Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Honorarnote vom ehem. Arbeitgeber


von Iex (Gast)


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Hallo Leute,

werde ab März arbeitslos sein weil ich ab April eine neue Stelle 
antreten werde. Mein AG hat mich aber gebeten, in meiner "Freizeit", 
also Arbeitslosigkeit was ja offiziell keine Freizeit ist, ein Projekt 
für sie durchzuführen. Sie würden mich über eine Honorarnote bezahlen.

Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon 
gebrauch machen. Wenn ich aber ein Honorar während meiner 
Arbeitslosigkeit kassiere, muss ich doch das Arbeitslosengeld zurück 
zahlen; nehme ich mal an....

Ich würde gerne wissen, wie man Honorarnoten besteuert bzw. wie geht man 
damit um? Es ist quasi ein Werkvertrag und ich würde dann vermutlich als 
"Selbständiger" arbeiten.

Wie macht ihr das mit den Werkverträgen?

LG

von Michael B. (laberkopp)


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Sorge dafür, daß das Geld erst reinkommt, wenn du den neuen Job schon 
machst, dann einfach bei der EkST angeben, abzüglich Kosten. Kein 
Gewerbe weil keine nachhaltige Gewinnabsicht und vermutlich eh unter 480 
EUR.

von arno_duebel (Gast)


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Iex schrieb:
> werde ab März arbeitslos sein weil ich ab April eine neue Stelle
> antreten werde.

> Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon
> gebrauch machen.

Selbst gekündigt = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit = 3 Monate Sperre

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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Meine Meinung:    Bullshit!

Dein Arbeitgeber soll Dir einen befristeten Arbeitsvertrag (bevorzugt 
gegen bessere Bezahlung) anbieten. Wenn Dein AG das nicht macht, ist es 
ihm entweder nicht wichtig, oder er ist einfach nur zu geizig.

von Magnus M. (magnetus) Benutzerseite


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arno_duebel schrieb:
> Iex schrieb:
>> werde ab März arbeitslos sein weil ich ab April eine neue Stelle
>> antreten werde.
>
>> Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon
>> gebrauch machen.
>
> Selbst gekündigt = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit = 3 Monate Sperre

1) Hat er geschrieben dass er selbst gekündigt hat?

2) Es gibt auch Fälle, in denen man selbst kündigen darf, ohne auch nur 
einen Tag Sperre zu erhalten.

von Tom W. (Gast)


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arno_duebel schrieb:
> Selbst gekündigt = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit = 3 Monate Sperre

Das ist nicht unbedingt so. Wenn du bereits eine neue Stelle hast und 
nur einen oder zwei Monate überbrücken musst, bekommst du in der Regel 
keine Sperre.

von Iex (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Kein
> Gewerbe weil keine nachhaltige Gewinnabsicht und vermutlich eh unter 480
> EUR.

Sind über 5000€ (netto vereinbart)

arno_duebel schrieb:
> Selbst gekündigt = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit = 3 Monate Sperre

Einvernehmliche Auflösung!

Deshalb anrecht auf Arbeitslosenbezug (in Österreich).

Die Frage ist auch ob ich gleich d. Arbeitsamt weglasse und mich für 1 
Monat als Selbstständiger melden soll... wobei ich glaube, dass das 
alles zu komplex wird

von Wolfgang (Gast)


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Iex schrieb:
> Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März

Seit wann hat man bei einem Jobwechsel Anspruch auf Arbeitslosigkeit?

von Tom W. (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Seit wann hat man bei einem Jobwechsel Anspruch auf Arbeitslosigkeit?

Seit immer?

von Iex (Gast)


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Wolfgang schrieb:
> Seit wann hat man bei einem Jobwechsel Anspruch auf Arbeitslosigkeit?

Mein Vertrag wurde einvermehmlich aufgehoben..... In Ö ist es so, dass 
man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Zufällig bin ich einer der 
Glücklichen, der bereits eine Folgestelle hat aber erst im April

von arno_duebel (Gast)


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Iex schrieb:
> Mein Vertrag wurde einvermehmlich aufgehoben..... In Ö ist es so, dass
> man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.

Arbeitsagenturen in Deutschland werten dagegen einen Aufhebungsvertrag
in aller Regel wie eine AN-Kündigung und verhängen daraufhin meist
entsprechende Sanktionen.

von Iex (Gast)


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arno_duebel schrieb:
> Arbeitsagenturen in Deutschland werten dagegen einen Aufhebungsvertrag
> in aller Regel wie eine AN-Kündigung und verhängen daraufhin meist
> entsprechende Sanktionen.

