Hallo,
Ich habe E-Technik als Dipl.-Ing studiert und repariere in meiner
Freizeit gerne Elektrogeräte (TV, Handy , Kaffeemaschinen usw)
Welche Ausbildung oder Seminar müsste ich absolvieren/besuchen um dies
legal machen zu können inkl. Kleingewerbeanmeldung?
Danke für einen Tipp
Daniel
Wenn ich mir die Schrotthändler beim Flohmarkt in Berlin Treptower Park
anschaue, ich bezweifle das dort irgendjemand irgendeine Lizenz hat. Die
verticken dort so ziemlich alles (Elektronik, aber sicher auch geklaute
Maschinen/Werkzeug von diversen Baustellen).
Da kann man schon froh sein wenn die überhaupt deutsch sprechen.
Sofern's nur Kleinkrams ist würd ich das überhaupt nicht melden, wenn's
etwas größer ist einfach n Gewerbe anmelden und gut ist. Praktisch
gesehen fragt da danach sowieso keiner nach was Du machst.
Ich entwickle Elektronik und hab nur ein Gewerbe für
Software-Entwicklung angemeldet (die haben mich dort eingeordnet).
OMG, also führst du die Reparaturen illegal durch und gibst das auch
noch zu!?
Hochschulen, IHK, VHS ... bieten einige Kurse zur Selbständigkeit an,
dort gibt es auch teilweise individuelle Beratung. Teils kostenlos oder
kostengünstig. Fang am Bestem mal mit den Basics an.
Daniel schrieb:> Welche Ausbildung oder Seminar müsste ich absolvieren/besuchen um dies> legal machen zu können inkl. Kleingewerbeanmeldung?
Ganz schlecht, Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker
und ist nach wie vor ein gefahrgeneigter Meisterberuf, also
blödsinnigerweise Meisterpflicht.
Du bist durch dein Diplom schon Elektrofachkraft, musst nun 3 Jahre
Arbeit im gewünschten Beruf nachweisen können und kannst dann bei der
Innung die Meisterprüfung ablegen.
Die Innung möchte auch noch einen normgerechten Arbeitsplatz sehen
https://www.mikrocontroller.net/attachment/240634/Richtlinie_Werkstattausruestung_Elektrotechnikerhandwerk.pdf
Wenn du nicht bei Leuten zu Hause reparieren wirst, dann melde einen
Handel an (Ankauf und Verkauf) und kaufe halt kaputte an (per eBay) und
verkaufe heile wieder (ebenfalls per eBay oder in einem Geschäft).
Damit lässt sich wohl auch mehr Geld verdienen als mit Reparaturen, vor
allem wenn es um Waschmaschinen und Smartphones geht, weil du ja nicht
jeden Scheiss reparieren musst sondern dir die Schadenfälle aussuchen
kannst.
Michael B. schrieb:> Ganz schlecht, Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker> und ist nach wie vor ein gefahrgeneigter Meisterberuf, also> blödsinnigerweise Meisterpflicht.
Sicher? Das TV läuft doch überwiegend mit Kleinspannung? Die
Kaffeemaschine sicherlich auch (sofern er dort nur die Elektronik
anrührt, und so genau nimmt man's dann auch wieder nicht).
https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinspannung
Darf im Bereich Kleinspannung nicht sowieso jeder offiziell ran?
Den Meister benötigt man doch erst für die Niederspannung (und höher)?
Berliner schrieb:> Wenn ich mir die Schrotthändler beim Flohmarkt in Berlin Treptower Park> anschaue, ich bezweifle das dort irgendjemand irgendeine Lizenz hat. Die> verticken dort so ziemlich alles (Elektronik, aber sicher auch geklaute> Maschinen/Werkzeug von diversen Baustellen).
Ist jetzt zwar ein wenig offtopic:
Man sollte in diesem Zusammenhang vielleicht erwähnen, dass Berliner
Flohmärkte schon immer etwas "speziell" waren. Nach meiner Erinnerung
wurden beispielsweise Militaria-Stände kaum beanstandet.
Kurz nach dem Mauerfall erhielt man dort auch konkrete Tips zum Erwerb
von preisgünstigen Schiesseisen aus Beständen der Sowjetarmee. So konnte
man direkt vor den Toren von Russen-Kasernen eine 9mm-Makarow (incl.
Ammu) für 50DM (ca. 25€) kaufen, Kalaschnikows waren ebenso prompt und
günstig erhältlich.
Berliner schrieb:> Sicher? Das TV läuft doch überwiegend mit Kleinspannung? Die> Kaffeemaschine sicherlich auch (sofern er dort nur die Elektronik> anrührt, und so genau nimmt man's dann auch wieder nicht).
Indiz ist die Versorgungsquelle, also für Laien schlicht der
Netzstecker. Wie soll denn ein Laie im Gerät wissen wo die
Netzspannung endet und die Niedrigspannung anfängt? Selbst
Profis müssen da aufpassen. Daher für Nicht-Ausgebildete
vorsichtshalber Tabu.
> https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinspannung>> Darf im Bereich Kleinspannung nicht sowieso jeder offiziell ran?
Eben genau nicht, weil der Bereich zu den gefahrgeneigten Berufen
gehört. Malern, Backen, Fliesenlegen, Kochen etc. dagegen darf dagegen
heutzutage jeder.
> Den Meister benötigt man doch erst für die Niederspannung (und höher)?
Da muss man wohl ohnehin differenzieren zwischen dem Handwerksmeister
(HWK) und dem Industriemeister(IHK). Nach meinen bescheidenen
Beobachtungen muss daher jeder Handyreparateur einen Meisterbrief
vorweisen, weil der Akku ja explodieren könnte, trotz der Niedrig-
spannung.
Die Prüfung von netzspannungsversorgten Elektrogeräten nach
Alt: BGV A3 können auch eingewiesene Personen übernehmen.
Allerdings glaube ich, man muss dann einen fachlich kompetenter
Einweiser vorhalten, wenn die Einweisung nicht durch eine
Zertifizierungsstelle abgeprüft wurde. Das muss dann der Arbeitgeber
bezahlen, weil sich das wahrscheinlich wie die Hauptuntersuchung
jährlich wiederholt.
Berliner schrieb:> Die> Kaffeemaschine sicherlich auch
Beispiel: Erforderliche Wärmeleistung:1000W
Bei Netzspannung 230V : 1000W/230V=4,35A
Bei Kleinspannung 24V : 1000W/24V=41,7A
Bei 12V wären dann schon ca.84A, also das Doppelte.
Wie schwer soll da denn der Kaffeekocher wegen dem Trafo werden?
