Hallo, für die Firma, in der ein Bekannter arbeitet, soll ich ein Programm entwickeln (mit Vertrag, Rechnung und Bezahlung). Zunächst dachte ich, dass ich dafür zuerst ein Gewerbe anmelden muss. Dann habe ich auf https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Gewerbe+anmelden-496-leistung-0 aber folgendes gelesen: Unter Gewerbe ist jede Tätigkeit zu verstehen, die Sie selbstständig, auf eigene Rechnung, in eigenem Namen und dauerhaft ausüben. Es kommt nicht darauf an, ob Sie tatsächlich einen Gewinn erzielen, die Absicht dazu reicht aus. Damit Ihre Tätigkeit als Gewerbe eingestuft werden kann, muss sie gesellschaftlich anerkannt sein. "Hellsehen" beispielsweise zählt nicht dazu. Da ist die Rede von "dauerhaft". Also würde ein einmaliges Projekt nicht darunter fallen, oder?
Richtig. Es fällt nicht darunter. Du musst kein Gewerbe anmelden. Arbeitest als Kleinunternehmer. Darfst keine MwSt. ausweisen und musst die Einnahmen bei der Steuererklärung angeben. Fertig.
Evtl. musst du aber deinen Arbeitgeber über deine Nebentätigkeit unterrichten. U.U. benötigst du sogar seine Erlaubnis, falls die Nebentätigkeit seine Geschäftsinteressen oder deine berufliche Tätigkeit tangiert.
Cyblord -. schrieb: > Arbeitest als Kleinunternehmer. Nein, er ist ja eben gerade kein Unternehmer, also auch kein Kleinunternehmer. Ansonsten korrekt.
Chris D. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Arbeitest als Kleinunternehmer. > > Nein, er ist ja eben gerade kein Unternehmer, also auch kein > Kleinunternehmer. Doch ist er.
"Kleinunternehmer" ist eine rein steuerliche Sache. Er ist selbstredend Unternehmer und bei dem, was er da macht, gfs sogar doch Gewerbetreibender, da ihm die Ausbildung als Selbständiger abgeprochen werden könnte und die Dienstleistung keine Beratung ist. In der Schweiz ist ein solches Projekt definitiv eine Gewerbeleistung und es fallen Sozibeiträge an. In jedem Fall muss es beim FA angezeigt und eine Steuererklärung gemacht werden!
Cyblord -. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Cyblord -. schrieb: >>> Arbeitest als Kleinunternehmer. >> >> Nein, er ist ja eben gerade kein Unternehmer, also auch kein >> Kleinunternehmer. > > Doch ist er. Nein, ist er nicht. Siehe §19 UStG: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html Schon in der Überschrift steht: "§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer" Und dann weiter: "(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder ..." Ein Kleinunternehmer ist natürlich auch ein Unternehmer (nach §2 UStG). Da aber der OP das nicht nachhaltig betreiben will, ist er eben kein Unternehmer und benötigt auch keine Gewerbeanmeldung. Erst nach einer Gewerbeanmeldung splittet sich das Unternehmen beim Ausfüllen des Erfassungsbogens des FAs in Unternehmen oder Kleinunternehmen auf.
Grossunternehmer schrieb: > "Kleinunternehmer" ist eine rein steuerliche Sache. Er ist selbstredend > Unternehmer Falsch. Einfach mal §2 UStG lesen. > In jedem Fall muss es beim FA angezeigt Nein, muss es nicht in jedem Fall. > und eine Steuererklärung gemacht > werden! Das kommt auf die Höhe der Rechnung an.
Chris D. schrieb: > Da aber der OP das nicht nachhaltig betreiben will, ist er eben kein > Unternehmer und benötigt auch keine Gewerbeanmeldung. Mit nur einem Auftrag/Kunden wäre der TO auch nur ein Scheinselbständiger. Chris D. schrieb: > Das kommt auf die Höhe der Rechnung an. Nicht auf die Höhe des Gewinns und das daraus resultierende erzielte Einkommen? Außerdem muss beachtet werden, dass ein Selbständiger Kosten absetzen kann, was die Abgabenlast mindert. Ein Nichtselbständiger hätte zwar weniger Kosten, weil die Aasgeier dann fern blieben und bräuchte dann auch nichts absetzen, da er ja keine Abgaben zu leisten hätte. Fragt sich natürlich, wo da die Schwarzarbeit anfängt? Noch was: Als Selbständiger kann man auch wie eine Firma öffentlich werben. Als Nicht-Selbständiger kann man das nicht, weil sonst eine Wettbewerbsververzerrung abgemahnt werden könnte.
