Abend. Wenn ich etwas von einem Onlineshop bestelle und von meinen Widerrufsrecht gebrauch machen will und folgendes schreibe: "Das Gerät hat diesen und diesen Sachmangel. Ich möchte das Gerät zurückgeben, und gerne ein neues Gerät haben. Wie sollen wir das abwickeln?" Ist das dann ein Widerruf oder nicht? Grüße Voltist
Das ist kein Widerruf, sondern ein Wunsch auf Austausch, da Du ein "neues Gerät" haben möchtest.
Das übliche Widerrufsrecht binnen 14 Tagen benötigt keine Begründung und bedeutet "Geld zurück". Bei Sachmangel landest du bei der gesetzlichen Gewährleistung.
Kann ich dann wählen zwischen Reparatur oder Neulieferung? Muss ich Fristen setzen bei dem einen oder anderen?
Wenn ein Sachmangel vorliegt, handelt es sich nicht um einen Widerruf sondern um eine Reklamation.
Volt I. schrieb: > Kann ich dann wählen zwischen Reparatur oder Neulieferung? Bei Gewährleistung nicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung#Das_deutsche_Gew.C3.A4hrleistungsrecht
Volt I. schrieb: > Kann ich dann wählen zwischen Reparatur oder Neulieferung? Nein, der Verkäufer darf reparieren.
A. K. schrieb: >> Kann ich dann wählen zwischen Reparatur oder Neulieferung? > > Bei Gewährleistung nicht. Bzw. nicht so pauschal. Hängt vom Einzelfall ab. Du kriegst kein neues Auto, bloss weil der Blinker hakt. In anderen Fällen kann man das mittlerweile.
Hallo, bei Produktmängeln hat der Verkäufer das Recht, zweimal "nachzuarbeiten" bzw. zu reparieren oder auszutauschen, bevor das Geld zurückerstattet werden werden muss. Also reklamiere das Teil beim dem Onlinehändler. Die 14 Tage Rückgaberecht hättest du sonst einfach so in Anspruch nehmen können, ohne dem Händler von irgendwelchen Mängeln zu erzählen. Gruß Migelchen
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