Hallo an alle, Wir haben seit ca. 7 Jahren eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Den Stromzähler für den Strom der eingespeist wird würde damals direkt vom Elektriker gekauft und nicht vom Netzanbieter gemietet. Seit 7 Jahren speisen wir in etwa immer den gleichen Strom im Jahr ins Netz ein und erhalten monatlich das Geld dafür. Jedes Jahr kommt einmal die Ablesekarte. Der Zähler wird abgelesen und die Karte an den Netzanbieter gesendet. Nie ein Problem. Als dieses Jahr die Ablesekarte kommt und wir den Zähler ablesen , stellen wir fest das der Zähler defekt ist und sich nicht mehr dreht. Strom ist dennoch ins Netz gespeist worden da ja der Wechselrichter mitloggt wie viel Strom generiert wurde und der Strom ja trotzdem ans Netz gegeben wurde, aber nicht gezählt wurde. Ich gehe ja davon aus das sich der Strom nicht einfach verflüchtigt wenn der Zähler nicht mehr zählt und trotzdem ans Netz abgegeben wurde. Es gibt keinen Eigenverbrauch und auch keinerlei baulichen Veränderungen seit der Inbetriebnahme. Also wurde ein neuer Stromzähler besorgt und eingebaut und nun wird auch wieder gezählt. Wir haben den Netzanbieter informiert das der Zähler defekt war. Der Netzanbieter stellt sich nun quer und sagt "Tja dein eigener Stromzähler ist kaputt... für uns zählt die Zahl die auf deinem Stromzähler steht (da dieser aber gut 11 Monate lang defekt war und nicht bemerkt wurde) und das ist halt fast 0. Ich bekomme meine 4000€ von dir zurück. Der Rest interessiert mich nicht. Beweise das der Strom ins Netz abgegeben wurde" Ist das tatsächlich so einfach für den Netzanbieter? Wenn aber der Stromzähler defekt ist mit dem ich meinen Strom vom Netzanbieter erhalte können die doch einen auch ohne weiteres schätzen und kassieren nach dem Motto "Strom braucht jeder und die letzten Jahre wurden im Schnitt so und so viel verbraucht".
Es scheint Zeit zu sein, den betreffenden Zaehler vordrehen zu lassen... Da ja Eingang und Ausgang des Zaehlers zugaenglich sind, sollte das kein so grosses Problem zu sein.
Zwölf M. schrieb: > Es scheint Zeit zu sein, den betreffenden Zaehler vordrehen zu lassen... > Da ja Eingang und Ausgang des Zaehlers zugaenglich sind, sollte das kein > so grosses Problem zu sein. mal davon abgesehen, das Du hier zum begehen einer Straftat aufrufst, sind für gewöhnlich Bereiche in denen ungezählte elektrische Energie fließt vom Netzbetreiber verplombt. Josef K. schrieb: > Ist das tatsächlich so einfach für den Netzanbieter? Tja da du ja selbst Messstellenbetreiber bist, bist auch Du für die ordnungsgemäße Funktion deiner Messeinrichtung verantwortlich. Wär der Netzbetreiber Messstellenbetreiber, dann wäre er nun in der Pflicht, dafür zahlt man dann Zählermiete.
Josef K. schrieb: > da dieser aber gut 11 Monate lang defekt war und > nicht bemerkt wurde Hättest Du einmal im Monat nach dem Zähler geschaut, wäre das so nicht passiert.
Ich würde gerne mal die Meinung eines Netzbetreibers zu der Idee hören wollen wie sich das bei einem defekten Abnahmezähler aus seiner Sicht verhält. Ich glaube nicht daran, das der Kunde dann nicht wenigstens den Durchschnittswert der Abnahme der vergangenen Jahre zu zahlen hätte. --> Anwalt bemühen. BTW: Aus solchen Aktionen lernt man, das man die Tatsache das der Einspeisezähler defekt ist nicht erst großartig kommunizieren sollte. Woher der TO die Zahl nimmt die er meldet ist seine Sache. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > BTW: Aus solchen Aktionen lernt man, das man die Tatsache das der > Einspeisezähler defekt ist nicht erst großartig kommunizieren sollte. > Woher der TO die Zahl nimmt die er meldet ist seine Sache. Tja, sicher hätte er den Wert selbst "korrigieren" können und dann den Zählerdefekt melden. Es kommt dann ein Elektriker vom Versorger um den kaputten Zähler auszutauschen. Und dieser schreibt den aktuellen Stand auf. Was wird wohl passieren, wenn der aktuelle Stand deutlich niedriger ist, als auf der Ablesekarte? (1) In dem Fall denke ich genau wie: Sven L. schrieb: > Tja da du ja selbst Messstellenbetreiber bist, bist auch Du für die > ordnungsgemäße Funktion deiner Messeinrichtung verantwortlich. (1) auch private Einspeisezähler müssen ja in den Verplombten Bereich der Anlage reichen und können somit nicht selbst getauscht werden. Andernfalls könnte man die Solarzellen ja auch durch Pappe ersetzen und sich einfach irgendwelche Fantasiewerte ausdenken, die man jedes Jahr aufs neue meldet.
