Forum: Haus & Smart Home Welche Leitung für LED-Fluter im Außenbereich?


von Jürgen S. (juergenc)


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Hallo zusammen !

Ich möchte 6 LED-Fluter zu je 50 Watt unter einem Dach anbringen und 
zwar jeweils einen an jedem Giebel unter dem Dachüberstand und jeweils 
zwei an den Längsseiten unter der Traufe. Der Umfang des Hauses ist 
maximal 40 m.

In Frage kommen folgende Leitungen:

- Ölflex 440 P 3G0,75 (53g/m, 6,5mm)
- NYM-J 3x1,5    (120g/m, 8,4mm)
- NYY-J 3x1,5re (223g/m, 12mm)

Irgendwo heißt es, für die feste Installation seien 1,5mm² Querschnitt 
vorgeschrieben. Das Ölflex ist aber für 500 V zugelassen, weshalb sollte 
ich es nicht verwenden, zumal ich ja vorsichtshalber eine 
2-Ampere-Sicherung einbauen könnte.

Das NYM-J darf nicht direkt in der Sonne liegen. Die Giebel zeigen nach 
Süden und nach Norden. Die Frage wäre, ob das reicht, wenn das Kabel 
direkt unter dem Dach geführt wird.

Das NYY-J ist furchtbar schwer und auffällig. Meiner Ansicht nach 
besteht hier ein erheblich größeres Risiko, dass das Kabel "runter" 
kommt.

Was meint Ihr zu dem Thema?

Und welche Dosen und Klemmen würdet Ihr nehmen. Soll ich überhaupt Dosen 
nehmen? Denn wenn einmal Wasser in einer Dose ist, kommt es nie wieder 
raus. Die Fluter haben feindrähtige Leiter, an die ich Aderendhülsen 
crimpen kann.

Danke für alle Tipps!

Jürgen

: Bearbeitet durch User
von Michael B. (laberkopp)


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Jürgen S. schrieb:
> Was meint Ihr zu dem Thema?

Bei so laienhaften Fragen weiss man, warum feste Elektroinstallationen 
gesetzlich nur durch den Fachmann gemacht werden dürfen.

Der würde wohl NYM in Schutzrohr verlegen.

von Jürgen S. (juergenc)


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Michael B. schrieb:
> Der würde wohl NYM in Schutzrohr verlegen.

Wozu ein Schutzrohr unter der Traufe, wenn dort keine direkte 
Sonneneinstrahlung hingelangen kann? (Bitte keine weiteren solch 
laienhaften Antworten.)

von Der Andere (Gast)


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Der Fachmann hat bei uns haufenweise NYM offen an der Südfront des 
Hauses verlegt. Gut das ist schon einige Jahrzehnte her, trotzdem war 
auch damals schon bekannt daß man NYM nicht der Sonne aussetzen soll.
Ich darf die Installation (den Pfusch) eigentlich nicht ändern, da ich 
ja nicht im Installateursverzeichnis stehe.

Die Schildbürger sind überall.

Jürgen S. schrieb:
> Wozu ein Schutzrohr unter der Traufe,

Warum kein Schutzrohr. Das bietet auch mechanischen Schutz und kostet 
als starres PVC Schutzrohr M20 weniger als 1€/m. Lässt sich auch viel 
besser befestigen als nur die NYM Leitung.

von Peter II (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Ich darf die Installation (den Pfusch) eigentlich nicht ändern, da ich
> ja nicht im Installateursverzeichnis stehe.

du musst nur im Installateursverzeichnis wenn du am Zähler oder davor 
arbeiten machst. Nach dem Zähler darf jeder Elektriker arbeiten.

von Der Andere (Gast)


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Peter II schrieb:
> Nach dem Zähler darf jeder Elektriker arbeiten.

Muss dich enttäuschen, bin ich nicht. Habe 'nur' vor vielen Jahren ein 
Diplom in E-Technik gemacht.

von --- (Gast)


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Ich würde NYM 3x1,5 im Kabelkanal verlegen, bei jedem Strahler eine 
A-Box und zum Anschließen der Strahler H07RN-F 3x0,75 - 3x1,5 je nach 
dem was in die Einführung passt. Manche haben auch schon ein 
Anschlusskabel dran.

von Jürgen S. (juergenc)


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Der Andere schrieb:
> Warum kein Schutzrohr.

