Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gewerbe als Steuersparmodell


von Tom W. (Gast)


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Wer von euch hat nebenher noch ein Gewerbe? Ich überlege, 
Programmierdienstleistungen anzubieten, weil es da vereinzelt Bedarf 
gibt. Um es von meinem Job abzugrenzen, läuft es als Gewerbe. Erlaubnis 
vom AG ist gegeben.

Der Umsatz wird sich im Jahr auf sicher kaum mehr, als 10.000 belaufen, 
wahrscheinlich eher weniger und in diesem Jahr sowieso. Es wird nämlich 
in erster Linie ein Auftraggeber sein.

Die Frage ist, was man da absetzen kann. Macht es Sinn, einen 
Geschäftswagen zu kaufen und den einzusetzen? Kann Ich ein Oszilloskop 
und andere Ausstattung dafür kaufen und absetzen?

Was ist mit einem Arbeitsraum oder einem Büro, Telefon und Internet?

Oder rechnet das FA mir das dann doch privat, weil ich zu 90% 
Angestellter bin?

von michael_ (Gast)


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Thomas W. schrieb:
> Es wird nämlich
> in erster Linie ein Auftraggeber sein.

Scheinselbststädigkeit wird bestraft.

von Steuerberater (Gast)


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Für solche Fragen wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater. 
Da werden sie geholfen.

von Reinhold E. (reinhold_by)


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Solange du im Mittel (über mehrere Jahre betrachtet) Gewinn machst, ist 
das fürs Finanzamt kein Problem. Ärger machen die nur wenn du öffter 
hintereinander Miese machst. Also alles wirklich benötigte ist 
abschreibbar, aber es sollte nicht übertrieben werden. Bei 10000 Euro 
Umsatz dürfte also ein eigener Wagen nicht sinnvoll sein. Insbesondere 
dann Rundfunkgebühr fürs Fahrzeug dazukommt (Betriebssitz usw.). Überleg 
dir auch die nötigen Aufwände (Umsatzsteuererklärung, Gewinnermittlung) 
ob du die selsber machst oder einen Steuerberater beauftragst, der 
wieder Geld kostet.
Tendentiell ist es in Deutschland eher nicht rentabel als Kleingewerbe 
aktiv zu sein.

Wenn du es aber machen willst, denk immer dran: Dein Hauptarbeitsplatz 
geht vor, davon wirst du später Rente kriegen, nicht von dem 
hobbymässigen Gewerbe.

Trotzdem viel Erfolg damit!

von michael_ (Gast)


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Thomas W. schrieb:
> er Umsatz wird sich im Jahr auf sicher kaum mehr, als 10.000 belaufen,

Und wie hoch ist dein Gewinn? Bei 30%?

Thomas W. schrieb:
> Macht es Sinn, einen
> Geschäftswagen zu kaufen und den einzusetzen?

Haha, bei diesem Umsatz!

von Kolja L. (kolja82)


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Wenn du es nachvollziehbar dem Finanzamt belegen kannst,
kannst du es geltend machen.

von Georg M. (g_m)


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Reinhold E. schrieb:
> ... oder einen Steuerberater beauftragst, der wieder Geld kostet.

Steuerberatungskosten absetzbar:

http://www.finanztip.de/steuerberatungskosten/

von michael_ (Gast)


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Klar!
Aber man muß auch erst mal Steuer bezahlen, bevor man was zurückkriegt.
Schätzen wir mal Gewinn 3T EUR.
Wie hoch ist die Steuer? - 300 EUR ?
Was kostet 1h beim Steuerberater ???

Der TO braucht doch nur mal einen Geschäftsplan zu machen.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Thomas W. schrieb:
> Um es von meinem Job abzugrenzen, läuft es als Gewerbe.

Wenn Du die formale Qualifikation ((Fach-)Hochschulabschluss) besitzt, 
kannst Du die Tätigkeit auch auf freiberuflicher Basis ausüben. Dann 
bist Du genauso ein Unternehmer wie ein Gewerbetreibender, jedoch ohne 
Gewerbesteuer zahlen und Pflichtmitglied bei der IHK werden zu müssen.

> Es wird nämlich in erster Linie ein Auftraggeber sein.

Sofern Du keine anderen formalen Kriterien, z.B. eigene Geschäftsräume 
oder sozialversicherungspflichtige Angestellte, erfüllst, könnte es 
irgendwann als Scheinselbständigkeit eingestuft werden. Man beachte, 
dass es hierbei drei verschiedene Bereiche gibt: steuerrechtlich, 
sozialversicherungsrechtlich, arbeitsrechlich. Man kann z.B. von der 
Sozialversicherung als scheinselbständig eingestuft werden, nicht jedoch 
vom Finanzamt.

> Die Frage ist, was man da absetzen kann. Macht es Sinn, einen
> Geschäftswagen zu kaufen und den einzusetzen?

Der Erwerb eines Geschäftswagens ist nur bei Neufahrzeugen sinnvoll, da 
man für die Privatnutzung monatlich 1% des Listenneupreises als 
geldwerten Vorteil versteuern muss. Bei der Berechnung spielt der 
tatsächlich Anschaffungspreis überhaupt keine Rolle. Alternativ könntest 
Du ein Fahrtenbuch führen, was aber natürlich ungleich lästiger ist. In 
den meisten Fällen ist es daher sinnvoller, ein Privatfahrzeug zu 
betreiben und die geschäftliche Nutzung gesondert geltend zu machen. 
Üblicherweise werden ca. 5.000km/a ohne explizite Nachweise anerkannt, 
zumindest bei einer Vollzeittätigkeit als Selbstständiger.

Ein anderer Punkt ist die Bonität: als kleiner Selbstständiger wird man 
von Banken unterhalb von Sozialhilfeempfängern eingestuft. Sacheinlagen, 
insbesondere Autos, werden nur äußerst selten als Sicherheiten 
anerkannt. Bezahlst Du den Firmenwagen aus der privaten Tasche, besteht 
eine Verbindlichkeit des Unternehmens, die ggf. die Bonität 
verschlechtert.

> Kann Ich ein Oszilloskop und andere Ausstattung dafür kaufen und
> absetzen?

Ja, natürlich.

> Was ist mit einem Arbeitsraum oder einem Büro, Telefon und Internet?

Ja, auch ein Arbeitszimmer kann man geltend machen, sollte aber damit 
rechnen, dass ein Kontrolleur unangemeldet auf der Matte steht. Man muss 
peinlich genau darauf achten, keine privaten Gegenstände im 
Arbeitszimmer zu lagern. Man darf dort allerdings private Gegenstände 
für berufliche Zwecke nutzen, z.B. Büromöbel. Die berufliche Nutzung 
muss aber klar erkennbar sein. Eine Freundin wollte in ihrem 
Arbeitszimmer ein Bild aufhängen und hatte dieses dort schon auf den 
Fußboden gestellt. Wie es bei Provisorien so ist, stand es dort über 
längere Zeit. Dann erfolgte bei ihr eine unangemeldete Kontrolle, bei 
der der Finanzbeamte dieses Bild als privaten Gegenstand ansah. Hätte 
sie das Bild stattdessen aufgehängt, wäre es trotz Privateigentums als 
zulässige Büroausstattung anerkannt worden.

