Kündigubgsfrist - frage zu extra "Formulierung"

Gast #4924500
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Hallo zusammen!

Seit nun 6 Jahren bin ich in einem Betrieb tätig. Nun möchte ich gerne 
kündigen um neue Aufgaben zu übernehmen.
Ich habe euch dazu mal einen Absatz aus meine Arbeitsvertrag 
fotografiert. Der mich etwas verwirrt. Zunächst kann ich doch kündigen 
bis zur Mitte oder Ende des Monats richtig ? Was mich stutzig macht ist 
der zweite Absatz.
Da steht:" soweit gesetzliche Bestimmungen längere Kündigungsfristen 
vorsehen, sollen diese für beide Seiten gelten"
Heißt das nun ich habe die gleiche Kündigungsfrist wie der Arbeitnehmer? 
Das wären bei 6 Jahren ja 3 Monate?

Wäre nett wenn ihr euch das mal anseht!

Danke und Gruß

Jens
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Gast #4924507
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Jens schrieb:
> Heißt das nun ich habe die gleiche Kündigungsfrist wie der Arbeitnehmer?
> Das wären bei 6 Jahren ja 3 Monate?

"Arbeitgeber" müsste das heißen, und ja, für einen Laien liest sich das 
so. Allerdings wäre das eine Frage an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, 
mit ein bisschen Phantasie kann man auch eine widersprüchliche Klausel 
erkennen. Wo ist das Problem mit den 3 Monaten Kündigungsfrist? Willst 
du schneller raus? Dann bleibt erstmal nur Rat beim Anwalt einholen, ob 
die Klausel auch wirklich so wasserdicht formuliert ist, wie es sich der 
AG gedacht hat. Liest sich selbstgetextet. Es ist nicht zweifelsfrei 
klar worauf sich der letzte Satz bezieht. Stellt man ihn in Bezug auf 
alles vorher geschriebene könnte deine Interpretation zu treffen. 
Bezieht er sich nur auf den ersten Satz, kann man auch argumentieren, 
dass sich in diesem Fall keine gesetzliche Bestimmung gefunden hätte die 
eine längere Kündigungsfrist von 4 Wochen nach Beendigung der Probezeit 
vorsieht.
#4924512
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http://www.arbeitnehmer-kuendigung.de/kuendigungsfrist.php

Laut Dem nicht wirklich, aber lest bitte selbst.

MfG
1
... für beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Frist bleibt in der Regel für den Arbeitnehmer immer gleich lang. Lediglich für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist bei längerer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers.
Gast #4924618
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Okay danke für die Rückmeldung.
Aber schlauer bin ich noch nicht. Habe jetzt beide Meinungen gehört ?. 
Ich bin eigentlich auch von einem Monat ausgegangen.?

Ich möchte deshalb keine 3 Monate warten weil ich ein Angebot bekommen 
habe, welches ich aber mit 3 Monaten Kündigubgsfrist nicht wahrnehmen 
könnte.
Gast #4924660
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Jens schrieb:
> Okay danke für die Rückmeldung.
> Aber schlauer bin ich noch nicht. Habe jetzt beide Meinungen gehört ?.
> Ich bin eigentlich auch von einem Monat ausgegangen.?
>
> Ich möchte deshalb keine 3 Monate warten weil ich ein Angebot bekommen
> habe, welches ich aber mit 3 Monaten Kündigubgsfrist nicht wahrnehmen
> könnte.

Warum nicht? Hast du im VG eine 4-Wochen Frist genannt ohne das vorher 
zu verifizieren? Wenn ja, hast du dir ein schönes Ei gelegt, denn 
ansonsten ist es normalerweise kein Problem zu sagen, dass man 3 Monate 
Frist hat. Und wenn man die Info nicht parat hat, sagt man einfach, dass 
man die Info umgehend nachreicht. Jetzt bleibt dir eigentlich nur noch, 
deinem neuen AG den Irrtum zu schildern, darum zu bitten den Starttermin 
um 2 Monate nach hinten zu schieben und zu gucken wie er reagiert oder 
dich auf Juristereien mit deinem jetzigen AG einzulassen.
Gast #4924664
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Jens schrieb:
> Okay danke für die Rückmeldung.
> Aber schlauer bin ich noch nicht. Habe jetzt beide Meinungen gehört ?.
> Ich bin eigentlich auch von einem Monat ausgegangen.?
>
> Ich möchte deshalb keine 3 Monate warten weil ich ein Angebot bekommen
> habe, welches ich aber mit 3 Monaten Kündigubgsfrist nicht wahrnehmen
> könnte.

