Hallo,
ich weiß nicht ob ich jetzt in der richtigen Kategorie bin - wenn nicht
bitte einfach verschieben - danke!
Folgendes Problem:
Ich habe mir bei "EXAR" Samples eines ICs bestellt. Exar lässt die
Samples wohl von Mouser verschicken.
Als die Teile verschickt wurden habe ich eine E-Mail von Exar mit
angehängter Rechnung erhalten.
Darin steht unter anderem:
"Unit Price (USD): 0.000", "Terms: No Charge" und "Not for resale - no
charge samples for evaluation only"
So weit, so gut. Die Samples kamen letzte Woche an.
Nun habe ich heute eine Rechnung von FedEx per Post erhalten.
Vorlageprovision: 12,50 €
EUSt./Import VAT: 34,21 €
Mit dabei ist eine Rechnung von Mouser (NICHT von Exar) mit
Mouser-Preisen.
Hatte einer von euch schon mal einen solchen Fall? Ich habe schon öfter
mal bei diversen Herstellern Samples von schwer erhältlichen Teilen
geordert. Bisher immer alles ohne Probleme.
Hat jemand hierzu Erfahrungen? Danke!
Wolfgang schrieb:> Mit dabei ist eine Rechnung von Mouser (NICHT von Exar) mit> Mouser-Preisen.
Dann würde ich mich an die wenden, denn das ist eindeutig:
"Unit Price (USD): 0.000", "Terms: No Charge" und "Not for resale - no
charge samples for evaluation only"
hp-freund schrieb:> Dann würde ich mich an die wenden
Die? Wer ist "die"? Exar? Mouser? Zoll? FedEx? :)
Richard B. schrieb:> Wer ist der Empfänger?
Ähmmmm.. Auf der Mouser Rechnung steht:
"Shipper: Mouser Electronics, bla bla"
"Consignee: <meine Daten>"
"Broker: <leer>"
und "Importer: <leer>"
Auf der Exar-Rechnung steht:
"Bill To: EXAR - ACCOUNTS PAYABLE... PO BOX... bla bla"
und "Ship To: <meine Daten>"
So... Ich habe jetzt mal zwei Dinge getan:
1. Eine E-Mail (zusammen mit der Rechnung von Exar) an Mouser
Deutschland geschickt. (Ich kann zwar Englisch lesen und verstehen...
Schreiben und formulieren sind aber wieder eine andere Sache ;))
2. Bei FedEx einen Nachweis über die Bevollmächtigung zur Verzollung
angefordert. (So wird es unter anderem hier
https://www.verbraucherzentrale.de/zollrechnung-von-fedex- empfohlen)
Bin gespannt :)
Zoll/Einfuhrumsatzsteuer zahlst Du nicht (nur) auf den Warenwert,
sondern auf die Gesamtsumme (incl. Versandkosten und
Bearbeitungsgebühren).
Trotzdem kommt mir die Rechnung einigermaßen happig vor.
Auch Geschenke sind nicht von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, wenn
bestimmte Werte überschritten werden.
Auf der FedEx Rechnung steht bestimmt mehr als der Endbetrag. Zeig mal
Details.
Immer das Gejammer. Abdruecken und gut ist.
Offensichtlich hat sich Mouser bei Exar anerboten, fuer die solche
Versaende die Abwicklung zu uebernehmen. Geht auf's Werbebuget. Und der
Zoll will's vorgewiesen haben. Wo ist das Problem ?
Abdruecken.
Pete K. schrieb:> Wieviele Samples waren es denn nun? 10 Stück?
Es waren 5 verschiedene ICs. Warenwert zusammen liegt zwar über 50 €,
aber daran kann es wohl nicht liegen.
Zitat Zoll:
1
Vier Jacken derselben Modellreihe mit einem Stückwert von jeweils 40 Euro in den Farben rot, schwarz, weiß und braun gelten auch als vier unterschiedliche Warengruppen; die Wertobergrenze von 50 Euro kann also für jedes Warenmuster beansprucht werden.
Markus F. schrieb:> Zoll/Einfuhrumsatzsteuer zahlst Du nicht (nur) auf den Warenwert,> sondern auf die Gesamtsumme (incl. Versandkosten und> Bearbeitungsgebühren).
Das ist mir bewusst.
Versandkosten sind aber auf der Mouser-Rechnung auch nicht aufgeführt.
Oh D. schrieb:> Immer das Gejammer. Abdruecken und gut ist.
Wer jammert denn?
Fakt ist: Die Teile haben laut Hersteller (bei dem ich ja direkt
bestellt habe) einen Warenwert von 0. (Währung ist hier egal... null
bleibt null)
Fakt ist außerdem das ich FedEx keine Vollmacht zur Verzollung gegeben
habe.
Zitat der Verbraucherzentrale:
1
Eine solche Vollmacht kann wohl nicht schon durch das bloße Liefernlassen durch FedEx angenommen werden.
Mir geht es auch nicht um die ~ 50 €.
Mir ist das nur neu, da ich wie gesagt schon öfter Samples bestellt
habe. Auch mehrere gleiche ICs die zusammen über 50€ Warenwert hatten.
Aber bisher lag da immer eine Null-Rechnung bei.
>Eine solche Vollmacht kann wohl nicht schon durch das bloße Liefernlassen durch
FedEx angenommen werden.
Doch. Fedex koennte zB die Teile in einem Zwischenlager liegenlassen,
bis sie von dir das Gut zur Vorweisung haette. Dann Vorweisen. Falls der
Zoll dann etwas wollte .. zurueck ins Zwischenlager, von dir das Gut zum
Verzollen holen, kassieren per Vorauskasse, und dann nochmals durch den
Zoll, diesmal natuerlich nochmals vorweisen ...
Das Zwischenlager, und das Handling von Fedex soweit soll dann auch
gratis sein ?
Sonst noch was ? Werd realistisch.
Entweder ist der ganze Vorgang per Auto-Vollmacht mit bezahl-nachher,
oder Fedex will Vorauskasse fuer den gesammten Vorgang.
Da kann die Verbraucherzentrale sagen was sie will. Oder wie wuerdest
du's denn machen, als Fedex ?
> Fakt ist: Die Teile haben laut Hersteller (bei dem ich ja direkt> bestellt habe) einen Warenwert von 0.
Nein, Warenwert ist nicht 0 - Du musst nix bezahlen. Das ist ein
Unterschied wie zwischen Tag und Nacht.
Wenn Du Dich wo beschweren kannst, dann bei Exar dass Sie Dir nicht
vorher gesagt haben, dass Du die Sendung verzollen und die
FedEx-Gebühren übernehmen musst (die Autorisierung stammt sicher von
denen als sie bei Mouser den Lieferauftrag erteilt haben).
Sag am besten gleich dazu, dass Du nie wieder was von denen geschenkt
haben willst. Und schon gar nicht hunderte von Euro.
Wolfgang schrieb:> EUSt./Import VAT: 34,21 €
Das wären dann € 180.- für Ware und Versand. Dabei ist es unerheblich,
ob es kostenlose Muster oder normale Ware ist. Bei beidem gibt es
Freigrenzen und darüber wird Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Der Zoll ist gemein, der schaut in eine Preisliste und sieht, was deine
Muster kosten würden. Das macht er ab und an auch, wenn auf der
Inhaltserklärung ein unrealistischer Preis ist. Mit etwas Pech darf man
dann den Zoll besuchen und einen Ausdruck des Angebots und der Rechnung
vorlegen (und etwas diskutieren).
Mit FedEx kannst du lange streiten, du bist nicht der erste, der die
Dienstleistung kostenlos haben möchte. Auch DHL, UPS und ähnliche
verlangen diese Pauschale. Wenn du ehrlich rechnest, was dich eine Fahrt
zum nächsten Hauptzollamt gekostet hätte, bist du noch gut bedient
worden.
Der Passus bezüglich Zoll und Gebühren steht imho bei allen Herstellern
in den AGBs.
Exar? Die vertreibt doch Macnica. Wenn dir die paar Zollkröten stören
bestllst du die Samples über die. Wenn du aber denkst Samples sind
Geschenke an Privatbastler dann ist das dein Problem.
Wahrscheinlich fehlt irgendwo ein "FOB <Dein Heimartort>" auf den
Versandunterlagen. FOB steht fuer "Free on Board". Damit werden
gewaltige Kosten fuer den Transport unterstellt, und auf dies Kosten
faellt EuSt an.
