Forum: Ausbildung, Studium & Beruf "Schwarzarbeit" durch freiberufliche Neben-Tätigkeit legalisieren


von Jemand Anders (Gast)


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Hallo,

angenommen jemand unterstützt Freunde, Verwandte und Nachbarn bei 
technischen Problemen und bekommt dafür einen Obolus. Er macht es nicht 
wegen des Geldes, sondern weil er hilfsbereit ist. Er nimmt dafür Geld, 
damit er nicht ausgenutzt wird. Alles noch im Gefälligkeitsbereich!
Da dieser jemand gut in seinem Fach ist, kommen immer mehr Anfragen um 
Unterstützung. Langsam wird aus der Gefälligkeit Schwarzarbeit?!

Wie kann man das nun legalisieren?

Dieser jemand ist:
-Informatiker (Bachelor)
-berufstätig, es soll also Nebenbei laufen
-der Obolus liegt durchschnittlich so bei 100€/Monat, ist unregelmäßig, 
wird zukünftig aber ansteigen
-die Tätigkeit wäre: Hilfe bei PC-Problemen, Programmierung Webseite, 
Schulung Office, PC einrichten, ...

Dieser jemand stellt sich vor, das als freiberufliche Tätigkeit beim 
Finanzamt anzumelden - Nebenberuflich. Geht das? Auch bei so einer 
geringen Einnahme?
Mit irgendwelchen zusätzlichen Sozialabgaben oder Steuern muss man doch 
nicht rechnen?

Ich hoffe Ihr könnt diesem jemanden ein paar Tipps geben. Danke.

von Kein Finanzbeamter (Gast)


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Meines Wissens nach hast Du ohne weiteres die Möglichkeit, solche 
zusätzlichen Einkünfte in Deiner Steuererklärung anzugeben. Dann kriegst 
du einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt und zahlst eben Steuern 
auf diese Einkünfte.

von kein Schwarzarbeiter mehr (Gast)


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Für eine nebenberufliche Tätigkeit benötigst du

- die schriftliche Zustimmung Deines Arbeitgebers
- eine Gewerbeanmeldung "Kleingewebe" beim Ordnungsamt

die Einkünfte (Kleingewebe < 17500€/Jahr) gibts Du in der 
Steuererklärung an. Damit ist alles legal und du kannst deine Kosten mit 
Deinem Gewinn aufrechnen.

Lesestoff: 
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/nebengewerbe-anmelden/

von Weißarbeiter (Gast)


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kein Schwarzarbeiter mehr schrieb:
> - eine Gewerbeanmeldung "Kleingewebe" beim Ordnungsamt

Nein! Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig, wenn es freiberuflich ist. 
Es ist aber die Frage, ob es freiberuflich ist.

Solange der Umsatz aber unter einer gewissen Grenze liegt, ist es 
wiederum egal, weil keine Gewerbesteuern anfallen.

von Weißarbeiter (Gast)


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Eine Info noch:

Wenn man etwas kann, was freiberuflich ist, dann sollte man nicht die 
buckelige Verwandschaft damit beglücken, weil das faule Pack nichts 
bezahlt. Stattdessen sollte man entsprechende Stundensätze nehmen, die 
auch den Anteil der Sozialkosten beinhalten, die einem fehlen.

Ansonsten ist es schlauer, beim echten Arbeitgebeber Überstunden zu 
machen und über die Deckelgrenzen der Krankenkasse zu kommen, weil man 
da besser mit fährt, beim Verdienstausfall, Krankheit oder Unfall.

Viele nebenher tätige verschleudern da ihre Zeit und haben wenig 
Gegenwert.

von Jemand Anders (Gast)


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Kein Finanzbeamter schrieb:
> Meines Wissens nach hast Du ohne weiteres die Möglichkeit, solche
> zusätzlichen Einkünfte in Deiner Steuererklärung anzugeben. Dann kriegst
> du einen entsprechenden Bescheid vom Finanzamt und zahlst eben Steuern
> auf diese Einkünfte.

So was habe ich auch gelesen, ohne Steuern unter einem gewissen 
Verdienst.
Aber wenn du heute Schwarzarbeit machst und eine Anzeige bekommst und du 
dann dem Zoll sagst "Die Einnahmen wollte ich in der nächsten 
Steuererklärung angeben", dann lacht dich der Zoll aus und schickt dich 
in die JVA.

von Jemand Anders (Gast)


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Die Einkünfte liegen locker unter den 17500€/Jahr auch unter 400€/Monat.

