Hallo,
angenommen jemand unterstützt Freunde, Verwandte und Nachbarn bei
technischen Problemen und bekommt dafür einen Obolus. Er macht es nicht
wegen des Geldes, sondern weil er hilfsbereit ist. Er nimmt dafür Geld,
damit er nicht ausgenutzt wird. Alles noch im Gefälligkeitsbereich!
Da dieser jemand gut in seinem Fach ist, kommen immer mehr Anfragen um
Unterstützung. Langsam wird aus der Gefälligkeit Schwarzarbeit?!
Wie kann man das nun legalisieren?
Dieser jemand ist:
-Informatiker (Bachelor)
-berufstätig, es soll also Nebenbei laufen
-der Obolus liegt durchschnittlich so bei 100€/Monat, ist unregelmäßig,
wird zukünftig aber ansteigen
-die Tätigkeit wäre: Hilfe bei PC-Problemen, Programmierung Webseite,
Schulung Office, PC einrichten, ...
Dieser jemand stellt sich vor, das als freiberufliche Tätigkeit beim
Finanzamt anzumelden - Nebenberuflich. Geht das? Auch bei so einer
geringen Einnahme?
Mit irgendwelchen zusätzlichen Sozialabgaben oder Steuern muss man doch
nicht rechnen?
Ich hoffe Ihr könnt diesem jemanden ein paar Tipps geben. Danke.
Meines Wissens nach hast Du ohne weiteres die Möglichkeit, solche
zusätzlichen Einkünfte in Deiner Steuererklärung anzugeben. Dann kriegst
du einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt und zahlst eben Steuern
auf diese Einkünfte.
Für eine nebenberufliche Tätigkeit benötigst du
- die schriftliche Zustimmung Deines Arbeitgebers
- eine Gewerbeanmeldung "Kleingewebe" beim Ordnungsamt
die Einkünfte (Kleingewebe < 17500€/Jahr) gibts Du in der
Steuererklärung an. Damit ist alles legal und du kannst deine Kosten mit
Deinem Gewinn aufrechnen.
Lesestoff:
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/nebengewerbe-anmelden/
kein Schwarzarbeiter mehr schrieb:> - eine Gewerbeanmeldung "Kleingewebe" beim Ordnungsamt
Nein! Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, wenn es freiberuflich ist.
Es ist aber die Frage, ob es freiberuflich ist.
Solange der Umsatz aber unter einer gewissen Grenze liegt, ist es
wiederum egal, weil keine Gewerbesteuern anfallen.
Eine Info noch:
Wenn man etwas kann, was freiberuflich ist, dann sollte man nicht die
buckelige Verwandschaft damit beglücken, weil das faule Pack nichts
bezahlt. Stattdessen sollte man entsprechende Stundensätze nehmen, die
auch den Anteil der Sozialkosten beinhalten, die einem fehlen.
Ansonsten ist es schlauer, beim echten Arbeitgebeber Überstunden zu
machen und über die Deckelgrenzen der Krankenkasse zu kommen, weil man
da besser mit fährt, beim Verdienstausfall, Krankheit oder Unfall.
Viele nebenher tätige verschleudern da ihre Zeit und haben wenig
Gegenwert.
Kein Finanzbeamter schrieb:> Meines Wissens nach hast Du ohne weiteres die Möglichkeit, solche> zusätzlichen Einkünfte in Deiner Steuererklärung anzugeben. Dann kriegst> du einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt und zahlst eben Steuern> auf diese Einkünfte.
So was habe ich auch gelesen, ohne Steuern unter einem gewissen
Verdienst.
Aber wenn du heute Schwarzarbeit machst und eine Anzeige bekommst und du
dann dem Zoll sagst "Die Einnahmen wollte ich in der nächsten
Steuererklärung angeben", dann lacht dich der Zoll aus und schickt dich
in die JVA.
Die Einkünfte liegen locker unter den 17500€/Jahr auch unter 400€/Monat.
Es sollte doch als Freiberufler gehen? Es wird ja nichts verkauft.
