Forum: Markt Samples von Exar - Zoll?!


von Wolfgang (Gast)


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Hallo,

ich weiß nicht ob ich jetzt in der richtigen Kategorie bin - wenn nicht 
bitte einfach verschieben - danke!

Folgendes Problem:
Ich habe mir bei "EXAR" Samples eines ICs bestellt. Exar lässt die 
Samples wohl von Mouser verschicken.
Als die Teile verschickt wurden habe ich eine E-Mail von Exar mit 
angehängter Rechnung erhalten.
Darin steht unter anderem:
"Unit Price (USD): 0.000", "Terms: No Charge" und "Not for resale - no 
charge samples for evaluation only"
So weit, so gut. Die Samples kamen letzte Woche an.

Nun habe ich heute eine Rechnung von FedEx per Post erhalten.
Vorlageprovision: 12,50 €
EUSt./Import VAT: 34,21 €

Mit dabei ist eine Rechnung von Mouser (NICHT von Exar) mit 
Mouser-Preisen.

Hatte einer von euch schon mal einen solchen Fall? Ich habe schon öfter 
mal bei diversen Herstellern Samples von schwer erhältlichen Teilen 
geordert. Bisher immer alles ohne Probleme.

Hat jemand hierzu Erfahrungen? Danke!

: Verschoben durch Admin
von hp-freund (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Mit dabei ist eine Rechnung von Mouser (NICHT von Exar) mit
> Mouser-Preisen.

Dann würde ich mich an die wenden, denn das ist eindeutig:

"Unit Price (USD): 0.000", "Terms: No Charge" und "Not for resale - no
charge samples for evaluation only"

von Richard B. (r71)


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Wolfgang schrieb:
> Mit dabei ist eine Rechnung von Mouser (NICHT von Exar)
> mit Mouser-Preisen.

Wer ist der Empfänger?

von Wolfgang (Gast)


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hp-freund schrieb:
> Dann würde ich mich an die wenden

Die? Wer ist "die"? Exar? Mouser? Zoll? FedEx? :)

Richard B. schrieb:
> Wer ist der Empfänger?

Ähmmmm.. Auf der Mouser Rechnung steht:
"Shipper: Mouser Electronics, bla bla"
"Consignee: <meine Daten>"
"Broker: <leer>"
und "Importer: <leer>"

Auf der Exar-Rechnung steht:
"Bill To: EXAR - ACCOUNTS PAYABLE... PO BOX... bla bla"
und "Ship To: <meine Daten>"

von hp-freund (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Wer ist "die"?

Mouser, die verkaufen nicht Verkaufbares.

von g457 (Gast)


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> Hatte einer von euch schon mal einen solchen Fall?

Lass mich raten: mehr als wie 5 Stück oder über EUR 50 [0].

> Folgendes Problem:

Zoll/EUSt zahlen und gut iss.

[0] 
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Warenmuster-und-proben/warenmuster-und-proben_node.html

von Andreas (Gast)


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Fedex berechnet noch eine sagen wir es mal so, Bearbeitungsgebühr da Sie 
in Vorleistung gehen. Das ist normal.

von g457 (Gast)


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> [..] Bearbeitungsgebühr [..]

Die muss man natürlich auch zahlen, hab ich oben unterschlagen.

von Wolfgang (Gast)


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So... Ich habe jetzt mal zwei Dinge getan:
1. Eine E-Mail (zusammen mit der Rechnung von Exar) an Mouser 
Deutschland geschickt. (Ich kann zwar Englisch lesen und verstehen... 
Schreiben und formulieren sind aber wieder eine andere Sache ;))

2. Bei FedEx einen Nachweis über die Bevollmächtigung zur Verzollung 
angefordert. (So wird es unter anderem hier 
https://www.verbraucherzentrale.de/zollrechnung-von-fedex- empfohlen)

Bin gespannt :)

von Pete K. (pete77)


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Wieviele Samples waren es denn nun? 10 Stück?

von Markus F. (mfro)


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Zoll/Einfuhrumsatzsteuer zahlst Du nicht (nur) auf den Warenwert, 
sondern auf die Gesamtsumme (incl. Versandkosten und 
Bearbeitungsgebühren).

Trotzdem kommt mir die Rechnung einigermaßen happig vor.

von Georg G. (df2au)


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Auch Geschenke sind nicht von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, wenn 
bestimmte Werte überschritten werden.
Auf der FedEx Rechnung steht bestimmt mehr als der Endbetrag. Zeig mal 
Details.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Immer das Gejammer. Abdruecken und gut ist.

Offensichtlich hat sich Mouser bei Exar anerboten, fuer die solche 
Versaende die Abwicklung zu uebernehmen. Geht auf's Werbebuget. Und der 
Zoll will's vorgewiesen haben. Wo ist das Problem ?

Abdruecken.

von Wolfgang (Gast)


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Pete K. schrieb:
> Wieviele Samples waren es denn nun? 10 Stück?

Es waren 5 verschiedene ICs. Warenwert zusammen liegt zwar über 50 €, 
aber daran kann es wohl nicht liegen.
Zitat Zoll:
1
Vier Jacken derselben Modellreihe mit einem Stückwert von jeweils 40 Euro in den Farben rot, schwarz, weiß und braun gelten auch als vier unterschiedliche Warengruppen; die Wertobergrenze von 50 Euro kann also für jedes Warenmuster beansprucht werden.

Markus F. schrieb:
> Zoll/Einfuhrumsatzsteuer zahlst Du nicht (nur) auf den Warenwert,
> sondern auf die Gesamtsumme (incl. Versandkosten und
> Bearbeitungsgebühren).

Das ist mir bewusst.
Versandkosten sind aber auf der Mouser-Rechnung auch nicht aufgeführt.

Oh D. schrieb:
> Immer das Gejammer. Abdruecken und gut ist.

Wer jammert denn?
Fakt ist: Die Teile haben laut Hersteller (bei dem ich ja direkt 
bestellt habe) einen Warenwert von 0. (Währung ist hier egal... null 
bleibt null)
Fakt ist außerdem das ich FedEx keine Vollmacht zur Verzollung gegeben 
habe.
Zitat der Verbraucherzentrale:
1
Eine solche Vollmacht kann wohl nicht schon durch das bloße Liefernlassen durch FedEx angenommen werden.

Mir geht es auch nicht um die ~ 50 €.
Mir ist das nur neu, da ich wie gesagt schon öfter Samples bestellt 
habe. Auch mehrere gleiche ICs die zusammen über 50€ Warenwert hatten. 
Aber bisher lag da immer eine Null-Rechnung bei.

von Pandur S. (jetztnicht)


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>Eine solche Vollmacht kann wohl nicht schon durch das bloße Liefernlassen durch 
FedEx angenommen werden.

Doch. Fedex koennte zB die Teile in einem Zwischenlager liegenlassen, 
bis sie von dir das Gut zur Vorweisung haette. Dann Vorweisen. Falls der 
Zoll dann etwas wollte .. zurueck ins Zwischenlager, von dir das Gut zum 
Verzollen holen, kassieren per Vorauskasse, und dann nochmals durch den 
Zoll, diesmal natuerlich nochmals vorweisen ...

Das Zwischenlager, und das Handling von Fedex soweit soll dann auch 
gratis sein ?
Sonst noch was ? Werd realistisch.

Entweder ist der ganze Vorgang per Auto-Vollmacht mit bezahl-nachher, 
oder Fedex will Vorauskasse fuer den gesammten Vorgang.

Da kann die Verbraucherzentrale sagen was sie will. Oder wie wuerdest 
du's denn machen, als Fedex ?

von g457 (Gast)


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> Fakt ist: Die Teile haben laut Hersteller (bei dem ich ja direkt
> bestellt habe) einen Warenwert von 0.

Nein, Warenwert ist nicht 0 - Du musst nix bezahlen. Das ist ein 
Unterschied wie zwischen Tag und Nacht.

Wenn Du Dich wo beschweren kannst, dann bei Exar dass Sie Dir nicht 
vorher gesagt haben, dass Du die Sendung verzollen und die 
FedEx-Gebühren übernehmen musst (die Autorisierung stammt sicher von 
denen als sie bei Mouser den Lieferauftrag erteilt haben).
Sag am besten gleich dazu, dass Du nie wieder was von denen geschenkt 
haben willst. Und schon gar nicht hunderte von Euro.

von Georg G. (df2au)


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Wolfgang schrieb:
> EUSt./Import VAT: 34,21 €

Das wären dann € 180.- für Ware und Versand. Dabei ist es unerheblich, 
ob es kostenlose Muster oder normale Ware ist. Bei beidem gibt es 
Freigrenzen und darüber wird Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Der Zoll ist gemein, der schaut in eine Preisliste und sieht, was deine 
Muster kosten würden. Das macht er ab und an auch, wenn auf der 
Inhaltserklärung ein unrealistischer Preis ist. Mit etwas Pech darf man 
dann den Zoll besuchen und einen Ausdruck des Angebots und der Rechnung 
vorlegen (und etwas diskutieren).

