Hallo Leute, werde ab März arbeitslos sein weil ich ab April eine neue Stelle antreten werde. Mein AG hat mich aber gebeten, in meiner "Freizeit", also Arbeitslosigkeit was ja offiziell keine Freizeit ist, ein Projekt für sie durchzuführen. Sie würden mich über eine Honorarnote bezahlen. Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon gebrauch machen. Wenn ich aber ein Honorar während meiner Arbeitslosigkeit kassiere, muss ich doch das Arbeitslosengeld zurück zahlen; nehme ich mal an.... Ich würde gerne wissen, wie man Honorarnoten besteuert bzw. wie geht man damit um? Es ist quasi ein Werkvertrag und ich würde dann vermutlich als "Selbständiger" arbeiten. Wie macht ihr das mit den Werkverträgen? LG
Sorge dafür, daß das Geld erst reinkommt, wenn du den neuen Job schon machst, dann einfach bei der EkST angeben, abzüglich Kosten. Kein Gewerbe weil keine nachhaltige Gewinnabsicht und vermutlich eh unter 480 EUR.
Iex schrieb: > werde ab März arbeitslos sein weil ich ab April eine neue Stelle > antreten werde. > Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon > gebrauch machen. Selbst gekündigt = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit = 3 Monate Sperre
Meine Meinung: Bullshit! Dein Arbeitgeber soll Dir einen befristeten Arbeitsvertrag (bevorzugt gegen bessere Bezahlung) anbieten. Wenn Dein AG das nicht macht, ist es ihm entweder nicht wichtig, oder er ist einfach nur zu geizig.
arno_duebel schrieb: > Iex schrieb: >> werde ab März arbeitslos sein weil ich ab April eine neue Stelle >> antreten werde. > >> Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon >> gebrauch machen. > > Selbst gekündigt = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit = 3 Monate Sperre 1) Hat er geschrieben dass er selbst gekündigt hat? 2) Es gibt auch Fälle, in denen man selbst kündigen darf, ohne auch nur einen Tag Sperre zu erhalten.
arno_duebel schrieb: > Selbst gekündigt = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit = 3 Monate Sperre Das ist nicht unbedingt so. Wenn du bereits eine neue Stelle hast und nur einen oder zwei Monate überbrücken musst, bekommst du in der Regel keine Sperre.
Michael B. schrieb: > Kein > Gewerbe weil keine nachhaltige Gewinnabsicht und vermutlich eh unter 480 > EUR. Sind über 5000€ (netto vereinbart) arno_duebel schrieb: > Selbst gekündigt = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit = 3 Monate Sperre Einvernehmliche Auflösung! Deshalb anrecht auf Arbeitslosenbezug (in Österreich). Die Frage ist auch ob ich gleich d. Arbeitsamt weglasse und mich für 1 Monat als Selbstständiger melden soll... wobei ich glaube, dass das alles zu komplex wird
Iex schrieb: > Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März Seit wann hat man bei einem Jobwechsel Anspruch auf Arbeitslosigkeit?
Wolfgang schrieb: > Seit wann hat man bei einem Jobwechsel Anspruch auf Arbeitslosigkeit? Seit immer?
Wolfgang schrieb: > Seit wann hat man bei einem Jobwechsel Anspruch auf Arbeitslosigkeit? Mein Vertrag wurde einvermehmlich aufgehoben..... In Ö ist es so, dass man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Zufällig bin ich einer der Glücklichen, der bereits eine Folgestelle hat aber erst im April
Iex schrieb: > Mein Vertrag wurde einvermehmlich aufgehoben..... In Ö ist es so, dass > man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Arbeitsagenturen in Deutschland werten dagegen einen Aufhebungsvertrag in aller Regel wie eine AN-Kündigung und verhängen daraufhin meist entsprechende Sanktionen.
arno_duebel schrieb: > Arbeitsagenturen in Deutschland werten dagegen einen Aufhebungsvertrag > in aller Regel wie eine AN-Kündigung und verhängen daraufhin meist > entsprechende Sanktionen. Wie gesagt, in Ö nicht der Fall :) Ich glaube aber, dass das mit den Werksverträgen/Honorarnoten ziemlich gleich funktioniert wie in Deutschland. Deshalb auch meine Frage hier im Forum
Tom W. schrieb: > Seit immer? Wenn in die Arbeitslosenversicherung Beiträge gezahlt werden, manchmal.
