Online Beweissicherung

#4880374
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Beides & am besten noch Ausdrucken.
Halbwegs Gerichtsfest isses aber nur, wenn ein Notar währenddessen 
daneben sitzt.

Meistens reicht es aber, ohne stichfesten Beweis, den Richter davon zu 
überzeugen, dass die Webseite damals so aussah, und du dich nicht gut 
genug mit Computern auskennst, um das zu türken. Dafür reicht deine 
Hardcopy.
#4880423
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Da sämtliche Beweise die du selber sicherst auch von dir manipuliert 
werden könnten, würde ich diese Aufgabe eher einem Anwalt, dem Gericht 
oder der Polizei überlassen.

Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein Ausdruck o.Ä. als 
Beweismittel zugelassen wird.
#4882290
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Ein vertrauenswürdiger Zeuge bringt IMHO mehr als ein Foto, Screenshot 
oder Video.

Schließlich gibt es dank Photoshop u. Co. Fotos von Menschen mit drei 
Händen und dank digitaler Tricktechnik (auch für Hobbyfilmer) 
beispielsweise Videos von Looping fahrenden Schnellzügen. Die 
Authentizität von Medien zu prüfen ist eine aufwendige Angelegenheit.

Ein Zeuge kann natürlich auch lügen, bis sich die Balken biegen, aber 
dem ist leichter auf den Zahn zu fühlen. Ermittler und Richter haben da 
ihre Erfahrungen...

Und dann gibt's IMHO große Unterschiede zwischen Zivil- und Strafrecht. 
Im Zivilrecht sind auch Anscheinsbeweise recht hilfreich, z.B. ein 
ordentlich abgelegter Brief an den Verfahrensgegner, auch wenn dessen 
Versand und die Zustellung an den Empfänger gar nicht nachgewiesen 
werden kann. Im Strafrecht liegen die Messlatten höher.

Und dann muss man noch Vorsicht walten lassen bei der privaten 
Beweissicherung, wenn es um illegale Inhalte geht. Wer mit einem auf 
Datenträger gesicherten Kinderp*rno oder einem Hakenkreuz bei der 
Polizei auftaucht, kann sich ganz schnell selbst unangenehmen Fragen 
ausgesetzt sehen. Wenn schon der bloße Besitz strafbar ist und man auch 
als Anzeigender oder Zeuge im Besitz verbotenen Materials ist, dann ist 
das problematisch. In solchen Fällen überlässt man die Beweissicherung 
vielleicht besser den Behörden...
#4882697
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Max K. schrieb:
> mir stellt sich die Frage wie ich eine Website mit Bildern drauf
> gerichtsfest speichern muss? Screenshot,Website per speichern unter,
> muss ich sonstwas beachten?

Um was gehts denn überhaupt?
Willst du etwas nachweisen, um beispielsweise jemanden zu verklagen?
Oder willst du dich selbst schützen?

Im Endeffekts läufts darauf hinaus, dass dich ein Anwalt beraten sollte.

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