> Oder rechnet das FA mir das dann doch privat, weil ich zu 90%
> Angestellter bin?

Solange Du mit Deiner Tätigkeit Gewinne machst, ist es dem Finanzamt 
egal, da die Gewinnerzielungsabsicht angenommen wird. Im Falle von 
Verlusten gibt es eine große rechtliche Grauzone. Es ist ja auch für 
einen Unternehmer aus steuerrechtlicher Sicht nicht verboten, 
langfristig nur Verluste zu machen und immer wieder privates Geld 
nachzuschießen. Gibt es aber Anzeichen dafür, dass das ganze nur als 
Steuersparmodell genutzt werden soll, geht die Sache gewaltig nach 
hinten los, d.h. sämtliche Steuererstattungen werden rückwirkend 
zurückgezogen und eingefordert.

Noch ein weiterer Punkt ist die Krankenversicherung. Dieser sollte man 
die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit unbedingt melden, denn 
ansonsten besteht eventuell kein Versicherungsschutz. Da hat nämlich 
schon so mancher Student, der zum Spaß nebenher ein Gewerbe angemeldet 
hat, seine böse Überraschung erlebt. Solange die KK keine hohen Ausgaben 
hat, bezahlt sie auch munter jegliche Heilbehandlung. Im Falle sehr 
teurer anstehender Behandlungen, insbesondere bei chronischen 
Erkrankungen, überprüft sie dann, ob derjenige überhaupt versichert ist. 
Falsche oder unvollständige Informationen über den ausgeübten Beruf sind 
dann der Grund schlechthin, mit denen die KK das 
Versicherungsverhältnis anfechten kann. Zudem hat man ggf. noch eine 
fette Klage wegen Versicherungsbetruges an der Backe.

von Mikro 7. (mikro77)


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Thomas W. schrieb:
> Wer von euch hat nebenher noch ein Gewerbe? Ich überlege...

Das Thema hat eine gewisse Grundkomplexität an die du nicht vobei 
kommst. Glücklicherweise gibt es viele (professionelle) Seiten im 
Internet. Da kann man sich einlesen, z.B.: 
https://www.gruenderlexikon.de/checkliste/informieren/gruendungsstrategie/nebengewerbe 
Und dann nochmal gezielt nachfragen.

von Frickelman (Gast)


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Steuerberater schrieb:
> Für solche Fragen wende dich an dein Finanzamt oder einen
> Steuerberater.
> Da werden sie geholfen.

Da werden Sie gemolken.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Andreas S. schrieb:
<viel Richtiges>

> Der Erwerb eines Geschäftswagens ist nur bei Neufahrzeugen sinnvoll, da
> man für die Privatnutzung monatlich 1% des Listenneupreises als
> geldwerten Vorteil versteuern muss. Bei der Berechnung spielt der
> tatsächlich Anschaffungspreis überhaupt keine Rolle.

Hmmm, genau deswegen lohnt es sich mMn bei Neuwagen nicht.
Denn da zahlt man viel Geld und hat praktisch keine Ausgaben 
(Reparaturen).

Am besten holt man sich dann eine alte, zuverlässige Karre mit niedrigem 
Bruttolistenpreis. Entsprechend wenig muss man monatlich als Eigenanteil 
ansetzen, kann aber alles Anfallende zu 100% steuerlich geltend machen 
(und natürlich Vorsteuer ziehen :-)

> Alternativ könntest
> Du ein Fahrtenbuch führen, was aber natürlich ungleich lästiger ist.

Ja, sehr ätzend. Gerade bei vielen kleinen Fahrten ist das nervig.
Ich würde auch dazu raten:

> den meisten Fällen ist es daher sinnvoller, ein Privatfahrzeug zu
> betreiben und die geschäftliche Nutzung gesondert geltend zu machen.
> Üblicherweise werden ca. 5.000km/a ohne explizite Nachweise anerkannt,
> zumindest bei einer Vollzeittätigkeit als Selbstständiger.

Frickelman schrieb:
> Steuerberater schrieb:
>> Für solche Fragen wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.
>> Da werden sie geholfen.
>
> Da werden Sie gemolken.

Nicht unbedingt. Unsere IHK bietet so etwas an:

https://www.ihk-koblenz.de/unternehmensgruendung/unternehmensgruendung

Und vor allem so etwas dürfte für den TO interessant sein:

https://www.ihk-koblenz.de/unternehmensgruendung/downloads/Veranstaltungen/Steuerberatersprechtage

Dasselbe gibt es auch für Rechts-/Patentanwälte.
Einfach mal bei der örtlichen IHK nachfragen, und wenn sie es nicht 
machen: "Die IHK Koblenz bietet das aber an, wieso Sie nicht?" ;-)

: Bearbeitet durch Moderator
von Jonny (Gast)


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Thomas W. schrieb:
> Wer von euch hat nebenher noch ein Gewerbe? Ich überlege,
> Programmierdienstleistungen anzubieten, weil es da vereinzelt Bedarf
> gibt. Um es von meinem Job abzugrenzen, läuft es als Gewerbe. Erlaubnis
> vom AG ist gegeben.
>
> Der Umsatz wird sich im Jahr auf sicher kaum mehr, als 10.000 belaufen,


Was ist das für ein Gewerbe?

von Mikro 7. (mikro77)


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Chris D. schrieb:
> Am besten holt man sich dann eine alte, zuverlässige Karre mit niedrigem
> Bruttolistenpreis. Entsprechend wenig muss man monatlich als Eigenanteil
> ansetzen, kann aber alles Anfallende zu 100% steuerlich geltend machen
> (und natürlich Vorsteuer ziehen :-)

Ob neu (mit kaum lf. Kosten, hoher Abschreibung) oder alt (mit hohen lf. 
Kosten, niedriger Abschreibung): Die jährlichen Kosten sind wichtig, die 
er ja selbst zahlen muss (auch wenn er sie absetzt).

So oder so müssen bei 1% im eigenen Gewerbe mindestens 50% betriebliche 
Nutzung nachgewiesen werden. Die Alternative ist Privat KFZ und 30ct/Km 
(formlos, nur betriebliche Fahrten, ohne die hohen Anforderungen an ein 
Fahrtenbuch).

Was wird voraussichtlich überhaupt an Steuern gezahlt aus der 
nebenberuflichen Tätigkeit?

