tun werde. Und schon 
ist das Internet ein Stück weiter kaputt.

Denn für "lassen wir es einfach mal drauf ankommen" habe ich definitiv 
weder genug Restlebenszeit noch genug umzuverteilendes Einkommen.

von Paul B. (paul_baumann)


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So ein Mist unterstützt nur die Ausleger von Leimruten bei der Arbeit. 
Resultat wird sein: Keiner traut sich mehr, zum Beweis oder zur 
Widerlegung von Irgendetwas einen Link einzufügen.

:(

MfG Paul

von (prx) A. K. (prx)


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Paul B. schrieb:
> So ein Mist unterstützt nur die Ausleger von Leimruten bei der Arbeit.
> Resultat wird sein: Keiner traut sich mehr, zum Beweis oder zur
> Widerlegung von Irgendetwas einen Link einzufügen.

Oder (hoffentlich): Viele kümmert es einen Scheissdreck und sie machen 
weiter. Und ein paar Prozesse später ist die Verfügung des LG Hamburg 
dort, wo schon manche anderen Urteile dieses Gerichtshofes gelandet 
sind. Auf dem Müllhaufen der Rechtsgeschichte.

von Paul B. (paul_baumann)


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A. K. schrieb:
> Oder (hoffentlich): Viele kümmert es einen Scheissdreck und sie machen
> weiter. Und ein paar Prozesse später ist die Verfügung des LG Hamburg
> dort, wo schon manche anderen Urteile dieses Gerichtshofes gelandet
> sind. Auf dem Müllhaufen der Rechtsgeschichte.

Nein. Dazu läßt sich damit zu viel Geld verdienen.

MfG Paul

von J. C. (corben002)


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Timm T. schrieb:
> Häh? Wenn da kein Link ist, ist da kein Link. Nur Text verlinkt
> nirgendwohin und macht keine Inhalte zugänglich.

Erzähl das mal einem Richter. Du hast Glück wenn er Dir keinen Vogel 
zeigt.

von (prx) A. K. (prx)


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Kommentar eines Anwalts, der sich öfter zum Internet-Recht äussert:
http://www.internet-law.de/2016/12/es-ist-wieder-riskant-links-zu-setzen.html

von Marcus H. (Firma: www.harerod.de) (lungfish) Benutzerseite


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Ist bekannt, wie teuer es für den Linksetzer gewesen wäre, wenn er die 
im Urteil erwähnte Unterlassungserklärung abgegeben hätte?

von (prx) A. K. (prx)


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Gemäss Aussage der klagenden Kanzlei war das Verfahren vor dem LG 
Hamburg übrigens bewusst als Musterverfahren angestrengt worden, um nach 
dem EuGH Urteil Rechtsklarheit zu schaffen.

von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> Das Internet in Deutschland wäre tot.

Nicht ganz. Nur der halbkommerzielle Teil. Vollständig werbe- und 
verkaufsfreie Privatseiten sind aussen vor. Gefährdet sind wohl 
massgeblich Blogger, kleine News-Aggregatoren und Gerüchteküchen, die 
gerne auf Quellen aller Art verlinken und ihre Seiten mit Werbung 
aufhübschen. Möglicherweise auch Vereine. Die traditionellen 
Nachrichtenmedien trinken meist aus etablierten Quellen und verlinken 
ohnehin schon kontrollierter.

Weshalb ich auch skeptisch bin, ob die Politik darauf reagieren wird. 
Denn das passt Politikern doch eigentlich ganz gut und es ist zudem 
Wasser auf die Mühlen von Springer&Co, die ja doch nicht gänzlich ohne 
Einfluss sind.

Foren wie dieses sind nicht betroffen, denn die haben ein 
Haftungprivileg bei Inhalten, die nicht vom Betreiber selbst sondern von 
den Forenteilnehmern stammen. Da reicht es wie bei Suchmaschinen aus, 
auf Anforderung zu löschen. Die Teilnehmer wiederum treten gewöhnlich 
ohne kommerzielles Interesse auf.

