Hallo, Ich habe E-Technik als Dipl.-Ing studiert und repariere in meiner Freizeit gerne Elektrogeräte (TV, Handy , Kaffeemaschinen usw) Welche Ausbildung oder Seminar müsste ich absolvieren/besuchen um dies legal machen zu können inkl. Kleingewerbeanmeldung? Danke für einen Tipp Daniel
Wenn ich mir die Schrotthändler beim Flohmarkt in Berlin Treptower Park anschaue, ich bezweifle das dort irgendjemand irgendeine Lizenz hat. Die verticken dort so ziemlich alles (Elektronik, aber sicher auch geklaute Maschinen/Werkzeug von diversen Baustellen). Da kann man schon froh sein wenn die überhaupt deutsch sprechen. Sofern's nur Kleinkrams ist würd ich das überhaupt nicht melden, wenn's etwas größer ist einfach n Gewerbe anmelden und gut ist. Praktisch gesehen fragt da danach sowieso keiner nach was Du machst. Ich entwickle Elektronik und hab nur ein Gewerbe für Software-Entwicklung angemeldet (die haben mich dort eingeordnet).
OMG, also führst du die Reparaturen illegal durch und gibst das auch noch zu!? Hochschulen, IHK, VHS ... bieten einige Kurse zur Selbständigkeit an, dort gibt es auch teilweise individuelle Beratung. Teils kostenlos oder kostengünstig. Fang am Bestem mal mit den Basics an.
Daniel schrieb: > Welche Ausbildung oder Seminar müsste ich absolvieren/besuchen um dies > legal machen zu können inkl. Kleingewerbeanmeldung? Ganz schlecht, Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker und ist nach wie vor ein gefahrgeneigter Meisterberuf, also blödsinnigerweise Meisterpflicht. Du bist durch dein Diplom schon Elektrofachkraft, musst nun 3 Jahre Arbeit im gewünschten Beruf nachweisen können und kannst dann bei der Innung die Meisterprüfung ablegen. Die Innung möchte auch noch einen normgerechten Arbeitsplatz sehen https://www.mikrocontroller.net/attachment/240634/Richtlinie_Werkstattausruestung_Elektrotechnikerhandwerk.pdf Wenn du nicht bei Leuten zu Hause reparieren wirst, dann melde einen Handel an (Ankauf und Verkauf) und kaufe halt kaputte an (per eBay) und verkaufe heile wieder (ebenfalls per eBay oder in einem Geschäft). Damit lässt sich wohl auch mehr Geld verdienen als mit Reparaturen, vor allem wenn es um Waschmaschinen und Smartphones geht, weil du ja nicht jeden Scheiss reparieren musst sondern dir die Schadenfälle aussuchen kannst.
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Michael B. schrieb: > Ganz schlecht, Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker > und ist nach wie vor ein gefahrgeneigter Meisterberuf, also > blödsinnigerweise Meisterpflicht. Sicher? Das TV läuft doch überwiegend mit Kleinspannung? Die Kaffeemaschine sicherlich auch (sofern er dort nur die Elektronik anrührt, und so genau nimmt man's dann auch wieder nicht). https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinspannung Darf im Bereich Kleinspannung nicht sowieso jeder offiziell ran? Den Meister benötigt man doch erst für die Niederspannung (und höher)?
Berliner schrieb: > Wenn ich mir die Schrotthändler beim Flohmarkt in Berlin Treptower Park > anschaue, ich bezweifle das dort irgendjemand irgendeine Lizenz hat. Die > verticken dort so ziemlich alles (Elektronik, aber sicher auch geklaute > Maschinen/Werkzeug von diversen Baustellen). Ist jetzt zwar ein wenig offtopic: Man sollte in diesem Zusammenhang vielleicht erwähnen, dass Berliner Flohmärkte schon immer etwas "speziell" waren. Nach meiner Erinnerung wurden beispielsweise Militaria-Stände kaum beanstandet. Kurz nach dem Mauerfall erhielt man dort auch konkrete Tips zum Erwerb von preisgünstigen Schiesseisen aus Beständen der Sowjetarmee. So konnte man direkt vor den Toren von Russen-Kasernen eine 9mm-Makarow (incl. Ammu) für 50DM (ca. 25€) kaufen, Kalaschnikows waren ebenso prompt und günstig erhältlich.
Berliner schrieb: > Sicher? Das TV läuft doch überwiegend mit Kleinspannung? Die > Kaffeemaschine sicherlich auch (sofern er dort nur die Elektronik > anrührt, und so genau nimmt man's dann auch wieder nicht). Indiz ist die Versorgungsquelle, also für Laien schlicht der Netzstecker. Wie soll denn ein Laie im Gerät wissen wo die Netzspannung endet und die Niedrigspannung anfängt? Selbst Profis müssen da aufpassen. Daher für Nicht-Ausgebildete vorsichtshalber Tabu. > https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinspannung > > Darf im Bereich Kleinspannung nicht sowieso jeder offiziell ran? Eben genau nicht, weil der Bereich zu den gefahrgeneigten Berufen gehört. Malern, Backen, Fliesenlegen, Kochen etc. dagegen darf dagegen heutzutage jeder. > Den Meister benötigt man doch erst für die Niederspannung (und höher)? Da muss man wohl ohnehin differenzieren zwischen dem Handwerksmeister (HWK) und dem Industriemeister(IHK). Nach meinen bescheidenen Beobachtungen muss daher jeder Handyreparateur einen Meisterbrief vorweisen, weil der Akku ja explodieren könnte, trotz der Niedrig- spannung. Die Prüfung von netzspannungsversorgten Elektrogeräten nach Alt: BGV A3 können auch eingewiesene Personen übernehmen. Allerdings glaube ich, man muss dann einen fachlich kompetenter Einweiser vorhalten, wenn die Einweisung nicht durch eine Zertifizierungsstelle abgeprüft wurde. Das muss dann der Arbeitgeber bezahlen, weil sich das wahrscheinlich wie die Hauptuntersuchung jährlich wiederholt.
Berliner schrieb: > Die > Kaffeemaschine sicherlich auch Beispiel: Erforderliche Wärmeleistung:1000W Bei Netzspannung 230V : 1000W/230V=4,35A Bei Kleinspannung 24V : 1000W/24V=41,7A Bei 12V wären dann schon ca.84A, also das Doppelte. Wie schwer soll da denn der Kaffeekocher wegen dem Trafo werden? Auch ein Schaltnetzteil wird da ganz schön massig ausfallen.