Auch ein Schaltnetzteil wird da ganz schön massig ausfallen.
Michael B. schrieb:> Du bist durch dein Diplom schon Elektrofachkraft, musst nun 3 Jahre> Arbeit im gewünschten Beruf nachweisen können und kannst dann bei der> Innung die Meisterprüfung ablegen.
JA, die MEisterprüfung könnte er nach einer gewissen Zeitspanne
machen...
Aber warum sollte er? Welchen Mehrwert hätte er davon?
Vom einem netten Papierstück zum an die Wand hängen natürlich mal
abgesehen.
Studierte Elektrotechniker, egal ob Bachelor oder Dipl. Ing, egal ob FH
oder Uni, sind -genau wie staatlich geprüften Techniker auch- bereits
durch ihren eigenen Abschluss zum Eintrag in die Meisterrolle
berechtigt.
Sie sind den Elektrotechnik-Meistern gleichgestellt!
(§7 Abs. 2 HWO)
Die einzige Einschränkung besteht bei den Elektroinstallateuren.
Sofern eine Eintragung in das "Installateursvereichnis der
Netzbetreiber" gwünscht ist setzen die Netzbetreiber den
"Sachkundenachweis TREI" vorraus.
Diesen kann man als Einzelprüfung erwerben. Die "aktuelle"
Meisterprüfung für Elektroberufe beinhaltet diese Prüfung in praktisch
identischer Form als eigenständiger Prüfungsbestandteil
(Sicherheitsschein),
Alle "Elektromeister" die einen MEisterbrief nach der alten
Prüfungsordnung erworben haben und müssen diesen Sachkundenachweis TREI
ebenfalls separat erwerben wenn sie als Elektroinstallateur tätig werden
wollen. (Z.B. ein Radio und Fernsehtechnikmeister der seinen Betrieb auf
Elektroinstallationen erweitern will).
Selbes gilt für Inhaber eines MEistertitels von Artverwandten Berufen.
So müssen HEizungsinstallateure die ortsfeste Heizungsanlagen an das
Stromnetz anschließen wollen ebenfalls diesen Sachkundenachweis
erwerben.
Lediglich diejenigen die tatsächlich "Elektroinstallateurmeister" sind
werden auch mit altem MEisterbrief ohne Prüfung eingetragen...
Für einen Installationsbetrieb ist das eine nahezu zwingende Bedingung,
da ohne diesen Eintrag nur ein kleiner Bruchteil der üblichen Tätgkeiten
eines Elektroinstallateurs ausgeübt werden kann.
(Und ja - dies erachte ich auch bei E-Technik Ings als völlig
gerechtfertigte Einschränkung. ICh kenne nicht den Lehrplan jeder
Vertiefung an jeder Hochschule, aber wenn ich daran denke das jemand mit
meinem Wissenstand, aber weniger Verantwortungsgefühl, ohne jeden
weiteren NAchweis plötzlich alle Arbeiten hinter, in und besonders VOR
dem Hausanschlusskasten für dritte vornehmen dürfe.
Dies spielt aber nur bei Errichtung sowie Änderung von 230V und 400V
Elektrosinstallationen eine Rolle.
Für Reparaturen sowie alles was mit beweglichen Geräten/Maschinen oder
IuK Installationen (Antennen, Telefon, Internet usw.) zu tun hat ist das
somit völlig Irrelevant.
Daher hat der TE mit seinem Studienabschluss einen ausreichenden
Ausbildungsnachweis um sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen
und einen Betrieb (als Kleingewerbe oder auch Hauptberuflich) zu
eröffnen.
@TE
Um das noch einmal zusammenzufassen:
1.)
Für einen REPARATURBETRIEB im ELektrotechnikbereich musst du dich in die
HAndwerksrolle eintragen lassen. Dies setzt einen Meistertitel oder
einen gleichgestellten Abschluss vorraus.
Ein erfolgreicher Studienabschluss ist einem MEistertitel in dem Bereich
gleichgestellt in dem der Studienschwerpunkt liegt. (Also
Elektrotechnik)
Du kannst dich also bereits jetzt eintragen lassen...
2.)
Da es sich um ein Gewerbe handelt musst du natürlich einen Gewerbeschein
beantragen. Aber das ist dir ja schon selber klar...
3.) Um arbeiten an Elektrogeräten eigenverantwortlich durchführen zu
können muss man ELEKTROFACHKRAFT sein. Elektrofachkraft wird man nicht
alleine durch Ausbildung, sondern es setzt zwar eine fundierte
Ausbildung vorraus (durch Studium erfüllt...) erfordert aber ebenfalls
die solide Kenntnis der aktuellen einschlägigen Normen und Vorschriften.
ELEKTROFACHKRAFT ist daher kein Status den man einmal erreicht hat und
den man dann im Normalfall sein Leben lang behält sondern es ist ein
laufender Prozess.
Da es hier, anders als für die Ausbildung alleine, aber kein "Spezielles
Papier" für gibt muss man diesen Status vor Beginn der Tätigkeit auch
niemanden explizit nachweisen.
Problematisch wird es halt wenn etwas passiert. Dann sollte man im
Zweifelsfall schon in der LAge sein dem Staatsanwalt/Richter glaubhaft
zu machen das man alles getan hat um auf dem Stand der Technik zu sein.
Also musst du noch die einschlägigen Vorschriften Lernen.
GEht im Selbststudium oder vielleicht gibt es auch den einen oder
anderen Kurs...
4.) Du musst die Sicherheit der von dir reparierten Geräte
sicherstellen.
JE nach GEräteart gibt es dazu unterschiedliche Vorgaben (Da sind wir
bei den Vorschriften/Normen). DA dazu meist auch Messungen gehören
solltest du auch Zugang zu einem geeigneten Messgerät haben, welches die
geforderten Messungen zuverlässig ausführen kann. (Dazu gehört ggf. auch
das dieses Messgerät regelmäßig durch ein akkreditiertes Prüflabor
kalibriert wird)
5.) Da gerade bei solchen Dingen wie der REparatur von Elektrogerten
auch mal etwas schiefgehen kann - oder vielleicht auch nur der Verdacht
entstehen kann das etwas schiefgegangen ist- und ein möglicher Fehler
hier sehr teuer werden kann wenn ein HAus abbrennt oder gar Menschen zu
schaden kommen sollte eine entsprechende Gewerbehaftpflicht aus
Selbstschutz vorhanden sein.