Das und alles andere kann man natürlich hier ausdiskutieren (oder man 
guckt es sich auf den einschlägigen Seiten an).

von heavybyte (Gast)


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Hier wurde sehrviel Unsinn behauptet.

Ichselbst habe über mehr als 20 Jahre nebenberuflich ein Gewerbe 
betrieben.
Ob nur ein oder mehrere Auftraggeber interessiert dabei überhauptnicht.
Der Begriff Scheinselbständigkeit greift nur, wenn das Gewerbe die 
Haupteinnahmequelle ist und wegen der Selbständigkeit keine 
Sozialabgaben abgeführt werden. Das ist bei Nebenerwerb nicht der Fall.

Zur Umsatzhöhe: Freiberufler oder Selbstständige mit nur geringen 
Umsätzen, können sich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Die 
Kleinunternehmerregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn der 
Umsatz den Betrag von 17.500 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht 
überstiegen hat und den Betrag von 50.000 Euro im laufenden Jahr nicht 
übersteigen wird.

Als Existenzgründer muss man für das erste und die folgenden Jahre eine 
glaubhafte Schätzung der Einnahmen dem Finanzamt vorlegen. Überschreiten 
diese nach Schätzung den Betrag von 17.500 Euro, darf die 
Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen werden.

Wenn du ein Unternehmen nach der Kleinunternehmerregelung gemäß des §19 
des Umsatzsteuergesetzes führen möchtest, wird eine Vereinfachung bei 
der Umsatzsteuererhebung gewährt. Das heißt, es kann auf Umsatzsteuer 
bei der Rechnungserstellung verzichtet werden (Umsatzsteuerbefreiung). 
Allerdings gibt es dann auch nicht die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs. 
Hat man sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden, darf keine 
Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen erscheinen.

Weiters, Kosten eines PKW, Arbeitszimmer und ähnlichem können natürlich 
nur prozentual zum Umsatz abgesetzt werden.
Absetzen, heisst für den Betrag keine Steuern zahlen zu müssen. Wer also 
keine oder kaum Steuern zahlt, kann faktisch auch nichts absetzen.

Hast du dich nicht für die Umsatzsteuerbefreiung entschieden und bist 
somit Umsatzsteuerpflichtig, kannst du die Vorsteuer deiner 
Betriebsmittel direkt geltend machen. Aber Vorsicht, kaufst du ein 
Betriebsmittel ein und machst Vorsteuer geltend, kann dir ein 
Eigennutzungsanteil in Rechnung gestellt werden.

Hier wurde zwar schon etwas anderes geschrieben, aber das ist falsch: 
Als Gewerbetreibender bist du Zwangsmitglied in der Industrie und 
Handelskammer, welche dir Bundesland abhängig, einen 
Mindest-Mitgliedsbeitrag von (bei uns im Saarland) 100€ abknöpft.

Zu allem Überfluss musst du dann für PC und Auto auchnoch 
Rundfunkgebühren blechen.

Zuletzt musst du auchnoch fürs Finanzamt eine Buchführung bereit halten.

Wenn du wirklich nur kleine Umsätze machen willst, dann lohnt sich der 
ganze Bohei überhauptnicht. Da kommt nichts dabei heraus....ausser 
Ärger.

Gruss

von Cyborg (Gast)


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Thomas W. schrieb:
> Die Frage ist, was man da absetzen kann. Macht es Sinn, einen
> Geschäftswagen zu kaufen und den einzusetzen? Kann Ich ein Oszilloskop
> und andere Ausstattung dafür kaufen und absetzen?

Kommt natürlich drauf an, ob du den Wagen geschäftlich brauchst.
Private Nutzung wird dann anteilig berechnet, hilfsweise vom Amt
geschätzt. Ein Fahrtenbuch könnte das Amt vom Gegenteil überzeugen.
Freiberufler brauchen kein Scope, da die grundsätzlich nur künstlerisch,
oder wissenschaftlich tätig sein dürfen. Software schreiben soll für 
gewöhnlich dazu zählen. Bauteile (ausgenommen für den Computer)sind
dann aber passè. Ist eben nicht so leicht zu trennen.
Man hat aber die Freiheit das Amt vom Gegenteil zu überzeugen.
Kleinkram, wie Büromaterial kann im laufenden Jahr voll abgesetzt 
werden.
Investitionen werden auf eine voraussichtliche Nutzungsduaer (z.B. 5 
Jahre)abgeschrieben und anteilig abgesetzt. Verlustvortrag ist möglich.

> Was ist mit einem Arbeitsraum oder einem Büro, Telefon und Internet?

Anteilig oder auch vollständig möglich, aber wenn das Amt Zweifel hat 
verlangen die vielleicht eine Beweis durch Sonderprüfung oder eine 
Nachweisführung, z.B. den Einzelgesprächsnachweis welche Gespräche
Privat und welche Geschäftlich geführt wurden. Ansonsten wird das Amt
anteilig einfach schätzen.

> Oder rechnet das FA mir das dann doch privat, weil ich zu 90%
> Angestellter bin?

Gehalt und Gewerbeertrag muss du sowieso getrennt halten.
Deine private Lebensführung wird sich nicht steuermindernd auswirken,
es sei denn, du machst in deiner Steuererklärung Werbungskosten mit
Nachweis geltend. Irrtum vorbehalten.

von Bürovorsteher (Gast)


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> Gewerbe als Steuersparmodell

Auf welche krausen Ideen die Leute kurz vor Mitternacht so kommen.

Mein Erfahrungswert der letzten 20 Jahre: du wirst vom Finanzamt 
hemmungslos beklaut.

von Walter S. (avatar)


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michael_ schrieb:
> Schätzen wir mal Gewinn 3T EUR.
> Wie hoch ist die Steuer? - 300 EUR ?

also 10% Grenzsteuersatz, den möchte ich auch gern haben

von heavybyte (Gast)


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Cyborg schrieb:
> Gehalt und Gewerbeertrag muss du sowieso getrennt halten.

Muss man getrennt ausweisen, versteuert werden sie aber zusammen.
Der Spitzensteuersatz ist natürlich davon abhängig wie hoch die 
Einkünfte aus nichtselbständigem Erwerb sind. Mit anderen Worten, der 
Gewinn wird auf das schon erzielte Bruttoeinkommen aus 
nichtselbständiger Tätigkeit draufgesattelt und neu berechnet.

Ein Steuersparmodell ist das wahrlich nicht!

von (prx) A. K. (prx)


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heavybyte schrieb:
> Hier wurde zwar schon etwas anderes geschrieben, aber das ist falsch:
> Als Gewerbetreibender bist du Zwangsmitglied in der Industrie und
> Handelskammer,

Aber nicht als Freiberufler, und genau um diese Unterscheidung ging es. 
Der Verkauf von Programmen ist gewerblich, die Entwicklung von Lösungen 
für Auftraggeber kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen alternativ 
als freiberuflich eingestuft werden. Für diese Einstufung ist auch der 
Ausbildungsabschluss von Bedeutung. Letztlich muss man dies dem 
Finanzamt gegenüber glaubhaft machen. BTDT.