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Gefährdet sind wohl
> massgeblich Blogger, kleine News-Aggregatoren und Gerüchteküchen, die
> gerne auf Quellen aller Art verlinken und ihre Seiten mit Werbung
> aufhübschen.

Sämtliche Handwerksbetriebe, Kleinunternehmen, Selbständige, die sich 
auf einer Internetseite präsentieren und dabei auch andere verlinken.

Und nein, dazu müssen sie keinen Onlineshop haben. Es reicht, wenn der 
potentielle Kunde über die Webseite Kontakt aufnehmen kann. Und dazu ist 
sie ja mindestens da.

Natürlich auch der Private, sobald auf der Webseite nur ein Fitzel 
Werbung auftaucht, mit der er die Seite finanzieren könnte.

A. K. schrieb:
> Foren wie dieses sind nicht betroffen

Da lehnst Du Dich ja mächtig weit aus dem Fenster, das zu behaupten.

von Richard H. (richard_h27)


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Der Rechtstaat wird noch an den Juristen scheitern.

von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> Sämtliche Handwerksbetriebe, Kleinunternehmen, Selbständige, die sich
> auf einer Internetseite präsentieren und dabei auch andere verlinken.

Die müssen etwas darauf achten, worauf sie verlinken. Solche Seiten sind 
eher statisch, da scheint das machbar.

> Da lehnst Du Dich ja mächtig weit aus dem Fenster, das zu behaupten.

Nicht wirklich. §10 TMG: https://dejure.org/gesetze/TMG/10.html
Ist zudem nicht auf meinem Mist gewachsen. Ich habe bloss die oben 
verlinkte Kommentarsammlung der klagenden Kanzlei gelesen. Links sind 
eine feine Sache - man müsste sie nur nutzen ;-).

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Die müssen etwas darauf achten, worauf sie verlinken. Solche Seiten sind
> eher statisch, da scheint das machbar.

Obiges Beispiel ist real. Niemand KANN absolut sicherstellen, dass er 
nicht auf "illegales" Material verlinkt. Es ist schlichtweg nicht 
möglich.

von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> Obiges Beispiel ist real. Niemand KANN absolut sicherstellen, dass er
> nicht auf "illegales" Material verlinkt. Es ist schlichtweg nicht
> möglich.

Und ein Gericht wird das im Falle eines Falles auch zu würdigen wissen. 
Das Problem besteht darin, dass niemand weiss, welcher Aufwand 
getrieben werden muss, um auf der sicheren Seite zu sein. In diesem 
Musterverfahren wollte man sich dieser Frage wohl nähern. Pech gehabt.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Nochmal etwas Grundlagen zu einstweiligen Verfügungen: Diese werden 
meist ausschliesslich auf Grundlage der Argumentation des Antragstellers 
beschlossen. Der Antragsgegner erfährt davon erst nach dem Beschluss. 
Argumente des Antragsgegners werden also nicht betrachtet, es sei denn, 
er hat sie bereits vorher vorsorglich bei Gericht hinterlegt. Er kann 
sich nachträglich wehren, das ändert aber erst einmal nichts.

Wenn also das Gericht den Antrag nicht für bescheuert hält und der 
Begründung insoweit folgen kann, dass ein Abwarten des Ergebnisses der 
Verhandlung dem Antragsteller bleibenden Schaden zufügen würde, dann 
wird es dem wahrscheinlich folgen und entsprechend beschliessen.

Ob der Antragsgegner bei der Verlinkung darauf geachtet hatte war also 
nicht Bestandteil des Falls vor dem LG Hamburg. Das wär es erst bei 
einer Verhandlung gewesen.

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Und ein Gericht wird das im Falle eines Falles auch zu würdigen wissen.

Schön, dass Du offenbar soviel freie Zeit und zuviel Geld hast, Dich mit 
Abmahnanwälten rumzuschlagen und das vor Gericht auszufechten, weil 
irgendwelche bescheuerten Richter realitätsferne Sprüche ablassen.

