Hallo, ich stecke gerade in einem Dilemma und brauche euren Rat. Ich bin Student und arbeite zur Zeit an meiner Studienarbeit. Mein Betreuer hat in einer Prüfanlage seines Instituts eine Messkarte, die nicht zuverlässig arbeitet. Ich soll nun die bisherige Lösung überarbeiten und neu entwickeln. Die Schaltung sowie das Layout habe ich bereits fertig erstellt. Da das Projekt schnellstmöglich fertig sein soll, möchte der Betreuer die Gerberdaten schon jetzt haben und zur Fertigung schicken. Da ist aber eine Sache: Ich habe mehrere Monate an der Entwicklung dieser Schaltung gearbeitet und viel Energie hineingesteckt, damit sie möglichst den gegebenen Anforderungen entspricht. Ich finde es nun aber nicht fair, ihm all die Unterlagen einfach so zu geben, ohne bisher etwas für diese Leistung bekommen zu haben. Überlegt habe ich mir also, ihm die Gerberdaten erst zu übergeben, wenn er meine fertige Studienarbeit begutachtet und bewertet hat und es dabei keine Probleme gab. Das wäre aber erst in 1,5 Monaten der Fall, sodass er noch einige Zeit auf seine Gerberdaten warten müsste. Was sagt ihr dazu? Bin hier zu "verklemmt" und behindere ich ihn nur unnötig? Oder sind meine Sorgen hierbei völlig verständlich? Und wie sieht es mit der Weiternutzung aus? Ich möchte nicht, dass jemand diese Schaltung sowie das Layout, die mein geistiges Eigentum darstellen, vervielfältigt oder kommerziell nutzt, um damit Gewinn zu machen. Reicht es, wenn ich diese Bedingungen mit dem Betreuer vertraglich regele? Vielen Dank für Eure Ratschläge.
Zehn V. schrieb: > Und wie sieht es mit der Weiternutzung aus? Ich möchte nicht, dass > jemand diese Schaltung sowie das Layout, die mein geistiges Eigentum > darstellen, vervielfältigt oder kommerziell nutzt, um damit Gewinn zu > machen. Reicht es, wenn ich diese Bedingungen mit dem Betreuer > vertraglich regele? Das ist schon geregelt: In deiner Studienordnung und falls du die Arbeit in einer Firma machst, auch im Vertrag. Du hast deinen Job gemacht und erwartest nun extra Gratifikation über das hinaus was vorher abgemacht war? Zeit dass du Kontakt mit der echten Welt hast.
Sag' mal, dir ist schon klar dass die Arbeit, die Du in Deiner Studeinarbeit in einer Firma machst, auch der Firma gehört. Gib Ihm die Gerberdaten und hoffe, dass er diesen Thread hier nicht ließt! Wäre ja noch schöner wenn Mitarbeiter oder Praktikanten die getane Arbeit (Für die sie GELD bekommen haben) nicht an die Firma abtreten müssten. Dann gehe ich heute mittag los und lasse mir sämtliche Software, die ich hier in der Firma geschrieben habe, patentieren - dann kann mir mein Boss schön Lizenzgebühren für jedes Gerät, welche er verkauft, abtreten! Im übrigen hat die Herausgabe der Daten nicht, aber überhaupt garnichts, mit Deiner Bewertung zu tun! - im schlechtesten Fall legt man Dir das als Erpressung aus - wäre ja noch besser wenn man die Projektarbeit (oder Teile davon) nur bei einer guten Bewertung heraus gibt... Ich sage nicht, dass Du zu "verklemmt" bist, vielmehr hast Du eine völlig flasche Vorstellung / Einstellung gegenüber Deinem Betreuer und dessen Unternehmen. jm2c
Zehn V. schrieb: > Was sagt ihr dazu? als Betreuer würde ich sofort abbrechen Zehn V. schrieb: > wenn > er meine fertige Studienarbeit begutachtet und bewertet Scherzkeks, wie sollte er denn ohne fertige Platine irgendwas begutachten oder bewerten...
Eine Studienarbeit gehoert dem Beauftrager. Du hast die Infrastruktur benutzt, du hast dabei gelernt. Es ist ein Auftrag vorhanden. Der Auftrag zur studienarbeit. Was sollen die Zicken ? Das Ganze schaut anders aus, wenn du sowas in der Freizeit mit eigener Infrastuktur und mit eigenen Kosten entwickelt haettest und unverbindlich zum Anschauen vorbeibringst. Ich kann dir sagen, was du in der Studienarbeit entwickelst ist ein rechtes Stueck von einer professionellen Arbeit weg. Und du hast 10 mal solange wie ein Profi gebraucht, trotz den vielen Fehlern die noch drin sind. ..
