Hallo zusammen! Seit nun 6 Jahren bin ich in einem Betrieb tätig. Nun möchte ich gerne kündigen um neue Aufgaben zu übernehmen. Ich habe euch dazu mal einen Absatz aus meine Arbeitsvertrag fotografiert. Der mich etwas verwirrt. Zunächst kann ich doch kündigen bis zur Mitte oder Ende des Monats richtig ? Was mich stutzig macht ist der zweite Absatz. Da steht:" soweit gesetzliche Bestimmungen längere Kündigungsfristen vorsehen, sollen diese für beide Seiten gelten" Heißt das nun ich habe die gleiche Kündigungsfrist wie der Arbeitnehmer? Das wären bei 6 Jahren ja 3 Monate? Wäre nett wenn ihr euch das mal anseht! Danke und Gruß Jens
Jens schrieb: > Da steht:" soweit gesetzliche Bestimmungen längere Kündigungsfristen > vorsehen, sollen diese für beide Seiten gelten" > Heißt das nun ich habe die gleiche Kündigungsfrist wie der Arbeitnehmer? > Das wären bei 6 Jahren ja 3 Monate? Du hast die gleiche Frist wie dein Arbeitgeber, korrekt.
Jens schrieb: > Heißt das nun ich habe die gleiche Kündigungsfrist wie der Arbeitnehmer? > Das wären bei 6 Jahren ja 3 Monate? "Arbeitgeber" müsste das heißen, und ja, für einen Laien liest sich das so. Allerdings wäre das eine Frage an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, mit ein bisschen Phantasie kann man auch eine widersprüchliche Klausel erkennen. Wo ist das Problem mit den 3 Monaten Kündigungsfrist? Willst du schneller raus? Dann bleibt erstmal nur Rat beim Anwalt einholen, ob die Klausel auch wirklich so wasserdicht formuliert ist, wie es sich der AG gedacht hat. Liest sich selbstgetextet. Es ist nicht zweifelsfrei klar worauf sich der letzte Satz bezieht. Stellt man ihn in Bezug auf alles vorher geschriebene könnte deine Interpretation zu treffen. Bezieht er sich nur auf den ersten Satz, kann man auch argumentieren, dass sich in diesem Fall keine gesetzliche Bestimmung gefunden hätte die eine längere Kündigungsfrist von 4 Wochen nach Beendigung der Probezeit vorsieht.
http://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/kuendigungsfrist.php Laut Dem nicht wirklich, aber lest bitte selbst. MfG
1 | ... für beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Frist bleibt in der Regel für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Lediglich für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. |
:
Bearbeitet durch User
Patrick J. schrieb: > http://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/kuendigungsfrist.php > > Laut Dem nicht wirklich, aber lest bitte selbst. Ja, das ist schon klar, aber genau diesen Passus möchte der AG auflockern mit dem letzten Satz, so dass beide Seiten dieselben Fristen haben. Das ist die strittige Frage.
Okay danke für die Rückmeldung. Aber schlauer bin ich noch nicht. Habe jetzt beide Meinungen gehört ?. Ich bin eigentlich auch von einem Monat ausgegangen.? Ich möchte deshalb keine 3 Monate warten weil ich ein Angebot bekommen habe, welches ich aber mit 3 Monaten Kündigubgsfrist nicht wahrnehmen könnte.
Jens schrieb: > Okay danke für die Rückmeldung. > Aber schlauer bin ich noch nicht. Habe jetzt beide Meinungen gehört ?. > Ich bin eigentlich auch von einem Monat ausgegangen.? > > Ich möchte deshalb keine 3 Monate warten weil ich ein Angebot bekommen > habe, welches ich aber mit 3 Monaten Kündigubgsfrist nicht wahrnehmen > könnte. Warum nicht? Hast du im VG eine 4-Wochen Frist genannt ohne das vorher zu verifizieren? Wenn ja, hast du dir ein schönes Ei gelegt, denn ansonsten ist es normalerweise kein Problem zu sagen, dass man 3 Monate Frist hat. Und wenn man die Info nicht parat hat, sagt man einfach, dass man die Info umgehend nachreicht. Jetzt bleibt dir eigentlich nur noch, deinem neuen AG den Irrtum zu schildern, darum zu bitten den Starttermin um 2 Monate nach hinten zu schieben und zu gucken wie er reagiert oder dich auf Juristereien mit deinem jetzigen AG einzulassen.