Die genannte Programmiertätigkeit könnte auch als freiberufliche Tätigkeit eingestuft werden. In diesem Fall wäre dann auch keine Gewerbeanmeldung nötig (auch bei längerfristiger Gewinnerzielungsabsicht).
DS schrieb: > Die genannte Programmiertätigkeit könnte auch als freiberufliche > Tätigkeit eingestuft werden. Auch die muss beim Gewerbeamt gemeldet werden und wird dann geprüft. Zumindest war das der letzte Stand.
Cyborg schrieb: > DS schrieb: >> Die genannte Programmiertätigkeit könnte auch als freiberufliche >> Tätigkeit eingestuft werden. > > Auch die muss beim Gewerbeamt gemeldet werden und wird dann geprüft. > Zumindest war das der letzte Stand. Freiberufliche Tätigkeiten werden NUR beim Finanzamt angemeldet. Gewerbetreibende : Gewerbeamt, (Gewerbeamt -> Finanzamt) Freiberufler : Finanzamt Freiberufler sind zum Beispiel Ärzte und (ich glaube) auch Anwälte.
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Danish B. schrieb: > Freiberufler sind zum Beispiel Ärzte und (ich glaube) auch Anwälte. Das sind die sogenannten Kammerberufe und sind besonders geschützt. Die sind alle Freiberuflich. Was nicht unter die Kammerberufe fällt unterliegt demzufolge auch dem Gewerberecht. https://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3%A4ndigkeit_%28beruflich%29 Unter moderne Definition: Da manche Berufe in vielen Ländern einer Gewerbeordnung unterliegen, andere nicht, spricht man auch von „gewerblich-selbständig“ und „freiberuflich-selbständig“,[11] andernorts bezeichnet „selbständige Arbeit“ speziell die freiberufliche und Ähnliches, „gewerbliche Arbeit“ diejenige Selbständigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt. Wenn man einen Freiberuf nur dem Finanzamt meldet, werden die wohl zufrieden sein, nur entzieht man dann dem Gewerbeamt die Möglichkeit, die Zulässigkeit zu prüfen und ab zu segnen. Wenns dann später mal Ärger gibt, gibt man den Anwälten nur einen Hebel.
Cyborg schrieb: > Danish B. schrieb: >> Freiberufler sind zum Beispiel Ärzte und (ich glaube) auch Anwälte. > > Das sind die sogenannten Kammerberufe und sind besonders geschützt. > Die sind alle Freiberuflich. > Was nicht unter die Kammerberufe fällt unterliegt demzufolge auch > dem Gewerberecht. > > https://de.wikipedia.org/wiki/Selbst%C3%A4ndigkeit_%28beruflich%29 > > Unter moderne Definition: > Da manche Berufe in vielen Ländern einer Gewerbeordnung unterliegen, > andere nicht, spricht man auch von „gewerblich-selbständig“ und > „freiberuflich-selbständig“,[11] andernorts bezeichnet „selbständige > Arbeit“ speziell die freiberufliche und Ähnliches, „gewerbliche Arbeit“ > diejenige Selbständigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt. > > Wenn man einen Freiberuf nur dem Finanzamt meldet, werden die > wohl zufrieden sein, nur entzieht man dann dem Gewerbeamt > die Möglichkeit, die Zulässigkeit zu prüfen und ab zu segnen. > Wenns dann später mal Ärger gibt, gibt man den Anwälten nur > einen Hebel. Wenn man eine gewerbliche Tätigkeit (nicht Freiberufler) anmeldet, dann wird das vom Gewerbeamt dem Finanzamt mitgeteilt. Wenn Freiberufler die Anmeldung beim Finanzamt auch so machen müssten, wie würde das Finanzamt dann gucken, wenn man "direkt" dort hingeht? Ich würde dem TO raten, sich bei seinem Finanz- oder Gewerbeamt zu erkunden. Sich im Falle eines Falles auf ein Internetforum zu beziehen kommt nicht gut an. MfG
Auf jeden Fall darfst du keine Rechnung für die Tätigkeit ausstellen. Das geht nur als unternehmer. Du könntest aber einen Vertrag aufsetzen aus dem hervorgeht wieviel Kohle du für diese einmalige private Tätigkeit bekommst.