Zehn V. schrieb: > Und wie sieht es mit der Weiternutzung aus? Ich möchte nicht, dass > jemand diese Schaltung sowie das Layout, die mein geistiges Eigentum > darstellen, vervielfältigt oder kommerziell nutzt, um damit Gewinn zu > machen. Reicht es, wenn ich diese Bedingungen mit dem Betreuer > vertraglich regele? Das mag dein geistiges Eigentum sein, aber die Verwertungsrechte liegen beim Auftraggeber. Zehn V. schrieb: > Ich finde es nun aber nicht fair, ihm all die Unterlagen einfach so zu > geben, ohne bisher etwas für diese Leistung bekommen zu haben. > Überlegt habe ich mir also, ihm die Gerberdaten erst zu übergeben, wenn > er meine fertige Studienarbeit begutachtet und bewertet hat und es dabei > keine Probleme gab. Hat den Beigeschmack von Erpressung. Außerdem gehören dir die Gerberdaten nicht, sondern dem Auftraggeber. Wenn ich dein Betreuer wäre, würde ich der Studienarbeit den Stecker ziehen und dich vor die Türe setzen.
Der Student ist schlauer als gedacht. Er weis, dass seine Schaltung nur in der Simulation funktioniert und in der Praxis das Signal durch Bauteiltoleranzen, Rauschen, gekoppelte Signale,... so gestört wird das die Schaltung einfach misst ist. Wenn das der Betreuer vor der Bewertung merkt hat das vielleicht Auswirkungen auf seine Note. Also möglichst lange die herausgabe verzögern bis man keine Konsequenzen mehr erwarten muss. Schlau! Für den späteren Berufsweg könnte ich mir für ihn Firmenberater oder Manager vorstellen.
Ziemlich schräg. Dazu gehört schon sehr viel Selbstüberschätzung. Warum studierst Du überhaupt noch, wenn Du bereits alles kannst? Als Betreuer würde ich aber erstmal den Schaltplan sehen wollen, ehe ich Platinen für die Tonne bestelle.
Firma oder Uni? Wenn Du das für eine Uni machst und es bisher keinen Vertrag gibt, dann hat das offiziell niemals überhaupt begonnen, du kannst das also alles für Dich behalten, bekommst aber auch keine Bescheinigung über die Arbeit. Eigentlich ist ja die Frage was Du willst. Geld? Wurdest Du schon bezahlt? War da was ausgemacht? Ich handhabe das so, dass alles was ich für die Uni mache veröffentlicht wird und zwar im Internet für Jeden. Hat ja am Ende der Staat bezahlt. Ist das was Du da gebaut hast denn irgendwie was mit dem man Geld verdienen könnte? Also Ein Produkt das keine Spezialentwicklung für nur diesen einen Lehrstul ist?
Zehn V. schrieb: > Überlegt habe ich mir also, ihm die Gerberdaten erst zu übergeben, wenn > er meine fertige Studienarbeit begutachtet und bewertet hat und es dabei > keine Probleme gab. Wie soll er denn eine "fertige" Studienarbeit bewerten, wenn es keine "fertige" Hardware gibt? Oder meinst du wirklich, jeder Prototyp laufe auf Anhieb? > Ich möchte nicht, dass jemand diese Schaltung sowie das Layout, die > mein geistiges Eigentum darstellen, vervielfältigt oder kommerziell > nutzt, um damit Gewinn zu machen. Das ist die Regel und das Ziel eines jeden normalen Unternehmens. Du musst also selbständig werden und deine Ergebnisse geheim halten. > Bin hier zu "verklemmt" Du hast da irgendwie ein kindliches egoistisches Denken. Zehn V. schrieb: > Reicht es, wenn ich diese Bedingungen mit dem Betreuer vertraglich regele? Wenn der Betreuer das Recht und die Möglichkeit dazu hat. Dann aber vorher, nicht erst, wenn deine Arbeit fertig ist.
