Ich habe vereinzelt Badarf für die Einlieferung von Elektronikmodulen
aus China. Das ist alles privat und Ich mache es momentan so, dass Ich
nur kleine Pakete nehme, wo die Summe unter 40,- bleibt. Meistens klappt
das, zumal die Freunde mit der angeblichen Schuhcreme im Haar die
Päckchen auch noch tiefer deklarieren.
Vereinzelt kommt es aber vor, das Zeug beim Zoll liegen bleibt und nun
bin Ich aufgefordert worden, ein Papier zu unterschreiben, dass Ich
maximal 3 Lieferungen im Jahr bekomme.
Jetzt würde Ich das gerne auf wirtschaftliche Füsse stellen und es
offiziell einführen. Ich habe ein Gewerbe, das mich berechtigt,
Elektronik, die mit PCs zu tun hat einzukaufen. Ich kann als UST
abziehen und den Zoll von der Steuer absetzen.
Wie kriege Ich das hin, daß Ich das am Günstigsten = OHNE ZOLLPROBLEME
und HINFAHREN, abwickle?
Die Chinesen schreiben bekanntlich keine richtige Rechnung, rechnen über
"Bezahlfreund" und hotmailAdresse ab, was kein FA akzeptieren dürfte.
Wie macht ihr das?
Was hat es mit der "3mal p.a." - Beschränkung auf sich?
Ich würde es gfs hinbekommen, eine dicke Rechnung mit einem Paket von
einem Lieferanten zu kriegen und dann ein paar überzählige Sachen
weiterzuveräussern.
Allerdings will Ich mich da nicht festlegen. Besser wäre es, wenn das
alles von DHL gemacht werden könnte. Kann man irgendwo bei DHL was
beantragen, dass die einen auffinden, wenn ein Paketschen kommt und das
dann von Zoll einfach pauschal gemacht wird und fertig?
Martin K. schrieb:> Danke, das könnte was sein!
Das könnte was sein?
Martin K. schrieb:> Das kam vom Zoll.
Was genau?
DHL ist eine Firma die nur Geld machen will.
EORI-Nummer beantragen. Dann Versand per FedEx oder DHL und denen vorher
schon die EORI und die USt-ID mitteilen. Dann klappen schon mal USt und
ggf. Zoll. DHL und FedEx verrechnen für die Verzollung noch 12,50 extra,
die man halt zahlen muss.
Chinesische Rechnung sollte kein Problem sein, wenn der Geldfluss
belegbar ist. Das FA weiß schon, was Paypal ist. Spätestens die
Abbuchung von Konto ist ja nachweisbar.
DHL & Co wollen Geld verdienen, das ist richtig. Sie sind aber nicht die
nutzlosen gierigen Kraken, als die sie hier gerne wahrgenommen werden.
Das Stichwort ist Import.
Bei größeren Mengen(>20€) musst Du zum Zoll, meist wegen der
Einfuhrumsatzsteuer und einen Nachweis für die bezahlte Summe
mitbringen.
Bei Handelsplattformen gibt es meist irgendeine Seite, die man dafür
kopieren und ausdrucken kann. Das sollte man auf jeden Fall, besonders,
wenn die Deklaration vom Exporteur nicht einwandfrei erscheint.
Wenn Du nicht selbst zum Zoll kannst, kannst Du auch jemanden
beauftragen, aber ich glaube, das ist nicht so einfach wie selbst
hingehen.
Man soll sich dann zum Beispiel die Ware ansehen, ob es das sein soll
usw., stellen eigene Untersuchungen an, evtl. mit riesigen Wälzern um
irgendwelche Nummern zu finden.
Gab es schon mal "erfolgreiche" Importversuche sollte man davon die
Bescheinigungen vom Zoll wieder mitbringen. Die wissen sonst manchmal
nicht, was oder wofür das ist oder als was es deklariert werden kann.
MfG
Matthias
Hi,
Max G. schrieb:> DHL und FedEx verrechnen für die Verzollung noch 12,50 extra,> die man halt zahlen muss.
Nee, ganz so ist das nicht...