Mit FedEx kannst du lange streiten, du bist nicht der erste, der die 
Dienstleistung kostenlos haben möchte. Auch DHL, UPS und ähnliche 
verlangen diese Pauschale. Wenn du ehrlich rechnest, was dich eine Fahrt 
zum nächsten Hauptzollamt gekostet hätte, bist du noch gut bedient 
worden.

Der Passus bezüglich Zoll und Gebühren steht imho bei allen Herstellern 
in den AGBs.

von Michael X. (Firma: vyuxc) (der-michl)


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Exar? Die vertreibt doch Macnica. Wenn dir die paar Zollkröten stören 
bestllst du die Samples über die. Wenn du aber denkst Samples sind 
Geschenke an Privatbastler dann ist das dein Problem.

von Uwe B. (Firma: TU Darmstadt) (uwebonnes)


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Wahrscheinlich fehlt irgendwo ein "FOB <Dein Heimartort>" auf den 
Versandunterlagen. FOB steht fuer "Free on Board". Damit werden 
gewaltige Kosten fuer den Transport unterstellt, und auf dies Kosten 
faellt EuSt an.

Am besten: Bezahlen und Aergern.

Das gleiche Problem gab es bei Digikey frueher. Damals wurden immer etwa 
100 Euro Luftfrachtkosten unterstellt. Seitdem DK Versand und Zoll 
handhabt, funktioniert es richtig.

Einmal hat mir die Verwaltung aufgedrueckt, das Problem beim Zoll zu 
reklamieren. Den Aerger will ich nicht nochmal...

von Georg G. (df2au)


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Von der Zoll Seite zum Thema:

Ob und in welcher Höhe Abgaben entstehen, hängt bei Geschenksendungen 
vom Warenwert und von der Art der Sendung ab. Sendungen von oder an 
Unternehmen sind keine abgabenfreien Geschenksendungen.

---------------------------

Warenwert zwischen 22 Euro und 150 Euro

Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar 
zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent 
und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit 
verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Allerdings 
werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben.

Warenwert größer als 150 Euro

Ab einem Warenwert von mehr als 150 Euro werden die Abgaben nach dem 
Zolltarif berechnet.

von Martin S. (sirnails)


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g457 schrieb:
>> [..] Bearbeitungsgebühr [..]
>
> Die muss man natürlich auch zahlen, hab ich oben unterschlagen.

Ne muss man überhaupt nicht weil die Forderung nicht rechtmäßig ist.

Ohne Vollmacht darf FedEx die Zollabwicklung gar nicht durchführen.

Und diese Vollmacht darf laut geltendem Recht ausschließlich durch den 
Empfänger ausgestellt werden.

FedEx nimmt einfach an, eine Vollmacht zu haben um horrende Gebühren 
kassieren zu können.

Gibt genug Leute, die sich erfolgreich gegen die Vorlageprovision und 
Zollgebühr gewehrt haben.

von Alex W. (a20q90)


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Wenn die Lieferung von Mouser kam, du aber bei Exar bestellt hast, FexEx 
informieren das du diese Ware nicht bestellt hast und die doch entweder 
die Ware abholen sollen, oder die Rechnung stornieren!

von Martin S. (sirnails)


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Nachtrag: Zoll fällt natürlich dennoch an und FedEx wird diese auch 
zugestanden. Nur dürfen sie keine Gebühr für die Abwicklung verlangen.

Der Käse oben von wegen das sei alles rechtens am besten nicht beachten. 
Das ist schlichtweg genau der Irrglaube, weshalb FedEx so erfolgreich 
abkassiert.

Und Post/DHL hier mit in den Topf zu werfen ist totaler Unsinn, weil DHL 
als pseudo-staatliches Unternehmen Sonderrechte hat.

von hp-freund (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Mit dabei ist eine Rechnung von Mouser (NICHT von Exar) mit
> Mouser-Preisen.

Ich bleibe dabei. Hier liegt der Fehler.
Mouser darf die Samples nicht verkaufen.

von Arc N. (arc)


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Georg G. schrieb:
> Von der Zoll Seite zum Thema:
>
> Ob und in welcher Höhe Abgaben entstehen, hängt bei Geschenksendungen
> vom Warenwert und von der Art der Sendung ab. Sendungen von oder an
> Unternehmen sind keine abgabenfreien Geschenksendungen.
>
> ---------------------------
>
> Warenwert zwischen 22 Euro und 150 Euro
>
> Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar
> zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent
> und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit
> verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Allerdings
> werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben.
>
> Warenwert größer als 150 Euro
>
> Ab einem Warenwert von mehr als 150 Euro werden die Abgaben nach dem
> Zolltarif berechnet.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Warenmuster-und-proben/warenmuster-und-proben_node.html

"Waren, die die Voraussetzungen als Warenmuster und -proben von geringem 
Wert im Sinne des Zollrechts erfüllen und als solche unter Zollbefreiung 
in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, sind in 
Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 
Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverodnung (EUStBV) und der Verbrauchsteuer 
nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 c) Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung 
(EVerbrStBV) befreit."

"Als Warenmuster oder -proben von geringem Wert gelten:
...
andere Waren bis zu einer Menge von fünf Mustern oder Proben und bis zu 
einem Warenwert von höchstens 50 Euro je Warengruppe, wenn dem Anmelder 
eine Kennzeichnung nicht zugemutet werden kann (z.B. bei Waren, die auf 
Modeschauen vorgeführt werden sollen). Bei der Auslegung des Begriffs 
"Warengruppe" können verschiedene Qualitäten, Farbunterschiede, 
Feinheitsgrade, Güteklassen, Provenienzen und andere handelsübliche 
Unterschiede - (ausgenommen Größenunterschiede) - berücksichtigt 
werden."

Also ziemlich eindeutig

von Pandur S. (jetztnicht)


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Alles Gejammer, in der Schweiz sind die Vorzeigegebuehren am Zoll 
irgendwo zwischen 20 - 25 Euro.

NB. Deutschland, und/oder die EU moechten die Freigrenze auf Null fallen 
lassen.

von hp-freund (Gast)


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Oh D. schrieb:
> Deutschland, und/oder die EU moechten die Freigrenze auf Null fallen
> lassen.

Dann geht China pleite ;-)

von Arc N. (arc)


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Oh D. schrieb:
> Alles Gejammer, in der Schweiz sind die Vorzeigegebuehren am Zoll
> irgendwo zwischen 20 - 25 Euro.
>
> NB. Deutschland, und/oder die EU moechten die Freigrenze auf Null fallen
> lassen.

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-firmen/befreiungen--verguenstigungen--zollpraeferenzen-und-ausfuhrbeitr/einfuhr-in-die-schweiz/zollfreier-warenverkehr--zollbefreiungen-/warenmuster-und-warenproben.html
"Diese Muster dürfen abgabenfrei (zoll- und mehrwertsteuerfrei) 
eingeführt werden, entweder
- weil sie keinen Eigenwert besitzen (Gegenstände, die eventuell 
unbrauchbar gemacht wurden) oder
- weil sie präsentiert, analysiert und getestet werden und ihr Wert 100 
Schweizerfranken pro Warengattung (zum Beispiel ein Holzmuster) nicht 
übersteigt."

von Pete K. (pete77)


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Uwe B. schrieb:
> Wahrscheinlich fehlt irgendwo ein "FOB <Dein Heimartort>" auf den
> Versandunterlagen. FOB steht fuer "Free on Board". Damit werden
> gewaltige Kosten fuer den Transport unterstellt, und auf dies Kosten
> faellt EuSt an.
>
> Am besten: Bezahlen und Aergern.

Das stimmt so nicht. Hier geht es um Samples und das ist beim Zoll genau 
geregelt (die §§ wurden hier ja auch schon eingestellt).

Wenn der TO nur jeweils 1 Sample kleiner 50€ bestellt hat ist alles in 
Butter. Mouser hat ja auch eine 0€ Rechnung erstellt.

Die Versandkosten von Samples trägt übrigens Mouser, lediglich für die 
nicht ermächtigte Verzollung will hier FedEx zu Unrecht kassieren.

Eigentlich ist alles gesagt, ich warte mal auf die Rückmeldung zum Thema 
Reklamation bei FedEx.

: Bearbeitet durch User
von hp-freund (Gast)


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Pete K. schrieb:
> Mouser hat ja auch eine 0€ Rechnung erstellt.

Leider nicht. Siehe oben.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Fedex soll also alles vor dem Zoll zurueckhalten und warten, ob es der 
sich  Kunde nochmals anders ueberlegt ? Und falls ja ? Kostenlos zum 
Absender zurueck ? Wegschmeissen ?
Und dann den renitenten Zahler als Aufwiegleauf einer schwarzen Liste 
eintragen.

von Martin S. (sirnails)


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Ne!

FedEx soll den scheiß entweder beim Zoll abgeben oder VORHER fragen.

Man man man hier gibt es Einstellungen...