Gustl B. schrieb: > Wenn Du das für eine Uni machst und es bisher keinen > Vertrag gibt, dann hat das offiziell niemals überhaupt begonnen, du > kannst das also alles für Dich behalten, bekommst aber auch keine > Bescheinigung über die Arbeit. In einer Hochschule ist die Prüfungsordnung dein Vertrag. Und mit der Anmeldung zu einer Studienarbeit hat du dich mit diesen "Vertrag" einverstanden erklärt. Falls er also die Arbeit bereits angemeldet hat und dann die Ergebnisse seiner Arbeit zurückhält, dürfte er wohl durchfallen. > Ich handhabe das so, dass alles was ich für die Uni mache veröffentlicht > wird und zwar im Internet für Jeden. Da solltest du deine Prüfungsordnung aber mal ganz genau lesen. In vielen steht explizit drin, dass die Ergebnisse aller Arbeiten, welche im Rahmen des Studiums oder der Arbeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter erstellt wurden, der Hochschule gehören. Diese einfach so zu veröffentlichen ohne Genehmigung kann entsprechende Konsequenzen haben. > Hat ja am Ende der Staat bezahlt. Heutzutage finden immer mehr Arbeiten in einer Zusammenarbeit mit irgendwelchen Unternehmen statt. Wenn deine Arbeit nur ein Teil einer größeren Studie/Forschung ist, welche von einer Firma bezahlt wird, kann das auch wieder teuer werden. Aber auch Hochschulen verwerten gerne die Ergebnisse ihrer Forschung. Nicht selten werden Start-ups im Hochschulumfeld gegründet, in denen die Ergebnisse der Forschung kommerziell genutzt werden sollen. Wenn du der Hochschule hier in die Quere kommst kann das auch entsprechende Regressforderungen nach sich ziehen.
Christian L. schrieb: > Falls er also die Arbeit bereits angemeldet hat und dann die Ergebnisse > seiner Arbeit zurückhält, dürfte er wohl durchfallen. Gustl B. schrieb: > Wenn Du das für eine Uni machst und es bisher keinen > Vertrag gibt, dann hat das offiziell niemals überhaupt begonnen, du > kannst das also alles für Dich behalten, bekommst aber auch keine > Bescheinigung über die Arbeit. Hatte ich geschrieben. Wenn nicht angemeldet zur Prüfung ist das aber auch nicht durchgefallen. Christian L. schrieb: > Da solltest du deine Prüfungsordnung aber mal ganz genau lesen. In > vielen steht explizit drin, dass die Ergebnisse aller Arbeiten, welche > im Rahmen des Studiums oder der Arbeit als wissenschaftlicher > Mitarbeiter erstellt wurden, der Hochschule gehören. Diese einfach so zu > veröffentlichen ohne Genehmigung kann entsprechende Konsequenzen haben. Stimmt, aber wie ist das, wenn ich das dann privat weiterbastele/ändere? Man kann mir nie nachweisen was ich privat und was für die Uni gemacht habe. Wenn ich also eine Platine baue, dann kann ich dafür 100% Teile/Layoutblöcke verwendet haben die ich schon privat vorher gebaut hatte. Christian L. schrieb: > Heutzutage finden immer mehr Arbeiten in einer Zusammenarbeit mit > irgendwelchen Unternehmen statt. Das finde ich nicht gut, weil so von Steuergeldern Patente für die Industrie finanziert werden. Ich will, dass das was an Hochschulen gemacht wird quelloffen verfügbar ist. Ja auch Skripte und Vorlesungsverfilmungen und so, einmal alles. Rohdaten von Messungen, ... Daher würde ich bei so Industrieförderung nie mitmachen oder in den Vertrag reinschreiben, dass ich meine Arbeit veröffentlichen darf.
Gustl B. schrieb: > Das finde ich nicht gut, weil so von Steuergeldern Patente für die > Industrie finanziert werden. Das kannst du sehen, wie du willst. Die Realität ist, daß die Hochschulen auf Gelder aus der Industrie angewiesen sind. Die Firmen, welche die Hochschulen unterstützen, wollen dafür nat. eine Gegenleistung. Oftmals ist es eine Zusammenarbeit. Die Hochschule hat das geistige Know How und vielmals auch Analysemaschinen, welche sich zumindest Mittelständler nicht leisten können / wollen.
