Hallo Leute,
werde ab März arbeitslos sein weil ich ab April eine neue Stelle
antreten werde. Mein AG hat mich aber gebeten, in meiner "Freizeit",
also Arbeitslosigkeit was ja offiziell keine Freizeit ist, ein Projekt
für sie durchzuführen. Sie würden mich über eine Honorarnote bezahlen.
Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon
gebrauch machen. Wenn ich aber ein Honorar während meiner
Arbeitslosigkeit kassiere, muss ich doch das Arbeitslosengeld zurück
zahlen; nehme ich mal an....
Ich würde gerne wissen, wie man Honorarnoten besteuert bzw. wie geht man
damit um? Es ist quasi ein Werkvertrag und ich würde dann vermutlich als
"Selbständiger" arbeiten.
Wie macht ihr das mit den Werkverträgen?
LG
Sorge dafür, daß das Geld erst reinkommt, wenn du den neuen Job schon
machst, dann einfach bei der EkST angeben, abzüglich Kosten. Kein
Gewerbe weil keine nachhaltige Gewinnabsicht und vermutlich eh unter 480
EUR.
Iex schrieb:> werde ab März arbeitslos sein weil ich ab April eine neue Stelle> antreten werde.> Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon> gebrauch machen.
Selbst gekündigt = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit = 3 Monate Sperre
Meine Meinung: Bullshit!
Dein Arbeitgeber soll Dir einen befristeten Arbeitsvertrag (bevorzugt
gegen bessere Bezahlung) anbieten. Wenn Dein AG das nicht macht, ist es
ihm entweder nicht wichtig, oder er ist einfach nur zu geizig.
arno_duebel schrieb:> Iex schrieb:>> werde ab März arbeitslos sein weil ich ab April eine neue Stelle>> antreten werde.>>> Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon>> gebrauch machen.>> Selbst gekündigt = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit = 3 Monate Sperre
1) Hat er geschrieben dass er selbst gekündigt hat?
2) Es gibt auch Fälle, in denen man selbst kündigen darf, ohne auch nur
einen Tag Sperre zu erhalten.
arno_duebel schrieb:> Selbst gekündigt = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit = 3 Monate Sperre
Das ist nicht unbedingt so. Wenn du bereits eine neue Stelle hast und
nur einen oder zwei Monate überbrücken musst, bekommst du in der Regel
keine Sperre.
Michael B. schrieb:> Kein> Gewerbe weil keine nachhaltige Gewinnabsicht und vermutlich eh unter 480> EUR.
Sind über 5000€ (netto vereinbart)
arno_duebel schrieb:> Selbst gekündigt = selbstverschuldete Arbeitslosigkeit = 3 Monate Sperre
Einvernehmliche Auflösung!
Deshalb anrecht auf Arbeitslosenbezug (in Österreich).
Die Frage ist auch ob ich gleich d. Arbeitsamt weglasse und mich für 1
Monat als Selbstständiger melden soll... wobei ich glaube, dass das
alles zu komplex wird
Wolfgang schrieb:> Seit wann hat man bei einem Jobwechsel Anspruch auf Arbeitslosigkeit?
Mein Vertrag wurde einvermehmlich aufgehoben..... In Ö ist es so, dass
man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Zufällig bin ich einer der
Glücklichen, der bereits eine Folgestelle hat aber erst im April
Iex schrieb:> Mein Vertrag wurde einvermehmlich aufgehoben..... In Ö ist es so, dass> man dann Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Arbeitsagenturen in Deutschland werten dagegen einen Aufhebungsvertrag
in aller Regel wie eine AN-Kündigung und verhängen daraufhin meist
entsprechende Sanktionen.
arno_duebel schrieb:> Arbeitsagenturen in Deutschland werten dagegen einen Aufhebungsvertrag> in aller Regel wie eine AN-Kündigung und verhängen daraufhin meist> entsprechende Sanktionen.
