Wenn man in zwei Ländern residiert, bietet sich die nicht zu unterschätzende Möglichkeit, diese immer wieder zu vergleichen und zu schauen, wo es die bessere Orga hat. Nehmen wir den aktuellen Fall: Man bringt eine Warenlieferung von der Schweizer Seite zu seinem Weihnachts- und Wochenenddomizil und sie dort über die Feiertage zu bearbeiten und hintendran wieder einzuführen. Schweiz: 2 Zettel ausgefüllt, einen UST-Steuer-Erstattungsverzicht erklärt und das Ganze bei der Wiedereinreise vorgezeigt. Das war es. 2 Koffer hin und her - null Problem. Deutschland: Der Zoll möchte eine Ausfuhrerlaubnis sehen, weil es sich um gefälschte oder beschränkte Waren handeln könnte und nicht sicher gestellt ist, das sie wiederkommen. Zudem möchte er wissen, wie sie eingeführt worden sind, weil sie ja illegal in die EU gelangt sein könnte. Erst nach langem Hin und Her und Vorlage einer PRoduktionsbescheinigung, darf man sie mitnehmen. Der Schweizer Zoll schaut einmal rein und erachtet es als unbedenklich. Es liegt nichts vor. Bei der Rückführung im verbauten Zustand das gleiche Spiel: Wieder Einfuhr unbekannter Waren, obwohl nur ein Gehäuse mit Elektronik drum herum ist und man die Zettel der Ausfuhr ja vorweisen kann. Einmal UST bezahlen, einmal wieder zurückerstatten und die Differenz vom Zoll bei den deutschen Behörden ausgleichen lassen. Merke: Es macht einen Unterschied, ob Du was kleines in etwas Großem einführts oder das Grosse mit nach Deutschland bringst und des kleine einbaust. Der umständlichere Weg ist zollaufwandstechnisch der Einfachere.
Wenn man wirklichen Freihandel wollte, könnte man das alles ersatzlos streichen. Aber ich träume und mach dafür jetzt besser die Augen zu!
Hallo Rolf, Do solltest Dich mal mit dem Carnet beschäftigen. Diese sind genau für so etwas gut. Andreas
Vor einigen Jahren hatte ich einmal eine schriftliche Anfrage an den Zoll gerichtet, in der ich mehrere Szenarien aufführte, die für Lieferungen in die Schweiz relevant waren. Hierbei ging es darum, dass von uns in der EU hergestellte Geräte wahlweise mit oder ohne Zubehör aus Taiwan ausgeliefert werden sollten. Ebenso gab es auch Kunden, die den von uns angeboteten kostenpflichtigen Montageservice nutzten und daher das Zubehör schon ab Werk eingebaut wurde. Nach ca. zwei Wochen rief eine sehr freundliche Mitarbeiterin des deutschen Zolls an und erläuterte mir, dass es keine Möglichkeit gäbe, eine Zollerklärung so auszufüllen, dass sie sowohl den deutschen Ausfuhrbestimmungen als auch den schweizer Einfuhrbestimmungen genüge. Der Zoll dürfe aber nur rechtssichere Auskünfte geben, und zudem hätten wir einen Anspruch darauf, dass uns der Zoll eine legale Ausfuhr ermögliche. Aus diesem Grunde würde der Zoll daher den Erhalt meiner Anfrage nicht bestätigen, und auch bei weiteren Anfragen meinerseits wäre davon auszugehen, dass diese auf dem Verwaltungsweg verloren gingen und es mir nicht gelänge, den Eingang nachzuweisen. Ich hatte damals noch überlegt, solch eine Anfrage über einen Notar per Postzustellurkunde einzureichen, es dann aber doch sein lassen. Vermutlich hat sich der Zoll irgendein rechtliches Hintertürchen geschaffen, auf Grund dessen selbst nachweislich zugestellte Urkunden immer noch verschwinden können, ohne ihn dafür belangen zu können. Letztendlich ist man dann eben doch der Behördenwillkür ausgeliefert.
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Tr schrieb: > Wenn man wirklichen Freihandel wollte, könnte man das alles ersatzlos > streichen. Die Schweiz will immer anders sein als alle anderen.
Tr schrieb: > Wenn man wirklichen Freihandel wollte, könnte man das alles ersatzlos > streichen. Freihandel ist fuer die Dummen, die dran glauben. Egal, ob Schweiz oder nicht. Jeder zieht seine Normen hoch um sich abzuschotten. Die einen wollen keine GVO (genveraenderte Organismen) hineinlassen, die Anderen wollen antibiotikaverseuchtes Fleich verkaufen, die Dritten wollen Gammelfleich exportieren koennen um Subventionen zu kassieren. Die Einen wollen fuer Elektronik UL Zertifikate, die Anderen wollen RoHS. Die Einen wollen zur Haftung einen Importeur im Land sehen, die Anderen bestehen auf einer Tochterfirma, die Dritten glauben es sei schon gut. Die einen haben Selbstdeklaration fuer Elektronik, die Anderen wollen's effektiv gemessen sehen, die Dritten wollen's sogar selbst messen koennen.
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