Ist also alles Machbar, aber halt auch etwas mehr als nur mal kurz für
10 Euro einen Gewerbeschein beim Ordnungsamt holen...
Noch ein Wort zum Meisterzwang:
Der Meisterzwang besteht sofern regulär handwerkliche Tätigkeiten
ausgeübt werden. Sofern die handwerklichen Tätigkeiten aber nur einen
kleinen Teil der gewerblichen Tätigkeit ausmachen ist bis auf wenige
Ausnahmen auch in den kritischen Berufen kein Meisterzwang vorhanden.
Das nennt sich "unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb"
Ein Beispiel für diese unerhebliche handwerkliche Tätigkeit ist z.B. der
Funk. und Handyladenbetreiber, der hauptsächlich geräte Verkauft, aber
hin und wieder auch mal ein Funkgerät, Autoradio oder ähnliches
Repariert.
Oder ein Tankstellenbetreiber der kleinere Reparaturen an KFZ anbietet.
Um formal loslegen zu können braucht man hier tatsächlich nur den
Gewerbeschein über ein Handelsgewerbe wo ganz hinten dann noch etwas wie
service o.ä. mit Auftaucht. Halt so das man bei der IHK landet...
Die notwendige Fachkunde sowie geeignete Prüfmittel -sofern gefordert-
muss man allerdings trotzdem besitzen. Der Unterschied ist nur das es
vorher nicht von Amts wegen (bzw. der Kammer) geprüft wird, dafür im
Schadensfall um so gründlicher.
Daher sollte man sich schon im eigenen Interesse darum kümmern...
Das man es den Gewerbeteibenden mit unerheblichen Nebenbetrieb überlässt
dies eigenverantwortlich zu beurteilen bedeutet nämlich keinesfalls das
für den die Regeln nicht gelten!
Gruß
Carsten
Berliner schrieb:> Michael B. schrieb:>> Ganz schlecht, Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker>> und ist nach wie vor ein gefahrgeneigter Meisterberuf, also>> blödsinnigerweise Meisterpflicht.>> Sicher? Das TV läuft doch überwiegend mit Kleinspannung?
Nur die neueren, die nicht ganz neuen haben statt LED-Backlight ein
Kaltlichtröhre mit Inverter auf 110V und bei den ganz alten
Röhrenfernseher aus dem vorigen Jahrhundert brutzeln schon mal ein paar
kV an der Röhre.
Und so ein Netzteil das 220V auf Verträglich wandelt muss auch nicht
berührungssicher im Gerät verbaut sein, weil ja eh nur der Fachmann das
Gerät öffnen darf.
Und auch bei "Batterie"-geräten lauert u.U. der Tod in Form von
Lithium-Akkus auf den ahnungslosen Laien. Es soll ja Experten geben die
reißen diese mit behrzten Griff zur zange aus dem Gehäuse. Oder
beschädigen ihn leicht und unbeabsichtigt und die Bombe geht nach der 5.
Ladung am Ohr des Kunden hoch.
Cyborg schrieb:> Berliner schrieb:>> Die>> Kaffeemaschine sicherlich auch>> Beispiel: Erforderliche Wärmeleistung:1000W> Bei Netzspannung 230V : 1000W/230V=4,35A> Bei Kleinspannung 24V : 1000W/24V=41,7A> Bei 12V wären dann schon ca.84A, also das Doppelte.> Wie schwer soll da denn der Kaffeekocher wegen dem Trafo werden?> Auch ein Schaltnetzteil wird da ganz schön massig ausfallen.
Na ich meine dort eher das man sich nicht an die Leistungsschaltung
macht sondern nur die Kontrollschaltung bearbeitet (aber das ist eh
hinfällig siehe Ende des Beitrages)
Was was ist sieht man ja schon ziemlich eindeutig auf einer
Leiterplatte.
Bezüglich des explodierenden Akkus, ist das nicht so das die Akkus zum
Teil schon mit Schutzschaltungen kommen müssen?
Sprich selbst wenn das Handy den Akku überlastet / zu schnell zu viel
Strom zieht dann dürfte da nichts passieren.
Bei den Notebook Batterien ist es ja so dass sobald eine Zelle defekt
ist der komplette Akkusatz als defekt reguliert wird.
Frage mich ob diese Gesetze nur für deutsche Staatsbürger gelten oder
auch für EU Ausländer (hinsichtlich der Freizügigkeit welche in der EU
gewährleistet sein muss)
Habe da einen Beitrag gefunden (denke der klärt schon einiges):
----
kann das wer bestätigen?
Habe gerade mit der Handelskammer Telefoniert. Die Infos waren
ernüchternt..
LCD Displays in Handys tasuchen darf ich, ist in etwa so, wie beim PC
Hardware zu tauschen.
Löten jedoch, nicht. Dafür braucht es eine Ausbilung, nicht jedoch, wenn
ich Handel mit TVs betreibe, jedoch muss der Umsatz aus dem Handel mehr
als 50% sein (das ist Mist, weil ich mehr Geld mit Repararturen
verdienen würde).
An Netzteilen dürfte iuch erst löten, wenn ich einen Beruf in diesem
Bereich + 6 Jahre Berufserfahrung hätte, oder eben einen Meister. Auch
könnt eich mir wen einstellen, der den Status hat.
Aber das ist alles Käse...
Wenn man dadurch im Monat saghen wir mal 1000€ verdient, macht man sogar
Miese, wegen dem Angestellten..
So ein Mist, da findet man eine Möglichkeit Geld zu machen und es werden
einen nur Steine in den Weg gelegt.
----
Dann sagt man halt das der Kunde nicht zuschauen darf bei der Reparatur
und fertig :-) Da wurde nur getauscht.
Hallo
auch wenn da jetzt einiges an persönlicher Meinung und sicherlich nicht
100%ig korrekter bzw. vollständiger Info verbreitet wurde:
Bei diesen Voraussetzungen brauchen sich die entsprechenden Innungen,
das Arbeitsamt (bzw. die damit verbundenen zuständigen politischen
Kreise und Interessengruppen) nicht wundern wenn sich nach ihren
Vorstellungen immer noch zu wenig selbstständig machen.
Für wirklich jeden ->interessanten und herausfordernden<- Bereich
braucht es noch immer den beschi... Meistertitel und die Absegnung der
Innungen.
Nur für die sowieso überlaufenen "Malocherbereiche" ist tatsächlich der
Meisterzwang vor einigen Jahren aufgehoben worden.
Aber was hat ein Meister in der E-Technik eigentlich vom reinen
technischen Fachwissen (also nicht von der Betriebswirtschaft, Umgang
mit Auszubildenen und ähnlichen) z.B. einen Anlagenelektroniker,
Energieelektroniker oder gar einen Ingenieur voraus?
