Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Ehemaliger Arbeitgeber will "Nacharbeit"


von MBing (Gast)


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Mir ist zum Ende des letzten Monats gekündigt worden. Das heißt, dass 
Arbeitsverhältnis besteht seit dem 1. Februar nicht mehr.

Jetzt hat sich mein ehemaliger Arbeitgeber bei mir gemeldet und verlangt 
- als wenn es ganz selbstverständlich wäre und unter Terminsetzung! und 
unentgeldlich - dass ich für ihn noch einen Bericht über ein Projekt 
anfertige, an dem ich gearbeitet habe. Sein Argument: Er hätte mir ja 
damals gesagt, dass ich das machen soll. Stimmt übrigens nicht. Der 
Bericht wäre erst in einem Monat fällig gewesen. Mit der Kündigung sind 
die mir zuvor gekommen.

Der Laden ist so chaotisch, dass die es einfach nicht auf die Reihe 
gekriegt haben sich Gedanken darüber zu machen, was es bedeutet könnte, 
wenn ich nicht mehr da bin.

Wie dreist sind manche Unternehmer eigentlich? Naja, das Ganze war eine 
ziemlich miese Klitsche, darum habe ich mit sowas in der Art schon 
gerechnet. Aber trotzdem...

Gut: Ich habe denen natürlich gesagt, dass das Arbeitsverhältnis beendet 
ist und damit auch keine Arbeitsleistung mehr geschuldet ist. Aber ich 
stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer 
Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor 
Vertragsende nicht mehr erledigt?

von ui (Gast)


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Wenn du in keiner gehobenen Position angestellt bist: Sicher nicht!

von MBing (Gast)


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ui schrieb:

> Wenn du in keiner gehobenen Position angestellt bist

In welcher Position ist man den als Ingenieur angestellt? Selbst, wenn 
man auf der Untersten Ebene steht?

von ui (Gast)


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MBing schrieb:
> Aber ich
> stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer
> Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor
> Vertragsende nicht mehr erledigt?

Wenn du was im Arbeitsverhältnis nicht machst, kriegst ne Abmahung :P

von MBing (Gast)


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ui schrieb:

> Wenn du was im Arbeitsverhältnis nicht machst, kriegst ne Abmahung :P

Klar. Aber besteht denn für den Arbeitgeber eine Verpflichtung die 
Arbeit seiner Angestellten regelmäßig zu kontrollieren? So dass er, wenn 
er dieser nicht nachkommt selber schuld ist.

von meckerziege (Gast)


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MBing schrieb:
> Wie dreist sind manche Unternehmer eigentlich?

Man kanns doch mal versuchen?!?! Ich bin mir sicher, dass sie hin und 
wieder damit durchkommen werden und sich ein blöder findet...


MBing schrieb:
> Ich habe denen natürlich gesagt, dass das Arbeitsverhältnis beendet
> ist und damit auch keine Arbeitsleistung mehr geschuldet ist.

Exakt so sehe ich das auch. Ich würde sogar eher Probleme sehen, wenn du 
jetzt doch noch etwas machst!
- Es wäre ggf. eine Nebenbeschäftigung die du deinem aktuellen 
Arbeitgeber mitteilen müsstest
- Wie siehts mit Steuern, zulässige Wochenarbeitszeit etc. aus, du 
arbeitest ja was... ;-)


MBing schrieb:
> Aber ich
> stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer
> Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor
> Vertragsende nicht mehr erledigt?

Interessante Frage! Du bist dazu verpflichtet X Stunden zu arbeiten, wie 
in deinem Vertrag steht. Wenn die Arbeit in der Zeit nicht zu schaffen 
war, dann ist das halt so. Falls so etwas wirklich vor Gericht gehen 
würde, dann wäre schnell klar, woher der Wind weht: Der AG will seinem 
früheren AN noch eins reindrücken. Das einzige, wo ich jetzt eher 
Bedenken hätte (was in deinem Fall wohl nicht das Fall ist!), ist, wenn 
du VORSÄTZLICH etwas machst (Gerät X zerstören, Bug in Sofware Y 
einbauen etc.) Schlechte Arbeit zu leisten ist nicht strafbar, mir wurde 
erzählt der AN kann relativ schlecht und langsam arbeiten, dennoch mag 
er oft schwierig zu kündigen sein.


Grundsätzlich bin ich eher ein Fan davon, dass man im Guten den Job 
wechselt. Wenn ich dort auch mal vorbei schauen und die früheren 
Kollegen besuchen kann, ist das in Ordnung, dann bin ich auch bereit auf 
kurze Rückfragen von früheren Projekten mal ein paar Zeilen zu 
antworten. Aber das muss man sich eben erst verdienen.

von Cheftrainer (Gast)


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Er hat dich gekündigt. Demnach will er keine Arbeitsleistung mehr von 
dir. Also arbeitest du nicht mehr dort.

Wenn er den Bericht will, soll er dafür einfach bezahlen. Man könnte 
dich als Berater oder Selbstständigen einstellen.

Schließlich ist IHM erst JETZT aufgefallen, dass etwas "fehlt". Sein 
Problem. Damit ist er der dumme.

von René H. (Gast)


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Vergiss es. Deine Verpflichtungen sind seit dem letzten Arbeitstag nicht 
mehr da. Punkt! Da gibt es nicht mal im Ansatz etwas zu diskutieren.

Grüsse,
René

von Berufsrevolutionär (Gast)


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MBing schrieb:

> Jetzt hat sich mein ehemaliger Arbeitgeber bei mir gemeldet und verlangt
> - als wenn es ganz selbstverständlich wäre und unter Terminsetzung! und
> unentgeldlich - dass ich für ihn noch einen Bericht über ein Projekt
> anfertige, an dem ich gearbeitet habe. Sein Argument: Er hätte mir ja
> damals gesagt, dass ich das machen soll. Stimmt übrigens nicht. Der
> Bericht wäre erst in einem Monat fällig gewesen. Mit der Kündigung sind
> die mir zuvor gekommen.

> Wie dreist sind manche Unternehmer eigentlich? Naja, das Ganze war eine
> ziemlich miese Klitsche, darum habe ich mit sowas in der Art schon
> gerechnet. Aber trotzdem...

Wie dreist sind manche Forumsschreiber eigentlich. Warum sollte man dir 
ein simples Wort von dieser Räuberpistole glauben? Warum sollen wir 
glauben das unentgeltich Nachbearbeiten einzufordern repräsentativ für 
Arbeitgeber ist?

Wenn die Geschichte stimmt, schickt dem Arbeitgeber ein Angebot über die 
Anfertigung des Berichtes inklusive Abschätzung des Stundenaufwandes und 
deinem Stundensatz dafür.

von Jens P. (picler)


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MBing schrieb:
> Gut: Ich habe denen natürlich gesagt, dass das Arbeitsverhältnis beendet
> ist und damit auch keine Arbeitsleistung mehr geschuldet ist.

Genau so ist es. Ganz im Gegenteil könntest du dich der Schwarzarbeit 
schuldig machen wenn du bei deinem Ex-AG noch arbeitest. Da freut sich 
insbesondere auch das Arbeitsamt drüber weil du ja gar nicht arbeitslos 
bist.

> Aber ich
> stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer
> Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor
> Vertragsende nicht mehr erledigt?

Als Arbeitnehmer bist du nur sehr eingeschränkt regresspflichtig. 
Eigentlich nur, wenn du vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden 
etc. verursachst. Wenn du eine Aufgabe nicht (mehr) schaffst weil noch 
so viel anderes Zeug zu erledigen ist oder du dauernd an die Kündigung 
denken musst und deshalb total abgelenkt bist, ist das ein Problem 
deines Ex-AG, aber nicht deines. Schließlich war er der Meinung, in 
Zukunft auf dich verzichten zu wollen. Im Übrigen wäre da erst mal eine 
Abmahnung fällig. Wie will man aber einen Mitarbeiter, der nicht mehr da 
ist abmahnen?

