Hallo,
habe eine kurze Frage zur Lagerung von Propangasflaschen (eine Flasche
mit 11kg): Dürfen diese in Garagen über Erdgleiche gelagert werden wenn
ein Anfahrschutz vorhanden ist? TRG 280 ist mir bekannt und seit dem
01.01.2013 ausser Kraft. Es geht mir AUSSCHLIEßLICH um gesetzliche
Bestimmungen und keine Ratschläge was besser wäre oder was sinnvoll ist.
Jede Behauptung bitte mit entsprechendem Gesetzestext/Verordnung
belegen.
Danke im Voraus.
PS: Bitte die Forderung nach Belegen und Ablehnung von Ratschlägen nicht
falsch verstehen, habe nur hier im Forum die Erfahrung gemacht das 90%
der Threads sich mit nicht Frage bezogenen Nebenthemen beschäftigen und
dabei die eigentliche Fragestellung auf der Strecke bleibt.
Michael B. schrieb:> Tim T. schrieb:>> Dürfen diese in Garagen gelagert werden>> Nein.> http://www.bauordnungen.de/Muster-Garagenverordnung.pdf
Also ein Muster einer Verordnung ist nicht wirklich eine Rechtsquelle;
aber selbst wenn, ist dort nur geregelt das in Mittel- und Großgaragen
keine brennbaren Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden
dürfen und in Kleingaragen 200l Diesel oder 10l Benzin aufbewahrt werden
dürfen, Verbote für andere Brennbare Stoffe (Holz, Gas, sonstiges
Gerümpel) in Kleingaragen finde ich dort nicht.
Ansonsten finde ich weder in meiner Landesbauordnung noch in der
Gemeindebauordnung einen entsprechenden Passus.
Arno H. schrieb:> https://www.gefahrgut.de/themen/neue-trgs-510-veroeffentlicht ersetzt> Teile der TRG 280. Allerdings bezieht sich die Vorschrift auf den> gewerblichen Bereich.>> Arno
TRGS 510 ist ebenfalls bekannt (zumindest schonmal drübergelesen) dort
finde ich aber wie bereits richtig bemerkt nichts für Privatleute und im
Gasbereich auch nicht wirklich substantielles.
Tim T. schrieb:> Ansonsten finde ich weder in meiner Landesbauordnung noch in der> Gemeindebauordnung einen entsprechenden Passus.
Berlin oder NRW? Sonst gibt es immer eine Verordnung dafür:
https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung
Und ja, auch wenn die Minuszeichen andeuten, dass es den Leuten nicht
gefällt, hat der Laberkopp ausnahmsweise mal recht.
Da stehen dann z.B. so Sätze wie: "(1) Garagen sind Gebäude oder
Gebäudeteile, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen." Und das
wird dann so ausgelegt, dass Du nichtmal Dein Fahrrad reinstellen
darfst, weil Dein Fahrrad kein Kraftfahrzeug ist. Geschweige denn die
beliebte Werkbank für die Bastelgarage. Und da kommst Du mit einer
Gasflasche...
Timm T. schrieb:> Und ja, auch wenn die Minuszeichen andeuten, dass es den Leuten nicht> gefällt,
Minuszeichen sind in diesen Forum ein Zeichen von Qualität.
> hat der Laberkopp ausnahmsweise mal recht.
Sicher nicht ausnahmsweise.
http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/auto-reise-verkehr/sendung/swr/garagen-knoellchen-100.htmlTim T. schrieb:> Also ein Muster einer Verordnung ist nicht wirklich eine Rechtsquelle;
Natürlich ein Muster, denn du Knallkopp hast nicht mal dein Bundesland
genannt, da ist das Muster die übergreifendste Beschreibung. Ach, was
heisst Bundesland, es ist nicht mal klar ob es um Deutschland geht,
höchstens indirekt durch TRG 280. Ja, es gibt schlecht gestellte Fragen.