Ohne jetzt die Leistung eines Maler, Fliesenlegers, Maurers herunter zu
setzen, um das richtig gut zu machen braucht tatsächlich einiges an
Wissen und viel praktische Erfahrung, aber wenn es einmal erlernt und an
trainiert ist kommt mir solche Arbeitsbereiche doch recht stupide, wenig
abwechslungsreich und zumindest zum Teil körperlich sehr belastend vor.
(Seltene Ausnahmen -Auftragsarbeiten mit kreativen, künstlerischen
Hintergrund, mal ausgenommen).
Schade das sich bei wirklich herausfordernden, abwechslungsreichen und
wenig monotonen Bereichen (nicht nur in der E-Technik) sich immer noch
sehr wenig geändert hat.
Und:
"Ganz schlecht, Radio- und Fernseherreparatur gehört zum
Elektrotechniker
und ist nach wie vor ein gefahrgeneigter Meisterberuf, also
blödsinnigerweise Meisterpflicht."
Also als Fliesenleger, Maurer, Putzer (nein das ist nicht die
Reinigungskraft ;-) ) usw. sind die Gefahren auch nicht weit weg, aber
da reicht der Gesellenbrief aus...
Jemand
Hallo,
sicher kannst du ein Gewerbe darin anmelden, wobei eher gewisse
wirtschaftliche Kompetenzen nachweisbar sein sollten, damit das nicht
schiefgeht. ^^
Bezüglich der Meisterdebatte...
Hochschulabsolventen, SGT und Industriemeister können in ihren
jeweiligen Fachgebieten ohne "Meiter" ein Handwerksbetrieb leiten...
Da diese Abschlüsse formell (nicht fachlich oder akademisch!) dem
Meisterabschluss gleichgestellt sind.
Die Handwerkskammer entscheidet final in solchen Fällen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Meisterzwanghttps://www.frankfurt-main.ihk.de/industrie_innovation_umwelt/industrie/abgrenzung_handwerk/
Als E-Technik-Hochsulabsolvent ein Elektrogerätereparatur-Geschäft zu
führen, klingt für mich zwar einmal "mit Kanonen auf Spatzen schießen",
andererseits aber durchaus machbar.
Da aber der wirtschaftliche Teil während des Studiums doch etwas mager
ausfällt, sollte der TO diese Lücke durch einen Gründerkurs
beispielsweise bei der IHK lieber nachholen.
Gruß
Migelchen
Nochmal ich ;-)
"Habe da einen Beitrag gefunden (denke der klärt schon einiges):
----
kann das wer bestätigen?
Habe gerade mit der Handelskammer Telefoniert. Die Infos waren
ernüchternt..
LCD Displays in Handys tasuchen darf ich, ist in etwa so, wie beim PC
Hardware zu tauschen.
Löten jedoch, nicht. Dafür braucht es eine Ausbilung, nicht jedoch, wenn
ich Handel mit TVs betreibe, jedoch muss der Umsatz aus dem Handel mehr
als 50% sein (das ist Mist, weil ich mehr Geld mit Repararturen
verdienen würde).
An Netzteilen dürfte iuch erst löten, wenn ich einen Beruf in diesem
Bereich + 6 Jahre Berufserfahrung hätte, oder eben einen Meister. Auch
könnt eich mir wen einstellen, der den Status hat.
Aber das ist alles Käse...
Wenn man dadurch im Monat saghen wir mal 1000€ verdient, macht man sogar
Miese, wegen dem Angestellten..
So ein Mist, da findet man eine Möglichkeit Geld zu machen und es werden
einen nur Steine in den Weg gelegt."
Danke - du hast es genau erkannt - nur nicht von seinen Pfründen
loslassen, schön finanziell bluten lassen (Meisterausbildung),von der
"Wir bestimmen" von "Unseren Gnaden" Einstellung nicht abweichen-
daran hat sich leider wenig geändert.
Ist ja auch nicht anders bei den Schornsteinfegern - theoretisch frei
Wahl, aber im wichtigen Detail dann doch nicht wirklich.
Oder HU - bietet fast jede Werkstatt an - aber der Prüfingenieur muss
trotzdem vorbeikommen, selbst Prüfen..., und unterschreiben.
(Standard HU am normalen Auto - also schauen an den richtigen Stellen
und Bedienung von Prüfeinrichtungen und eventuell Bewertung der Daten
wenn das nicht sowieso die Prüfeinrichtung selber macht... Herr lass
Hirn regnen - dafür braucht es eigentlich kein langes und sehr
anspruchsvolles Studium).
Oh mann wie mich dieser Themen Bereich aufregen kann ...
Jemand
Daniel schrieb:> Ich habe E-Technik als Dipl.-Ing studiert und repariere in meiner> Freizeit gerne Elektrogeräte (TV, Handy , Kaffeemaschinen usw)> Welche Ausbildung oder Seminar müsste ich absolvieren/besuchen um dies> legal machen zu können inkl. Kleingewerbeanmeldung?
Du musst zwingend Elektrofachkraft nach VDE sein, sonst darfst du nicht
an 230V herumtun.
Das solltest du sein, wir hatten an der FH den entsprechenden Kurs
inklusive Zertifikat. Wenn dem so ist, weißt du eh, was
Sicherheitsmässig zu beachten ist.
Was die Gewerbliche Sache angeht: Ich gehe davon aus, dass du ein
Gewerbe anmelden musst, eventuell wirst du auch irgeneiner Innung
beitreten müssen.
Ich würde noch eine Gewerbehaftpflicht abschließen, aber das musst du
selber wissen.
Jemand schrieb:> Danke - du hast es genau erkannt - nur nicht von seinen Pfründen> loslassen, schön finanziell bluten lassen (Meisterausbildung),von der> "Wir bestimmen" von "Unseren Gnaden" Einstellung nicht abweichen-> daran hat sich leider wenig geändert.
Dann eben: weiter wie bisher Reparaturen für Freunde/Verwandte
durchführen (vulgo: "Schwarzarbeit").
Dann kriegt das FA eben nix. Pech gehabt.
Solang du das nicht im großen Stil aufziehst und damit hausieren gehst
kriegt das keiner mit.
Jeder 16-Jährige der PCs repariert/aufsetzt macht das genauso.
Die Handwerkskammer wird dir immer sagen, was du alles nicht darfst. Du
musst einfach die Tätigkeitsbeschreibung in deiner Gewerbeanmeldung so
formulieren, dass die IHK zuständig ist. Also eher "Entwicklung und
Vertrieb von XYZ". Da kann natürlich auch mal eine Reparatur anfallen,
und gelötet wird in der Entwicklung ständig. ;)
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann
Ein großes Problem ist bei solchen Dingen auch immer die Innung.
