Hallo Gemeinde,
bei uns herrscht eine Vertrauensarbeitszeit (40h/Woche) die eigentlich
im gleitenden Schnitt von jedem eingehalten werden.
Problem:
Mein Kollege ist bei seinem Vorgesetzten in Ungnade gefallen, da er Ihn
bei einem Mobbing eines Mit-Kollegen zur Rede gestellt hat.
Nun beginnt der Kindergarten:
Ihm wird unterstellt das er seine Arbeitszeiten nicht einhält (was
gelogen ist, er ist immer der erste Morgen im Büro. Seine Arbeit selbst
ist erste Klasse). Entsprechend wurde er verdonnert, Komm- und
Geh-Zeiten sowie Pausen zu notieren. Jedes Verschwinden muss angemeldet
werden.
Aufzeichnungspflicht bei Überstunden ist keine Frage. Das muss und tut
jeder freiwillig. Neuer Arbeitgeber suchen ist höchste Priorität. Aber
bis zum nahtlosen Wechsel benötigt er ein wenig Kanonenfutter.. zumal
die Kuh noch widerwillig Milch abgibt.
Bisher:
Ich habe ihm bis dato geraten, vorübergehend einer Gewerkschaft
beizutreten und eine Rechtsschutz abzuschließen. Für 2 Jahre.
Aber kann man etwas gegen diese die lächerlichen Aufzeichnungspflichten
tun?
Gibt es "Dummy Guide der Arbeitnehmerrechte im Kindergartenkrieg"?
Meiner Einschätzung nach sollte es ausreichen, einmal mit der Faust auf
den Tisch zu knallen. Aber hier fehlt mir als Hochvoltfrickler die
Spannung :-)
Erst mal ein paar Hinweise:
Bei Rechtsschutz-Versichdrungen gibt es immer Sperr-Klauseln und
-Fritsen. Fast immer gilt eine solche Versicherung erst für Probleme,
die nach Abschluss der Versicherung auftreten. Für ein laufendes /
bestehendes Arbeitsverhältnis kbeifen die meisten Versicherungen. Also
das "Kleingedruckte" im Versicherungvertrag ganz genau lesen. Gleiches
gilt auch bei Rechtsschutz über eibe Gwerkschaft.
Gibt es in dem Betrieb eien Arbeitbehmer-Vertetung (Betriebsrat)? So wie
siech das anhört wahrscheinlich nicht. Der Kollegen könnte sich da ja
mal ein wenig "hervortun" und sowas ins Leben rufen. Das setzt natürlich
voraus, dass die Belegschaft sowas auch mitmacht. Sobald eine Wahl einer
Arbeitnehmer-Vertetung gestartet ist und eine Wahlliste besteht, haben
der Wahlausschuss (das Gremium, welches die Wahl organisiert und
durchführt) die Kandidaten bis zum Abschluss der Wahl erstmal
Kündigungsschutz. Wenn dann dien Betriebsrat besteht, haben dann die
Mitglieder des Gremiums (--> Betriebsrat und die Ersatzmitglieder) auch
Kündigungsschutz. In wieweit der dann hilft, ist immer offen. Wenn ein
Arbeitgeber einen Angestellten loswerden will, muss er nur richtig
suchen. Dann findet sichg schon eine Kündigungsgrund. Zur Not geht man
zu einer Kanzlei, die sich darauf speziualisiert hat, für den
Arbeitnehmer unliebsame Angestellte zu "entsorgen".
Und zum Schluss noch eine, vermutlich aber überflüssige Frage: Wie sieht
es mit einer "Versöhnung" der beiden "Kriegsparteien" aus? Besteht da
eine Chance, wieder zu einem halbwegs sachlichen erhältniss
zurückzukommen? Klingt zwar erst mal nicht danach, aber vielleicht geht
es ja doch!
Schnegge schrieb:> Ich habe ihm bis dato geraten, vorübergehend einer Gewerkschaft> beizutreten und eine Rechtsschutz abzuschließen. Für 2 Jahre.
Sinnlos, weil der Konflikt ja schon akut ist. Gibts einen Betriebsrat?
> Aber kann man etwas gegen diese die lächerlichen Aufzeichnungspflichten> tun?
An für sich muss man sich nur an den Vertrag halten.
Allerdings kann der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch
machen.
Außerdem kann man sich gegen Falschbehauptungen wehren, insbesondere
wenn eine Abmahnung gegenständlich ist.
> Gibt es "Dummy Guide der Arbeitnehmerrechte im Kindergartenkrieg"?
Wüsste ich nicht, aber anders betitelt, kann das schon sein.
> Meiner Einschätzung nach sollte es ausreichen, einmal mit der Faust auf> den Tisch zu knallen. Aber hier fehlt mir als Hochvoltfrickler die> Spannung :-)
Wieso DIR? Ich denke es geht um einen Kollegen?