Am besten: Bezahlen und Aergern.
Das gleiche Problem gab es bei Digikey frueher. Damals wurden immer etwa
100 Euro Luftfrachtkosten unterstellt. Seitdem DK Versand und Zoll
handhabt, funktioniert es richtig.
Einmal hat mir die Verwaltung aufgedrueckt, das Problem beim Zoll zu
reklamieren. Den Aerger will ich nicht nochmal...
Von der Zoll Seite zum Thema:
Ob und in welcher Höhe Abgaben entstehen, hängt bei Geschenksendungen
vom Warenwert und von der Art der Sendung ab. Sendungen von oder an
Unternehmen sind keine abgabenfreien Geschenksendungen.
---------------------------
Warenwert zwischen 22 Euro und 150 Euro
Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar
zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent
und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit
verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Allerdings
werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben.
Warenwert größer als 150 Euro
Ab einem Warenwert von mehr als 150 Euro werden die Abgaben nach dem
Zolltarif berechnet.
g457 schrieb:>> [..] Bearbeitungsgebühr [..]>> Die muss man natürlich auch zahlen, hab ich oben unterschlagen.
Ne muss man überhaupt nicht weil die Forderung nicht rechtmäßig ist.
Ohne Vollmacht darf FedEx die Zollabwicklung gar nicht durchführen.
Und diese Vollmacht darf laut geltendem Recht ausschließlich durch den
Empfänger ausgestellt werden.
FedEx nimmt einfach an, eine Vollmacht zu haben um horrende Gebühren
kassieren zu können.
Gibt genug Leute, die sich erfolgreich gegen die Vorlageprovision und
Zollgebühr gewehrt haben.
Wenn die Lieferung von Mouser kam, du aber bei Exar bestellt hast, FexEx
informieren das du diese Ware nicht bestellt hast und die doch entweder
die Ware abholen sollen, oder die Rechnung stornieren!
Nachtrag: Zoll fällt natürlich dennoch an und FedEx wird diese auch
zugestanden. Nur dürfen sie keine Gebühr für die Abwicklung verlangen.
Der Käse oben von wegen das sei alles rechtens am besten nicht beachten.
Das ist schlichtweg genau der Irrglaube, weshalb FedEx so erfolgreich
abkassiert.
Und Post/DHL hier mit in den Topf zu werfen ist totaler Unsinn, weil DHL
als pseudo-staatliches Unternehmen Sonderrechte hat.
Wolfgang schrieb:> Mit dabei ist eine Rechnung von Mouser (NICHT von Exar) mit> Mouser-Preisen.
Ich bleibe dabei. Hier liegt der Fehler.
Mouser darf die Samples nicht verkaufen.
Georg G. schrieb:> Von der Zoll Seite zum Thema:>> Ob und in welcher Höhe Abgaben entstehen, hängt bei Geschenksendungen> vom Warenwert und von der Art der Sendung ab. Sendungen von oder an> Unternehmen sind keine abgabenfreien Geschenksendungen.>> --------------------------->> Warenwert zwischen 22 Euro und 150 Euro>> Bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar> zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent> und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit> verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Allerdings> werden Abgaben in einer Höhe von weniger als 5 Euro nicht erhoben.>> Warenwert größer als 150 Euro>> Ab einem Warenwert von mehr als 150 Euro werden die Abgaben nach dem> Zolltarif berechnet.https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Warenmuster-und-proben/warenmuster-und-proben_node.html
"Waren, die die Voraussetzungen als Warenmuster und -proben von geringem
Wert im Sinne des Zollrechts erfüllen und als solche unter Zollbefreiung
in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, sind in
Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer nach § 1 Abs. 1
Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverodnung (EUStBV) und der Verbrauchsteuer
nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 c) Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung
(EVerbrStBV) befreit."
"Als Warenmuster oder -proben von geringem Wert gelten:
...
andere Waren bis zu einer Menge von fünf Mustern oder Proben und bis zu
einem Warenwert von höchstens 50 Euro je Warengruppe, wenn dem Anmelder
eine Kennzeichnung nicht zugemutet werden kann (z.B. bei Waren, die auf
Modeschauen vorgeführt werden sollen). Bei der Auslegung des Begriffs
"Warengruppe" können verschiedene Qualitäten, Farbunterschiede,
Feinheitsgrade, Güteklassen, Provenienzen und andere handelsübliche
Unterschiede - (ausgenommen Größenunterschiede) - berücksichtigt
werden."
Also ziemlich eindeutig
Alles Gejammer, in der Schweiz sind die Vorzeigegebuehren am Zoll
irgendwo zwischen 20 - 25 Euro.
NB. Deutschland, und/oder die EU moechten die Freigrenze auf Null fallen
lassen.
Uwe B. schrieb:> Wahrscheinlich fehlt irgendwo ein "FOB <Dein Heimartort>" auf den> Versandunterlagen. FOB steht fuer "Free on Board". Damit werden> gewaltige Kosten fuer den Transport unterstellt, und auf dies Kosten> faellt EuSt an.>> Am besten: Bezahlen und Aergern.
Das stimmt so nicht. Hier geht es um Samples und das ist beim Zoll genau
geregelt (die §§ wurden hier ja auch schon eingestellt).
Wenn der TO nur jeweils 1 Sample kleiner 50€ bestellt hat ist alles in
Butter. Mouser hat ja auch eine 0€ Rechnung erstellt.
Die Versandkosten von Samples trägt übrigens Mouser, lediglich für die
nicht ermächtigte Verzollung will hier FedEx zu Unrecht kassieren.
Eigentlich ist alles gesagt, ich warte mal auf die Rückmeldung zum Thema
Reklamation bei FedEx.
Fedex soll also alles vor dem Zoll zurueckhalten und warten, ob es der
sich Kunde nochmals anders ueberlegt ? Und falls ja ? Kostenlos zum
Absender zurueck ? Wegschmeissen ?
Und dann den renitenten Zahler als Aufwiegleauf einer schwarzen Liste
eintragen.
Ne!
FedEx soll den scheiß entweder beim Zoll abgeben oder VORHER fragen.
Man man man hier gibt es Einstellungen...
Vermutlich regen sich diejenigen aber gewaltig auf, wenn die
Kfz-Werkstatt 10 Euro für das ungefragte auffüllen des Spritzwassers
berechnet...
Martin S. schrieb:> FedEx soll den scheiß entweder beim Zoll abgeben oder VORHER fragen.
Guter Einwand. Und dann wärst du selbst zum Zollamt gefahren und hättest
die Verzollung durchgeführt. Und das wäre preiswerter gewesen?
Exar schreibt, dass sie FOB liefern. Das bedeutet, dass alle Risiken und
Kosten der Lieferung beim Empfänger liegen. Und sie schreiben ganz
explizit, dass sie selbst den Frachtführer wählen und Anweisungen im
Namen des Kunden geben, es sei denn, der Kunde hat sich schriftlich
vorher bei Exar gemeldet und gesagt, wie er es gern hätte.
Georg G. schrieb:> Martin S. schrieb:>> FedEx soll den scheiß entweder beim Zoll abgeben oder VORHER fragen.>> Guter Einwand. Und dann wärst du selbst zum Zollamt gefahren und hättest> die Verzollung durchgeführt. Und das wäre preiswerter gewesen?
Genau so ist es. In meinem Fall wäre das ein Umweg von 5 Minuten.
Wenn man tatsächlich so weit weg vom Hauptzollamt wohnt, dass die 25
Euro von FedEX billiger sind, als selbst dorthin zu fahren, dann mag das
die einzige Ausnahme sein.
Aber 12,5 / 0,3 = 41km (einfache Fahrtstrecke) muss man erstmal vom
Zollamt weg wohnen.
> Exar schreibt, dass sie FOB liefern. Das bedeutet, dass alle Risiken und> Kosten der Lieferung beim Empfänger liegen. Und sie schreiben ganz> explizit, dass sie selbst den Frachtführer wählen und Anweisungen im> Namen des Kunden geben, es sei denn, der Kunde hat sich schriftlich> vorher bei Exar gemeldet und gesagt, wie er es gern hätte.
Das mag alles sein. Nur verstößt es gegen deutsche Gesetze. Wie schon
geschrieben: FedEX DARF das gar nicht!