Wie gesagt, in Ö nicht der Fall :)


Ich glaube aber, dass das mit den Werksverträgen/Honorarnoten ziemlich 
gleich funktioniert wie in Deutschland. Deshalb auch meine Frage hier im 
Forum

von Lutz H. (luhe)


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Tom W. schrieb:
> Seit immer?

Wenn in die Arbeitslosenversicherung Beiträge gezahlt werden, manchmal.

von Peter (Gast)


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Iex schrieb:
> Sind über 5000€ (netto vereinbart)

Bist du bescheuert da weg zu gehen?

von Iex (Gast)


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Peter schrieb:
> Bist du bescheuert da weg zu gehen?

tja, den wert meiner arbeit haben sie jetzt wo ich gekündigt habe 
erkannt und waren dementsprechend gerne bereit diese summe zu zahlen...

von Niemand (Gast)


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lex schadenfroh oder stolz? meinte
Peter schrieb:
>> Bist du bescheuert da weg zu gehen?

> tja, den wert meiner arbeit haben sie jetzt wo ich gekündigt habe
> erkannt und waren dementsprechend gerne bereit diese summe zu zahlen...
Und was willst du uns damit eigentlich sagen? Oder beantworte dir selber 
mal diese Frage!
Irgendwie hört sich das für dich nicht ganz sauber an!?
Einen Nachfolger von dir sollst du aber nicht einarbeiten?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Iex schrieb:
> ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit
Das hört sich übrigens ein bisschen asozial an. Sag das mal zu Einem, 
der notgedrungen arbeitslos ist.

> Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon gebrauch machen.
Sei ein Mann, setze deinen Anspruch durch und tu da einfach nix. Sag 
deinem alten Arbeitgeber, er solle dich nicht mit Arbeit zutexten...

Iex schrieb:
> tja, den wert meiner arbeit haben sie jetzt wo ich gekündigt habe
> erkannt und waren dementsprechend gerne bereit diese summe zu zahlen...
Sie wollen dir also hinten rein kriechen und du überlegst gerade, wie du 
dich am geschicktesten bücken könntest?

: Bearbeitet durch Moderator
von Hannes J. (Firma: _⌨_) (pnuebergang)


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Iex schrieb:
> Mein Vertrag wurde einvermehmlich aufgehoben.....

Meine Güte, wenn das alles sowieso frei ausgehandelt ist, dann lass das 
Beschäftigungsverhältnis um einen Monat, mit erhöhtem Gehalt, verlängern 
und den Aufhebungsvertrag um einen Monat verschieben.

Wenn dein Arbeitgeber das nicht will, dann stimmt da was nicht.

Ein kleiner Gedanke nebenbei: Wenn du die Arbeit auf Honorarbasis 
erledigen würdest, bist du dann nicht lange Zeit für das Ergebnis 
haftbar? Sprich, kann dich dein Auftraggeber nicht über Monate zu 
angeblichen notwendigen Nachbesserungen heranziehen?

: Bearbeitet durch User
von Mikro 7. (mikro77)


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Iex schrieb:
> Sie würden mich über eine Honorarnote bezahlen. [...]
> Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon
> gebrauch machen.

Entweder -- oder. Aber nicht beides.

> Ich würde gerne wissen, wie man Honorarnoten besteuert bzw. wie geht man
> damit um? Es ist quasi ein Werkvertrag und ich würde dann vermutlich als
> "Selbständiger" arbeiten.

Genau. Also u.a. beim FA und Krankenkasse melden (zumindest in D) und 
entsprechend in der Einkommensteuererklärung angeben.

Magnus M. schrieb:
> Dein Arbeitgeber soll Dir einen befristeten Arbeitsvertrag (bevorzugt
> gegen bessere Bezahlung) anbieten. Wenn Dein AG das nicht macht, ist es
> ihm entweder nicht wichtig, oder er ist einfach nur zu geizig.

Ist nicht immer so einfach in D (bspw. wg. Betriebsrat).

von Been there, done that. (Gast)


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Mikro 7. schrieb:
> Entweder -- oder. Aber nicht beides.