: Bearbeitet durch User
von heavybyte (Gast)


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von (prx) A. K. (prx)


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Was dort nicht steht: Auch Tätigkeiten ausserhalb der sogenannten 
Katalogberufe können als freiberuflich eingestuft werden, wenn man 
darlegen kann, dass sie dazu vergleichbar sind.

Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn man als studierter 
Informatiker für Arbeitgeber Lösungen entwickelt, die über eine simple 
von Auftraggeber fertig definierte Programmiertätigkeit hinaus gehen. 
Wenn also - simpel gesagt - eher Hirn- als Fingerarbeit gefragt ist, und 
das als vergleichbar zu einer traditionellen freiberuflichen 
Ingenieurstätigkeit dargestellt werden kann.

: Bearbeitet durch User
von heavybyte (Gast)


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Du hast da überhauptkeinen Spielraum für eigene Interpretationen, bist 
völlig dem Finanzamt ausgeliefert.....und ich kann dir sagen, die legen 
das sehr eng aus.

Ich kann da ein Lied davon singen, nichtnur aus eigener persönlicher 
Erfahrung, sondern auch derer meiner Frau, welche zunächst als 
Freiberufler durchgegangen war, dann aber später, konkret 5 Jahre 
später, die Freiberuflichkeit wieder versagt bekam.

Dann ist Nachzahlung angesagt!

Egal, hier in diesem konkreten Fall wurde nach einer Gewerbeanmeldung 
als Steuersparprogramm gefragt, das ist nun ausführlich behandelt.

von Solar (Gast)


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Hallo zusammen,

Dazu hätte ich auch eine Frage:
Wenn ich jeden Monat 1000€ Lohnsteuer zahle und mir nebenberuflich ein 
Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht aufbaue, dann kann ich die Ausgaben 
von der Steuer absetzen und bekomme dann teile meiner Lohnsteuer zurück?

Also die Steuerrückzahlungen belaufen sich nicht nur auf die gezahlten 
Steuern aus dem Gewerbe, sondern der gesamten Steuern inkl. Lohnsteuer?!

Ich finde, dass es sich schon lohnen kann. Die Entwicklung eines 
Serienreifen Produktes kostet viel Geld und Material. Eventuell sogar 
Geschäftsreisen nach China. Wenn man diese Ausgaben mit den (meist 
völlig verlorenen) Lohnsteuern senken kann, dann ist das doch prima?!

Wie ich das im Internet verstanden habe, muss man da nur sehr genau 
darauf achten das am Ende nach 2-3 Jahren auch Einnahmen folgen, damit 
sie dir kein Hobby vorwerfen. Wenn das passiert, kann es böse 
Nachzahlungen zur Folge haben...

Viele Grüße

von Mikro 7. (mikro77)


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Solar schrieb:
> Wenn ich jeden Monat [...] Lohnsteuer zahle und mir nebenberuflich ein
> Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht aufbaue, dann kann ich die Ausgaben
> von der Steuer absetzen und bekomme dann teile meiner Lohnsteuer zurück?

Nein.

von heavybyte (Gast)


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Solar schrieb:
> Dazu hätte ich auch eine Frage:
> Wenn ich jeden Monat 1000€ Lohnsteuer zahle und mir nebenberuflich ein
> Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht aufbaue, dann kann ich die Ausgaben
> von der Steuer absetzen und bekomme dann teile meiner Lohnsteuer zurück

Ja, weil du immer mit deinem Gesamteinkommen versteuert wirst.

Aber welche Ausgaben meinst du denn?
Hast du Inventar gekauft, z.B. Büroausstattung, Fahrzeug, Werkzeug 
u.s.w., dann kannst du das über Die AfA Abschreibung geltend machen. 
Auch die Mehrwertsteuer kannst du als Vorsteuer einbehalten.
Hast du Handelsware gekauft, dann hast du zunächst, bis zum 
Wiederverkauf, einen Verlust gemacht, das mindert deine Steuerschuld.

Aaaaber.... irgendwann musst du die Handelsware ja wieder verkaufen, 
dann fährst du Gewinn ein und musst ihn versteuern.
Auch die Höhe deiner Inventarkosten müssen im Verhältnis zum 
Geschäftsumfang passen.

Sollte sich nach ein paar Jahren herausstellen, daß dein Gewinn weit 
unter den Erwartungen blieb und möchtest das Gewerbe wieder abmelden, 
dann musst du das verbleibende Inventar nachversteuern.

Du kommst aus der Nummer nicht raus ohne Federn zu lassen.

von Solar (Gast)


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heavybyte schrieb:
> Aber welche Ausgaben meinst du denn?
> Hast du Inventar gekauft, z.B. Büroausstattung, Fahrzeug, Werkzeug
> u.s.w., dann kannst du das über Die AfA Abschreibung geltend machen.
> Auch die Mehrwertsteuer kannst du als Vorsteuer einbehalten.
> Hast du Handelsware gekauft, dann hast du zunächst, bis zum
> Wiederverkauf, einen Verlust gemacht, das mindert deine Steuerschuld.

Das ist doch super. Mir fällt da viel ein was da bei Prototypen schon 
eine Menge kostet: CNC-Arbeiten, Platinen evtl bestücken lassen (man hat 
ja mit Hauptjob wenig Zeit), kleine Codeteile outsourcen und wenns 
tatsächlich was wird, dann auch: Reisen, Spritzgußformen, 1. 
Produktionscharge, Logistik.

Es ist natürlich ein Risiko, das sehe ich ein. Man muss da wohl ein 
bisschen Optimistisch sein, dass am Ende auch was gutes bei rauskommt.

Viele Grüße und Danke!

von heavybyte (Gast)


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Solar schrieb:
> Das ist doch super. Mir fällt da viel ein was da bei Prototypen schon
> eine Menge kostet: CNC-Arbeiten, Platinen evtl bestücken lassen (man hat
> ja mit Hauptjob wenig Zeit), kleine Codeteile outsourcen und wenns
> tatsächlich was wird, dann auch: Reisen, Spritzgußformen, 1.
> Produktionscharge, Logistik.

Dann will ich dir noch ein paar Hinweise geben:
Die erste Entscheidung die du treffen musst, wenn du ein Unternehmen 
gründest ist, welche Rechstform das Unternehmen haben soll.

Als Nebenjobber wirst du dich wahrscheinlich für die GbR entscheiden. 
Eine GmbH wäre da weniger sinnvoll.
Die Folgen darüber müssen dir auch klar sein, denn du haftest mit deinem 
gesamten Vermögen für deine Unternehmungen.

