Forum: Offtopic Zoll und Re-Import von Eigenbauten?


von Nop (Gast)


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Folgende Frage: Man baut privat ein Gerät selber, d.h. es hat kein WEEE 
und kein CE. Soweit ja erlaubt. Jetzt nimmt man das Gerät mit in den 
Urlaub außerhalb der EU.

Wenn man jetzt wieder reinkommt und beim Zoll landen sollte, wie ist das 
dann? Ziehen die das Gerät ein? Sollte man sich sicherheitshalber vor 
der Ausreise Zollpapiere holen, um zu beweisen, daß das Gerät nicht 
erstmalig in die EU importiert wird?

: Verschoben durch Moderator
von Der Andere (Gast)


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Nop schrieb:
> Wenn man jetzt wieder reinkommt und beim Zoll landen sollte, wie ist das
> dann? Ziehen die das Gerät ein? Sollte man sich sicherheitshalber vor
> der Ausreise Zollpapiere holen, um zu beweisen, daß das Gerät nicht
> erstmalig in die EU importiert wird?

Ich hatte das mal wegen einer neuen Spiegelreflexkamera gemacht, für 
einen USA Urlaub.
Erst mal zum Zoll, dort warten, dann Formulare ausfüllen etc.
Und beim Wiedereinreisen hatte ich dann Probleme endlich jemanden zu 
finden, der dann die Formalitäten abwickelt.
War ziemlich nervig.

von Thomas (Gast)


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ich hab das  schon mal wegen dem Goldschmuck meiner Frau gemacht, weil 
ich keine Lust hatte ev noch mal 19% Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen. 
Das kann ja bei Gold schnell teuer werden.
Hat aber im Nachinein bei der Wiedereinreise niemand interessiert obwohl 
wir kontrolliert wurden.
Generell wuerde ich sagen das ist nur bei teuren Sachen notwendig wo 
auch die Einfuhrumstatzsteuer schon schmerzhaft ist. Wegen ein paar Euro 
wuerde ich mir den Papierkram nicht antun.
Eingezogen wird dein Geraet sicher nicht.

Thomas

von Nop (Gast)


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Thomas schrieb:
> Eingezogen wird dein Geraet sicher nicht.

Es geht ja nicht um das Geld wie bei der Kamera oder dem Schmuck. Ich 
komme darauf, weil der Zoll z.B. auch so Kleinzeug wie Pebbble-Uhren 
eingezogen hat aufgrund der fehlenden CE-Kennzeichnung.

Die Frage ist, ob das bei so einem Re-Import auch passieren kann, wenn 
die denken, man würde das Gerät erstmalig in der EU in den Vekehr 
bringen.

von Ralph B. (rberres)


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Nop schrieb:
> Die Frage ist, ob das bei so einem Re-Import auch passieren kann, wenn
> die denken, man würde das Gerät erstmalig in der EU in den Vekehr
> bringen.

Meines Wissens gibt es auch heute noch die Möglichkeit die Artikel 
welches man ausführen und wieder einführen will vor der Ausreise beim 
Zoll zu deklarieren.

Ist aber ein ziemlicher bürokratischer Aufwand. Aber wohl die einzige 
Möglichkeit sich vor deinen Befürchtungen zu schützen.

Ralph Berres

von Das (Gast)


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Formular zu temporären Ausfuhr, beispielsweise auch von Messegütern, 
heißt CARNET ATA. Fehlendes CE- Zeichen kann immer zum Einzug des 
Zollgutes führen.

von Ralph B. (rberres)


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Das schrieb:
> Fehlendes CE- Zeichen kann immer zum Einzug des
> Zollgutes führen.

Können die das dann trotzdem so einfach einziehen? Man hat es ja nicht 
erstmalig importiert und in den Verkehr gebracht. Es war ja schon ( wenn 
auch widerrechtlich in Verkehr gebracht.).

Wie sieht es aus mit Eigenbauten, bei welche nie beabsichtigt ist ( war 
) das sie veräußert werden soll.