Hi,
Martin S. schrieb:> FedEx soll den scheiß entweder beim Zoll abgeben oder VORHER fragen.
DAs "beim Zoll abgeben" KANN FedEx nicht. Genauer - Sie dürfen es NICHT!
Das ist alleine DHL (ich meine sogar ohne Express) vorbehalten.
Das ist ein Überbleibsel aus der Zeit wo de Post noch eine Bundesbehörde
war.
Der erlaubte Transport unverzollter und unbefreiter Sendungen vom
Sperrlager zur örtlich zuständigen Zolldienststelle ist eines der
wenigen verbliebenen Sonderrechte aus dieser Zeit.
Bei allen anderen Versanddienstleistern darf unverzollte deren Wert die
Freigrenze von 22 Euro überschreitet das Sperrlager nur nach erfolgter
Verzollung oder halt in Richtung: "Zurück zum Absender" verlassen.
DAs Problem bei Mustersendungen ist hierbei das diese gerade NICHT von
der Zollanmeldung befreit sind, sondern eine ordentliche Zollanmeldung
sogar eine zwingende Vorraussetzung ist um diese Ausnahme in Anspruch zu
nehmen:
siehe:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Warenmuster-und-proben/warenmuster-und-proben_node.html> Zollanmeldung, Formulare>Waren, für die eine außertarifliche Zollbefreiung in Anspruch genommen>werden soll, sind grundsätzlich zur Überführung in den freien Verkehr>anzumelden. Dies erfolgt bei Warenmustern und -proben von geringem Wert>in der Regel mit einer elektronischen oder schriftlichen Zollanmeldung>(Exemplare 6 und 8 des Einheitspapiers).
WAs man jetzt tatsächlich diskutieren kann, das ist ob FedEx von sich
aus die Zollanmeldung einfach vornehmen darf oder aber vorher die
Zustimmung hätte einholen müssen. (Sofern nicht der Versender -unter
Berufung auf seine Bedingungen beim Musterversand- seinerseits den
Auftrag bereits erteilt hat)
Im grunde stimme ich denen zu die sagen: NEIN, das hätten sie nicht
dürfen. Daher dürften sie dafür auch nichts verlangen.
Allerdings darf man nicht vergessen das die allermeisten Empfänger von
FedEx Sendungen Gewerbetreibende sind. Und die allermeisten der
Sendungen dieses Absenders ebenfalls an Gewerbetreibende gehen.
Und hier ist es so das in den meisten Fällen den Empfängern die schnelle
Belieferung wesentlich wichtiger ist als vorher gefragt zu werden und
dafür 1-3 Tage Verzögerung in Kauf zu nehmen. Zumal die 12,50 bei
Zollpflichtigen Waren nur einen Bruchteil ausmachen und man die
Eigenkosten (Arbeitszeit der Angestellten) ja auch ggenrechnen müsste.
Und auch 100 Kunden die sich über die schnelle Lieferung freuen und die
12,50 gerne zahlen kommt dann ein Privatsampleschnorrer der sich darüber
ärgert und Rabatz macht...
Daher könnte man dann noch darüber streiten ob das nicht im Rahmen einer
sogenannten "Geschäftsführung ohne Auftrag", also einer Handlung von der
sie berechtigterweise annehmen können das sie im Interesse des
Empfängers ist doch wieder zur Rechnungsstellung berechtigt sind.
Aber das müsste ein Gericht entscheiden. Bisher wurde in solchen Fällen
wohl meist der aus sicht der Versender günstigere Weg gewählt und auf
die Pauschale verzichtet. ISt halt die Frage was dazu dann im
Hintergrund abläuft und was das für zukünftige Vorgnge bedeuteten
kann...
Mal ganz davon abgesehen das FedEx für die Avisierung zur
Selbstverzollung seit 2014 nun auch 10 Euro verlangt... Und wählt man
keine der beiden Optionen geht das Paket zurück zum Absender.
ISt halt Mehraufwand (Ware muss eingelaert werden, Empfänger
benachrichtigt werden, überprüfung ob Verzollung durch bzw.
wiederaufnahme des versandes) Da ist die Zahl derer die das dann -zudem
mehr oder weniger korrekt- selbst gemacht haben um die 12 Euro zu sparen
wohl zu groß geworden...
Wobei die Provision ja nicht für die Verzollung anfällt sondern für das
"vorstrecken" des Betrages. Wenn man sich VORHER ein Kundenkonto bei
FedEX mit Bankeinzug anlegt ist der ganze Vorgang mit der Zollanmeldung
durch FedEX bis zu fünf Antragspositionen (Warengruppen) kpl. Kostenlos.
Ein Punkt ist allerdings definitiv stichhaltig und darüber würde ich
eine Klärung anstreben. Zumal die auch die größte Einsparung bringen
könnte:
Warensendungen sind unter bestimmten Umständen von Zoll- und EUSt
abgaben befreit. Wenn weder Zoll noch EUSt gezahlt werden muss, so muss
FedEx kein Geld vorstrecken und die Verzollung ist bis 5 Warengruppen
kostenlos.
HÄTTE FedEx jetzt korrekt als Warenmuster Verzollt, so WÄRE KEINE
EUSt./Import VAT: 34,21 €
angefallen, es hätte kein Vorstrecken des Betrages durch FedEx bedurft
und damit auch keine
Vorlageprovision: 12,50 €
Wenn die Sendung also korrekt verzollt worden wäre, so hätte es nicht
einen Cent gekostet.
Der Knackpunkt ist halt nur WER sich da den Schuh anziehen muss. HAt der
FedEX mitarbeiter tatsächlich einen dicken Vermerkt auf den
Versandunterlagen übersehen, ODER aber hat der Absender das in den
Begleitpapieren nicht korrekt vermerkt?
In ersteren Fall könnte man vielleicht wirklich die Zahlung des Betrages
ablehnen bzw. mit gleichhohen Schadensersatzansprüchen verrechenen.
Müsste man die AGB auseinandernehmen und mal mit einem Anwalt
besprechen...
(Was vermutlich teurer als der Betrag ist - ausser man kennt da
jemanden)
Im zweiten Fall müsste man sich mit dem Absender auseinandersetzen und
schauen ob der einen die passenden Papiere ausstellt und dann schauen ob
man die Erklärung noch abgeändert bekommt.
(In bestimmten Fällen möglich. Ob aber in diesem ?)
Dann würde man zumindest die EUSt wiederbekommen. Sofern man erfolg hat.
Allerdings wird der damit verbundene MEhraufwand auf seiten des
Absenders definitiv Auswirkungen auf die Zukünftige versorgung mit
Samplebauteilen haben. Falls er überhaupt auf die Anfrage eingeht und
dem Anfragendem nicht direkt mit dem Verweis auf die über 100 Euro
geschenktem Warenwert dem Stinkefinger zeigt.
BTW: FedEX ist mit den 12,50 dabei sogar einer der günstigsten!
Und die kann man auch noch mit Anlegen eines Kundenkontos (inkl.
Lastschriftermächtigung) umgehen!
Da langen andere ganz anders hin. 25 Euro oder sogar über 30 Euro sind
da durchaus möglich.
Ach Ja-
DIES KANN MAN GAR NICHT OFT GENUG WIEDERHOLEN:
g457 schrieb:>Wolfgang schrieb:>> Fakt ist: Die Teile haben laut Hersteller (bei dem ich ja direkt>> bestellt habe) einen Warenwert von 0.>> Nein, Warenwert ist nicht 0 - Du musst nix bezahlen. Das ist ein> Unterschied wie zwischen Tag und Nacht.
Vollkommen Richtig!
Der RECHNUNGSBETRAG ist 0, also Geschenkt!
Der WARENWERT aber sind 180 Euro!
Warenwert ist der Betrag den der Durchschnittskunde auf dem freien Markt
bezahlen müsste um an diese Waren zu kommen.
Und das sind nun einmal 180 Euro.
ISt vergleichbar wie mit einer Geschenksendung.
Wenn die Erbtante aus den USA dem Neffen zum Geburtstag in den USA das
neueste Apple EIFONE kauft und schön verpakt ins Paket nach Deutschland
legt, dann muss der Empfänger ja auch nichts an die Tante bezahlen.
Der Warenwert aber liegt bei ettlichen hundert Euro und darauf musst der
Empfänger - obwohl ein Geschenk ist - dann einiges über 100 Euro an EUSt
an den Staat zahlen.
