Hallo Gemeinde, bei uns herrscht eine Vertrauensarbeitszeit (40h/Woche) die eigentlich im gleitenden Schnitt von jedem eingehalten werden. Problem: Mein Kollege ist bei seinem Vorgesetzten in Ungnade gefallen, da er Ihn bei einem Mobbing eines Mit-Kollegen zur Rede gestellt hat. Nun beginnt der Kindergarten: Ihm wird unterstellt das er seine Arbeitszeiten nicht einhält (was gelogen ist, er ist immer der erste Morgen im Büro. Seine Arbeit selbst ist erste Klasse). Entsprechend wurde er verdonnert, Komm- und Geh-Zeiten sowie Pausen zu notieren. Jedes Verschwinden muss angemeldet werden. Aufzeichnungspflicht bei Überstunden ist keine Frage. Das muss und tut jeder freiwillig. Neuer Arbeitgeber suchen ist höchste Priorität. Aber bis zum nahtlosen Wechsel benötigt er ein wenig Kanonenfutter.. zumal die Kuh noch widerwillig Milch abgibt. Bisher: Ich habe ihm bis dato geraten, vorübergehend einer Gewerkschaft beizutreten und eine Rechtsschutz abzuschließen. Für 2 Jahre. Aber kann man etwas gegen diese die lächerlichen Aufzeichnungspflichten tun? Gibt es "Dummy Guide der Arbeitnehmerrechte im Kindergartenkrieg"? Meiner Einschätzung nach sollte es ausreichen, einmal mit der Faust auf den Tisch zu knallen. Aber hier fehlt mir als Hochvoltfrickler die Spannung :-)
Habt ihr keinen BR? Sonst wendet euch an den Vorgesetzten dieses Vorgesetzten oder an die Geschäftsführung.
Erst mal ein paar Hinweise: Bei Rechtsschutz-Versichdrungen gibt es immer Sperr-Klauseln und -Fritsen. Fast immer gilt eine solche Versicherung erst für Probleme, die nach Abschluss der Versicherung auftreten. Für ein laufendes / bestehendes Arbeitsverhältnis kbeifen die meisten Versicherungen. Also das "Kleingedruckte" im Versicherungvertrag ganz genau lesen. Gleiches gilt auch bei Rechtsschutz über eibe Gwerkschaft. Gibt es in dem Betrieb eien Arbeitbehmer-Vertetung (Betriebsrat)? So wie siech das anhört wahrscheinlich nicht. Der Kollegen könnte sich da ja mal ein wenig "hervortun" und sowas ins Leben rufen. Das setzt natürlich voraus, dass die Belegschaft sowas auch mitmacht. Sobald eine Wahl einer Arbeitnehmer-Vertetung gestartet ist und eine Wahlliste besteht, haben der Wahlausschuss (das Gremium, welches die Wahl organisiert und durchführt) die Kandidaten bis zum Abschluss der Wahl erstmal Kündigungsschutz. Wenn dann dien Betriebsrat besteht, haben dann die Mitglieder des Gremiums (--> Betriebsrat und die Ersatzmitglieder) auch Kündigungsschutz. In wieweit der dann hilft, ist immer offen. Wenn ein Arbeitgeber einen Angestellten loswerden will, muss er nur richtig suchen. Dann findet sichg schon eine Kündigungsgrund. Zur Not geht man zu einer Kanzlei, die sich darauf speziualisiert hat, für den Arbeitnehmer unliebsame Angestellte zu "entsorgen". Und zum Schluss noch eine, vermutlich aber überflüssige Frage: Wie sieht es mit einer "Versöhnung" der beiden "Kriegsparteien" aus? Besteht da eine Chance, wieder zu einem halbwegs sachlichen erhältniss zurückzukommen? Klingt zwar erst mal nicht danach, aber vielleicht geht es ja doch!
Schnegge schrieb: > Ich habe ihm bis dato geraten, vorübergehend einer Gewerkschaft > beizutreten und eine Rechtsschutz abzuschließen. Für 2 Jahre. Sinnlos, weil der Konflikt ja schon akut ist. Gibts einen Betriebsrat? > Aber kann man etwas gegen diese die lächerlichen Aufzeichnungspflichten > tun? An für sich muss man sich nur an den Vertrag halten. Allerdings kann der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Außerdem kann man sich gegen Falschbehauptungen wehren, insbesondere wenn eine Abmahnung gegenständlich ist. > Gibt es "Dummy Guide der Arbeitnehmerrechte im Kindergartenkrieg"? Wüsste ich nicht, aber anders betitelt, kann das schon sein. > Meiner Einschätzung nach sollte es ausreichen, einmal mit der Faust auf > den Tisch zu knallen. Aber hier fehlt mir als Hochvoltfrickler die > Spannung :-) Wieso DIR? Ich denke es geht um einen Kollegen? Schnegge schrieb: > Ihm wird unterstellt das er seine Arbeitszeiten nicht einhält (was > gelogen ist, er ist immer der erste Morgen im Büro. Seine Arbeit selbst > ist erste Klasse). Entsprechend wurde er verdonnert, Komm- und > Geh-Zeiten sowie Pausen zu notieren. Jedes Verschwinden muss angemeldet > werden. Was bringt denn das? Als Beweis ist das jedenfalls gerichtlich untauglich. Da könnte der AG ja dagegen die Einrede geltend machen. So was würde ich mir aber begründen lassen und meinerseits die Einrede geltend machen.
