Mir ist zum Ende des letzten Monats gekündigt worden. Das heißt, dass Arbeitsverhältnis besteht seit dem 1. Februar nicht mehr. Jetzt hat sich mein ehemaliger Arbeitgeber bei mir gemeldet und verlangt - als wenn es ganz selbstverständlich wäre und unter Terminsetzung! und unentgeldlich - dass ich für ihn noch einen Bericht über ein Projekt anfertige, an dem ich gearbeitet habe. Sein Argument: Er hätte mir ja damals gesagt, dass ich das machen soll. Stimmt übrigens nicht. Der Bericht wäre erst in einem Monat fällig gewesen. Mit der Kündigung sind die mir zuvor gekommen. Der Laden ist so chaotisch, dass die es einfach nicht auf die Reihe gekriegt haben sich Gedanken darüber zu machen, was es bedeutet könnte, wenn ich nicht mehr da bin. Wie dreist sind manche Unternehmer eigentlich? Naja, das Ganze war eine ziemlich miese Klitsche, darum habe ich mit sowas in der Art schon gerechnet. Aber trotzdem... Gut: Ich habe denen natürlich gesagt, dass das Arbeitsverhältnis beendet ist und damit auch keine Arbeitsleistung mehr geschuldet ist. Aber ich stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor Vertragsende nicht mehr erledigt?
Wenn du in keiner gehobenen Position angestellt bist: Sicher nicht!
ui schrieb: > Wenn du in keiner gehobenen Position angestellt bist In welcher Position ist man den als Ingenieur angestellt? Selbst, wenn man auf der Untersten Ebene steht?
MBing schrieb: > Aber ich > stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer > Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor > Vertragsende nicht mehr erledigt? Wenn du was im Arbeitsverhältnis nicht machst, kriegst ne Abmahung :P
ui schrieb: > Wenn du was im Arbeitsverhältnis nicht machst, kriegst ne Abmahung :P Klar. Aber besteht denn für den Arbeitgeber eine Verpflichtung die Arbeit seiner Angestellten regelmäßig zu kontrollieren? So dass er, wenn er dieser nicht nachkommt selber schuld ist.
MBing schrieb: > Wie dreist sind manche Unternehmer eigentlich? Man kanns doch mal versuchen?!?! Ich bin mir sicher, dass sie hin und wieder damit durchkommen werden und sich ein blöder findet... MBing schrieb: > Ich habe denen natürlich gesagt, dass das Arbeitsverhältnis beendet > ist und damit auch keine Arbeitsleistung mehr geschuldet ist. Exakt so sehe ich das auch. Ich würde sogar eher Probleme sehen, wenn du jetzt doch noch etwas machst! - Es wäre ggf. eine Nebenbeschäftigung die du deinem aktuellen Arbeitgeber mitteilen müsstest - Wie siehts mit Steuern, zulässige Wochenarbeitszeit etc. aus, du arbeitest ja was... ;-) MBing schrieb: > Aber ich > stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer > Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor > Vertragsende nicht mehr erledigt? Interessante Frage! Du bist dazu verpflichtet X Stunden zu arbeiten, wie in deinem Vertrag steht. Wenn die Arbeit in der Zeit nicht zu schaffen war, dann ist das halt so. Falls so etwas wirklich vor Gericht gehen würde, dann wäre schnell klar, woher der Wind weht: Der AG will seinem früheren AN noch eins reindrücken. Das einzige, wo ich jetzt eher Bedenken hätte (was in deinem Fall wohl nicht das Fall ist!), ist, wenn du VORSÄTZLICH etwas machst (Gerät X zerstören, Bug in Sofware Y einbauen etc.) Schlechte Arbeit zu leisten ist nicht strafbar, mir wurde erzählt der AN kann relativ schlecht und langsam arbeiten, dennoch mag er oft schwierig zu kündigen sein. Grundsätzlich bin ich eher ein Fan davon, dass man im Guten den Job wechselt. Wenn ich dort auch mal vorbei schauen und die früheren Kollegen besuchen kann, ist das in Ordnung, dann bin ich auch bereit auf kurze Rückfragen von früheren Projekten mal ein paar Zeilen zu antworten. Aber das muss man sich eben erst verdienen.
Er hat dich gekündigt. Demnach will er keine Arbeitsleistung mehr von dir. Also arbeitest du nicht mehr dort. Wenn er den Bericht will, soll er dafür einfach bezahlen. Man könnte dich als Berater oder Selbstständigen einstellen. Schließlich ist IHM erst JETZT aufgefallen, dass etwas "fehlt". Sein Problem. Damit ist er der dumme.
Vergiss es. Deine Verpflichtungen sind seit dem letzten Arbeitstag nicht mehr da. Punkt! Da gibt es nicht mal im Ansatz etwas zu diskutieren. Grüsse, René
MBing schrieb: > Jetzt hat sich mein ehemaliger Arbeitgeber bei mir gemeldet und verlangt > - als wenn es ganz selbstverständlich wäre und unter Terminsetzung! und > unentgeldlich - dass ich für ihn noch einen Bericht über ein Projekt > anfertige, an dem ich gearbeitet habe. Sein Argument: Er hätte mir ja > damals gesagt, dass ich das machen soll. Stimmt übrigens nicht. Der > Bericht wäre erst in einem Monat fällig gewesen. Mit der Kündigung sind > die mir zuvor gekommen. > Wie dreist sind manche Unternehmer eigentlich? Naja, das Ganze war eine > ziemlich miese Klitsche, darum habe ich mit sowas in der Art schon > gerechnet. Aber trotzdem... Wie dreist sind manche Forumsschreiber eigentlich. Warum sollte man dir ein simples Wort von dieser Räuberpistole glauben? Warum sollen wir glauben das unentgeltich Nachbearbeiten einzufordern repräsentativ für Arbeitgeber ist? Wenn die Geschichte stimmt, schickt dem Arbeitgeber ein Angebot über die Anfertigung des Berichtes inklusive Abschätzung des Stundenaufwandes und deinem Stundensatz dafür.
MBing schrieb: > Gut: Ich habe denen natürlich gesagt, dass das Arbeitsverhältnis beendet > ist und damit auch keine Arbeitsleistung mehr geschuldet ist. Genau so ist es. Ganz im Gegenteil könntest du dich der Schwarzarbeit schuldig machen wenn du bei deinem Ex-AG noch arbeitest. Da freut sich insbesondere auch das Arbeitsamt drüber weil du ja gar nicht arbeitslos bist. > Aber ich > stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer > Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor > Vertragsende nicht mehr erledigt? Als Arbeitnehmer bist du nur sehr eingeschränkt regresspflichtig. Eigentlich nur, wenn du vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden etc. verursachst. Wenn du eine Aufgabe nicht (mehr) schaffst weil noch so viel anderes Zeug zu erledigen ist oder du dauernd an die Kündigung denken musst und deshalb total abgelenkt bist, ist das ein Problem deines Ex-AG, aber nicht deines. Schließlich war er der Meinung, in Zukunft auf dich verzichten zu wollen. Im Übrigen wäre da erst mal eine Abmahnung fällig. Wie will man aber einen Mitarbeiter, der nicht mehr da ist abmahnen? > In welcher Position ist man den als Ingenieur angestellt? Selbst, wenn > man auf der Untersten Ebene steht? Leitender Angestellter bist du, wenn du maßgebliche Aufgaben der Unternehmensführung übernimmst, z.B. manche Abteilungsleiter mit Personalverantwortung. Gerade bei kleineren Firmen ist es aber oft so, dass die Abteilungsleiter nur dafür da sind, damit der Chef (GF) jemanden hat, den er bei Problemen rund machen kann. Alle (größeren) Entscheidungen trifft der GF allein und ist damit der einzige leitende "Mitarbeiter". Auf jeden Fall bist du als normaler Ingenieur kein leitender Angestellter.