Bei Bezug von ALG1 darf man in Deutschland zeitlich begrenzt 
freiberuflich tätig sein. Für diese Zeit wird man von der Agentur 
abgemeldet. Habe ich seinerzeit auch so gemacht. Analog zur dauerhaften 
Freiberuflichkeit Steuer-ID besorgen und Tätigkeit bei der Krankenkasse 
anmelden. Darauf achten, dass man einen Tag im Monat arbeitslos ist, 
weil dann zahlt die Agentur die Beiträge zur Rentenversicherung.

von Iex (Gast)


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Niemand schrieb:
> Und was willst du uns damit eigentlich sagen? Oder beantworte dir selber
> mal diese Frage!
> Irgendwie hört sich das für dich nicht ganz sauber an!?
> Einen Nachfolger von dir sollst du aber nicht einarbeiten?

Hä? Was ist daran nicht sauber?

Warum soll ICH einen Nachfolger einarbeiten? Das muss die Firma selber 
managen, ist nicht mein Problem. Außerdem haben sie noch keinen 
Kandidaten als Nachfolger

Lothar M. schrieb:
> Das hört sich übrigens ein bisschen asozial an. Sag das mal zu Einem,
> der notgedrungen arbeitslos ist.

Warum soll das bitte asozial sein? Wenn ich jahrelang genau deswegen 
meine Beiträge einzahle ist es ok aber wenn man dann daraus etwas haben 
möchte ist es asozial? Logik?

Lothar M. schrieb:
> Sie wollen dir also hinten rein kriechen und du überlegst gerade, wie du
> dich am geschicktesten bücken könntest?

Es handelt sich um eine große Summe, da sage ich nicht nein...

Hannes J. schrieb:
> Meine Güte, wenn das alles sowieso frei ausgehandelt ist, dann lass das
> Beschäftigungsverhältnis um einen Monat, mit erhöhtem Gehalt, verlängern
> und den Aufhebungsvertrag um einen Monat verschieben.

Ist auch eine Möglichkeit, danke!

Been there, done that. schrieb:
> Bei Bezug von ALG1 darf man in Deutschland zeitlich begrenzt
> freiberuflich tätig sein. Für diese Zeit wird man von der Agentur
> abgemeldet. Habe ich seinerzeit auch so gemacht.

Die Krankenversicherung muss man aber in dieser Zeit selber beantragen 
und bezahlen oder? Das heißt, wenn ich dem Arbeitsamt sage, ich bin 
jetzt die letzten 2 Wochen auf Honorarbasis tätig, würden sie mich 
abmelden... Habe ich das jetzt richtig verstanden?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Iex schrieb:
> Wenn ich jahrelang genau deswegen meine Beiträge einzahle ist es ok aber
> wenn man dann daraus etwas haben möchte ist es asozial?
Genau diese Denkweise IST im sachlichen Zusammenhang HIER asozial. 
Eigentlich sogar Versicherungsbetrug. Denn diese Sozialversicherung soll 
denen helfen, die NOTGEDRUNGEN keine Arbeit haben.

> Logik?
Wie ist das bei deiner Autoversicherung? Fährst du da auch alle paar 
Jahre mal irgenwas kaputt, damit du die Versicherung "wieder heraus 
kriegst"?
Was ist bei deiner Haftpflichtversicherung? Bei deiner 
Lebensversicherung?

> Logik?
> Iex schrieb:
> Es handelt sich um eine große Summe, da sage ich nicht nein...
Wenn du im März "eine große Summe" für deine Arbeit bekommst, dann bist 
du nicht arbeitslos. Und wenn du dich trotzdem im März arbeitslos 
meldest, dann ist das in deinen Augen vollkommen in Ordnung?

> Logik?
Und wenn du es bis dahin noch nicht kapiert hast, dann kann ich dir auch 
nicht helfen.

: Bearbeitet durch Moderator
von Been there, done that. (Gast)


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Iex schrieb:
> Die Krankenversicherung muss man aber in dieser Zeit selber beantragen
> und bezahlen oder?

Ja, die Bedingungen sind identisch zur "normalen" Freiberuflichkeit.

> Das heißt, wenn ich dem Arbeitsamt sage, ich bin
> jetzt die letzten 2 Wochen auf Honorarbasis tätig, würden sie mich
> abmelden

Du teilst der Agentur vorher mit, wann Du freiberuflich tätig sein 
wirst, und sie melden Dich für diese Zeit ab. Das geht auch tageweise. 
Nach dieser Tätigkeit wirst Du automatisch wieder angemeldet. Die 
Bezugsdauer von ALG1 verlängert sich um den Zeitraum der 
Freiberuflichkeit.