Michael B. schrieb: > Die Innung möchte auch noch einen normgerechten Arbeitsplatz sehen > https://www.mikrocontroller.net/attachment/240634/Richtlinie_Werkstattausruestung_Elektrotechnikerhandwerk.pdf Ist ja witzig, dann habe ich also meinen Bastelplatz konform zum Prinzipschaltbild des Prüfplatzes aufgebaut. :-)
Michael B. schrieb: > Du bist durch dein Diplom schon Elektrofachkraft, musst nun 3 Jahre > Arbeit im gewünschten Beruf nachweisen können und kannst dann bei der > Innung die Meisterprüfung ablegen. JA, die MEisterprüfung könnte er nach einer gewissen Zeitspanne machen... Aber warum sollte er? Welchen Mehrwert hätte er davon? Vom einem netten Papierstück zum an die Wand hängen natürlich mal abgesehen. Studierte Elektrotechniker, egal ob Bachelor oder Dipl. Ing, egal ob FH oder Uni, sind -genau wie staatlich geprüften Techniker auch- bereits durch ihren eigenen Abschluss zum Eintrag in die Meisterrolle berechtigt. Sie sind den Elektrotechnik-Meistern gleichgestellt! (§7 Abs. 2 HWO) Die einzige Einschränkung besteht bei den Elektroinstallateuren. Sofern eine Eintragung in das "Installateursvereichnis der Netzbetreiber" gwünscht ist setzen die Netzbetreiber den "Sachkundenachweis TREI" vorraus. Diesen kann man als Einzelprüfung erwerben. Die "aktuelle" Meisterprüfung für Elektroberufe beinhaltet diese Prüfung in praktisch identischer Form als eigenständiger Prüfungsbestandteil (Sicherheitsschein), Alle "Elektromeister" die einen MEisterbrief nach der alten Prüfungsordnung erworben haben und müssen diesen Sachkundenachweis TREI ebenfalls separat erwerben wenn sie als Elektroinstallateur tätig werden wollen. (Z.B. ein Radio und Fernsehtechnikmeister der seinen Betrieb auf Elektroinstallationen erweitern will). Selbes gilt für Inhaber eines MEistertitels von Artverwandten Berufen. So müssen HEizungsinstallateure die ortsfeste Heizungsanlagen an das Stromnetz anschließen wollen ebenfalls diesen Sachkundenachweis erwerben. Lediglich diejenigen die tatsächlich "Elektroinstallateurmeister" sind werden auch mit altem MEisterbrief ohne Prüfung eingetragen... Für einen Installationsbetrieb ist das eine nahezu zwingende Bedingung, da ohne diesen Eintrag nur ein kleiner Bruchteil der üblichen Tätgkeiten eines Elektroinstallateurs ausgeübt werden kann. (Und ja - dies erachte ich auch bei E-Technik Ings als völlig gerechtfertigte Einschränkung. ICh kenne nicht den Lehrplan jeder Vertiefung an jeder Hochschule, aber wenn ich daran denke das jemand mit meinem Wissenstand, aber weniger Verantwortungsgefühl, ohne jeden weiteren NAchweis plötzlich alle Arbeiten hinter, in und besonders VOR dem Hausanschlusskasten für dritte vornehmen dürfe. Dies spielt aber nur bei Errichtung sowie Änderung von 230V und 400V Elektrosinstallationen eine Rolle. Für Reparaturen sowie alles was mit beweglichen Geräten/Maschinen oder IuK Installationen (Antennen, Telefon, Internet usw.) zu tun hat ist das somit völlig Irrelevant. Daher hat der TE mit seinem Studienabschluss einen ausreichenden Ausbildungsnachweis um sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen und einen Betrieb (als Kleingewerbe oder auch Hauptberuflich) zu eröffnen. @TE Um das noch einmal zusammenzufassen: 1.) Für einen REPARATURBETRIEB im ELektrotechnikbereich musst du dich in die HAndwerksrolle eintragen lassen. Dies setzt einen Meistertitel oder einen gleichgestellten Abschluss vorraus. Ein erfolgreicher Studienabschluss ist einem MEistertitel in dem Bereich gleichgestellt in dem der Studienschwerpunkt liegt. (Also Elektrotechnik) Du kannst dich also bereits jetzt eintragen lassen... 2.) Da es sich um ein Gewerbe handelt musst du natürlich einen Gewerbeschein beantragen. Aber das ist dir ja schon selber klar... 3.) Um arbeiten an Elektrogeräten eigenverantwortlich durchführen zu können muss man ELEKTROFACHKRAFT sein. Elektrofachkraft wird man nicht alleine durch Ausbildung, sondern es setzt zwar eine fundierte Ausbildung vorraus (durch Studium erfüllt...) erfordert aber ebenfalls die solide Kenntnis der aktuellen einschlägigen Normen und Vorschriften. ELEKTROFACHKRAFT ist daher kein Status den man einmal erreicht hat und den man dann im Normalfall sein Leben lang behält sondern es ist ein laufender Prozess. Da es hier, anders als für die Ausbildung alleine, aber kein "Spezielles Papier" für gibt muss man diesen Status vor Beginn der Tätigkeit auch niemanden explizit nachweisen. Problematisch wird es halt wenn etwas passiert. Dann sollte man im Zweifelsfall schon in der LAge sein dem Staatsanwalt/Richter glaubhaft zu machen das man alles getan hat um auf dem Stand der Technik zu sein. Also musst du noch die einschlägigen Vorschriften Lernen. GEht im Selbststudium oder vielleicht gibt es auch den einen oder anderen Kurs... 4.) Du musst die Sicherheit der von dir reparierten Geräte sicherstellen. JE nach GEräteart gibt es dazu unterschiedliche Vorgaben (Da sind wir bei den Vorschriften/Normen). DA dazu meist auch Messungen gehören solltest du auch Zugang zu einem geeigneten Messgerät haben, welches die geforderten Messungen zuverlässig ausführen kann. (Dazu gehört ggf. auch