Ist Kleingewebe nicht mit noch mehr Verwaltungsaufwand verbunden?
Jemand Anders schrieb:> Es sollte doch als Freiberufler gehen? Es wird ja nichts verkauft.https://www.gulp.de/knowledge-base/recht-und-steuern/unternehmer-selbststaendiger-oder-freiberufler.html>> Die Einkünfte eines Freiberuflers sind nicht gewerbesteuer-, sondern nur>> einkommensteuerpflichtig. Zu den freien Berufen gehören nach>> § 18 Abs. 1 EStG zum Beispiel selbstständig ausgeübte wissenschaftliche,>> künstlerische, schriftstellerische oder ingenieurmäßige Tätigkeiten.>> Eine "besondere berufliche Qualifikation" und die "eigenverantwortliche>> und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art">> grenzen laut § 1 Abs. 2 PartGG Freiberufler von den Gewerbetreibenden ab.
"Informatiker (Bachelor)" sollte die "besondere Qualifikation" erfüllen.
Ob dein Gefrickel allerdings eine "Dienstleistung höherer Art" ist?
Also das hier:
"Hilfe bei PC-Problemen, Programmierung Webseite, Schulung Office, PC
einrichten, ..."
noch etwas(eher gewaltig) ausschmücken.
Hatte ich auch mal als Student, aber nicht für Geld gemacht.
Etwas gefrickelt oder repariert, meist als Gegenwert mal ein Bier oder
mal gut essen gegangen, die Schwester braucht eh fast immer was etc..
So ist sie halt, die Verwandtschaft.. aber hab das irgendwann zurück
stellen müssen, da Job usw.
Da habe ich dann fast nie Zeit.
Fast freiwillig werden dann die Angebote höher, da die Nachfrage da ist
;-).
Trotzdem, habe auch irgendwie keine Lust mehr auf Frickeln.. bin jetzt
immerhin Dipl. Ing.... ;-)
Εrnst B. schrieb:> Ob dein Gefrickel allerdings eine "Dienstleistung höherer Art" ist?>> Also das hier:> "Hilfe bei PC-Problemen, Programmierung Webseite, Schulung Office, PC> einrichten, ...">> noch etwas(eher gewaltig) ausschmücken.
Muss man denn konkrete Angaben zur Tätigkeit machen oder reicht auch
mehr was Allgemeineres?
Z.B. Webentwicklung, Coaching und IT-Beratung
Oder einfach nur "Dienstleistung höherer Art"?
Jemand Anders schrieb:> Die Einkünfte liegen locker unter den 17500€/Jahr auch unter 400€/Monat.>> Es sollte doch als Freiberufler gehen? Es wird ja nichts verkauft.
Mein Tipp: Rechne es beim Finanzamt (also in der Steuererklärung)
einfach als freiberufliche Tätigkeit ab. Wenn es unter 400€ im Monat
bleibt, wird kein Hahn danach krähen.
Anderer Weg: Du lässt dich beim Finanzamt vorab als Freiberufler
einstufen. Wenn sie es absegnen, kannst du auch wesentlich mehr damit
verdienen, ohne Gewerbesteuer zu bezahlen.
> Ist Kleingewebe nicht mit noch mehr Verwaltungsaufwand verbunden?
Du musst eine Einnahmenüberschussrechnung bei der Steuererklärung
abgeben.
Also Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. Das ist pipieinfach. Kannst
du alles beim Elsterformular (also der elektronischen Steuererklärung)
eingeben.
Jemand Anders schrieb:> Muss man denn konkrete Angaben zur Tätigkeit machen oder reicht auch> mehr was Allgemeineres?
Spätestens, wenn das Finanzamt Zweifel an der Zuordnung hat, werden
erheblich genauere Angaben gefordert. Dinge ...
Εrnst B. schrieb:> noch etwas(eher gewaltig) ausschmücken.
... wäre dann auch mindestens an der Grenze zu einer Straftat.