Wenn man eine REchnung vorlegt, dann wird diese ÜBLICHERWEISE natürlich
zur Bestimmung des Warenwertes herangezogen. Allerdings ist das nicht
zwingend! Wenn dem Zollbeamten der Betrag zu niedrig vorkommt kann der
Durchaus auch eigene Recherchen anstellen und ggf. einen anderen
Warenwert ansetzen. Es nützt also nichts wenn man zum EIFONE 999 einfach
eine 10 Dollar REchnung aus dem GEschäft eines Kumpels ins Paket legt..
Bei Dingen wo nur Eingeweihte den Wert erkennen...
Pete K. schrieb:> Die Versandkosten von Samples trägt übrigens Mouser, lediglich für die> nicht ermächtigte Verzollung will hier FedEx zu Unrecht kassieren.
Nicht mal die Verzollung will FedEx bezahlt haben, sondern das
Vorstrecken der EUSt. Die Verzollung kostet ab der sechsten Warengruppe
7 Euro pro Position und geht ggf. extra.
Gruß
Carsten
Martin S. schrieb:> Georg G. schrieb:>> Martin S. schrieb:>>> FedEx soll den scheiß entweder beim Zoll abgeben oder VORHER fragen.>>>> Guter Einwand. Und dann wärst du selbst zum Zollamt gefahren und hättest>> die Verzollung durchgeführt. Und das wäre preiswerter gewesen?>> Genau so ist es. In meinem Fall wäre das ein Umweg von 5 Minuten.
Ja, aber FedEX DARF gar nicht ans Zollamt liefern!
Die dürfen überhaupt keine unverzollten Waren ausserhalb des Freilagers
bewegen! Auch nicht um die zum Zollamt zu bringen. Das darf NUR DHL!
FedEx darf nur Einlagern und Warten oder Zurückschicken!
> Wenn man tatsächlich so weit weg vom Hauptzollamt wohnt, dass die 25> Euro von FedEX billiger sind, als selbst dorthin zu fahren, dann mag das> die einzige Ausnahme sein.
FedEx nimmt 12,50 fürs Vorstrecken der EUSt. Wenn die Ware unterhalb der
Freigrenze liegt oder du eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt
hast (Kundenkonto!) nehmen die gar nichts - nur die tatsächlich
anfallende EUSt via Lastschrift.
Etwas problematisch ist hier halt das bei korrekter Verzollung keine
EUSt angefallen wäre und damit auch keine Vorlageprovision.
ISt halt nur die Frage wer den Fehler zu verantworten hat. Der Versender
EXAR (bzw. MOuser als Versanddienstleister) oder FedEx.
Man kann bei FedEx ja auch Selbstverzollen. Das kostet allerdings dann
auch 10 Euro pro Vorgang. Egal ob innerhalb oder ausserhalb der
Freigrenze. Wenn gleich das in diesem Fall VIELLEICHT die 30 Euro EUSt
gespart hätte... (Vorrausgesetzt der Empfänger hätte die Verzollung 100%
korrekt ausgeführt)
Und JA - grundsätzlich finde ich es schon richtig das vorher gefragt
werden müsste. In der tglichen Praxis ist mir -zumindest im Beruflichen
Kontext- lieber ich zahle einmal zuviel die 12,50 als das jede meiner
Sendungen einige Tage später ankommt.
Und ich denke den allermeisten Empfängern geht es ähnlich!
Das es bei reinen Privatleuten ggf. anders aussieht verstehe ich
durchaus. Aber die sind unter den FedEx belieferten nun einmal die
absolute Ausnahme.
Und das sich hier jemand beschwert der für fast 200 Euro Bauteile
geschenkt haben will und dann über die Steuer entsetzt ist hat natürlich
ein besonderes Geschmäckle.
Wenn jetzt ein Schüler sich bei 30 Euro Bauteilewert über knapp 20 Euro
(8 Euro EUSt und 12,50 Vorlageprovision) ärgert - OK. Aber bei 200 Euro?
Gruß
Carsten
Carsten S. schrieb:> Vollkommen Richtig!> Der RECHNUNGSBETRAG ist 0, also Geschenkt!> Der WARENWERT aber sind 180 Euro!
Das ist eigentlich FALSCH.
Der Warenwert beträgt in diesem Fall 0 EUR!
Steht doch oben -> "Not for Resale"
Ich habe so eine Rechnung mit "Mouser Preisen" noch nie gesehen.
Das wird intern zwischen Hersteller und Disti verrechnet.
Der Hersteller gibt die Preise vor, nicht der Disti.
Dafür liegt eben so eine Zollerklärung bei Mustersendungen bei.
Carsten S. schrieb:> Und das sich hier jemand beschwert der für fast 200 Euro Bauteile
Was hat er eigentlich bestellt?
Richard B. schrieb:> Carsten S. schrieb:>> Vollkommen Richtig!>> Der RECHNUNGSBETRAG ist 0, also Geschenkt!>> Der WARENWERT aber sind 180 Euro!>> Das ist eigentlich FALSCH.> Der Warenwert beträgt in diesem Fall 0 EUR!> Steht doch oben -> "Not for Resale">> Ich habe so eine Rechnung mit "Mouser Preisen" noch nie gesehen.
Eine proforma Rechnung gehoert eigentlich immer dazu.
Gebucht wird nat. nichts.
> Das wird intern zwischen Hersteller und Disti verrechnet.> Der Hersteller gibt die Preise vor, nicht der Disti.> Dafür liegt eben so eine Zollerklärung bei Mustersendungen bei.
Und die muss eben entsprechend richtig ausgefuellt werden.
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/absatzfoerderung_node.html
"Das europäische Zollrecht sieht für bestimmte Waren, die zu Zwecken der
Absatzförderung eingeführt werden, eine Befreiung von den zu
entrichtenden Einfuhrabgaben vor (Art. 86 ff.
Zollbefreiungsverordnung)."
Die Seite mit dem Pullover-Beispiel, oben vom Frager angefuehrt;
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Warenmuster-und-proben/warenmuster-und-proben.html
"Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchsteuer
Waren, die die Voraussetzungen als Warenmuster und -proben von geringem
Wert im Sinne des Zollrechts erfüllen und als solche unter Zollbefreiung
in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, sind in
Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer nach § 1 Abs. 1
Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverodnung (EUStBV) und der Verbrauchsteuer
nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 c) Einfuhr-Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung
(EVerbrStBV) befreit."
Nun hat Fedex das ja schon zugestellt, Rechnung monieren auf deren
Irrtum und Art. 86 ff. Zollbefreiungsverordnung hinweisen.
Erstmal nat. nicht zahlen abwarten was passiert.
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Carsten S. schrieb:> Und das sich hier jemand beschwert der für fast 200 Euro Bauteile> geschenkt haben will und dann über die Steuer entsetzt ist hat natürlich> ein besonderes Geschmäckle.
Ein Hersteller kann mit seinen Waren anstellen was ihm beliebt, von
kostenloser Abgabe hin zu Mondpreisen veranschlagen oder auch Ganze
Chargen vernichten wenn es ihm beliebt.
Ganz ohne Geschmack.
> Wenn jetzt ein Schüler sich bei 30 Euro Bauteilewert über knapp 20 Euro> (8 Euro EUSt und 12,50 Vorlageprovision) ärgert - OK. Aber bei 200 Euro?
Dann ist das genau das Gleiche und beide beschweren sich zu Recht.
Richard B. schrieb:> Carsten S. schrieb:>> Vollkommen Richtig!>> Der RECHNUNGSBETRAG ist 0, also Geschenkt!>> Der WARENWERT aber sind 180 Euro!>> Das ist eigentlich FALSCH.> Der Warenwert beträgt in diesem Fall 0 EUR!> Steht doch oben -> "Not for Resale"
Nee, das ist schon völlig richtig!
Das "Not for Resale" ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen EXAR
und dem Empfänger, hat aber keinerlei Einfluss auf den Warenwert.
Er DARF -rein zivilrechtlich- die Ware zwar nicht verkaufen, aber er
KÖNNTE sie verkaufen bzw. ohne Probleme in einem von Ihm zwecks Verkauf
produzierten Gerät verbauen. Da hindert ihn keiner dran.
Nach deutschem Recht erst einmal kein Problem.