Bei DHL bin ich mir gerade nicht ganz sicher, aber bei FedEx ist die
Verzollung von ein paar (glaube bis sechs) Zollpositionen im Porto mit
drin. Erst wenn es mehr als die Freipositionen sind muss man pro
weiterer Position einen Betrag von ein paar Euro zahlen.
Die "bekannten" 12,50 Euro die Gebühr für die Vorlageprovision.
Die fallen an wenn EUSt sowie ggf. Zollgebühren tatsächlich anfallen und
FedEx den Betrag für den Empfänger vorstrecken muss. Diese kann man
komplett umgehen wenn man ein Kundenkonto anlegt und ein
Einzugsermächtigung erteilt.
Muss keine EUSt (und kein Zoll) gezahlt werden, dann fallen die 12,50
ebenfalls nicht an, egal ob Einzugsermächtigung für ein Konto erteilt
oder nicht.
Bei DHL bin ich mir gerade nicht ganz sicher, meine da war es aber
ähnlich...
Und nicht verwechseln:
Es geht bei der incl. Menge bei der Verzollung um ZollPOSITIONEN nicht
um Stückzahl. Wenn jemand z.B. 2000 unbestückte Leiterplatten und 5
Oszilloskope einführt, dann sind das 2 Zollpositionen und nicht etwa
2005!
> Chinesische Rechnung sollte kein Problem sein, wenn der Geldfluss> belegbar ist. Das FA weiß schon, was Paypal ist. Spätestens die> Abbuchung von Konto ist ja nachweisbar.
Ja, da ist die Realität inzwischen auch in den deutschen Behörden
angekommen.
Wobei es schon vor Jahren so war das hier im für mich zuständigen
Zollamt ein PC mit Internetanschluss und Drucker stand, an dem die
"Kunden" die nicht daran gedacht haben evtl. Ebay/Amazon/Paypal Belege
mitzubringen sich diese selbst ausdrucken konnten um damit die
Verzollung zu erleichtern.
Wenn die Angaben dann halbwegs glaubhaft waren wurde das problemlos als
Grundlage für die Wertermittlung akzeptiert.
Und selbst bei besonders niedrig vorkommenden Beträgen hätte man so ja
die Möglichkeit gehabt zu zeigen das es eben wirklich "Glück" war und
der Kaufpreis tatschlich so gering ist-
Eine normale Aktion mit Zeitablauf die nur in einer völlig falschen
Rubrik und/oder mit falscher Beschreibung eingestellt war ist wegen des
Höchtgebotsprinzips als Möglichkeit für einen GEfälligkeitsbeleg für
einen vorgeblich geringen Kaufpreis nicht wirklich geeignet, anders wie
eine Sofort Kaufen Aktion die nach 20sek. durch Kauf beendet wurde.
Auch da sind die Beamten durchaus in der Realen Welt beheimatet.
Wobei in diesem Fall es eine Ermessenssache des Beamten ist ob er das
akzeptiert oder eine Wertermittlung auf anderem Weg vornimmt. (z.b.
Durchschnittserlös der letzten Ebay Aktionen gleichartiger Artikel...)
Den formal muss ja nicht der Kaufpreis, sondern der WARENWERT verzollt
werden. Der KAufpreis ist nur ein Anhaltspunkt für den Wert.
Gruß
Carsten
Carsten S. schrieb:> Wenn jemand z.B. 2000 unbestückte Leiterplatten und 5 Oszilloskope> einführt, dann sind das 2 Zollpositionen und nicht etwa 2005!
Du meinst DHL und Co? Er meint->ZOLL
Martin K. schrieb:> und nun bin Ich aufgefordert worden, ein Papier zu unterschreiben,> dass Ich maximal 3 Lieferungen im Jahr bekomme.
Da passt etwas nicht. Eine Behörde wird so etwas nie verlangen.
Richard B. schrieb:> Martin K. schrieb:>> und nun bin Ich aufgefordert worden, ein Papier zu unterschreiben,>> dass Ich maximal 3 Lieferungen im Jahr bekomme.>> Da passt etwas nicht. Eine Behörde wird so etwas nie verlangen.
Doch, kein Witz - wurde telfonisch angekündigt. Habe ich hingesendet.
Ich bin aber inzwischen locker drüber. (?)
