Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Muss ich ein Gewerbe anmelden?


von Borislav B. (boris_b)


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Hallo,
für die Firma, in der ein Bekannter arbeitet, soll ich ein Programm 
entwickeln (mit Vertrag, Rechnung und Bezahlung).  Zunächst dachte ich, 
dass ich dafür zuerst ein Gewerbe anmelden muss.

Dann habe ich auf 
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Gewerbe+anmelden-496-leistung-0 
aber folgendes gelesen:

Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, 
auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt 
nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht 
dazu reicht aus. Damit Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden 
kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein. "Hellsehen" 
beispielsweise zählt nicht dazu.

Da ist die Rede von "dauerhaft". Also würde ein einmaliges Projekt nicht 
darunter fallen, oder?

von Cyblord -. (cyblord)


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Richtig. Es fällt nicht darunter. Du musst kein Gewerbe anmelden. 
Arbeitest als Kleinunternehmer. Darfst keine MwSt. ausweisen und musst 
die Einnahmen bei der Steuererklärung angeben.
Fertig.

von Hp M. (nachtmix)


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Evtl. musst du aber deinen  Arbeitgeber über deine Nebentätigkeit 
unterrichten. U.U. benötigst du sogar seine Erlaubnis, falls die 
Nebentätigkeit seine Geschäftsinteressen oder deine berufliche Tätigkeit 
tangiert.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Arbeitest als Kleinunternehmer.

Nein, er ist ja eben gerade kein Unternehmer, also auch kein 
Kleinunternehmer.

Ansonsten korrekt.

von Cyblord -. (cyblord)


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Chris D. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Arbeitest als Kleinunternehmer.
>
> Nein, er ist ja eben gerade kein Unternehmer, also auch kein
> Kleinunternehmer.

Doch ist er.

von Grossunternehmer (Gast)


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"Kleinunternehmer" ist eine rein steuerliche Sache. Er ist selbstredend 
Unternehmer und bei dem, was er da macht, gfs sogar doch 
Gewerbetreibender, da ihm die Ausbildung als Selbständiger abgeprochen 
werden könnte und die Dienstleistung keine Beratung ist. In der Schweiz 
ist ein solches Projekt definitiv eine Gewerbeleistung und es fallen 
Sozibeiträge an.

In jedem Fall muss es beim FA angezeigt und eine Steuererklärung gemacht 
werden!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Cyblord -. schrieb:
>>> Arbeitest als Kleinunternehmer.
>>
>> Nein, er ist ja eben gerade kein Unternehmer, also auch kein
>> Kleinunternehmer.
>
> Doch ist er.

Nein, ist er nicht.

Siehe §19 UStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Schon in der Überschrift steht:
"§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer"

Und dann weiter:
"(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete 
Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder ..."

Ein Kleinunternehmer ist natürlich auch ein Unternehmer (nach §2 UStG).

Da aber der OP das nicht nachhaltig betreiben will, ist er eben kein 
Unternehmer und benötigt auch keine Gewerbeanmeldung.

Erst nach einer Gewerbeanmeldung splittet sich das Unternehmen beim 
Ausfüllen des Erfassungsbogens des FAs in Unternehmen oder 
Kleinunternehmen auf.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Grossunternehmer schrieb:
> "Kleinunternehmer" ist eine rein steuerliche Sache. Er ist selbstredend
> Unternehmer

Falsch. Einfach mal §2 UStG lesen.

> In jedem Fall muss es beim FA angezeigt

Nein, muss es nicht in jedem Fall.

> und eine Steuererklärung gemacht
> werden!

Das kommt auf die Höhe der Rechnung an.

von Cyborg (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Da aber der OP das nicht nachhaltig betreiben will, ist er eben kein
> Unternehmer und benötigt auch keine Gewerbeanmeldung.

Mit nur einem Auftrag/Kunden wäre der TO auch nur ein
Scheinselbständiger.

Chris D. schrieb:
> Das kommt auf die Höhe der Rechnung an.

Nicht auf die Höhe des Gewinns und das daraus resultierende
erzielte Einkommen?