> In welcher Position ist man den als Ingenieur angestellt? Selbst, wenn
> man auf der Untersten Ebene steht?

Leitender Angestellter bist du, wenn du maßgebliche Aufgaben der 
Unternehmensführung übernimmst, z.B. manche Abteilungsleiter mit 
Personalverantwortung. Gerade bei kleineren Firmen ist es aber oft so, 
dass die Abteilungsleiter nur dafür da sind, damit der Chef (GF) 
jemanden hat, den er bei Problemen rund machen kann. Alle (größeren) 
Entscheidungen trifft der GF allein und ist damit der einzige leitende 
"Mitarbeiter". Auf jeden Fall bist du als normaler Ingenieur kein 
leitender Angestellter.

von (prx) A. K. (prx)


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MBing schrieb:
> stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer
> Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor
> Vertragsende nicht mehr erledigt?

Ist eine doch eher spezielle Frage an ein Forum, das nicht im Ruf steht, 
von Juristen unterwandert zu sein. Es klingt zwar unwahrscheinlich, dass 
Tätigkeit im Rahmen eines normalen derartiges nicht eigens erwähnenden 
Arbeitsvertrages nachgefordert werden kann. Aber inwieweit ist dir mit 
Spekulationen juristischer Laien gedient?

von René H. (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Wie dreist sind manche Forumsschreiber eigentlich. Warum sollte man dir
> ein simples Wort von dieser Räuberpistole glauben? Warum sollen wir
> glauben das unentgeltich Nachbearbeiten einzufordern repräsentativ für
> Arbeitgeber ist?

Nun, stimmen kann das schon. Das ist mir auch schon passiert.

Grüsse,
René

PS: der Ex AG sah von mir natürlich nur noch den klassischen 
Mittelfinger. Ich hatte allerdings selbst gekündigt.

von Jim M. (turboj)


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MBing schrieb:
> Sein Argument: Er hätte mir ja
> damals gesagt, dass ich das machen soll.

Dann hätte er aber auch dafür sorgen müssen dass Du das während Deiner 
Arbeitszeit ableistest. Die mit der Kündigung endet.

Wer zu spät kommt den bestraft das Leben.

Meine Antwort wäre übrigens ein etwas höflicheres "insert coin": Wenn 
die also z.B. mit einem unbefristeten Vertrag ohne Probezeit mit +XY% 
Gehalt winken, dann ja, sonst nein. Wir haben Kapitalismus.


Übrigens könntest Du längst bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt 
sein, der würde Dir was husten wenn Du heimlich für die Konkurrenz 
arbeitest.

von (prx) A. K. (prx)


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Jim M. schrieb:
> Übrigens könntest Du längst bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt
> sein, der würde Dir was husten wenn Du heimlich für die Konkurrenz
> arbeitest.

Heimlich ginge das ohnehin nicht.

Ich könnte mir zudem vorstellen, dass eventuelles Nachklappern aufgrund 
der Art der Tätigkeit oder Position entweder Teil des ursprünglichen 
Arbeitsvertrages oder Gegenstand eines expliziten Aufhebungsvertrages 
sein müsste.

von MBing (Gast)


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René H. schrieb:

> Vergiss es. Deine Verpflichtungen sind seit dem letzten Arbeitstag nicht
> mehr da. Punkt! Da gibt es nicht mal im Ansatz etwas zu diskutieren.

Ich denke der Punkt ist klar. Keine Arbeitsverhältnis, keine geschuldete 
Arbeit.

Die Frage, ist aber die, nach einer möglichen Schadenersatzpflicht für 
eine nicht ausgeführte Tätigkeit oder deren Folgen?

von Berufsrevolutionär (Gast)


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René H. schrieb:
> Berufsrevolutionär schrieb:
>> Wie dreist sind manche Forumsschreiber eigentlich. Warum sollte man dir
>> ein simples Wort von dieser Räuberpistole glauben? Warum sollen wir
>> glauben das unentgeltich Nachbearbeiten einzufordern repräsentativ für
>> Arbeitgeber ist?
>
> Nun, stimmen kann das schon. Das ist mir auch schon passiert.
>

> PS: der Ex AG sah von mir natürlich nur noch den klassischen
> Mittelfinger. Ich hatte allerdings selbst gekündigt.

Und der Arbeitgeber hat sich nach deinem letzten Arbeitstag bei dir 
gemeldet?
Das ist ein Teil an der Geschichte, der unglaubhaft ist. Ein Cheffe der 
was taugt kümmerts sich mit Eingang/Aussprache der Kündigungdrum das bis 
zum eltzten Arbeitstag alles getan und entlohnt ist. Und das ganze 
schriftlich fixiert, sonst stehen die Chancen schlecht vor Gericht seine 
Ansprüche nachzuweisen.

Ich habs so erlebt: Cheffe hat keine Rücklagen um alle Mitarbeiter auf 
Dauer ohne Aufträge Gehalt zu zahlen. Also kündigt er frühzeitig um 
gesetzliche Fristen einzuhalten und bietet von sich aus die Vergütung 
von (abschliessenden) Arbeiten über den Kündigungstag hinaus auf 
Freiberufler Basis an.

Gerade bei längeren Kündigungsfristen (bspw quartalsweise) eine bewährte 
Methode dem Strafbestand der Insolvenzverschleppung zu entgehen und dem 
Angestellten für geleistete Arbeit Gehalt zu zahlen.

von Cyblord -. (Gast)


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MBing schrieb:
> Die Frage, ist aber die, nach einer möglichen Schadenersatzpflicht für
> eine nicht ausgeführte Tätigkeit oder deren Folgen?

Da ist nichts zu befürchten. Dein ehemaliger Chef hat die Konsequenzen 
an der Backen, nicht du. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann 
man dir ans Bein pinkeln. So ne Story hör ich aber auch zum ersten Mal, 
...

von Stefan F. (Gast)


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Schaden hat er durch sein eigenes Versäumnis. Er hat sich von Dir 
getrennt ohne zu prüfen, ob er dich noch braucht. Selber Schuld.

Es ist nicht deine Schuld, selbst wenn du aktiv gekündigt hättest. Dann 
hätte er die Kündigung ablehnen müssen, weil er dich noch braucht.

Als normaler Angestellter bist du nicht für das Glück der Firma 
verantwortlich. Die Verantwortung tragen die Manager, nicht die 
Angestellten.

Die Vorstände von Volkswagen haben jetzt Ärger, weil sie die 
Verantwortung für den Misst tragen, den ihre Untergebenen gemacht haben 
(sei es jetzt Absicht gewesen oder nicht, das spielt keine Rolle).

von Nebeltroll (Gast)


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Immer diese Schnellschuesse. Alles ist verhandelbar. Nur nicht grad die 
Wand hinauf wegen kostenloser Nacharbeit.

Der Arbeitgeber haette gerne noch etwas Arbeit erledigt. Ja. Kann's 
geben. Der Verantwortliche dort ist vielleicht nicht grad der geschickte 
Verhandler.

Vielleicht hat der Poster ja auch etwas Zeit uebrig. Eine schnelle 
Anmeldung als Freelancer erlaubt dem Poster, per Aufwand abzurechnen. 
Falls das Vertrauen mangelhaft ist, eben per Vorauszahlung. zB in 
Woechentlichen Tranchen. zB fuer 150Euro die Stunde fuer Anwesenheit in 
der Firma. Kuendbar jederzeit.

Etwas Kreativitaet bitte. Man muss ja nicht ueberall verbrannte Bruecken 
zuruecklassen.

von Guido G. (nugglix)


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Stefan U. schrieb:
> [...] Dann
> hätte er die Kündigung ablehnen müssen, weil er dich noch braucht.

* hüstel *

Na das wäre was geworden.

von (prx) A. K. (prx)


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Nebeltroll schrieb:
> Etwas Kreativitaet bitte. Man muss ja nicht ueberall verbrannte Bruecken
> zuruecklassen.