Peter schrieb: > Bist du bescheuert da weg zu gehen? tja, den wert meiner arbeit haben sie jetzt wo ich gekündigt habe erkannt und waren dementsprechend gerne bereit diese summe zu zahlen...
lex schadenfroh oder stolz? meinte Peter schrieb: >> Bist du bescheuert da weg zu gehen? > tja, den wert meiner arbeit haben sie jetzt wo ich gekündigt habe > erkannt und waren dementsprechend gerne bereit diese summe zu zahlen... Und was willst du uns damit eigentlich sagen? Oder beantworte dir selber mal diese Frage! Irgendwie hört sich das für dich nicht ganz sauber an!? Einen Nachfolger von dir sollst du aber nicht einarbeiten?
Iex schrieb: > ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit Das hört sich übrigens ein bisschen asozial an. Sag das mal zu Einem, der notgedrungen arbeitslos ist. > Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon gebrauch machen. Sei ein Mann, setze deinen Anspruch durch und tu da einfach nix. Sag deinem alten Arbeitgeber, er solle dich nicht mit Arbeit zutexten... Iex schrieb: > tja, den wert meiner arbeit haben sie jetzt wo ich gekündigt habe > erkannt und waren dementsprechend gerne bereit diese summe zu zahlen... Sie wollen dir also hinten rein kriechen und du überlegst gerade, wie du dich am geschicktesten bücken könntest?
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Iex schrieb: > Mein Vertrag wurde einvermehmlich aufgehoben..... Meine Güte, wenn das alles sowieso frei ausgehandelt ist, dann lass das Beschäftigungsverhältnis um einen Monat, mit erhöhtem Gehalt, verlängern und den Aufhebungsvertrag um einen Monat verschieben. Wenn dein Arbeitgeber das nicht will, dann stimmt da was nicht. Ein kleiner Gedanke nebenbei: Wenn du die Arbeit auf Honorarbasis erledigen würdest, bist du dann nicht lange Zeit für das Ergebnis haftbar? Sprich, kann dich dein Auftraggeber nicht über Monate zu angeblichen notwendigen Nachbesserungen heranziehen?
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Iex schrieb: > Sie würden mich über eine Honorarnote bezahlen. [...] > Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon > gebrauch machen. Entweder -- oder. Aber nicht beides. > Ich würde gerne wissen, wie man Honorarnoten besteuert bzw. wie geht man > damit um? Es ist quasi ein Werkvertrag und ich würde dann vermutlich als > "Selbständiger" arbeiten. Genau. Also u.a. beim FA und Krankenkasse melden (zumindest in D) und entsprechend in der Einkommensteuererklärung angeben. Magnus M. schrieb: > Dein Arbeitgeber soll Dir einen befristeten Arbeitsvertrag (bevorzugt > gegen bessere Bezahlung) anbieten. Wenn Dein AG das nicht macht, ist es > ihm entweder nicht wichtig, oder er ist einfach nur zu geizig. Ist nicht immer so einfach in D (bspw. wg. Betriebsrat).
Mikro 7. schrieb: > Entweder -- oder. Aber nicht beides. Bei Bezug von ALG1 darf man in Deutschland zeitlich begrenzt freiberuflich tätig sein. Für diese Zeit wird man von der Agentur abgemeldet. Habe ich seinerzeit auch so gemacht. Analog zur dauerhaften Freiberuflichkeit Steuer-ID besorgen und Tätigkeit bei der Krankenkasse anmelden. Darauf achten, dass man einen Tag im Monat arbeitslos ist, weil dann zahlt die Agentur die Beiträge zur Rentenversicherung.