Cyborg schrieb: >> Meiner Einschätzung nach sollte es ausreichen, einmal mit der Faust auf >> den Tisch zu knallen. Aber hier fehlt mir als Hochvoltfrickler die >> Spannung :-) > > Wieso DIR? Ich denke es geht um einen Kollegen? Ich denke, es geht in Wirklichkeit um ihn. ;)
Rechtsverdreher schrieb: > Rechtsverdreher Eher Buchstabenvergewaltiger, auch wenn so einiges stimmt. Allerdings gehts doch erst mal nur um eine Kleinigkeit, denn es bringt dem AG nichts, wenn die Aktion nicht durch einen Dritten validiert wird.
genervt schrieb: > Ich denke, es geht in Wirklichkeit um ihn. ;) Sehe ich auch so und tatsächlich ist das wohl nur Trollerei, aber es ist doch noch gar nicht Freitag. ;-b
Schnegge schrieb: > Entsprechend wurde er verdonnert, Komm- und > Geh-Zeiten sowie Pausen zu notieren. Ja und? Textdatei pflegen in der man die Komm-/Gehzeiten von der Armbanduhr abgelesen einträgt ist doch eine Kleinigkeit. Gibt sicher eine App dafür, Stichwort Stechuhr. Oder Papier und Stift ... Meines Wissens ist der AG auch bei Vertrauensarbeitszeit verpflichtet Anwesenheitszeiten zu protokollieren um die Einhaltung der maximalen Arbeitszeit zu gewährleisten.
wieder einmal ein reiner Troll Thread. Bitte sperren. Danke! lg Heiner
Schnegge schrieb: > Mein Kollege ist bei seinem Vorgesetzten in Ungnade gefallen, da er Ihn > bei einem Mobbing eines Mit-Kollegen zur Rede gestellt hat. Na - das eigentlich interessante ist doch das hier. Wenn das wirklich der Fall wäre, dann sollte man mal etwas dagegen unternehmen. Stell dir nur mal vor, das wird nicht unterbunden und schleicht sich langsam als Normalzustand ein. Hat einmal geklappt, wird wieder klappen. Das kann verheerende Folgen haben.
Cyborg schrieb: > Schnegge schrieb: >> Aber kann man etwas gegen diese die lächerlichen Aufzeichnungspflichten >> tun? > > An für sich muss man sich nur an den Vertrag halten. > Allerdings kann der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch > machen. Ja, aber die Weisung jede Abwesenheit zu melden und aufzuzeichnen höchtwahrcheinlich unzumutbar ist, wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag Vertraunsarbeitszeit vereinbart wurde und sie im Betrieb üblich ist. Dahe würde ich der Anweisung nicht folgen. Allerdings würde ich in der nächsten Zeit alles unterlassen, was als Verstoß gegen die Arbeitnehmerpflichten ausgelegt werden könnte, insbesondere im Bezug auf die Arbeitszeiten. Auch würde ich selbst die Arbietszeiten notieren, nur für mich, um eventuell einen Beweis für das Gericht zu haben, falls der AG abmahnt oder sogar kündigt.
Schnegge schrieb: > bei uns herrscht eine Vertrauensarbeitszeit (40h/Woche) die eigentlich > im gleitenden Schnitt von jedem eingehalten werden. Was im Endeffekt IMMER nur gut für den AG ist. Weil man dann schön immer ein bisschen mehr arbeitet um nur nicht zu wenig zu arbeiten. Unvergütet natürlich. > Ihm wird unterstellt das er seine Arbeitszeiten nicht einhält (was > gelogen ist, er ist immer der erste Morgen im Büro. Seine Arbeit selbst > ist erste Klasse). Entsprechend wurde er verdonnert, Komm- und > Geh-Zeiten sowie Pausen zu notieren. Jedes Verschwinden muss angemeldet > werden. Sollte man sowieso machen. Wo ist also das Problem? Das hat nur Vorteile und bei ANs mit Stempeluhr völlig normal. > Ich habe ihm bis dato geraten, vorübergehend einer Gewerkschaft > beizutreten und eine Rechtsschutz abzuschließen. Für 2 Jahre. Deine Ratschläge sind komplett für die Tonne. Ich würde an deiner Stelle davon absehen weiterhin Tipps zu geben. > Aber kann man etwas gegen diese die lächerlichen Aufzeichnungspflichten > tun? Warum sollte er? Wo ist das Problem? Wie weiß er denn bitte sonst für sich selbst wie viel er arbeitet? Wie wissen dass die anderen bei euch? Pi mal Daumen? Natürlich könnte man sich auf den Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz zurückziehen und vor dem Arbeitsgericht klagen, weil NUR ER das machen muss. DAS wäre Kindergarten und von wenig Erfolg gekrönt. Also mach deine Aufzeichnungen und sei ruhig.