Bevor du aber vom Finanzamt Geld (zurück) bekommst, musst du erstmal 
welches ausgeben.....und du bekommst nie soviel (zurück) wie du 
ausgegeben hast!
Da brauchst du einen guten Erstjob, der das erstmal kompensiert.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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heavybyte schrieb:
> GbR

Wenn ich ihn richtig verstehe, will er die Tätigkeit alleine ausüben. 
Wer soll dann der andere Gesellschafter sein?

von Michael W. (Gast)


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Ich hatte seinerzeit auch erstmal eine nebenberufliche Tätigkeit bevor 
Ich das voll gemacht habe und nach Besuch der IHK-Fortbildung und 
Ansetzen eines Geschäftsplans durch den Steuerberater ergab sich 
folgendes Bild:

1) Auto einsetzen NEIN. Man muss zu viele Privatfahrten rechnen und das 
kehrt sich ins Gegegenteil. Wer einen eigenen auf sich zugelassenen 
Wagen hat, kann 30 Cent ansetzen.

2) Internet, Telefon und anderes JA. Kann man anteilig absetzen, so wie 
man sie nutzt. Also z.B. 30%.

3) Geräte, die berufsbedingt sind, werden voll abgesetzt und wie gehabt 
über Jahre verteilt, also z.B. ein Oszilloskop von 6000,- über 5 Jahre, 
macht 1200 im Jahr.

4) Computer : JA! Und zwar dann wenn man einen Computer nur geschäftlich 
hat und ihn nach Gründung anschafft und noch einen eigenen hat.

5) Miete: JA! Man kann den Huasbesitzer eine Miete zahlen und voll 
absetzen. Ist aber schlecht, wenn man selber derjenige ist. Daher besser 
anteilige Raumkosten.

von Michael W. (Gast)


Angehängte Dateien:

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Hier eine Abschätzung durch den Steuerberater anhand eines anderen 
Kunden mit gerundeten Werten, die für den Fall passen könnte.

Der Typ macht wohl immer schön wenig Umsatz, damit keine großen Steuern 
anfallen. Zahlen muss er nur für das, was über die 9300 hinaus geht.
Bei 10000 sind das z.B: nur Steuern auf 700, also fast nix.  Tatsächlich 
summieren aber die Kosten, wenn man die Vorteile ansetzt und die orangen 
Posten zur Hälfte als Vorteil nutzt, sogar zu einem negativen Posten, 
also einer Ersparnis. Zusammen sind das also 3000 Plus! So aus 
Erinnerung die Argumentation des Beraters. Jetzt kommt das "Aber":

Erstens sind das nur rechnerische "Plus" und zum Zweiten muss man für 
diese "Extra Euro" den höchsten Steuersatz zahlen, jenachdem wieviel man 
verdient. Wenn das im Hauptberuf schon 60k sind, muss man fast die 
Hälfte abdrücken!

Ausserdem muss man für diese 10k mindestens erstmal 200h Werkeln und 
Steuererklärung machen - macht also genau genommen nur 12,50 die Stunde 
netto!!!!   Besser wäre es, er würde doppelt so viel arbeiten, dann 
machen die ganzen Zeiten für Steuer weniger aus und er hat mehr Umsatz. 
Konkret 20000 bei geschätzt 350h. Macht also 7700 nach Steuern und durch 
Hinzufügen des "Plus" und damit schon mal 22,- die Stunde!

"Von der Steuer absetzen" heisst ja letzlich nur, dass sich die 
Euroskala nach unten verschiebt und man für einen Teil der Kosten 
weniger Steuern zahlt.

"Steuern sparen" kann man da eigentlich nicht. Sicher kriegt man es in 
der Anfangszeit hin, durch viele Anschaffungen einen sehr geringen 
Gewinn zu machen, aber am Ende zahlt man dafür doch.

Ob man davon einen Vorteil hat, ist Ansichtssache: Klar, Ich nutze meine 
Elektrohardware auch für private Zwecke, aber wenn man voll Selbständig 
ist, hat man keine Zeit mehr, da noch groß was zu machen. Der gesamte 
Vorteil ist dher eher gering. Das Einzige was man sagen kann, ist, dass 
man durch die Aufträge ein bischen rum kommt und auch mal im Ausland 
ist, dort aber alle Hotel und sonstigen Kosten absetzen kann. "Absetzen" 
heisst aber letztlich auch nur, dass man die Hälfte zahlen muss. Und: 
Die Kosten sind je höher und viele fallen überhaupt erst an, weil man 
selbständig ist, z.B. die GEZ und die Versicherungen, die man braucht.

Mein Fazit: Selbständig nebenher lohnt nicht nicht! Entweder voll oder 
gar nicht.

Wichtig ist, kein Gewerbe zu haben. Bringt nur mehr Aufwand und mehr 
Kosten.

von heavybyte (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Wenn ich ihn richtig verstehe, will er die Tätigkeit alleine ausüben.

Spielt garkeine Rolle, als Einzelperson unterliegt er der gleichen 
Rechtsform wie eine GbR.

Im Prinzip ist schon alles gesagt, da schliesse ich mich dem Vorredner 
an.

Ich möchte nurnoch auf eine eventuelle Falle hinweisen:

Die meisten Leute, die sich selbständig machen, lassen sich von einem 
Steuerberater beraten. Ich möchte jetzt nicht eine ganze Branche 
schlecht machen, aber der Steuerberater bedient sich zuerstmal selbst.
Die Unkenntnis in Sachen Steuer wird oft gnadenlos ausgenutzt.
Für viele ist der Steuerberater de fakto ihr Buchhalter.

Fakt ist: Als sogen. Minderkaufmann darfst du bis zu einem Umsatz von 
400.000 die vereinfachte Buchführung, EAR 
(Einnahmen-Ausgaben-Rechnung)genannt, machen, d.h. du brauchst nur deine 
Einnahmen und deine Ausgaben gegenüber stellen, die Differenz ist Gewinn 
oder Verlust. Eine Umsatzsteuererklärung musst du, je nach Höhe des 
Umsatzes, vierteljährlich machen. Dazu musst du ELSTER benutzen, das ist 
ein Online-Dienst der Finanzverwaltung.
Das kann man alles selbst erledigen, dazu braucht es keinen 
Steuerberater. Auch kannst du im laufenden Jahr soviele Fehler machen 
wie du willst, erst die Jahressteuererklärung muss richtig sein.
Deshalb reicht es wenn du einmal im Jahr zum Steuerberater gehst.