MBing schrieb: > stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer > Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor > Vertragsende nicht mehr erledigt? Ist eine doch eher spezielle Frage an ein Forum, das nicht im Ruf steht, von Juristen unterwandert zu sein. Es klingt zwar unwahrscheinlich, dass Tätigkeit im Rahmen eines normalen derartiges nicht eigens erwähnenden Arbeitsvertrages nachgefordert werden kann. Aber inwieweit ist dir mit Spekulationen juristischer Laien gedient?
Berufsrevolutionär schrieb: > Wie dreist sind manche Forumsschreiber eigentlich. Warum sollte man dir > ein simples Wort von dieser Räuberpistole glauben? Warum sollen wir > glauben das unentgeltich Nachbearbeiten einzufordern repräsentativ für > Arbeitgeber ist? Nun, stimmen kann das schon. Das ist mir auch schon passiert. Grüsse, René PS: der Ex AG sah von mir natürlich nur noch den klassischen Mittelfinger. Ich hatte allerdings selbst gekündigt.
MBing schrieb: > Sein Argument: Er hätte mir ja > damals gesagt, dass ich das machen soll. Dann hätte er aber auch dafür sorgen müssen dass Du das während Deiner Arbeitszeit ableistest. Die mit der Kündigung endet. Wer zu spät kommt den bestraft das Leben. Meine Antwort wäre übrigens ein etwas höflicheres "insert coin": Wenn die also z.B. mit einem unbefristeten Vertrag ohne Probezeit mit +XY% Gehalt winken, dann ja, sonst nein. Wir haben Kapitalismus. Übrigens könntest Du längst bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt sein, der würde Dir was husten wenn Du heimlich für die Konkurrenz arbeitest.
Jim M. schrieb: > Übrigens könntest Du längst bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt > sein, der würde Dir was husten wenn Du heimlich für die Konkurrenz > arbeitest. Heimlich ginge das ohnehin nicht. Ich könnte mir zudem vorstellen, dass eventuelles Nachklappern aufgrund der Art der Tätigkeit oder Position entweder Teil des ursprünglichen Arbeitsvertrages oder Gegenstand eines expliziten Aufhebungsvertrages sein müsste.
René H. schrieb: > Vergiss es. Deine Verpflichtungen sind seit dem letzten Arbeitstag nicht > mehr da. Punkt! Da gibt es nicht mal im Ansatz etwas zu diskutieren. Ich denke der Punkt ist klar. Keine Arbeitsverhältnis, keine geschuldete Arbeit. Die Frage, ist aber die, nach einer möglichen Schadenersatzpflicht für eine nicht ausgeführte Tätigkeit oder deren Folgen?
René H. schrieb: > Berufsrevolutionär schrieb: >> Wie dreist sind manche Forumsschreiber eigentlich. Warum sollte man dir >> ein simples Wort von dieser Räuberpistole glauben? Warum sollen wir >> glauben das unentgeltich Nachbearbeiten einzufordern repräsentativ für >> Arbeitgeber ist? > > Nun, stimmen kann das schon. Das ist mir auch schon passiert. > > PS: der Ex AG sah von mir natürlich nur noch den klassischen > Mittelfinger. Ich hatte allerdings selbst gekündigt. Und der Arbeitgeber hat sich nach deinem letzten Arbeitstag bei dir gemeldet? Das ist ein Teil an der Geschichte, der unglaubhaft ist. Ein Cheffe der was taugt kümmerts sich mit Eingang/Aussprache der Kündigungdrum das bis zum eltzten Arbeitstag alles getan und entlohnt ist. Und das ganze schriftlich fixiert, sonst stehen die Chancen schlecht vor Gericht seine Ansprüche nachzuweisen. Ich habs so erlebt: Cheffe hat keine Rücklagen um alle Mitarbeiter auf Dauer ohne Aufträge Gehalt zu zahlen. Also kündigt er frühzeitig um gesetzliche Fristen einzuhalten und bietet von sich aus die Vergütung von (abschliessenden) Arbeiten über den Kündigungstag hinaus auf Freiberufler Basis an. Gerade bei längeren Kündigungsfristen (bspw quartalsweise) eine bewährte Methode dem Strafbestand der Insolvenzverschleppung zu entgehen und dem Angestellten für geleistete Arbeit Gehalt zu zahlen.
MBing schrieb: > Die Frage, ist aber die, nach einer möglichen Schadenersatzpflicht für > eine nicht ausgeführte Tätigkeit oder deren Folgen? Da ist nichts zu befürchten. Dein ehemaliger Chef hat die Konsequenzen an der Backen, nicht du. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann man dir ans Bein pinkeln. So ne Story hör ich aber auch zum ersten Mal, ...
Schaden hat er durch sein eigenes Versäumnis. Er hat sich von Dir getrennt ohne zu prüfen, ob er dich noch braucht. Selber Schuld. Es ist nicht deine Schuld, selbst wenn du aktiv gekündigt hättest. Dann hätte er die Kündigung ablehnen müssen, weil er dich noch braucht. Als normaler Angestellter bist du nicht für das Glück der Firma verantwortlich. Die Verantwortung tragen die Manager, nicht die Angestellten. Die Vorstände von Volkswagen haben jetzt Ärger, weil sie die Verantwortung für den Misst tragen, den ihre Untergebenen gemacht haben (sei es jetzt Absicht gewesen oder nicht, das spielt keine Rolle).
Immer diese Schnellschuesse. Alles ist verhandelbar. Nur nicht grad die Wand hinauf wegen kostenloser Nacharbeit. Der Arbeitgeber haette gerne noch etwas Arbeit erledigt. Ja. Kann's geben. Der Verantwortliche dort ist vielleicht nicht grad der geschickte Verhandler. Vielleicht hat der Poster ja auch etwas Zeit uebrig. Eine schnelle Anmeldung als Freelancer erlaubt dem Poster, per Aufwand abzurechnen. Falls das Vertrauen mangelhaft ist, eben per Vorauszahlung. zB in Woechentlichen Tranchen. zB fuer 150Euro die Stunde fuer Anwesenheit in der Firma. Kuendbar jederzeit. Etwas Kreativitaet bitte. Man muss ja nicht ueberall verbrannte Bruecken zuruecklassen.
Stefan U. schrieb: > [...] Dann > hätte er die Kündigung ablehnen müssen, weil er dich noch braucht. * hüstel * Na das wäre was geworden.