Andere haben besseres zu tun, als diese Sozialschmarotzer 
durchzufüttern.

von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> Andere haben besseres zu tun, als diese Sozialschmarotzer
> durchzufüttern.

Meinst du damit die Luxemburger Richter, die Hamburger Richter, oder die 
Anwälte? Wenn du die Anwälte meinst: Um dies verhindern muss man einen 
Prozess durchziehen und gewinnen. Man muss also Zeit investieren, um es 
zu verhindern. Dies ist hier nicht geschehen.

Was hier vermutlich passiert ist, der Reihe nach:
- Es hat eine Abmahnung gegeben, einen Link zu entfernen.
- Der Abgemahnte hat dagegen Widerspruch eingelegt.
- Der Abmahnende erwirkte eine einstweilige Verfügung.
- Der Abgemahnte zog seinen Widerspruch zurück.

Es war also der Abgemahnte, der offenbar Besseres zu tun hatte, als den 
Prozess vollständig auszufechten. Seine Chancen bei einer Verhandlung zu 
bewerten obliegt ihm, das werde ich deshalb nicht kritisieren. Die 
Kosten für die einstweilige Verfügung hat er ohnehin schon zusätzlich an 
der Backe, bei einer verlorenen Verhandlung wären die Kosten der 
Verhandlung nochmal oben drauf gekommen.

Abmahnwesen und Prozessordnung sind so wie sie sind. Weder habe ich das 
erfunden, noch verteidige ich es, noch schlage ich mich derzeit mit 
Abmahnanwälten rum. Ich beschreibe es nur.

Weshalb betrachtest du also mich als Gegner? Weil ich in der Lage bin, 
sachlich zu denken statt mich in Gefühlen zu suhlen? Um das Abmahnwesen 
zu ändern bin ich der falsche Adressat.

: Bearbeitet durch User
von Daniel A. (daniel-a)


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von Timm T. (Gast)


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von Gerhard O. (gerhard_)


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Vielleicht sollten alle Kulturgüter in dunkle Verließe gesteckt werden. 
Dann kann sich die Menschheit nicht daran erfreuen und die Abmahnanwälte 
werden dann endlich glücklich werden und die Copyrightverträge werden 
dann endlich ihren Zweck erfüllen.

Aus kanadischer Hinsicht enttäuscht es mich, daß mir unzählige 
deutschsprachige Kulturgüter wegen geopolitischen Sperren im Internet 
unzugänglich sind. In eine global verbundenen Welt hat das keinen Sinn, 
finde ich.

In D gibt es zig Millionen legitimer Gebraucher solcher Werke. Die paar 
hundert tausend Ausländer dürften für rein privaten Gebrauch kaum 
signifikant ins Gewicht fallen. Es enttäuscht mich, daß jemand in D sich 
on-line einen interessanten TV beitrag ansehen kann, aber über der 
Grenze z.B in CH oder Ö oder Kanada geht das übers Internet ohne Proxies 
nicht. Warum kann das gesetzlich nicht besser geregelt werden? Warum 
müssen immer illegale Methoden in Betracht gezogen werden?

Es geht ja nicht um das Geld solange die Gebühren fair sind. Aber 
Material kategorisch unzugänglich machen um verträgliche Klausen zu 
honorieren verfehlt den Größeren Zweck.

Wenn Kulturgüter nicht gut zugänglich sind, dann haben sie sowieso 
keinen Sinn.

Der Copyright Schutz wird oft mißbraucht und in den Dreck gezogen.

Naja, was solls. Ich kann ja sowieso nicht viel dagegen machen. 
Irgendwie finde ich die Digitalisierung in dieser Hinsicht ganz hemmend.


Grüße,
A (quite) Grumpy Old Man

von (prx) A. K. (prx)


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Gerhard O. schrieb:
> Material kategorisch unzugänglich machen um verträgliche Klausen zu
> honorieren verfehlt den Größeren Zweck.