Nur wenn EXAR dann etwas davon mitbekommt und das nachweisen kann, DANN
könnte sie ihm auf Schadensersatz verklagen. Vermutlich sogar vor einem
US Gericht... Aber das diese Möglichkeit eher Theoretisch ist, da sind
wir uns wohl einig.
Oder er verschenkt sie (Damit verstösst er nicht gegen die
Zivilrechtliche Vereinbarung) und der Beschenkte kann die dann
verkaufen.
Da die also auf dem Markt grundsätzlich verkaufbar sind haben die auch
einen Warenwert.
Etwas anders wäre es natürlich wenn diese Bauteile auch physikalisch
dauerhaft als Muster gekennzeichnet wären. Beispielsweise durch
Lasergravur oder abweichendes Gehäuse (Vorserienbauteile) zum
Serienprodukt. Am besten noch mit laufender Kennzeichnung an wen diese
Bauteile mal gingen (wobei das nicht zwingend ist)
DANN ist der Warenwert tatsächlich gleich Null der swert gleich null,
denn in diesem Fall ist ein normaler weiterverkauf tatsächlich so gut
wie ausgeschlossen.
Aber ein einaches "Not for Resale" im Lieferschein hat keinen Einfluss
auf den Warenwert. Es sit aber die zwingende Vorraussetzung um überhaupt
die "Warenmusterausnahme" in Anspruch nehmen zu können.
Fehlt der Nachweis einer entsprechenden Vereinbarung sind es ja keine
Muster sondern eine normale Warensendung. Im Zweifelsfall halt
geschenkte Waren die genauso behandelt werden als wren sie zum
MArktpreis gekauft...
>> Ich habe so eine Rechnung mit "Mouser Preisen" noch nie gesehen.> Das wird intern zwischen Hersteller und Disti verrechnet.> Der Hersteller gibt die Preise vor, nicht der Disti.> Dafür liegt eben so eine Zollerklärung bei Mustersendungen bei.
Doch, gesehen habe ich das schon öfter. Wobei das IMHO nicht die
Einzelstückpreise waren sondern die 100er oder 1000er Staffel...
(Silabs nutzt übrigens ebenfalls Mouser als Versanddienstleister für die
Muster)
Von TI kenne ich das auch...
Wobei es da von TI beides gibt. Also mit realen Bauteilwert pro Position
oder mit 0,00 als Bauteilwert. (Oder die haben das mal umgestellt)
Das ist aber wirklich nur für den Versand /Zoll.
Das ist dann eine Rechnung wo die Bauteilwerte ordentlich Abgerechnet
sind und am Ende ist dann ein Vermerk mit dem Hinweis: Musterlieferung
wo dann der exakt gleiche Betrag wieder gutgeschrieben wird.
Finale Rechnungssumme ist daher in jedem Fall 0,00 USD
Mit einer evtl. realen Bezahlung der Waren hat das nichts zu tun. Das
regelt Mouser tatsächlich intern mit dem Anbieter. Und vermutlich stehen
da nochmals ganz andere Beträge in den Unterlagen.
(bzw. bei TI wird das einfach nur aufs passende Budget umgebucht...)
Mal schauen ob ich da noch was in den Unterlagen finde...
>> Carsten S. schrieb:>> Und das sich hier jemand beschwert der für fast 200 Euro Bauteile>> Was hat er eigentlich bestellt?
Das würde mich auch interessieren ;-)
Will mal nicht hoffen das es so ein Experte ist der vielleicht eines
dieser Bauteile wirklich brauchte und dann seine restlichen freien
Positionen einfach mal mit teuersten Bauteilen aus dem Programm
vollgemacht hat.
Gerade von der Sorte hört man ja öfter beonders laute Klagen wenn dann
die Rechnung mit der EUSt kommt... (Wobei ich DENEN das dann auch gönnen
;-) )
Wenn er die Bauteile tatschlich auch braucht, dann ist es zwar nicht so
schön wie wenn die kpl. kostenlos gekommen wären, aber letztendlich hat
man als Privatbastler immer noch nur 1/5 bezahlt! (die 180 Euro sind ja
Netto!)
Mit Gewerbe -sofern nicht Kleingewerbeausnahme in Anspruch genommen-
bekommt man die EUST ja auch noch erstattet, dann ist es gerade mal
1/15...
Gruß
Carsten
H. O. schrieb:> Carsten S. schrieb:>> Und das sich hier jemand beschwert der für fast 200 Euro Bauteile>> geschenkt haben will und dann über die Steuer entsetzt ist hat natürlich>> ein besonderes Geschmäckle.>> Ein Hersteller kann mit seinen Waren anstellen was ihm beliebt, von> kostenloser Abgabe hin zu Mondpreisen veranschlagen oder auch Ganze> Chargen vernichten wenn es ihm beliebt.>> Ganz ohne Geschmack.
Natürlich kann der Hersteller das...
Ich kann mit meinem Besitz auch (fast) machen was ich möchte.
Wenns mir in den Sinn kommt auch mit 100 Euro Scheinen den Grill
anzünden oder einfach alles Verschenken...
Wenn ich aber jemand um ein Geschenk bitte, dies erhalte und dann wegen
einer Steuerforderung die gerade mal einen kleinen Bruchteil des Wertes
ausmache Stress mache, dann hat es für mich schon ein Geschmäckle.
(Das die Anfrage einen ernsthaften Gewerblichen Hintergrund hatte
schließe ich mal aus, denn dann würde sich der TE die EUSt einfach mit
der vereinnahmten MwSt verrechnen und sich eine Differenz vielleicht
sogar erstatten lassen und es ginge nur um die 12,50 Gesamtkosten bzw
den 2,50 Euro Mehrkosten zur Selbstverzollung )
>>> Wenn jetzt ein Schüler sich bei 30 Euro Bauteilewert über knapp 20 Euro>> (8 Euro EUSt und 12,50 Vorlageprovision) ärgert - OK. Aber bei 200 Euro?>> Dann ist das genau das Gleiche und beide beschweren sich zu Recht.
Nee- beide würden sich ZU UNRECHT beschweren. Denn man hätte sich ja
vorher informieren können.
Aber ich schrieb ja ÄRGERN und nicht BESCHWEREN!
Und dafür das sich ein Schüler mit einer "mäßigen" Samplebestellung
ärgert wenn er dann doch fast 70% des Warenwertes an Abgaben zahlen muss
kann ich nun einmal deutlich mehr Verständniss aufbringen als wenn
jemand bei den Samples richtig zulangt und sich dann wegen etwas mehr
als 20% vom Warenwert aufregt.
Wobei man aber halt auch sagen muss das -wie man hier im Thread auch
sieht- das Sampleorder auch ein wenig Emotional gesehen wird.
Zwar ist man als Entwickler schon lange nicht mehr so auf Samples
angewiesen wie noch vor 10 oder gar 20 Jahren.
Aber bei speziellen Bauteilen ist es immer noch der einzige Weg mit
überschaubaren Aufwand in überschaubarer Zeitspanne an eine Auswahl von
zu den Anforderungen passenden Teilen zu kommen.
Und auch bei den Hobbyisten hat sich die Beschaffungssituation zwar
erheblich verbessert, aber viele Teile sind komerziell in Kleinstmengen
immernoch nicht verfübar oder aber bei hochpreisigen Bauteilen für
jüngere (Schüler) oder Finanzschwächere durch hohen Bauteilpreis,
Frachtkosten und Mindermengenzuschlag einfach viel zu teuer.
Lange, lange Zeit war es so das die Halbleiterhersteller mit
Sampleanfragen wirklich sehr großzügig umgegangen sind. Natürlich bei
potentiellen Kunden, aber in den allermeisten Fällen auch bei Hobbyisten
die sich ganz offen als solche zu erkennen gegeben haben und kurz einen
freundlichen Dreizeiler zur Begründung geschrieben haben.
In letzter Zeit aber ist auf allen Fronten eine Massive einschränkung
der Samplevergabe zu beobachten. Klar, wer als Kunde bekannt ist oder
zumindest nachprüfbar bei einem echten Elektronikproduzenten arbeitet
bekommt (glücklicherweise) immer noch nahezu alles in ausreichender
MEnge per Express.
Aber es wird bei Erstanfragen definitiv deutlich mehr geprüft als
früher!
Für viele kleinere Betriebe oder Ing. Büros ist es selbst mit real
existierender Firma schon sehr schwierig Muster direkt von manchen
Herstellern zu bekommen.