Jens schrieb: > Okay danke für die Rückmeldung. > Aber schlauer bin ich noch nicht. Habe jetzt beide Meinungen gehört ?. > Ich bin eigentlich auch von einem Monat ausgegangen.? > > Ich möchte deshalb keine 3 Monate warten weil ich ein Angebot bekommen > habe, welches ich aber mit 3 Monaten Kündigubgsfrist nicht wahrnehmen > könnte. Dann rede mit mit deinem jetzigen Arbeitgeber, evtl. entläßt er dich ja früher aus dem Vertrag. Übrigens sollten das nur zwei Monate sein, http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html ----- http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/kuendigungsfristen.html
1 | Arbeiter und Arbeitnehmer Der Arbeiter oder Arbeitnehmer kann grundsätzlich |
2 | mit einer Frist (Kündigungsfrist) von vier Wochen zum 15. oder zum Ende |
3 | eines Kalendermonats kündigen. Einzel- oder tarifvertragliche Regelungen |
4 | gehen der gesetzlichen Regelung zur Kündigungsfrist vor, siehe unten. |
Hi Anfrage bei einem Anwalt Fachrichtung Arbeitsrecht - oder beim A-Amt (?? vll. können Die ja doch was ...) MfG
mmh schrieb: > Übrigens sollten das nur zwei Monate sein, > > http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html Stimmt. Naja dann ist das doch halb so wild, lass den Starttermin um einen Monat nach hinten datieren und gut isses. Ein Monat hin oder her, das macht das Kraut nicht fett.
Ja, schwierige Sache. Einerseits kann der Arbeitgeber ein Interesse an einer längeren Kündigungsfrist haben, da er z.B. in deine Fortbildung oder den Arbeitsplatz viel investiert hat. Andererseits darf aber auch deine berufliche und wirtschaftliche Bewegungsfreiheit nicht sittenwidrig eingeschränkt werden, und dich gegen deinen Willen zusätzliche Monate an den Arbeitsplatz zu "fesseln" kann auch nicht wirklich im Interesse des Arbeitgebers liegen. Die Vereinbarung birgt in jedem Fall Interpretationsspielraum. Wie wäre es mit dem Arbeitgeber zu reden, und einen Aufhebugsvertrag zu vereinbaren?
Joe F. schrieb: > Andererseits darf aber auch deine berufliche und wirtschaftliche > Bewegungsfreiheit nicht sittenwidrig eingeschränkt werden, und dich > gegen deinen Willen zusätzliche Monate an den Arbeitsplatz zu "fesseln" > kann auch nicht wirklich im Interesse des Arbeitgebers liegen. Bei 2 Monaten kann man wohl kaum von sittenwidrig reden. Der AG möchte sich einfach ein bisschen Puffer offen lassen um einen Nachfolger zu finden und eine ordentliche Übergabe möglich machen zu können, was bei 4 Wochen schon sportlich ist.
2 Monate stimmt. Ich hatte Gespräche mit meinen neuen Arbeitgeber allerdings habe ich noch nicht fest zugesagt. Der (wenn er es denn Wird)neue Arbeitgeber hat aber durchblicken lassen das die sofort einen Ersatz brauchen und nicht länger warten wollen/ können
Jens schrieb: > Der (wenn er es denn Wird)neue Arbeitgeber hat > aber durchblicken lassen das die sofort einen Ersatz brauchen und nicht > länger warten wollen/ können Das ist dummes Gewäsch. Da würden bei mir schonmal die Alarmglocken klingeln. Was wollen die machen wenn du nicht zusagst? Den Zweitbesten nehmen? Ist denn bei dem schon klar, dass der nur 4 Wochen Frist hat? Außerdem würde es mir zu denken geben, auf einer Stelle zu landen die schon vorne und hinten brennt, wenn es auf ein Monat hin oder her ankommt. Klingt nicht sehr vertrauenserweckend
Jens schrieb: > Ich hatte Gespräche mit meinen neuen Arbeitgeber allerdings habe ich > noch nicht fest zugesagt. Der (wenn er es denn Wird)neue Arbeitgeber hat > aber durchblicken lassen das die sofort einen Ersatz brauchen und nicht > länger warten wollen/ können Aufhebungsvertrag?
Reisende soll man nicht aufhalten. Einem Arbeitnehmer, der kündigen will, dem wird man idR keine größeren Steine in den Weg legen und das Arbeitsverhältnis sauber beenden. Heißt vernünftige Übergabe aller Dokumente etc der laufenden Aufgaben. Jens schrieb: > Der (wenn er es denn Wird)neue Arbeitgeber hat > aber durchblicken lassen das die sofort einen Ersatz brauchen und nicht > länger warten wollen/ können Abradolf L. schrieb: > Da würden bei mir schonmal die Alarmglocken klingeln. Bei mir auch! Beim potentiellen neuen Arbeitgeber brennt die Bude, Projekte auf gelb oder rot, du musst sofort loslegen können, Zeit zum Einarbeiten ist nicht vorhaben. Eine vernünftige Personalplanung ist in der Firma wahrscheinlich nicht vorhanden. Ein Wechsel sollte nie unter großem Zeitdruck geschehen. 3 Monate Kündigungsfrist ist nichts ungewöhnliches.