Das gefällt selbigen allerdings garnicht. Da es eine Gebührenordnung 
gibt, verdienen diese viel mehr, wenn sie den Leuten eine Bilanzierung 
aufschwatzen.
Eine Bilanzierung braucht nur der Vollkaufmann machen und ist viel 
komplizierter, da muss jeder Artikel nachverfolgbar sein und am Ende des 
Jahres muss eine Inventur gemacht werden.
Kurzum, mit fadenscheinigen Gründen wird oft den Leuten zur Bilanzierung 
geraten, obwohl nicht nötig. Der Haken ist nur, wer einmal bilanziert 
hat, der kommt nichtmehr zurück zur EAR, der muss immer bilanzieren.

Ich hoffe, jemanden geholfen zu haben.



Dabei



Die Realität sieht so aus:

von m.n. (Gast)


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heavybyte schrieb:
> Die meisten Leute, die sich selbständig machen, lassen sich von einem
> Steuerberater beraten. Ich möchte jetzt nicht eine ganze Branche
> schlecht machen, aber der Steuerberater bedient sich zuerstmal selbst.

heavybyte schrieb:
> Fakt ist: Als sogen. Minderkaufmann darfst du bis zu einem Umsatz von
> 400.000 die vereinfachte Buchführung,

heavybyte schrieb:
> Eine Bilanzierung braucht nur der Vollkaufmann machen und ist viel
> komplizierter, da muss jeder Artikel nachverfolgbar sein und am Ende des
> Jahres muss eine Inventur gemacht werden.

Dummes Geschwätz!
Warum schreibst Du solch einen Unsinn?
Geholfen hast Du damit niemand, hoffentlich auch noch nicht geschadet 
:-(

von A. F. (chefdesigner)


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Mir hat noch nie ein Berater versucht, eine Bilanzierung aufzuschwatzen. 
Wohl aber ist es so, dass die Vierteljährlich die Unterlagen haben 
wollen, um es abzurechnen. Die tippen dann munter jeden Zettel rein und 
rechnen den auch ab! Das kostet und lohnt nur, wenn man selber voll 
ausgelastet ist.

Als Einzelunternehmer braucht man nur einen Steuerberater wenn man 
rumtricksen will, noch Immobilien und eine Firma hat oder sich gegenüber 
der Ehefrau arm rechnen will, und ein Fonds und Stiftungen investiert.

Wer einfach nur Gewinne versteuert, rechnet Einnahmen gegen Ausgaben, 
das war es.

Von anderen Spielchen, wie Rückstellungen, Verlustvortrag 
Kapitalbewertung oder Gründstücksabschreibungen kann man ja die Finger 
lassen. Bei den Verschiebereien, macht man nur den Berater reich.

Ausserdem: Wer einen Steuerberater nimmt, macht sich nur verdächtig! Die 
Jungs, die immer so schön mit den Steuern tricksen, haben dann auch 
gerne mal eine Betriebsprüfung! Bei mir war in 15 Jahren noch keine Sau!

Einen Steuerberater braucht man als ehrlicher Selbständiger nur, wenn 
man Angestellte hat, Zeugs ins Ausland liefert, UST-frei liefert und 
solche Geschichten, weil man da eine Menge Fehler machen kann.

Alles andere wie Abschreibungen kriegt man selber hin!

Man muss sich natürlich klarmachen, dass das immer einen Mehraufwand bei 
der Steuer ist. Machen wir es mal konkret:

15h für 30 Rechnungen für Erlöse berechnen, schreiben und verbuchen
40h für 120 Rechnungen für Käufe begleichen und verbuchen
12h für 12x  UST Vorsteueranmeldungen im Jahr
10h Einnahmerechnung am Ende
15h Ausgabenrechnung
10h Reisekostenbrechnungen
10h Gesamtsteuererklärung

Das sind 100h Arbeit im Jahr!  Als Nebenher vielleicht die Hälfte!

von heavybyte (Gast)


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Fazit: Bevor man auch nur einen einzigen Euro umgesetzt, geschweige denn 
"gespart" hat, haben sich schon eine Menge Leute bei dir bedient.....und 
du hast dir schonmal eine Menge Arbeit mit Buchaltung aufgehalst.

Steuersparmodelle sehen ganz anders aus.

Die, die an dir verdienen, brauchen keinen Finger krumm zu machen, 
duselbst musst nichtnur bezahlen, du musst denen auchnoch die 
Buchhaltung machen.

Achso ja, nochwas, ich kann jedem nur raten sich in 
Steuerangelegenheiten selbst schlau zu machen und nicht blind dem 
Steuerberater zu vertrauen.
Wer das dann aber tut, der wird bald feststellen, dass er selbigen 
garnicht braucht.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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michael_ schrieb:
> Klar!
> Aber man muß auch erst mal Steuer bezahlen, bevor man was zurückkriegt.
IRRTUM!
> Schätzen wir mal Gewinn 3T EUR.
> Wie hoch ist die Steuer? - 300 EUR ?
> Was kostet 1h beim Steuerberater ???
>
> Der TO braucht doch nur mal einen Geschäftsplan zu machen.

von Cha-woma M. (Firma: --------------) (cha-ar-196)


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Andreas F. schrieb:
> Bei mir war in 15 Jahren noch keine Sau!

Willst damit darau anspielen, die Finanzbürokratie wäre ein 
Schweinestall?

von Tom W. (Gast)


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heavybyte schrieb:
> Steuersparmodelle sehen ganz anders aus.
In der Tat, Ich habe inzwischen den Plan meines Steuerberaters bekommen, 
der dafür eine Einmalzahlung von 500,- verlangt hat.

Und Ich muss sagen, sie haben sich gelohnt! Man kann mit einem Gewerbe 
durchaus steuern sparen und zwar dann, wenn man das Vermögen dahin 
verlagert und immer wieder Kosten dort generiert und Käufe tätigt, 
sodass man erst gar keine zahlt! Ich werde hier jetzt nicht die Details 
publizieren, aber für mich und meine Situation habe Ich eine 
hervorragende Lösung!

Nur soviel:

Das Prinzip ist, durch ein Gewerbe zwar Einnahmen zu erzeugen, aber 
durch den Kauf einer Immobilie dennoch Abschreibungen zu haben, dass 
Verluste erzeugt werden, die die Einnahmen im Hauptberuf schmälern. Das 
spart die Steuern und wandert quasi in die Kapitalbildung des Gewerbes. 
Später, wenn man Renter ist, veräussert man die Anteile Stück für Stück 
und verlagert damit die Einnahmen nach hinten, wenn man sie braucht und 
kaum Steuern dafür zahlen muss. Grundstücke behalten in der Regel ihren 
Wert und gewinnen teilweise sogar hinzu.

von X4U (Gast)


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T. W. schrieb:
> Das Prinzip ist, durch ein Gewerbe zwar Einnahmen zu erzeugen, aber
> durch den Kauf einer Immobilie dennoch Abschreibungen zu habe

Interessant, bin zwar Laie aber das verstehe ich so. Die Immobile 
schreibst du über 30 Jahre ab und hast dennoch Verluste im Gewerbe. 
Darauf erhälst du einen Gutschein den sog. Verlustvortrag. Den kannst du 
dann bei Gewinnen wo anders wieder einlösen.