Reginald L. schrieb: > Auf jeden Fall darfst du keine Rechnung für die Tätigkeit ausstellen. > Das geht nur als unternehmer. Das ist nicht korrekt. Es darf auch ein Privatmann eine Rechnung stellen - verboten ist das nicht. Er sollte nur keine Umsatzsteuer ausweisen, keinen Bezug auf die Kleinunternehmerregelung hineinschreiben und auch sonst nicht den Anschein erwecken, dass es sich um ein Unternehmen handelt :-)
Reginald L. schrieb: > Auf jeden Fall darfst du keine Rechnung für die Tätigkeit ausstellen. > Das geht nur als unternehmer. > > Du könntest aber einen Vertrag aufsetzen aus dem hervorgeht wieviel > Kohle du für diese einmalige private Tätigkeit bekommst. Sorry wenn man echt keine Ahnung hat wovon man redet, sollte man davon absehen anderen Tipps zu geben. Du schreibst 100% Unsinn!
Cyblord -. schrieb: > Sorry wenn man echt keine Ahnung hat wovon man redet, sollte man davon > absehen anderen Tipps zu geben. Du schreibst 100% Unsinn! Entspann dich. Bin davon ausgegangen, dass die ust-id drauf muss. Habt ja recht. Einmalig geht das. Man kann als privatperson nur nicht wiederholt Rechnungen schreiben. Logischerweise...
Reginald L. schrieb: > Habt ja recht. Einmalig geht das. Man kann als privatperson nur nicht > wiederholt Rechnungen schreiben. Logischerweise... Genau dafür gibt es die Kleinunternehmerregelung. Und "Privatperson" ist etwas irreführend. Man bleibt schon Privatperson. Man sollte hierfür zwar ein Gewerbe anmelden, aber das ist nicht der wichtige Punkt. Das ist eine reine Formalie deren Versäumen nur eine Ordnungswidrigkeit ist (wie falsch parken). Der wichtige Punkt ist die steuerliche Abhandlung ohne viel Papierkram. Und genau dafür ist die Kleinunternehmerreglung da. Man darf zwar keine Ust ausweisen, muss aber auch nicht ständig an FA reporten sondern nutzt dafür Anlage N ? der Steuererklärung. Daher, man kann einfach eine Rechnung stellen, weist keine Ust aus und trägt die Einkünfte brav in die Steuerklärung ein und dann ist man fertig und bekommt zu 99,999% keine Probleme. Bei Rechnungen ist generell noch zu beachten: - Rechnungsnummer - Rechnungsdatum - Zahlungsziel - werden nicht unterschrieben
Cyblord -. schrieb: > - Rechnungsnummer > - Rechnungsdatum > - Zahlungsziel > - werden nicht unterschrieben Ob das ausreicht, wenn der Kunde eine GmbH ist? Da hätte ich Zweifel.
Cyborg schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> - Rechnungsnummer >> - Rechnungsdatum >> - Zahlungsziel >> - werden nicht unterschrieben > > Ob das ausreicht, wenn der Kunde eine GmbH ist? Da hätte ich Zweifel. Da du keine Ahnung hast, sind deine Zweifel wenig wert. Außerdem geht es nicht ums Ausreichen, sondern um generelle Regeln für Rechnungen. Und im Gegensatz zu dir, kann ich jahrelange Erfahrungen im Bereich Kleinunternehmer und "Rechnungen an GmbHs" (ja sogar ganzer Konzerne wie IBM) vorweisen. Wenn die Firmen wollen gibt's da keine Probleme.
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Chris D. schrieb: > Nein, er ist ja eben gerade kein Unternehmer... Lt. §2 Abs. 1 UStG (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. ... Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen... Imho liegt im gegebenen Fall Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht vor. Man kann sich aber auch nachträglich vom FA "überraschen" lassen. ;-) Chris D. schrieb: > Erst nach einer Gewerbeanmeldung splittet sich das Unternehmen beim > Ausfüllen des Erfassungsbogens des FAs in Unternehmen oder > Kleinunternehmen auf. Wie oben gesagt ist der KU eine rein steuerliche Kategorie. Diese ist unabhängig von Unternehmensform und/oder ob das "Unternehmen" gewerblich tätig ist. Meldet sich der TS beim FA nicht als KU an, dann kann es im ungünstigsten Fall passieren, dass er nachträglich vom FA zur Abführung von USt verdonnert wird (die er dann aus eigener Tasche zahlen muss), ohne dass der RE diese ziehen kann.