Jemand Anders schrieb:> Z.B. Webentwicklung, Coaching und IT-Beratung
Während die letzten beiden in Richtung freie Berufe gehen, ist
Webentwicklung vor allem mit Blick auf den (simplen) Kontext ziemlich
sicher eine gewerbliche Tätigkeit. Entgegen der Behauptungen von Angie,
ist das auch kein "Neuland" sondern juristisch schon lange bearbeitet,
BFH XI R 9/03.
Bei den Beträgen, um die es hier gehen soll, sehe ich persönlich keine
gravierenden Nachteile darin, Gewerbetreibender zu sein. Gewerbesteuer
bleibt unter dem Freibetrag, Bilanzpflicht wird so oder so nicht
erreicht, die IHK ist wahrscheinlich auch beitragsfrei.
Das Problem sehe ich ganz wo anders:
- Selbst eine einfache, anfängliche Beratung beim Steuerberater, die
dringend anzuraten ist, frisst den Umsatz - nicht den Gewinn! - von
Monaten.
- Würde man die Zeit lieber in erstklassige Arbeit im Job und
leistungsfähiges Erscheinen beim ebensolchen investieren, sollte
langfristig die Erhöhung des Gehalts um deutlich mehr als 100 € mtl. gut
verhandelbar sein.
- Wenn trotz aller Planung Komplikationen auftreten, vernichtet man
schon z.B. mit einem kleinen Rechtsstreit den Gewinn von Jahren.
Mein Gefühl: Das lohnt sich nicht.
Wenn es hier also nicht um das Austesten einer Vollzeit-Selbständigkeit
als erstes Einkommen geht, sehe ich genau zwei Möglichkeiten: Entweder
man verlangt marktübliche Preise, die auch Steuern, Sozialabgaben und
die ganzen Nebenkosten einer Selbständigkeit decken können, oder ...
Jemand Anders schrieb:> Er nimmt dafür Geld,> damit er nicht ausgenutzt wird.
... man lernt ein unbeliebtes Wort mit vier Buchstaben, wenn die
Hilfsbereitschaft für umme erschöpft ist.
Schwarzarbeit ist für sich genommen nicht immer als solche
erkennbar.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit
Wenn ein Sozialaspekt mit eine Rolle spielt, dann dürfte man
da auf der sicheren Seite sein.
Spielverderber schrieb:> Bei den Beträgen, um die es hier gehen soll, sehe ich persönlich keine> gravierenden Nachteile darin, Gewerbetreibender zu sein. Gewerbesteuer> bleibt unter dem Freibetrag, Bilanzpflicht wird so oder so nicht> erreicht, die IHK ist wahrscheinlich auch beitragsfrei.
Die Tätigkeit ist aber eine Dienstleistung "höherer Art", ein
Nebengewerbe ist nicht zwingend erforderlich.
Man liest immer wieder, dass eine Gewerbeanmeldung, hier als
Nebengewerbe, sehr aufwendig ist einzurichten. Alle möglichen Anträge
müssen ausgefüllt werden. Als Freiberufler ist das viel unkomplizierter.
> Das Problem sehe ich ganz wo anders:> - Selbst eine einfache, anfängliche Beratung beim Steuerberater, die> dringend anzuraten ist, frisst den Umsatz - nicht den Gewinn! - von> Monaten.> - Würde man die Zeit lieber in erstklassige Arbeit im Job und> leistungsfähiges Erscheinen beim ebensolchen investieren, sollte> langfristig die Erhöhung des Gehalts um deutlich mehr als 100 € mtl. gut> verhandelbar sein.> - Wenn trotz aller Planung Komplikationen auftreten, vernichtet man> schon z.B. mit einem kleinen Rechtsstreit den Gewinn von Jahren.>> Mein Gefühl: Das lohnt sich nicht.
Wann würde sich das lohnen? Was meinst Du? Ab welchen Betrag? Die 3
oberen Punkte wären zu vernachlässigen, da das Risiko hier minimal wäre.