Weil sich Feuchtigkeit drinnen sammeln kann und weil PVC-Rohr 
wahrscheinlich weniger UV-beständig ist als das PUR des Ölflex. Und weil 
es einen ziemlichen Aufwand erfordert, 40m Schutzrohr sicher 
anzubringen. Wenn überhaupt, dann nur am Giebel der Südseite.

Ich fände es vernünftig, wenn in der Hausinstallation 1,5mm² als 
Mindestquerschnitt vorgeschrieben ist. Der typische Anwendungfall ist ja 
der Anschluss von Steckdosen und Lampen, deren Strombedarf bei Verlegung 
der Kabel noch gar nicht bekannt ist.

Wenn ich aber bestimmte Geräte anschließe, kann es sein, dass diese 
Vorschriften über 1,5mm² Mindestquerschnitt überhaupt nicht einschlägig 
sind.

Die Vorschriften, die es Laien verbieten Elektroinstallationen 
vorzunehmen, betreffen nur die gewerbsmäßige Ausübung. Privat darfst Du 
in Deinem Haus machen was Du willst. Wenn was passiert, käme fahrlässige 
Körperverletzung oder fahrlässige Tötung in Frage. Die Tatsache, dass 
jemand ohne Elektroinstallateur oder Elektriker zu sein, an seiner 
Hausinstallation Änderungen vornimmt, ist für sich nicht fahrlässig.

von Der Andere (Gast)


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Jürgen S. schrieb:
> Die Tatsache, dass
> jemand ohne Elektroinstallateur oder Elektriker zu sein, an seiner
> Hausinstallation Änderungen vornimmt, ist für sich nicht fahrlässig.

Dachte ich auch mal, aber schreiben die TABs der Versorger das nicht 
teilweise vor, bzw gab es da nicht eine Änderung bzgl. Nachweis der 
Kenntnisse etc.
Es gab hier vor kurzem gerade ein Thread dazu, ich finde ihn jetzt nicht 
auf Anhieb.
Egal, wenn ich sehe was da von "Fachleuten" (nicht allen!) an Pfusch 
gemacht wird, dann mach ichs lieber selbst.

von Jürgen S. (juergenc)


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--- schrieb:
> bei jedem Strahler eine A-Box

Welche möglichst kleine Abox IP65 für Kabel mit 5 bis 10 mm
Durchmesser empfiehlst Du?

Und welche Klemmen? Ich habe keinen Bock mehr auf Lüsterklemmen.

Der Andere schrieb:
> aber schreiben die TABs der Versorger das nicht teilweise vor,

Da gibt es rechtliche Grenzen. Die können Dir auch nicht vorschreiben, 
was Du zum Frühstück isst. Solange Du eine vernünftige Hauptsicherung 
hast, die eine Beschädigung der Versorgungskabel des Energieversorgers 
verhindert, ist alles andere außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des 
Energieversorgers.

von SR (Gast)


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Jürgen S. schrieb:
> Da gibt es rechtliche Grenzen. Die können Dir auch nicht vorschreiben,
> was Du zum Frühstück isst. Solange Du eine vernünftige Hauptsicherung
> hast, die eine Beschädigung der Versorgungskabel des Energieversorgers
> verhindert, ist alles andere außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des
> Energieversorgers.

Du hast ganz viel nicht verstanden.

von Der Andere (Gast)


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SR schrieb:
> Du hast ganz viel nicht verstanden.

Wenn du mehr verstanden hast, dann kläre auf am besten mit 
Belegen/Quellen. Aber nur den dummen Spruch hinrotzen bringt niemand 
weiter und zeigt dich in ganz schlechtem Licht!

von Jürgen S. (juergenc)


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Einschlägig ist die

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen 
Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung 
(Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)

Darin heißt es in § 20:

"Der Netzbetreiber ist berechtigt, in Form von Technischen 
Anschlussbedingungen weitere technische Anforderungen an den 
Netzanschluss und andere Anlagenteile sowie an den Betrieb der Anlage 
einschließlich der Eigenanlage festzulegen, soweit dies aus Gründen der 
sicheren und störungsfreien Versorgung, insbesondere im Hinblick auf die 
Erfordernisse des Verteilernetzes, notwendig ist."

Der Netzbetreiber darf in TABs also nur "technische Anforderungen" 
festlegen und keine personellen Anforderungen. So jedenfalls würden das 
meiner Ansicht nach die Gerichte sehen.