Nebeltroll schrieb: > Etwas Kreativitaet bitte. Man muss ja nicht ueberall verbrannte Bruecken > zuruecklassen. Der Gedanke kam mir. Wenn aber der Ex-AG erst einmal mit der Tür ins Haus fällt und das wie selbstverständlich für Lau haben will (gemäss Darstellung des TO), dann darf man das als etwas ungünstige Verhandlungstaktik verstehen, bei der ein Gutteil des eigenen Wohlwollens danach naturgemäss schon im Lokus ist.
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Als gekündigter Angestellter bist du bis auf die Herausgabe von Arbeitsmaterialien zu keinen weiteren Tätigkeiten verpflichtet.
Der Arbeitgeber gibt einen Auftrag. Der ehemalige Arbeitnehmer ist nicht mehr angestellt, arbeitet dann also als Selbstständiger. Da keine Vergütung ausgemacht war, kann man die üblichen Sätze annehmen. Also Bericht liefern und mit den Sätzen für Selbstständige abrechnen. ;-) Ganze ernst ist das nicht gemeint…
Dein Bericht könnte in etwa so aussehen: Habe Gerät ausgepackt, aufgebaut, eingeschaltet, danach wurde ich gekündigt. Bericht Ende!
Stefan U. schrieb: > Es ist nicht deine Schuld, selbst wenn du aktiv gekündigt hättest. Dann > hätte er die Kündigung ablehnen müssen, weil er dich noch braucht. Was ist denn das für ein Schwachsinn? Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, bei der eine Zustimmung der Gegenseite nicht erforderlich ist. Vorausgesetzt natürlich, die Kündigung ist vertraglich zulässig und es wurden alle relevanten Fristen eingehalten. Der AG kann aber nicht sagen, "...ich brauche Sie noch und akzeptiere die Kündigung deshalb nicht...". Er könnte höchstens mit seinem MA reden, ihm vielleicht eine Gehaltserhöhung anbieten oder was auch immer damit er bleibt.
Das sind so Bsp., wo man dadurch eigentlich noch viel besser erkennt, was dort in dem Laden eigentlich abgeht! Keine wirkliche Personalplanung und Projektkontrolle, der Chef ganz wahrscheinlich ein nicht ganz leichter Zeitgenosse, verhandeln kann der sicherlich nur mit seinen AG´n, auf einem Niveau was man lieber nicht beschreiben will - Analakrobatie? In der Situation kann man dann doch nur noch mit gleichen Mitteln antworten, entweder "du kannst mich mal" oder "was wäre denn der Herr bereit dafür zu zahlen?" Wobei der Fall eher nicht eintritt, weil ja schon die Forderung nach unentgeltlich da steht. Jetzt ist der TO so von Sinnen, sich darüber ernsthaft Gedanken zu machen? Dann muß der Laden ja wirklich ein absoluter Saft-L.... gewesen sein? Kommt wohl in letzter Zeit öfter vor, hier in dem Land. Zu Tippen wäre da auf Ing.Büro oder Dienstleister ohne wirklich eigene Projekte? Die Region wäre vllt. auch mal von Interesse?
Alex W. (a20q90) Datum: 19.02.2017 15:29 Würdest du das so machen wollen? Der getretene Diener als aufrechter Mensch würde das nicht so akzeptieren, und schon gar nicht nach einer solchen Notlösung suchen! Dann kannst du einem ja nur leid tun!
MBing schrieb: > Aber ich > stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer > Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor > Vertragsende nicht mehr erledigt? Ruf doch bei Deiner Rechtsschutzversicherung an und lass Dich beraten. Dafür zahlst Du doch auch die Beiträge.
Mein Fall war ähnlich. Angestellt für ein Projekt für 9 Monate als Praktikant. 550 €/Monat. Durch verschiedene Fehlentscheidungen des Vorgesetzten war die Aufgabe nicht lösbar. Durch die Befristung des Arbeitsvertrags war die Anstellung allerdings dann zu ende. Mein Chef kam und fragte, ob ich nicht verlängern könne. Aus 550€/ Monat wurde dann eine geringfügige pauschalierte Beschäftigung (50 Tage Regelung) bei 240 Euro / Tag. Die Firma hat gezahlt. Nach 2 weiteren Wochen war ich fertig. Hat mit einen dicken Batzen als Student gebracht. Heute arbeite ich nebenbei für diese Firma. Unentgeltlich hätte ich denen aber freundlich mitgeteilt, dass ich zu diesen Konditionen nicht arbeite.
> Aus 550€/ Monat wurde dann eine geringfügige pauschalierte Beschäftigung > (50 Tage Regelung) bei 240 Euro / Tag. Das wären 30 € die Std. bei 8 Std. täglich! Mit geringfügig hat sich da wohl jemand etwas vertan? > Hat mit einen dicken Batzen als Student gebracht. 2x Wochen = 10 Tage x 240 € p. Tag = 2400 Euro Brutto, wer hat dafür die Steuern und Abgaben gezahlt?
> Ruf doch bei Deiner Rechtsschutzversicherung an und lass Dich beraten. > Dafür zahlst Du doch auch die Beiträge. Aus welcher Welt kommst du denn hier vorbeigeschneit? Eine RV für den angestellten Beruf möchte ich mal sehen, die dir dabei eine richtige Beratung gibt! Mit Arbeitsrecht hat das nämlich nichts mehr zu tun. Man könnte jetzt vllt. mal das Arbeitsgericht dazu befragen, nur wird die das auch nicht weiter interessieren! Wo kein Kläger da kein Richter! Einzig als unsaubere Nachrede könnte man was draus machen, wenn das noch unter gewissen Leuten die Kreise zieht!
Niemand schrieb: > Das wären 30 € die Std. bei 8 Std. täglich! Mit geringfügig hat sich da > wohl jemand etwas vertan? Nein weil befristet, im Jahr weniger als 50 Tage. Kann durchaus sein, wenn das Ende schlau gelegt wurde. Niemand schrieb: > Aus welcher Welt kommst du denn hier vorbeigeschneit? Eine RV für den > angestellten Beruf möchte ich mal sehen, die dir dabei eine richtige > Beratung gibt! Mit Arbeitsrecht hat das nämlich nichts mehr zu tun. Hä? Ich habe eine berufliche Rechtsschutz. Mit Auto und Privat kostet die 200€ im Jahr. Das kommt jetzt drauf an. Wenn der Arbeitgeber meint, dass dies im Rahmen des Arbeitsvertrags zusteht, dann ist es Arbeitsrecht. Was auch sonst? Und wenn nicht, dann übernimmmts die Private.
Berufsrevolutionär schrieb: > Und der Arbeitgeber hat sich nach deinem letzten Arbeitstag bei dir > gemeldet? > Das ist ein Teil an der Geschichte, der unglaubhaft ist. Du hast null Lebenserfahrung. Wie alt bist du denn? Frisch von der Uni? Das ganze ist sehr glaubhaft. Diese Inkompetenz würde ich meinem jetzigen Chef auch zutrauen.