Es sollte doch als Freiberufler gehen? Es wird ja nichts verkauft.
Ist Kleingewebe nicht mit noch mehr Verwaltungsaufwand verbunden?

von Εrnst B. (ernst)


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Jemand Anders schrieb:
> Es sollte doch als Freiberufler gehen? Es wird ja nichts verkauft.

https://www.gulp.de/knowledge-base/recht-und-steuern/unternehmer-selbststaendiger-oder-freiberufler.html

>> Die Einkünfte eines Freiberuflers sind nicht gewerbesteuer-, sondern nur
>> einkommensteuerpflichtig. Zu den freien Berufen gehören nach
>> § 18 Abs. 1 EStG zum Beispiel selbstständig ausgeübte wissenschaftliche,
>> künstlerische, schriftstellerische oder ingenieurmäßige Tätigkeiten.
>> Eine "besondere berufliche Qualifikation" und die "eigenverantwortliche
>> und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art"
>> grenzen laut § 1 Abs. 2 PartGG Freiberufler von den Gewerbetreibenden ab.


"Informatiker (Bachelor)" sollte die "besondere Qualifikation" erfüllen.
Ob dein Gefrickel allerdings eine "Dienstleistung höherer Art" ist?

Also das hier:
"Hilfe bei PC-Problemen, Programmierung Webseite,  Schulung Office, PC 
einrichten, ..."

noch etwas(eher gewaltig) ausschmücken.

: Bearbeitet durch User
von klausi (Gast)


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Hatte ich auch mal als Student, aber nicht für Geld gemacht.

Etwas gefrickelt oder repariert, meist als Gegenwert mal ein Bier oder 
mal gut essen gegangen, die Schwester braucht eh fast immer was etc..

So ist sie halt, die Verwandtschaft.. aber hab das irgendwann zurück 
stellen müssen, da Job usw.
Da habe ich dann fast nie Zeit.
Fast freiwillig werden dann die Angebote höher, da die Nachfrage da ist 
;-).

Trotzdem, habe auch irgendwie keine Lust mehr auf Frickeln.. bin jetzt 
immerhin Dipl. Ing.... ;-)

von Jemand Anders (Gast)


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Εrnst B. schrieb:
> Ob dein Gefrickel allerdings eine "Dienstleistung höherer Art" ist?
>
> Also das hier:
> "Hilfe bei PC-Problemen, Programmierung Webseite,  Schulung Office, PC
> einrichten, ..."
>
> noch etwas(eher gewaltig) ausschmücken.

Muss man denn konkrete Angaben zur Tätigkeit machen oder reicht auch 
mehr was Allgemeineres?
Z.B. Webentwicklung, Coaching und IT-Beratung
Oder einfach nur "Dienstleistung höherer Art"?

von Thomas (Gast)


Angehängte Dateien:

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Schwarzarbeit muß nicht immer so schlimm sein!

von Paul B. (paul_baumann)


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Thomas schrieb:
> Schwarzarbeit muß nicht immer so schlimm sein!

:)))

Herrlich!

Bis der erste Humor-Resistente auftaucht...

MfG Paul

von Jörn (Gast)


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Jemand Anders schrieb:
> Die Einkünfte liegen locker unter den 17500€/Jahr auch unter 400€/Monat.
>
> Es sollte doch als Freiberufler gehen? Es wird ja nichts verkauft.


Mein Tipp: Rechne es beim Finanzamt (also in der Steuererklärung) 
einfach als freiberufliche Tätigkeit ab. Wenn es unter 400€ im Monat 
bleibt, wird kein Hahn danach krähen.

Anderer Weg: Du lässt dich beim Finanzamt vorab als Freiberufler 
einstufen. Wenn sie es absegnen, kannst du auch wesentlich mehr damit 
verdienen, ohne Gewerbesteuer zu bezahlen.


> Ist Kleingewebe nicht mit noch mehr Verwaltungsaufwand verbunden?

Du musst eine Einnahmenüberschussrechnung bei der Steuererklärung 
abgeben.
Also Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn. Das ist pipieinfach. Kannst 
du alles beim Elsterformular (also der elektronischen Steuererklärung) 
eingeben.

von Spielverderber (Gast)


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Jemand Anders schrieb:
> Muss man denn konkrete Angaben zur Tätigkeit machen oder reicht auch
> mehr was Allgemeineres?

Spätestens, wenn das Finanzamt Zweifel an der Zuordnung hat, werden 
erheblich genauere Angaben gefordert. Dinge ...

Εrnst B. schrieb:
> noch etwas(eher gewaltig) ausschmücken.

... wäre dann auch mindestens an der Grenze zu einer Straftat.