Cyborg schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> - Rechnungsnummer >> - Rechnungsdatum >> - Zahlungsziel >> - werden nicht unterschrieben > > Ob das ausreicht, wenn der Kunde eine GmbH ist? Da hätte ich Zweifel. Da muß ich Dir ausnahmsweise zustimmen: es fehlt der Rechnungsbetrag ;-)
m.n. schrieb: > Cyborg schrieb: >> Cyblord -. schrieb: >>> - Rechnungsnummer >>> - Rechnungsdatum >>> - Zahlungsziel >>> - werden nicht unterschrieben >> >> Ob das ausreicht, wenn der Kunde eine GmbH ist? Da hätte ich Zweifel. > > Da muß ich Dir ausnahmsweise zustimmen: es fehlt der Rechnungsbetrag ;-) Schuldig ;-) Nur komischerweise wird der am seltensten Vergessen.
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Mikro 7. schrieb: > Imho liegt im gegebenen Fall Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht > vor. Man kann sich aber auch nachträglich vom FA "überraschen" lassen. > ;-) Ich bezog mich auf diesen Satz des OP: "Also würde ein einmaliges Projekt nicht darunter fallen, oder?" Wenn es einmalig bleibt, dann liegt auch kein unternehmerisches Handeln vor. Dann ist er auch weder Unternehmer noch Kleinunternehmer. Und dann wäre es auch unsinnig, ein Gewerbe anzumelden, das außer den Kosten der Anmeldung dann natürlich noch eine ganze Reihe von Dingen nach sich zieht: Buchführung, Aufbewahrung der Unterlagen, Gewährleistung, Anforderungen an die Rechnung, Widerrufsrecht, IHK-Papierkram, BG-Papierkram usw. Das rechnet sich nur dann, wenn er entsprechenden Ausgaben hätte. Das ist aber bei einer Softwareerstellung an einem PC, den er vermutlich eh schon hat, wohl eher nicht der Fall. > Meldet sich der TS beim FA nicht als KU an, dann kann es im > ungünstigsten Fall passieren, dass er nachträglich vom FA zur Abführung > von USt verdonnert wird (die er dann aus eigener Tasche zahlen muss), > ohne dass der RE diese ziehen kann. Bei einem einmaligen Projekt wird das aber nicht passieren, da ein wesentliches Merkmal der Unternehmerschaft, die Nachhaltigkeit, fehlt.
Chris D. schrieb: > Wenn es einmalig bleibt, dann liegt auch kein unternehmerisches Handeln > vor. Dann ist er auch weder Unternehmer noch Kleinunternehmer. Imho liegt Tätigkeit als Unternehmer iSd UStG vor. Wo findest du im Gesetztestext die fehlende U Eigenschaft bei "einmaliger" Tätigkeit? > Und dann wäre es auch unsinnig, ein Gewerbe anzumelden, das außer den > Kosten der Anmeldung dann natürlich noch eine ganze Reihe von Dingen > nach sich zieht: Buchführung, Aufbewahrung der Unterlagen, > Gewährleistung, Anforderungen an die Rechnung, Widerrufsrecht, > IHK-Papierkram, BG-Papierkram usw. Kann alles verpflichtend sein, auch ohne dass ein Gewerbe angemeldet ist, oder überhaupt vorliegt. > Das rechnet sich nur dann, wenn er entsprechenden Ausgaben hätte. Das > ist aber bei einer Softwareerstellung an einem PC, den er vermutlich eh > schon hat, wohl eher nicht der Fall. Das ist ein anderer Aspekt: Ausgaben geltend machen. Und wieder: es ist unabhängig davon ob ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht. @TS: Ich hatte vor ein paar Jahren mit dem rechnungswesenforum.de gute Erfahrungen gemacht. Da laufen Profis rum und langjährige Anwender (Moderator Riese). Vllt. willst du da mal fragen und meldest dich hier mit dem Feedback (deine Frage liest man hier häufiger).
Mikro77 ist echt der einzige hier der Ahnung hat von was er schreibt.
Mikro 7. schrieb: > Wo findest du im > Gesetztestext die fehlende U Eigenschaft bei "einmaliger" Tätigkeit? "Einmalig" ist nicht "nachhaltig"!