das dieses Messgerät regelmäßig durch ein akkreditiertes Prüflabor kalibriert wird) 5.) Da gerade bei solchen Dingen wie der REparatur von Elektrogerten auch mal etwas schiefgehen kann - oder vielleicht auch nur der Verdacht entstehen kann das etwas schiefgegangen ist- und ein möglicher Fehler hier sehr teuer werden kann wenn ein HAus abbrennt oder gar Menschen zu schaden kommen sollte eine entsprechende Gewerbehaftpflicht aus Selbstschutz vorhanden sein. Ist also alles Machbar, aber halt auch etwas mehr als nur mal kurz für 10 Euro einen Gewerbeschein beim Ordnungsamt holen... Noch ein Wort zum Meisterzwang: Der Meisterzwang besteht sofern regulär handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Sofern die handwerklichen Tätigkeiten aber nur einen kleinen Teil der gewerblichen Tätigkeit ausmachen ist bis auf wenige Ausnahmen auch in den kritischen Berufen kein Meisterzwang vorhanden. Das nennt sich "unerheblicher handwerklicher Nebenbetrieb" Ein Beispiel für diese unerhebliche handwerkliche Tätigkeit ist z.B. der Funk. und Handyladenbetreiber, der hauptsächlich geräte Verkauft, aber hin und wieder auch mal ein Funkgerät, Autoradio oder ähnliches Repariert. Oder ein Tankstellenbetreiber der kleinere Reparaturen an KFZ anbietet. Um formal loslegen zu können braucht man hier tatsächlich nur den Gewerbeschein über ein Handelsgewerbe wo ganz hinten dann noch etwas wie service o.ä. mit Auftaucht. Halt so das man bei der IHK landet... Die notwendige Fachkunde sowie geeignete Prüfmittel -sofern gefordert- muss man allerdings trotzdem besitzen. Der Unterschied ist nur das es vorher nicht von Amts wegen (bzw. der Kammer) geprüft wird, dafür im Schadensfall um so gründlicher. Daher sollte man sich schon im eigenen Interesse darum kümmern... Das man es den Gewerbeteibenden mit unerheblichen Nebenbetrieb überlässt dies eigenverantwortlich zu beurteilen bedeutet nämlich keinesfalls das für den die Regeln nicht gelten! Gruß Carsten
Berliner schrieb: > Michael B. schrieb: >> Ganz schlecht, Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker >> und ist nach wie vor ein gefahrgeneigter Meisterberuf, also >> blödsinnigerweise Meisterpflicht. > > Sicher? Das TV läuft doch überwiegend mit Kleinspannung? Nur die neueren, die nicht ganz neuen haben statt LED-Backlight ein Kaltlichtröhre mit Inverter auf 110V und bei den ganz alten Röhrenfernseher aus dem vorigen Jahrhundert brutzeln schon mal ein paar kV an der Röhre. Und so ein Netzteil das 220V auf Verträglich wandelt muss auch nicht berührungssicher im Gerät verbaut sein, weil ja eh nur der Fachmann das Gerät öffnen darf. Und auch bei "Batterie"-geräten lauert u.U. der Tod in Form von Lithium-Akkus auf den ahnungslosen Laien. Es soll ja Experten geben die reißen diese mit behrzten Griff zur zange aus dem Gehäuse. Oder beschädigen ihn leicht und unbeabsichtigt und die Bombe geht nach der 5. Ladung am Ohr des Kunden hoch.
Cyborg schrieb: > Berliner schrieb: >> Die >> Kaffeemaschine sicherlich auch > > Beispiel: Erforderliche Wärmeleistung:1000W > Bei Netzspannung 230V : 1000W/230V=4,35A > Bei Kleinspannung 24V : 1000W/24V=41,7A > Bei 12V wären dann schon ca.84A, also das Doppelte. > Wie schwer soll da denn der Kaffeekocher wegen dem Trafo werden? > Auch ein Schaltnetzteil wird da ganz schön massig ausfallen. Na ich meine dort eher das man sich nicht an die Leistungsschaltung macht sondern nur die Kontrollschaltung bearbeitet (aber das ist eh hinfällig siehe Ende des Beitrages) Was was ist sieht man ja schon ziemlich eindeutig auf einer Leiterplatte. Bezüglich des explodierenden Akkus, ist das nicht so das die Akkus zum Teil schon mit Schutzschaltungen kommen müssen? Sprich selbst wenn das Handy den Akku überlastet / zu schnell zu viel Strom zieht dann dürfte da nichts passieren. Bei den Notebook Batterien ist es ja so dass sobald eine Zelle defekt ist der komplette Akkusatz als defekt reguliert wird. Frage mich ob diese Gesetze nur für deutsche Staatsbürger gelten oder auch für EU Ausländer (hinsichtlich der Freizügigkeit welche in der EU gewährleistet sein muss) Habe da einen Beitrag gefunden (denke der klärt schon einiges): ---- kann das wer bestätigen? Habe gerade mit der Handelskammer Telefoniert. Die Infos waren ernüchternt.. LCD Displays in Handys tasuchen darf ich, ist in etwa so, wie beim PC Hardware zu tauschen. Löten jedoch, nicht. Dafür braucht es eine Ausbilung, nicht jedoch, wenn ich Handel mit TVs betreibe, jedoch muss der Umsatz aus dem Handel mehr als 50% sein (das ist Mist, weil ich mehr Geld mit Repararturen verdienen würde). An Netzteilen dürfte iuch erst löten, wenn ich einen Beruf in diesem Bereich + 6 Jahre Berufserfahrung hätte, oder eben einen Meister. Auch könnt eich mir wen einstellen, der den Status hat. Aber das ist alles Käse... Wenn man dadurch im Monat saghen wir mal 1000€ verdient, macht man sogar Miese, wegen dem Angestellten.. So ein Mist, da findet man eine Möglichkeit Geld zu machen und es werden einen nur Steine in den Weg gelegt. ---- Dann sagt man halt das der Kunde nicht zuschauen darf bei der Reparatur und fertig :-) Da wurde nur getauscht.