Vermutlich regen sich diejenigen aber gewaltig auf, wenn die 
Kfz-Werkstatt 10 Euro für das ungefragte auffüllen des Spritzwassers 
berechnet...

von Georg G. (df2au)


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Martin S. schrieb:
> FedEx soll den scheiß entweder beim Zoll abgeben oder VORHER fragen.

Guter Einwand. Und dann wärst du selbst zum Zollamt gefahren und hättest 
die Verzollung durchgeführt. Und das wäre preiswerter gewesen?

Exar schreibt, dass sie FOB liefern. Das bedeutet, dass alle Risiken und 
Kosten der Lieferung beim Empfänger liegen. Und sie schreiben ganz 
explizit, dass sie selbst den Frachtführer wählen und Anweisungen im 
Namen des Kunden geben, es sei denn, der Kunde hat sich schriftlich 
vorher bei Exar gemeldet und gesagt, wie er es gern hätte.

von Richard B. (r71)


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Arc N. schrieb:
> Also ziemlich eindeutig

Danke an Arc Net.

von Martin S. (sirnails)


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Georg G. schrieb:
> Martin S. schrieb:
>> FedEx soll den scheiß entweder beim Zoll abgeben oder VORHER fragen.
>
> Guter Einwand. Und dann wärst du selbst zum Zollamt gefahren und hättest
> die Verzollung durchgeführt. Und das wäre preiswerter gewesen?

Genau so ist es. In meinem Fall wäre das ein Umweg von 5 Minuten.

Wenn man tatsächlich so weit weg vom Hauptzollamt wohnt, dass die 25 
Euro von FedEX billiger sind, als selbst dorthin zu fahren, dann mag das 
die einzige Ausnahme sein.

Aber 12,5 / 0,3 = 41km (einfache Fahrtstrecke) muss man erstmal vom 
Zollamt weg wohnen.

> Exar schreibt, dass sie FOB liefern. Das bedeutet, dass alle Risiken und
> Kosten der Lieferung beim Empfänger liegen. Und sie schreiben ganz
> explizit, dass sie selbst den Frachtführer wählen und Anweisungen im
> Namen des Kunden geben, es sei denn, der Kunde hat sich schriftlich
> vorher bei Exar gemeldet und gesagt, wie er es gern hätte.

Das mag alles sein. Nur verstößt es gegen deutsche Gesetze. Wie schon 
geschrieben: FedEX DARF das gar nicht!

von Carsten S. (dg3ycs)


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Hi,

Martin S. schrieb:
> FedEx soll den scheiß entweder beim Zoll abgeben oder VORHER fragen.

DAs "beim Zoll abgeben" KANN FedEx nicht. Genauer - Sie dürfen es NICHT!

Das ist alleine DHL (ich meine sogar ohne Express) vorbehalten.
Das ist ein Überbleibsel aus der Zeit wo de Post noch eine Bundesbehörde 
war.
Der erlaubte Transport unverzollter und unbefreiter Sendungen vom 
Sperrlager zur örtlich zuständigen Zolldienststelle ist eines der 
wenigen verbliebenen Sonderrechte aus dieser Zeit.

Bei allen anderen Versanddienstleistern darf unverzollte deren Wert die 
Freigrenze von 22 Euro überschreitet das Sperrlager nur nach erfolgter 
Verzollung oder halt in Richtung: "Zurück zum Absender" verlassen.

DAs Problem bei Mustersendungen ist hierbei das diese gerade NICHT von 
der Zollanmeldung befreit sind, sondern eine ordentliche Zollanmeldung 
sogar eine zwingende Vorraussetzung ist um diese Ausnahme in Anspruch zu 
nehmen:

siehe:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Warenmuster-und-proben/warenmuster-und-proben_node.html
> Zollanmeldung, Formulare
>Waren, für die eine außertarifliche Zollbefreiung in Anspruch genommen
>werden soll, sind grundsätzlich zur Überführung in den freien Verkehr
>anzumelden. Dies erfolgt bei Warenmustern und -proben von geringem Wert
>in der Regel mit einer elektronischen oder schriftlichen Zollanmeldung
>(Exemplare 6 und 8 des Einheitspapiers).

WAs man jetzt tatsächlich diskutieren kann, das ist ob FedEx von sich 
aus die Zollanmeldung einfach vornehmen darf oder aber vorher die 
Zustimmung hätte einholen müssen. (Sofern nicht der Versender -unter 
Berufung auf seine Bedingungen beim Musterversand- seinerseits den 
Auftrag bereits erteilt hat)
Im grunde stimme ich denen zu die sagen: NEIN, das hätten sie nicht 
dürfen. Daher dürften sie dafür auch nichts verlangen.

Allerdings darf man nicht vergessen das die allermeisten Empfänger von 
FedEx Sendungen Gewerbetreibende sind. Und die allermeisten der 
Sendungen dieses Absenders ebenfalls an Gewerbetreibende gehen.
Und hier ist es so das in den meisten Fällen den Empfängern die schnelle 
Belieferung wesentlich wichtiger ist als vorher gefragt zu werden und 
dafür 1-3 Tage Verzögerung in Kauf zu nehmen. Zumal die 12,50 bei 
Zollpflichtigen Waren nur einen Bruchteil ausmachen und man die 
Eigenkosten (Arbeitszeit der Angestellten) ja auch ggenrechnen müsste.

Und auch 100 Kunden die sich über die schnelle Lieferung freuen und die 
12,50 gerne zahlen kommt dann ein Privatsampleschnorrer der sich darüber 
ärgert und Rabatz macht...

Daher könnte man dann noch darüber streiten ob das nicht im Rahmen einer 
sogenannten "Geschäftsführung ohne Auftrag", also einer Handlung von der 
sie berechtigterweise annehmen können das sie im Interesse des 
Empfängers ist doch wieder zur Rechnungsstellung berechtigt sind.
Aber das müsste ein Gericht entscheiden. Bisher wurde in solchen Fällen 
wohl meist der aus sicht der Versender günstigere Weg gewählt und auf 
die Pauschale verzichtet. ISt halt die Frage was dazu dann im 
Hintergrund abläuft und was das für zukünftige Vorgnge bedeuteten 
kann...

Mal ganz davon abgesehen das FedEx für die Avisierung zur 
Selbstverzollung seit 2014 nun auch 10 Euro verlangt... Und wählt man 
keine der beiden Optionen geht das Paket zurück zum Absender.
ISt halt Mehraufwand (Ware muss eingelaert werden, Empfänger 
benachrichtigt werden, überprüfung ob Verzollung durch bzw. 
wiederaufnahme des versandes) Da ist die Zahl derer die das dann -zudem 
mehr oder weniger korrekt- selbst gemacht haben um die 12 Euro zu sparen 
wohl zu groß geworden...

Wobei die Provision ja nicht für die Verzollung anfällt sondern für das 
"vorstrecken" des Betrages. Wenn man sich VORHER ein Kundenkonto bei 
FedEX mit Bankeinzug anlegt ist der ganze Vorgang mit der Zollanmeldung 
durch FedEX bis zu fünf Antragspositionen (Warengruppen) kpl. Kostenlos.

Ein Punkt ist allerdings definitiv stichhaltig und darüber würde ich 
eine Klärung anstreben. Zumal die auch die größte Einsparung bringen 
könnte:
Warensendungen sind unter bestimmten Umständen von Zoll- und EUSt 
abgaben befreit. Wenn weder Zoll noch EUSt gezahlt werden muss, so muss 
FedEx kein Geld vorstrecken und die Verzollung ist bis 5 Warengruppen 
kostenlos.

HÄTTE FedEx jetzt korrekt als Warenmuster Verzollt, so WÄRE KEINE
EUSt./Import VAT: 34,21 €
angefallen, es hätte kein Vorstrecken des Betrages durch FedEx bedurft 
und damit auch keine
Vorlageprovision: 12,50 €

Wenn die Sendung also korrekt verzollt worden wäre, so hätte es nicht 
einen Cent gekostet.

Der Knackpunkt ist halt nur WER sich da den Schuh anziehen muss. HAt der 
FedEX mitarbeiter tatsächlich einen dicken Vermerkt auf den 
Versandunterlagen übersehen, ODER aber hat der Absender das in den 
Begleitpapieren nicht korrekt vermerkt?
In ersteren Fall könnte man vielleicht wirklich die Zahlung des Betrages 
ablehnen bzw. mit gleichhohen Schadensersatzansprüchen verrechenen.
Müsste man die AGB auseinandernehmen und mal mit einem Anwalt 
besprechen...
(Was vermutlich teurer als der Betrag ist - ausser man kennt da 
jemanden)

Im zweiten Fall müsste man sich mit dem Absender auseinandersetzen und 
schauen ob der einen die passenden Papiere ausstellt und dann schauen ob 
man die Erklärung noch abgeändert bekommt.
(In bestimmten Fällen möglich. Ob aber in diesem ?)
Dann würde man zumindest die EUSt wiederbekommen. Sofern man erfolg hat.