Außerdem muss beachtet werden, dass ein Selbständiger Kosten
absetzen kann, was die Abgabenlast mindert. Ein Nichtselbständiger
hätte zwar weniger Kosten, weil die Aasgeier dann fern blieben
und bräuchte dann auch nichts absetzen, da er ja keine Abgaben
zu leisten hätte. Fragt sich natürlich, wo da die Schwarzarbeit
anfängt?
Noch was: Als Selbständiger kann man auch wie eine Firma öffentlich
werben. Als Nicht-Selbständiger kann man das nicht, weil sonst
eine Wettbewerbsververzerrung abgemahnt werden könnte.

von DS (Gast)


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Die genannte Programmiertätigkeit könnte auch als freiberufliche 
Tätigkeit eingestuft werden. In diesem Fall wäre dann auch keine 
Gewerbeanmeldung nötig (auch bei längerfristiger 
Gewinnerzielungsabsicht).

von Cyborg (Gast)


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DS schrieb:
> Die genannte Programmiertätigkeit könnte auch als freiberufliche
> Tätigkeit eingestuft werden.

Auch die muss beim Gewerbeamt gemeldet werden und wird dann geprüft.
Zumindest war das der letzte Stand.

von Danish B. (danishbelal)


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Cyborg schrieb:
> DS schrieb:
>> Die genannte Programmiertätigkeit könnte auch als freiberufliche
>> Tätigkeit eingestuft werden.
>
> Auch die muss beim Gewerbeamt gemeldet werden und wird dann geprüft.
> Zumindest war das der letzte Stand.

Freiberufliche Tätigkeiten werden NUR beim Finanzamt angemeldet.

Gewerbetreibende : Gewerbeamt, (Gewerbeamt -> Finanzamt)

Freiberufler : Finanzamt

Freiberufler sind zum Beispiel Ärzte und (ich glaube) auch Anwälte.

: Bearbeitet durch User
von Cyborg (Gast)


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Danish B. schrieb:
> Freiberufler sind zum Beispiel Ärzte und (ich glaube) auch Anwälte.

Das sind die sogenannten Kammerberufe und sind besonders geschützt.
Die sind alle Freiberuflich.
Was nicht unter die Kammerberufe fällt unterliegt demzufolge auch
dem Gewerberecht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3%A4ndigkeit_%28beruflich%29

Unter moderne Definition:
Da manche Berufe in vielen Ländern einer Gewerbe­ordnung unterliegen, 
andere nicht, spricht man auch von „gewerblich-selbständig“ und 
„freiberuflich-selbständig“,[11] andernorts bezeichnet „selbständige 
Arbeit“ speziell die freiberufliche und Ähnliches, „gewerbliche Arbeit“ 
diejenige Selbständigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt.

Wenn man einen Freiberuf nur dem Finanzamt meldet, werden die
wohl zufrieden sein, nur entzieht man dann dem Gewerbeamt
die Möglichkeit, die Zulässigkeit zu prüfen und ab zu segnen.
Wenns dann später mal Ärger gibt, gibt man den Anwälten nur
einen Hebel.

von Danish B. (danishbelal)


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Cyborg schrieb:
> Danish B. schrieb:
>> Freiberufler sind zum Beispiel Ärzte und (ich glaube) auch Anwälte.
>
> Das sind die sogenannten Kammerberufe und sind besonders geschützt.
> Die sind alle Freiberuflich.
> Was nicht unter die Kammerberufe fällt unterliegt demzufolge auch
> dem Gewerberecht.
>
> https://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3%A4ndigkeit_%28beruflich%29
>
> Unter moderne Definition:
> Da manche Berufe in vielen Ländern einer Gewerbe­ordnung unterliegen,
> andere nicht, spricht man auch von „gewerblich-selbständig“ und
> „freiberuflich-selbständig“,[11] andernorts bezeichnet „selbständige
> Arbeit“ speziell die freiberufliche und Ähnliches, „gewerbliche Arbeit“
> diejenige Selbständigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt.
>
> Wenn man einen Freiberuf nur dem Finanzamt meldet, werden die
> wohl zufrieden sein, nur entzieht man dann dem Gewerbeamt
> die Möglichkeit, die Zulässigkeit zu prüfen und ab zu segnen.
> Wenns dann später mal Ärger gibt, gibt man den Anwälten nur
> einen Hebel.