Hallo auch wenn da jetzt einiges an persönlicher Meinung und sicherlich nicht 100%ig korrekter bzw. vollständiger Info verbreitet wurde: Bei diesen Voraussetzungen brauchen sich die entsprechenden Innungen, das Arbeitsamt (bzw. die damit verbundenen zuständigen politischen Kreise und Interessengruppen) nicht wundern wenn sich nach ihren Vorstellungen immer noch zu wenig selbstständig machen. Für wirklich jeden ->interessanten und herausfordernden<- Bereich braucht es noch immer den beschi... Meistertitel und die Absegnung der Innungen. Nur für die sowieso überlaufenen "Malocherbereiche" ist tatsächlich der Meisterzwang vor einigen Jahren aufgehoben worden. Aber was hat ein Meister in der E-Technik eigentlich vom reinen technischen Fachwissen (also nicht von der Betriebswirtschaft, Umgang mit Auszubildenen und ähnlichen) z.B. einen Anlagenelektroniker, Energieelektroniker oder gar einen Ingenieur voraus? Ohne jetzt die Leistung eines Maler, Fliesenlegers, Maurers herunter zu setzen, um das richtig gut zu machen braucht tatsächlich einiges an Wissen und viel praktische Erfahrung, aber wenn es einmal erlernt und an trainiert ist kommt mir solche Arbeitsbereiche doch recht stupide, wenig abwechslungsreich und zumindest zum Teil körperlich sehr belastend vor. (Seltene Ausnahmen -Auftragsarbeiten mit kreativen, künstlerischen Hintergrund, mal ausgenommen). Schade das sich bei wirklich herausfordernden, abwechslungsreichen und wenig monotonen Bereichen (nicht nur in der E-Technik) sich immer noch sehr wenig geändert hat. Und: "Ganz schlecht, Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker und ist nach wie vor ein gefahrgeneigter Meisterberuf, also blödsinnigerweise Meisterpflicht." Also als Fliesenleger, Maurer, Putzer (nein das ist nicht die Reinigungskraft ;-) ) usw. sind die Gefahren auch nicht weit weg, aber da reicht der Gesellenbrief aus... Jemand
Hallo, sicher kannst du ein Gewerbe darin anmelden, wobei eher gewisse wirtschaftliche Kompetenzen nachweisbar sein sollten, damit das nicht schiefgeht. ^^ Bezüglich der Meisterdebatte... Hochschulabsolventen, SGT und Industriemeister können in ihren jeweiligen Fachgebieten ohne "Meiter" ein Handwerksbetrieb leiten... Da diese Abschlüsse formell (nicht fachlich oder akademisch!) dem Meisterabschluss gleichgestellt sind. Die Handwerkskammer entscheidet final in solchen Fällen. https://de.wikipedia.org/wiki/Meisterzwang https://www.frankfurt-main.ihk.de/industrie_innovation_umwelt/industrie/abgrenzung_handwerk/ Als E-Technik-Hochsulabsolvent ein Elektrogerätereparatur-Geschäft zu führen, klingt für mich zwar einmal "mit Kanonen auf Spatzen schießen", andererseits aber durchaus machbar. Da aber der wirtschaftliche Teil während des Studiums doch etwas mager ausfällt, sollte der TO diese Lücke durch einen Gründerkurs beispielsweise bei der IHK lieber nachholen. Gruß Migelchen
Nochmal ich ;-) "Habe da einen Beitrag gefunden (denke der klärt schon einiges): ---- kann das wer bestätigen? Habe gerade mit der Handelskammer Telefoniert. Die Infos waren ernüchternt.. LCD Displays in Handys tasuchen darf ich, ist in etwa so, wie beim PC Hardware zu tauschen. Löten jedoch, nicht. Dafür braucht es eine Ausbilung, nicht jedoch, wenn ich Handel mit TVs betreibe, jedoch muss der Umsatz aus dem Handel mehr als 50% sein (das ist Mist, weil ich mehr Geld mit Repararturen verdienen würde). An Netzteilen dürfte iuch erst löten, wenn ich einen Beruf in diesem Bereich + 6 Jahre Berufserfahrung hätte, oder eben einen Meister. Auch könnt eich mir wen einstellen, der den Status hat. Aber das ist alles Käse... Wenn man dadurch im Monat saghen wir mal 1000€ verdient, macht man sogar Miese, wegen dem Angestellten.. So ein Mist, da findet man eine Möglichkeit Geld zu machen und es werden einen nur Steine in den Weg gelegt." Danke - du hast es genau erkannt - nur nicht von seinen Pfründen loslassen, schön finanziell bluten lassen (Meisterausbildung),von der "Wir bestimmen" von "Unseren Gnaden" Einstellung nicht abweichen- daran hat sich leider wenig geändert. Ist ja auch nicht anders bei den Schornsteinfegern - theoretisch frei Wahl, aber im wichtigen Detail dann doch nicht wirklich. Oder HU - bietet fast jede Werkstatt an - aber der Prüfingenieur muss trotzdem vorbeikommen, selbst Prüfen..., und unterschreiben. (Standard HU am normalen Auto - also schauen an den richtigen Stellen und Bedienung von Prüfeinrichtungen und eventuell Bewertung der Daten wenn das nicht sowieso die Prüfeinrichtung selber macht... Herr lass Hirn regnen - dafür braucht es eigentlich kein langes und sehr anspruchsvolles Studium). Oh mann wie mich dieser Themen Bereich aufregen kann ... Jemand
Daniel schrieb: > Ich habe E-Technik als Dipl.-Ing studiert und repariere in meiner > Freizeit gerne Elektrogeräte (TV, Handy , Kaffeemaschinen usw) > Welche Ausbildung oder Seminar müsste ich absolvieren/besuchen um dies > legal machen zu können inkl. Kleingewerbeanmeldung? Du musst zwingend Elektrofachkraft nach VDE sein, sonst darfst du nicht an 230V herumtun. Das solltest du sein, wir hatten an der FH den entsprechenden Kurs inklusive Zertifikat. Wenn dem so ist, weißt du eh, was Sicherheitsmässig zu beachten ist. Was die Gewerbliche Sache angeht: Ich gehe davon aus, dass du ein Gewerbe anmelden musst, eventuell wirst du auch irgeneiner Innung beitreten müssen. Ich würde noch eine Gewerbehaftpflicht abschließen, aber das musst du selber wissen.
Jemand schrieb: > Danke - du hast es genau erkannt - nur nicht von seinen Pfründen > loslassen, schön finanziell bluten lassen (Meisterausbildung),von der > "Wir bestimmen" von "Unseren Gnaden" Einstellung nicht abweichen- > daran hat sich leider wenig geändert. Dann eben: weiter wie bisher Reparaturen für Freunde/Verwandte durchführen (vulgo: "Schwarzarbeit"). Dann kriegt das FA eben nix. Pech gehabt. Solang du das nicht im großen Stil aufziehst und damit hausieren gehst kriegt das keiner mit. Jeder 16-Jährige der PCs repariert/aufsetzt macht das genauso.
Die Handwerkskammer wird dir immer sagen, was du alles nicht darfst. Du musst einfach die Tätigkeitsbeschreibung in deiner Gewerbeanmeldung so formulieren, dass die IHK zuständig ist. Also eher "Entwicklung und Vertrieb von XYZ". Da kann natürlich auch mal eine Reparatur anfallen, und gelötet wird in der Entwicklung ständig. ;) Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Ein großes Problem ist bei solchen Dingen auch immer die Innung. So darf z. Bsp. eine Friseuse nicht bei Dir zu Hause Deine Haare schneiden, wenn sie nicht Meister ist und ihr Gewerbe nicht ordnungsgemäß überall angemeldet hat. Da werden die ganz schnell sehr ungemütlich, weil ihnen ja auch die Beiträge entgehen. Wie es in dem Fall ist, kann ich allerdings nicht sagen. Ich weiß nur, dass z. Bsp. auch PC Technik meisterpflichtig ist.