Der Gedanke kam mir. Wenn aber der Ex-AG erst einmal mit der Tür ins 
Haus fällt und das wie selbstverständlich für Lau haben will (gemäss 
Darstellung des TO), dann darf man das als etwas ungünstige 
Verhandlungstaktik verstehen, bei der ein Gutteil des eigenen 
Wohlwollens danach naturgemäss schon im Lokus ist.

: Bearbeitet durch User
von Den Buckel runterrutschen (Gast)


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Als gekündigter Angestellter bist du bis auf die Herausgabe von 
Arbeitsmaterialien zu keinen weiteren Tätigkeiten verpflichtet.

von Dussel (Gast)


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Der Arbeitgeber gibt einen Auftrag. Der ehemalige Arbeitnehmer ist nicht 
mehr angestellt, arbeitet dann also als Selbstständiger. Da keine 
Vergütung ausgemacht war, kann man die üblichen Sätze annehmen.
Also Bericht liefern und mit den Sätzen für Selbstständige abrechnen. 
;-)

Ganze ernst ist das nicht gemeint…

von Alex W. (a20q90)


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Dein Bericht könnte in etwa so aussehen:

Habe Gerät ausgepackt, aufgebaut, eingeschaltet, danach wurde ich 
gekündigt. Bericht Ende!

von Jens P. (picler)


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Stefan U. schrieb:
> Es ist nicht deine Schuld, selbst wenn du aktiv gekündigt hättest. Dann
> hätte er die Kündigung ablehnen müssen, weil er dich noch braucht.

Was ist denn das für ein Schwachsinn?

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, bei der eine 
Zustimmung der Gegenseite nicht erforderlich ist. Vorausgesetzt 
natürlich, die Kündigung ist vertraglich zulässig und es wurden alle 
relevanten Fristen eingehalten. Der AG kann aber nicht sagen, "...ich 
brauche Sie noch und akzeptiere die Kündigung deshalb nicht...". Er 
könnte höchstens mit seinem MA reden, ihm vielleicht eine 
Gehaltserhöhung anbieten oder was auch immer damit er bleibt.

von Niemand (Gast)


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Das sind so Bsp., wo man dadurch eigentlich noch viel besser erkennt, 
was dort in dem Laden eigentlich abgeht!

Keine wirkliche Personalplanung und Projektkontrolle, der Chef ganz 
wahrscheinlich ein nicht ganz leichter Zeitgenosse, verhandeln kann 
der sicherlich nur mit seinen AG´n, auf einem Niveau was man lieber 
nicht beschreiben will - Analakrobatie?

In der Situation kann man dann doch nur noch mit gleichen Mitteln 
antworten, entweder "du kannst mich mal" oder "was wäre denn der Herr 
bereit dafür zu zahlen?"
Wobei der Fall eher nicht eintritt, weil ja schon die Forderung nach 
unentgeltlich da steht.

Jetzt ist der TO so von Sinnen, sich darüber ernsthaft Gedanken zu 
machen?
Dann muß der Laden ja wirklich ein absoluter Saft-L.... gewesen sein?
Kommt wohl in letzter Zeit öfter vor, hier in dem Land.
Zu Tippen wäre da auf Ing.Büro oder Dienstleister ohne wirklich eigene 
Projekte?

Die Region wäre vllt. auch mal von Interesse?

von Niemand (Gast)


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Alex W. (a20q90)
Datum: 19.02.2017 15:29

Würdest du das so machen wollen?

Der getretene Diener als aufrechter Mensch würde das nicht so 
akzeptieren, und schon gar nicht nach einer solchen Notlösung suchen!

Dann kannst du einem ja nur leid tun!

von Klapperstorch (Gast)


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MBing schrieb:
> Aber ich
> stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer
> Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor
> Vertragsende nicht mehr erledigt?

Ruf doch bei Deiner Rechtsschutzversicherung an und lass Dich beraten. 
Dafür zahlst Du doch auch die Beiträge.

von Martin S. (sirnails)


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Mein Fall war ähnlich. Angestellt für ein Projekt für 9 Monate als 
Praktikant. 550 €/Monat.

Durch verschiedene Fehlentscheidungen des Vorgesetzten war die Aufgabe 
nicht lösbar.

Durch die Befristung des Arbeitsvertrags war die Anstellung allerdings 
dann zu ende.

Mein Chef kam und fragte, ob ich nicht verlängern könne.

Aus 550€/ Monat wurde dann eine geringfügige pauschalierte Beschäftigung 
(50 Tage Regelung) bei 240 Euro / Tag.

Die Firma hat gezahlt.

Nach 2 weiteren Wochen war ich fertig. Hat mit einen dicken Batzen als 
Student gebracht.

Heute arbeite ich nebenbei für diese Firma.

Unentgeltlich hätte ich denen aber freundlich mitgeteilt, dass ich zu 
diesen Konditionen nicht arbeite.

von Niemand (Gast)


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> Aus 550€/ Monat wurde dann eine geringfügige pauschalierte Beschäftigung
> (50 Tage Regelung) bei 240 Euro / Tag.
Das wären 30 € die Std. bei 8 Std. täglich! Mit geringfügig hat sich da 
wohl jemand etwas vertan?

> Hat mit einen dicken Batzen als Student gebracht.
2x Wochen = 10 Tage x 240 € p. Tag = 2400 Euro Brutto, wer hat dafür die 
Steuern und Abgaben gezahlt?

von Niemand (Gast)


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> Ruf doch bei Deiner Rechtsschutzversicherung an und lass Dich beraten.
> Dafür zahlst Du doch auch die Beiträge.
Aus welcher Welt kommst du denn hier vorbeigeschneit? Eine RV für den 
angestellten Beruf möchte ich mal sehen, die dir dabei eine richtige 
Beratung gibt! Mit Arbeitsrecht hat das nämlich nichts mehr zu tun.

Man könnte jetzt vllt. mal das Arbeitsgericht dazu befragen, nur wird 
die das auch nicht weiter interessieren!  Wo kein Kläger da kein 
Richter!

Einzig als unsaubere Nachrede könnte man was draus machen, wenn das noch 
unter gewissen Leuten die Kreise zieht!

von ui (Gast)


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Niemand schrieb:
> Das wären 30 € die Std. bei 8 Std. täglich! Mit geringfügig hat sich da
> wohl jemand etwas vertan?

Nein weil befristet, im Jahr weniger als 50 Tage. Kann durchaus sein, 
wenn das Ende schlau gelegt wurde.

Niemand schrieb:
> Aus welcher Welt kommst du denn hier vorbeigeschneit? Eine RV für den
> angestellten Beruf möchte ich mal sehen, die dir dabei eine richtige
> Beratung gibt! Mit Arbeitsrecht hat das nämlich nichts mehr zu tun.

Hä? Ich habe eine berufliche Rechtsschutz. Mit Auto und Privat kostet 
die 200€ im Jahr.
Das kommt jetzt drauf an. Wenn der Arbeitgeber meint, dass dies im 
Rahmen des Arbeitsvertrags zusteht, dann ist es Arbeitsrecht. Was auch 
sonst? Und wenn nicht, dann übernimmmts die Private.

von Erfahrener Entwicker (Gast)


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Berufsrevolutionär schrieb:
> Und der Arbeitgeber hat sich nach deinem letzten Arbeitstag bei dir
> gemeldet?
> Das ist ein Teil an der Geschichte, der unglaubhaft ist.

Du hast null Lebenserfahrung. Wie alt bist du denn? Frisch von der Uni? 
Das ganze ist sehr glaubhaft. Diese Inkompetenz würde ich meinem 
jetzigen Chef auch zutrauen.

von Rick M. (rick-nrw)


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MBing schrieb:
> Jetzt hat sich mein ehemaliger Arbeitgeber bei mir gemeldet und verlangt
> - als wenn es ganz selbstverständlich wäre und unter Terminsetzung! und
> unentgeldlich - dass ich für ihn noch einen Bericht über ein Projekt
> anfertige, an dem ich gearbeitet habe.