Allerdings wird der damit verbundene MEhraufwand auf seiten des 
Absenders definitiv Auswirkungen auf die Zukünftige versorgung mit 
Samplebauteilen haben. Falls er überhaupt auf die Anfrage eingeht und 
dem Anfragendem nicht direkt mit dem Verweis auf die über 100 Euro 
geschenktem Warenwert dem Stinkefinger zeigt.

BTW: FedEX ist mit den 12,50 dabei sogar einer der günstigsten!
Und die kann man auch noch mit Anlegen eines Kundenkontos (inkl. 
Lastschriftermächtigung) umgehen!

Da langen andere ganz anders hin. 25 Euro oder sogar über 30 Euro sind 
da durchaus möglich.

Ach Ja-
DIES KANN MAN GAR NICHT OFT GENUG WIEDERHOLEN:

g457 schrieb:
>Wolfgang schrieb:
>> Fakt ist: Die Teile haben laut Hersteller (bei dem ich ja direkt
>> bestellt habe) einen Warenwert von 0.
>
> Nein, Warenwert ist nicht 0 - Du musst nix bezahlen. Das ist ein
> Unterschied wie zwischen Tag und Nacht.

Vollkommen Richtig!
Der RECHNUNGSBETRAG ist 0, also Geschenkt!
Der WARENWERT aber sind 180 Euro!

Warenwert ist der Betrag den der Durchschnittskunde auf dem freien Markt 
bezahlen müsste um an diese Waren zu kommen.
Und das sind nun einmal 180 Euro.

ISt vergleichbar wie mit einer Geschenksendung.
Wenn die Erbtante aus den USA dem Neffen zum Geburtstag in den USA das 
neueste Apple EIFONE kauft und schön verpakt ins Paket nach Deutschland 
legt, dann muss der Empfänger ja auch nichts an die Tante bezahlen.
Der Warenwert aber liegt bei ettlichen hundert Euro und darauf musst der 
Empfänger - obwohl ein Geschenk ist - dann einiges über 100 Euro an EUSt 
an den Staat zahlen.

Wenn man eine REchnung vorlegt, dann wird diese ÜBLICHERWEISE natürlich 
zur Bestimmung des Warenwertes herangezogen. Allerdings ist das nicht 
zwingend! Wenn dem Zollbeamten der Betrag zu niedrig vorkommt kann der 
Durchaus auch eigene Recherchen anstellen und ggf. einen anderen 
Warenwert ansetzen. Es nützt also nichts wenn man zum EIFONE 999 einfach 
eine 10 Dollar REchnung aus dem GEschäft eines Kumpels ins Paket legt..

Bei Dingen wo nur Eingeweihte den Wert erkennen...

Pete K. schrieb:
> Die Versandkosten von Samples trägt übrigens Mouser, lediglich für die
> nicht ermächtigte Verzollung will hier FedEx zu Unrecht kassieren.

Nicht mal die Verzollung will FedEx bezahlt haben, sondern das 
Vorstrecken der EUSt. Die Verzollung kostet ab der sechsten Warengruppe 
7 Euro pro Position und geht ggf. extra.


Gruß
Carsten

von Carsten S. (dg3ycs)


Lesenswert?

Martin S. schrieb:
> Georg G. schrieb:
>> Martin S. schrieb:
>>> FedEx soll den scheiß entweder beim Zoll abgeben oder VORHER fragen.
>>
>> Guter Einwand. Und dann wärst du selbst zum Zollamt gefahren und hättest
>> die Verzollung durchgeführt. Und das wäre preiswerter gewesen?
>
> Genau so ist es. In meinem Fall wäre das ein Umweg von 5 Minuten.

Ja, aber FedEX DARF gar nicht ans Zollamt liefern!
Die dürfen überhaupt keine unverzollten Waren ausserhalb des Freilagers 
bewegen! Auch nicht um die zum Zollamt zu bringen. Das darf NUR DHL!
FedEx darf nur Einlagern und Warten oder Zurückschicken!


> Wenn man tatsächlich so weit weg vom Hauptzollamt wohnt, dass die 25
> Euro von FedEX billiger sind, als selbst dorthin zu fahren, dann mag das
> die einzige Ausnahme sein.

FedEx nimmt 12,50 fürs Vorstrecken der EUSt. Wenn die Ware unterhalb der 
Freigrenze liegt oder du eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt 
hast (Kundenkonto!) nehmen die gar nichts - nur die tatsächlich 
anfallende EUSt via Lastschrift.

Etwas problematisch ist hier halt das bei korrekter Verzollung keine 
EUSt angefallen wäre und damit auch keine Vorlageprovision.
ISt halt nur die Frage wer den Fehler zu verantworten hat. Der Versender 
EXAR (bzw. MOuser als Versanddienstleister) oder FedEx.

Man kann bei FedEx ja auch Selbstverzollen. Das kostet allerdings dann 
auch 10 Euro pro Vorgang. Egal ob innerhalb oder ausserhalb der 
Freigrenze. Wenn gleich das in diesem Fall VIELLEICHT die 30 Euro EUSt 
gespart hätte... (Vorrausgesetzt der Empfänger hätte die Verzollung 100% 
korrekt ausgeführt)

Und JA - grundsätzlich finde ich es schon richtig das vorher gefragt 
werden müsste. In der tglichen Praxis ist mir -zumindest im Beruflichen 
Kontext- lieber ich zahle einmal zuviel die 12,50 als das jede meiner 
Sendungen einige Tage später ankommt.
Und ich denke den allermeisten Empfängern geht es ähnlich!

Das es bei reinen Privatleuten ggf. anders aussieht verstehe ich 
durchaus. Aber die sind unter den FedEx belieferten nun einmal die 
absolute Ausnahme.
Und das sich hier jemand beschwert der für fast 200 Euro Bauteile 
geschenkt haben will und dann über die Steuer entsetzt ist hat natürlich 
ein besonderes Geschmäckle.

Wenn jetzt ein Schüler sich bei 30 Euro Bauteilewert über knapp 20 Euro 
(8 Euro EUSt und 12,50 Vorlageprovision) ärgert - OK. Aber bei 200 Euro?

Gruß
Carsten

von Richard B. (r71)


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Carsten S. schrieb:
> Vollkommen Richtig!
> Der RECHNUNGSBETRAG ist 0, also Geschenkt!
> Der WARENWERT aber sind 180 Euro!

Das ist eigentlich FALSCH.
Der Warenwert beträgt in diesem Fall 0 EUR!
Steht doch oben -> "Not for Resale"

Ich habe so eine Rechnung mit "Mouser Preisen" noch nie gesehen.
Das wird intern zwischen Hersteller und Disti verrechnet.
Der Hersteller gibt die Preise vor, nicht der Disti.
Dafür liegt eben so eine Zollerklärung bei Mustersendungen bei.

Carsten S. schrieb:
> Und das sich hier jemand beschwert der für fast 200 Euro Bauteile

Was hat er eigentlich bestellt?

: Bearbeitet durch User
von H. O. (oster)


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Richard B. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Vollkommen Richtig!
>> Der RECHNUNGSBETRAG ist 0, also Geschenkt!
>> Der WARENWERT aber sind 180 Euro!
>
> Das ist eigentlich FALSCH.
> Der Warenwert beträgt in diesem Fall 0 EUR!
> Steht doch oben -> "Not for Resale"
>
> Ich habe so eine Rechnung mit "Mouser Preisen" noch nie gesehen.

Eine proforma Rechnung gehoert eigentlich immer dazu.
Gebucht wird nat. nichts.

> Das wird intern zwischen Hersteller und Disti verrechnet.
> Der Hersteller gibt die Preise vor, nicht der Disti.
> Dafür liegt eben so eine Zollerklärung bei Mustersendungen bei.

Und die muss eben entsprechend richtig ausgefuellt werden.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/absatzfoerderung_node.html

"Das europäische Zollrecht sieht für bestimmte Waren, die zu Zwecken der 
Absatzförderung eingeführt werden, eine Befreiung von den zu 
entrichtenden Einfuhrabgaben vor (Art. 86 ff. 
Zollbefreiungsverordnung)."


Die Seite mit dem Pullover-Beispiel, oben vom Frager angefuehrt;

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Warenmuster-und-proben/warenmuster-und-proben.html


"Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer

Waren, die die Voraussetzungen als Warenmuster und -proben von geringem 
Wert im Sinne des Zollrechts erfüllen und als solche unter Zollbefreiung 
in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, sind in 
Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer nach § 1 Abs. 1 
Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverodnung (EUStBV) und der Verbrauchsteuer 
nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 c) Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung 
(EVerbrStBV) befreit."


Nun hat Fedex das ja schon zugestellt, Rechnung monieren auf  deren 
Irrtum und Art. 86 ff. Zollbefreiungsverordnung hinweisen.
Erstmal nat. nicht zahlen abwarten was passiert.



----


Carsten S. schrieb:
> Und das sich hier jemand beschwert der für fast 200 Euro Bauteile
> geschenkt haben will und dann über die Steuer entsetzt ist hat natürlich
> ein besonderes Geschmäckle.