Nikolaus schrieb: > Wie es in dem Fall ist, kann ich allerdings nicht sagen. Ich weiß nur, > dass z. Bsp. auch PC Technik meisterpflichtig ist. Soso, dann gibt es wohl in jeder ARLT Filiale einen PC-Technikmeister? Und bei K&M auch? Und beim Rest auch? Völliger Humbug! Und wenn man sich anschaut wie in 1001 Handyläden, Displays usw. getauscht werden, wird das ganze noch abstruser. Das darf einfach jeder.
Nikolaus schrieb: > Wie es in dem Fall ist, kann ich allerdings nicht sagen. Ich weiß nur, > dass z. Bsp. auch PC Technik meisterpflichtig ist. Wie bereits erwähnt, schließt der Meisterzwang die Hochschulabsolventen und SGT mit ihren jeweiligen Fachgebieten mit ein, da der Meister den beiden Abschlüssen formell gleichgestellt ist. Das Gewerbe muss dann natürlich durch die Handwerkskammer freigeben werden. Gruß Migelchen
Cyblord -. schrieb: > Soso, dann gibt es wohl in jeder ARLT Filiale einen PC-Technikmeister? > Und bei K&M auch? Und beim Rest auch? Völliger Humbug! Bevor du so rumblökst, auch mal Nachdenken: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: Anlage A zur Handwerksordnung: Handwerke mit Meisterpflicht 19. Informationstechniker
Nikolaus schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Soso, dann gibt es wohl in jeder ARLT Filiale einen PC-Technikmeister? >> Und bei K&M auch? Und beim Rest auch? Völliger Humbug! > > Bevor du so rumblökst, auch mal Nachdenken: > > Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: > Anlage A zur Handwerksordnung: Handwerke mit Meisterpflicht > 19. Informationstechniker Also ist deine Antwort auf meine Frage: JA?
Cyblord -. schrieb: > Also ist deine Antwort auf meine Frage: JA? Das heißt nicht, dass es in jeder Filiale einen Meister geben muss. Aber prinzipiell heißt das ja. Ansonsten empfehle ich selbst die entsprechenden Informationen beizusuchen.
Ich bin der Meinung, dass sie da einem nichts ankönnen. Als Ing. darfst du ja Geräte entwickeln und auf den Markt bringen mit beliebigen Spannungen, Strömen, Drücken, bewegten Massen, scharfen Klingen etc. (natürlich unter Beachtung der geltenden Regeln der Technik). Das hieße ja, du darfst die Waschmaschine bauen aber nicht reparieren. Ergo: Einfach machen. Wie von anderen schon geschrieben die Tätigkeitsbeschreibung so formulieren, dass nicht vor der Anmeldung schon Fragen von den "Wettbewerbshütern" (Innungen) kommen.
Tommi schrieb: > Ich bin der Meinung, dass sie da einem nichts ankönnen. > Als Ing. darfst du ja Geräte entwickeln und auf den Markt bringen mit > beliebigen Spannungen, Strömen, Drücken, bewegten Massen, scharfen > Klingen etc. (natürlich unter Beachtung der geltenden Regeln der > Technik). Das hieße ja, du darfst die Waschmaschine bauen aber nicht > reparieren. Ich habe es so verstanden: Ein Ing darf entwickeln aber nicht produzieren. So sinnlos diese Regelung auch ist. In D ist eben der Meister höher gestellt als der Ing.
Bei bestimmten Firmenkonstrukten reicht, wenn EIN angestellter Meister dem Unternehmen beisteht. Masl schrieb: > Freunde/Verwandte > durchführen (vulgo: "Schwarzarbeit"). Wenn eine soziale Bindung vorhanden ist, ist das keine Schwarzarbeit. Masl schrieb: > Jeder 16-Jährige der PCs repariert/aufsetzt macht das genauso. Ach ja? Da sind mir aber schon so einige 16-Jährige begegnet, die nicht mal den Einschalter oder Reset-Knopf am PC gefunden hat, mal von Eingriffen ins Gerät zu wagen, ganz abgesehen. Die, die das können sind überschaubar. Jemand schrieb: > So ein Mist, da findet man eine Möglichkeit Geld zu machen und es werden > einen nur Steine in den Weg gelegt." Wegen der Gefahr, wohl aus gutem Grund. Jemand schrieb: > Also als Fliesenleger, Maurer, Putzer (nein das ist nicht die > Reinigungskraft ;-) ) usw. sind die Gefahren auch nicht weit weg Was soll denn daran gefährlich sein? Dank Baumarkt, kann das doch jeder Depp. Jemand schrieb: > Aber was hat ein Meister in der E-Technik eigentlich vom reinen > technischen Fachwissen (also nicht von der Betriebswirtschaft, Umgang > mit Auszubildenen und ähnlichen) z.B. einen Anlagenelektroniker, > Energieelektroniker oder gar einen Ingenieur voraus? Vorbildung, Praxis, Berufserfahrung, denn das ist ein Voraussetzung, für den Meisterkurs zugelassen zu werden. Einfach mal nur den Meister machen ist nicht. Ein Hochschulabsolvent ist erst mal nur ein Theoretiker mit fast null Praxis. Ergo, sind die ganzen Anforderungen begründet und berechtigt. Jemand schrieb: > blödsinnigerweise Meisterpflicht Der Meister ist ein typisch deutsche Ständekaste, die noch aus dem Mittelalter stammt und ein Gütezeichen für Befähigung und Qualität ist. Nur in wenigen anderen Ländern gibt es vergleichbares. In Ländern wo es das nicht gibt, kann man dagegen nach Herzenslust installieren und reparieren auf Grundlage der dort geltenden Gesetze und Vorschriften. Jemand schrieb: > Meistertitel und die Absegnung der > Innungen. Federführend sind da die Handwerkskammern, die für alle Handwerke zuständig sind. Die Innungen vertreten nur selektiv jeweils ein oder eine kleine Gruppe von Handwerksberufen gleicher Natur. Berliner schrieb: > Aber das ist alles Käse... > Wenn man dadurch im Monat saghen wir mal 1000€ verdient, macht man sogar > Miese, wegen dem Angestellten.. Wieso, glaubst du, nur seine Anwesenheit ist erforderlich? Natürlich arbeitet der kräftig mit, schon um sich nicht zu langweilen. Ich würde schon dafür sorgen, das genug Geld verdient würde. Alles eine Frage des Geschäftskonzepts. Das muss nur richtig aufgezogen werden, so das du da noch zwei Nullen an deine Zahlen anhängen könntest. Andere können das doch auch. > So ein Mist, da findet man eine Möglichkeit Geld zu machen und es werden > einen nur Steine in den Weg gelegt. Migel C. schrieb: > Die Handwerkskammer entscheidet final in solchen Fällen. Final entscheidet das Verwaltungsgericht, wenn man sein Recht nachweisen kann.