MBing schrieb: > Jetzt hat sich mein ehemaliger Arbeitgeber bei mir gemeldet und verlangt > - als wenn es ganz selbstverständlich wäre und unter Terminsetzung! und > unentgeldlich - dass ich für ihn noch einen Bericht über ein Projekt > anfertige, an dem ich gearbeitet habe. MBing schrieb: > Aber ich > stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer > Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor > Vertragsende nicht mehr erledigt? Wie hat er sich bei Dir gemeldet? Telefon, E-Mail, Brief, Brief mit Einschreiben, ....? Was stand genau im Schreiben? Du hast doch sicher keine Unterlagen zuhause, mit denen du eine Bericht anfertigen könntest, sprich Firmeninterna. In der Firma wärst, wärst du nicht mehr versichert, falls dir ein Aktenordner auf den Kopf fallen würdest. Wenn du bereits einen neuen Job hast, ist dir eh verboten, für eine andere Firma zu arbeiten. Zu einer Aufforderung gehört auch immer eine "Androhung", falls du das geforderte nicht machst (Abmahnung). zB:: "Wenn Du nicht in Zukunft pünktlich zur Arbeit erscheinst wird dir ggf. fristlos gekündigt." Den Buckel runterrutschen schrieb: > Als gekündigter Angestellter bist du bis auf die Herausgabe von > Arbeitsmaterialien zu keinen weiteren Tätigkeiten verpflichtet. Eben. ui schrieb: > Wenn du in keiner gehobenen Position angestellt bist: Sicher nicht! In einer gehobenen Position hat man eine längere Kündigungsfrist und der Arbeitgeber sieht zu, das vorher alles wichtige abgewickelt wurde. Übergabe an einen Nachfolger etc..
Geh hin und arbeite. Da du keinen Vertrag hast, kannst du deinen Chef gleich anzeigen, weil er Schwarzarbeiter beschäftigt.
Niemand schrieb: >> Ruf doch bei Deiner Rechtsschutzversicherung an und lass Dich beraten. >> Dafür zahlst Du doch auch die Beiträge. > Aus welcher Welt kommst du denn hier vorbeigeschneit? Eine RV für den > angestellten Beruf möchte ich mal sehen, die dir dabei eine richtige > Beratung gibt! Mit Arbeitsrecht hat das nämlich nichts mehr zu tun. ? Mir war vor zig Jahren eine sehr ähnliche Situation wie Dir jetzt widerfahren. Zum Glück, und mit etwas Vorahnung, weil es eben so eine Chaotenfirma war, hatte ich Monate zuvor die Advocard besorgt. Die haben mir rasch und unkompliziert geholfen.
>>> Es ist nicht deine Schuld, selbst wenn du aktiv gekündigt hättest. Dann >>> hätte er die Kündigung ablehnen müssen, weil er dich noch braucht. >> Was ist denn das für ein Schwachsinn? > Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, bei der eine > Zustimmung der Gegenseite nicht erforderlich ist. Ich kann mir schon vorstellen, eine Kündigung zurückzuziehen, wenn der Chef auf Knien nieder fällt, mich anbettelt und freien Zugang zu seinem Pool, der SegelYacht, dem Ferienhaus in der Schweiz einen fetten Dienstwagen unf mehr Gehalt anbietet. Es ist alles nur eine Frage der Prioritäten und verfügbaren Mittel. Für Geld und Wohstand bin ich schon Bereit, eine unangenehme Arbeit zu tun. Seit 20 Jahren hocke ich vor Bildschirmen und Hacke auf Tastaturen ein. Meinst du das mach Spaß? Nee, aber man verdient dabei besser, als im Handwerk. > Er könnte höchstens mit seinem MA reden, ihm vielleicht eine > Gehaltserhöhung anbieten oder was auch immer damit er bleibt. Genau, so war es auch gemeint.
Verlange das er dem Datenschutz Genüge tut und deine persönlichen Daten löscht, wie Telefonnummer und Mailaddi. Wenn er dem nicht nachkommt, ist der Anwalt dein Freund ;-)
Einfach ein Angebot vorlegen. Min. 1000 EUR Tagessatz + Spesen + Auslagen. Dann ist Ruhe im Karton oder du kannst nochmal schön was verdienen.
> Verlange das er dem Datenschutz Genüge tut und deine persönlichen Daten > löscht, wie Telefonnummer und Mailaddi. Wenn er dem nicht nachkommt, ist > der Anwalt dein Freund ;-) Das Smilie am Ende war der wichtigste Teil des Textes! oder wie willst du das bitte überprüfen? Solchen Leuten wie dem Chef kann man nicht drohen, die muß man nur ständig unter Beobachtung und Kontrolle halten, sonst hauen die einem noch die Hacke hinterrücks ins Kreuz ... als Dank. > Für Geld und Wohstand bin ich schon Bereit, eine unangenehme Arbeit zu tun. Die Definition für Lohn und entsprechendes Gehalt legt aber Chefe nach eigenem gut Dünken selber fest, und nicht du! Dann lass dich mal überraschen. > Einfach ein Angebot vorlegen. Min. 1000 EUR Tagessatz + Spesen + Auslagen. > Dann ist Ruhe im Karton oder du kannst nochmal schön was verdienen. Glaubst du selber an das was du da getextet hast? Den ganzen Sums da oben wohl nicht wirklich gelesen oder verstanden?
Ist doch perfekt, du schreibst den Bericht und eine passende Rechnung. Wo ist das Problem? Gruß J
Vielleicht arbeitet dieser „frühere Mitarbeiter“ jetzt in einer anderen Firma und die möchte so etwas gewiss nicht, sicherlich schließt der neue Arbeitsvertrag so etwas auch ohne Nachfrage und schriftlicher Genehmigung aus .... :-)
Verpflichtet bist du da zu gar Nichts und die möglichen rechtlichen Konsequenzen wurden dir ja auch schon aufgezeigt. Schick doch ein Angebot für den Bericht mit einer netten Zahl und einem Eurozeichen dahinter. Und zwar genau so: Jonas B. schrieb: > du schreibst den Bericht und eine passende Rechnung. Wo ist das Problem?
Stefan U. schrieb: > Für Geld und Wohstand bin ich schon Bereit, eine unangenehme Arbeit zu > tun. Seit 20 Jahren hocke ich vor Bildschirmen und Hacke auf Tastaturen > ein. Meinst du das mach Spaß? Ja, natürlich macht das Spaß, sogar sehr großen! Mich dünkt, du bist für diesen Beruf gar nicht richtig geeignet? Ich brenne dafür. > Nee, aber man verdient dabei besser, als > im Handwerk. Ich würde an deiner Stelle lieber einen schlechter bezahlten Beruf ausüben, der mir wenigstens Spaß macht! Das ist ja schrecklich, wenn man nur des Geldes wegen eine Tätigkeit ausübt (Prostitution).
Qwertz schrieb: > Das ist ja schrecklich, wenn man > nur des Geldes wegen eine Tätigkeit ausübt (Prostitution). Im großen und ganzen funktioniert die soziale Marktwirtschaft so. Manchmal entspannt und manchmal total durch geknallt. Die Grauzone ist da halt entsprechend groß.
>Qwertz schrieb: >> Das ist ja schrecklich, wenn man >>Geldes wegen eine Tätigkeit ausübt (Prostitution). Boah ... schlimm wie das heute zugeht ... so tief gefallen ?