Wobei im hier betrachteten Fall die kostenlose Veröffentlichung des 
Bildes zulässig war. Es fehlte nur der von der Creative-Commons-Lizenz 
geforderte Hinweis auf Fotograf und Bildbearbeitung. Soviel sollte man 
bei Übernahme fremden Materials fairerweise schon erwarten dürfen.

von Gerhard O. (gerhard_)


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A. K. schrieb:
> Gerhard O. schrieb:
>> Material kategorisch unzugänglich machen um verträgliche Klausen zu
>> honorieren verfehlt den Größeren Zweck.
>
> Wobei im hier betrachteten Fall die kostenlose Veröffentlichung des
> Bildes zulässig war. Es fehlte nur der von der Creative-Commons-Lizenz
> geforderte Hinweis auf Fotograf und Bildbearbeitung. Soviel sollte man
> bei Übernahme fremden Materials fairerweise schon erwarten dürfen.

Da gebe ich Dir recht, trotzdem, anstatt Abnahnung könnte man nicht 
zuerst besser freundlich errinnern die notwendige Unterlassungen zu 
korrigieren? Ich finde, zuerst zu schießen und dann diskutieren ist 
irgendwie die falsche Reihenfolge.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Gerhard O. schrieb:
> Ich finde, zuerst zu schießen und dann diskutieren ist
> irgendwie die falsche Reihenfolge.

Yep, da kommen wir der Sache näher. Abmahnung als Geschäftsmodell, das 
ist das Problem.

von Gerhard O. (gerhard_)


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A. K. schrieb:
> Gerhard O. schrieb:
>> Ich finde, zuerst zu schießen und dann diskutieren ist
>> irgendwie die falsche Reihenfolge.
>
> Yep, da kommen wir der Sache näher. Abmahnung als Geschäftsmodell, das
> ist das Problem.

Leider!

von Timm T. (Gast)


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Gerhard O. schrieb:
> Es enttäuscht mich, daß jemand in D sich
> on-line einen interessanten TV beitrag ansehen kann, aber über der
> Grenze z.B in CH oder Ö oder Kanada geht das übers Internet ohne Proxies
> nicht.

Da hatte ich letztens eine interessante Diskussion mit dem Zweifelhaften 
Deutschen Fernsehen. Auf meine Frage, warum der Südtiroler, der keine 
GEZ zahlt, ZDF über Satellit problemlos empfangen kann, ich aber im 
Hotel in Italien keinen Livestream bekomme, weil Geoblocking, haben sie 
dann nicht mehr geantwortet.

von Gerhard O. (gerhard_)


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Timm T. schrieb:
> Gerhard O. schrieb:
>> Es enttäuscht mich, daß jemand in D sich
>> on-line einen interessanten TV beitrag ansehen kann, aber über der
>> Grenze z.B in CH oder Ö oder Kanada geht das übers Internet ohne Proxies
>> nicht.
>
> Da hatte ich letztens eine interessante Diskussion mit dem Zweifelhaften
> Deutschen Fernsehen. Auf meine Frage, warum der Südtiroler, der keine
> GEZ zahlt, ZDF über Satellit problemlos empfangen kann, ich aber im
> Hotel in Italien keinen Livestream bekomme, weil Geoblocking, haben sie
> dann nicht mehr geantwortet.

Die nehmen uns eben nicht ernst - Wir sind eben kleine Fische die man 
noch ungestraft ignorieren kann. Traurig, aber wahr.

Da würde ich mich an Deiner Stelle auch ärgern.

von (prx) A. K. (prx)


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Timm T. schrieb:
> GEZ zahlt, ZDF über Satellit problemlos empfangen kann, ich aber im
> Hotel in Italien keinen Livestream bekomme, weil Geoblocking, haben sie
> dann nicht mehr geantwortet.