MBing schrieb:
> Aber ich
> stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer
> Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor
> Vertragsende nicht mehr erledigt?

Wie hat er sich bei Dir gemeldet?
Telefon, E-Mail, Brief, Brief mit Einschreiben, ....?

Was stand genau im Schreiben?

Du hast doch sicher keine Unterlagen zuhause, mit denen du eine Bericht 
anfertigen könntest, sprich Firmeninterna.

In der Firma wärst, wärst du nicht mehr versichert, falls dir ein 
Aktenordner auf den Kopf fallen würdest.

Wenn du bereits einen neuen Job hast, ist dir eh verboten, für eine 
andere Firma zu arbeiten.


Zu einer Aufforderung gehört auch immer eine "Androhung", falls du das 
geforderte nicht machst (Abmahnung).

zB::
"Wenn Du nicht in Zukunft pünktlich zur Arbeit erscheinst wird dir ggf. 
fristlos gekündigt."

Den Buckel runterrutschen schrieb:
> Als gekündigter Angestellter bist du bis auf die Herausgabe von
> Arbeitsmaterialien zu keinen weiteren Tätigkeiten verpflichtet.

Eben.

ui schrieb:
> Wenn du in keiner gehobenen Position angestellt bist: Sicher nicht!

In einer gehobenen Position hat man eine längere Kündigungsfrist und der 
Arbeitgeber sieht zu, das vorher alles wichtige abgewickelt wurde.
Übergabe an einen Nachfolger etc..

von qwertz (Gast)


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Geh hin und arbeite. Da du keinen Vertrag hast, kannst du deinen Chef 
gleich anzeigen, weil er Schwarzarbeiter beschäftigt.

von Klapperstorch (Gast)


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Niemand schrieb:
>> Ruf doch bei Deiner Rechtsschutzversicherung an und lass Dich beraten.
>> Dafür zahlst Du doch auch die Beiträge.
> Aus welcher Welt kommst du denn hier vorbeigeschneit? Eine RV für den
> angestellten Beruf möchte ich mal sehen, die dir dabei eine richtige
> Beratung gibt! Mit Arbeitsrecht hat das nämlich nichts mehr zu tun.

? Mir war vor zig Jahren eine sehr ähnliche Situation wie Dir jetzt 
widerfahren. Zum Glück, und mit etwas Vorahnung, weil es eben so eine 
Chaotenfirma war, hatte ich Monate zuvor die Advocard besorgt. Die haben 
mir rasch und unkompliziert geholfen.

von Stefan F. (Gast)


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>>> Es ist nicht deine Schuld, selbst wenn du aktiv gekündigt hättest. Dann
>>> hätte er die Kündigung ablehnen müssen, weil er dich noch braucht.

>> Was ist denn das für ein Schwachsinn?

> Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, bei der eine
> Zustimmung der Gegenseite nicht erforderlich ist.

Ich kann mir schon vorstellen, eine Kündigung zurückzuziehen, wenn der 
Chef auf Knien nieder fällt, mich anbettelt und freien Zugang zu seinem 
Pool, der SegelYacht, dem Ferienhaus in der Schweiz einen fetten 
Dienstwagen unf mehr Gehalt anbietet.

Es ist alles nur eine Frage der Prioritäten und verfügbaren Mittel.

Für Geld und Wohstand bin ich schon Bereit, eine unangenehme Arbeit zu 
tun. Seit 20 Jahren hocke ich vor Bildschirmen und Hacke auf Tastaturen 
ein. Meinst du das mach Spaß? Nee, aber man verdient dabei besser, als 
im Handwerk.

> Er könnte höchstens mit seinem MA reden, ihm vielleicht eine
> Gehaltserhöhung anbieten oder was auch immer damit er bleibt.

Genau, so war es auch gemeint.

von Gerald B. (gerald_b)


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Verlange das er dem Datenschutz Genüge tut und deine persönlichen Daten 
löscht, wie Telefonnummer und Mailaddi. Wenn er dem nicht nachkommt, ist 
der Anwalt dein Freund ;-)

von Cyblord -. (cyblord)


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Einfach ein Angebot vorlegen. Min. 1000 EUR Tagessatz + Spesen + 
Auslagen. Dann ist Ruhe im Karton oder du kannst nochmal schön was 
verdienen.

von Niemand (Gast)


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> Verlange das er dem Datenschutz Genüge tut und deine persönlichen Daten
> löscht, wie Telefonnummer und Mailaddi. Wenn er dem nicht nachkommt, ist
> der Anwalt dein Freund ;-)
Das Smilie am Ende war der wichtigste Teil des Textes! oder wie willst 
du das bitte überprüfen?
Solchen Leuten wie dem Chef kann man nicht drohen, die muß man nur 
ständig unter Beobachtung und Kontrolle halten, sonst hauen die einem 
noch die Hacke hinterrücks ins Kreuz ... als Dank.

> Für Geld und Wohstand bin ich schon Bereit, eine unangenehme Arbeit zu tun.
Die Definition für Lohn und entsprechendes Gehalt legt aber Chefe nach 
eigenem gut Dünken selber fest, und nicht du! Dann lass dich mal 
überraschen.

> Einfach ein Angebot vorlegen. Min. 1000 EUR Tagessatz + Spesen + Auslagen. > 
Dann ist Ruhe im Karton oder du kannst nochmal schön was verdienen.
Glaubst du selber an das was du da getextet hast?
Den ganzen Sums da oben wohl nicht wirklich gelesen oder verstanden?

von Alex W. (a20q90)


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Niemand schrieb:
> Dann kannst du einem ja nur leid tun!

Nö, kann ich nicht!

von Jonas B. (jibi)


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Ist doch perfekt,

du schreibst den Bericht und eine passende Rechnung. Wo ist das Problem?

Gruß J

von Michel M. (elec-deniel)


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Vielleicht arbeitet dieser „frühere Mitarbeiter“ jetzt in einer anderen 
Firma und die möchte so etwas gewiss nicht, sicherlich schließt der neue 
Arbeitsvertrag so etwas auch ohne Nachfrage und schriftlicher 
Genehmigung aus ....   :-)

von As-I-Roved-Out (Gast)


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Verpflichtet bist du da zu gar Nichts und die möglichen rechtlichen 
Konsequenzen wurden dir ja auch schon aufgezeigt.

Schick doch ein Angebot für den Bericht mit einer netten Zahl und einem 
Eurozeichen dahinter.
Und zwar genau so:

Jonas B. schrieb:
> du schreibst den Bericht und eine passende Rechnung. Wo ist das Problem?

von Qwertz (Gast)


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Stefan U. schrieb:
> Für Geld und Wohstand bin ich schon Bereit, eine unangenehme Arbeit zu
> tun. Seit 20 Jahren hocke ich vor Bildschirmen und Hacke auf Tastaturen
> ein. Meinst du das mach Spaß?

Ja, natürlich macht das Spaß, sogar sehr großen! Mich dünkt, du bist für 
diesen Beruf gar nicht richtig geeignet? Ich brenne dafür.

> Nee, aber man verdient dabei besser, als
> im Handwerk.

Ich würde an deiner Stelle lieber einen schlechter bezahlten Beruf 
ausüben, der mir wenigstens Spaß macht! Das ist ja schrecklich, wenn man 
nur des Geldes wegen eine Tätigkeit ausübt (Prostitution).

von Cyborg (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Das ist ja schrecklich, wenn man
> nur des Geldes wegen eine Tätigkeit ausübt (Prostitution).

Im großen und ganzen funktioniert die soziale Marktwirtschaft so.
Manchmal entspannt und manchmal total durch geknallt. Die Grauzone
ist da halt entsprechend groß.

von Pandur S. (jetztnicht)


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>Qwertz schrieb:
>> Das ist ja schrecklich, wenn man
>>Geldes wegen eine Tätigkeit ausübt (Prostitution).