So darf z. Bsp. eine Friseuse nicht bei Dir zu Hause Deine Haare
schneiden, wenn sie nicht Meister ist und ihr Gewerbe nicht
ordnungsgemäß überall angemeldet hat.
Da werden die ganz schnell sehr ungemütlich, weil ihnen ja auch die
Beiträge entgehen.
Wie es in dem Fall ist, kann ich allerdings nicht sagen. Ich weiß nur,
dass z. Bsp. auch PC Technik meisterpflichtig ist.
Nikolaus schrieb:> Wie es in dem Fall ist, kann ich allerdings nicht sagen. Ich weiß nur,> dass z. Bsp. auch PC Technik meisterpflichtig ist.
Soso, dann gibt es wohl in jeder ARLT Filiale einen PC-Technikmeister?
Und bei K&M auch? Und beim Rest auch? Völliger Humbug!
Und wenn man sich anschaut wie in 1001 Handyläden, Displays usw.
getauscht werden, wird das ganze noch abstruser. Das darf einfach jeder.
Nikolaus schrieb:> Wie es in dem Fall ist, kann ich allerdings nicht sagen. Ich weiß nur,> dass z. Bsp. auch PC Technik meisterpflichtig ist.
Wie bereits erwähnt, schließt der Meisterzwang die Hochschulabsolventen
und SGT mit ihren jeweiligen Fachgebieten mit ein, da der Meister den
beiden Abschlüssen formell gleichgestellt ist.
Das Gewerbe muss dann natürlich durch die Handwerkskammer freigeben
werden.
Gruß
Migelchen
Cyblord -. schrieb:> Soso, dann gibt es wohl in jeder ARLT Filiale einen PC-Technikmeister?> Und bei K&M auch? Und beim Rest auch? Völliger Humbug!
Bevor du so rumblökst, auch mal Nachdenken:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
Anlage A zur Handwerksordnung: Handwerke mit Meisterpflicht
19. Informationstechniker
Nikolaus schrieb:> Cyblord -. schrieb:>> Soso, dann gibt es wohl in jeder ARLT Filiale einen PC-Technikmeister?>> Und bei K&M auch? Und beim Rest auch? Völliger Humbug!>> Bevor du so rumblökst, auch mal Nachdenken:>> Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:> Anlage A zur Handwerksordnung: Handwerke mit Meisterpflicht> 19. Informationstechniker
Also ist deine Antwort auf meine Frage: JA?
Cyblord -. schrieb:> Also ist deine Antwort auf meine Frage: JA?
Das heißt nicht, dass es in jeder Filiale einen Meister geben muss.
Aber prinzipiell heißt das ja.
Ansonsten empfehle ich selbst die entsprechenden Informationen
beizusuchen.
Ich bin der Meinung, dass sie da einem nichts ankönnen.
Als Ing. darfst du ja Geräte entwickeln und auf den Markt bringen mit
beliebigen Spannungen, Strömen, Drücken, bewegten Massen, scharfen
Klingen etc. (natürlich unter Beachtung der geltenden Regeln der
Technik). Das hieße ja, du darfst die Waschmaschine bauen aber nicht
reparieren.
Ergo: Einfach machen. Wie von anderen schon geschrieben die
Tätigkeitsbeschreibung so formulieren, dass nicht vor der Anmeldung
schon Fragen von den "Wettbewerbshütern" (Innungen) kommen.
Tommi schrieb:> Ich bin der Meinung, dass sie da einem nichts ankönnen.> Als Ing. darfst du ja Geräte entwickeln und auf den Markt bringen mit> beliebigen Spannungen, Strömen, Drücken, bewegten Massen, scharfen> Klingen etc. (natürlich unter Beachtung der geltenden Regeln der> Technik). Das hieße ja, du darfst die Waschmaschine bauen aber nicht> reparieren.
Ich habe es so verstanden: Ein Ing darf entwickeln aber nicht
produzieren. So sinnlos diese Regelung auch ist. In D ist eben der
Meister höher gestellt als der Ing.
Bei bestimmten Firmenkonstrukten reicht, wenn EIN angestellter
Meister dem Unternehmen beisteht.
Masl schrieb:> Freunde/Verwandte> durchführen (vulgo: "Schwarzarbeit").
Wenn eine soziale Bindung vorhanden ist, ist das keine Schwarzarbeit.
Masl schrieb:> Jeder 16-Jährige der PCs repariert/aufsetzt macht das genauso.
Ach ja? Da sind mir aber schon so einige 16-Jährige begegnet, die
nicht mal den Einschalter oder Reset-Knopf am PC gefunden hat, mal
von Eingriffen ins Gerät zu wagen, ganz abgesehen. Die, die das
können sind überschaubar.
Jemand schrieb:> So ein Mist, da findet man eine Möglichkeit Geld zu machen und es werden> einen nur Steine in den Weg gelegt."
Wegen der Gefahr, wohl aus gutem Grund.
Jemand schrieb:> Also als Fliesenleger, Maurer, Putzer (nein das ist nicht die> Reinigungskraft ;-) ) usw. sind die Gefahren auch nicht weit weg
Was soll denn daran gefährlich sein? Dank Baumarkt, kann das doch
jeder Depp.
Jemand schrieb:> Aber was hat ein Meister in der E-Technik eigentlich vom reinen> technischen Fachwissen (also nicht von der Betriebswirtschaft, Umgang> mit Auszubildenen und ähnlichen) z.B. einen Anlagenelektroniker,> Energieelektroniker oder gar einen Ingenieur voraus?
Vorbildung, Praxis, Berufserfahrung, denn das ist ein Voraussetzung,
für den Meisterkurs zugelassen zu werden. Einfach mal nur den Meister
machen ist nicht. Ein Hochschulabsolvent ist erst mal nur ein
Theoretiker
mit fast null Praxis. Ergo, sind die ganzen Anforderungen begründet und
berechtigt.
Jemand schrieb:> blödsinnigerweise Meisterpflicht
Der Meister ist ein typisch deutsche Ständekaste, die noch aus dem
Mittelalter stammt und ein Gütezeichen für Befähigung und Qualität
ist. Nur in wenigen anderen Ländern gibt es vergleichbares.
In Ländern wo es das nicht gibt, kann man dagegen nach Herzenslust
installieren und reparieren auf Grundlage der dort geltenden Gesetze
und Vorschriften.
Jemand schrieb:> Meistertitel und die Absegnung der> Innungen.
Federführend sind da die Handwerkskammern, die für alle Handwerke
zuständig sind. Die Innungen vertreten nur selektiv jeweils ein
oder eine kleine Gruppe von Handwerksberufen gleicher Natur.