Ein Hersteller kann mit seinen Waren anstellen was ihm beliebt, von 
kostenloser Abgabe hin zu Mondpreisen veranschlagen oder auch Ganze 
Chargen vernichten wenn es ihm beliebt.

Ganz ohne Geschmack.

> Wenn jetzt ein Schüler sich bei 30 Euro Bauteilewert über knapp 20 Euro
> (8 Euro EUSt und 12,50 Vorlageprovision) ärgert - OK. Aber bei 200 Euro?


Dann ist das genau das Gleiche und beide beschweren sich zu Recht.

von Carsten S. (dg3ycs)


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Richard B. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Vollkommen Richtig!
>> Der RECHNUNGSBETRAG ist 0, also Geschenkt!
>> Der WARENWERT aber sind 180 Euro!
>
> Das ist eigentlich FALSCH.
> Der Warenwert beträgt in diesem Fall 0 EUR!
> Steht doch oben -> "Not for Resale"

Nee, das ist schon völlig richtig!
Das "Not for Resale" ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen EXAR 
und dem Empfänger, hat aber keinerlei Einfluss auf den Warenwert.

Er DARF -rein zivilrechtlich- die Ware zwar nicht verkaufen, aber er 
KÖNNTE sie verkaufen bzw. ohne Probleme in einem von Ihm zwecks Verkauf 
produzierten Gerät verbauen. Da hindert ihn keiner dran.
Nach deutschem Recht erst einmal kein Problem.

Nur wenn EXAR dann etwas davon mitbekommt und das nachweisen kann, DANN 
könnte sie ihm auf Schadensersatz verklagen. Vermutlich sogar vor einem 
US Gericht... Aber das diese Möglichkeit eher Theoretisch ist, da sind 
wir uns wohl einig.

Oder er verschenkt sie (Damit verstösst er nicht gegen die 
Zivilrechtliche Vereinbarung) und der Beschenkte kann die dann 
verkaufen.
Da die also auf dem Markt grundsätzlich verkaufbar sind haben die auch 
einen Warenwert.

Etwas anders wäre es natürlich wenn diese Bauteile auch physikalisch 
dauerhaft als Muster gekennzeichnet wären. Beispielsweise durch 
Lasergravur oder abweichendes Gehäuse (Vorserienbauteile) zum 
Serienprodukt. Am besten noch mit laufender Kennzeichnung an wen diese 
Bauteile mal gingen (wobei das nicht zwingend ist)

DANN ist der Warenwert tatsächlich gleich Null der swert gleich null, 
denn in diesem Fall ist ein normaler weiterverkauf tatsächlich so gut 
wie ausgeschlossen.

Aber ein einaches "Not for Resale" im Lieferschein hat keinen Einfluss 
auf den Warenwert. Es sit aber die zwingende Vorraussetzung um überhaupt 
die "Warenmusterausnahme" in Anspruch nehmen zu können.
Fehlt der Nachweis einer entsprechenden Vereinbarung sind es ja keine 
Muster sondern eine normale Warensendung. Im Zweifelsfall halt 
geschenkte Waren die genauso behandelt werden als wren sie zum 
MArktpreis gekauft...

>
> Ich habe so eine Rechnung mit "Mouser Preisen" noch nie gesehen.
> Das wird intern zwischen Hersteller und Disti verrechnet.
> Der Hersteller gibt die Preise vor, nicht der Disti.
> Dafür liegt eben so eine Zollerklärung bei Mustersendungen bei.

Doch, gesehen habe ich das schon öfter. Wobei das IMHO nicht die 
Einzelstückpreise waren sondern die 100er oder 1000er Staffel...
(Silabs nutzt übrigens ebenfalls Mouser als Versanddienstleister für die 
Muster)

Von TI kenne ich das auch...
Wobei es da von TI beides gibt. Also mit realen Bauteilwert pro Position 
oder mit 0,00 als Bauteilwert. (Oder die haben das mal umgestellt)

Das ist aber wirklich nur für den Versand /Zoll.

Das ist dann eine Rechnung wo die Bauteilwerte ordentlich Abgerechnet 
sind und am Ende ist dann ein Vermerk mit dem Hinweis: Musterlieferung 
wo dann der exakt gleiche Betrag wieder gutgeschrieben wird.
Finale Rechnungssumme ist daher in jedem Fall 0,00 USD

Mit einer evtl. realen Bezahlung der Waren hat das nichts zu tun. Das 
regelt Mouser tatsächlich intern mit dem Anbieter. Und vermutlich stehen 
da nochmals ganz andere Beträge in den Unterlagen.
(bzw. bei TI wird das einfach nur aufs passende Budget umgebucht...)

Mal schauen ob ich da noch was in den Unterlagen finde...

>
> Carsten S. schrieb:
>> Und das sich hier jemand beschwert der für fast 200 Euro Bauteile
>
> Was hat er eigentlich bestellt?
Das würde mich auch interessieren ;-)

Will mal nicht hoffen das es so ein Experte ist der vielleicht eines 
dieser Bauteile wirklich brauchte und dann seine restlichen freien 
Positionen einfach mal mit teuersten Bauteilen aus dem Programm 
vollgemacht hat.
Gerade von der Sorte hört man ja öfter beonders laute Klagen wenn dann 
die Rechnung mit der EUSt kommt... (Wobei ich DENEN das dann auch gönnen 
;-) )

Wenn er die Bauteile tatschlich auch braucht, dann ist es zwar nicht so 
schön wie wenn die kpl. kostenlos gekommen wären, aber letztendlich hat 
man als Privatbastler immer noch nur 1/5 bezahlt! (die 180 Euro sind ja 
Netto!)

Mit Gewerbe -sofern nicht Kleingewerbeausnahme in Anspruch genommen- 
bekommt man die EUST ja auch noch erstattet, dann ist es gerade mal 
1/15...

Gruß
Carsten

von Carsten S. (dg3ycs)


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H. O. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Und das sich hier jemand beschwert der für fast 200 Euro Bauteile
>> geschenkt haben will und dann über die Steuer entsetzt ist hat natürlich
>> ein besonderes Geschmäckle.
>
> Ein Hersteller kann mit seinen Waren anstellen was ihm beliebt, von
> kostenloser Abgabe hin zu Mondpreisen veranschlagen oder auch Ganze
> Chargen vernichten wenn es ihm beliebt.
>
> Ganz ohne Geschmack.

Natürlich kann der Hersteller das...
Ich kann mit meinem Besitz auch (fast) machen was ich möchte.
Wenns mir in den Sinn kommt auch mit 100 Euro Scheinen den Grill 
anzünden oder einfach alles Verschenken...

Wenn ich aber jemand um ein Geschenk bitte, dies erhalte und dann wegen 
einer Steuerforderung die gerade mal einen kleinen Bruchteil des Wertes 
ausmache Stress mache, dann hat es für mich schon ein Geschmäckle.

(Das die Anfrage einen ernsthaften Gewerblichen Hintergrund hatte 
schließe ich mal aus, denn dann würde sich der TE die EUSt einfach mit 
der vereinnahmten MwSt verrechnen und sich eine Differenz vielleicht 
sogar erstatten lassen und es ginge nur um die 12,50 Gesamtkosten bzw 
den 2,50 Euro Mehrkosten zur Selbstverzollung )

>
>> Wenn jetzt ein Schüler sich bei 30 Euro Bauteilewert über knapp 20 Euro
>> (8 Euro EUSt und 12,50 Vorlageprovision) ärgert - OK. Aber bei 200 Euro?
>
> Dann ist das genau das Gleiche und beide beschweren sich zu Recht.
Nee- beide würden sich ZU UNRECHT beschweren. Denn man hätte sich ja 
vorher informieren können.
Aber ich schrieb ja ÄRGERN und nicht BESCHWEREN!
Und dafür das sich ein Schüler mit einer "mäßigen" Samplebestellung 
ärgert wenn er dann doch fast 70% des Warenwertes an Abgaben zahlen muss 
kann ich nun einmal deutlich mehr Verständniss aufbringen als wenn 
jemand bei den Samples richtig zulangt und sich dann wegen etwas mehr 
als 20% vom Warenwert aufregt.

Wobei man aber halt auch sagen muss das -wie man hier im Thread auch 
sieht- das Sampleorder auch ein wenig Emotional gesehen wird.

Zwar ist man als Entwickler schon lange nicht mehr so auf Samples 
angewiesen wie noch vor 10 oder gar 20 Jahren.
Aber bei speziellen Bauteilen ist es immer noch der einzige Weg mit 
überschaubaren Aufwand in überschaubarer Zeitspanne an eine Auswahl von 
zu den Anforderungen passenden Teilen zu kommen.

Und auch bei den Hobbyisten hat sich die Beschaffungssituation zwar 
erheblich verbessert, aber viele Teile sind komerziell in Kleinstmengen 
immernoch nicht verfübar oder aber bei hochpreisigen Bauteilen für 
jüngere (Schüler) oder Finanzschwächere durch hohen Bauteilpreis, 
Frachtkosten und Mindermengenzuschlag einfach viel zu teuer.