Rechte und Kosten von eingekauftem Material beziehen sich auf ein 
vertraglich vereinbartes Zielpublikum. Wenn das Schweizer Fernsehen eine 
Serie oder Rechte an einer Sportübertragung einkauft und in Deutsch 
ausstrahlt, dann zahlt es dafür weniger, als wenn ein deutscher Sender 
das tut.

Grund: Unter den Deutschsprachigen gibt es vergleichsweise wenig 
Schweizer. Müssten die Schweizer für das gesamte weltweite daran 
möglicherweise interessierte Publikum zahlen, dann müssten sie 
Spielfilme und US-Serien in Mundart synchronisieren (Big Bang Theory auf 
Schwyzerdütsch?). Die wären sonst schlicht nicht finanzierbar.

Somit sind die Sender effektiv verpflichtet, die Ausbreitung zu 
begrenzen. Möglichst ohne dabei das Kind mit den Bade auszuschütten. Bei 
IP-TV ist ein gangbarer Weg wahlweise Geoblocking oder individuelle 
Registrierung des Zugangs. Bei Satelliten kommt neben der natürlichen 
Begrenzung des Satellitensignals eine Zwangsverschlüsselung in Betracht.

Folge: Da Schweizer und Österreicher sich nicht leisten können, die 
potentiell interessierte bundesdeutsche Kundschaft mitzuversorgen, sind 
deren Sat-Signale verschlüsselt, DVB-T ebenfalls.

Deutschland ist demgegenüber etwas grosszügiger ausgelegt, da CH/Ö 
numerisch vergleichsweise nicht allzu sehr ins Gewicht fällt und eine 
derart rigide Begrenzung offenbar nicht erforderlich ist. Weshalb 
Sat-Empfang bundesdeutscher Sender nicht zwangsverschlüsselt sein muss.

Der Rest dürfte mit Blick darauf implementiert sein, was zumutbar 
möglich ist, ohne zu viele Leute vor den Kopf zu stossen. Und was man 
halt früher so konnte und daher nicht so gerne einfach abschaltet. Sat 
gibts schon länger, da will man die Urlauber in Spanien nicht vom 
gewohnten TV abschneiden. IP-TV ist frischer, da muss man mit der darin 
im Prinzip möglichen weltweiten Ausbreitung überhaupt nicht erst 
anfangen.

Speziell internationale Sportveranstaltungen wie WM oder Olympia haben 
zudem die Besonderheit, dass Bilder dominieren, der Ton aber von 
minderer Bedeutung ist. Weshalb es gerade bei solchen Sendungen ganz 
besonders um Rechtezirkus und dessen Konsequenzen geht. Ein WM Endspiel 
tut es notfalls auch mit japanischem Kommentar.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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PS: Ein konsequent individualisierter Zugang, wie er bei verschlüsseltem 
Sat-Signal aber auch bei IP-TV mit Login möglich ist, birgt für 
öffentlich rechtliche Sender ein erhebliches Risiko. Denn wenn nur noch 
auf diese Art ein Zugang möglich sein sollte, dann bricht letztlich die 
Grundlage der bestehenden Finanzierung weg (Reizwort GEZ). Weshalb die 
ein sehr existentielles Interesse daran haben, das Material traditionell 
broadcast-mässig im D-Raum zu verbreiten. Aber aus den erwähnten 
Rechtegründen darüber hinaus nur begrenzt dürfen. Das ist in einer 
zunehmend globalisierten Welt naturgemäss ein Eiertanz.

von M. S. (bugles)


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Uhu U. schrieb:
> Diesen ganzen Link-Zinnober kann man doch umgehen, wenn man keinen Link
> einfügt, sondern einfach nur den URL hinschreibt. Dann muss der werte
> Leser zwar das Ding kopieren und dem Browser zu Fuß zu fressen geben,
> aber als Anbieter ist man aus dem Schneider.


Sehr traurig. Ich meien wo geht es hin mit dieser Welt und Gesellschaft.

Hier kann man wahrscheinlich selbst mit Anwalt nicht zwischen Recht und 
Unrecht entscheiden.

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