Dann rede mit mit deinem jetzigen Arbeitgeber, evtl. entläßt er dich ja 
früher aus dem Vertrag.

Übrigens sollten das nur zwei Monate sein,

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html


-----

http://anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/kuendigungsfristen.html
1
Arbeiter und Arbeitnehmer Der Arbeiter oder Arbeitnehmer kann grundsätzlich
2
mit einer Frist (Kündigungsfrist) von vier Wochen zum 15. oder zum Ende 
3
eines Kalendermonats kündigen. Einzel- oder tarifvertragliche Regelungen 
4
gehen der gesetzlichen Regelung zur Kündigungsfrist vor, siehe unten.
#4924681
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Ja, schwierige Sache. Einerseits kann der Arbeitgeber ein Interesse an 
einer längeren Kündigungsfrist haben, da er z.B. in deine Fortbildung 
oder den Arbeitsplatz viel investiert hat.
Andererseits darf aber auch deine berufliche und wirtschaftliche 
Bewegungsfreiheit nicht sittenwidrig eingeschränkt werden, und dich 
gegen deinen Willen zusätzliche Monate an den Arbeitsplatz zu "fesseln" 
kann auch nicht wirklich im Interesse des Arbeitgebers liegen.

Die Vereinbarung birgt in jedem Fall Interpretationsspielraum.
Wie wäre es mit dem Arbeitgeber zu reden, und einen Aufhebugsvertrag zu 
vereinbaren?
Gast #4924693
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Joe F. schrieb:
> Andererseits darf aber auch deine berufliche und wirtschaftliche
> Bewegungsfreiheit nicht sittenwidrig eingeschränkt werden, und dich
> gegen deinen Willen zusätzliche Monate an den Arbeitsplatz zu "fesseln"
> kann auch nicht wirklich im Interesse des Arbeitgebers liegen.

Bei 2 Monaten kann man wohl kaum von sittenwidrig reden. Der AG möchte 
sich einfach ein bisschen Puffer offen lassen um einen Nachfolger zu 
finden und eine ordentliche Übergabe möglich machen zu können, was bei 4 
Wochen schon sportlich ist.
Gast #4924713
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2 Monate stimmt.
Ich hatte Gespräche mit meinen neuen Arbeitgeber allerdings habe ich 
noch nicht fest zugesagt. Der (wenn er es denn Wird)neue Arbeitgeber hat 
aber durchblicken lassen das die sofort einen Ersatz brauchen und nicht 
länger warten wollen/ können
Gast #4924722
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Jens schrieb:
> Der (wenn er es denn Wird)neue Arbeitgeber hat
> aber durchblicken lassen das die sofort einen Ersatz brauchen und nicht
> länger warten wollen/ können

Das ist dummes Gewäsch. Da würden bei mir schonmal die Alarmglocken 
klingeln. Was wollen die machen wenn du nicht zusagst? Den Zweitbesten 
nehmen? Ist denn bei dem schon klar, dass der nur 4 Wochen Frist hat?
Außerdem würde es mir zu denken geben, auf einer Stelle zu landen die 
schon vorne und hinten brennt, wenn es auf ein Monat hin oder her 
ankommt. Klingt nicht sehr vertrauenserweckend
Gast #4924762
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Reisende soll man nicht aufhalten.

Einem Arbeitnehmer, der kündigen will, dem wird man idR keine größeren 
Steine in den Weg legen und das Arbeitsverhältnis sauber beenden.
Heißt vernünftige Übergabe aller Dokumente etc der laufenden Aufgaben.

Jens schrieb:
> Der (wenn er es denn Wird)neue Arbeitgeber hat
> aber durchblicken lassen das die sofort einen Ersatz brauchen und nicht
> länger warten wollen/ können

Abradolf L. schrieb:
> Da würden bei mir schonmal die Alarmglocken klingeln.

Bei mir auch!

Beim potentiellen neuen Arbeitgeber brennt die Bude, Projekte auf gelb 
oder rot, du musst sofort loslegen können, Zeit zum Einarbeiten ist 
nicht vorhaben.
Eine vernünftige Personalplanung ist in der Firma wahrscheinlich nicht 
vorhanden.

Ein Wechsel sollte nie unter großem Zeitdruck geschehen.
3 Monate Kündigungsfrist ist nichts ungewöhnliches.
Gast #4929141
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Unter solchen Rahmenbedingungen kündigt man nicht.
Man sollte ein Sabbatical versuchen und wenns mit dem neuen
Arbeitgeber nicht funzt, weil der ne Schweinerei im Sinn hat,
kann man wieder in den alten Job zurück. Vorteil: Erst mal keine
Kündigungsfristen. Sollte man mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht
klären.
#4929348
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Cyborg schrieb:
> Unter solchen Rahmenbedingungen kündigt man nicht.
> Man sollte ein Sabbatical versuchen und wenns mit dem neuen
> Arbeitgeber nicht funzt, weil der ne Schweinerei im Sinn hat,
> kann man wieder in den alten Job zurück.