Wie gesagt, in Ö nicht der Fall :)
Ich glaube aber, dass das mit den Werksverträgen/Honorarnoten ziemlich
gleich funktioniert wie in Deutschland. Deshalb auch meine Frage hier im
Forum
Peter schrieb:> Bist du bescheuert da weg zu gehen?
tja, den wert meiner arbeit haben sie jetzt wo ich gekündigt habe
erkannt und waren dementsprechend gerne bereit diese summe zu zahlen...
lex schadenfroh oder stolz? meinte
Peter schrieb:
>> Bist du bescheuert da weg zu gehen?> tja, den wert meiner arbeit haben sie jetzt wo ich gekündigt habe> erkannt und waren dementsprechend gerne bereit diese summe zu zahlen...
Und was willst du uns damit eigentlich sagen? Oder beantworte dir selber
mal diese Frage!
Irgendwie hört sich das für dich nicht ganz sauber an!?
Einen Nachfolger von dir sollst du aber nicht einarbeiten?
Iex schrieb:> ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit
Das hört sich übrigens ein bisschen asozial an. Sag das mal zu Einem,
der notgedrungen arbeitslos ist.
> Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon gebrauch machen.
Sei ein Mann, setze deinen Anspruch durch und tu da einfach nix. Sag
deinem alten Arbeitgeber, er solle dich nicht mit Arbeit zutexten...
Iex schrieb:> tja, den wert meiner arbeit haben sie jetzt wo ich gekündigt habe> erkannt und waren dementsprechend gerne bereit diese summe zu zahlen...
Sie wollen dir also hinten rein kriechen und du überlegst gerade, wie du
dich am geschicktesten bücken könntest?
Iex schrieb:> Mein Vertrag wurde einvermehmlich aufgehoben.....
Meine Güte, wenn das alles sowieso frei ausgehandelt ist, dann lass das
Beschäftigungsverhältnis um einen Monat, mit erhöhtem Gehalt, verlängern
und den Aufhebungsvertrag um einen Monat verschieben.
Wenn dein Arbeitgeber das nicht will, dann stimmt da was nicht.
Ein kleiner Gedanke nebenbei: Wenn du die Arbeit auf Honorarbasis
erledigen würdest, bist du dann nicht lange Zeit für das Ergebnis
haftbar? Sprich, kann dich dein Auftraggeber nicht über Monate zu
angeblichen notwendigen Nachbesserungen heranziehen?
Iex schrieb:> Sie würden mich über eine Honorarnote bezahlen. [...]> Nun, ich habe Anspruch auf Arbeitslosigkeit im März und wollte davon> gebrauch machen.
Entweder -- oder. Aber nicht beides.
> Ich würde gerne wissen, wie man Honorarnoten besteuert bzw. wie geht man> damit um? Es ist quasi ein Werkvertrag und ich würde dann vermutlich als> "Selbständiger" arbeiten.
Genau. Also u.a. beim FA und Krankenkasse melden (zumindest in D) und
entsprechend in der Einkommensteuererklärung angeben.
Magnus M. schrieb:> Dein Arbeitgeber soll Dir einen befristeten Arbeitsvertrag (bevorzugt> gegen bessere Bezahlung) anbieten. Wenn Dein AG das nicht macht, ist es> ihm entweder nicht wichtig, oder er ist einfach nur zu geizig.
Ist nicht immer so einfach in D (bspw. wg. Betriebsrat).
Mikro 7. schrieb:> Entweder -- oder. Aber nicht beides.
Bei Bezug von ALG1 darf man in Deutschland zeitlich begrenzt
freiberuflich tätig sein. Für diese Zeit wird man von der Agentur
abgemeldet. Habe ich seinerzeit auch so gemacht. Analog zur dauerhaften
Freiberuflichkeit Steuer-ID besorgen und Tätigkeit bei der Krankenkasse
anmelden. Darauf achten, dass man einen Tag im Monat arbeitslos ist,
weil dann zahlt die Agentur die Beiträge zur Rentenversicherung.