Wenn man eine gewerbliche Tätigkeit (nicht Freiberufler) anmeldet, dann 
wird das vom Gewerbeamt dem Finanzamt mitgeteilt.

Wenn Freiberufler die Anmeldung beim Finanzamt auch so machen müssten, 
wie würde das Finanzamt dann gucken, wenn man "direkt" dort hingeht?


Ich würde dem TO raten, sich bei seinem Finanz- oder Gewerbeamt zu 
erkunden.
Sich im Falle eines Falles auf ein Internetforum zu beziehen kommt nicht 
gut an.

MfG

von Reginald L. (Firma: HEGRO GmbH) (reggie)


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Auf jeden Fall darfst du keine Rechnung für die Tätigkeit ausstellen. 
Das geht nur als unternehmer.

Du könntest aber einen Vertrag aufsetzen aus dem hervorgeht wieviel 
Kohle du für diese einmalige private Tätigkeit bekommst.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Reginald L. schrieb:
> Auf jeden Fall darfst du keine Rechnung für die Tätigkeit ausstellen.
> Das geht nur als unternehmer.

Das ist nicht korrekt. Es darf auch ein Privatmann eine Rechnung stellen 
- verboten ist das nicht.

Er sollte nur keine Umsatzsteuer ausweisen, keinen Bezug auf die 
Kleinunternehmerregelung hineinschreiben und auch sonst nicht den 
Anschein erwecken, dass es sich um ein Unternehmen handelt :-)

von Cyblord -. (cyblord)


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Reginald L. schrieb:
> Auf jeden Fall darfst du keine Rechnung für die Tätigkeit ausstellen.
> Das geht nur als unternehmer.
>
> Du könntest aber einen Vertrag aufsetzen aus dem hervorgeht wieviel
> Kohle du für diese einmalige private Tätigkeit bekommst.

Sorry wenn man echt keine Ahnung hat wovon man redet, sollte man davon 
absehen anderen Tipps zu geben. Du schreibst 100% Unsinn!

von Stephan G. (Firma: privat) (morob)


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popcorn knabber

von Reginald L. (Firma: HEGRO GmbH) (reggie)


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Cyblord -. schrieb:
> Sorry wenn man echt keine Ahnung hat wovon man redet, sollte man davon
> absehen anderen Tipps zu geben. Du schreibst 100% Unsinn!
Entspann dich. Bin davon ausgegangen, dass die ust-id drauf muss.

Habt ja recht. Einmalig geht das. Man kann als privatperson nur nicht 
wiederholt Rechnungen schreiben. Logischerweise...

von Cyblord -. (cyblord)


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Reginald L. schrieb:
> Habt ja recht. Einmalig geht das. Man kann als privatperson nur nicht
> wiederholt Rechnungen schreiben. Logischerweise...

Genau dafür gibt es die Kleinunternehmerregelung. Und "Privatperson" ist 
etwas irreführend. Man bleibt schon Privatperson.
Man sollte hierfür zwar ein Gewerbe anmelden, aber das ist nicht der 
wichtige Punkt. Das ist eine reine Formalie deren Versäumen nur eine 
Ordnungswidrigkeit ist (wie falsch parken).
Der wichtige Punkt ist die steuerliche Abhandlung ohne viel Papierkram. 
Und genau dafür ist die Kleinunternehmerreglung da. Man darf zwar keine 
Ust ausweisen, muss aber auch nicht ständig an FA reporten sondern nutzt 
dafür Anlage N ? der Steuererklärung.

Daher, man kann einfach eine Rechnung stellen, weist keine Ust aus und 
trägt die Einkünfte brav in die Steuerklärung ein und dann ist man 
fertig und bekommt zu 99,999% keine Probleme.