Also manche Antworten hier sind echt fragwürdig. Aber ich will auch mal. Zehn V. schrieb: > Und wie sieht es mit der Weiternutzung aus? Ich möchte nicht, dass > jemand diese Schaltung sowie das Layout, die mein geistiges Eigentum > darstellen, vervielfältigt oder kommerziell nutzt, um damit Gewinn zu > machen. Reicht es, wenn ich diese Bedingungen mit dem Betreuer > vertraglich regele? Ich lese heraus, dass du diese Studienarbeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung/Seminar o.ä. auf der Uni geschrieben hast. Damit liegen die Urheberrechte, trotz Betreuung durch das Institut, einzig und allein bei dir(!). Die Nutzung der Institutsinfrastruktur (z.B. Messgeräte am Institut) und die Betreuung haben KEINEN Einfluss auf die Urheberrechte deiner Arbeit. Das gilt übrigens für alle geleisteten Arbeiten in deinem Studium. Egal ob das die Abgabe vom "Hello World"-Programm im Programmierkurs vom ersten Semester ist, ein Protokoll im Rahmen eines Labors oder deine komplette Diplomarbeit. Gibt es keine abweichenden Vereinbarungen (z.B. bei einer Firmendiplomarbeit) liegen die Urheberrechte bei dir. Christian L. schrieb: > Da solltest du deine Prüfungsordnung aber mal ganz genau lesen. In > vielen steht explizit drin, dass die Ergebnisse aller Arbeiten, welche > im Rahmen des Studiums oder der Arbeit als wissenschaftlicher > Mitarbeiter erstellt wurden, der Hochschule gehören. Diese einfach so zu > veröffentlichen ohne Genehmigung kann entsprechende Konsequenzen haben. Und solche Prüfungsordnungen stehen auch nicht über dem Gesetz. Ein von dir geschaffenes Werk kann nämlich gar nicht der Hochschule gehören, das ist rechtlich einfach nicht möglich. Du kannst aber Nutzungs- und Verwertungsrechte daran abtreten. Im Zweifelsfall ist ein solcher Passus mehr als nur kritisch und daher ein Fall für Rechtsanwälte und Gerichte. Christian L. schrieb: > In einer Hochschule ist die Prüfungsordnung dein Vertrag. Und mit der > Anmeldung zu einer Studienarbeit hat du dich mit diesen "Vertrag" > einverstanden erklärt. > Falls er also die Arbeit bereits angemeldet hat und dann die Ergebnisse > seiner Arbeit zurückhält, dürfte er wohl durchfallen. Das würde ich in dieser Eindeutigkeit auf keinen Fall so sagen. Es rechtlich nicht so einfach zu sagen, ob so etwas zu einer negativen Beurteilung führen darf.
H. K. schrieb: > Das würde ich in dieser Eindeutigkeit auf keinen Fall so sagen. Es > rechtlich nicht so einfach zu sagen, ob so etwas zu einer negativen > Beurteilung führen darf. Doch, das ist eindeutig. Wenn die Arbeit umfassend bewertet werden soll, muss sie eben auch umfassend abgegeben werden. Und ganz ehrlich: Wenn da einer rumzickt, liegt meistens was im Argen. Das hat aber natürlich nichts mit der Urheberschaft zu tun. Im Gegensatz zu einer bezahlten Angestelltentätigkeit ist das an der Uni schon anders. Hat aber etwas gedauert, bis es jeder mitbekommen hat. Früher wurde das recht übel ausgenutzt (zB. der Prof von Teles, die ISDN-Karten waren Studienarbeiten, er hat sich daran dumm und dämlich verdient).
H. K. schrieb: > Damit liegen die Urheberrechte [...] einzig und allein bei dir(!). Nach deutschem Recht (im Gegensatz zur USA!) ist es /grundsätzlich nicht möglich/, die Urheberschaft (und damit die Urheberrechte) zu verlieren. Wir diskutieren hier ausschließlich die Verwertungsrechte. Welche Rechte die Hochschule an den Ergebnissen von Studienarbeiten hat, steht in der Prüfungsordnung. Sind Dritte beteiligt (z.B. duales Studium, Auftragsarbeit), gibt es entsprechende Verträge, in denen das geregelt ist. Wird nichts gesagt, gibt eine Standardregelung. Du kannst aber davon ausgehen, dass die Hochschule (und damit der Betreuer) deine Arbeit zu bestimmten Zwecken verwerten darf, sofern nichts anderes geregelt ist. Andernfalls dürfte er sie z.B. nicht bewerten.
H. K. schrieb: > Das würde ich in dieser Eindeutigkeit auf keinen Fall so sagen. Es > rechtlich nicht so einfach zu sagen, ob so etwas zu einer negativen > Beurteilung führen darf. Ich wundere mich schon eine Weile, mit welcher Vehemenz und Empörung hier eine ganze Reihe Leute auf die Fragestellung reagiert haben... Schön, dass es auch mal eine Stimme gibt, die das Thema mit Vernunft angeht. Allerdings bin ich skeptisch, ob langerblitz sich durch das Verhalten nicht selbst ins Bein schießt: studentische Leistungen sind selten so genial, dass das Bestehen auf derlei Dingen gerechtfertigt wäre. Er muss bei solch kleinlicher Rangehensweise einfach damit rechnen, dass der Betreuer Rache übt - Gelegenheiten dazu hat er genug und nachweisbar sein wird sowas am Ende kaum.
Uhu U. schrieb: > Er muss bei solch kleinlicher Rangehensweise einfach damit rechnen, dass > der Betreuer Rache übt - Gelegenheiten dazu hat er genug und nachweisbar > sein wird sowas am Ende kaum. So krass würde ich es nicht bezeichnen. Aber der Betreuer sitzt definitiv am längeren Hebel. Man sollte nicht vor ihm kriechen, es hat aber mit Sicherheit keine Aussicht auf Erfolg, ihm beweisen zu wollen, daß man besser ist als er.
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