Qwertz schrieb: > Das ist ja schrecklich, wenn man > nur des Geldes wegen eine Tätigkeit ausübt (Prostitution). Bitte was? Was denkst du warum >90% der Leute zur Arbeit gehen? Die meisten hassen ihren Job. Und Prostitution ist immer noch Sex gegen Geld und nichts anderes.
Als Angestellter schuldest du dem Arbeitgeber nur Arbeitszeit, kein Arbeitspensum. Würde dir als Angestellter ein Pensum vorgegeben, dann wäre es eine unzulässige Accordvorgabe. Ist die Zeit um, bevor das Pensum erreicht ist, hat sich dein Brötchengeber verkalkuliert.
Immer muss der Cheffe ein Feind sein, warum diese Einstellung?
Gästchen schrieb: > warum diese Einstellung Na vielleicht weil der Cheffe Arbeit ohne Anstellung oder Entlohnung erwartet?
MBing schrieb: > Aber ich > stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer > Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor > Vertragsende nicht mehr erledigt? Vll. bin ich ein Spielverderber, aber die Frage zu beantworten könnte schon in den Bereich der Rechtsberatung gehen und die dürfen nur Anwälte oder für die Rechtsberatung zugelassene weitere Berufe durchführen. Also: Wenn Du Dir nicht sicher bist, frage einen Anwalt.
> Ich würde an deiner Stelle lieber einen schlechter bezahlten Beruf > ausüben... (Prostitution). Gutes Stichwort. Ein Ex Kollegte pflegte zu sagen: Wir sind wie Huren und Söldner. Mir machen alles für Geld. Im Handwerk würde ich höchstens halb Soviel gehalt bekommen, damit könnte ich meiner Familie kein Angenehmes Leben bieten.
>Aber ich >stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer >Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor >Vertragsende nicht mehr erledigt? Stellen wie uns mal vor das wäre so, dann würde doch jeder Arbeitgeber irgendwelche wild erfundenen und kaum wiederlegbaren Ansprüche am Ende eines Arbeitsverhältnisses fordern. Macht keinen Sinn, vor allem, wen man sich überlegt wie das bewiesen / entkräftet werden soll?! gruß J
Cyblord -. schrieb im Beitrag #4909391: > Qwertz schrieb: > >>> Und Prostitution ist immer noch Sex gegen Geld und nichts anderes. >> >> Das ist eine reine Definitionsfrage. > > Ja dann definieren wir "Baum" in "Auto" um und fertig ist die neue > Sprache. Die Begriffe sind eigentlich schon recht gut definiert und es > bringt wenig sich einfach neue Bedeutungen einfallen zu lassen. Krass, den Tag muss ich mir im Kalender anstreichen. Das eine Mal, dass ich Cyblord vollkommen Recht geben kann.
Dussel schrieb: > Krass, den Tag muss ich mir im Kalender anstreichen. Das eine Mal, dass > ich Cyblord vollkommen Recht geben kann. Dussel, dir ist wohl nicht bewusst, dass man sich sehr wohl im Job prostituieren kann, und zwar ganz ohne Sex zu haben?
Qwertz schrieb: > Dussel schrieb: >> Krass, den Tag muss ich mir im Kalender anstreichen. Das eine Mal, dass >> ich Cyblord vollkommen Recht geben kann. > > Dussel, dir ist wohl nicht bewusst, dass man sich sehr wohl im Job > prostituieren kann, und zwar ganz ohne Sex zu haben? Dann bin ich mal auf die Erklärung gespannt. Insbesondere bin ich gespannt, ob die ohne beliebige Umdeutungen auskommt. https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution: "Prostitution (von lateinisch prostituere „nach vorn/zur Schau stellen, preisgeben“) bezeichnet die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt." http://www.juraforum.de/lexikon/prostitution: "Die Prostitution ist die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt." http://www.anwalt24.de/lexikon/prostitution: "Prostitution[…] Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt." "Prostituierte sind gemäß der Begriffsbestimmung in § 2 ProstSchG Personen, die sexuelle Dienstleistungen erbringen. Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt." Drei zumindest teilseriöse Quellen, die sexuelle Handlungen als Voraussetzungen für Prostitution benennen. Gut, sexuelle Handlungen und 'Sex haben' ist je nach Verständnis ein Unterschied, aber wenn bei dir im Job sexuelle Handlungen gegen Geld vorgenommen werden, würde ich doch mal ein bisschen aufhorchen.
Qwertz schrieb: > Dussel schrieb: >> Krass, den Tag muss ich mir im Kalender anstreichen. Das eine Mal, dass >> ich Cyblord vollkommen Recht geben kann. > > Dussel, dir ist wohl nicht bewusst, dass man sich sehr wohl im Job > prostituieren kann, und zwar ganz ohne Sex zu haben? Kann man sich vermutlich als Kunde der Varinate 1 garnicht vorstellen.
Qwertz schrieb: > Dussel, dir ist wohl nicht bewusst, dass man sich sehr wohl im Job > prostituieren kann, und zwar ganz ohne Sex zu haben? Nein kann man nicht. Nur in deiner verqueren Begriffswelt die nur in deinem Oberstübchen existiert. Was mich aber an den Spruch erinnert: "Was ist das abartigste was du je für Geld getan hast?". "Arbeiten!".
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Dussel schrieb: > Dann bin ich mal auf die Erklärung gespannt. Insbesondere bin ich > gespannt, ob die ohne beliebige Umdeutungen auskommt. ℹ Duden: (bildungssprachlich) sich prostituieren Sich in den Dienst eines niedrigen Zwecks stellen und dadurch herabwürdigen. ---- Durchaus nicht unübliche Formulierung.
Cyblord -. schrieb: > Qwertz schrieb: > > Dussel, dir ist wohl nicht bewusst, dass man sich sehr wohl im Job > prostituieren kann, und zwar ganz ohne Sex zu haben? > > Nein kann man nicht. Nur in deiner verqueren Begriffswelt die nur in > deinem Oberstübchen existiert. Doch, das kann man sehr wohl, selbst wenn das in deine limitierte Welt, welche in deinem kleinen Oberstübchen existiert, bildungssprachlich nicht hineinpasst. Wenn du mir nicht glaubst, dann schlage er doch einfach mal im Duden nach.
Qwertz schrieb: > Doch, das kann man sehr wohl, selbst wenn das in deine limitierte Welt, > welche in deinem kleinen Oberstübchen existiert, bildungssprachlich > nicht hineinpasst. Wenn du mir nicht glaubst, dann schlage er doch > einfach mal im Duden nach. Der Duden ist nun mal keine Sprachreferenz. So was gibt es gar nicht. Da steht auch Kreme = Creme drin nur weil irgendwelche Spongos das manchmal so schreiben. Was soll man damit anfangen? Wird das dadurch richtig, weil es da drin steht? Die Definition einer (niedrigen (was ist das?)) Arbeit gegen Geld als Prostitution zu bezeichnen ist mehr als dämlich und ich nenne jeden dämlich der das tut. Genauso wie jeden der "Handkreme" schreiben sollte und sich dann auf den Duden beruft. Das ist sogar gleich doppelt dämlich.