Schnegge schrieb:> Ihm wird unterstellt das er seine Arbeitszeiten nicht einhält (was> gelogen ist, er ist immer der erste Morgen im Büro. Seine Arbeit selbst> ist erste Klasse). Entsprechend wurde er verdonnert, Komm- und> Geh-Zeiten sowie Pausen zu notieren. Jedes Verschwinden muss angemeldet> werden.
Was bringt denn das? Als Beweis ist das jedenfalls gerichtlich
untauglich. Da könnte der AG ja dagegen die Einrede geltend machen.
So was würde ich mir aber begründen lassen und meinerseits die Einrede
geltend machen.
Cyborg schrieb:>> Meiner Einschätzung nach sollte es ausreichen, einmal mit der Faust auf>> den Tisch zu knallen. Aber hier fehlt mir als Hochvoltfrickler die>> Spannung :-)>> Wieso DIR? Ich denke es geht um einen Kollegen?
Ich denke, es geht in Wirklichkeit um ihn. ;)
Rechtsverdreher schrieb:> Rechtsverdreher
Eher Buchstabenvergewaltiger, auch wenn so einiges stimmt.
Allerdings gehts doch erst mal nur um eine Kleinigkeit, denn
es bringt dem AG nichts, wenn die Aktion nicht durch einen
Dritten validiert wird.
genervt schrieb:> Ich denke, es geht in Wirklichkeit um ihn. ;)
Sehe ich auch so und tatsächlich ist das wohl nur Trollerei,
aber es ist doch noch gar nicht Freitag. ;-b
Schnegge schrieb:> Entsprechend wurde er verdonnert, Komm- und> Geh-Zeiten sowie Pausen zu notieren.
Ja und? Textdatei pflegen in der man die Komm-/Gehzeiten von der
Armbanduhr abgelesen einträgt ist doch eine Kleinigkeit. Gibt sicher
eine App dafür, Stichwort Stechuhr. Oder Papier und Stift ...
Meines Wissens ist der AG auch bei Vertrauensarbeitszeit verpflichtet
Anwesenheitszeiten zu protokollieren um die Einhaltung der maximalen
Arbeitszeit zu gewährleisten.
Schnegge schrieb:> Mein Kollege ist bei seinem Vorgesetzten in Ungnade gefallen, da er Ihn> bei einem Mobbing eines Mit-Kollegen zur Rede gestellt hat.
Na - das eigentlich interessante ist doch das hier. Wenn das wirklich
der Fall wäre, dann sollte man mal etwas dagegen unternehmen.
Stell dir nur mal vor, das wird nicht unterbunden und schleicht sich
langsam als Normalzustand ein. Hat einmal geklappt, wird wieder klappen.
Das kann verheerende Folgen haben.
Cyborg schrieb:> Schnegge schrieb:>> Aber kann man etwas gegen diese die lächerlichen Aufzeichnungspflichten>> tun?>> An für sich muss man sich nur an den Vertrag halten.> Allerdings kann der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch> machen.
Ja, aber die Weisung jede Abwesenheit zu melden und aufzuzeichnen
höchtwahrcheinlich unzumutbar ist, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag
Vertraunsarbeitszeit vereinbart wurde und sie im Betrieb üblich ist.
Dahe würde ich der Anweisung nicht folgen. Allerdings würde ich in der
nächsten Zeit alles unterlassen, was als Verstoß gegen die
Arbeitnehmerpflichten ausgelegt werden könnte, insbesondere im Bezug auf
die Arbeitszeiten. Auch würde ich selbst die Arbietszeiten notieren, nur
für mich, um eventuell einen Beweis für das Gericht zu haben, falls der
AG abmahnt oder sogar kündigt.
Schnegge schrieb:> bei uns herrscht eine Vertrauensarbeitszeit (40h/Woche) die eigentlich> im gleitenden Schnitt von jedem eingehalten werden.
Was im Endeffekt IMMER nur gut für den AG ist. Weil man dann schön immer
ein bisschen mehr arbeitet um nur nicht zu wenig zu arbeiten. Unvergütet
natürlich.
> Ihm wird unterstellt das er seine Arbeitszeiten nicht einhält (was> gelogen ist, er ist immer der erste Morgen im Büro. Seine Arbeit selbst> ist erste Klasse). Entsprechend wurde er verdonnert, Komm- und> Geh-Zeiten sowie Pausen zu notieren. Jedes Verschwinden muss angemeldet> werden.
Sollte man sowieso machen. Wo ist also das Problem? Das hat nur Vorteile
und bei ANs mit Stempeluhr völlig normal.
> Ich habe ihm bis dato geraten, vorübergehend einer Gewerkschaft> beizutreten und eine Rechtsschutz abzuschließen. Für 2 Jahre.