Woher der Kaufpreis kommt ist anscheinend egal. Nach ein paar Jahren 
checkt das Finanzamt das du mit dem Gewerbe keine Gewinne machst und 
stuft es auf Liebhaberei runter. Was dann passiert kannst du ja mal 
recherchieren.

Andernfalls, wenn dein Konstrukt weiter läuft, ist die Immobilie in der 
Firma aktiviert. Wenn du das ganz auflöst und die Immobilie veräußerst 
ist das dann als Gewinn versteuern.

Da du die Immobilie (evtl. oder teilweise) aus versteuertem Einkommen 
gezahlt hast ist das eine geniale Gelegenheit die Erträge bei Verkauf 
dennoch in eine satte Gewinn-, Körperschafts- und Gewerbesteuerpflicht 
zu ziehen. Klingt gut ;-). Evtl fällt ja kein "Solidaritätszuschlag" an 
bis dahin.

Davon ab sind Immobilien zu Mondpreisen bewertet und der deutsche Staat 
so Pleite wie der griechische (nur mit der besseren Substanz zum 
melken). Das lässt dann so nette Ideen wie Zwangshypotheken am Horizont 
auftauschen und die Grund(erwerbs)steuern seien nur am Rande erwähnt.

Die Qualität deutscher Baufirmen (sinkend, teilweise im Sturzflug) ist 
ein zusätzliches Risiko. Wenn du in dem Bereich so viel Ahnung hast wie 
du brauchst dann kannst du dir eines schenken, Steuersparmodelle ;-).

von Bürovorsteher (Gast)


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>  Man kann mit einem Gewerbe durchaus steuern sparen und zwar dann, wenn man > 
das Vermögen dahin verlagert

Ich würde mal sagen, dümmer geht's nimmer. Wenn das Gewerbe vor den Baum 
geht (bei etwa 80% aller Gründungen), stehen die Gläubiger auf der Matte 
und freuen sich, dass in der Firma soviel zu holen ist.

Naja, mach mal. Des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Hauptsache 
Steuern sparen.

von Bürovorsteher (Gast)


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von Jürgen S. (engineer) Benutzerseite


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Bürovorsteher schrieb:
> Ich würde mal sagen, dümmer geht's nimmer. Wenn das Gewerbe vor den Baum
> geht (bei etwa 80% aller Gründungen), stehen die Gläubiger auf der Matte
> und freuen sich, dass in der Firma soviel zu holen ist.

Aber genau aus dem Grund gründen ja Viele erst eine Firma, weil diese ja 
eine "beschränkte Haftung" hat.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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Jürgen S. schrieb:
> Aber genau aus dem Grund gründen ja Viele erst eine Firma, weil diese ja
> eine "beschränkte Haftung" hat.

Aber genau aus dem Grund sind Banken ja auch nicht ganz dumm und 
verlangen heutzutage bei der Kontoeröffnung für ein frisch gegründetes 
Unternehmen eine entsprechende Haftungsübernahme (üblicherweise durch 
Eintragung einer Grundschuld auf ggf. vorhandene Immobilien) durch 
den/die Gesellschafter. Lässt man sich nicht darauf an, hat die 
Kapitalgesellschaft von vornherein eine so schlechte Bonität, dass auch 
kein anderer Geschäftspartner bereit sein wird, in größerem Umfang in 
Vorleistung zu treten.

: Bearbeitet durch User
von Bürovorsteher (Gast)


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> Aber genau aus dem Grund gründen ja Viele erst eine Firma, weil diese ja
> eine "beschränkte Haftung" hat.

Alles klar. Eine GmbH-Gründung kostet erstmal 25.000 EUR Stammkapital 
und nachher gibt es wegen der Bilanzierungspflicht einen erhöhten 
Aufwand.
Dafür sparen wir aber heftig an Steuern!

Beschränkte Haftung war mal. Vermögensvermischung wie im vorliegenden 
Fall hebelt diesen Grundsatz gerne mal aus.

Den Rest hat mein Vorredner schon gesagt.

von Jürgen S. (engineer) Benutzerseite


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Bürovorsteher schrieb:
> Alles klar. Eine GmbH-Gründung kostet erstmal 25.000 EUR Stammkapital

"Kosten" würde Ich das nicht nennen, weil das Kapital ja nur vorhanden 
sein muss und nicht investiert wird, also "verschwindet". Viele Gewerbe 
erfordern ohnehin eine Anschaffung von Geräten und schon mit einem 
Geschäftswagen hat man die 25k in der Regel erfüllt.

> Beschränkte Haftung war mal. Vermögensvermischung wie im vorliegenden
> Fall hebelt diesen Grundsatz gerne mal aus.
Das darf eben nicht passieren und ohne GmbH ist man ja in jedem Fall 
haftbar. Als Einzelunternehmer / Freiberufler haftest Du komplett. Das 
lässt sich per GmbH sehr wohl einschränken. Viele 
Haftfplichtversicherungen sind z.B. deutlich billiger, wenn bei gleichem 
Geschäftsgegenstand und Haftungssumme eine GmbH vorliegt und 
Kreditvergabe ist aus genau diesem Grund wiederum schwieriger: Die 
Banken geben der GmbH unter Umständen kein Geld, wohl aber dem 
Geschäftsführer.

> und nachher gibt es wegen der Bilanzierungspflicht einen erhöhten
> Aufwand.
Das ist allerdings wahr.

>Dafür sparen wir aber heftig an Steuern!
Irgendwelche Vorteile muss es wohl geben: Ich kenne einen Fall, da ist 
ein IT-ler, der Freiberufler war, inzwischen bei seiner Frau angestellt, 
die eine GmbH für Softwareentwicklung gegründet hat und ihn als Einzigen 
beschäftigt. In einem anderen Fall, ist ein ehemaliger Freiberufler als 
Geschäftsführer der eigenen GmbH angestellt und zahlt sich selber nur 
400,- Gehalt.

?

von Tom W. (Gast)


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X4U schrieb:

> Interessant, bin zwar Laie aber das verstehe ich so. Die Immobile
> schreibst du über 30 Jahre ab und hast dennoch Verluste im Gewerbe.
> Darauf erhälst du einen Gutschein den sog. Verlustvortrag. Den kannst du
> dann bei Gewinnen wo anders wieder einlösen.

Nein, Du investierst Geld in eine Firma, die die Umsätze statt Deiner 
macht und deren Kapital wächst und nicht vollständig per Gewinnentnahme 
in deine Einnahmen reingeht.