Jemand Anders schrieb:
> Z.B. Webentwicklung, Coaching und IT-Beratung

Während die letzten beiden in Richtung freie Berufe gehen, ist 
Webentwicklung vor allem mit Blick auf den (simplen) Kontext ziemlich 
sicher eine gewerbliche Tätigkeit. Entgegen der Behauptungen von Angie, 
ist das auch kein "Neuland" sondern juristisch schon lange bearbeitet, 
BFH XI R 9/03.

Bei den Beträgen, um die es hier gehen soll, sehe ich persönlich keine 
gravierenden Nachteile darin, Gewerbetreibender zu sein. Gewerbesteuer 
bleibt unter dem Freibetrag, Bilanzpflicht wird so oder so nicht 
erreicht, die IHK ist wahrscheinlich auch beitragsfrei.


Das Problem sehe ich ganz wo anders:
- Selbst eine einfache, anfängliche Beratung beim Steuerberater, die 
dringend anzuraten ist, frisst den Umsatz - nicht den Gewinn! - von 
Monaten.
- Würde man die Zeit lieber in erstklassige Arbeit im Job und 
leistungsfähiges Erscheinen beim ebensolchen investieren, sollte 
langfristig die Erhöhung des Gehalts um deutlich mehr als 100 € mtl. gut 
verhandelbar sein.
- Wenn trotz aller Planung Komplikationen auftreten, vernichtet man 
schon z.B. mit einem kleinen Rechtsstreit den Gewinn von Jahren.

Mein Gefühl: Das lohnt sich nicht.


Wenn es hier also nicht um das Austesten einer Vollzeit-Selbständigkeit 
als erstes Einkommen geht, sehe ich genau zwei Möglichkeiten: Entweder 
man verlangt marktübliche Preise, die auch Steuern, Sozialabgaben und 
die ganzen Nebenkosten einer Selbständigkeit decken können, oder ...

Jemand Anders schrieb:
> Er nimmt dafür Geld,
> damit er nicht ausgenutzt wird.

... man lernt ein unbeliebtes Wort mit vier Buchstaben, wenn die 
Hilfsbereitschaft für umme erschöpft ist.

von Cyborg (Gast)


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Schwarzarbeit ist für sich genommen nicht immer als solche
erkennbar.
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit
Wenn ein Sozialaspekt mit eine Rolle spielt, dann dürfte man
da auf der sicheren Seite sein.

von Jemand Anders (Gast)


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Spielverderber schrieb:
> Bei den Beträgen, um die es hier gehen soll, sehe ich persönlich keine
> gravierenden Nachteile darin, Gewerbetreibender zu sein. Gewerbesteuer
> bleibt unter dem Freibetrag, Bilanzpflicht wird so oder so nicht
> erreicht, die IHK ist wahrscheinlich auch beitragsfrei.

Die Tätigkeit ist aber eine Dienstleistung "höherer Art", ein 
Nebengewerbe ist nicht zwingend erforderlich.
Man liest immer wieder, dass eine Gewerbeanmeldung, hier als 
Nebengewerbe, sehr aufwendig ist einzurichten. Alle möglichen Anträge 
müssen ausgefüllt werden. Als Freiberufler ist das viel unkomplizierter.


> Das Problem sehe ich ganz wo anders:
> - Selbst eine einfache, anfängliche Beratung beim Steuerberater, die
> dringend anzuraten ist, frisst den Umsatz - nicht den Gewinn! - von
> Monaten.
> - Würde man die Zeit lieber in erstklassige Arbeit im Job und
> leistungsfähiges Erscheinen beim ebensolchen investieren, sollte
> langfristig die Erhöhung des Gehalts um deutlich mehr als 100 € mtl. gut
> verhandelbar sein.
> - Wenn trotz aller Planung Komplikationen auftreten, vernichtet man
> schon z.B. mit einem kleinen Rechtsstreit den Gewinn von Jahren.
>
> Mein Gefühl: Das lohnt sich nicht.

Wann würde sich das lohnen? Was meinst Du? Ab welchen Betrag? Die 3 
oberen Punkte wären zu vernachlässigen, da das Risiko hier minimal wäre.

von Jemand Anders (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Schwarzarbeit ist für sich genommen nicht immer als solche
> erkennbar.
> https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit
> Wenn ein Sozialaspekt mit eine Rolle spielt, dann dürfte man
> da auf der sicheren Seite sein.

Also könnte es weiter laufen wie bisher!?

von Spielverderber (Gast)


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Jemand Anders schrieb:
> Die Tätigkeit ist aber eine Dienstleistung "höherer Art", ein
> Nebengewerbe ist nicht zwingend erforderlich.