Boah ... schlimm wie das heute zugeht ... so tief gefallen ?

von Cyblord -. (cyblord)


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Qwertz schrieb:
> Das ist ja schrecklich, wenn man
> nur des Geldes wegen eine Tätigkeit ausübt (Prostitution).

Bitte was? Was denkst du warum >90% der Leute zur Arbeit gehen? Die 
meisten hassen ihren Job.

Und Prostitution ist immer noch Sex gegen Geld und nichts anderes.

von heavybyte (Gast)


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Als Angestellter schuldest du dem Arbeitgeber nur Arbeitszeit, kein 
Arbeitspensum. Würde dir als Angestellter ein Pensum vorgegeben, dann 
wäre es eine unzulässige Accordvorgabe.

Ist die Zeit um, bevor das Pensum erreicht ist, hat sich dein 
Brötchengeber verkalkuliert.

von Gästchen (Gast)


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Immer muss der Cheffe ein Feind sein, warum diese Einstellung?

von ds (Gast)


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Gästchen schrieb:
> warum diese Einstellung

Na vielleicht weil der Cheffe Arbeit ohne Anstellung oder Entlohnung 
erwartet?

von Alexander J. (Gast)


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MBing schrieb:
> Aber ich
> stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer
> Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor
> Vertragsende nicht mehr erledigt?

Vll. bin ich ein Spielverderber, aber die Frage zu beantworten könnte 
schon in den Bereich der Rechtsberatung gehen und die dürfen nur Anwälte 
oder für die Rechtsberatung zugelassene weitere Berufe durchführen.

Also: Wenn Du Dir nicht sicher bist, frage einen Anwalt.

von Stefan F. (Gast)


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> Ich würde an deiner Stelle lieber einen schlechter bezahlten Beruf
> ausüben... (Prostitution).

Gutes Stichwort. Ein Ex Kollegte pflegte zu sagen: Wir sind wie Huren 
und Söldner. Mir machen alles für Geld.

Im Handwerk würde ich höchstens halb Soviel gehalt bekommen, damit 
könnte ich meiner Familie kein Angenehmes Leben bieten.

von jibi (Gast)


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>Aber ich
>stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer
>Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor
>Vertragsende nicht mehr erledigt?

Stellen wie uns mal vor das wäre so, dann würde doch jeder Arbeitgeber 
irgendwelche wild erfundenen und kaum wiederlegbaren Ansprüche am Ende 
eines Arbeitsverhältnisses fordern. Macht keinen Sinn, vor allem, wen 
man sich überlegt wie das bewiesen / entkräftet werden soll?!

gruß J

von Dussel (Gast)


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Cyblord -. schrieb im Beitrag #4909391:
> Qwertz schrieb:
>
>>> Und Prostitution ist immer noch Sex gegen Geld und nichts anderes.
>>
>> Das ist eine reine Definitionsfrage.
>
> Ja dann definieren wir "Baum" in "Auto" um und fertig ist die neue
> Sprache. Die Begriffe sind eigentlich schon recht gut definiert und es
> bringt wenig sich einfach neue Bedeutungen einfallen zu lassen.
Krass, den Tag muss ich mir im Kalender anstreichen. Das eine Mal, dass 
ich Cyblord vollkommen Recht geben kann.

von Qwertz (Gast)


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Dussel schrieb:
> Krass, den Tag muss ich mir im Kalender anstreichen. Das eine Mal, dass
> ich Cyblord vollkommen Recht geben kann.

Dussel, dir ist wohl nicht bewusst, dass man sich sehr wohl im Job 
prostituieren kann, und zwar ganz ohne Sex zu haben?

von Dussel (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Dussel schrieb:
>> Krass, den Tag muss ich mir im Kalender anstreichen. Das eine Mal, dass
>> ich Cyblord vollkommen Recht geben kann.
>
> Dussel, dir ist wohl nicht bewusst, dass man sich sehr wohl im Job
> prostituieren kann, und zwar ganz ohne Sex zu haben?
Dann bin ich mal auf die Erklärung gespannt. Insbesondere bin ich 
gespannt, ob die ohne beliebige Umdeutungen auskommt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution:
"Prostitution (von lateinisch prostituere „nach vorn/zur Schau stellen, 
preisgeben“) bezeichnet die Vornahme sexueller Handlungen gegen 
Entgelt."

http://www.juraforum.de/lexikon/prostitution:
"Die Prostitution ist die  Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt."

http://www.anwalt24.de/lexikon/prostitution:
"Prostitution[…] Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt."
"Prostituierte sind gemäß der Begriffsbestimmung in § 2 ProstSchG 
Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Eine sexuelle 
Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an 
oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen 
Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der 
eigenen Person gegen Entgelt."

Drei zumindest teilseriöse Quellen, die sexuelle Handlungen als 
Voraussetzungen für Prostitution benennen. Gut, sexuelle Handlungen und 
'Sex haben' ist je nach Verständnis ein Unterschied, aber wenn bei dir 
im Job sexuelle Handlungen gegen Geld vorgenommen werden, würde ich doch 
mal ein bisschen aufhorchen.

von Dann geh! (Gast)


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Qwertz schrieb:
> Dussel schrieb:
>> Krass, den Tag muss ich mir im Kalender anstreichen. Das eine Mal, dass
>> ich Cyblord vollkommen Recht geben kann.
>
> Dussel, dir ist wohl nicht bewusst, dass man sich sehr wohl im Job
> prostituieren kann, und zwar ganz ohne Sex zu haben?

Kann man sich vermutlich als Kunde der Varinate 1 garnicht vorstellen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Qwertz schrieb:

> Dussel, dir ist wohl nicht bewusst, dass man sich sehr wohl im Job
> prostituieren kann, und zwar ganz ohne Sex zu haben?

Nein kann man nicht. Nur in deiner verqueren Begriffswelt die nur in 
deinem Oberstübchen existiert.

Was mich aber an den Spruch erinnert: "Was ist das abartigste was du je 
für Geld getan hast?". "Arbeiten!".

: Bearbeitet durch User
von */duden.de/rechtschreibung/prostituieren (Gast)


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Dussel schrieb:

> Dann bin ich mal auf die Erklärung gespannt. Insbesondere bin ich
> gespannt, ob die ohne beliebige Umdeutungen auskommt.


ℹ  Duden:

(bildungssprachlich) sich prostituieren
Sich in den Dienst eines niedrigen Zwecks stellen und dadurch 
herabwürdigen.

----
Durchaus nicht unübliche Formulierung.

von Qwertz (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Qwertz schrieb:
>
> Dussel, dir ist wohl nicht bewusst, dass man sich sehr wohl im Job
> prostituieren kann, und zwar ganz ohne Sex zu haben?
>
> Nein kann man nicht. Nur in deiner verqueren Begriffswelt die nur in
> deinem Oberstübchen existiert.

Doch, das kann man sehr wohl, selbst wenn das in deine limitierte Welt, 
welche in deinem kleinen Oberstübchen existiert, bildungssprachlich 
nicht hineinpasst. Wenn du mir nicht glaubst, dann schlage er doch 
einfach mal im Duden nach.

von Cyblord -. (cyblord)


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Qwertz schrieb:

> Doch, das kann man sehr wohl, selbst wenn das in deine limitierte Welt,
> welche in deinem kleinen Oberstübchen existiert, bildungssprachlich
> nicht hineinpasst. Wenn du mir nicht glaubst, dann schlage er doch
> einfach mal im Duden nach.

Der Duden ist nun mal keine Sprachreferenz. So was gibt es gar nicht. Da 
steht auch Kreme = Creme drin nur weil irgendwelche Spongos das manchmal 
so schreiben. Was soll man damit anfangen? Wird das dadurch richtig, 
weil es da drin steht?

Die Definition einer (niedrigen (was ist das?)) Arbeit gegen Geld als 
Prostitution zu bezeichnen ist mehr als dämlich und ich nenne jeden 
dämlich der das tut.
Genauso wie jeden der "Handkreme" schreiben sollte und sich dann auf den 
Duden beruft. Das ist sogar gleich doppelt dämlich.