Wenn du (z.B. Informatik) studiert hast, kannst du das auch als selbständige Tätigkeit abrechnen. Das ist dann freiberuflich. Du musst dann kein Gewebe anmelden, aber steuerlich angeben. Genau kenne ich mich damit nicht aus, also bitte mal noch genauere Infos dazu einholen ;-)
Mikro 7. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Wenn es einmalig bleibt, dann liegt auch kein unternehmerisches Handeln >> vor. Dann ist er auch weder Unternehmer noch Kleinunternehmer. > > Imho liegt Tätigkeit als Unternehmer iSd UStG vor. Wo findest du im > Gesetztestext die fehlende U Eigenschaft bei "einmaliger" Tätigkeit? Das Attribut "nachhaltig" ist der Knackpunkt. >> Und dann wäre es auch unsinnig, ein Gewerbe anzumelden, das außer den >> Kosten der Anmeldung dann natürlich noch eine ganze Reihe von Dingen >> nach sich zieht: Buchführung, Aufbewahrung der Unterlagen, >> Gewährleistung, Anforderungen an die Rechnung, Widerrufsrecht, >> IHK-Papierkram, BG-Papierkram usw. > > Kann alles verpflichtend sein, auch ohne dass ein Gewerbe angemeldet > ist, oder überhaupt vorliegt. Nein, das Widerrufsrecht ist bspw. nur für Unternehmen bindend, nicht aber für Privatpersonen. Ebenso hast Du als Privatperson nichts mit der IHK zu tun, ebensowenig wie mit der BG. Auch hast Du keine 10jährige Aufbewahrungspflicht z.B der Kontoauszüge. >> Das rechnet sich nur dann, wenn er entsprechenden Ausgaben hätte. Das >> ist aber bei einer Softwareerstellung an einem PC, den er vermutlich eh >> schon hat, wohl eher nicht der Fall. > > Das ist ein anderer Aspekt: Ausgaben geltend machen. Und wieder: es ist > unabhängig davon ob ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht. Nein. Vorsteuer kann er bspw. nur ziehen, wenn er umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist. > @TS: Ich hatte vor ein paar Jahren mit dem rechnungswesenforum.de gute > Erfahrungen gemacht. Da laufen Profis rum und langjährige Anwender > (Moderator Riese). Vllt. willst du da mal fragen und meldest dich hier > mit dem Feedback (deine Frage liest man hier häufiger). Warum wird eigentlich nie der einfachste Weg beschritten? Einfach beim örtlichen FA anfragen ist noch einfacher und da gibt es dann auch eine verbindliche Antwort.
Chris D. schrieb: > Das Attribut "nachhaltig" ist der Knackpunkt. Immer noch ohne Quellenangabe. > Nein > Nein Doch. Ein "Unternehmen" ist eben nicht nur das Gewerbe iS der GewO. > Einfach beim örtlichen FA anfragen ist noch einfacher und da gibt es > dann auch eine verbindliche Antwort. Würde ich prinzipiell auch empfehlen. In anderen Foren wird allerdings berichtet, dass man schlafende Hunde geweckt hat (Gefahr der Prüfung erhöht sich). BTT: Für den TS ist imho eigentlich nur wichtig herauszufinden, ob er potentiell USt pflichtig wird.
Mikro 7. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Das Attribut "nachhaltig" ist der Knackpunkt. > > Immer noch ohne Quellenangabe. §2 UStG >> Nein >> Nein > > Doch. Ein "Unternehmen" ist eben nicht nur das Gewerbe iS der GewO. Richtig. Trotzdem gilt das alles nicht für Privatpersonen, die kein Unternehmen haben. >> Einfach beim örtlichen FA anfragen ist noch einfacher und da gibt es >> dann auch eine verbindliche Antwort. > > Würde ich prinzipiell auch empfehlen. In anderen Foren wird allerdings > berichtet, dass man schlafende Hunde geweckt hat (Gefahr der Prüfung > erhöht sich). Und was wollen die bei dem OP prüfen? Dass er bisher noch gar nichts programmiert und den Auftrag noch nicht einmal angenommen hat? In Foren wird viel geschrieben, wenn der Tag lang ist. Er soll zu seinem FA gehen und dort nachfragen und dort wird man ihm sagen, dass aus ihm durch diese einmalige Tätigkeit kein (Klein-)Unternehmer wird.
Chris D. schrieb: > Nein, das Widerrufsrecht ist bspw. nur für Unternehmen bindend, nicht > aber für Privatpersonen. Und es ist nur bei Serienprodukten gegeben. Speziell gefertigte Einzelstücke kann man nicht widerufen. Mikro 7. schrieb: > In anderen Foren wird allerdings > berichtet, dass man schlafende Hunde geweckt hat (Gefahr der Prüfung > erhöht sich). Beim FA hat man extra Kampfhunde angeschafft, die jeden Frager übel zurichten sollen. Insbesondere wird überprüft, ob die Zähne geputzt und die Haare nicht zu lang sind :-( Borislav B. schrieb: > für die Firma, in der ein Bekannter arbeitet, soll ich ein Programm > entwickeln (mit Vertrag, Rechnung und Bezahlung). Mache es einfach und gib den Erlös in der Steuererklärung an. Fertig.
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