Hallo Forum, mir stellt sich die Frage wie ich eine Website mit Bildern drauf gerichtsfest speichern muss? Screenshot,Website per speichern unter, muss ich sonstwas beachten? Vielen Dank
Beides & am besten noch Ausdrucken. Halbwegs Gerichtsfest isses aber nur, wenn ein Notar währenddessen daneben sitzt. Meistens reicht es aber, ohne stichfesten Beweis, den Richter davon zu überzeugen, dass die Webseite damals so aussah, und du dich nicht gut genug mit Computern auskennst, um das zu türken. Dafür reicht deine Hardcopy.
Ausdrucken mit Datum Uhrzeit, Richter haben gerne Papier bei allen anderen Sachen wird es schwer nachzuweisen das du es nicht zwischenzeitlich verändert hast.
Gibt es eigentlich noch Zeitstempeldienste, die eine Datei mit einem Zeitstempel versehen und signieren?
Da sämtliche Beweise die du selber sicherst auch von dir manipuliert werden könnten, würde ich diese Aufgabe eher einem Anwalt, dem Gericht oder der Polizei überlassen. Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein Ausdruck o.Ä. als Beweismittel zugelassen wird.
Holger L. schrieb: > Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das ein Ausdruck o.Ä. als > Beweismittel zugelassen wird. Wenn Aussage gegen Aussage steht, kann so ein Ausdruck das Zünglein an der Waage sein, das entscheidet, wem der Richter glaubt.
Ich würde Freunden und Bekannten den Link schicken und sie bitten, davon einen Screenshot anzufertigen/auszudrucken. Vorteile: 1.) Manipulation Deinerseits ziemlich ausgeschlossen 2.) Zeugen ohne Ende 3.) im Gegensatz zum Notar: billich ;-)
Oder statt einem Screenshot, einen Screencast und/oder dich per Video dabei aufnehmen wie du die Seite aufrufst. Smartphone sei Dank nur eine Sache von ein paar Minuten.
Oliver S. schrieb: > Auf archive.org verweisen, sofern die Seite dort archiviert wurde. Man kann das dort auslösen! Einfach die Seite unten rechts eingeben und sie wird sie gecanned!
Ein vertrauenswürdiger Zeuge bringt IMHO mehr als ein Foto, Screenshot oder Video. Schließlich gibt es dank Photoshop u. Co. Fotos von Menschen mit drei Händen und dank digitaler Tricktechnik (auch für Hobbyfilmer) beispielsweise Videos von Looping fahrenden Schnellzügen. Die Authentizität von Medien zu prüfen ist eine aufwendige Angelegenheit. Ein Zeuge kann natürlich auch lügen, bis sich die Balken biegen, aber dem ist leichter auf den Zahn zu fühlen. Ermittler und Richter haben da ihre Erfahrungen... Und dann gibt's IMHO große Unterschiede zwischen Zivil- und Strafrecht. Im Zivilrecht sind auch Anscheinsbeweise recht hilfreich, z.B. ein ordentlich abgelegter Brief an den Verfahrensgegner, auch wenn dessen Versand und die Zustellung an den Empfänger gar nicht nachgewiesen werden kann. Im Strafrecht liegen die Messlatten höher. Und dann muss man noch Vorsicht walten lassen bei der privaten Beweissicherung, wenn es um illegale Inhalte geht. Wer mit einem auf Datenträger gesicherten Kinderp*rno oder einem Hakenkreuz bei der Polizei auftaucht, kann sich ganz schnell selbst unangenehmen Fragen ausgesetzt sehen. Wenn schon der bloße Besitz strafbar ist und man auch als Anzeigender oder Zeuge im Besitz verbotenen Materials ist, dann ist das problematisch. In solchen Fällen überlässt man die Beweissicherung vielleicht besser den Behörden...
Max K. schrieb: > mir stellt sich die Frage wie ich eine Website mit Bildern drauf > gerichtsfest speichern muss? Screenshot,Website per speichern unter, > muss ich sonstwas beachten? Um was gehts denn überhaupt? Willst du etwas nachweisen, um beispielsweise jemanden zu verklagen? Oder willst du dich selbst schützen? Im Endeffekts läufts darauf hinaus, dass dich ein Anwalt beraten sollte.
Eine neue Möglichkeit, genutzt vor Kurzem durch einen Bekannten: Er hat einen Shot beim WEBARCHIVE.ORG gemacht. Diese Seite speichtert die Seite tagesgenau und für jeden aufrufbar.
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