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Cyblord -. schrieb: > Die Definition einer (niedrigen (was ist das?)) Arbeit gegen Geld als > Prostitution zu bezeichnen ist mehr als dämlich und ich nenne jeden > dämlich der das tut. > Genauso wie jeden der "Handkreme" schreiben sollte und sich dann auf den > Duden beruft. Das ist sogar gleich doppelt dämlich. Tja, manche haben einfach einen Horizont mit einem Durchmesser von 0 und das nennen Sie dann ihren Standpunkt.
ds schrieb: > Na vielleicht weil der Cheffe Arbeit ohne Anstellung oder Entlohnung > erwartet? Nicht alles so negativ sehen, schieplich leben in der freien Marktwirtschaft. Cheffe ist nicht dein Feind.
MBing schrieb: > Aber ich > stelle mir gerade allgemein die Frage, ob man als Arbeitnehmer > Regresspflichtig seien kann, wenn er eine bestimmte Aufgabe vor > Vertragsende nicht mehr erledigt? Kommt darauf an, ob es ein Arbeitsvertrag oder ein Werkvertrag war.
Cyblord -. schrieb: > Qwertz schrieb: > >> Doch, das kann man sehr wohl, selbst wenn das in deine limitierte Welt, >> welche in deinem kleinen Oberstübchen existiert, bildungssprachlich >> nicht hineinpasst. Wenn du mir nicht glaubst, dann schlage er doch >> einfach mal im Duden nach. > > Der Duden ist nun mal keine Sprachreferenz. So was gibt es gar nicht. Da > steht auch Kreme = Creme drin nur weil irgendwelche Spongos das manchmal > so schreiben. Was soll man damit anfangen? Wird das dadurch richtig, > weil es da drin steht? Aha, mal online schauen nachdem du dich ja auf so dolle Dinge wie wikipedia, juraforum, anwalt24 stützt: ldg. die zweite Bedeutung ~ Knaurs großes Wörterbuch der deutschen Sprache 1985 http://www.wissen.de/search?keyword=prostituieren sich unter Verletzung moralischer Wertmaßstäbe für etwas hergeben, um einen persönlichen Vorteil zu erzielen Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache ~1977 https://www.dwds.de/wb/wdg/prostituieren sich, etw., jmdn. p. sich, etw., jmdn. auf unwürdige Weise (für etw. Niedriges) öffentlich preisgeben, herabwürdigen: er prostituierte sich (als Künstler, Wissenschaftler) dadurch in der unwürdigsten Weise; Duden hatten wir schon, Canoo, Deutsche Wörterbücher und Grammatik http://canoo.net/services/Controller?input=prostituieren&MenuId=Search&service=canooNet&lang=de Im Sinn von für Leute/Zwecke arbeiten, mit denen man sich nicht identifizieren kann. Beispiele 'Sie verkaufte sich an ihn.''Er prostituiert sich für seine Karriere.' --- Das man dessen Verwendung hier auch als unangebracht, fehlplatziert oder evtl. inhaltlich Falsch betrachten kann ist einem ja unbenommen.
könnte das ein Anzeichen sein, dass der Fachkräftemangel grösser als gedacht ist?
● J-A V. schrieb: > könnte das ein Anzeichen sein, > dass der Fachkräftemangel grösser als gedacht ist? Ein einzelner Fall unter Millionen ist niemals ein Anzeichen für irgendwas.
Gästchen schrieb: > Nicht alles so negativ sehen, schieplich leben in der freien > Marktwirtschaft. Cheffe ist nicht dein Feind. Das hast du hier Beitrag "Re: Ehemaliger Arbeitgeber will "Nacharbeit"" schon behauptet, ohne das zu begründen. Freie Marktwirtschaft stützt deine Behauptung jedenfalls nicht. Wenn jemand von mir Arbeit verlangt, ohne mich dafür zu bezahlen, versucht er mich über den Tisch zu ziehen und ist damit definitiv ein Feind. Das ganze wird nicht weniger dadurch wahr, dass du einfach das Gegenteil behauptest.
Md M. schrieb: > Gästchen schrieb: >> Nicht alles so negativ sehen, schieplich leben in der freien >> Marktwirtschaft. Cheffe ist nicht dein Feind. > > Das hast du hier Beitrag "Re: Ehemaliger Arbeitgeber will "Nacharbeit"" > schon behauptet, ohne das zu begründen. Freie Marktwirtschaft stützt > deine Behauptung jedenfalls nicht. Wenn jemand von mir Arbeit verlangt, > ohne mich dafür zu bezahlen, versucht er mich über den Tisch zu ziehen > und ist damit definitiv ein Feind. Das ganze wird nicht weniger dadurch > wahr, dass du einfach das Gegenteil behauptest. Das Problem ist im Endeffekt keines. Denn verlangen kann jemand, was immer er will. Das heißt aber nicht dass er es auch bekommt. Man kann auch einfach höflich und professionell anbieten, für einen Stundensatz von X Euro den geforderten Bericht zu liefern. Wer sowieso nichts zahlen will wird sich dann wahrscheinlich auch gar nicht mehr melden. Problem gelöst.
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Datenblatt dt. schrieb: > Aha, mal online schauen nachdem du dich ja auf so dolle Dinge wie > wikipedia, juraforum, anwalt24 stützt: Das war nicht ich, das war Dussel, aber das kann man im Eifer des Gefechts natürlich übersehen. > Im Sinn von für Leute/Zwecke arbeiten, mit denen man sich nicht > identifizieren kann. Beispiele 'Sie verkaufte sich an ihn.''Er > prostituiert sich für seine Karriere.' Darf sich dann eine Prostituierte die sich total gut mit ihrem Job identifizieren kann, überhaupt noch so nennen? > Das man dessen Verwendung hier auch als unangebracht, fehlplatziert oder > evtl. inhaltlich Falsch betrachten kann ist einem ja unbenommen. Das setze ich sowieso voraus. Die Definition hier verfing ja bereits, wenn man seinen Job nur nicht so gerne macht. Das ist ja total Banane.
man könnte sich auch den Spass erlauben und in die Doku Fehler einbauen
Wie willst du einen Bericht abgeben? Du hast keine Unterlagen zuhause, keinen Zugriff von da auf den Firmenserver. In der Firma bist du nicht mehr versichert, falls dir eine Büroklammer auf den Kopf fällt, ....
Md M. schrieb: > Das hast du hier Beitrag "Re: Ehemaliger Arbeitgeber will "Nacharbeit"" > schon behauptet, ohne das zu begründen. Was soll ich dir begründen? Dass dein Cheffe nicht dein Feind ist?