Berliner schrieb:> Aber das ist alles Käse...> Wenn man dadurch im Monat saghen wir mal 1000€ verdient, macht man sogar> Miese, wegen dem Angestellten..
Wieso, glaubst du, nur seine Anwesenheit ist erforderlich?
Natürlich arbeitet der kräftig mit, schon um sich nicht zu
langweilen. Ich würde schon dafür sorgen, das genug Geld
verdient würde. Alles eine Frage des Geschäftskonzepts.
Das muss nur richtig aufgezogen werden, so das du da noch
zwei Nullen an deine Zahlen anhängen könntest. Andere können
das doch auch.
> So ein Mist, da findet man eine Möglichkeit Geld zu machen und es werden> einen nur Steine in den Weg gelegt.Migel C. schrieb:> Die Handwerkskammer entscheidet final in solchen Fällen.
Final entscheidet das Verwaltungsgericht, wenn man sein Recht
nachweisen kann.
Cyborg schrieb:> Masl schrieb:>> Jeder 16-Jährige der PCs repariert/aufsetzt macht das genauso.>> Ach ja? Da sind mir aber schon so einige 16-Jährige begegnet, die> nicht mal den Einschalter oder Reset-Knopf am PC gefunden hat, mal> von Eingriffen ins Gerät zu wagen, ganz abgesehen
Das sind dann halt keine "16-Jährige die PCs reparieren" sondern nur
"16-Jährige".
Was stimmt mit dir eigentlich nicht? Hauptsache Kontra geben, oder?
Masl schrieb:> Was stimmt mit dir eigentlich nicht? Hauptsache Kontra geben, oder?
Er ist nichts und er kann nichts, darum haben alle anderen auch nichts
drauf. Ist doch klar.
Abgesehen davon hat er deinen Satz wahrscheinlich nicht verstanden und
so was wie "jeder 16 jährige kann PC reparieren" gelesen. Nulpe halt.
> Ich habe E-Technik als Dipl.-Ing studiert ...
Hast Du nur studiert oder auch abgeschlossen? Das ist nämlich ein
Unterschied und damit würden viele Posts zur Makulatur, wenn kein
Abschluß da wäre.
> https://www.frankfurt-main.ihk.de/industrie_innova...
Danke für den Link
Zitat aus dem Link:
"Diese Personengruppe wird mit dem Zulassungspflichtigen Handwerk
eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung
entspricht."
Kann also sehr schwierig werden mit der Anerkennung durch die IHK -
hängt also ganz von der Fachrichtung im Hauptstudium ab - das ist der
Haken!
Masl schrieb:> Hauptsache Kontra geben, oder?
Gehst du davon aus, dass nicht verdient zu haben?
Cyblord -. schrieb:> Nulpe halt.
Du solltest mal lieber an deinen Umgangsformen arbeiten.
Hallo
"Der Meister ist ein typisch deutsche Ständekaste, die noch aus dem
Mittelalter stammt und ein Gütezeichen für Befähigung und Qualität
ist. Nur in wenigen anderen Ländern gibt es vergleichbares.
In Ländern wo es das nicht gibt, kann man dagegen nach Herzenslust
installieren und reparieren auf Grundlage der dort geltenden Gesetze
und Vorschriften."
Sehr schön geschrieben :-)
Aber sehe es doch mal so:
Man hört ja täglich in den Nachrichten das tagtäglich im Ausland
hunderttausende von Menschen an fahrlässigen Elektroinstallationen und
schlecht reparierten Geräten sterben da es "Normalsterbliche" ohne einen
Titel aus dem Mittelalter und deren Interessengemeinschaft es nicht
schaffen können Gesetze und Vorschriften ein zu halten.
Darum ist es auch in Großstädten wie Hong Kong, Mexiko Stadt, New York,
Istanbul... so Menschen leer - alle den Elektrotod, an
Kohlenmonoxydvergiftung (Gruß an die Schornsteinfermaf.. ähh Innung)
usw. sterben-
hoffentlich werden die wenigstens richtig beerdigt, verbrannt oder was
auch immer. Den Beerdigungsmeister gibt es dort sicherlich auch nicht.
Hinweis an Humorallergiker und Titelfanatiker:
Der Beitrag könnt Spuren von Ironie enthalten
Jemand
Jemand schrieb:> Aber sehe es doch mal so:> Man hört ja täglich in den Nachrichten das tagtäglich im Ausland
Nicht nur da.
Habe gerade noch nach der Arbeit bei einer Freundin eine Lampe nachsehen
wollen. Gut, da war ein Schalter, den sie so wohl nicht kannte (das war
das Bad ihrer Mutter)
Erst habe ich gesucht, wo das Kabel wohl angeschlossen ist und hatte
eine Steckdose in der Nähe in Verdacht. Als ich diese Freundin bat die
Sicherungen nach und nach auszuschalten, waren nach dem Abschalten immer
noch 93,3 Volt auf der Steckdose. Das hat eine Firma gemacht und das ist
nicht das erste Mal, dass ich so was in diesem Haus feststellte.
Der Meister hatte damals den Sinn eine qualitativ gleiche Ausbildung zu
gewährleisten. Das ist heute durch den Gesellenbrief gegeben.
Gerade bei Hausinstallationen habe ich schon so viel Mist gesehen. Und
wo wir bei Mist sind, die Steckdose ist nur wenige Zentimeter entfernt
von dem Wasseranschluss für die Waschmaschine angebracht.
F. F. schrieb:> eine Steckdose in der Nähe in Verdacht. Als ich diese Freundin bat die> Sicherungen nach und nach auszuschalten, waren nach dem Abschalten immer> noch 93,3 Volt auf der Steckdose.
Mit einem hochohmigen Multimeter gemessen?
F. F. schrieb:> Und wo wir bei Mist sind, die Steckdose ist nur wenige Zentimeter> entfernt von dem Wasseranschluss für die Waschmaschine angebracht.
Und wo ist da das Problem?
F. F. schrieb:> Als ich diese Freundin bat die> Sicherungen nach und nach auszuschalten, waren nach dem Abschalten immer> noch 93,3 Volt auf der Steckdose. Das hat eine Firma gemacht und das ist> nicht das erste Mal
Tja, wer misst misst Mist.
Die 93V werden in Ordnung sein, kapazitive Kopplung durch parallel
laufende Leitungen.
Du hättest mit einem Dospol messen müssen und wohl festgestellt, daß auf
der Leitung keine belastbare Spannung liegt.
Nun jammerst du über den dummen dummen Elektriker, bist aber doch selbst
der Ahnungsloseste.