Das sehe ich anders. Macht aber nichts, wir leben in einem freien Land 
und letztendlich wissen wir es beide nicht.


Jemand Anders schrieb:
> Man liest immer wieder, dass eine Gewerbeanmeldung, hier als
> Nebengewerbe, sehr aufwendig ist einzurichten.

Die initiale Anmeldung ist in unter einer Stunde erledigt. Es kommen 
dann nachträglich noch weitere Formulare, aber von "sehr aufwändig" 
würde ich nur dann reden, wenn ich mir - deutlich gesagt - dreiste Lügen 
ausdenken muss, um ein in meinen Augen erwünschtes Ergebnis zu 
erreichen. Das kann dann anstrengend werden ...


Jemand Anders schrieb:
> Als Freiberufler ist das viel unkomplizierter.

Wenn das FA abklären will, ob du wirklich einen der freien Berufe 
ausübst, beantwortest du sowieso einen ähnlichen Fragenkatalog.


Jemand Anders schrieb:
> Wann würde sich das lohnen? Was meinst Du? Ab welchen Betrag?

Ein größerer vierstelliger Betrag jährlich sollte imho schon hängen 
bleiben. Bei weniger ist nach einer ehrlichen Feststellung der 
tatsächlichen Arbeitszeit meistens die bittere Erkenntnis, dass 
Flaschensammeln besser bezahlt wird.


Cyborg schrieb:
> https://de.wikipedia.org/wiki/Schwarzarbeit
> Wenn ein Sozialaspekt mit eine Rolle spielt, dann dürfte man
> da auf der sicheren Seite sein.

Niemals würde ich bei Klärung der Frage, ob ich mich womöglich 
strafbar mache, wenn ich dieses oder jenes (nicht) tue, auf die WP 
zurückgreifen. Das schreit nach Ärger.

Wie auch immer, selbst nach den dort präsentierten Informationen sind 
Gefälligkeiten nur dann keine Schwarzarbeit, "wenn sie nicht nachhaltig 
auf Gewinnerzielung gerichtet sind."

Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn wenigstens die Absicht zur 
Wiederholung besteht. Hier wird eine Tätigkeit sogar tatsächlich 
wiederholt.

Und wenn man Geld verlangt, gleichzeitig aber keine ernsthaften Kosten 
hat (was hier der Fall sein dürfte), wird man wohl mit der Erzielung von 
Gewinnen rechnen dürfen.

Wenn man schon schwarz solche Leistungen anbietet, sollte man sich die 
Sache wenigstens nicht schönreden.


Was mir noch ein bisschen zu sehr untergegangen ist:

kein Schwarzarbeiter mehr schrieb:
> Für eine nebenberufliche Tätigkeit benötigst du
>
> - die schriftliche Zustimmung Deines Arbeitgebers

Das ist zwar so absolut formuliert nicht richtig, aber auf gut Glück zu 
hoffen, dass die Nebentätigkeit schon nicht unter das Konkurrenzverbot 
fallen wird, fände ich einfach nur durchgeknallt. Wegen so einem Sch... 
den Job riskieren? Naja, muss jeder selbst wissen.

von Cyborg (Gast)


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Jemand Anders schrieb:
> Also könnte es weiter laufen wie bisher!?

Da gehe ich mal von aus, sofern man sich da nicht in
Risikobereichen, wie Bau oder Gastronomie bewegt und
richtig Stunden und Wertschöpfung zustande kommt.
Wenn dann noch die "Gefälligkeiten" auf mehrere Leute
verteilt sind, sehe ich da kein Problem. Du weißt
zwar was da lief, aber kein Außenstehender, wie viel
da insgesamt zusammen kam. Läuft gewöhnlich Bar ohne
Quittung ab.

Man muss selbst bei einer Anmeldung damit rechnen, dass
das FA das Gewerbe von Amtswegen wieder dicht macht
weil Aufwand und Nutzen in keinem wirtschaftlichen
Verhältnis stehen und das ganze als Liebhaberei abgetan
wird. Ist dann nur eine Zeitfrage.

Übrigens geht auch nicht alles als Freiberuflich durch.
"Geistige" Arbeiten fallen zwar darunter, aber keine
handwerklichen Tätigkeiten, wie Schaltungen löten, oder so.

Ein weiteres Indiz dafür, dass es keine Schwarzarbeit ist,
wenn Preis und Leistung vorher nicht vereinbart wurden und
für die Gefälligkeit der Nutznießer einen Betrag nach seinem
Wunsch bezahlt, was dann wie ein Trinkgeld zu werten ist.