Deine Ratschläge sind komplett für die Tonne. Ich würde an deiner Stelle
davon absehen weiterhin Tipps zu geben.
> Aber kann man etwas gegen diese die lächerlichen Aufzeichnungspflichten> tun?
Warum sollte er? Wo ist das Problem? Wie weiß er denn bitte sonst für
sich selbst wie viel er arbeitet? Wie wissen dass die anderen bei euch?
Pi mal Daumen?
Natürlich könnte man sich auf den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz
zurückziehen und vor dem Arbeitsgericht klagen, weil NUR ER das machen
muss. DAS wäre Kindergarten und von wenig Erfolg gekrönt.
Also mach deine Aufzeichnungen und sei ruhig.
Cyblord -. schrieb:>> bei uns herrscht eine Vertrauensarbeitszeit (40h/Woche) die eigentlich>> im gleitenden Schnitt von jedem eingehalten werden.>> Was im Endeffekt IMMER nur gut für den AG ist. Weil man dann schön immer> ein bisschen mehr arbeitet um nur nicht zu wenig zu arbeiten. Unvergütet> natürlich.
So ist es!
Cyblord -. schrieb:>> ist erste Klasse). Entsprechend wurde er verdonnert, Komm- und>> Geh-Zeiten sowie Pausen zu notieren. Jedes Verschwinden muss angemeldet>> werden.>> Sollte man sowieso machen. Wo ist also das Problem? Das hat nur Vorteile> und bei ANs mit Stempeluhr völlig normal.
Wer seine Zeiten nicht aufschreibt ist selbst schuld. Wo ist das
Problem? Ich habe seit vielen Jahren Vertrauensarbeitszeit incl.
Gleitzeit, ich habe einen Wochenkalender auf dem Tisch, wo ich jeden
Morgen und Abend meine Zeit eintrage. Die Kalender der letzten 5 Jahre
liegen im Rollcontainer, wenn mir da jemand was will kann ICH einen
Beleg vorweisen. Dann muss mir der AG erst mal das Gegenteil beweisen.
Der Andere schrieb:> Wer seine Zeiten nicht aufschreibt ist selbst schuld. Wo ist das> Problem? Ich habe seit vielen Jahren Vertrauensarbeitszeit incl.> Gleitzeit, ich habe einen Wochenkalender auf dem Tisch, wo ich jeden> Morgen und Abend meine Zeit eintrage.
Was steht da eigentlich im Arbeitsvertrag? 40 Stunden Arbeitszeit?
Hier fühlt sich jemand seines Privilegs beraubt, denke ich.
Hat alles zwei Medallien. (ähemm, zwei Seiten)
Vertrauensarbeitszeit kann sogar so geregelt werden, das nur "ab
Teamleiter aufwärts" diese angewandt wird. Kommen und gehen wird "aus
Versicherungstechnischen Gründen" erfasst. Auch um sicher zustellen, das
eine tgl. Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten wird.
Das genau diese Kollegen ihre Arbeit nicht immer in acht Stunden
schaffen, weil sie soo viel zu tun haben, wird in den Raucherpausen
belohnt, weil eben jene kurzen Pausen von diesen nicht nachgearbeitet
werden müssen.
Alles nicht einfach.
Ich stemple mich zu jeder Raucherpause aus und ein. Ich generiere damit
einen Verwaltungsakt, den ich nicht nachvollziehen kann, aber darüber
mache ich mir keine Gedanken. Wichtiger ist, das meine "Basisströme
einingermaße passen/hinhauen", sprich, das meine Arbeit ordentlich wird
am Ende...
StromTuner
genervt schrieb:> 40 Stunden Arbeitszeit?
Bei mir ja. Genaue Formulierung weiss ich nicht.
1 Gleittag im Monat wenn genügend Stunden da sind.
Die Zeiten müssen sowiso in einer Software in Projekte erfasst werden,
insofern muss man eh aufschreiben.
Wir sind gerade umgezogen, im alten Gebäude gab es ein Zugangssystem das
einem die Zeiten jeden Tag gemailt hat, jetzt im neuen gibt es zwar eine
personalisierte Zugangskontrolle aber noch keine verfügbaren Daten.
Zudem keine Erfassung wenn man das Gebäude verlässt.
Der alte Chef, der die Firma von 2 Jahren verkauft hat hat die Zeiten
stichprobenartig kontrolliert, mit dem neuen Eigentümer bis jetzt noch
nichts derartiges.
> Autor: Schnegge (Gast)> Datum: 03.01.2017 18:12> Meiner Einschätzung nach sollte es ausreichen, einmal mit der Faust auf> den Tisch zu knallen.
Wieso auf den Tisch ?
> Aber hier fehlt mir als Hochvoltfrickler die Spannung :-)
Hast du kein Salz auf der Jacke ?