Michael B. schrieb:> Nun jammerst du über den dummen dummen Elektriker, bist aber doch selbst> der Ahnungsloseste.
In dem Fall wirst du wohl recht gehabt haben. Ich Dummerchen.
Muss ich morgen noch mal mit nem Duspol messen.
Hat aber ehr was mit emotionaler Stimmung, als mit nicht messen können
zu tun. Die Mutter der Freundin starb im letzten Sommer und ich habe
sehr an ihr gehangen.
Aber warum bläst du mich eigentlich so an?
Ich habe doch nur gesagt, dass es nicht nur im Ausland so was gibt und
dass ich auch von Elektrikern hier schon einiges gesehen habe.
Überall gibt es so was.
Michael B. schrieb:> Die 93V werden in Ordnung sein, kapazitive Kopplung durch parallel> laufende Leitungen.
Das glaubst du doch wohl selber nicht. Das deutet auf einen Null-
Unterbrechung hin. Vermutlich steckt ein Nagel, der das Problem
verursacht an der falschen Stelle einer Wand oder ein Draht ist
irgendwo lose.
Michael B. schrieb:> Du hättest mit einem Dospol messen müssen und wohl festgestellt, daß auf> der Leitung keine belastbare Spannung liegt.
Das Ding heißt Duspol.
S. B. schrieb:>> https://www.frankfurt-main.ihk.de/industrie_innova...> Danke für den Link>> Zitat aus dem Link:> "Diese Personengruppe wird mit dem Zulassungspflichtigen Handwerk> eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung> entspricht.">> Kann also sehr schwierig werden mit der Anerkennung durch die IHK -> hängt also ganz von der Fachrichtung im Hauptstudium ab - das ist der> Haken!
Nee, Da wird -zumindest für Ingenieure und staatlich geprüfte Techniker-
im Bereich Elektrotechnik überhaupt nichts schwierig!
ZWar prüft und entscheidet die Handwerkskammer (Und NICHT die IHK!)ob
die notwendigen Vorraussetzungen vorliegen, aber dies nicht "aus dem
Bauch" heraus, sondern auf Grundlage der bestehenden Gesetze und
Verordnungen.
Die HAndwerkskammer ist, auch wenn es manchmal so dargestellt wird, eben
KEIN beliebiger Verein, sondern eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts die hoheitliche Aufgaben ausübt. Somit sind die Mitarbeiter
streng an die Vorgaben gebunden und die Entscheidungen sind gerichtlich
überprüfbar.
Das Gesetz nach dem sich die Sachbearbeiter der HWK in diesem Fall zu
richten haben ist die :
"Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die
Handwerksrolle"
https://www.gesetze-im-internet.de/hwreintrv/BJNR193510005.html
Es gibt zwar bei vielen Entscheidungen einen Ermessensspielraum.
Und ja, in bestimmten Fällen ist es bei vielen HWK so das dieser
Ermessensspielraum alles andere als Großzügig bei Ausnahmebewilligungen
ausgenutzt wird.
Aber bei der Eintragung von Ingenieuren und Technikern in die
Handwerksrolle handelt es sich gerade NICHT um eine Ausnahmebewilligung
sondern um einen durch Bundesgesetz sehr genau definierten Regelfall.
Der Ermessensspielraum für die Entscheidung ob die einen Absolventen
einer staatlichen (deutschland) Fachschule, Fachhochschule oder
Universität im Bereich Elektrotechnik eintragen ist hier genau NULL.
Es besteht ein Rechtsanspruch.
Es gibt bereits seit Ende 2002 keine Trennung der Elektroberufe bei der
der Meisterprüfung mehr.
Die strike Unterscheidung zwischen Elektroinstallateuren, Fernmeldern
und Elektromechanikern ist komplett aufgehoben. Alle
Elektrotechnikermeister machen heute dieselbe Meisterprüfung und sind
damit im gesamten Bereich der Elektrotechnik ausübungsberechtigt.
ES gibt lediglich noch die Möglichkeit einen Prüfungsschwerpunkt zu
wählen, wobei Prüfungsschwerpunkt zwar bedeutet das es sich besonders
intensiv um den gewählten Bereich dreht, aber es gerade NICHT bewirkt
das die anderen Bereiche nicht geprüft werden. Nur halt nicht so
intensiv...
Rechtlich hat das nach bestandener Meisterprüfung über die Nennung des
Prüfungsschwerpunktes auf dem Meisterbrief hinaus genau NULL
Auswirkungen.
Egal welcher Schwerpunkt: Jeder darf alles!
(Die Wirkung bei evtl. Bewerbungen ist natürlich ein anderes Thema...)
Der Inhalt dieser MEisterprüfung ist im übrigen ebenfalls durch
Bundesrecht vorgegeben. Diese Prüfung wird durch die
"Elektrotechnikermeisterverordnung" geregelt welche durch das
Bundesministerium für Wirtschaft erlassen wurde.
http://www.gesetze-im-internet.de/elektrotechmstrv/BJNR233100002.html
Daher ist es für einen Elektrotechnik Ingenieur völlig egal ob er
Ernergietechnik, Automatisierungstechnik oder vielleicht
NAchrichtentechnik als Schwerpunkt hatte.
Da er den Rechtsanspruch darauf hat dem Meister gleichgestellt zu sein
dem sein Studienschwerpunkt am ehesten Entspricht und im Bereich
Elektrotechnik genau EIN Meisterabschluss existiert ist man diesem
gleichgestellt und ist damit (wie die Techniker auch) in der kompletten
Breite der handwerklichen Tätigkeiten im Elektrotechnikbereich
ausübungsberechtigt.
Das war zwar alles mal anders und wesentlich komplizierter, aber die
Zeit geht weiter und in den 2000er Jahren hat sich mit der Novellierung
der HWO in 2002 und der HwREintrV 2005 einiges geändert.
Und um es nochmals zu betonen - auch wenn es einigen nicht in den Kram
passt- in der JETZIGEN Form wo eine bestandene Meisterprüfung gerade
NICHT mehr der einzige Weg ist sondern es ganz regulär so ist das andere
Fachspezifische Befähigungsnachweise wie Hochschulabschluss,
Technikerabschluss oder sogar sehr langjährige einschlägige
Berufstätigkeit ebenso einen Rechtsanspruch auf Ausübungsberechtigung
bewirken völlig richtig.
Etwas anderes waren die Zeiten wo selbst Ingenieure mit Vertiefung
Energietechnik, selbst wenn die vor ihrem Studium eine Ausbildung zum
Elektroinstallateur gemacht, teilweise keine Eintragung in die
HAndwerksrolle bewilligt bekommen haben.