Lange, lange Zeit war es so das die Halbleiterhersteller mit 
Sampleanfragen wirklich sehr großzügig umgegangen sind. Natürlich bei 
potentiellen Kunden, aber in den allermeisten Fällen auch bei Hobbyisten 
die sich ganz offen als solche zu erkennen gegeben haben und kurz einen 
freundlichen Dreizeiler zur Begründung geschrieben haben.

In letzter Zeit aber ist auf allen Fronten eine Massive einschränkung 
der Samplevergabe zu beobachten. Klar, wer als Kunde bekannt ist oder 
zumindest nachprüfbar bei einem echten Elektronikproduzenten arbeitet 
bekommt (glücklicherweise) immer noch nahezu alles in ausreichender 
MEnge per Express.
Aber es wird bei Erstanfragen definitiv deutlich mehr geprüft als 
früher!

Für viele kleinere Betriebe oder Ing. Büros ist es selbst mit real 
existierender Firma schon sehr schwierig Muster direkt von manchen 
Herstellern zu bekommen.

Und selbst traditionell freigiebige Hersteller wie TI oder Microchip 
haben mittlerweile zumindest die reinen Hobbyisten fast vollständig 
ausgesperrt (zumindest im Bezug auf die automatischen Sampleorders)

Das fing an damit das die Emailadressen der Freemailer (Yahoo, Google 
und Co.) gesperrt wurden, dann später selbst die kleineren 
personalisierten Adressen der Telekommunikationsanbieter und das wenn 
man diesen Filter überwunden hat auch noch wirklich nachgeprüft wird ob 
den auch eine echte Firma dahintersteckt.

Das alles nicht wegen etwas höherer Anfragen von Hobbyisten die anders 
nicht an die benötigten Bauteile kamen, sondern gerade weil es einen 
Haufen "Schlaue" Leute gegeben hat die Massiv teure und gut verkäufliche 
Bauteile geordert haben nur um diese dann bei Ebay & Co zu verticken 
sowie dem gegenstück das eine Reihe von "Samplekunden" aufgetaucht sind, 
die zwar nicht zwecks Wiederverkauf geordert hat, aber die 
Samplefunktion als eine Art gratiskaufhaus verstanden hat und sich dann 
einach alles was gerade zum basteln benötigt wurde so hat schicken 
lassen. Und seien es nur zwei TL074 und  fünf BC847 per Express aus den 
USA.
(Wobei die erstere Variante mit Abstand die schlimmere ist)

Damit haben die uns beruflichen Entwicklern das Leben (zugegeben nur 
etwas) schwerer gemacht und vor allem den ernsthaft Interessierten, die 
Samplefunktion nur in begründeten Ausnahmefällen nutzenden, "fairen" 
Hobbyisten in vielen Fällen den Zugang komplett versperrt.

Das erzeugt dann in Fällen wo man von sehr werthaltigen Sampleordern in 
Verbindung mit Klagen über (vergleichsweise geringe) Steuerzahlungen 
hört dann eine gewisse Voreingenommenheit.
Besonders wenn dann ziemlich sicher kein Gewerbe dahintersteht.
(Sonst würde er das Prozedere wohl kennen bzw. es ginge ja eh nur um die 
12,50 die auch noch abgesetzt werden könnten. EUSt ist ja nur 
Durchlaufend)

Mag sein das dies in dem einen oder oder anderen Fall völlig 
unberechtigt ist. Ich will auch gar nicht abstreiten das es wirklich 
sein kann das der TE die georderten Bauteile in dieser Kombination für 
ein Projekt braucht und ein Normalkauf nicht in Betracht kam 
(Verfügbarkeit/Finanzielle Mittel)
Das die order also zumindest "Nachvollziehbar" ist.

Aber in den meisten Fällen wo diese Punkte zusammentreffen passt das 
erste Gefühl dann schon sehr genau.

Gruß
Carsten

von H. O. (oster)


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Carsten S. schrieb:
> Nee- beide würden sich ZU UNRECHT beschweren. Denn man hätte sich ja
> vorher informieren können.

Carsten S. schrieb:

> Fehlt der Nachweis einer entsprechenden Vereinbarung sind es ja keine
> Muster sondern eine normale Warensendung. Im Zweifelsfall halt
> geschenkte Waren die genauso behandelt werden als wren sie zum
> MArktpreis gekauft...


Wolfgang schrieb:
> Darin steht unter anderem:

> "Unit Price (USD): 0.000",
> "Terms: No Charge" und
> "Not for resale nocharge samples for evaluation only"


Stimmt, Geschenkpapier und Schleifchen fehlen :)

-samples for evaluation only-


-----

Welche Wertgrenzen gibt es im Bereich des Zollrechts?

http://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Hintergrund/0020_wertgrenzen_zollrecht.html;jsessionid=F9F91BFC860B5378C29ACCAA3BECA08C.live4651?searchResult=true


"50 Euro  Freimengenregelung für Muster und Proben

Eine begrenzte Anzahl an Mustern und Proben in einer Sendung können bis 
zu einem Warenwert von 50 Euro einfuhrabgabenfrei eingeführt werden. 
Weitere Bedingungen und Ausnahmen (z.B. für hochsteuerbare Waren) sind 
zu beachten."


und die 50.- Euro gelten fuer eine Sorte eine Warenprobe.
Das sagt jdf. der andere Link der Zollseite ("Kiste Pullover")

H. O. schrieb:
> Waren, die die Voraussetzungen als Warenmuster und -proben von geringem
> Wert im Sinne des Zollrechts erfüllen und als solche unter Zollbefreiung
> in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, sind in
> Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer [...] befreit

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Warenmuster-und-proben/warenmuster-und-proben_node.html

von H. O. (oster)


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Wolfgang schrieb:
> Samples wohl von Mouser verschicken.

Ganz vergessen zu fragen von wo aus die versendet wurden,
aus den Staaten oder von einer Mouser EU-Dependance?

Koennstet auch einfach Neutral beim Zoll Anfragen unter welchen 
Vorraussetzungen die spezielle Freibetragsregelung greift und ob sie 
tatsaechlich anwendbar ist und weiterhin ob die Bauteile unter 
verschiedenen oder der gleichen Warengruppe zugeordnet werden.

Mit den dann evtl. gewonnen Infos gehts zu Fedex, die wollen ja 
schliesslich das Geld.

Ich weiss wirklich nicht weshalb man solchen Fragen nicht voellig 
unaufgeregt nachgehen kann, die Motivation die dahintersteckt juckt mich 
jdf. nicht im geringsten.

-----
Jacken waren es nat. und keine Pullover
link ist ja oben schon angefuehrt;

"Beispiel

Vier Jacken derselben Modellreihe mit einem Stückwert von jeweils 40 
Euro in den Farben rot, schwarz, weiß und braun gelten auch als vier 
unterschiedliche Warengruppen; die Wertobergrenze von 50 Euro kann also 
für jedes Warenmuster beansprucht werden. Unterscheiden sich die Jacken 
dagegen lediglich durch ihre Konfektionsgröße (S, M, L, XL), liegt nur 
eine Warengruppe vor, somit kann nur eine Jacke als Warenmuster ohne 
Erhebung von Einfuhrabgaben abgefertigt werden."

von Richard B. (r71)


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Carsten S. schrieb:
> Das "Not for Resale" ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen EXAR
> und dem Empfänger, hat aber keinerlei Einfluss auf den Warenwert.
>
> Er DARF -rein zivilrechtlich- die Ware zwar nicht verkaufen, aber er
> KÖNNTE sie verkaufen bzw. ohne Probleme in einem von Ihm zwecks Verkauf
> produzierten Gerät verbauen. Da hindert ihn keiner dran.

Das hat mit Zivilrecht nichts zu tun. Wie auch?

> Nach deutschem Recht erst einmal kein Problem.

Die Ware wurde Abgaben-Befreit, weil das nicht für den
Verkauf gedachte Muster sind. Verkauft er diese Muster,
trifft die Befreiung nicht mehr zu -> Abgabenbetrug.

Arc Net hat 2 Links (Deutschland&Schweiz) veröffentlicht.
Hast du diese Seiten besucht?

> Warenmuster dürfen nicht verkauft werden!
> Ansonsten werden die entsprechenden Abgaben erhoben.

> Warenproben sind Produkte, die ausschliesslich eingeführt werden,
> um ihre Qualität, ihre Zusammensetzung oder einige ihrer
> Eigenschaften zu prüfen. Um abgabenfrei (zoll- und mehrwertsteuerfrei)
> eingeführt werden zu können, dürfen Warenproben nicht
> zum Verbrauch bestimmt sein.

Für 
Österreich->https://www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/ausgewaehlte-abgabenbefreiungen/abgabenbefreiungen.html

Die Frage ist jetzt:

H. O. schrieb:
> Ganz vergessen zu fragen von wo aus die versendet wurden,
> aus den Staaten oder von einer Mouser EU-Dependance?