Bei Rechnungen ist generell noch zu beachten:

- Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Zahlungsziel
- werden nicht unterschrieben

von Cyborg (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> - Rechnungsnummer
> - Rechnungsdatum
> - Zahlungsziel
> - werden nicht unterschrieben

Ob das ausreicht, wenn der Kunde eine GmbH ist? Da hätte ich Zweifel.

von Cyblord -. (cyblord)


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Cyborg schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> - Rechnungsnummer
>> - Rechnungsdatum
>> - Zahlungsziel
>> - werden nicht unterschrieben
>
> Ob das ausreicht, wenn der Kunde eine GmbH ist? Da hätte ich Zweifel.

Da du keine Ahnung hast, sind deine Zweifel wenig wert. Außerdem geht es 
nicht ums Ausreichen, sondern um generelle Regeln für Rechnungen.
Und im Gegensatz zu dir, kann ich jahrelange Erfahrungen im Bereich 
Kleinunternehmer und "Rechnungen an GmbHs" (ja sogar ganzer Konzerne wie 
IBM) vorweisen. Wenn die Firmen wollen gibt's da keine Probleme.

: Bearbeitet durch User
von Mikro 7. (mikro77)


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Chris D. schrieb:
> Nein, er ist ja eben gerade kein Unternehmer...

Lt. §2 Abs. 1 UStG

(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit 
selbständig ausübt. ... Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige 
Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen...

Imho liegt im gegebenen Fall Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht 
vor. Man kann sich aber auch nachträglich vom FA "überraschen" lassen. 
;-)

Chris D. schrieb:
> Erst nach einer Gewerbeanmeldung splittet sich das Unternehmen beim
> Ausfüllen des Erfassungsbogens des FAs in Unternehmen oder
> Kleinunternehmen auf.

Wie oben gesagt ist der KU eine rein steuerliche Kategorie. Diese ist 
unabhängig von Unternehmensform und/oder ob das "Unternehmen" gewerblich 
tätig ist.

Meldet sich der TS beim FA nicht als KU an, dann kann es im 
ungünstigsten Fall passieren, dass er nachträglich vom FA zur Abführung 
von USt verdonnert wird (die er dann aus eigener Tasche zahlen muss), 
ohne dass der RE diese ziehen kann.

von m.n. (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> - Rechnungsnummer
>> - Rechnungsdatum
>> - Zahlungsziel
>> - werden nicht unterschrieben
>
> Ob das ausreicht, wenn der Kunde eine GmbH ist? Da hätte ich Zweifel.

Da muß ich Dir ausnahmsweise zustimmen: es fehlt der Rechnungsbetrag ;-)

von Cyblord -. (cyblord)


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m.n. schrieb:
> Cyborg schrieb:
>> Cyblord -. schrieb:
>>> - Rechnungsnummer
>>> - Rechnungsdatum
>>> - Zahlungsziel
>>> - werden nicht unterschrieben
>>
>> Ob das ausreicht, wenn der Kunde eine GmbH ist? Da hätte ich Zweifel.
>
> Da muß ich Dir ausnahmsweise zustimmen: es fehlt der Rechnungsbetrag ;-)

Schuldig ;-)

Nur komischerweise wird der am seltensten Vergessen.

: Bearbeitet durch User
von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Mikro 7. schrieb:
> Imho liegt im gegebenen Fall Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht
> vor. Man kann sich aber auch nachträglich vom FA "überraschen" lassen.
> ;-)

Ich bezog mich auf diesen Satz des OP:
"Also würde ein einmaliges Projekt nicht darunter fallen, oder?"

Wenn es einmalig bleibt, dann liegt auch kein unternehmerisches Handeln 
vor. Dann ist er auch weder Unternehmer noch Kleinunternehmer.

Und dann wäre es auch unsinnig, ein Gewerbe anzumelden, das außer den 
Kosten der Anmeldung dann natürlich noch eine ganze Reihe von Dingen 
nach sich zieht: Buchführung, Aufbewahrung der Unterlagen, 
Gewährleistung, Anforderungen an die Rechnung, Widerrufsrecht, 
IHK-Papierkram, BG-Papierkram usw.

Das rechnet sich nur dann, wenn er entsprechenden Ausgaben hätte. Das 
ist aber bei einer Softwareerstellung an einem PC, den er vermutlich eh 
schon hat, wohl eher nicht der Fall.