: Bearbeitet durch User
von nicht"Gast" (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Die Definition einer (niedrigen (was ist das?)) Arbeit gegen Geld als
> Prostitution zu bezeichnen ist mehr als dämlich und ich nenne jeden
> dämlich der das tut.
> Genauso wie jeden der "Handkreme" schreiben sollte und sich dann auf den
> Duden beruft. Das ist sogar gleich doppelt dämlich.

Tja,
manche haben einfach einen Horizont mit einem Durchmesser von 0 und das 
nennen Sie dann ihren Standpunkt.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Vertragsende ist Vertragsende

von Gästchen (Gast)


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ds schrieb:
> Na vielleicht weil der Cheffe Arbeit ohne Anstellung oder Entlohnung
> erwartet?

Nicht alles so negativ sehen, schieplich leben in der freien 
Marktwirtschaft. Cheffe ist nicht dein Feind.

von lächler (Gast)


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MBing schrieb:
> Aber ich
> stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer
> Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor
> Vertragsende nicht mehr erledigt?

Kommt darauf an, ob es ein Arbeitsvertrag oder ein Werkvertrag war.

von Datenblatt dt. (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Qwertz schrieb:
>
>> Doch, das kann man sehr wohl, selbst wenn das in deine limitierte Welt,
>> welche in deinem kleinen Oberstübchen existiert, bildungssprachlich
>> nicht hineinpasst. Wenn du mir nicht glaubst, dann schlage er doch
>> einfach mal im Duden nach.
>
> Der Duden ist nun mal keine Sprachreferenz. So was gibt es gar nicht. Da
> steht auch Kreme = Creme drin nur weil irgendwelche Spongos das manchmal
> so schreiben. Was soll man damit anfangen? Wird das dadurch richtig,
> weil es da drin steht?


Aha, mal online schauen nachdem du dich ja auf so dolle Dinge wie 
wikipedia, juraforum, anwalt24 stützt:

ldg. die zweite Bedeutung

~ Knaurs großes Wörterbuch der deutschen Sprache 1985
http://www.wissen.de/search?keyword=prostituieren

sich unter Verletzung moralischer Wertmaßstäbe für etwas hergeben, um 
einen persönlichen Vorteil zu erzielen


Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache ~1977
https://www.dwds.de/wb/wdg/prostituieren

sich, etw., jmdn. p. sich, etw., jmdn. auf unwürdige Weise (für etw. 
Niedriges) öffentlich preisgeben, herabwürdigen: er prostituierte sich 
(als Künstler, Wissenschaftler) dadurch in der unwürdigsten Weise;


Duden hatten wir schon,

Canoo, Deutsche Wörterbücher und Grammatik
http://canoo.net/services/Controller?input=prostituieren&MenuId=Search&service=canooNet&lang=de


Im Sinn von für Leute/Zwecke arbeiten, mit denen man sich nicht 
identifizieren kann. Beispiele 'Sie verkaufte sich an ihn.''Er 
prostituiert sich für seine Karriere.'



---

Das man dessen Verwendung hier auch als unangebracht, fehlplatziert oder 
evtl. inhaltlich Falsch betrachten kann ist einem ja unbenommen.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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könnte das ein Anzeichen sein,
dass der Fachkräftemangel grösser als gedacht ist?

von Mark B. (markbrandis)


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● J-A V. schrieb:
> könnte das ein Anzeichen sein,
> dass der Fachkräftemangel grösser als gedacht ist?

Ein einzelner Fall unter Millionen ist niemals ein Anzeichen für 
irgendwas.

von Md M. (Firma: Potilatormanufaktur) (mdma)


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Gästchen schrieb:
> Nicht alles so negativ sehen, schieplich leben in der freien
> Marktwirtschaft. Cheffe ist nicht dein Feind.

Das hast du hier Beitrag "Re: Ehemaliger Arbeitgeber will "Nacharbeit"" 
schon behauptet, ohne das zu begründen. Freie Marktwirtschaft stützt 
deine Behauptung jedenfalls nicht. Wenn jemand von mir Arbeit verlangt, 
ohne mich dafür zu bezahlen, versucht er mich über den Tisch zu ziehen 
und ist damit definitiv ein Feind. Das ganze wird nicht weniger dadurch 
wahr, dass du einfach das Gegenteil behauptest.

von Mark B. (markbrandis)


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Md M. schrieb:
> Gästchen schrieb:
>> Nicht alles so negativ sehen, schieplich leben in der freien
>> Marktwirtschaft. Cheffe ist nicht dein Feind.
>
> Das hast du hier Beitrag "Re: Ehemaliger Arbeitgeber will "Nacharbeit""
> schon behauptet, ohne das zu begründen. Freie Marktwirtschaft stützt
> deine Behauptung jedenfalls nicht. Wenn jemand von mir Arbeit verlangt,
> ohne mich dafür zu bezahlen, versucht er mich über den Tisch zu ziehen
> und ist damit definitiv ein Feind. Das ganze wird nicht weniger dadurch
> wahr, dass du einfach das Gegenteil behauptest.

Das Problem ist im Endeffekt keines. Denn verlangen kann jemand, was 
immer er will. Das heißt aber nicht dass er es auch bekommt.

Man kann auch einfach höflich und professionell anbieten, für einen 
Stundensatz von X Euro den geforderten Bericht zu liefern. Wer sowieso 
nichts zahlen will wird sich dann wahrscheinlich auch gar nicht mehr 
melden. Problem gelöst.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


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Datenblatt dt. schrieb:
> Aha, mal online schauen nachdem du dich ja auf so dolle Dinge wie
> wikipedia, juraforum, anwalt24 stützt:

Das war nicht ich, das war Dussel, aber das kann man im Eifer des 
Gefechts natürlich übersehen.

> Im Sinn von für Leute/Zwecke arbeiten, mit denen man sich nicht
> identifizieren kann. Beispiele 'Sie verkaufte sich an ihn.''Er
> prostituiert sich für seine Karriere.'

Darf sich dann eine Prostituierte die sich total gut mit ihrem Job 
identifizieren kann, überhaupt noch so nennen?

> Das man dessen Verwendung hier auch als unangebracht, fehlplatziert oder
> evtl. inhaltlich Falsch betrachten kann ist einem ja unbenommen.
Das setze ich sowieso voraus. Die Definition hier verfing ja bereits, 
wenn man seinen Job nur nicht so gerne macht. Das ist ja total Banane.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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man könnte sich auch den Spass erlauben und in die Doku Fehler einbauen

von Ich (Gast)


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Wie willst du einen Bericht abgeben?
Du hast keine Unterlagen zuhause, keinen Zugriff von da auf den 
Firmenserver.
In der Firma bist du nicht mehr versichert, falls dir eine Büroklammer 
auf den Kopf fällt, ....

von Gästchen (Gast)


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Md M. schrieb:
> Das hast du hier Beitrag "Re: Ehemaliger Arbeitgeber will "Nacharbeit""
> schon behauptet, ohne das zu begründen.

Was soll ich dir begründen? Dass dein Cheffe nicht dein Feind ist?

von Der kein Bock mehr A. (Gast)


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Hi, ich hab schon einige verschiedene AG kennenleren dürfen, mal so, mal 
so.
Zwischen miesen Räuberkapitalistena**l*chern und familiären Teamplayern 
war alles dabei. Es kommt immer auf die Form an. Laut der Beschreibung 
kommt mir die Klassifizierung des AG auch sehr bekannt vor ...

Kurzum, wenn ich mich an deine Aussage zum Ablauf halte : Natürlich 
schuldest DU dem einen Sch**ss ... Lass Dich, auch ohne 100%ig 
rechtliche Expertise meinerseits, nicht bedrängen.Ich kenne Leute, die 
das ohne Skrupel machen würden, keine Frage. In jüngeren Jahren hätte 
mich das vll. noch beeindruckt, aber man lernt irgendwann auch zu 
filtern, was man wirklich tun muss oder TUN MUSS.
Nee, mach Dir mal keinen Kopf, konzentrier Dich auf deinen weiteren 
Berufsweg und lass das hinter Dir.