Niemand schrieb: > Und was willst du uns damit eigentlich sagen? Oder beantworte dir selber > mal diese Frage! > Irgendwie hört sich das für dich nicht ganz sauber an!? > Einen Nachfolger von dir sollst du aber nicht einarbeiten? Hä? Was ist daran nicht sauber? Warum soll ICH einen Nachfolger einarbeiten? Das muss die Firma selber managen, ist nicht mein Problem. Außerdem haben sie noch keinen Kandidaten als Nachfolger Lothar M. schrieb: > Das hört sich übrigens ein bisschen asozial an. Sag das mal zu Einem, > der notgedrungen arbeitslos ist. Warum soll das bitte asozial sein? Wenn ich jahrelang genau deswegen meine Beiträge einzahle ist es ok aber wenn man dann daraus etwas haben möchte ist es asozial? Logik? Lothar M. schrieb: > Sie wollen dir also hinten rein kriechen und du überlegst gerade, wie du > dich am geschicktesten bücken könntest? Es handelt sich um eine große Summe, da sage ich nicht nein... Hannes J. schrieb: > Meine Güte, wenn das alles sowieso frei ausgehandelt ist, dann lass das > Beschäftigungsverhältnis um einen Monat, mit erhöhtem Gehalt, verlängern > und den Aufhebungsvertrag um einen Monat verschieben. Ist auch eine Möglichkeit, danke! Been there, done that. schrieb: > Bei Bezug von ALG1 darf man in Deutschland zeitlich begrenzt > freiberuflich tätig sein. Für diese Zeit wird man von der Agentur > abgemeldet. Habe ich seinerzeit auch so gemacht. Die Krankenversicherung muss man aber in dieser Zeit selber beantragen und bezahlen oder? Das heißt, wenn ich dem Arbeitsamt sage, ich bin jetzt die letzten 2 Wochen auf Honorarbasis tätig, würden sie mich abmelden... Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Iex schrieb: > Wenn ich jahrelang genau deswegen meine Beiträge einzahle ist es ok aber > wenn man dann daraus etwas haben möchte ist es asozial? Genau diese Denkweise IST im sachlichen Zusammenhang HIER asozial. Eigentlich sogar Versicherungsbetrug. Denn diese Sozialversicherung soll denen helfen, die NOTGEDRUNGEN keine Arbeit haben. > Logik? Wie ist das bei deiner Autoversicherung? Fährst du da auch alle paar Jahre mal irgenwas kaputt, damit du die Versicherung "wieder heraus kriegst"? Was ist bei deiner Haftpflichtversicherung? Bei deiner Lebensversicherung? > Logik? > Iex schrieb: > Es handelt sich um eine große Summe, da sage ich nicht nein... Wenn du im März "eine große Summe" für deine Arbeit bekommst, dann bist du nicht arbeitslos. Und wenn du dich trotzdem im März arbeitslos meldest, dann ist das in deinen Augen vollkommen in Ordnung? > Logik? Und wenn du es bis dahin noch nicht kapiert hast, dann kann ich dir auch nicht helfen.
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Iex schrieb: > Die Krankenversicherung muss man aber in dieser Zeit selber beantragen > und bezahlen oder? Ja, die Bedingungen sind identisch zur "normalen" Freiberuflichkeit. > Das heißt, wenn ich dem Arbeitsamt sage, ich bin > jetzt die letzten 2 Wochen auf Honorarbasis tätig, würden sie mich > abmelden Du teilst der Agentur vorher mit, wann Du freiberuflich tätig sein wirst, und sie melden Dich für diese Zeit ab. Das geht auch tageweise. Nach dieser Tätigkeit wirst Du automatisch wieder angemeldet. Die Bezugsdauer von ALG1 verlängert sich um den Zeitraum der Freiberuflichkeit. Wohlgemerkt, das alles gilt für Deutschland. Wie das in Österreich ausschaut, weiss ich nicht. Ein Anruf beim Arbeitsamt sollte aber Klarheit schaffen. Meine Situation war ähnlich wie Deine. Kündigung wegen Billiginder, dann gemerkt, sie haben es nicht drauf. Ich habe für teures Geld nachgeschult.