: Bearbeitet durch User
von Holm T. (Gast)


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Carsten Sch. schrub:
>Wenn ich aber jemand um ein Geschenk bitte, dies erhalte und dann wegen
>einer Steuerforderung die gerade mal einen kleinen Bruchteil des Wertes
>ausmache Stress mache, dann hat es für mich schon ein Geschmäckle.

Naja nee, wenn ich von Jemandem was geschenkt bekomme und ein Dritter 
deswegen UNBERECHTIGT die Hand aufhält, DANN hat das ein "Geschmäckle".

Bei mir steht auf zukünftigen Bestellungen "No Fedex!", die haben es bei 
mir
geschafft zwar keine Rechnung zu schicken, aber eine "letzte Mahnung" 
und nach Reklamation dieser hatte ich dann mit irgendwelchen 
Inkassofuzzis zu tun. Mit meiner Adresse wurde dabei ordentlich 
gewürfelt, seltsamerweise war die auf der Ware aber ok.
Das Geschäftsgebaren dieser 4ma ist einfach unter aller Sau!

Gruß,

Holm

von Uwe B. (Firma: TU Darmstadt) (uwebonnes)


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Holm T. schrieb:
> Naja nee, wenn ich von Jemandem was geschenkt bekomme und ein Dritter
> deswegen UNBERECHTIGT die Hand aufhält, DANN hat das ein "Geschmäckle".

Noch nie etwas von Schenkungssteuer gehoert?

von Mikki M. (mmerten)


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Sich einfach mal die AGB von EXAR anschauen. Da steht dann ausdrücklich 
das der Empfänger alle Zölle und Steuern im Einfuhrland zu zahlen hat.
Kommt schon häufiger vor, daß bei Sample Bestellungen 
Einfuhrumsatzsteuer und ggf. auch Zoll fällig wird. Bei gewerblichen 
Kunden ist die Steuer aber nur nen durchlaufender Posten. Auch mal genau 
hinschauen, was mein bei Beauftragung des entsprechenden 
Versandunternehmens alles beaufragt.
Bei vielen Herstellern ist der Rechnungsbetrag zwar 0 aber der reale 
Warenwert der einzelnen Bauteile wird auf den Begleitpapieren angebenen 
und wird zur "Abgabenermittlung" herangezogen. Also warum die ganze 
Aufregung?
Ich bin froh das ich meine Sample Teile schnell vom Hersteller bekommen, 
wenn diese beim Distri oder lokalen Händler nicht lieferbar sind.

von Soul E. (Gast)


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Mikki M. schrieb:

> Bei vielen Herstellern ist der Rechnungsbetrag zwar 0 aber der reale
> Warenwert der einzelnen Bauteile wird auf den Begleitpapieren angebenen
> und wird zur "Abgabenermittlung" herangezogen.

Oft liegt eine sogenannte "Proforma-Rechnung" (proforma invoice) bei. 
Damit wird keine zu begleichende Forderung gestellt, es wird aber der 
Warenwert ausgewiesen, so dass der Zoll die Einfuhrabgaben berechnen 
kann.

von Richard B. (r71)


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soul e. schrieb:
> es wird aber der Warenwert ausgewiesen, so dass
> der Zoll die Einfuhrabgaben berechnen kann.

Vielleicht lag der Wert seine Bestellung weit über die Freigrenze.

Da sich der TO nicht mehr meldet, werden wir das nie erfahren...

von Carsten S. (dg3ycs)


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Richard B. schrieb:
> Carsten S. schrieb:
>> Das "Not for Resale" ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen EXAR
>> und dem Empfänger, hat aber keinerlei Einfluss auf den Warenwert.
>>
>> Er DARF -rein zivilrechtlich- die Ware zwar nicht verkaufen, aber er
>> KÖNNTE sie verkaufen bzw. ohne Probleme in einem von Ihm zwecks Verkauf
>> produzierten Gerät verbauen. Da hindert ihn keiner dran.
>
> Das hat mit Zivilrecht nichts zu tun. Wie auch?

Natürlich ist das zuerst einmal Zivilrecht.
Die gratismuster sind eine Zweckgebundene Schenkung.
(Zivilrechtlicher Vorgang)

Wird jetzt gegen die Zweckbindung verstossen, was ist es dann?

>
>> Nach deutschem Recht erst einmal kein Problem.
>
> Die Ware wurde Abgaben-Befreit, weil das nicht für den
> Verkauf gedachte Muster sind. Verkauft er diese Muster,
> trifft die Befreiung nicht mehr zu -> Abgabenbetrug.

Nein, die Ware wurde ja gerade NICHT Abgabenbefreit!
Sonst hätte der TE ja nichts zahlen müssen.
Sie hätte Abgabenbefreit werden können wenn die Verzollung korrekt 
gelaufen wäre. Die Frage ist nun an welcher Stelle die Ursache für die 
nicht als Muster erfolgte Verzollung zu suchen ist.

Liegt die bei den dafür nicht geeigneten Versandpapieren oder aber hat 
FedEx einen Fehler gemacht? Dafür müsste man den Inhalt der 
Versandpapiere kennen.

Abgabenbetrug wird es erst wenn man die Verzollung als Warenmuster 
durchgeführt hat und SELBER dem Staat gegenüber versichert hat das man 
die Muster auch nur als Warenmuster nutzt und dann dagegen verstösst.

Irgendetwas was der Versender auf den Lieferschein, seinen AGB oder als 
sonstige Erklrung im Rahmen des Samplevorgangs schreibt reicht dafür 
keinesfalls aus. das verbleibt zu 100% in der Zivilrechtlichen Spähre.
Bindend im Sinne des Steuerrechts ist nur die EIGENE Erklärung gegenüber 
der zuständigen Behörde - also dem Zoll.

Da bis zu dieser Erklärung eine nicht als Muster gekennzeichnete Ware 
auch normal Handelsfähig ist hat sie auch einen Warenwert und ist 
keinesfalls Wertlos.
(Es ging ja ursprünglich darum das du behauptest hat Muster hätten immer 
den Wahrenwert 0 - Das das nicht sein kann ist ja schon dadurch 
ersichtlich das es auch für Muster eine Freigrenze gibt. Hätten Muster 
aber immer den Warenwert 0,00 wäre eine genannte Freigrenze recht 
Sinnfrei, oder? )

Und das eine Ware nicht plötzlich Wertlos wird weil ICH SELBST 
versichere das ICH SELBST die nur für einen ganz bestimmten Zweck 
einsetzen werde sollte auch klar sein.


> Arc Net hat 2 Links (Deutschland&Schweiz) veröffentlicht.
> Hast du diese Seiten besucht?

NAtürlich habe ich das.
Besucht und Verstanden!

Und das nicht erst seit dem es diesen Thread gibt...
Habe ja schließlich auch selber von diesen Seiten zitiert.

Daher weiß ich auch das für Mustersendungen oberhalb der 22 Euro 
Freigrenze für die Inanspruchnahme der erweiterten Freigrenze immer eine 
korrekte Zollerklärung notwendig ist. Sonst werden die als ganz normale 
Wirtschaftsgüter behandelt und versteuert.

Carsten S. schrieb:
> DAs Problem bei Mustersendungen ist hierbei das diese gerade NICHT von
> der Zollanmeldung befreit sind, sondern eine ordentliche Zollanmeldung
> sogar eine zwingende Vorraussetzung ist um diese Ausnahme in Anspruch zu
> nehmen:
>
> siehe:
> 
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Warenmuster-und-proben/warenmuster-und-proben_node.html
>> Zollanmeldung, Formulare
>>Waren, für die eine außertarifliche Zollbefreiung in Anspruch genommen
>>werden soll, sind grundsätzlich zur Überführung in den freien Verkehr
>>anzumelden. Dies erfolgt bei Warenmustern und -proben von geringem Wert
>>in der Regel mit einer elektronischen oder schriftlichen Zollanmeldung
>>(Exemplare 6 und 8 des Einheitspapiers).

Richard B. schrieb:
> Vielleicht lag der Wert seine Bestellung weit über die Freigrenze.

Hatten wir weiter oben doch schon geklärt...
Wert der Sendung etwa 180 Euro aufgeteilt auf verschiedene IC Typen 
jeweils unter 50 Euro.

Die 180 Euro kann man aus der EUSt zurückrechnen, denn diese wird immer 
GANZ oder gar nicht berechnet. WEnn man z.b. eine Freigrenze von 50 Euro 
hat und das Teil ist 51 Euro wert, dann werden auch für die vollen 51 
Euro die Steuern erhoben und nicht etwa nur für den einen Euro zuviel.
Daher ist es definitiv so das die ~35 Euro genau 19% des Sendungswertes 
darstellen.

Das sich der Betrag auf verschiedene IC Typen aufteilt die jeweils unter 
50 Euro liegen wurde von TE ja auch schon angedeutet. Jeder IC Typ gilt 
als eigene WArengruppe mit jeweils 50 Euro Freigrenze.

Nee, die Sendung wurde als normale Warensendung behandelt und nicht als 
Mustersendung. Da liegt das ganze Problem.
Die Frage ist nur: WER hat dies zu verantworten...