Cyborg schrieb: > Masl schrieb: >> Jeder 16-Jährige der PCs repariert/aufsetzt macht das genauso. > > Ach ja? Da sind mir aber schon so einige 16-Jährige begegnet, die > nicht mal den Einschalter oder Reset-Knopf am PC gefunden hat, mal > von Eingriffen ins Gerät zu wagen, ganz abgesehen Das sind dann halt keine "16-Jährige die PCs reparieren" sondern nur "16-Jährige". Was stimmt mit dir eigentlich nicht? Hauptsache Kontra geben, oder?
Masl schrieb: > Was stimmt mit dir eigentlich nicht? Hauptsache Kontra geben, oder? Er ist nichts und er kann nichts, darum haben alle anderen auch nichts drauf. Ist doch klar. Abgesehen davon hat er deinen Satz wahrscheinlich nicht verstanden und so was wie "jeder 16 jährige kann PC reparieren" gelesen. Nulpe halt.
> Ich habe E-Technik als Dipl.-Ing studiert ...
Hast Du nur studiert oder auch abgeschlossen? Das ist nämlich ein
Unterschied und damit würden viele Posts zur Makulatur, wenn kein
Abschluß da wäre.
> https://www.frankfurt-main.ihk.de/industrie_innova...
Danke für den Link
Zitat aus dem Link:
"Diese Personengruppe wird mit dem Zulassungspflichtigen Handwerk
eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung
entspricht."
Kann also sehr schwierig werden mit der Anerkennung durch die IHK -
hängt also ganz von der Fachrichtung im Hauptstudium ab - das ist der
Haken!
Masl schrieb: > Hauptsache Kontra geben, oder? Gehst du davon aus, dass nicht verdient zu haben? Cyblord -. schrieb: > Nulpe halt. Du solltest mal lieber an deinen Umgangsformen arbeiten.
Hallo "Der Meister ist ein typisch deutsche Ständekaste, die noch aus dem Mittelalter stammt und ein Gütezeichen für Befähigung und Qualität ist. Nur in wenigen anderen Ländern gibt es vergleichbares. In Ländern wo es das nicht gibt, kann man dagegen nach Herzenslust installieren und reparieren auf Grundlage der dort geltenden Gesetze und Vorschriften." Sehr schön geschrieben :-) Aber sehe es doch mal so: Man hört ja täglich in den Nachrichten das tagtäglich im Ausland hunderttausende von Menschen an fahrlässigen Elektroinstallationen und schlecht reparierten Geräten sterben da es "Normalsterbliche" ohne einen Titel aus dem Mittelalter und deren Interessengemeinschaft es nicht schaffen können Gesetze und Vorschriften ein zu halten. Darum ist es auch in Großstädten wie Hong Kong, Mexiko Stadt, New York, Istanbul... so Menschen leer - alle den Elektrotod, an Kohlenmonoxydvergiftung (Gruß an die Schornsteinfermaf.. ähh Innung) usw. sterben- hoffentlich werden die wenigstens richtig beerdigt, verbrannt oder was auch immer. Den Beerdigungsmeister gibt es dort sicherlich auch nicht. Hinweis an Humorallergiker und Titelfanatiker: Der Beitrag könnt Spuren von Ironie enthalten Jemand
Jemand schrieb: > Aber sehe es doch mal so: > Man hört ja täglich in den Nachrichten das tagtäglich im Ausland Nicht nur da. Habe gerade noch nach der Arbeit bei einer Freundin eine Lampe nachsehen wollen. Gut, da war ein Schalter, den sie so wohl nicht kannte (das war das Bad ihrer Mutter) Erst habe ich gesucht, wo das Kabel wohl angeschlossen ist und hatte eine Steckdose in der Nähe in Verdacht. Als ich diese Freundin bat die Sicherungen nach und nach auszuschalten, waren nach dem Abschalten immer noch 93,3 Volt auf der Steckdose. Das hat eine Firma gemacht und das ist nicht das erste Mal, dass ich so was in diesem Haus feststellte. Der Meister hatte damals den Sinn eine qualitativ gleiche Ausbildung zu gewährleisten. Das ist heute durch den Gesellenbrief gegeben. Gerade bei Hausinstallationen habe ich schon so viel Mist gesehen. Und wo wir bei Mist sind, die Steckdose ist nur wenige Zentimeter entfernt von dem Wasseranschluss für die Waschmaschine angebracht.
F. F. schrieb: > eine Steckdose in der Nähe in Verdacht. Als ich diese Freundin bat die > Sicherungen nach und nach auszuschalten, waren nach dem Abschalten immer > noch 93,3 Volt auf der Steckdose. Mit einem hochohmigen Multimeter gemessen?
John D. schrieb: > Mit einem hochohmigen Multimeter gemessen? Gossen Metrahit und dann noch einmal mit einem Benning.
F. F. schrieb: > Und wo wir bei Mist sind, die Steckdose ist nur wenige Zentimeter > entfernt von dem Wasseranschluss für die Waschmaschine angebracht. Und wo ist da das Problem?
F. F. schrieb: > Als ich diese Freundin bat die > Sicherungen nach und nach auszuschalten, waren nach dem Abschalten immer > noch 93,3 Volt auf der Steckdose. Das hat eine Firma gemacht und das ist > nicht das erste Mal Tja, wer misst misst Mist. Die 93V werden in Ordnung sein, kapazitive Kopplung durch parallel laufende Leitungen. Du hättest mit einem Dospol messen müssen und wohl festgestellt, daß auf der Leitung keine belastbare Spannung liegt. Nun jammerst du über den dummen dummen Elektriker, bist aber doch selbst der Ahnungsloseste.