Timm T. schrieb:> Tim T. schrieb:>> Ansonsten finde ich weder in meiner Landesbauordnung noch in der>> Gemeindebauordnung einen entsprechenden Passus.>> Berlin oder NRW? Sonst gibt es immer eine Verordnung dafür:> https://de.wikipedia.org/wiki/Garagenverordnung
Niedersachsen, klar gibts da eine GaStplVO nur eben in dieser keinen
Passus der "brennbare Stoffe in Kleingaragen anderer Art als Diesel und
Benzin regelt".
"(3) 1 In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von
Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. 2 In Kleingaragen dürfen
Kraftstoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in dicht verschlossenen,
bruchsicheren Behältern, jedoch nicht mehr als 200 l Dieselkraftstoff
und nicht mehr als 20 l Benzin aufbewahrt werden."
>> Und ja, auch wenn die Minuszeichen andeuten, dass es den Leuten nicht> gefällt, hat der Laberkopp ausnahmsweise mal recht.
Nein, hat er nicht. Jedenfalls steht in der Garagenverordnung nichts
über sonstige brennbare Stoffe die dort nicht gelagert werden dürfen,
was seine Aussage untermauert.
>> Da stehen dann z.B. so Sätze wie: "(1) Garagen sind Gebäude oder> Gebäudeteile, die dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen." Und das> wird dann so ausgelegt, dass Du nichtmal Dein Fahrrad reinstellen> darfst, weil Dein Fahrrad kein Kraftfahrzeug ist. Geschweige denn die> beliebte Werkbank für die Bastelgarage. Und da kommst Du mit einer> Gasflasche...
Nein, diese Definition steht nicht in der GaStplVO und sämtliche
Lebensrealität geht an deinem Konstrukt vorbei.
Gerade gefunden, in der alten GaVO-Garagenverordnung - Niedersachsen
stand in der Begriffsbestimmung unter §1:
"(1) Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von
Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen. Als Garagen
im Sinne dieser Verordnung gelten auch Parkhäuser. Es sind Garagen mit
einer Nutzfläche
1. bis 100 m² Kleingaragen,
2. über 100 m² bis 1000 m² Mittelgaragen,
3. über 1000 m² Großgaragen."
In der aktuell gültigen Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStplVO
steht unter § 1 Begriffe nur noch:
"(1) Garagen mit einer Nutzfläche
1. bis 100 m2 sind Kleingaragen,
2. über 100 m2 bis 1 000 m2 sind Mittelgaragen und
3. über 1 000 m2 sind Großgaragen."
Tim T. schrieb:> In der aktuell gültigen Garagen- und Stellplatzverordnung - GaStplVO> steht unter § 1 Begriffe nur noch:
Ja, das ist witzig, das sie das rausgenommen haben. In der GaVO von ST
steht das noch drin.
Allerdings gabs da vor ein paar Jahren mal ein Urteil dazu:
http://www.daserste.de/information/ratgeber-service/auto-reise-verkehr/sendung/swr/garagen-knoellchen-100.html
Allerdings würde ich mal davon ausgehen, wenn da steht es dürfen keine
Betriebsstoffe ausser die angegebenen Mengen Diesel und Benzin gelagert
werden, dass dann auch keine Gasflaschen gelagert werden dürfen.
Abgesehen davon muss meines Wissens nach die Gasflasche gegen Umfallen
gesichert sein und deren Vorhandensein durch ein Ex-Symbol aussen
gekennzeichnet werden.
Ich könnte mir vorstellen das die Versicherungen da auch noch mitreden.
Oder die Berufsgenossenschaften. Vielleicht gibt es dort Infos. Die
müssen ja im Schadensfall zahlen bzw. sich aus der Sache rausreden....
Das ist jetzt etwas Offtopic, bitte steinigt mich deswegen nicht!
Ich habe meine 11Kg Propangasflasche in der Ecke meines Teilüberdachten
Balkon im 1. OG stehen. Soll heißen die Flasche steht trocken im freien.