Niemand schrieb:> Und was willst du uns damit eigentlich sagen? Oder beantworte dir selber> mal diese Frage!> Irgendwie hört sich das für dich nicht ganz sauber an!?> Einen Nachfolger von dir sollst du aber nicht einarbeiten?
Hä? Was ist daran nicht sauber?
Warum soll ICH einen Nachfolger einarbeiten? Das muss die Firma selber
managen, ist nicht mein Problem. Außerdem haben sie noch keinen
Kandidaten als Nachfolger
Lothar M. schrieb:> Das hört sich übrigens ein bisschen asozial an. Sag das mal zu Einem,> der notgedrungen arbeitslos ist.
Warum soll das bitte asozial sein? Wenn ich jahrelang genau deswegen
meine Beiträge einzahle ist es ok aber wenn man dann daraus etwas haben
möchte ist es asozial? Logik?
Lothar M. schrieb:> Sie wollen dir also hinten rein kriechen und du überlegst gerade, wie du> dich am geschicktesten bücken könntest?
Es handelt sich um eine große Summe, da sage ich nicht nein...
Hannes J. schrieb:> Meine Güte, wenn das alles sowieso frei ausgehandelt ist, dann lass das> Beschäftigungsverhältnis um einen Monat, mit erhöhtem Gehalt, verlängern> und den Aufhebungsvertrag um einen Monat verschieben.
Ist auch eine Möglichkeit, danke!
Been there, done that. schrieb:> Bei Bezug von ALG1 darf man in Deutschland zeitlich begrenzt> freiberuflich tätig sein. Für diese Zeit wird man von der Agentur> abgemeldet. Habe ich seinerzeit auch so gemacht.
Die Krankenversicherung muss man aber in dieser Zeit selber beantragen
und bezahlen oder? Das heißt, wenn ich dem Arbeitsamt sage, ich bin
jetzt die letzten 2 Wochen auf Honorarbasis tätig, würden sie mich
abmelden... Habe ich das jetzt richtig verstanden?
Iex schrieb:> Wenn ich jahrelang genau deswegen meine Beiträge einzahle ist es ok aber> wenn man dann daraus etwas haben möchte ist es asozial?
Genau diese Denkweise IST im sachlichen Zusammenhang HIER asozial.
Eigentlich sogar Versicherungsbetrug. Denn diese Sozialversicherung soll
denen helfen, die NOTGEDRUNGEN keine Arbeit haben.
> Logik?
Wie ist das bei deiner Autoversicherung? Fährst du da auch alle paar
Jahre mal irgenwas kaputt, damit du die Versicherung "wieder heraus
kriegst"?
Was ist bei deiner Haftpflichtversicherung? Bei deiner
Lebensversicherung?
> Logik?> Iex schrieb:> Es handelt sich um eine große Summe, da sage ich nicht nein...
Wenn du im März "eine große Summe" für deine Arbeit bekommst, dann bist
du nicht arbeitslos. Und wenn du dich trotzdem im März arbeitslos
meldest, dann ist das in deinen Augen vollkommen in Ordnung?
> Logik?
Und wenn du es bis dahin noch nicht kapiert hast, dann kann ich dir auch
nicht helfen.
Iex schrieb:> Die Krankenversicherung muss man aber in dieser Zeit selber beantragen> und bezahlen oder?
Ja, die Bedingungen sind identisch zur "normalen" Freiberuflichkeit.
> Das heißt, wenn ich dem Arbeitsamt sage, ich bin> jetzt die letzten 2 Wochen auf Honorarbasis tätig, würden sie mich> abmelden
Du teilst der Agentur vorher mit, wann Du freiberuflich tätig sein
wirst, und sie melden Dich für diese Zeit ab. Das geht auch tageweise.
Nach dieser Tätigkeit wirst Du automatisch wieder angemeldet. Die
Bezugsdauer von ALG1 verlängert sich um den Zeitraum der
Freiberuflichkeit.