Da wir in einer Marktwirtschaft leben, ist die Option mit der Nacharbeit 
auf Rechnung nicht ganz uninteressant, aber bedenke, dass das auch nicht 
so einfach ist. Als Privatperson einfach mal ne Rechnung schreiben usw. 
geht (fast) nicht. Ich war mal "ordentlich" selbstständig als 
Einzelunternehmer und für einen einzigen Auftrag den Papierkram mit 
Finanzamt und IHK mitmachen ... ob sich das lohnt ?

Hinzukommt die psychologische Komponente ... willst DU dann wirklich 
nochmal mit der Firma zu tun haben ? Wenn das Arbeitsverhältnis schon 
Chaotisch war, dann überleg Dir mal, wie aufwendig Du Dich absichern 
musst, damit die in Rechnung gestellte Leistung überhaupt gezahlt wird 
usw.

Was hab ich schon "draufzahlen" müssen, weil ich wegen Unerfahrenheit in 
Fallen getappt bin, wenns ums anbieten von Leistungen, Folgeleistungen 
wie Wartung etc. pp. ging.

Ach, man KANN vielleicht Geld damit verdienen, aber aus meiner eigenen 
Erfahrung heraus gab es manchmal Kunden, bei denen musste ich die 
sogenannte "Inverse Sizilianische Strategie" anwenden : "Mache dem 
Kunden ein Angebot , was er ablehnen MUSS" ;-)
D.h. wenn es eh kein sonderlich lukrativer oder gar interessanter 
Auftrag wäre, mache einen unverschämt hohen Kostenvoranschlag o.ä.
Das wäre kein klares NEIN, aber wie schon erwähnt man muss sich nicht 
jeden Mist ans Bein nageln.

Mein Tipp, Zieh weiter, es gibt genug andere Auftrag- und Arbeitgeber 
auf der Welt. Für die Psychohygiene sind manchmal klare Schnitte 
wichtig.

Es muss ja nichts schief gehen, ich will dem Ex-Chef ja nicht unbedingt 
böse Absicht unterstellen, aber wie schon gesagt, es ist bestimmt 
gesünder da einen Schlussstrich zu ziehen und der Arbeitswelt 
uneingeschränkt für neue Aufgaben zur Verfügung zu stehen.

Viel Erfolg und Gruß

von Md M. (Firma: Potilatormanufaktur) (mdma)


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● J-A V. schrieb:
> man könnte sich auch den Spass erlauben und in die Doku Fehler einbauen

Hm, lieber nicht. Also wenn sich rumspräche, dass ich mich nicht 
verarschen lasse, ok. Aber mit (absichtlich) schlampiger Arbeit möchte 
ich nur ungern in Verbindung gebracht werden, egal, wie ich mich vom AG 
getrennt habe.

Gästchen schrieb:
> Was soll ich dir begründen? Dass dein Cheffe nicht dein Feind ist?

Ja, undzwar vor dem Hintergrund, der hier Thema ist, nämlich dass er 
nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unsinnige und freche 
Forderungen stellt.

von Dochdoch (Gast)


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Md M. schrieb:
> ● J-A V. schrieb:
>> man könnte sich auch den Spass erlauben und in die Doku Fehler einbauen
>
> Hm, lieber nicht. Also wenn sich rumspräche, dass ich mich nicht
> verarschen lasse, ok. Aber mit (absichtlich) schlampiger Arbeit möchte
> ich nur ungern in Verbindung gebracht werden, egal, wie ich mich vom AG
> getrennt habe.

Ach, Doku liest kein Mensch.

In der letzten Safety-Hardware-Doku von mir hätte es ein Absatz eines 
Wikipediaartikels über Haarbleichung eigentlich bis zum TÜV geschafft, 
hätte ich es nicht gestoppt.
Ich wollte nämlich beweisen, dass die ganzen Reviws für den A**** sind. 
Grund: Cheffe hat behauptet: "das wird genauestens geprüft".
Keiner hats gefunden :-)

--> Kein Schwein liest Dokus!

Ein weiteres sehr klassisches Beispiel hierfür wäre:
https://de.wikipedia.org/wiki/Write-Only-Memory

Also:
Ein schön formatiertes Dokument mit wohlklingenden Überschriften 
abfassen, den Text ab S3 kann man mit Blondinenwitzen und 
zusammengegoogelten Grafiken füllen.

von Cyblord -. (Gast)


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Jörg B. schrieb:
> Als Privatperson einfach mal ne Rechnung schreiben usw.
> geht (fast) nicht.

Natürlich geht das. Ziemlich einfach sogar, zumindest solange es 
bestimmte Beträge nicht überschreitet, aber die Gefahr sehe ich bei 
einem einfachen Bericht, der maximal ein paar Tagessätze kosten wird, 
nicht.

von jo (Gast)


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nach rücksprache mit unserer rechtsabteilung:

du hast einen gültigen auftrag bekommen. für ihn aus und stelle eine 
phantasiesumme in rechnung. fahr in urlaub

von Cyblord -. (cyblord)


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jo schrieb:
> nach rücksprache mit unserer rechtsabteilung:
>
> du hast einen gültigen auftrag bekommen. für ihn aus und stelle eine
> phantasiesumme in rechnung. fahr in urlaub

Interessante Rechtsabteilung, aber lustiger Versuch ;-)

Es geht nicht um einen "gültigen Auftrag" (was soll das überhaupt 
sein?), es geht um einen gültigen VERTRAG. Ein Vertrag über eine Arbeit 
X und eine Summe Y. Der kommt dann zustande, und genau NUR dann, wenn 
eine GEGENSEITIGE und übereinstimmende Willenserklärung vorliegt.

Ein hingeworfener "Auftrag" ersetzt dies noch lange nicht. Das kann man 
höchstens als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes werten. Mehr 
nicht.

: Bearbeitet durch User
von Stefan F. (Gast)


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> du hast einen gültigen auftrag bekommen.

Ja, einen Auftrag, der keine Bezahlung vorsieht. Und den soll man im 
Ernst annehmen? Wer rädt denn dazu?

von Joerg F. (felge1966)


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So was ähnliches hatte ich vor ettlichen Jahren auch schon mal erlebt.
Ich hatte allerdings selbst gekündigt und dann an den Ex-AG noch eine 
Wiedergutmachung für einen noch nicht abgelaufenen Lehrgang zahlen 
müssen. Kurz nachdem ich beim neuen AG angefangen hatte kam die alte 
Firma auf mich zu, ich solle noch ein spezielles zugekauftes System 
aufsetzen und konfigurieren. Ich wäre der einzigste, den sie kennen der 
dies kann.
Da die Firma aber in Konkurenz zu meinen nachfolgenden AG war und sie 
auch noch auf die Lehrgangskosten bestanden, durften sie auf meine Hilfe 
verzichten.

von Bronco (Gast)


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Das Thema ist lustig:
Ich kenne Firmen, die können nicht mal ihre ungekündigten Angestellten 
dazu bringen, ihren Job zu machen.

Beitrag #4912816 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Mario K. (mario_k88)


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Doch eine Briefkastenfirma

von Pete (Gast)


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Joerg F. schrieb:
> So was ähnliches hatte ich vor ettlichen Jahren auch schon mal
> erlebt.
> Ich hatte allerdings selbst gekündigt und dann an den Ex-AG noch eine
> Wiedergutmachung für einen noch nicht abgelaufenen Lehrgang zahlen
> müssen. Kurz nachdem ich beim neuen AG angefangen hatte kam die alte
> Firma auf mich zu, ich solle noch ein spezielles zugekauftes System
> aufsetzen und konfigurieren. Ich wäre der einzigste, den sie kennen der
> dies kann.
> Da die Firma aber in Konkurenz zu meinen nachfolgenden AG war und sie
> auch noch auf die Lehrgangskosten bestanden, durften sie auf meine Hilfe
> verzichten.