Wohlgemerkt, das alles gilt für Deutschland. Wie das in Österreich 
ausschaut, weiss ich nicht. Ein Anruf beim Arbeitsamt sollte aber 
Klarheit schaffen.

Meine Situation war ähnlich wie Deine. Kündigung wegen Billiginder, dann 
gemerkt, sie haben es nicht drauf. Ich habe für teures Geld 
nachgeschult.

von Dude (Gast)


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Lothar M. schrieb:
> Iex schrieb:
>> Wenn ich jahrelang genau deswegen meine Beiträge einzahle ist es ok aber
>> wenn man dann daraus etwas haben möchte ist es asozial?
> Genau diese Denkweise IST im sachlichen Zusammenhang HIER asozial.
> Eigentlich sogar Versicherungsbetrug. Denn diese Sozialversicherung soll
> denen helfen, die NOTGEDRUNGEN keine Arbeit haben.

Bei Versicherungen die man zwangsweise bezahlt, bei denen man also die 
Gegenleistung für die man bezahlt, die KONDITIONEN, nicht selbst wählen 
konnte sehe ich das anders. Für eine Versicherung die nur dann maximal 1 
Jahr zahlt wenn ich gekündigt werde, würde ich keinen Cent ausgeben und 
hätte gerne mein Geld dafür wieder...

von Peter (Gast)


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Been there, done that. schrieb:
> Kündigung wegen Billiginder, dann gemerkt, sie haben es nicht drauf. Ich
> habe für teures Geld nachgeschult.

Hätte denen meinen blanken Hintern gezeigt. Ohne dich waers bestimmt 
noch viel teurer geworden.

von Niemand (Gast)


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> Es handelt sich um eine große Summe, da sage ich nicht nein...
Mit Speck fängt man nur Mäuse,
also rational Denken und Handeln ist nach mehrheitlicher Sichtweise hier 
nicht so deine Stärke, oder dein Standpunkt ist aktuell etwas schwammig!

Hannes Jaeger (pnuebergang)
01.03.2017 07:25
Da ist sicher etwas Wahres dran, oder mit Vorsicht zu genießen!

von oszi40 (Gast)


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>> Sind über 5000€ (netto vereinbart)

Das klingt vielleicht viel, ist aber Portokasse wenn man bedenkt, was 
die Nachschulung eines Anfängers dieser Firma noch kosten wird. Wieder 
dort anfangen würde ich aber nicht, wenn das Klima vergiftet ist/war. 
Wegen einem Monat solche Klimmzüge mit dem Finanzamt,AA, Rente usw.? Man 
sollte jedoch bedenken, daß man sich auf dieser Welt öfter trifft und 
deshalb möglichst keine verbrannte Erde hinterlassen.

von Been there, done that. (Gast)


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Peter schrieb:

> Hätte denen meinen blanken Hintern gezeigt. Ohne dich waers bestimmt
> noch viel teurer geworden.

Meinen Ex-AG hat das gar nichts gekostet. Ist ja nicht seine Aufgabe, 
die Mitarbeiter eines Dienstleisters aufzuschlauen.

von Peter (Gast)


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Been there, done that. schrieb:
> Peter schrieb:
>
> Hätte denen meinen blanken Hintern gezeigt. Ohne dich waers bestimmt
> noch viel teurer geworden.
>
> Meinen Ex-AG hat das gar nichts gekostet. Ist ja nicht seine Aufgabe,
> die Mitarbeiter eines Dienstleisters aufzuschlauen.

Naja dann hätte ich die erst recht nicht geschult, und du hättest 
vielleicht deinen Job wiederbekommen. Obwohl, weiß nicht ob ich dann 
dort wieder angefangen hätte.

von Max (Gast)


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Frage,
wie ist der Monat ohne Stelle zustande gekommen?
Hast du von dir aus gesagt, nix wie weg hier, den einen Monat mach ich 
Urlaub bevor ich die neue Stelle antrete?
Hab ich schon gemacht, ohne mich arbeitslos zu melden.
Oder hat dich den Arbeitgeber gekündigt?

Ich würde es nicht machen und was würde den passieren wenn du in dem 
einen Monat nicht fertig werden würdest? Oder wenn dein alter 
Arbeitgeber noch Nachbesserungen oder Änderungen einfordert (nach dem 
Monat)?

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