> Meldet sich der TS beim FA nicht als KU an, dann kann es im
> ungünstigsten Fall passieren, dass er nachträglich vom FA zur Abführung
> von USt verdonnert wird (die er dann aus eigener Tasche zahlen muss),
> ohne dass der RE diese ziehen kann.

Bei einem einmaligen Projekt wird das aber nicht passieren, da ein 
wesentliches Merkmal der Unternehmerschaft, die Nachhaltigkeit, fehlt.

von Mikro 7. (mikro77)


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Chris D. schrieb:
> Wenn es einmalig bleibt, dann liegt auch kein unternehmerisches Handeln
> vor. Dann ist er auch weder Unternehmer noch Kleinunternehmer.

Imho liegt Tätigkeit als Unternehmer iSd UStG vor. Wo findest du im 
Gesetztestext die fehlende U Eigenschaft bei "einmaliger" Tätigkeit?

> Und dann wäre es auch unsinnig, ein Gewerbe anzumelden, das außer den
> Kosten der Anmeldung dann natürlich noch eine ganze Reihe von Dingen
> nach sich zieht: Buchführung, Aufbewahrung der Unterlagen,
> Gewährleistung, Anforderungen an die Rechnung, Widerrufsrecht,
> IHK-Papierkram, BG-Papierkram usw.

Kann alles verpflichtend sein, auch ohne dass ein Gewerbe angemeldet 
ist, oder überhaupt vorliegt.

> Das rechnet sich nur dann, wenn er entsprechenden Ausgaben hätte. Das
> ist aber bei einer Softwareerstellung an einem PC, den er vermutlich eh
> schon hat, wohl eher nicht der Fall.

Das ist ein anderer Aspekt: Ausgaben geltend machen. Und wieder: es ist 
unabhängig davon ob ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht.

@TS: Ich hatte vor ein paar Jahren mit dem rechnungswesenforum.de gute 
Erfahrungen gemacht. Da laufen Profis rum und langjährige Anwender 
(Moderator Riese). Vllt. willst du da mal fragen und meldest dich hier 
mit dem Feedback (deine Frage liest man hier häufiger).

von Cyblord -. (cyblord)


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Mikro77 ist echt der einzige hier der Ahnung hat von was er schreibt.

von Wumo (Gast)


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Mikro 7. schrieb:
> Wo findest du im
> Gesetztestext die fehlende U Eigenschaft bei "einmaliger" Tätigkeit?

"Einmalig" ist nicht "nachhaltig"!

von pirx (Gast)


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Wenn du (z.B. Informatik) studiert hast, kannst du das auch als 
selbständige Tätigkeit abrechnen. Das ist dann freiberuflich. Du musst 
dann kein Gewebe anmelden, aber steuerlich angeben.
Genau kenne ich mich damit nicht aus, also bitte mal noch genauere Infos 
dazu einholen ;-)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Mikro 7. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Wenn es einmalig bleibt, dann liegt auch kein unternehmerisches Handeln
>> vor. Dann ist er auch weder Unternehmer noch Kleinunternehmer.
>
> Imho liegt Tätigkeit als Unternehmer iSd UStG vor. Wo findest du im
> Gesetztestext die fehlende U Eigenschaft bei "einmaliger" Tätigkeit?

Das Attribut "nachhaltig" ist der Knackpunkt.

>> Und dann wäre es auch unsinnig, ein Gewerbe anzumelden, das außer den
>> Kosten der Anmeldung dann natürlich noch eine ganze Reihe von Dingen
>> nach sich zieht: Buchführung, Aufbewahrung der Unterlagen,
>> Gewährleistung, Anforderungen an die Rechnung, Widerrufsrecht,
>> IHK-Papierkram, BG-Papierkram usw.
>
> Kann alles verpflichtend sein, auch ohne dass ein Gewerbe angemeldet
> ist, oder überhaupt vorliegt.

