Folgende Frage: Man baut privat ein Gerät selber, d.h. es hat kein WEEE
und kein CE. Soweit ja erlaubt. Jetzt nimmt man das Gerät mit in den
Urlaub außerhalb der EU.
Wenn man jetzt wieder reinkommt und beim Zoll landen sollte, wie ist das
dann? Ziehen die das Gerät ein? Sollte man sich sicherheitshalber vor
der Ausreise Zollpapiere holen, um zu beweisen, daß das Gerät nicht
erstmalig in die EU importiert wird?
Nop schrieb:> Wenn man jetzt wieder reinkommt und beim Zoll landen sollte, wie ist das> dann? Ziehen die das Gerät ein? Sollte man sich sicherheitshalber vor> der Ausreise Zollpapiere holen, um zu beweisen, daß das Gerät nicht> erstmalig in die EU importiert wird?
Ich hatte das mal wegen einer neuen Spiegelreflexkamera gemacht, für
einen USA Urlaub.
Erst mal zum Zoll, dort warten, dann Formulare ausfüllen etc.
Und beim Wiedereinreisen hatte ich dann Probleme endlich jemanden zu
finden, der dann die Formalitäten abwickelt.
War ziemlich nervig.
ich hab das schon mal wegen dem Goldschmuck meiner Frau gemacht, weil
ich keine Lust hatte ev noch mal 19% Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.
Das kann ja bei Gold schnell teuer werden.
Hat aber im Nachinein bei der Wiedereinreise niemand interessiert obwohl
wir kontrolliert wurden.
Generell wuerde ich sagen das ist nur bei teuren Sachen notwendig wo
auch die Einfuhrumstatzsteuer schon schmerzhaft ist. Wegen ein paar Euro
wuerde ich mir den Papierkram nicht antun.
Eingezogen wird dein Geraet sicher nicht.
Thomas
Thomas schrieb:> Eingezogen wird dein Geraet sicher nicht.
Es geht ja nicht um das Geld wie bei der Kamera oder dem Schmuck. Ich
komme darauf, weil der Zoll z.B. auch so Kleinzeug wie Pebbble-Uhren
eingezogen hat aufgrund der fehlenden CE-Kennzeichnung.
Die Frage ist, ob das bei so einem Re-Import auch passieren kann, wenn
die denken, man würde das Gerät erstmalig in der EU in den Vekehr
bringen.
Nop schrieb:> Die Frage ist, ob das bei so einem Re-Import auch passieren kann, wenn> die denken, man würde das Gerät erstmalig in der EU in den Vekehr> bringen.
Meines Wissens gibt es auch heute noch die Möglichkeit die Artikel
welches man ausführen und wieder einführen will vor der Ausreise beim
Zoll zu deklarieren.
Ist aber ein ziemlicher bürokratischer Aufwand. Aber wohl die einzige
Möglichkeit sich vor deinen Befürchtungen zu schützen.
Ralph Berres
Formular zu temporären Ausfuhr, beispielsweise auch von Messegütern,
heißt CARNET ATA. Fehlendes CE- Zeichen kann immer zum Einzug des
Zollgutes führen.
Das schrieb:> Fehlendes CE- Zeichen kann immer zum Einzug des> Zollgutes führen.
Können die das dann trotzdem so einfach einziehen? Man hat es ja nicht
erstmalig importiert und in den Verkehr gebracht. Es war ja schon ( wenn
auch widerrechtlich in Verkehr gebracht.).
Wie sieht es aus mit Eigenbauten, bei welche nie beabsichtigt ist ( war
) das sie veräußert werden soll.
Kann der Zoll die auch so einfach einziehen, wenn man zuvor ein Carnet
ausgefüllt hat, um sie mit auf Urlaubsreise zu nehmen?
Ralph B. schrieb:> Können die das dann trotzdem so einfach einziehen? Man hat es ja nicht> erstmalig importiert und in den Verkehr gebracht.
Das ist völlig egal. Die Regeln besagen: Einfuhr!
Neben der erlaubten Menge Zigaretten nach einer Butterfahrt sind auch
die vorher (legal und versteuert!) gekauften und damit wieder
eingeführten Zigaretten zu viel.
Lutz schrieb:> Neben der erlaubten Menge Zigaretten nach einer Butterfahrt sind auch> die vorher (legal und versteuert!) gekauften und damit wieder> eingeführten Zigaretten zu viel.
Auch wenn du mit einen Kaufbeleg nachweisen kannst, das sie schon legal
versteuert worden?
Ralph B. schrieb:> Wie sieht es aus mit Eigenbauten, bei welche nie beabsichtigt ist ( war> ) das sie veräußert werden soll.
Exakt. Die waren in dem Sinne nie im Verkehr, und sie waren vor der
Ausreise ja auch völlig legal hier.
Lutz schrieb:> Das ist völlig egal. Die Regeln besagen: Einfuhr!
Wenn sie vorher schon drin waren, ist es keine Einfuhr. Genau wie bei
der neuen Spiegelreflexkamera aus dem 2. Post des Threads.
Genau deswegen frage ich, ob man da diesen vorher-Status vor der
Ausreise beim Zoll dokumentieren soll/kann/muß.
Lutz schrieb:> Neben der erlaubten Menge Zigaretten nach einer Butterfahrt sind auch> die vorher (legal und versteuert!) gekauften und damit wieder> eingeführten Zigaretten zu viel.
Nein, denn die vorher gekauften und versteuerten haben auf der Packung
bereits die deutsche Steuerbanderole, die jedenfalls bei der Rückkehr
nach Deutschland gil. OK, nicht unbedingt bei Rückkehr in andere
EU-Länder, weil Tabakwaren da spezielle nationale Bestimmungen haben.
Nop schrieb:> Genau deswegen frage ich, ob man da diesen vorher-Status vor der> Ausreise beim Zoll dokumentieren soll/kann/muß.
Ich würde sagen es ist sinnvoll.
Ralph Berres
Ralph B. schrieb:> Lutz schrieb:>> Neben der erlaubten Menge Zigaretten nach einer Butterfahrt sind auch>> die vorher (legal und versteuert!) gekauften und damit wieder>> eingeführten Zigaretten zu viel.>> Auch wenn du mit einen Kaufbeleg nachweisen kannst, das sie schon legal> versteuert worden?
Auch dann. Wobei es ja hier egal ist, da eine Steuerbanderole drauf ist.
Und einen eindeutigen Kaufbeleg für genau diese Schachtel Zigaretten
kann es hier sowieso nicht geben.
Übrigens: Zigaretten jetzt nicht z.B. mit der Einfuhrumsatzsteuer
verwechseln. Eine Kamera z.B. würde dazu passen.
Wie gesagt: Die Einfuhr ist hier geregelt, nicht wer wer wann was wo an
wen bezahlt hat (oder auch nicht).
Man findet auf der Seite www.zoll.de das Formular 0330 (Vereinfachte
Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr).
Viel braucht dort nicht ausgefüllt zu werden. Damit und mit der Ware
(idealerweise mit Foto, falls die Ware keine Seriennummer hat) kann man
sich auch schon vor Reiseantritt bei seinem Binnenzollamt melden und
bekommt das abgestempelt.
Braucht man es bei der Rückreise, zeigt man es vor und schmeißt es
ansonsten weg.