Hi, ich hab schon einige verschiedene AG kennenleren dürfen, mal so, mal so. Zwischen miesen Räuberkapitalistena**l*chern und familiären Teamplayern war alles dabei. Es kommt immer auf die Form an. Laut der Beschreibung kommt mir die Klassifizierung des AG auch sehr bekannt vor ... Kurzum, wenn ich mich an deine Aussage zum Ablauf halte : Natürlich schuldest DU dem einen Sch**ss ... Lass Dich, auch ohne 100%ig rechtliche Expertise meinerseits, nicht bedrängen.Ich kenne Leute, die das ohne Skrupel machen würden, keine Frage. In jüngeren Jahren hätte mich das vll. noch beeindruckt, aber man lernt irgendwann auch zu filtern, was man wirklich tun muss oder TUN MUSS. Nee, mach Dir mal keinen Kopf, konzentrier Dich auf deinen weiteren Berufsweg und lass das hinter Dir. Da wir in einer Marktwirtschaft leben, ist die Option mit der Nacharbeit auf Rechnung nicht ganz uninteressant, aber bedenke, dass das auch nicht so einfach ist. Als Privatperson einfach mal ne Rechnung schreiben usw. geht (fast) nicht. Ich war mal "ordentlich" selbstständig als Einzelunternehmer und für einen einzigen Auftrag den Papierkram mit Finanzamt und IHK mitmachen ... ob sich das lohnt ? Hinzukommt die psychologische Komponente ... willst DU dann wirklich nochmal mit der Firma zu tun haben ? Wenn das Arbeitsverhältnis schon Chaotisch war, dann überleg Dir mal, wie aufwendig Du Dich absichern musst, damit die in Rechnung gestellte Leistung überhaupt gezahlt wird usw. Was hab ich schon "draufzahlen" müssen, weil ich wegen Unerfahrenheit in Fallen getappt bin, wenns ums anbieten von Leistungen, Folgeleistungen wie Wartung etc. pp. ging. Ach, man KANN vielleicht Geld damit verdienen, aber aus meiner eigenen Erfahrung heraus gab es manchmal Kunden, bei denen musste ich die sogenannte "Inverse Sizilianische Strategie" anwenden : "Mache dem Kunden ein Angebot , was er ablehnen MUSS" ;-) D.h. wenn es eh kein sonderlich lukrativer oder gar interessanter Auftrag wäre, mache einen unverschämt hohen Kostenvoranschlag o.ä. Das wäre kein klares NEIN, aber wie schon erwähnt man muss sich nicht jeden Mist ans Bein nageln. Mein Tipp, Zieh weiter, es gibt genug andere Auftrag- und Arbeitgeber auf der Welt. Für die Psychohygiene sind manchmal klare Schnitte wichtig. Es muss ja nichts schief gehen, ich will dem Ex-Chef ja nicht unbedingt böse Absicht unterstellen, aber wie schon gesagt, es ist bestimmt gesünder da einen Schlussstrich zu ziehen und der Arbeitswelt uneingeschränkt für neue Aufgaben zur Verfügung zu stehen. Viel Erfolg und Gruß
● J-A V. schrieb: > man könnte sich auch den Spass erlauben und in die Doku Fehler einbauen Hm, lieber nicht. Also wenn sich rumspräche, dass ich mich nicht verarschen lasse, ok. Aber mit (absichtlich) schlampiger Arbeit möchte ich nur ungern in Verbindung gebracht werden, egal, wie ich mich vom AG getrennt habe. Gästchen schrieb: > Was soll ich dir begründen? Dass dein Cheffe nicht dein Feind ist? Ja, undzwar vor dem Hintergrund, der hier Thema ist, nämlich dass er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unsinnige und freche Forderungen stellt.
Md M. schrieb: > ● J-A V. schrieb: >> man könnte sich auch den Spass erlauben und in die Doku Fehler einbauen > > Hm, lieber nicht. Also wenn sich rumspräche, dass ich mich nicht > verarschen lasse, ok. Aber mit (absichtlich) schlampiger Arbeit möchte > ich nur ungern in Verbindung gebracht werden, egal, wie ich mich vom AG > getrennt habe. Ach, Doku liest kein Mensch. In der letzten Safety-Hardware-Doku von mir hätte es ein Absatz eines Wikipediaartikels über Haarbleichung eigentlich bis zum TÜV geschafft, hätte ich es nicht gestoppt. Ich wollte nämlich beweisen, dass die ganzen Reviws für den A**** sind. Grund: Cheffe hat behauptet: "das wird genauestens geprüft". Keiner hats gefunden :-) --> Kein Schwein liest Dokus! Ein weiteres sehr klassisches Beispiel hierfür wäre: https://de.wikipedia.org/wiki/Write-Only-Memory Also: Ein schön formatiertes Dokument mit wohlklingenden Überschriften abfassen, den Text ab S3 kann man mit Blondinenwitzen und zusammengegoogelten Grafiken füllen.
Jörg B. schrieb: > Als Privatperson einfach mal ne Rechnung schreiben usw. > geht (fast) nicht. Natürlich geht das. Ziemlich einfach sogar, zumindest solange es bestimmte Beträge nicht überschreitet, aber die Gefahr sehe ich bei einem einfachen Bericht, der maximal ein paar Tagessätze kosten wird, nicht.
nach rücksprache mit unserer rechtsabteilung: du hast einen gültigen auftrag bekommen. für ihn aus und stelle eine phantasiesumme in rechnung. fahr in urlaub
jo schrieb: > nach rücksprache mit unserer rechtsabteilung: > > du hast einen gültigen auftrag bekommen. für ihn aus und stelle eine > phantasiesumme in rechnung. fahr in urlaub Interessante Rechtsabteilung, aber lustiger Versuch ;-) Es geht nicht um einen "gültigen Auftrag" (was soll das überhaupt sein?), es geht um einen gültigen VERTRAG. Ein Vertrag über eine Arbeit X und eine Summe Y. Der kommt dann zustande, und genau NUR dann, wenn eine GEGENSEITIGE und übereinstimmende Willenserklärung vorliegt. Ein hingeworfener "Auftrag" ersetzt dies noch lange nicht. Das kann man höchstens als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes werten. Mehr nicht.
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> du hast einen gültigen auftrag bekommen.
Ja, einen Auftrag, der keine Bezahlung vorsieht. Und den soll man im
Ernst annehmen? Wer rädt denn dazu?
So was ähnliches hatte ich vor ettlichen Jahren auch schon mal erlebt. Ich hatte allerdings selbst gekündigt und dann an den Ex-AG noch eine Wiedergutmachung für einen noch nicht abgelaufenen Lehrgang zahlen müssen. Kurz nachdem ich beim neuen AG angefangen hatte kam die alte Firma auf mich zu, ich solle noch ein spezielles zugekauftes System aufsetzen und konfigurieren. Ich wäre der einzigste, den sie kennen der dies kann. Da die Firma aber in Konkurenz zu meinen nachfolgenden AG war und sie auch noch auf die Lehrgangskosten bestanden, durften sie auf meine Hilfe verzichten.
Das Thema ist lustig: Ich kenne Firmen, die können nicht mal ihre ungekündigten Angestellten dazu bringen, ihren Job zu machen.
Beitrag #4912816 wurde von einem Moderator gelöscht.