Ich habe mich schon oft gefragt ob das so OK ist...
Bei den Temperaturen die wir die letzten Tage hier hatten (Nachts bis
runter auf -15°C) habe ich mir schon gedanken gemacht ob das für Flasche
und Ventil OK ist.
In den Keller darf man Propangasflaschen anscheinend nicht stellen.
Soweit ich das in Erfahrung bringen konnte, muss man Propangas
mindestens ebenerdig lagern.
Als Alternative hätte ich daher noch den 5m² großen Abstellraum im 1. OG
(neben der Gasheizung für unser Haus - Propangas neben Gastherme!?) oder
den Dachbode anzubieten. Was ist nun die richtige Lagerstellfläche für
sowas!?
Jeffrey L. schrieb:> Soll heißen die Flasche steht trocken im freien.> Ich habe mich schon oft gefragt ob das so OK ist...
Solange die Flasche steht hätte ich keine Bedenken. Aber liegend ist
schlecht, sollte das Propan gefrieren zerschellts dir das Ventil.
Operator S. schrieb:> Solange die Flasche steht hätte ich keine Bedenken. Aber liegend ist> schlecht, sollte das Propan gefrieren zerschellts dir das Ventil.
Interessant!
Bei welcher Temperatur wird Propan fest?
Und, dass Propan eine vergleichbare Anomalie zeigt, wie Wasser, ist mir
auch neu.
(aber das heißt nicht viel)
> Was ist nun die richtige Lagerstellfläche für sowas!?
Gut belüftet.
Propan hat einen Schmelzpunkt bei -187°C (butan bei -140°C), da wird es
von flüssig zu fest. Ich glaube aber dass das nicht das Problem ist,
oder!? - das Ventil dürfte schon deutlich früher (von Aussen?) vereisen?
Ausserdem glaube ich, dass Propan und Butan verdünnt sind!? der
Siedepunkt liegt lt. Wikipedia bei -47°C. In meinem Feuerzeug hier sehe
ich aber Flüssigkeit...
Jeffrey L. schrieb:> - das Ventil dürfte schon deutlich früher (von Aussen?) vereisen?
Dann ist es aber egal, ob die Flasche liegt, oder steht.
Jeffrey L. schrieb:> der> Siedepunkt liegt lt. Wikipedia bei -47°C. In meinem Feuerzeug hier sehe> ich aber Flüssigkeit...
Bei genügend Druck, bleibt es flüssig.
Arduino F. schrieb:> Und, dass Propan eine vergleichbare Anomalie zeigt, wie Wasser, ist mir> auch neu.
Es ist nicht auszuschließen dass sich Reste von Wasser in der Flasche
befinden. Wenn Propan tatsächlich fest wird wäre das meine geringste
Sorge... Schmelzpunkt −187,7 °C!
http://www.baurecht.de/landesbauordnungBaden-Wuerttemberg.html#Stellplaetze_und_Garagen
gibt nicht zum Thema her. In der Baugenehmigung könnte auch etwas
stehen. Sonst müsstest du mal beim örtlichen Bauamt nachfragen.
Georg W. schrieb:> Es ist nicht auszuschließen dass sich Reste von Wasser in der Flasche> befinden
Aua!
Aber selbst im liegenden Zustand ist das Ventil nicht unten. Und an eine
Propanflasche, mit fast 50% Wasser will ich nicht denken können.
Am Rande:
Auf/An Gabelstaplern werden Flaschen liegend betrieben. Die Gabelstapler
können das, weil sie einen beheizten Verdampfer haben. Die Stapler
dürfen auch im Frost parken.
Jeffrey L. schrieb:> Georg W. schrieb:>> Schmelzpunkt −187,7 °C!>> Jup, das war auch mein Denkfehler! die -187,7°C beziehen sich auf 1ATM!> die Flasche hat i.d.R. 7...10Bar.
Oh mann, denk doch mal drüber nach!