Wohlgemerkt, das alles gilt für Deutschland. Wie das in Österreich
ausschaut, weiss ich nicht. Ein Anruf beim Arbeitsamt sollte aber
Klarheit schaffen.
Meine Situation war ähnlich wie Deine. Kündigung wegen Billiginder, dann
gemerkt, sie haben es nicht drauf. Ich habe für teures Geld
nachgeschult.
Lothar M. schrieb:> Iex schrieb:>> Wenn ich jahrelang genau deswegen meine Beiträge einzahle ist es ok aber>> wenn man dann daraus etwas haben möchte ist es asozial?> Genau diese Denkweise IST im sachlichen Zusammenhang HIER asozial.> Eigentlich sogar Versicherungsbetrug. Denn diese Sozialversicherung soll> denen helfen, die NOTGEDRUNGEN keine Arbeit haben.
Bei Versicherungen die man zwangsweise bezahlt, bei denen man also die
Gegenleistung für die man bezahlt, die KONDITIONEN, nicht selbst wählen
konnte sehe ich das anders. Für eine Versicherung die nur dann maximal 1
Jahr zahlt wenn ich gekündigt werde, würde ich keinen Cent ausgeben und
hätte gerne mein Geld dafür wieder...
Been there, done that. schrieb:> Kündigung wegen Billiginder, dann gemerkt, sie haben es nicht drauf. Ich> habe für teures Geld nachgeschult.
Hätte denen meinen blanken Hintern gezeigt. Ohne dich waers bestimmt
noch viel teurer geworden.
> Es handelt sich um eine große Summe, da sage ich nicht nein...
Mit Speck fängt man nur Mäuse,
also rational Denken und Handeln ist nach mehrheitlicher Sichtweise hier
nicht so deine Stärke, oder dein Standpunkt ist aktuell etwas schwammig!
Hannes Jaeger (pnuebergang)
01.03.2017 07:25
Da ist sicher etwas Wahres dran, oder mit Vorsicht zu genießen!
>> Sind über 5000€ (netto vereinbart)
Das klingt vielleicht viel, ist aber Portokasse wenn man bedenkt, was
die Nachschulung eines Anfängers dieser Firma noch kosten wird. Wieder
dort anfangen würde ich aber nicht, wenn das Klima vergiftet ist/war.
Wegen einem Monat solche Klimmzüge mit dem Finanzamt,AA, Rente usw.? Man
sollte jedoch bedenken, daß man sich auf dieser Welt öfter trifft und
deshalb möglichst keine verbrannte Erde hinterlassen.
Peter schrieb:> Hätte denen meinen blanken Hintern gezeigt. Ohne dich waers bestimmt> noch viel teurer geworden.
Meinen Ex-AG hat das gar nichts gekostet. Ist ja nicht seine Aufgabe,
die Mitarbeiter eines Dienstleisters aufzuschlauen.
Been there, done that. schrieb:> Peter schrieb:>> Hätte denen meinen blanken Hintern gezeigt. Ohne dich waers bestimmt> noch viel teurer geworden.>> Meinen Ex-AG hat das gar nichts gekostet. Ist ja nicht seine Aufgabe,> die Mitarbeiter eines Dienstleisters aufzuschlauen.
Naja dann hätte ich die erst recht nicht geschult, und du hättest
vielleicht deinen Job wiederbekommen. Obwohl, weiß nicht ob ich dann
dort wieder angefangen hätte.
Frage,
wie ist der Monat ohne Stelle zustande gekommen?
Hast du von dir aus gesagt, nix wie weg hier, den einen Monat mach ich
Urlaub bevor ich die neue Stelle antrete?
Hab ich schon gemacht, ohne mich arbeitslos zu melden.
Oder hat dich den Arbeitgeber gekündigt?
Ich würde es nicht machen und was würde den passieren wenn du in dem
einen Monat nicht fertig werden würdest? Oder wenn dein alter
Arbeitgeber noch Nachbesserungen oder Änderungen einfordert (nach dem
Monat)?