Und selbst traditionell freigiebige Hersteller wie TI oder Microchip
haben mittlerweile zumindest die reinen Hobbyisten fast vollständig
ausgesperrt (zumindest im Bezug auf die automatischen Sampleorders)
Das fing an damit das die Emailadressen der Freemailer (Yahoo, Google
und Co.) gesperrt wurden, dann später selbst die kleineren
personalisierten Adressen der Telekommunikationsanbieter und das wenn
man diesen Filter überwunden hat auch noch wirklich nachgeprüft wird ob
den auch eine echte Firma dahintersteckt.
Das alles nicht wegen etwas höherer Anfragen von Hobbyisten die anders
nicht an die benötigten Bauteile kamen, sondern gerade weil es einen
Haufen "Schlaue" Leute gegeben hat die Massiv teure und gut verkäufliche
Bauteile geordert haben nur um diese dann bei Ebay & Co zu verticken
sowie dem gegenstück das eine Reihe von "Samplekunden" aufgetaucht sind,
die zwar nicht zwecks Wiederverkauf geordert hat, aber die
Samplefunktion als eine Art gratiskaufhaus verstanden hat und sich dann
einach alles was gerade zum basteln benötigt wurde so hat schicken
lassen. Und seien es nur zwei TL074 und fünf BC847 per Express aus den
USA.
(Wobei die erstere Variante mit Abstand die schlimmere ist)
Damit haben die uns beruflichen Entwicklern das Leben (zugegeben nur
etwas) schwerer gemacht und vor allem den ernsthaft Interessierten, die
Samplefunktion nur in begründeten Ausnahmefällen nutzenden, "fairen"
Hobbyisten in vielen Fällen den Zugang komplett versperrt.
Das erzeugt dann in Fällen wo man von sehr werthaltigen Sampleordern in
Verbindung mit Klagen über (vergleichsweise geringe) Steuerzahlungen
hört dann eine gewisse Voreingenommenheit.
Besonders wenn dann ziemlich sicher kein Gewerbe dahintersteht.
(Sonst würde er das Prozedere wohl kennen bzw. es ginge ja eh nur um die
12,50 die auch noch abgesetzt werden könnten. EUSt ist ja nur
Durchlaufend)
Mag sein das dies in dem einen oder oder anderen Fall völlig
unberechtigt ist. Ich will auch gar nicht abstreiten das es wirklich
sein kann das der TE die georderten Bauteile in dieser Kombination für
ein Projekt braucht und ein Normalkauf nicht in Betracht kam
(Verfügbarkeit/Finanzielle Mittel)
Das die order also zumindest "Nachvollziehbar" ist.
Aber in den meisten Fällen wo diese Punkte zusammentreffen passt das
erste Gefühl dann schon sehr genau.
Gruß
Carsten
Carsten S. schrieb:> Nee- beide würden sich ZU UNRECHT beschweren. Denn man hätte sich ja> vorher informieren können.Carsten S. schrieb:> Fehlt der Nachweis einer entsprechenden Vereinbarung sind es ja keine> Muster sondern eine normale Warensendung. Im Zweifelsfall halt> geschenkte Waren die genauso behandelt werden als wren sie zum> MArktpreis gekauft...Wolfgang schrieb:> Darin steht unter anderem:> "Unit Price (USD): 0.000",> "Terms: No Charge" und> "Not for resale nocharge samples for evaluation only"
Stimmt, Geschenkpapier und Schleifchen fehlen :)
-samples for evaluation only-
-----
Welche Wertgrenzen gibt es im Bereich des Zollrechts?
http://www.zoll.de/SharedDocs/Boxen/DE/Hintergrund/0020_wertgrenzen_zollrecht.html;jsessionid=F9F91BFC860B5378C29ACCAA3BECA08C.live4651?searchResult=true
"50 Euro Freimengenregelung für Muster und Proben
Eine begrenzte Anzahl an Mustern und Proben in einer Sendung können bis
zu einem Warenwert von 50 Euro einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.
Weitere Bedingungen und Ausnahmen (z.B. für hochsteuerbare Waren) sind
zu beachten."
und die 50.- Euro gelten fuer eine Sorte eine Warenprobe.
Das sagt jdf. der andere Link der Zollseite ("Kiste Pullover")
H. O. schrieb:> Waren, die die Voraussetzungen als Warenmuster und -proben von geringem> Wert im Sinne des Zollrechts erfüllen und als solche unter Zollbefreiung> in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden, sind in> Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer [...] befreithttps://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Warenmuster-und-proben/warenmuster-und-proben_node.html
Wolfgang schrieb:> Samples wohl von Mouser verschicken.
Ganz vergessen zu fragen von wo aus die versendet wurden,
aus den Staaten oder von einer Mouser EU-Dependance?
Koennstet auch einfach Neutral beim Zoll Anfragen unter welchen
Vorraussetzungen die spezielle Freibetragsregelung greift und ob sie
tatsaechlich anwendbar ist und weiterhin ob die Bauteile unter
verschiedenen oder der gleichen Warengruppe zugeordnet werden.
Mit den dann evtl. gewonnen Infos gehts zu Fedex, die wollen ja
schliesslich das Geld.
Ich weiss wirklich nicht weshalb man solchen Fragen nicht voellig
unaufgeregt nachgehen kann, die Motivation die dahintersteckt juckt mich
jdf. nicht im geringsten.
-----
Jacken waren es nat. und keine Pullover
link ist ja oben schon angefuehrt;
"Beispiel
Vier Jacken derselben Modellreihe mit einem Stückwert von jeweils 40
Euro in den Farben rot, schwarz, weiß und braun gelten auch als vier
unterschiedliche Warengruppen; die Wertobergrenze von 50 Euro kann also
für jedes Warenmuster beansprucht werden. Unterscheiden sich die Jacken
dagegen lediglich durch ihre Konfektionsgröße (S, M, L, XL), liegt nur
eine Warengruppe vor, somit kann nur eine Jacke als Warenmuster ohne
Erhebung von Einfuhrabgaben abgefertigt werden."
Carsten S. schrieb:> Das "Not for Resale" ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen EXAR> und dem Empfänger, hat aber keinerlei Einfluss auf den Warenwert.>> Er DARF -rein zivilrechtlich- die Ware zwar nicht verkaufen, aber er> KÖNNTE sie verkaufen bzw. ohne Probleme in einem von Ihm zwecks Verkauf> produzierten Gerät verbauen. Da hindert ihn keiner dran.
Das hat mit Zivilrecht nichts zu tun. Wie auch?
> Nach deutschem Recht erst einmal kein Problem.
Die Ware wurde Abgaben-Befreit, weil das nicht für den
Verkauf gedachte Muster sind. Verkauft er diese Muster,
trifft die Befreiung nicht mehr zu -> Abgabenbetrug.
Arc Net hat 2 Links (Deutschland&Schweiz) veröffentlicht.
Hast du diese Seiten besucht?
> Warenmuster dürfen nicht verkauft werden!> Ansonsten werden die entsprechenden Abgaben erhoben.> Warenproben sind Produkte, die ausschliesslich eingeführt werden,> um ihre Qualität, ihre Zusammensetzung oder einige ihrer> Eigenschaften zu prüfen. Um abgabenfrei (zoll- und mehrwertsteuerfrei)> eingeführt werden zu können, dürfen Warenproben nicht> zum Verbrauch bestimmt sein.
Für
Österreich->https://www.bmf.gv.at/zoll/fuer-unternehmen/ausgewaehlte-abgabenbefreiungen/abgabenbefreiungen.html
Die Frage ist jetzt:
H. O. schrieb:> Ganz vergessen zu fragen von wo aus die versendet wurden,> aus den Staaten oder von einer Mouser EU-Dependance?
Carsten Sch. schrub:
>Wenn ich aber jemand um ein Geschenk bitte, dies erhalte und dann wegen>einer Steuerforderung die gerade mal einen kleinen Bruchteil des Wertes>ausmache Stress mache, dann hat es für mich schon ein Geschmäckle.
Naja nee, wenn ich von Jemandem was geschenkt bekomme und ein Dritter
deswegen UNBERECHTIGT die Hand aufhält, DANN hat das ein "Geschmäckle".