Joerg F. schrieb: > So was ähnliches hatte ich vor ettlichen Jahren auch schon mal > erlebt. > Ich hatte allerdings selbst gekündigt und dann an den Ex-AG noch eine > Wiedergutmachung für einen noch nicht abgelaufenen Lehrgang zahlen > müssen. Kurz nachdem ich beim neuen AG angefangen hatte kam die alte > Firma auf mich zu, ich solle noch ein spezielles zugekauftes System > aufsetzen und konfigurieren. Ich wäre der einzigste, den sie kennen der > dies kann. > Da die Firma aber in Konkurenz zu meinen nachfolgenden AG war und sie > auch noch auf die Lehrgangskosten bestanden, durften sie auf meine Hilfe > verzichten. Ein Freund von mir hat auch im VG gesagt bekommen, dass er im Falle einer Kündigung Lehrgangskosten übernehmen muss, auch wenn diese x Monate zurück liegen. Die Mitarbeiter so gegen Ihren Willen an das Unternehmen binden zu wollen, ist nicht zeitgemäß. Da kann man dann entscheiden zwischen frühzeitig gekündigt werden (aufgrund der Verweigerung, den Lehrgang zu machen) oder eine Kündigung hinnehmen, die hunderte oder gar tausende Euro schwer sein kann. Ob das die Mitarbeiter glücklich macht?
Pete schrieb: > Ein Freund von mir hat auch im VG gesagt bekommen, dass er im Falle > einer Kündigung Lehrgangskosten übernehmen muss, auch wenn diese x > Monate zurück liegen. Dafür wird's ja ne Auszeit geben, wie lange denn das andauert. > oder eine Kündigung hinnehmen, die hunderte oder gar tausende Euro > schwer sein kann. Da verhandelt man, daß das nur dann gilt, wenn der AN kündigt.
>Ja, einen Auftrag, der keine Bezahlung vorsieht. Und den soll man im >Ernst annehmen? Wer rädt denn dazu? Das ignorierst du einfach, warum solltest du von unentgeltlicher Arbeit ausgehen? Sowas muss man als Chance nutzen, genau wie wenn man zu als zu "alt" im Absageschreiben beurteilt wird ;)
So richtig guten Rat gabs hier aber noch keinen? Solche Spielchen mit solchen Chefes sind doch die beste Gelegenheit, alte noch offene RE mit den Herrschaften zu begleichen. Sollte sich jeder fähige Mann in jeder Fa. ganz fest vornehmen, immer ein wichtiges Projekt oder Tun vor sich herzuschieben, entweder man sichert sich so seinen leidlichen AP oder zumindest die monatl. Zahlung als Lohn daraus. Zu dem Fall hier oben, auf dem gleichen Weg antworten, was es denn nun wert sei, da noch mal was zu tun. Ignoranz ist kein guter Ratgeber, so erfährt man nie von einer möglichen Chance. > Ein Freund von mir hat auch im VG gesagt bekommen, dass er im Falle > einer Kündigung Lehrgangskosten übernehmen muss, auch wenn diese x > Monate zurück liegen. Da muß man dan aber nicht erst den AV abwarten, so wie es dann bei mir schön drin formuliert stand. Die Arbeit damit hätte sich der AG dann aber auch sparen können, habe ich ihn dann so mal beiläufig bei der "Nachverhandlung" gefragt. > Die Mitarbeiter so gegen Ihren Willen an das Unternehmen binden zu > wollen, ist nicht zeitgemäß. Wie kommst du darauf, dass dies gegen irgendeinen Willen passiert? Wer das akzeptiert dem ist das doch so recht! Meist sind das die Typen, die solche Lehrgänge auch nötig haben. Dummvieh muß man zu seinem Glück leider etwas zwingen, fähige Leute lehnen dann gern ab. Ach und noch etwas: mit lauter solchen Kleinigkeiten, aufgereiht auf einer Kette, ist so eine Firma im Prinzip eigentlich ein No go. Dort tummeln sich wahrscheinlich auch nur weniger fähige Leute, in jeder Stufe der Hirarchie. Nur ganz oben sind dann die ausgeschlafenen Typen, meist auch ohne wirkl. gute Fähigkeiten vertreten. Denn irgendwo muß das ganze ersparte Geld zum Schluß ja abbleiben?
>...immer ein wichtiges Projekt oder Tun vor sich herzuschieben,
In was für einer Klitsche muß man eigentlich arbeiten, wenn so etwas
funktioniert?
> In was für einer Klitsche muß man eigentlich arbeiten, wenn so etwas > funktioniert? Konzerne und der Mittelstand sind bei dir also Klitschen? Wenn du aber nur an einem einzigen Projekt dran bist, von Anfang bis Ende, dann haste Recht, da klappt das nicht so richtig. Als ersetz- wie beliebig austauschbarer HilfsJogi wird man natürlich nicht in eine solche Situation kommen ... können.
> So richtig guten Rat gabs hier aber noch keinen?
Dann mach es besser.
Niemand schrieb: > So richtig guten Rat gabs hier aber noch keinen? Was an "biete an, gegen eine entsprechende Bezahlung die geforderte Nacharbeit zu leisten" ist denn bitte kein guter Rat?
MBing schrieb: > Ich denke der Punkt ist klar. Keine Arbeitsverhältnis, keine geschuldete > Arbeit. > > Die Frage, ist aber die, nach einer möglichen Schadenersatzpflicht für > eine nicht ausgeführte Tätigkeit oder deren Folgen? Du schuldest dem Arbeitgeber eine Arbeitsleistung, kein Arbeitsergebnis. Das ist genau der Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag (=Dienstleistungsvertrag) und einem Werkvertrag. Nur bei einem Werkvertrag erwirbt das Gegenüber Anspruch auf ein darin beschriebenes Ergebnis. Deswegen erfreuen sich Werkverträge ja in gewissen Kreisen auch einer gewissen Beliebtheit (man kann noch versuchen jahrelang alles mögliche gratis nachzufordern). Mit der Beendigung des Arbeitsvertrages besteht kein Anspruch mehr auf weitere Arbeitsleistung von deiner Seite. Für einen wie auch immer geartete Pflicht zu Schadensersatz müßte schon Vorsatz unterstellt werden. Im Prinzip hast du freie Wahl. Hast du keine Zeit/keine Lust, mach gar nichts. Hast du Zeit/Lust fordere mindestens das 3-fache und achte darauf, dass man dir keinen Werkvertrag unterschiebt!
Erstaunlich, dass hier so eingehend diskutiert wird. Mein Trolldetektor steht am Anschlag (sogar die rote Troll-LED blinkt). Ist doch vollkommen klar, dass es sich hier um eine erfundene Geschichte handelt.
Mark Brandis meinte salopp > Was an "biete an, gegen eine entsprechende Bezahlung die geforderte > Nacharbeit zu leisten" ist denn bitte kein guter Rat? Nur dass dieser banale Fakt so für ihn nicht primär wichtig wäre? Noch ein Fakt: der Ton macht die Musik nicht der Inhalt. Er muß auch für sich entscheiden ob es für ihn was bringt, und wieviel dazu nötig ist, den Ex-Chaf dahin zu bekommen. Denn so wie es aussieht, ist dein Rat einfach eine Luft-Nr., und man macht sich damit sicher nur zum Hampelmann. Ohne die richtige Taktik ist schon der Versuch ein Rohrkrepierer.
Niemand schrieb: > Denn so wie es aussieht, ist dein Rat einfach eine Luft-Nr., und man > macht sich damit sicher nur zum Hampelmann. Wer auf höfliche und professionelle Weise ein Angebot macht, macht sich ganz sicher nicht zum Hampelmann. Da der Themenersteller sich aber ohnehin schon lange nicht mehr zu Wort meldet ist es ohnehin müßig die Diskussion fortzusetzen.
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