Kann der Zoll die auch so einfach einziehen, wenn man zuvor ein Carnet 
ausgefüllt hat, um sie mit auf Urlaubsreise zu nehmen?

von Georg G. (df2au)


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Das schrieb:
> CARNET ATA

Dann viel Spass bei Beantragen. Das kostet Zeit und Gebühren. Und 
Formulare en masse... muss man sich das wirklich antun?

von Lutz (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Können die das dann trotzdem so einfach einziehen? Man hat es ja nicht
> erstmalig importiert und in den Verkehr gebracht.

Das ist völlig egal. Die Regeln besagen: Einfuhr!

Neben der erlaubten Menge Zigaretten nach einer Butterfahrt sind auch 
die vorher (legal und versteuert!) gekauften und damit wieder 
eingeführten Zigaretten zu viel.

von Ralph B. (rberres)


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Lutz schrieb:
> Neben der erlaubten Menge Zigaretten nach einer Butterfahrt sind auch
> die vorher (legal und versteuert!) gekauften und damit wieder
> eingeführten Zigaretten zu viel.

Auch wenn du mit einen Kaufbeleg nachweisen kannst, das sie schon legal 
versteuert worden?

von Nop (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Wie sieht es aus mit Eigenbauten, bei welche nie beabsichtigt ist ( war
> ) das sie veräußert werden soll.

Exakt. Die waren in dem Sinne nie im Verkehr, und sie waren vor der 
Ausreise ja auch völlig legal hier.

Lutz schrieb:
> Das ist völlig egal. Die Regeln besagen: Einfuhr!

Wenn sie vorher schon drin waren, ist es keine Einfuhr. Genau wie bei 
der neuen Spiegelreflexkamera aus dem 2. Post des Threads.

Genau deswegen frage ich, ob man da diesen vorher-Status vor der 
Ausreise beim Zoll dokumentieren soll/kann/muß.

Lutz schrieb:
> Neben der erlaubten Menge Zigaretten nach einer Butterfahrt sind auch
> die vorher (legal und versteuert!) gekauften und damit wieder
> eingeführten Zigaretten zu viel.

Nein, denn die vorher gekauften und versteuerten haben auf der Packung 
bereits die deutsche Steuerbanderole, die jedenfalls bei der Rückkehr 
nach Deutschland gil. OK, nicht unbedingt bei Rückkehr in andere 
EU-Länder, weil Tabakwaren da spezielle nationale Bestimmungen haben.

von Ralph B. (rberres)


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Nop schrieb:
> Genau deswegen frage ich, ob man da diesen vorher-Status vor der
> Ausreise beim Zoll dokumentieren soll/kann/muß.

Ich würde sagen es ist sinnvoll.

Ralph Berres

von Lutz (Gast)


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Ralph B. schrieb:
> Lutz schrieb:
>> Neben der erlaubten Menge Zigaretten nach einer Butterfahrt sind auch
>> die vorher (legal und versteuert!) gekauften und damit wieder
>> eingeführten Zigaretten zu viel.
>
> Auch wenn du mit einen Kaufbeleg nachweisen kannst, das sie schon legal
> versteuert worden?

Auch dann. Wobei es ja hier egal ist, da eine Steuerbanderole drauf ist. 
Und einen eindeutigen Kaufbeleg für genau diese Schachtel Zigaretten 
kann es hier sowieso nicht geben.

Übrigens: Zigaretten jetzt nicht z.B. mit der Einfuhrumsatzsteuer 
verwechseln. Eine Kamera z.B. würde dazu passen.

Wie gesagt: Die Einfuhr ist hier geregelt, nicht wer wer wann was wo an 
wen bezahlt hat (oder auch nicht).

von Reiseleiter (Gast)


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Man findet auf der Seite www.zoll.de das Formular 0330 (Vereinfachte 
Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr).
Viel braucht dort nicht ausgefüllt zu werden. Damit und mit der Ware 
(idealerweise mit Foto, falls die Ware keine Seriennummer hat) kann man 
sich auch schon vor Reiseantritt bei seinem Binnenzollamt melden und 
bekommt das abgestempelt.
Braucht man es bei der Rückreise, zeigt man es vor und schmeißt es 
ansonsten weg.

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