Cyborg schrieb:> Schwarzarbeit ist für sich genommen nicht immer als solche> erkennbar.> https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit> Wenn ein Sozialaspekt mit eine Rolle spielt, dann dürfte man> da auf der sicheren Seite sein.
Also könnte es weiter laufen wie bisher!?
Jemand Anders schrieb:> Die Tätigkeit ist aber eine Dienstleistung "höherer Art", ein> Nebengewerbe ist nicht zwingend erforderlich.
Das sehe ich anders. Macht aber nichts, wir leben in einem freien Land
und letztendlich wissen wir es beide nicht.
Jemand Anders schrieb:> Man liest immer wieder, dass eine Gewerbeanmeldung, hier als> Nebengewerbe, sehr aufwendig ist einzurichten.
Die initiale Anmeldung ist in unter einer Stunde erledigt. Es kommen
dann nachträglich noch weitere Formulare, aber von "sehr aufwändig"
würde ich nur dann reden, wenn ich mir - deutlich gesagt - dreiste Lügen
ausdenken muss, um ein in meinen Augen erwünschtes Ergebnis zu
erreichen. Das kann dann anstrengend werden ...
Jemand Anders schrieb:> Als Freiberufler ist das viel unkomplizierter.
Wenn das FA abklären will, ob du wirklich einen der freien Berufe
ausübst, beantwortest du sowieso einen ähnlichen Fragenkatalog.
Jemand Anders schrieb:> Wann würde sich das lohnen? Was meinst Du? Ab welchen Betrag?
Ein größerer vierstelliger Betrag jährlich sollte imho schon hängen
bleiben. Bei weniger ist nach einer ehrlichen Feststellung der
tatsächlichen Arbeitszeit meistens die bittere Erkenntnis, dass
Flaschensammeln besser bezahlt wird.
Cyborg schrieb:> https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit> Wenn ein Sozialaspekt mit eine Rolle spielt, dann dürfte man> da auf der sicheren Seite sein.Niemals würde ich bei Klärung der Frage, ob ich mich womöglich
strafbar mache, wenn ich dieses oder jenes (nicht) tue, auf die WP
zurückgreifen. Das schreit nach Ärger.
Wie auch immer, selbst nach den dort präsentierten Informationen sind
Gefälligkeiten nur dann keine Schwarzarbeit, "wenn sie nicht nachhaltig
auf Gewinnerzielung gerichtet sind."
Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn wenigstens die Absicht zur
Wiederholung besteht. Hier wird eine Tätigkeit sogar tatsächlich
wiederholt.
Und wenn man Geld verlangt, gleichzeitig aber keine ernsthaften Kosten
hat (was hier der Fall sein dürfte), wird man wohl mit der Erzielung von
Gewinnen rechnen dürfen.
Wenn man schon schwarz solche Leistungen anbietet, sollte man sich die
Sache wenigstens nicht schönreden.
Was mir noch ein bisschen zu sehr untergegangen ist:
kein Schwarzarbeiter mehr schrieb:> Für eine nebenberufliche Tätigkeit benötigst du>> - die schriftliche Zustimmung Deines Arbeitgebers
Das ist zwar so absolut formuliert nicht richtig, aber auf gut Glück zu
hoffen, dass die Nebentätigkeit schon nicht unter das Konkurrenzverbot
fallen wird, fände ich einfach nur durchgeknallt. Wegen so einem Sch...
den Job riskieren? Naja, muss jeder selbst wissen.
Jemand Anders schrieb:> Also könnte es weiter laufen wie bisher!?
Da gehe ich mal von aus, sofern man sich da nicht in
Risikobereichen, wie Bau oder Gastronomie bewegt und
richtig Stunden und Wertschöpfung zustande kommt.
Wenn dann noch die "Gefälligkeiten" auf mehrere Leute
verteilt sind, sehe ich da kein Problem. Du weißt
zwar was da lief, aber kein Außenstehender, wie viel
da insgesamt zusammen kam. Läuft gewöhnlich Bar ohne
Quittung ab.