Sabbatical bedeutet normalerweise: Man ist nach wie vor beim gleichen 
Arbeitgeber angestellt. Also kann man auch keine Anstellung bei einem 
neuen Arbeitgeber annehmen, es sei man kündigt bei seinem alten 
Arbeitgeber. Und dann ist es kein Sabbatical mehr sondern einfach ein 
Wechsel von einer Firma zu einer anderen.
Gast #4929403
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> Okay danke für die Rückmeldung.
> Aber schlauer bin ich noch nicht. Habe jetzt beide Meinungen gehört
1.) Mein Gott, geh zum Anwalt!
2.) wenn Du schon solche Threads eröffnest, dann würde ich wenigstens in 
der Threadüberschrift richtig Deutsch schreiben - das ist das Mindestmaß 
für "Gib Antwort!"
Gast #4929477
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Also,

in meinem Arbeitsvertrag steht explizit der Verweis auf BGB §621 und 
§622. [1][2]
Diese sollten faktisch auch auf deinen AV anzuwenden sein, auch wenn 
nicht explizit erwähnt.
Für dich als Arbeitnehmer ist insbesondere §622 Abs. (1), (2), (4) und 
(6) interessant:

"(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten 
(Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten 
oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden."

"(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die 
Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder 
Unternehmen
[...]
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
[...]"

"(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch 
Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen 
Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen 
zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre 
Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist."

"(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer 
darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch 
den Arbeitgeber."

Vulgo: Normalerweise hast du eine Kündigungsfrist deinerseits von 4 
Wochen zum 15. oder Monatsende (gem. Abs. (1)). Abweichend kann eine 
andere Kündigungsfrist im Tarifvertrag vereinbart sein (gem. Abs. (4)).
Da du sechs Jahre angestellt bist, darf deine Kündigungsfrist auf keinen 
Fall länger als zwei Monate ausfallen (gem. Abs (2) und (4)).

Du musst nicht gleich zum Anwalt dackeln - Betriebsrat, Gewerkschaft und 
Arbeitnehmerkammer/~vertretung sollten dich ebenfalls ausreichend 
beraten können. Gibt es an deinem Standort keine der o.g. Institutionen, 
solltest du um so schneller die Firma wechseln.

Hinweis: Ich bin juristischer Laie und und dieser Beitrag stellt keine 
Rechtsberatung dar.

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__621.html
[2] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Gast #4929522
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Marek N. schrieb:
> Hinweis: Ich bin juristischer Laie und und dieser Beitrag stellt keine
> Rechtsberatung dar.
>
> [1] https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__621.html

§ 621 bezieht sich auf Dienstverhältnisse, nicht auf 
Arbeitsverhältnisse.

$ 622 dürfte der richtige Paragraph sein.

Selbst Anwälte machen zuweilen grobe Fehler. Man kann sich also
auf deren Aussagen auch nicht verlassen. Daher machen die
Rechtsberatung meist mündlich, denn das ist unverbindlich.
Gast #4929534
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Ich hatte fast genau die gleiche Formulierung in meinem Vertrag. Dort 
hiess es dann "sollten sich aus den gesetzlichen Bestimmungen 
unterschiedliche Fristen ergeben, so gelten die laengeren Fristen 
beiderseits."

Nach meiner Kuendigung pochte dann mein EX-Arbeitgeber zunaechst auf die 
laengere Frist, was mich gegenueber dem neuen AG in eine bloede Lage 
brachte. Letztendlich war es Verhandlungssache beim alten AG, dass er 
die kuerzere Frist akzeptierte.
(Firma: --------------) #4930116
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Jens schrieb:


Jens schrieb:
> Heißt das nun ich habe die gleiche Kündigungsfrist wie der Arbeitnehmer?
> Das wären bei 6 Jahren ja 3 Monate?
Arbeitnehmer?
Wer ist der Arbeitgeber dann?


Ansonsten:
Nicht unbedingt, aber z.b. ein Tarifvertrag kann andere (bessere) 
Bedingungen beinhalten.
War bei einer Firma, da war die Kündigungsfrist fast 6 Monate zum 
Quartalsende, wenn man 12 Jahre beim Laden war.
Für beide Seiten!
Für den AN hat  sowas auch was zwieschneidiges!

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