Bei mir steht auf zukünftigen Bestellungen "No Fedex!", die haben es bei
mir
geschafft zwar keine Rechnung zu schicken, aber eine "letzte Mahnung"
und nach Reklamation dieser hatte ich dann mit irgendwelchen
Inkassofuzzis zu tun. Mit meiner Adresse wurde dabei ordentlich
gewürfelt, seltsamerweise war die auf der Ware aber ok.
Das Geschäftsgebaren dieser 4ma ist einfach unter aller Sau!
Gruß,
Holm
Holm T. schrieb:> Naja nee, wenn ich von Jemandem was geschenkt bekomme und ein Dritter> deswegen UNBERECHTIGT die Hand aufhält, DANN hat das ein "Geschmäckle".
Noch nie etwas von Schenkungssteuer gehoert?
Sich einfach mal die AGB von EXAR anschauen. Da steht dann ausdrücklich
das der Empfänger alle Zölle und Steuern im Einfuhrland zu zahlen hat.
Kommt schon häufiger vor, daß bei Sample Bestellungen
Einfuhrumsatzsteuer und ggf. auch Zoll fällig wird. Bei gewerblichen
Kunden ist die Steuer aber nur nen durchlaufender Posten. Auch mal genau
hinschauen, was mein bei Beauftragung des entsprechenden
Versandunternehmens alles beaufragt.
Bei vielen Herstellern ist der Rechnungsbetrag zwar 0 aber der reale
Warenwert der einzelnen Bauteile wird auf den Begleitpapieren angebenen
und wird zur "Abgabenermittlung" herangezogen. Also warum die ganze
Aufregung?
Ich bin froh das ich meine Sample Teile schnell vom Hersteller bekommen,
wenn diese beim Distri oder lokalen Händler nicht lieferbar sind.
Mikki M. schrieb:> Bei vielen Herstellern ist der Rechnungsbetrag zwar 0 aber der reale> Warenwert der einzelnen Bauteile wird auf den Begleitpapieren angebenen> und wird zur "Abgabenermittlung" herangezogen.
Oft liegt eine sogenannte "Proforma-Rechnung" (proforma invoice) bei.
Damit wird keine zu begleichende Forderung gestellt, es wird aber der
Warenwert ausgewiesen, so dass der Zoll die Einfuhrabgaben berechnen
kann.
soul e. schrieb:> es wird aber der Warenwert ausgewiesen, so dass> der Zoll die Einfuhrabgaben berechnen kann.
Vielleicht lag der Wert seine Bestellung weit über die Freigrenze.
Da sich der TO nicht mehr meldet, werden wir das nie erfahren...
Richard B. schrieb:> Carsten S. schrieb:>> Das "Not for Resale" ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen EXAR>> und dem Empfänger, hat aber keinerlei Einfluss auf den Warenwert.>>>> Er DARF -rein zivilrechtlich- die Ware zwar nicht verkaufen, aber er>> KÖNNTE sie verkaufen bzw. ohne Probleme in einem von Ihm zwecks Verkauf>> produzierten Gerät verbauen. Da hindert ihn keiner dran.>> Das hat mit Zivilrecht nichts zu tun. Wie auch?
Natürlich ist das zuerst einmal Zivilrecht.
Die gratismuster sind eine Zweckgebundene Schenkung.
(Zivilrechtlicher Vorgang)
Wird jetzt gegen die Zweckbindung verstossen, was ist es dann?
>>> Nach deutschem Recht erst einmal kein Problem.>> Die Ware wurde Abgaben-Befreit, weil das nicht für den> Verkauf gedachte Muster sind. Verkauft er diese Muster,> trifft die Befreiung nicht mehr zu -> Abgabenbetrug.
Nein, die Ware wurde ja gerade NICHT Abgabenbefreit!
Sonst hätte der TE ja nichts zahlen müssen.
Sie hätte Abgabenbefreit werden können wenn die Verzollung korrekt
gelaufen wäre. Die Frage ist nun an welcher Stelle die Ursache für die
nicht als Muster erfolgte Verzollung zu suchen ist.
Liegt die bei den dafür nicht geeigneten Versandpapieren oder aber hat
FedEx einen Fehler gemacht? Dafür müsste man den Inhalt der
Versandpapiere kennen.
Abgabenbetrug wird es erst wenn man die Verzollung als Warenmuster
durchgeführt hat und SELBER dem Staat gegenüber versichert hat das man
die Muster auch nur als Warenmuster nutzt und dann dagegen verstösst.
Irgendetwas was der Versender auf den Lieferschein, seinen AGB oder als
sonstige Erklrung im Rahmen des Samplevorgangs schreibt reicht dafür
keinesfalls aus. das verbleibt zu 100% in der Zivilrechtlichen Spähre.
Bindend im Sinne des Steuerrechts ist nur die EIGENE Erklärung gegenüber
der zuständigen Behörde - also dem Zoll.
Da bis zu dieser Erklärung eine nicht als Muster gekennzeichnete Ware
auch normal Handelsfähig ist hat sie auch einen Warenwert und ist
keinesfalls Wertlos.
(Es ging ja ursprünglich darum das du behauptest hat Muster hätten immer
den Wahrenwert 0 - Das das nicht sein kann ist ja schon dadurch
ersichtlich das es auch für Muster eine Freigrenze gibt. Hätten Muster
aber immer den Warenwert 0,00 wäre eine genannte Freigrenze recht
Sinnfrei, oder? )
Und das eine Ware nicht plötzlich Wertlos wird weil ICH SELBST
versichere das ICH SELBST die nur für einen ganz bestimmten Zweck
einsetzen werde sollte auch klar sein.
> Arc Net hat 2 Links (Deutschland&Schweiz) veröffentlicht.> Hast du diese Seiten besucht?
NAtürlich habe ich das.
Besucht und Verstanden!
Und das nicht erst seit dem es diesen Thread gibt...
Habe ja schließlich auch selber von diesen Seiten zitiert.
Daher weiß ich auch das für Mustersendungen oberhalb der 22 Euro
Freigrenze für die Inanspruchnahme der erweiterten Freigrenze immer eine
korrekte Zollerklärung notwendig ist. Sonst werden die als ganz normale
Wirtschaftsgüter behandelt und versteuert.
Carsten S. schrieb:> DAs Problem bei Mustersendungen ist hierbei das diese gerade NICHT von> der Zollanmeldung befreit sind, sondern eine ordentliche Zollanmeldung> sogar eine zwingende Vorraussetzung ist um diese Ausnahme in Anspruch zu> nehmen:>> siehe:> https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollbefreiungen/Aussertarifliche-Zollbefreiung/Absatzfoerderung/Warenmuster-und-proben/warenmuster-und-proben_node.html>> Zollanmeldung, Formulare>>Waren, für die eine außertarifliche Zollbefreiung in Anspruch genommen>>werden soll, sind grundsätzlich zur Überführung in den freien Verkehr>>anzumelden. Dies erfolgt bei Warenmustern und -proben von geringem Wert>>in der Regel mit einer elektronischen oder schriftlichen Zollanmeldung>>(Exemplare 6 und 8 des Einheitspapiers).Richard B. schrieb:> Vielleicht lag der Wert seine Bestellung weit über die Freigrenze.
Hatten wir weiter oben doch schon geklärt...
Wert der Sendung etwa 180 Euro aufgeteilt auf verschiedene IC Typen
jeweils unter 50 Euro.
Die 180 Euro kann man aus der EUSt zurückrechnen, denn diese wird immer
GANZ oder gar nicht berechnet. WEnn man z.b. eine Freigrenze von 50 Euro
hat und das Teil ist 51 Euro wert, dann werden auch für die vollen 51
Euro die Steuern erhoben und nicht etwa nur für den einen Euro zuviel.
Daher ist es definitiv so das die ~35 Euro genau 19% des Sendungswertes
darstellen.
Das sich der Betrag auf verschiedene IC Typen aufteilt die jeweils unter
50 Euro liegen wurde von TE ja auch schon angedeutet. Jeder IC Typ gilt
als eigene WArengruppe mit jeweils 50 Euro Freigrenze.
Nee, die Sendung wurde als normale Warensendung behandelt und nicht als
Mustersendung. Da liegt das ganze Problem.
Die Frage ist nur: WER hat dies zu verantworten...
Gruß
Carsten
H. O. schrieb:> Wolfgang schrieb:>> Samples wohl von Mouser verschicken.>> Ganz vergessen zu fragen von wo aus die versendet wurden,> aus den Staaten oder von einer Mouser EU-Dependance?