Du parkst quasi das Geld in der Firma und entnimmst Du, was Du brauchts. 
Nur dafür zahlst Du Steuern. Später, wenn Du Dich mit 60 zur Ruhe setzt, 
entnimmst Du erst das Geld aus der Firma, indem Du deren Aktiva 
kapitalisierst, also ein Grundstück verkäufst, z.B.

Dann zahlst Du zwar indirekt die Steuern nach, hast aber alle Deine 
Einnahmen besser verteilt.

Als Ingenieur verdienst Du z.B. 6000 Brutto und zahlst Dich dumm und 
dämlich mit den Steuern! Wenn Du 2000 davon in der Firma parkst, hast Du 
1000 Steuern gespart. Diese 2000 verteilst Du dann auf die Rente.

Also nicht 30 Jahre einzahlen und 30 Jahre hohe Steuern und dann als 
Renter fast nix, sondern 30 Jahre Einnahmen auf 60 Jahre verteilen. Du 
zahlst dann halt im Alter auch höhere Steuern, aber insgesamt weniger.

Die Steuern auf 6000 jetzt + 2000 später sind nämlich mehr, als jende 
von 4000 + 4000!  obwohl die Einnahmen dieselben sind.

von Selbständiger (Gast)


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Sowas Ähnliches hat mir der Rüruppberater auch vorgerechnet:

Man spart sich als Selbständiger nur soviele Rentenbeiträge an, wie man 
später steuerfrei bekommen kann. Damit kann man den Steuervorteil heute 
effektiv nutzen.

Bei mir sind es etwa 650,- die Ich im Monat anspare, bei etwa 1100,- 
Auszahlung später. Bei den anstehnden Freibeträgen von etwa 9000,- hat 
man damit keine nenneswerten Einnahmen, nach Krankenkasse, die man ja 
abziehen kann.

Eingespart werden damit etwa 300,- Euro netto im Monat. Die legt man 
sich zu den etwa 500,- zusätzlich nebenhin, weil die 1100,- in 20 
Jahren, wenn Ich in Rente gehe, garantiert nicht zum Leben reichen.

von Selbständiger (Gast)


Angehängte Dateien:

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Damit das keiner in den falschen Hals bekommt: Ich mache keine Werbung 
für Rürupp! Rürupp lohnt sich für den normalen AN nicht! Der hat ja 
schon eine Rente und zahlt für jeden Euro, den er später zusätzlich 
bekommt, extra Krankenkassenbeiträge und Steuern! Das ist ja der Trick, 
dass bei der großen Masse der Einzahler am Ende nur wieder eine 
Doppelbesteuerung stattfindet.

Nur, wer ansonsten gar keine Absicherung hat, kann dadurch richtig 
sparen:

Insgesamt 600 im Monat eingezahlt, macht 7200 im Jahr. Bei der 
Anrechnung zwischen 80%...100% in der nächsten Jahren werden 
durchschnittlich 92% angerechnet. Beim maximalen Steuersatz spart man 
2850 Euro.

Der Rentenwert beträgt 11500,- von denen man Krankenkasse aber keinen 
Cent Steuern zahlt. Darüber hinaus macht ews keinen Sinn, weil die 
Steuern greifen. Das Verhältnis zwischen eingezahltem Wert und 
Ausgabewert beträgt 2,2 und das ist nur die Garantiesumme. Bei 1200,- 
monatlich sind es noch 2,0 und bei 1600,- stösst man an die 
Maximalgrenze der höchst einzahlbaren 20.000 im Jahr. Die darf man auf 
keinen Fall überschreiten.

Laut meinem Rentenberater ist es übrigens besser, mit Rürupp noch etwas 
zu warten, bis man mehr angerechnet bekommt und dann mehr einzahlen. 
Also jetzt nur 400,- und später 800,- Wichtig ist nur, dass man nur 
soviel einzahlt, wie man oberhalb des Sättigungspunktes der 
Steuerprozente noch über hat.  Wer als Selbständiger weniger verdient, 
spart nicht soviel Steuern. Das gilt auch für schlechte Einnahmejahre.

Der Sättigungspunkt liegt momentan bei etwa 55.000 Euro. Angesichts der 
Debatte um Entlastung der Brüger ist zu erwarten, dass die etwas sinkt.
Der Steuerfreibetrag wird bei meinem Renteneintritt auch nicht nur bei 
8600,- liegen, sondern eher bei 10.000. Inklusive Vorwegabzug sind das 
also 12000,- die man komplett steuerfrei als Rente beziehen kann.

Diese 1000 monatlich sind dann aber so ungefähr die Armutsgrenze! Man 
kann also nur eine Grundversorgung steuergefördert sparen.

Geld auf die hohe Kante zu legen, bleibt also die Nummer 1, um sich 
abzusichern. Ob das mit dem Gewerbe hinhaut, sehe Ich fraglich. Das kann 
ja schief gehen und unterliegt der gleichen Steuerproblematik. Ich finde 
die RV da besser und einfacher.

von Bürovorsteher (Gast)


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Ja, alles klar.

von Werner R. (werner_rothmanns)


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Reinhold E. schrieb:
> Tendentiell ist es in Deutschland eher nicht rentabel als Kleingewerbe
> aktiv zu sein.

kommt drauf an. Geht auch wenn beide arbeiten. Kann dann gutes Geld 
sein. Steuerberater lohnt sich.

Reinhold E. schrieb:
> avon wirst du später Rente kriegen, nicht von dem
> hobbymässigen Gewerbe.

Rente muss in jedem Fall gezahlt werden.

von MaWin (Gast)


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Jürgen S. schrieb:
> Kosten" würde Ich das nicht nennen, weil das Kapital ja nur vorhanden
> sein muss und nicht investiert wird, also "verschwindet".

Ja.

> Viele Gewerbe
> erfordern ohnehin eine Anschaffung von Geräten und schon mit einem
> Geschäftswagen hat man die 25k in der Regel erfüllt.

Dann ist das Geld aber weg.
Auch bei Insolvenz deines Gewerbes.

von dudley (Gast)


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Gewerbe ist kein Steuersparmodell
es ist lediglich eine weitere Quelle für den Fiskus
beachte auch dass alles was du jetzt für dein Gewerbe anschaffst und 
später bei Beendigung des Gewerbes in dein Privatvermögen überführst 
eine Aufgabeerlös erzeugt (unterliegt dann auch wieder der Besteuerung)
natürlich kannst die vieles anschaffen und abschreiben (was lediglich 
deinen Gewinn mindert und damit die Steuerlast) aber überleg es dir 
dreimal ob der ganze Aufwand die tatsächlichen Erträge (evtl 2000€ pro 
Jahr) den Stress wert sind.
Denk dran für dein Gewerbe jedes Jahr Rücklagen zu schaffen falls du 
irgendwann mal einen unzufrieden Kunden hast oder du Sachen neu 
anschaffen musst.

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