Max G. schrieb:> EORI-Nummer beantragen. Dann Versand per FedEx oder DHL und denen vorher> schon die EORI und die USt-ID mitteilen. Dann klappen schon mal USt und> ggf. Zoll. DHL und FedEx verrechnen für die Verzollung noch 12,50 extra,> die man halt zahlen muss.> Chinesische Rechnung sollte kein Problem sein, wenn der Geldfluss> belegbar ist. Das FA weiß schon, was Paypal ist. Spätestens die> Abbuchung von Konto ist ja nachweisbar.>> DHL & Co wollen Geld verdienen, das ist richtig. Sie sind aber nicht die> nutzlosen gierigen Kraken, als die sie hier gerne wahrgenommen werden.
Auch wieder umständlich. Das würde sich nicht lohnen, wenn das andauern
anfiele. Ich kriege halt sehr viele kleine Lieferungen. Aber nicht alle
unter den 20,-.
Martin K. schrieb:> Ich habe vereinzelt Badarf für die Einlieferung von Elektronikmodulen> aus China. Das ist alles privat und Ich mache es momentan so, dass Ich> nur kleine Pakete nehme, wo die Summe unter 40,- bleibt. Meistens klappt
Welche Bedeutung hat der Betrag von €40,-?
Eine solche Grenze kenne ich nicht.
> Vereinzelt kommt es aber vor, das Zeug beim Zoll liegen bleibt und nun> bin Ich aufgefordert worden, ein Papier zu unterschreiben, dass Ich> maximal 3 Lieferungen im Jahr bekomme.
Mit welcher Begründung?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage?
Stehst Du als Person auf der Sanktionsliste? :)
> Jetzt würde Ich das gerne auf wirtschaftliche Füsse stellen und es> offiziell einführen. Ich habe ein Gewerbe, das mich berechtigt,
War Dein Import bisher "inoffiziell"?
Was heißt das? Illegal?
> Die Chinesen schreiben bekanntlich keine richtige Rechnung, rechnen über> "Bezahlfreund" und hotmailAdresse ab, was kein FA akzeptieren dürfte.
Von Marktplätzen gibt es aber Rechnungen.
Von wem kaufst Du da?!
> Was hat es mit der "3mal p.a." - Beschränkung auf sich?
Das solltest Du klären.
Hier in Hannover kann man den Zöllnern Fragen stellen, die sie
freundlich und detailliert beantworten.
> Ich würde es gfs hinbekommen, eine dicke Rechnung mit einem Paket von> einem Lieferanten zu kriegen und dann ein paar überzählige Sachen> weiterzuveräussern.
Die Sinnhaftigkeit dieser Vorgehensweise erschließt sich mir nicht.
Martin K. schrieb:> Doch, kein Witz - wurde telfonisch angekündigt. Habe ich hingesendet.> Ich bin aber inzwischen locker drüber. (?)
Kannst du das ominöse Schreiben mal anonym einscannen oder einen Auszug
hier einstellen/abtippen? Die müssen da ja irgendeine rechtliche
Grundlage dorthin geschrieben haben.
Habe mal was ähnliches, seltsames von der Verbandsgemeindeverwaltung
bekommen. Um deren zweiseitigen Brief mit Aufforderung und 14 Tagen
Frist abzuschmettern, reichte ein schnöder Zweizeiler mit der Frage zur
rechtlichen Grundlage und einem Platzverweis für den Oberbürgermeister
und seiner Gefolgschaft (keine Ahnung ob das rechtlich überhaupt geht).
Hat geklappt, danach war Ruhe ;)
Aber ich war auch im Recht, denen hatte nur nicht mehr geschmeckt, was
mir vor 4 Jahren vom OBG persönlich vor Ort und schriftlich genehmigt
wurde ;D
PS: Man muss - Nein, darf! - sich nicht alles von einem "Amt" gefallen
lassen.
Peter M. schrieb:> Welche Bedeutung hat der Betrag von €40,-?> Eine solche Grenze kenne ich nicht.
Die etwa de facto Granze für den Eintrieb der UST. Unter 5,- wird nichts
erhoben. Auch bei hoch bezollten Waren bleibt man so darunter.