Die Flasche hat ein Füllgewicht von 11kg Propan, das Gewicht des Propan
ist vollkommen unabhängig welche Temperatur die Flasche hat.
Eine 11kg Propangasflasche hat etwa ein Volumen von 27 Litern.
Zwischen dem Siedepunkt (-42°C) und dem Kritischen Punkt (97°C) stellt
sich der Druck in der Flasche abhängig von der Temperatur ein. Es wird
so viel Propan gasförmig bis der Druck so weit ansteigt das der Rest
flüssig bleiben kann.
Unterhalb von -42°C hat das flüssige Propan eine Dichte von 0,58
kg/Liter, nimmt also rechnerisch nur ein Volumen von ~18 Litern in der
27 Liter Flasche ein.
Quizfrage: Wie hoch ist wohl dann noch der Druck in der Flasche?
Quizfrage2: Wie ändert sich wohl der Druck in der Flasche wenn das
flüssige Propan fest wird (Tipp: Propan hat keine Dichteanomalie wie
Wasser)?
In der Propangasflasche ist fast kein Wasser enthalten, sollte auch klar
sein, denn beim Entnehmen größerer Mengen Gas würde durch die
Expansionskälte dieses gefrieren und das Ventil vereisen; einer der
Gründe warum man die Flaschen nicht komplett entleert offen stehen
lassen soll. Ansonsten würde die Flasche ausserdem innen rosten da die
wenigsten innen lackiert sind. Das Einzige worauf man aufpassen muss
sind die Dichtungsringe die bei so tiefen Temperaturen spröde werden.
Jetzt aber bitte zurück zum Thema.
Georg W. schrieb:> http://www.baurecht.de/landesbauordnungBaden-Wuerttemberg.html#Stellplaetze_und_Garagen> gibt nicht zum Thema her. In der Baugenehmigung könnte auch etwas> stehen. Sonst müsstest du mal beim örtlichen Bauamt nachfragen.
Das Problem bei den Bauämtern ist, das die von der Rechtslage auch wenig
Ahnung haben, da wird in der Regel auch nur breitgetreten was man "schon
immer so gemacht" hat oder wovon man hier und da gehört hat und das ist
in meinem Fall eben vorbelastet. Normalerweise werden Dinge die übers
einfache Tagesgeschäft hinausgehen bei Rechtsunsicherheit auch eher
negativ beschieden, man will ja nicht verantwortlich gemacht werden wenn
wenn was passiert und der Feststellungsweg ist mir in dieser
Angelegenheit zu aufwändig.
Arduino F. schrieb:> Auf/An Gabelstaplern werden Flaschen liegend betrieben.
Stehende Flaschen müssen gegen Umfallen gesichert werden. Bei einer 11kg
Flasche wahrscheinlich kein Problem.
Liegende Flaschen müssen mit einer dafür zugelassenen Spanneinrichtung
fixiert werden. Grund: Wenn es das Ventil aus irgend einem Grund
abreißt, geht die Flasche durch die Wand.
https://www.youtube.com/watch?v=Rfrl6LxkxEc
Und auch hier gilt wie bei der Garage: Das Vorhandensein der Gasflasche
muss durch ein Warnschild angezeigt werden.
Timm T. schrieb:> Grund: Wenn es das Ventil aus irgend einem Grund> abreißt, geht die Flasche durch die Wand.
Eine Druckgas Flasche mit 200 Bar tut das.
Eine Flüssiggasflasche nicht. Aber man möchte trotzdem keine Werkhalle
mit -40 Grad kaltem brennbaren Gas fluten.
Also ja, das Ventil braucht einen besonderen Schutz.
Solche Flaschen haben meist einen hohen Kragen ums Ventil.
Bevor wir zum Thema zurück kommen noch eine Anmerkung.