Der Nachteil liegt da sowieso beim Dienstleister, wenn er
annimmt, das seine Arbeit unterbezahlt ist. Dann wird der
Nutznießer dann künftig ausgeschlossen wenn er den Wert nicht
zu schätzen weiß.

von michael_ (Gast)


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Jemand Anders schrieb:
> Man liest immer wieder, dass eine Gewerbeanmeldung, hier als
> Nebengewerbe, sehr aufwendig ist einzurichten. Alle möglichen Anträge
> müssen ausgefüllt werden. Als Freiberufler ist das viel unkomplizierter.

Ein Freiberufler ist im Haupterwerb und es gelten da strenge Regeln.
Wie genannt, ein Nebenerwerb ist in 30min erledigt und das Finanzamt 
meldet sich dann automatisch.

Die Kleinunternehmerregelung ist da auch nicht zwingend. Man kann auch 
auf Umsatzsteuer machen.
Letzteres ist in der Buchhaltung aufwendiger, aber man kann da auch 
locker 50Teuro im Jahr Umsatz machen.

von Cyborg (Gast)


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michael_ schrieb:
> im Jahr Umsatz machen.

Ist aber kein Gewinn und damit auch kein Einkommen.

von michael_ (Gast)


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Die Kleinunternehmerregelung gilt für 17500 bzw. 50000 EUR an Umsatz.
Nicht Gewinn!

von JB (Gast)


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>Die Kleinunternehmerregelung gilt für 17500 bzw. 50000 EUR an Umsatz.
>Nicht Gewinn!


In dem Falle wird Umsatz gleich Gewinn sein, oder was für Kosten fallen 
dir an, wenn jemand seinen Laptop zum Windows-Upgrade vorbei bringt?

Du brauchst überhaupt nichts zu machen, solange du nur 2 Einsätze pro 
Woche hast.

Gruß Jonas

von Cyblord -. (cyblord)


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JB schrieb:
>>Die Kleinunternehmerregelung gilt für 17500 bzw. 50000 EUR an Umsatz.
>>Nicht Gewinn!
>
>
> In dem Falle wird Umsatz gleich Gewinn sein, oder was für Kosten fallen
> dir an, wenn jemand seinen Laptop zum Windows-Upgrade vorbei bringt?

Spielt doch keine Rolle. Formal muss man den (erwarteten) Umsatz 
betrachten um die Grenze zum Kleinunternehmer einzuschätzen, und nicht 
den Gewinn. Darum gings doch im obigen Zitat. Michi weiß so was 
natürlich nicht und labert halt mal Quatsch raus.

Außerdem können auch bei Dienstleistungen Ausgaben anfallen, z.B. 
Fahrtkosten und natürlich sonstige Spesen. Aber auch Geräte und 
Lizenzen.

von Cyborg (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> weiß so was
> natürlich nicht und labert halt mal Quatsch raus.

Bist du heute wieder mal Begriffsstutzig?

von michael_ (Gast)


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JB schrieb:
>>Die Kleinunternehmerregelung gilt für 17500 bzw. 50000 EUR an Umsatz.
>>Nicht Gewinn!
>
> In dem Falle wird Umsatz gleich Gewinn sein, oder was für Kosten fallen
> dir an, wenn jemand seinen Laptop zum Windows-Upgrade vorbei bringt?

Du gehst Pleite, weil du nicht rechnen kannst.

von Konrad (Gast)


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Hallo!
Ja die Sache mit der nebenberuflichen Tätigkiet wird immer schwieriger 
offenbar. Da wie man hier lesen kann: 
http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/nichtigkeit-aufgrund-des-schwararbg-wird-noch-umfassender 
das SchwarArbG offenbar drastisch verschärft werden soll.

Was haltet ihr davon?

lg Konrad

von Werner (Gast)


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michael_ schrieb:
> Ein Freiberufler ist im Haupterwerb und es gelten da strenge Regeln.

freiberuflich hat nichts mit Haupterwerb zu tun!

von Bürovorsteher (Gast)


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> Was haltet ihr davon?

Völlig richtig so. Ich muss schließlich auch auf alles Steuern bezahlen.
Oder möchtest du jetzt liebevolle Zuwendung, weil du nur noch 
eingeschränkt schwarzarbeiten kannst?

von Cyborg (Gast)


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Bürovorsteher schrieb:
> eingeschränkt schwarzarbeiten kannst?


Letztendlich ist alles nur ein Verteilungskampf.
Entweder ist man Opfer oder Täter. Bei manchen fällt
die Wahl leicht. Die sind immer Täter.

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