Ja, ich bin es! schrieb: > Ein Wechsel sollte nie unter großem Zeitdruck geschehen. > 3 Monate Kündigungsfrist ist nichts ungewöhnliches. So ist es richtig!
Unter solchen Rahmenbedingungen kündigt man nicht. Man sollte ein Sabbatical versuchen und wenns mit dem neuen Arbeitgeber nicht funzt, weil der ne Schweinerei im Sinn hat, kann man wieder in den alten Job zurück. Vorteil: Erst mal keine Kündigungsfristen. Sollte man mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht klären.
Cyborg schrieb: > Unter solchen Rahmenbedingungen kündigt man nicht. > Man sollte ein Sabbatical versuchen und wenns mit dem neuen > Arbeitgeber nicht funzt, weil der ne Schweinerei im Sinn hat, > kann man wieder in den alten Job zurück. Sabbatical bedeutet normalerweise: Man ist nach wie vor beim gleichen Arbeitgeber angestellt. Also kann man auch keine Anstellung bei einem neuen Arbeitgeber annehmen, es sei man kündigt bei seinem alten Arbeitgeber. Und dann ist es kein Sabbatical mehr sondern einfach ein Wechsel von einer Firma zu einer anderen.
:
Bearbeitet durch User
> Okay danke für die Rückmeldung. > Aber schlauer bin ich noch nicht. Habe jetzt beide Meinungen gehört 1.) Mein Gott, geh zum Anwalt! 2.) wenn Du schon solche Threads eröffnest, dann würde ich wenigstens in der Threadüberschrift richtig Deutsch schreiben - das ist das Mindestmaß für "Gib Antwort!"
Mark B. schrieb: > normalerweise: Genau, normalerweise, aber warum nicht mit Sicherheitsnetz arbeiten? Gewöhnlich kann man doch mehrere Jobs haben. Kostet den alten AG doch nichts. Bei dem Arbeitsmarkt kann man heute eigentlich kein Risiko mehr eingehen.
Also, in meinem Arbeitsvertrag steht explizit der Verweis auf BGB §621 und §622. [1][2] Diese sollten faktisch auch auf deinen AV anzuwenden sein, auch wenn nicht explizit erwähnt. Für dich als Arbeitnehmer ist insbesondere §622 Abs. (1), (2), (4) und (6) interessant: "(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden." "(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen [...] 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, [...]" "(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist." "(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber." Vulgo: Normalerweise hast du eine Kündigungsfrist deinerseits von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende (gem. Abs. (1)). Abweichend kann eine andere Kündigungsfrist im Tarifvertrag vereinbart sein (gem. Abs. (4)). Da du sechs Jahre angestellt bist, darf deine Kündigungsfrist auf keinen Fall länger als zwei Monate ausfallen (gem. Abs (2) und (4)). Du musst nicht gleich zum Anwalt dackeln - Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeitnehmerkammer/~vertretung sollten dich ebenfalls ausreichend beraten können. Gibt es an deinem Standort keine der o.g. Institutionen, solltest du um so schneller die Firma wechseln. Hinweis: Ich bin juristischer Laie und und dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. [1] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__621.html [2] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Marek N. schrieb: > Hinweis: Ich bin juristischer Laie und und dieser Beitrag stellt keine > Rechtsberatung dar. > > [1] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__621.html § 621 bezieht sich auf Dienstverhältnisse, nicht auf Arbeitsverhältnisse. $ 622 dürfte der richtige Paragraph sein. Selbst Anwälte machen zuweilen grobe Fehler. Man kann sich also auf deren Aussagen auch nicht verlassen. Daher machen die Rechtsberatung meist mündlich, denn das ist unverbindlich.
Ich hatte fast genau die gleiche Formulierung in meinem Vertrag. Dort hiess es dann "sollten sich aus den gesetzlichen Bestimmungen unterschiedliche Fristen ergeben, so gelten die laengeren Fristen beiderseits." Nach meiner Kuendigung pochte dann mein EX-Arbeitgeber zunaechst auf die laengere Frist, was mich gegenueber dem neuen AG in eine bloede Lage brachte. Letztendlich war es Verhandlungssache beim alten AG, dass er die kuerzere Frist akzeptierte.
Jens schrieb: Jens schrieb: > Heißt das nun ich habe die gleiche Kündigungsfrist wie der Arbeitnehmer? > Das wären bei 6 Jahren ja 3 Monate? Arbeitnehmer? Wer ist der Arbeitgeber dann? Ansonsten: Nicht unbedingt, aber z.b. ein Tarifvertrag kann andere (bessere) Bedingungen beinhalten. War bei einer Firma, da war die Kündigungsfrist fast 6 Monate zum Quartalsende, wenn man 12 Jahre beim Laden war. Für beide Seiten! Für den AN hat sowas auch was zwieschneidiges!
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.