Nein, das Widerrufsrecht ist bspw. nur für Unternehmen bindend, nicht 
aber für Privatpersonen. Ebenso hast Du als Privatperson nichts mit der 
IHK zu tun, ebensowenig wie mit der BG. Auch hast Du keine 10jährige 
Aufbewahrungspflicht z.B der Kontoauszüge.

>> Das rechnet sich nur dann, wenn er entsprechenden Ausgaben hätte. Das
>> ist aber bei einer Softwareerstellung an einem PC, den er vermutlich eh
>> schon hat, wohl eher nicht der Fall.
>
> Das ist ein anderer Aspekt: Ausgaben geltend machen. Und wieder: es ist
> unabhängig davon ob ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht.

Nein. Vorsteuer kann er bspw. nur ziehen, wenn er 
umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist.

> @TS: Ich hatte vor ein paar Jahren mit dem rechnungswesenforum.de gute
> Erfahrungen gemacht. Da laufen Profis rum und langjährige Anwender
> (Moderator Riese). Vllt. willst du da mal fragen und meldest dich hier
> mit dem Feedback (deine Frage liest man hier häufiger).

Warum wird eigentlich nie der einfachste Weg beschritten?
Einfach beim örtlichen FA anfragen ist noch einfacher und da gibt es 
dann auch eine verbindliche Antwort.

von Mikro 7. (mikro77)


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Chris D. schrieb:
> Das Attribut "nachhaltig" ist der Knackpunkt.

Immer noch ohne Quellenangabe.

> Nein
> Nein

Doch. Ein "Unternehmen" ist eben nicht nur das Gewerbe iS der GewO.

> Einfach beim örtlichen FA anfragen ist noch einfacher und da gibt es
> dann auch eine verbindliche Antwort.

Würde ich prinzipiell auch empfehlen. In anderen Foren wird allerdings 
berichtet, dass man schlafende Hunde geweckt hat (Gefahr der Prüfung 
erhöht sich).

BTT:

Für den TS ist imho eigentlich nur wichtig herauszufinden, ob er 
potentiell USt pflichtig wird.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Mikro 7. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Das Attribut "nachhaltig" ist der Knackpunkt.
>
> Immer noch ohne Quellenangabe.

§2 UStG

>> Nein
>> Nein
>
> Doch. Ein "Unternehmen" ist eben nicht nur das Gewerbe iS der GewO.

Richtig. Trotzdem gilt das alles nicht für Privatpersonen, die kein 
Unternehmen haben.

>> Einfach beim örtlichen FA anfragen ist noch einfacher und da gibt es
>> dann auch eine verbindliche Antwort.
>
> Würde ich prinzipiell auch empfehlen. In anderen Foren wird allerdings
> berichtet, dass man schlafende Hunde geweckt hat (Gefahr der Prüfung
> erhöht sich).

Und was wollen die bei dem OP prüfen?
Dass er bisher noch gar nichts programmiert und den Auftrag noch nicht 
einmal angenommen hat?

In Foren wird viel geschrieben, wenn der Tag lang ist.

Er soll zu seinem FA gehen und dort nachfragen und dort wird man ihm 
sagen, dass aus ihm durch diese einmalige Tätigkeit kein 
(Klein-)Unternehmer wird.

von m.n. (Gast)


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Chris D. schrieb:
> Nein, das Widerrufsrecht ist bspw. nur für Unternehmen bindend, nicht
> aber für Privatpersonen.

Und es ist nur bei Serienprodukten gegeben. Speziell gefertigte 
Einzelstücke kann man nicht widerufen.

Mikro 7. schrieb:
> In anderen Foren wird allerdings
> berichtet, dass man schlafende Hunde geweckt hat (Gefahr der Prüfung
> erhöht sich).

Beim FA hat man extra Kampfhunde angeschafft, die jeden Frager übel 
zurichten sollen. Insbesondere wird überprüft, ob die Zähne geputzt und 
die Haare nicht zu lang sind :-(

Borislav B. schrieb:
> für die Firma, in der ein Bekannter arbeitet, soll ich ein Programm
> entwickeln (mit Vertrag, Rechnung und Bezahlung).

Mache es einfach und gib den Erlös in der Steuererklärung an. Fertig.

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