Ein Freund von mir hat auch im VG gesagt bekommen, dass er im Falle 
einer Kündigung Lehrgangskosten übernehmen muss, auch wenn diese x 
Monate zurück liegen. Die Mitarbeiter so gegen Ihren Willen an das 
Unternehmen binden zu wollen, ist nicht zeitgemäß. Da kann man dann 
entscheiden zwischen frühzeitig gekündigt werden (aufgrund der 
Verweigerung, den Lehrgang zu machen) oder eine Kündigung hinnehmen, die 
hunderte oder gar tausende Euro schwer sein kann. Ob das die Mitarbeiter 
glücklich macht?

von Nop (Gast)


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Pete schrieb:

> Ein Freund von mir hat auch im VG gesagt bekommen, dass er im Falle
> einer Kündigung Lehrgangskosten übernehmen muss, auch wenn diese x
> Monate zurück liegen.

Dafür wird's ja ne Auszeit geben, wie lange denn das andauert.

> oder eine Kündigung hinnehmen, die hunderte oder gar tausende Euro
> schwer sein kann.

Da verhandelt man, daß das nur dann gilt, wenn der AN kündigt.

von jo (Gast)


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>Ja, einen Auftrag, der keine Bezahlung vorsieht. Und den soll man im
>Ernst annehmen? Wer rädt denn dazu?

Das ignorierst du einfach, warum solltest du von unentgeltlicher Arbeit 
ausgehen?

Sowas muss man als Chance nutzen, genau wie wenn man zu als zu "alt" im 
Absageschreiben beurteilt wird ;)

von Niemand (Gast)


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So richtig guten Rat gabs hier aber noch keinen?

Solche Spielchen mit solchen Chefes sind doch die beste Gelegenheit, 
alte noch offene RE mit den Herrschaften zu begleichen.

Sollte sich jeder fähige Mann in jeder Fa. ganz fest vornehmen, immer 
ein wichtiges Projekt oder Tun vor sich herzuschieben, entweder man 
sichert sich so seinen leidlichen AP oder zumindest die monatl. Zahlung 
als Lohn daraus.

Zu dem Fall hier oben, auf dem gleichen Weg antworten, was es denn nun 
wert sei, da noch mal was zu tun.
Ignoranz ist kein guter Ratgeber, so erfährt man nie von einer möglichen 
Chance.

> Ein Freund von mir hat auch im VG gesagt bekommen, dass er im Falle
> einer Kündigung Lehrgangskosten übernehmen muss, auch wenn diese x
> Monate zurück liegen.
Da muß man dan aber nicht erst den AV abwarten, so wie es dann bei mir 
schön drin formuliert stand. Die Arbeit damit hätte sich der AG dann 
aber auch sparen können, habe ich ihn dann so mal beiläufig bei der 
"Nachverhandlung" gefragt.

> Die Mitarbeiter so gegen Ihren Willen an das Unternehmen binden zu
> wollen, ist nicht zeitgemäß.
Wie kommst du darauf, dass dies gegen irgendeinen Willen passiert? Wer 
das akzeptiert dem ist das doch so recht! Meist sind das die Typen, die 
solche Lehrgänge auch nötig haben. Dummvieh muß man zu seinem Glück 
leider etwas zwingen, fähige Leute lehnen dann gern ab.

Ach und noch etwas: mit lauter solchen Kleinigkeiten, aufgereiht auf 
einer Kette, ist so eine Firma im Prinzip eigentlich ein No go.
Dort tummeln sich wahrscheinlich auch nur weniger fähige Leute, in jeder 
Stufe der Hirarchie. Nur ganz oben sind dann die ausgeschlafenen Typen, 
meist auch ohne wirkl. gute Fähigkeiten vertreten.
Denn irgendwo muß das ganze ersparte Geld zum Schluß ja abbleiben?

von Kolophonium (Gast)


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>...immer ein wichtiges Projekt oder Tun vor sich herzuschieben,

In was für einer Klitsche muß man eigentlich arbeiten, wenn so etwas 
funktioniert?

von Niemand (Gast)


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> In was für einer Klitsche muß man eigentlich arbeiten, wenn so etwas
> funktioniert?
Konzerne und der Mittelstand sind bei dir also Klitschen?

Wenn du aber nur an einem einzigen Projekt dran bist, von Anfang bis 
Ende, dann haste Recht, da klappt das nicht so richtig.

Als ersetz- wie beliebig austauschbarer HilfsJogi wird man natürlich 
nicht in eine solche Situation kommen ... können.

von Stefan F. (Gast)


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> So richtig guten Rat gabs hier aber noch keinen?

Dann mach es besser.

von Mark B. (markbrandis)


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Niemand schrieb:
> So richtig guten Rat gabs hier aber noch keinen?

Was an "biete an, gegen eine entsprechende Bezahlung die geforderte 
Nacharbeit zu leisten" ist denn bitte kein guter Rat?

von Dude (Gast)


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MBing schrieb:
> Ich denke der Punkt ist klar. Keine Arbeitsverhältnis, keine geschuldete
> Arbeit.
>
> Die Frage, ist aber die, nach einer möglichen Schadenersatzpflicht für
> eine nicht ausgeführte Tätigkeit oder deren Folgen?

Du schuldest dem Arbeitgeber eine Arbeitsleistung, kein Arbeitsergebnis. 
Das ist genau der Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag 
(=Dienstleistungsvertrag) und einem Werkvertrag. Nur bei einem 
Werkvertrag erwirbt das Gegenüber Anspruch auf ein darin beschriebenes 
Ergebnis. Deswegen erfreuen sich Werkverträge ja in gewissen Kreisen 
auch einer gewissen Beliebtheit (man kann noch versuchen jahrelang alles 
mögliche gratis nachzufordern).

Mit der Beendigung des Arbeitsvertrages besteht kein Anspruch mehr auf 
weitere Arbeitsleistung von deiner Seite. Für einen wie auch immer 
geartete Pflicht zu Schadensersatz müßte schon Vorsatz unterstellt 
werden. Im Prinzip hast du freie Wahl. Hast du keine Zeit/keine Lust, 
mach gar nichts. Hast du Zeit/Lust fordere mindestens das 3-fache und 
achte darauf, dass man dir keinen Werkvertrag unterschiebt!

von Verständnisloser (Gast)


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Erstaunlich, dass hier so eingehend diskutiert wird. Mein Trolldetektor 
steht am Anschlag (sogar die rote Troll-LED blinkt).

Ist doch vollkommen klar, dass es sich hier um eine erfundene Geschichte 
handelt.

von Niemand (Gast)


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Mark Brandis meinte salopp
> Was an "biete an, gegen eine entsprechende Bezahlung die geforderte
> Nacharbeit zu leisten" ist denn bitte kein guter Rat?
Nur dass dieser banale Fakt so für ihn nicht primär wichtig wäre?
Noch ein Fakt: der Ton macht die Musik nicht der Inhalt.
Er muß auch für sich entscheiden ob es für ihn was bringt, und wieviel 
dazu nötig ist, den Ex-Chaf dahin zu bekommen.
Denn so wie es aussieht, ist dein Rat einfach eine Luft-Nr., und man 
macht sich damit sicher nur zum Hampelmann.
Ohne die richtige Taktik ist schon der Versuch ein Rohrkrepierer.

von Mark B. (markbrandis)


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Niemand schrieb:
> Denn so wie es aussieht, ist dein Rat einfach eine Luft-Nr., und man
> macht sich damit sicher nur zum Hampelmann.

Wer auf höfliche und professionelle Weise ein Angebot macht, macht sich 
ganz sicher nicht zum Hampelmann.

Da der Themenersteller sich aber ohnehin schon lange nicht mehr zu Wort 
meldet ist es ohnehin müßig die Diskussion fortzusetzen.

: Bearbeitet durch User
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