Lothar M. schrieb: > Iex schrieb: >> Wenn ich jahrelang genau deswegen meine Beiträge einzahle ist es ok aber >> wenn man dann daraus etwas haben möchte ist es asozial? > Genau diese Denkweise IST im sachlichen Zusammenhang HIER asozial. > Eigentlich sogar Versicherungsbetrug. Denn diese Sozialversicherung soll > denen helfen, die NOTGEDRUNGEN keine Arbeit haben. Bei Versicherungen die man zwangsweise bezahlt, bei denen man also die Gegenleistung für die man bezahlt, die KONDITIONEN, nicht selbst wählen konnte sehe ich das anders. Für eine Versicherung die nur dann maximal 1 Jahr zahlt wenn ich gekündigt werde, würde ich keinen Cent ausgeben und hätte gerne mein Geld dafür wieder...
Been there, done that. schrieb: > Kündigung wegen Billiginder, dann gemerkt, sie haben es nicht drauf. Ich > habe für teures Geld nachgeschult. Hätte denen meinen blanken Hintern gezeigt. Ohne dich waers bestimmt noch viel teurer geworden.
> Es handelt sich um eine große Summe, da sage ich nicht nein...
Mit Speck fängt man nur Mäuse,
also rational Denken und Handeln ist nach mehrheitlicher Sichtweise hier
nicht so deine Stärke, oder dein Standpunkt ist aktuell etwas schwammig!
Hannes Jaeger (pnuebergang)
01.03.2017 07:25
Da ist sicher etwas Wahres dran, oder mit Vorsicht zu genießen!
>> Sind über 5000€ (netto vereinbart)
Das klingt vielleicht viel, ist aber Portokasse wenn man bedenkt, was
die Nachschulung eines Anfängers dieser Firma noch kosten wird. Wieder
dort anfangen würde ich aber nicht, wenn das Klima vergiftet ist/war.
Wegen einem Monat solche Klimmzüge mit dem Finanzamt,AA, Rente usw.? Man
sollte jedoch bedenken, daß man sich auf dieser Welt öfter trifft und
deshalb möglichst keine verbrannte Erde hinterlassen.
Peter schrieb: > Hätte denen meinen blanken Hintern gezeigt. Ohne dich waers bestimmt > noch viel teurer geworden. Meinen Ex-AG hat das gar nichts gekostet. Ist ja nicht seine Aufgabe, die Mitarbeiter eines Dienstleisters aufzuschlauen.
Been there, done that. schrieb: > Peter schrieb: > > Hätte denen meinen blanken Hintern gezeigt. Ohne dich waers bestimmt > noch viel teurer geworden. > > Meinen Ex-AG hat das gar nichts gekostet. Ist ja nicht seine Aufgabe, > die Mitarbeiter eines Dienstleisters aufzuschlauen. Naja dann hätte ich die erst recht nicht geschult, und du hättest vielleicht deinen Job wiederbekommen. Obwohl, weiß nicht ob ich dann dort wieder angefangen hätte.
Frage, wie ist der Monat ohne Stelle zustande gekommen? Hast du von dir aus gesagt, nix wie weg hier, den einen Monat mach ich Urlaub bevor ich die neue Stelle antrete? Hab ich schon gemacht, ohne mich arbeitslos zu melden. Oder hat dich den Arbeitgeber gekündigt? Ich würde es nicht machen und was würde den passieren wenn du in dem einen Monat nicht fertig werden würdest? Oder wenn dein alter Arbeitgeber noch Nachbesserungen oder Änderungen einfordert (nach dem Monat)?
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