Da EUSt erhoben wurde sind die ganz klar von ausserhalb der EU
verschickt worden! Wenn die von Innerhalb der EU verschickt worden
wären, dann wäre ja keine EUSt angefallen, oder?
>> Koennstet auch einfach Neutral beim Zoll Anfragen unter welchen> Vorraussetzungen die spezielle Freibetragsregelung greift und ob sie> tatsaechlich anwendbar ist und weiterhin ob die Bauteile unter> verschiedenen oder der gleichen Warengruppe zugeordnet werden.
Da braucht er nicht Anfragen, das ist hier im Thread doch schon lang und
breit durchgekaut worden.
1. Vorraussetzung für die Freibetragsregelung ist das die Waren
zweckbestimmt als Muster vom Absender zur Verfügung gestellt werden
UND
das die Waren entweder als Muster dauerhaft gekennzeichnet wurden, oder
unbrauchbar gemacht wurden oder aber der Wert pro Warengruppe 50 Euro
nicht übersteigt.
UND (dieser Punkt wird oft übersehen)
Das der Empfänger eine korrekte Zollerklärung abgibt in der er die
Verwendung als Muster bestätigt!
2. JA sie ist Anwendbar wenn aus den Versandpapieren hervorgeht das es
eine Mustersendung ist UND wenn man die in der Zollerklärung korrekt als
WARENMUSTER deklariert.
3. Wenn es sich um verschiedene Bauteile handelt (andere Funktion oder
anderes Gehäuse) sind es jeweils andere Warengruppen
Alles schon lange geklärt...
H. O. schrieb:> Ich weiss wirklich nicht weshalb man solchen Fragen nicht voellig> unaufgeregt nachgehen kann, die Motivation die dahintersteckt juckt mich> jdf. nicht im geringsten.
Warum diese Fragen bei mir (und wie man seiht auch bei einer Reihe
anderer anderen) einen Nerv treffen habe ich weiter oben im Beitrag vom
05.01.2017, 23:19 schon ausführlich dargelegt...
Gruß
Carsten
Carsten S. schrieb:> Nein, die Ware wurde ja gerade NICHT Abgabenbefreit!> Sonst hätte der TE ja nichts zahlen müssen.
Ich habe ja deine Frage beantwortet, was wäre wenn.
Carsten S. schrieb:> Abgabenbetrug wird es erst wenn man die Verzollung als Warenmuster> durchgeführt hat und SELBER dem Staat gegenüber versichert hat das man> die Muster auch nur als Warenmuster nutzt und dann dagegen verstösst.
Genau das habe ich gemeint.
Carsten S. schrieb:> Es ging ja ursprünglich darum das du behauptest hat Muster hätten immer> den Wahrenwert 0 - Das das nicht sein kann ist ja schon dadurch> ersichtlich das es auch für Muster eine Freigrenze gibt
Ich meinte->Umsatzsteuerrechtlich gesehen->bis zu der Freigrenze.
Carsten S. schrieb:> Die 180 Euro kann man aus der EUSt zurückrechnen, denn diese wird immer> GANZ oder gar nicht berechnet. WEnn man z.b. eine Freigrenze von 50 Euro> hat und das Teil ist 51 Euro wert, dann werden auch für die vollen 51> Euro die Steuern erhoben und nicht etwa nur für den einen Euro zuviel.> Daher ist es definitiv so das die ~35 Euro genau 19% des Sendungswertes> darstellen.
Das wusste ich nicht. Ich dachte er hat Waren im Wert von
über 360 EUR bestellt... wie gesagt, ich kenne das nicht.
Freundliche Grüße,
Richard
Uwe B. schrieb:> Holm T. schrieb:>> Naja nee, wenn ich von Jemandem was geschenkt bekomme und ein Dritter>> deswegen UNBERECHTIGT die Hand aufhält, DANN hat das ein "Geschmäckle".>> Noch nie etwas von Schenkungssteuer gehoert?
...an Privatunternehmen?
Gruß,
Holm
Holm T. schrieb:>> Noch nie etwas von Schenkungssteuer gehoert?>> ...an Privatunternehmen?
Schenk doch mal deinem Nachbarn oder deinem Bruder 1 Million. Da steht
das Finanzamt sofort auf der Matte. Die aktuellen Freibeträge darfst du
selbst ergooglen.
Georg G. schrieb:> Holm T. schrieb:>>> Noch nie etwas von Schenkungssteuer gehoert?>>>> ...an Privatunternehmen?>> Schenk doch mal deinem Nachbarn oder deinem Bruder 1 Million. Da steht> das Finanzamt sofort auf der Matte. Die aktuellen Freibeträge darfst du> selbst ergooglen.
Willst Du mich vielleicht verarschen und mir erzählen das Finanzamt ist
ein Privatunternehmen? (..ja das dem eigentlich so ist, weiß ich)
Gruß,
Holm
Holm T. schrieb:> Willst Du mich vielleicht verarschen
Nein, ich hatte eher den Eindruck, dass du noch nicht ganz wach bist.
Abgaben fallen fast immer an, egal, ob B2B oder Privat an Privat.
Holm T. schrieb:>> Noch nie etwas von Schenkungssteuer gehoert?>> ...an Privatunternehmen?
Ein Dienstleister ist nicht verpflichtet, seinen Dienst kostenlos zu
leisten. Ich will mich nicht in die Frage einmischen, ob eine
Verzollung/Besteuerung an sich in diesem Fall korrekt war oder nicht
(*), aber dass ein Logistiker für eine durchgeführte Abwicklung kassiert
geht in Ordnung.
Ob es auch einen anderen für ihn günstigeren Weg zur Abwicklung der
Lieferung gegeben hätte, steht dabei auch nicht zur Debatte, denn das
hat der Logistiker selbst nicht zu verantworten.
Wenn du aufgrund einer Immobilienübertragung beim Notar bist, dann
arbeitet der nicht kostenlos. Auch nicht bei einer Schenkung.
*: Um nicht pauschal entscheiden zu müssen, ob die hier betrachteten
elektronischen Komponenten eher verschiedenen Farben oder verschiedenen
Grössen von Pullovern entsprechen. Vielleicht müsste der Zoll dazu die
jeweiligen Datasheets vergleichen. ;-)
Georg G. schrieb:> Holm T. schrieb:>> Willst Du mich vielleicht verarschen>> Nein, ich hatte eher den Eindruck, dass du noch nicht ganz wach bist.> Abgaben fallen fast immer an, egal, ob B2B oder Privat an Privat.
Käse!
Es ist ein deutlicher Unterschied ob Steuern anfallen oder sich ein
Dritter, eine Privatperson, in die Abwicklung einhängt und ungefragt
"Gebühren" erhebt.
Bemusterungen erfolgen üblicherweise kostenfrei bzw. auf Kosten dessen
der die Muster liefert, dazu gibt es nun entsprechend Zollrechtliche
Regelungen damit diese Transaktion für denjenigen der die Muster
empfängt kostenfrei bleibt.
Da Du auf die Idee kommst den Griff eines 3. in Deine Tasche mit
staatlichen Steuern zu vergleichen ist und bleibt Deine Fehlleistung.
Wenn Du Recht hättest wäre es völlig legitim ein Geschäftsmodell
aufzuziehen bei dem eine 4ma (ich) "kostenlose Muster" ungefragt an
Privatpersonen verschickt und der Carrier (Du) diese Privatperson mit
erheblichen Gebühren belastet die verpflichtend abzudrücken sind. Meine
Kosten für die Scheißeproben kannst Du als Carrier dann über einen Teil
Deiner Einnahmen refinanzieren.
@A.K.: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. I.A. gehe ich zu einem
Notar weil der in meinem Willen eine Dienstleistung erbringt, d.h. der
wird von mir beauftragt und auch bezahlt. Genauso bei Zoll und Steuern,
dort enstscheidet der Staat das ich etwas abzudrücken habe und es ist
Gesetzt. Das aber was Fedex hier treibt ist Diebstahl, es gibt keinen
Grund
Gebühren zu erheben, es gab auch keinen Auftrag des Empfängers, da das
Zeug halt nicht verzollt wird.
Macht Euch mal Selbständig, jeden Tag tauchen irgendwelche Pappnasen auf
die der Meinung sind für Null-Leistung etwas geschenkt haben zu wollen.
Nothanks.
Gruß,
Holm