Cyblord -. schrieb: >> bei uns herrscht eine Vertrauensarbeitszeit (40h/Woche) die eigentlich >> im gleitenden Schnitt von jedem eingehalten werden. > > Was im Endeffekt IMMER nur gut für den AG ist. Weil man dann schön immer > ein bisschen mehr arbeitet um nur nicht zu wenig zu arbeiten. Unvergütet > natürlich. So ist es! Cyblord -. schrieb: >> ist erste Klasse). Entsprechend wurde er verdonnert, Komm- und >> Geh-Zeiten sowie Pausen zu notieren. Jedes Verschwinden muss angemeldet >> werden. > > Sollte man sowieso machen. Wo ist also das Problem? Das hat nur Vorteile > und bei ANs mit Stempeluhr völlig normal. Wer seine Zeiten nicht aufschreibt ist selbst schuld. Wo ist das Problem? Ich habe seit vielen Jahren Vertrauensarbeitszeit incl. Gleitzeit, ich habe einen Wochenkalender auf dem Tisch, wo ich jeden Morgen und Abend meine Zeit eintrage. Die Kalender der letzten 5 Jahre liegen im Rollcontainer, wenn mir da jemand was will kann ICH einen Beleg vorweisen. Dann muss mir der AG erst mal das Gegenteil beweisen.
Der Andere schrieb: > Wer seine Zeiten nicht aufschreibt ist selbst schuld. Wo ist das > Problem? Ich habe seit vielen Jahren Vertrauensarbeitszeit incl. > Gleitzeit, ich habe einen Wochenkalender auf dem Tisch, wo ich jeden > Morgen und Abend meine Zeit eintrage. Was steht da eigentlich im Arbeitsvertrag? 40 Stunden Arbeitszeit?
Hier fühlt sich jemand seines Privilegs beraubt, denke ich. Hat alles zwei Medallien. (ähemm, zwei Seiten) Vertrauensarbeitszeit kann sogar so geregelt werden, das nur "ab Teamleiter aufwärts" diese angewandt wird. Kommen und gehen wird "aus Versicherungstechnischen Gründen" erfasst. Auch um sicher zustellen, das eine tgl. Arbeitszeit von 10 Stunden nicht überschritten wird. Das genau diese Kollegen ihre Arbeit nicht immer in acht Stunden schaffen, weil sie soo viel zu tun haben, wird in den Raucherpausen belohnt, weil eben jene kurzen Pausen von diesen nicht nachgearbeitet werden müssen. Alles nicht einfach. Ich stemple mich zu jeder Raucherpause aus und ein. Ich generiere damit einen Verwaltungsakt, den ich nicht nachvollziehen kann, aber darüber mache ich mir keine Gedanken. Wichtiger ist, das meine "Basisströme einingermaße passen/hinhauen", sprich, das meine Arbeit ordentlich wird am Ende... StromTuner
genervt schrieb: > 40 Stunden Arbeitszeit? Bei mir ja. Genaue Formulierung weiss ich nicht. 1 Gleittag im Monat wenn genügend Stunden da sind. Die Zeiten müssen sowiso in einer Software in Projekte erfasst werden, insofern muss man eh aufschreiben. Wir sind gerade umgezogen, im alten Gebäude gab es ein Zugangssystem das einem die Zeiten jeden Tag gemailt hat, jetzt im neuen gibt es zwar eine personalisierte Zugangskontrolle aber noch keine verfügbaren Daten. Zudem keine Erfassung wenn man das Gebäude verlässt. Der alte Chef, der die Firma von 2 Jahren verkauft hat hat die Zeiten stichprobenartig kontrolliert, mit dem neuen Eigentümer bis jetzt noch nichts derartiges.
> Autor: Schnegge (Gast) > Datum: 03.01.2017 18:12 > Meiner Einschätzung nach sollte es ausreichen, einmal mit der Faust auf > den Tisch zu knallen. Wieso auf den Tisch ? > Aber hier fehlt mir als Hochvoltfrickler die Spannung :-) Hast du kein Salz auf der Jacke ?
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