Tim T. schrieb:> In der Propangasflasche ist fast kein Wasser enthalten, sollte auch klar> sein, denn beim Entnehmen größerer Mengen Gas würde durch die> Expansionskälte dieses gefrieren und das Ventil vereisen;
Gasflaschen werden mit Wasser abgedrückt. Davon bleiben immer wieder
Reste in der Flasche zurück. Wer jemals beim Wintercamping war kann ein
Lied von vereisten Ventilen singen.
Du könntest dir auch einen Gabelstapler kaufen und mit in die Garage
stellen...
Georg W. schrieb:> Wer jemals beim Wintercamping war kann ein> Lied von vereisten Ventilen singen.
Vorsicht!
Bei hoher Gasentnahme kühlt die Flasche ab.
Bis nichts mehr raus kommt, obwohl noch viel Flüssig drin ist.
Mit "Vereisten Ventilen" hat das nichts zu tun.
Georg W. schrieb:> Bevor wir zum Thema zurück kommen noch eine Anmerkung.> Tim T. schrieb:>> In der Propangasflasche ist fast kein Wasser enthalten, sollte auch klar>> sein, denn beim Entnehmen größerer Mengen Gas würde durch die>> Expansionskälte dieses gefrieren und das Ventil vereisen;>> Gasflaschen werden mit Wasser abgedrückt. Davon bleiben immer wieder> Reste in der Flasche zurück. Wer jemals beim Wintercamping war kann ein> Lied von vereisten Ventilen singen.
Nein, es bleibt davon kein Wasser zurück. Die Flaschen müssen nach dem
Abdrücken getrocknet werden und anschließend ausgeblasen. Das beim
Wintercamping kein Gas mehr aus der Flasche kommt, liegt daran das bei
niedrigen Temperaturen nur noch wenig Energie durch die Expansion
entzogen werden muss bis die -42°C erreicht werden und das Zeug dann
nicht mehr gasförmig wird. Hab das Problem in Spanien am Ferienhaus,
dort gibt es zwei Arten von Gasflaschen, Butan und
Butan/Propan-Mischung. Butan für den Sommer und der Mix für den Winter,
sobald es etwas kälter wird in den Wintermonaten ist beim Butan auch
oberhalb des Siedepunktes (-1°C) schon nach kurzer Entnahme Schluss.
>> Du könntest dir auch einen Gabelstapler kaufen und mit in die Garage> stellen...
Oder mir meinen Reichsbürgerausweis ausdrucken und einfach so die
Gasflasche in meine Garage stellen...
Tim T. schrieb:> Oder mir meinen Reichsbürgerausweis ausdrucken und einfach so die> Gasflasche in meine Garage stellen...
Das reicht nicht, Du musst auch noch eine Reichsgaragenverordnung
erlassen und eine Reichsprüfstelle für Gasflaschen einrichten.
Tim T. schrieb:> und das Zeug dann> nicht mehr gasförmig wird
So isses!
Und dann ist meist/oft auch das Ventil von außen vereist.
U.U. richtig dick.
Der logisch denkende Mensch, kann dann auf lustige Ideen kommen:
> Wenn jetzt kein Gas mehr kommt,> obwohl noch was drin ist, dann muss das> Ventil innen genau so vereist sein wie außen.
Es ist die Neandertaler Denke, die uns das so aufzwingen will.
Der nächste konsequente Schritt auf diesem Irrweg:
Das Ventil mit einem Fön enteisen!
(mehrfach schon beobachtet, und drüber kaputt gelacht)
Es ist deutlich effektiver, den Behälter, die Flasche selber, zu
erwärmen.
Tim T. schrieb:> Die Flaschen müssen nach dem> Abdrücken getrocknet werden und anschließend ausgeblasen.
Und genau hier gab es laut eines Gaslieferanten schon Probleme. Er hat
die betroffenen Flaschen zurück genommen, den Druckregler ausgetauscht
und das Problem war behoben. Klingt plausibel und ich hatte keinen Grund
das anzuzweifeln. Weitere Auskünfte erteilt ihr
Reischgasflaschenausbesserungswerk.