Für den Hausgebrauch heißt das: Solange Du nur Deine Bude abfackelst 
oder Dich und Deine Verwandtschaft umbringst und nicht die Hauptleitung 
kurzschließt, ist für den Netzbetreiber alles in Ordnung.

von Michael B. (laberkopp)


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Jürgen S. schrieb:
> Die Vorschriften, die es Laien verbieten Elektroinstallationen
> vorzunehmen, betreffen nur die gewerbsmäßige Ausübung.

Nope.

Jürgen S. schrieb:
> Darin heißt es in § 20:

Lies halt auch den Rest.

von Markus (Gast)


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Jürgen S. schrieb:
> soweit dies aus Gründen der sicheren und störungsfreien Versorgung,
> insbesondere im Hinblick auf die Erfordernisse des Verteilernetzes,
> notwendig ist."

Und das nur wenn du das Netz versaust z.b mit einem 15kw Drehstrommotor 
;)

Jürgen S. schrieb:
> Und welche Klemmen? Ich habe keinen Bock mehr auf Lüsterklemmen

Eine ganz elegante Lösung: Hutschiene mit Wago Reihenklemmen TopJob 
http://www.wago.de/produkte/produktkatalog/reihenklemmensysteme/reihenklemmen-topjob-s/uebersicht/index.jsp

Als Kabeldurchführung empfehle ich Agro Stoofbuchsen 
http://www.agro.ch/catalogue/catalogue.do?oid=2605885A88BEB9089E72BFB278CBEBEE&act=showIO

Ist nur ein bischen preislich teurer

von --- (Gast)


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Jürgen S. schrieb:
> Welche möglichst kleine Abox IP65 für Kabel mit 5 bis 10 mm
> Durchmesser empfiehlst Du?
>
> Und welche Klemmen? Ich habe keinen Bock mehr auf Lüsterklemmen.

https://www.spelsberg.de/produkt/p/abox-m-025-l-verbindungsdose/an/80790701/cHash/2a84d37d1da16852f8cce60cfcd443d8/

Die gibts auch in weiß.

http://www.wago.de/produkte/produktkatalog/verbindungsklemmen/installationsklemmen/compact-verbindungsklemmen-alle-leiterarten-serie-221/index.jsp

von Harald W. (wilhelms)


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Der Andere schrieb:

>> Nach dem Zähler darf jeder Elektriker arbeiten.
>
> Muss dich enttäuschen, bin ich nicht. Habe 'nur' vor vielen Jahren ein
> Diplom in E-Technik gemacht.

M.W. bist Du dann definitionsgemäß eine sog. "Elektrofachkraft".

von Jürgen S. (juergenc)


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: Bearbeitet durch User
von oszi40 (Gast)


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--- schrieb:
> NYM 3x1,5 im Kabelkanal verlegen, bei jedem Strahler eine
> A-Box und zum Anschließen der Strahler

Wäre evtl. variabler, da wir bis bisher noch nicht wissen, ob er alle 
Lampen zusammen oder jede einzeln anschließen/schalten möchte. Ich würde 
jedenfalls nicht alle an eine Sicherung/FI hängen, schon um im Störfall 
(Einbrecher) nicht ganz im Finstern zu stehen.

von Jürgen S. (juergenc)


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Ich werde die Lampen wohl in Gruppen (vielleicht 2 x 3) zusammenfassen, 
so dass ich möglichst wenig Kabel im Außenbereich verlegen muss.

Um nochmal auf die wesentlichen Punkte zu kommen:

1. Es scheint kein Argument gegen Ölflex 440 P 3G0,75 zu geben.

2. Verbindungsdosen mit einem Dichtbereich von 5 - 10 mm für den 
Außenbereich fehlen mir noch.

Danke für alle Tipps !

Jürgen

von Jürgen S. (juergenc)


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--- schrieb:
> bei jedem Strahler eine A-Box

Ich weiß jetzt, dass die Abox-i 025 AB-L für mich geeignet ist:

- witterungsbeständig, weil aus Polycarbonat
- mit Einführungsmembran für Kabel 2 - 16 mm (IP65)
- mit Außenbefestigung (kein Risiko, dass Wasser von den Schrauben 
kommt)
- Kabelverschraubung optional

Ich werde nun folgendes Material verwenden:

- Ölflex 440 P 3G0,75
- Spelsberg Abox-i 025 AB-L
- Wago 221-412 bzw. 221-413

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