Man muss selbst bei einer Anmeldung damit rechnen, dass
das FA das Gewerbe von Amtswegen wieder dicht macht
weil Aufwand und Nutzen in keinem wirtschaftlichen
Verhältnis stehen und das ganze als Liebhaberei abgetan
wird. Ist dann nur eine Zeitfrage.
Übrigens geht auch nicht alles als Freiberuflich durch.
"Geistige" Arbeiten fallen zwar darunter, aber keine
handwerklichen Tätigkeiten, wie Schaltungen löten, oder so.
Ein weiteres Indiz dafür, dass es keine Schwarzarbeit ist,
wenn Preis und Leistung vorher nicht vereinbart wurden und
für die Gefälligkeit der Nutznießer einen Betrag nach seinem
Wunsch bezahlt, was dann wie ein Trinkgeld zu werten ist.
Der Nachteil liegt da sowieso beim Dienstleister, wenn er
annimmt, das seine Arbeit unterbezahlt ist. Dann wird der
Nutznießer dann künftig ausgeschlossen wenn er den Wert nicht
zu schätzen weiß.
Jemand Anders schrieb:> Man liest immer wieder, dass eine Gewerbeanmeldung, hier als> Nebengewerbe, sehr aufwendig ist einzurichten. Alle möglichen Anträge> müssen ausgefüllt werden. Als Freiberufler ist das viel unkomplizierter.
Ein Freiberufler ist im Haupterwerb und es gelten da strenge Regeln.
Wie genannt, ein Nebenerwerb ist in 30min erledigt und das Finanzamt
meldet sich dann automatisch.
Die Kleinunternehmerregelung ist da auch nicht zwingend. Man kann auch
auf Umsatzsteuer machen.
Letzteres ist in der Buchhaltung aufwendiger, aber man kann da auch
locker 50Teuro im Jahr Umsatz machen.
>Die Kleinunternehmerregelung gilt für 17500 bzw. 50000 EUR an Umsatz.>Nicht Gewinn!
In dem Falle wird Umsatz gleich Gewinn sein, oder was für Kosten fallen
dir an, wenn jemand seinen Laptop zum Windows-Upgrade vorbei bringt?
Du brauchst überhaupt nichts zu machen, solange du nur 2 Einsätze pro
Woche hast.
Gruß Jonas
JB schrieb:>>Die Kleinunternehmerregelung gilt für 17500 bzw. 50000 EUR an Umsatz.>>Nicht Gewinn!>>> In dem Falle wird Umsatz gleich Gewinn sein, oder was für Kosten fallen> dir an, wenn jemand seinen Laptop zum Windows-Upgrade vorbei bringt?
Spielt doch keine Rolle. Formal muss man den (erwarteten) Umsatz
betrachten um die Grenze zum Kleinunternehmer einzuschätzen, und nicht
den Gewinn. Darum gings doch im obigen Zitat. Michi weiß so was
natürlich nicht und labert halt mal Quatsch raus.
Außerdem können auch bei Dienstleistungen Ausgaben anfallen, z.B.
Fahrtkosten und natürlich sonstige Spesen. Aber auch Geräte und
Lizenzen.
JB schrieb:>>Die Kleinunternehmerregelung gilt für 17500 bzw. 50000 EUR an Umsatz.>>Nicht Gewinn!>> In dem Falle wird Umsatz gleich Gewinn sein, oder was für Kosten fallen> dir an, wenn jemand seinen Laptop zum Windows-Upgrade vorbei bringt?
Du gehst Pleite, weil du nicht rechnen kannst.
> Was haltet ihr davon?
Völlig richtig so. Ich muss schließlich auch auf alles Steuern bezahlen.
Oder möchtest du jetzt liebevolle Zuwendung, weil du nur noch
eingeschränkt schwarzarbeiten kannst?
Bürovorsteher schrieb:> eingeschränkt schwarzarbeiten kannst?
Letztendlich ist alles nur ein Verteilungskampf.
Entweder ist man Opfer oder Täter. Bei manchen fällt
die Wahl leicht. Die sind immer Täter.