Da lief etwas falsch und der Vorwurf des Pfründe Schützen war völlig
berechtigt. Aber diese Zeiten sind vorbei.
Heute hingegen heisst es zwar noch "Meisterzwang", aber in der Realität
ist es lediglich der Zwang nachzuweisen das man erweiterte Fachkentnisse
in diesem Themenkomplex besitzt. Dafür gibt es dann verschiedene
Optionen.
Und die Forderung das die erweiterten Fachkenntnisse nachgewiesen werden
müssen in einem derart mit Risiken behafteten Berufsbild absolut
gerechtfertigt. Das Risiko eines Personenschadens durch Brand oder
elektrischen Schlag bei mangelhafter Arbeit ist nun einmal real
vorhanden.
Und JA - es ist in der Tat zwar so, das in Ländern wo es keine solchen
Vorgaben gibt nicht die halbe Bevölkerung durch entsprechende Unfälle
umkommt. Aber die Zahl solcher Unfälle ist definitiv deutlich höher!
Deshalb haben viele andere Länder doch ein Regelwerk das gewisse
Mindestanforderungen an den Ausübenden vorsieht. Es heisst halt nur
nicht "Meisterpflicht"...
Sicher, weder MEisterbrief, Technikerzeugnis noch Bachelorurkunde sorgen
für eine zuverlässige und Regelkonforme Ausführung von Elektroarbeiten.
Dafür ist einzig die Kenntniss der Regeln und Gesetze sowie die
Persöhnliche Zuverlässigkeit des Ausführenden verantwortlich.
Und in einer perfekten Welt wo nur diejenigen solche Arbeiten ausführen
würden die sicher über die erforderlichen Vorraussetzungen verfügen
bräuchte man auch überhaupt keine Zugangsbeschränkungen.
Aber wir leben nicht in einer perfekten Welt und wenn es keine
Beschränkungen gäbe würden sich mit Garantie auch Massenhaft Unfähige
Leute auf dem Markt tummeln.
Diese erweiterten Wissensnachweise sind zumindest schon mal eine Hürde
um die ganz Ahnungslosen auszusortieren. Zudem verbunden mit der
Hoffnung das mit dem erweiterten Wissen auch das
Verantwortungsbewusstsein und das Verständniss der Hintergründe
einhergeht.
Das es leider dennoch genug "Pfuscher" gibt die diese Hürde gemeistert
haben ist zwar traurig, aber sicher kein Grund diese Hürden ganz
abzubauen.
Und JA - Ich glaube durchaus das es eine Menge Personen draussen gibt
die keinen Meistertitel oder Studienabschluss haben und dennoch
hervorragende Arbeit abliefern könnten. Teilweise bessere als so manch
altgedienter...
Und das diese Personen durch diese Qualifikationshürde ausgeschlossen
werden ist tatschlich schade.
Aber es gibt leider keine Ideale Lösung und man wird immer irgendwelche
Kompromisse eingehen müssen. Und da ist es mir tausend mal lieber das
einige etwas mehr Anstrengungen Unternehmen müssen als das plötzlich
jeder Laie einen einen scheinbar ordentlichen Handwerksbetrieb aufmachen
darf und an Elektroinstallationen oder Gasleitungen herumwerkeln darf.
Zumal es den Betroffenen ja freisteht entweder die Meisterprüfung
abzulegen oder eine der Alternativen zu nutzen. So kann man z.b. in
vielen Bundesländern die Prüfung zum staatlich geprüften Techniker auch
als Externenprüfung ohne vorherigen Schulbesuch ablegen und hat dann
alle Rechte.
Auch ist fpr die Meisterprüfung der (teure) Besuch der Meisterschule
m.W. nicht zwingend. Wenn also jemand der Meinung ist das er alles
notwendige weiß spricht doch nichts dagegen sich für eine der beiden
Optionen anzumelden, die Prüfung zu schreiben und dann ganz normal den
Eintrag in die Handwerksrolle zu beantragen.
Gruß
Carsten
>wie viel Platz die kleinen Imbisse und Restaurants vom>Gehsteig für sich beanspruchen
Da du messerscharf erkannt hast, daß es sich um öffentliche Gehwege
handelt, dürfte die gedankliche Weiterentwicklung dieses Feststellung,
daß man den nicht mit Möbeln vollstellt eigentlich für fast jeden im
Bereich des Denkbaren liegen.
Berliner schrieb im Beitrag #4881105:
>> Der Ali verdient sein Leben aber auch zu mehr als 50% als Dönerverkäufer> oder Handyverticker und braucht daher wie wir vorher schon gelesen haben> keinen Meisterbrief und keine Ausbildung.
Nö, die Butzen, die gesehen habe, lebten wohl ausschließlich von der
"Reparatur" irgendwelcher Haushalts- und Elektronikgeräte. Beim zusehen
konnte einem das Nackenhaar hochgehen, doch irgendwie scheint ihre
Kundschaft zufrieden zu sein.
Will sagen: Nicht lange palavern, einfach mal anfangen.
Wenn zu mir Leute mit irgendwelchen Defektgeräten kommen (früher viele,
heute wenige), dann stell ich keinen Antrag beim Gewerbeamt, ich greife
zum Schraubenzieher und schau nach ;-) Und wenn der Möppel wieder
funktioniert, wird er zusammengebaut wie ich ihn vorfand. Ob das nun
alles den EU-Richtlinien oder weis der Geier welchen Vorschriften noch
entsprach, werde ich nicht eroieren. Natürlich bin ich bemüht das Ganze
so zu machen, dass es nach gesundem Menschenverstand sicher ist. Besser
machen werde ich das Ding nur bei grobem Pfusch (kommt heutzutage
häufiger vor)
Und ja, danach kommt z.B. ne Pulle Roter oder auch mal ein bunter Schein
rüber und... (empfehle Sie weiter...)
So wie ich den TS verstanden habe, will er das ja auch nur als
Kleingewerbe zum Nebenverdienst durchziehen. Dann soll er doch zeigen
was er kann.
Old-Papa
Michael B. schrieb:> Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker
Wer repariert den heute noch Fernseher. Röhren gibt es doch auch kaum
noch und an den gedruckten Schaltungen kann man auch nichts machen. Ich
erinnere nur an die Folge "der Fernseher" von Ein Herz und eine Seele.
Zocker69 schrieb:> Wer repariert den heute noch Fernseher. Röhren gibt es doch auch kaum> noch und an den gedruckten Schaltungen kann man auch nichts machen.
Man kann durchaus Elkos erneuern.