Gruß
Carsten

von Carsten S. (dg3ycs)


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H. O. schrieb:
> Wolfgang schrieb:
>> Samples wohl von Mouser verschicken.
>
> Ganz vergessen zu fragen von wo aus die versendet wurden,
> aus den Staaten oder von einer Mouser EU-Dependance?

Da EUSt erhoben wurde sind die ganz klar von ausserhalb der EU 
verschickt worden! Wenn die von Innerhalb der EU verschickt worden 
wären, dann wäre ja keine EUSt angefallen, oder?

>
> Koennstet auch einfach Neutral beim Zoll Anfragen unter welchen
> Vorraussetzungen die spezielle Freibetragsregelung greift und ob sie
> tatsaechlich anwendbar ist und weiterhin ob die Bauteile unter
> verschiedenen oder der gleichen Warengruppe zugeordnet werden.

Da braucht er nicht Anfragen, das ist hier im Thread doch schon lang und 
breit durchgekaut worden.

1. Vorraussetzung für die Freibetragsregelung ist das die Waren 
zweckbestimmt als Muster vom Absender zur Verfügung gestellt werden
UND
das die Waren entweder als Muster dauerhaft gekennzeichnet wurden, oder 
unbrauchbar gemacht wurden oder aber der Wert pro Warengruppe 50 Euro 
nicht übersteigt.
UND (dieser Punkt wird oft übersehen)
Das der Empfänger eine korrekte Zollerklärung abgibt in der er die 
Verwendung als Muster bestätigt!

2. JA sie ist Anwendbar wenn aus den Versandpapieren hervorgeht das es 
eine Mustersendung ist UND wenn man die in der Zollerklärung korrekt als 
WARENMUSTER deklariert.

3. Wenn es sich um verschiedene Bauteile handelt (andere Funktion oder 
anderes Gehäuse) sind es jeweils andere Warengruppen

Alles schon lange geklärt...

H. O. schrieb:
> Ich weiss wirklich nicht weshalb man solchen Fragen nicht voellig
> unaufgeregt nachgehen kann, die Motivation die dahintersteckt juckt mich
> jdf. nicht im geringsten.

Warum diese Fragen bei mir (und wie man seiht auch bei einer Reihe 
anderer anderen) einen Nerv treffen habe ich weiter oben im Beitrag vom 
05.01.2017, 23:19 schon ausführlich dargelegt...

Gruß
Carsten

: Bearbeitet durch User
von Richard B. (r71)


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Carsten S. schrieb:
> Nein, die Ware wurde ja gerade NICHT Abgabenbefreit!
> Sonst hätte der TE ja nichts zahlen müssen.

Ich habe ja deine Frage beantwortet, was wäre wenn.

Carsten S. schrieb:
> Abgabenbetrug wird es erst wenn man die Verzollung als Warenmuster
> durchgeführt hat und SELBER dem Staat gegenüber versichert hat das man
> die Muster auch nur als Warenmuster nutzt und dann dagegen verstösst.

Genau das habe ich gemeint.

Carsten S. schrieb:
> Es ging ja ursprünglich darum das du behauptest hat Muster hätten immer
> den Wahrenwert 0 - Das das nicht sein kann ist ja schon dadurch
> ersichtlich das es auch für Muster eine Freigrenze gibt

Ich meinte->Umsatzsteuerrechtlich gesehen->bis zu der Freigrenze.

Carsten S. schrieb:
> Die 180 Euro kann man aus der EUSt zurückrechnen, denn diese wird immer
> GANZ oder gar nicht berechnet. WEnn man z.b. eine Freigrenze von 50 Euro
> hat und das Teil ist 51 Euro wert, dann werden auch für die vollen 51
> Euro die Steuern erhoben und nicht etwa nur für den einen Euro zuviel.
> Daher ist es definitiv so das die ~35 Euro genau 19% des Sendungswertes
> darstellen.

Das wusste ich nicht. Ich dachte er hat Waren im Wert von
über 360 EUR bestellt... wie gesagt, ich kenne das nicht.

Freundliche Grüße,
Richard

von Holm T. (Gast)


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Uwe B. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Naja nee, wenn ich von Jemandem was geschenkt bekomme und ein Dritter
>> deswegen UNBERECHTIGT die Hand aufhält, DANN hat das ein "Geschmäckle".
>
> Noch nie etwas von Schenkungssteuer gehoert?

...an Privatunternehmen?

Gruß,

Holm

von Georg G. (df2au)


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Holm T. schrieb:
>> Noch nie etwas von Schenkungssteuer gehoert?
>
> ...an Privatunternehmen?

Schenk doch mal deinem Nachbarn oder deinem Bruder 1 Million. Da steht 
das Finanzamt sofort auf der Matte. Die aktuellen Freibeträge darfst du 
selbst ergooglen.

von Holm T. (Gast)


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Georg G. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>>> Noch nie etwas von Schenkungssteuer gehoert?
>>
>> ...an Privatunternehmen?
>
> Schenk doch mal deinem Nachbarn oder deinem Bruder 1 Million. Da steht
> das Finanzamt sofort auf der Matte. Die aktuellen Freibeträge darfst du
> selbst ergooglen.

Willst Du mich vielleicht verarschen und mir erzählen das Finanzamt ist 
ein Privatunternehmen? (..ja das dem eigentlich so ist, weiß ich)

Gruß,

Holm

von Georg G. (df2au)


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Holm T. schrieb:
> Willst Du mich vielleicht verarschen

Nein, ich hatte eher den Eindruck, dass du noch nicht ganz wach bist. 
Abgaben fallen fast immer an, egal, ob B2B oder Privat an Privat.

von (prx) A. K. (prx)


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Holm T. schrieb:
>> Noch nie etwas von Schenkungssteuer gehoert?
>
> ...an Privatunternehmen?

Ein Dienstleister ist nicht verpflichtet, seinen Dienst kostenlos zu 
leisten. Ich will mich nicht in die Frage einmischen, ob eine 
Verzollung/Besteuerung an sich in diesem Fall korrekt war oder nicht 
(*), aber dass ein Logistiker für eine durchgeführte Abwicklung kassiert 
geht in Ordnung.

Ob es auch einen anderen für ihn günstigeren Weg zur Abwicklung der 
Lieferung gegeben hätte, steht dabei auch nicht zur Debatte, denn das 
hat der Logistiker selbst nicht zu verantworten.

Wenn du aufgrund einer Immobilienübertragung beim Notar bist, dann 
arbeitet der nicht kostenlos. Auch nicht bei einer Schenkung.

*: Um nicht pauschal entscheiden zu müssen, ob die hier betrachteten 
elektronischen Komponenten eher verschiedenen Farben oder verschiedenen 
Grössen von Pullovern entsprechen. Vielleicht müsste der Zoll dazu die 
jeweiligen Datasheets vergleichen. ;-)

: Bearbeitet durch User
von Holm T. (Gast)


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Georg G. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Willst Du mich vielleicht verarschen
>
> Nein, ich hatte eher den Eindruck, dass du noch nicht ganz wach bist.
> Abgaben fallen fast immer an, egal, ob B2B oder Privat an Privat.

Käse!

Es ist ein deutlicher Unterschied ob Steuern anfallen oder sich ein 
Dritter, eine Privatperson, in die Abwicklung einhängt und ungefragt 
"Gebühren" erhebt.

Bemusterungen erfolgen üblicherweise kostenfrei bzw. auf Kosten dessen 
der die Muster liefert, dazu gibt es nun entsprechend Zollrechtliche 
Regelungen damit diese Transaktion für denjenigen der die Muster 
empfängt kostenfrei bleibt.
Da Du auf die Idee kommst den Griff eines 3. in Deine Tasche mit 
staatlichen Steuern zu vergleichen ist und bleibt Deine Fehlleistung.

Wenn Du Recht hättest wäre es völlig legitim ein Geschäftsmodell 
aufzuziehen bei dem eine 4ma (ich)  "kostenlose Muster" ungefragt an 
Privatpersonen verschickt und der Carrier (Du) diese Privatperson mit 
erheblichen Gebühren belastet die verpflichtend abzudrücken sind. Meine 
Kosten für die Scheißeproben kannst Du als Carrier dann über einen Teil 
Deiner Einnahmen refinanzieren.

@A.K.: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. I.A. gehe ich zu einem 
Notar weil der in meinem Willen eine Dienstleistung erbringt, d.h. der 
wird von mir beauftragt und auch bezahlt. Genauso bei Zoll und Steuern,
dort enstscheidet der Staat das ich etwas abzudrücken habe und es ist 
Gesetzt. Das aber was Fedex hier treibt ist Diebstahl, es gibt keinen 
Grund
Gebühren zu erheben, es gab auch keinen Auftrag des Empfängers, da das 
Zeug halt nicht verzollt wird.

Macht Euch mal Selbständig, jeden Tag tauchen irgendwelche Pappnasen auf 
die der Meinung sind für Null-Leistung etwas geschenkt haben zu wollen.
Nothanks.

Gruß,

Holm

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