Michael B. schrieb: > Nun jammerst du über den dummen dummen Elektriker, bist aber doch selbst > der Ahnungsloseste. In dem Fall wirst du wohl recht gehabt haben. Ich Dummerchen. Muss ich morgen noch mal mit nem Duspol messen. Hat aber ehr was mit emotionaler Stimmung, als mit nicht messen können zu tun. Die Mutter der Freundin starb im letzten Sommer und ich habe sehr an ihr gehangen. Aber warum bläst du mich eigentlich so an? Ich habe doch nur gesagt, dass es nicht nur im Ausland so was gibt und dass ich auch von Elektrikern hier schon einiges gesehen habe. Überall gibt es so was.
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Michael B. schrieb: > Die 93V werden in Ordnung sein, kapazitive Kopplung durch parallel > laufende Leitungen. Das glaubst du doch wohl selber nicht. Das deutet auf einen Null- Unterbrechung hin. Vermutlich steckt ein Nagel, der das Problem verursacht an der falschen Stelle einer Wand oder ein Draht ist irgendwo lose. Michael B. schrieb: > Du hättest mit einem Dospol messen müssen und wohl festgestellt, daß auf > der Leitung keine belastbare Spannung liegt. Das Ding heißt Duspol.
Cyborg schrieb: > Vermutlich steckt ein Nagel, Das hatte ich zuerst auch gedacht. Morgen fahre ich noch mal hin und nehme den Duspol mit.
S. B. schrieb: >> https://www.frankfurt-main.ihk.de/industrie_innova... > Danke für den Link > > Zitat aus dem Link: > "Diese Personengruppe wird mit dem Zulassungspflichtigen Handwerk > eingetragen, dem der Studien- oder der Schulschwerpunkt ihrer Prüfung > entspricht." > > Kann also sehr schwierig werden mit der Anerkennung durch die IHK - > hängt also ganz von der Fachrichtung im Hauptstudium ab - das ist der > Haken! Nee, Da wird -zumindest für Ingenieure und staatlich geprüfte Techniker- im Bereich Elektrotechnik überhaupt nichts schwierig! ZWar prüft und entscheidet die Handwerkskammer (Und NICHT die IHK!)ob die notwendigen Vorraussetzungen vorliegen, aber dies nicht "aus dem Bauch" heraus, sondern auf Grundlage der bestehenden Gesetze und Verordnungen. Die HAndwerkskammer ist, auch wenn es manchmal so dargestellt wird, eben KEIN beliebiger Verein, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts die hoheitliche Aufgaben ausübt. Somit sind die Mitarbeiter streng an die Vorgaben gebunden und die Entscheidungen sind gerichtlich überprüfbar. Das Gesetz nach dem sich die Sachbearbeiter der HWK in diesem Fall zu richten haben ist die : "Verordnung über die Anerkennung von Prüfungen für die Eintragung in die Handwerksrolle" https://www.gesetze-im-internet.de/hwreintrv/BJNR193510005.html Es gibt zwar bei vielen Entscheidungen einen Ermessensspielraum. Und ja, in bestimmten Fällen ist es bei vielen HWK so das dieser Ermessensspielraum alles andere als Großzügig bei Ausnahmebewilligungen ausgenutzt wird. Aber bei der Eintragung von Ingenieuren und Technikern in die Handwerksrolle handelt es sich gerade NICHT um eine Ausnahmebewilligung sondern um einen durch Bundesgesetz sehr genau definierten Regelfall. Der Ermessensspielraum für die Entscheidung ob die einen Absolventen einer staatlichen (deutschland) Fachschule, Fachhochschule oder Universität im Bereich Elektrotechnik eintragen ist hier genau NULL. Es besteht ein Rechtsanspruch. Es gibt bereits seit Ende 2002 keine Trennung der Elektroberufe bei der der Meisterprüfung mehr. Die strike Unterscheidung zwischen Elektroinstallateuren, Fernmeldern und Elektromechanikern ist komplett aufgehoben. Alle Elektrotechnikermeister machen heute dieselbe Meisterprüfung und sind damit im gesamten Bereich der Elektrotechnik ausübungsberechtigt. ES gibt lediglich noch die Möglichkeit einen Prüfungsschwerpunkt zu wählen, wobei Prüfungsschwerpunkt zwar bedeutet das es sich besonders intensiv um den gewählten Bereich dreht, aber es gerade NICHT bewirkt das die anderen Bereiche nicht geprüft werden. Nur halt nicht so intensiv... Rechtlich hat das nach bestandener Meisterprüfung über die Nennung des Prüfungsschwerpunktes auf dem Meisterbrief hinaus genau NULL Auswirkungen. Egal welcher Schwerpunkt: Jeder darf alles! (Die Wirkung bei evtl. Bewerbungen ist natürlich ein anderes Thema...) Der Inhalt dieser MEisterprüfung ist im übrigen ebenfalls durch Bundesrecht vorgegeben. Diese Prüfung wird durch die "Elektrotechnikermeisterverordnung" geregelt welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft erlassen wurde. http://www.gesetze-im-internet.de/elektrotechmstrv/BJNR233100002.html Daher ist es für einen Elektrotechnik Ingenieur völlig egal ob er Ernergietechnik, Automatisierungstechnik oder vielleicht NAchrichtentechnik als Schwerpunkt hatte. Da er den Rechtsanspruch darauf hat dem Meister gleichgestellt zu sein dem sein Studienschwerpunkt am ehesten Entspricht und im Bereich Elektrotechnik genau EIN Meisterabschluss existiert ist man diesem gleichgestellt und ist damit (wie die Techniker auch) in der kompletten Breite der handwerklichen Tätigkeiten im Elektrotechnikbereich ausübungsberechtigt. Das war zwar alles mal anders und wesentlich komplizierter, aber die Zeit geht weiter und in den 2000er Jahren hat sich mit der Novellierung der HWO in 2002 und der HwREintrV 2005 einiges geändert. Und um es nochmals zu betonen - auch wenn es einigen nicht in den Kram passt- in der JETZIGEN Form wo eine bestandene Meisterprüfung gerade NICHT mehr der einzige Weg ist sondern es ganz regulär so ist das andere Fachspezifische Befähigungsnachweise wie Hochschulabschluss, Technikerabschluss oder sogar sehr langjährige einschlägige Berufstätigkeit ebenso einen Rechtsanspruch auf Ausübungsberechtigung bewirken völlig richtig. Etwas anderes waren die Zeiten wo selbst Ingenieure mit Vertiefung Energietechnik, selbst wenn die vor ihrem Studium eine Ausbildung zum Elektroinstallateur gemacht, teilweise keine Eintragung in die HAndwerksrolle bewilligt bekommen haben. Da lief etwas falsch und der Vorwurf des Pfründe Schützen war völlig berechtigt. Aber diese Zeiten sind vorbei. Heute hingegen heisst es zwar noch "Meisterzwang", aber in der Realität ist es lediglich der Zwang nachzuweisen das man erweiterte Fachkentnisse in diesem Themenkomplex besitzt. Dafür gibt es dann verschiedene Optionen. Und die Forderung das die erweiterten Fachkenntnisse nachgewiesen werden müssen in einem derart mit Risiken behafteten Berufsbild absolut gerechtfertigt. Das Risiko eines Personenschadens durch Brand oder elektrischen Schlag bei mangelhafter Arbeit ist nun einmal real vorhanden. Und JA - es ist in der Tat zwar so, das in Ländern wo es keine solchen Vorgaben gibt nicht die halbe Bevölkerung durch entsprechende Unfälle umkommt. Aber die Zahl solcher Unfälle ist definitiv deutlich höher! Deshalb haben viele andere Länder doch ein Regelwerk das gewisse Mindestanforderungen an den Ausübenden vorsieht. Es heisst halt nur nicht "Meisterpflicht"... Sicher, weder MEisterbrief, Technikerzeugnis noch Bachelorurkunde sorgen für eine zuverlässige und Regelkonforme Ausführung von Elektroarbeiten. Dafür ist einzig die Kenntniss der Regeln und Gesetze sowie die Persöhnliche Zuverlässigkeit des Ausführenden verantwortlich. Und in einer perfekten Welt wo nur diejenigen solche Arbeiten ausführen würden die sicher über die erforderlichen Vorraussetzungen verfügen bräuchte man auch überhaupt keine Zugangsbeschränkungen. Aber wir leben nicht in einer perfekten Welt und wenn es keine Beschränkungen gäbe würden sich mit Garantie auch Massenhaft Unfähige Leute auf dem Markt tummeln. Diese erweiterten Wissensnachweise sind zumindest schon mal eine Hürde um die ganz Ahnungslosen auszusortieren. Zudem verbunden mit der Hoffnung das mit dem erweiterten Wissen auch das Verantwortungsbewusstsein und das Verständniss der Hintergründe einhergeht. Das es leider dennoch genug "Pfuscher" gibt die diese Hürde gemeistert haben ist zwar traurig, aber sicher kein Grund diese Hürden ganz abzubauen. Und JA - Ich glaube durchaus das es eine Menge Personen draussen gibt die keinen Meistertitel oder Studienabschluss haben und dennoch hervorragende Arbeit abliefern könnten. Teilweise bessere als so manch altgedienter... Und das diese Personen durch diese Qualifikationshürde ausgeschlossen werden ist tatschlich schade. Aber es gibt leider keine Ideale Lösung und man wird immer irgendwelche Kompromisse eingehen müssen. Und da ist es mir tausend mal lieber das einige etwas mehr Anstrengungen Unternehmen müssen als das plötzlich jeder Laie einen einen scheinbar ordentlichen Handwerksbetrieb aufmachen darf und an Elektroinstallationen oder Gasleitungen herumwerkeln darf. Zumal es den Betroffenen ja freisteht entweder die Meisterprüfung abzulegen oder eine der Alternativen zu nutzen. So kann man z.b. in vielen Bundesländern die Prüfung zum staatlich geprüften Techniker auch als Externenprüfung ohne vorherigen Schulbesuch ablegen und hat dann alle Rechte. Auch ist fpr die Meisterprüfung der (teure) Besuch der Meisterschule m.W. nicht zwingend. Wenn also jemand der Meinung ist das er alles notwendige weiß spricht doch nichts dagegen sich für eine der beiden Optionen anzumelden, die Prüfung zu schreiben und dann ganz normal den Eintrag in die Handwerksrolle zu beantragen. Gruß Carsten
Mann, mann... Während hier wochenlang das Für & Wider durchgekaut wurde, hat Ali aus dem Kietz sein ganzes Wohnviertel repariert! Old-Papa
>wie viel Platz die kleinen Imbisse und Restaurants vom >Gehsteig für sich beanspruchen Da du messerscharf erkannt hast, daß es sich um öffentliche Gehwege handelt, dürfte die gedankliche Weiterentwicklung dieses Feststellung, daß man den nicht mit Möbeln vollstellt eigentlich für fast jeden im Bereich des Denkbaren liegen.
Berliner schrieb im Beitrag #4881105: > > Der Ali verdient sein Leben aber auch zu mehr als 50% als Dönerverkäufer > oder Handyverticker und braucht daher wie wir vorher schon gelesen haben > keinen Meisterbrief und keine Ausbildung. Nö, die Butzen, die gesehen habe, lebten wohl ausschließlich von der "Reparatur" irgendwelcher Haushalts- und Elektronikgeräte. Beim zusehen konnte einem das Nackenhaar hochgehen, doch irgendwie scheint ihre Kundschaft zufrieden zu sein. Will sagen: Nicht lange palavern, einfach mal anfangen. Wenn zu mir Leute mit irgendwelchen Defektgeräten kommen (früher viele, heute wenige), dann stell ich keinen Antrag beim Gewerbeamt, ich greife zum Schraubenzieher und schau nach ;-) Und wenn der Möppel wieder funktioniert, wird er zusammengebaut wie ich ihn vorfand. Ob das nun alles den EU-Richtlinien oder weis der Geier welchen Vorschriften noch entsprach, werde ich nicht eroieren. Natürlich bin ich bemüht das Ganze so zu machen, dass es nach gesundem Menschenverstand sicher ist. Besser machen werde ich das Ding nur bei grobem Pfusch (kommt heutzutage häufiger vor) Und ja, danach kommt z.B. ne Pulle Roter oder auch mal ein bunter Schein rüber und... (empfehle Sie weiter...) So wie ich den TS verstanden habe, will er das ja auch nur als Kleingewerbe zum Nebenverdienst durchziehen. Dann soll er doch zeigen was er kann. Old-Papa
Michael B. schrieb: > Radio- und Fernseherreparatur gehört zum Elektrotechniker Wer repariert den heute noch Fernseher. Röhren gibt es doch auch kaum noch und an den gedruckten Schaltungen kann man auch nichts machen. Ich erinnere nur an die Folge "der Fernseher" von Ein Herz und eine Seele.
Zocker69 schrieb: > Wer repariert den heute noch Fernseher. Röhren gibt es doch auch kaum > noch und an den gedruckten Schaltungen kann man auch nichts machen. Man kann durchaus Elkos erneuern.
S. B. schrieb: >> Viel mehr aber auch nicht. > Deine Generation natürlich nicht mehr. Du auch nicht.
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