Christian B. schrieb: > Holm T. schrieb: >> BTW: Aus solchen Aktionen lernt man, das man die Tatsache das der >> Einspeisezähler defekt ist nicht erst großartig kommunizieren sollte. >> Woher der TO die Zahl nimmt die er meldet ist seine Sache. > > Tja, sicher hätte er den Wert selbst "korrigieren" können und dann den > Zählerdefekt melden. Es kommt dann ein Elektriker vom Versorger um den > kaputten Zähler auszutauschen. Und dieser schreibt den aktuellen Stand > auf. Das ist der Punkt den Du völlig falsch siehst. >Was wird wohl passieren, wenn der aktuelle Stand deutlich niedriger > ist, als auf der Ablesekarte? (1) Das Ein Elektriker kommt ist klar, aber doch bitte nicht der vom Versorger. Wenn nicht der vom Versorger kommt, sondern der den man bestellt hat, dann wird der auch mal wieder kommen wollen. > > In dem Fall denke ich genau wie: > > Sven L. schrieb: >> Tja da du ja selbst Messstellenbetreiber bist, bist auch Du für die >> ordnungsgemäße Funktion deiner Messeinrichtung verantwortlich. Das ist schon korrekt. Aber selbst bei Vorhandensein einer Ableseeinrichtung ist es den Versorgern teilweise zu teuer auch abzulesen, auf meinen Energiekostenrechnungen unterschiedlicher Versorger finden sich regelmäßig geschätzte Werte aus diesem Grund. Was dem einen hier Recht ist, sollte dem Anderen billig sein. [..] Der TO sollte die AGB des Versorgers genau durchlesen, eben den für Fehler in den Zähleinrichtungen..und das Selbe Recht für sich reklamieren, mit Hilfe eines Anwalts. Der Versorger wird sich nicht um die Erstattung drücken können wenn auch noch Logs des Wechselrichters vorliegen der zwar nicht "geeicht" ist, aber die ununterbrochene Lieferung dokumentiert. Klar ist das der Netzbetreiber das nicht möchte und die erste beste Gelegenheit versucht am Schopf zu packen die dies ermöglicht, nur ist dies halt nicht "Recht" sondern versuchter Betrug. Gruß, Holm
Als Tipp zum Thema : photovoltaikforum.com hat mir schon sehr viel Wissen beschert. Ist so ähnlich wie microcontroller.net -nur halt nur für PV - gleicher rüder Umgangston wie hier - keine Umstellung nötig ;) viel Know how dort. und auch einem Unterforum für Fragen und Probleme mit dem VNB. P.S. ich habe u.a. deswegen die Zähler vom VNB gemietet. Dann bin ich auch nicht der Meßstellenbetreiber. War aber auch sehr preiswert bei unseren Stadtwerken (keine Räuberei) - Selberkaufen hätte sich erst nach vielen Jahren amortisiert. Und somit habe ich auch keinen Ärger und Aufwand mit der Eicherei. viel Erfolg.
Holm T. schrieb: > Klar ist das der Netzbetreiber das nicht möchte und die erste beste > Gelegenheit versucht am Schopf zu packen die dies ermöglicht, nur ist > dies halt nicht "Recht" sondern versuchter Betrug. Ahja, du willst also erst selbst zum Betrug aufrufen, indem du dem TO mitteilst, daß er auch die geschätzten Zahlen in den Beleg hätte schreiben können., gleichzeitig willst du dich aber gegen Betrug wehren? Prinzipiell ist die Diskussion ja aber eh Wurst, da der Ablesezettel ja schon abgeschickt wurde. Sprich der TO hat noch nicht einmal die Meßwerte mit den Erwartungswerten abgeglichen vor Abgabe. Außerdem wäre ich vorsichtig, bei derartigen Dingen: Holm T. schrieb: > Das Ein Elektriker kommt ist klar, aber doch bitte nicht der vom > Versorger. > Wenn nicht der vom Versorger kommt, sondern der den man bestellt hat, > dann wird der auch mal wieder kommen wollen. Damit stiftest du ja den Elektriker an, hier einen Betrugsversuch zu vertuschen. Einzig dieser Rat: Holm T. schrieb: > Der TO sollte die AGB des Versorgers genau durchlesen, eben den für > Fehler in den Zähleinrichtungen..und das Selbe Recht für sich > reklamieren, mit Hilfe eines Anwalts. ist zielführend, je nachdem, was im Liefervertrag steht. Übrigens: Wenn der Versorger davon Wind bekommt, kann es auch gut sein, der der Einspeisevertrag gekündigt wird -> wohin dann mit dem Strom?
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Christian B. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Klar ist das der Netzbetreiber das nicht möchte und die erste beste >> Gelegenheit versucht am Schopf zu packen die dies ermöglicht, nur ist >> dies halt nicht "Recht" sondern versuchter Betrug. > > Ahja, du willst also erst selbst zum Betrug aufrufen, indem du dem TO > mitteilst, daß er auch die geschätzten Zahlen in den Beleg hätte > schreiben können., gleichzeitig willst du dich aber gegen Betrug wehren? Du kommst hier ein Bisschen begriffsstutzig rüber, war das Deine Absicht? > > Prinzipiell ist die Diskussion ja aber eh Wurst, da der Ablesezettel ja > schon abgeschickt wurde. Sprich der TO hat noch nicht einmal die > Meßwerte mit den Erwartungswerten abgeglichen vor Abgabe. > > Außerdem wäre ich vorsichtig, bei derartigen Dingen: > > Holm T. schrieb: >> Das Ein Elektriker kommt ist klar, aber doch bitte nicht der vom >> Versorger. >> Wenn nicht der vom Versorger kommt, sondern der den man bestellt hat, >> dann wird der auch mal wieder kommen wollen. So währest Du das? Ich war mal bei einer ISO 9001 Zertifizierung dabei.. coole Sache das.. > > Damit stiftest du ja den Elektriker an, hier einen Betrugsversuch zu > vertuschen. > Und Du laberst Stuß. > Einzig dieser Rat: > > Holm T. schrieb: >> Der TO sollte die AGB des Versorgers genau durchlesen, eben den für >> Fehler in den Zähleinrichtungen..und das Selbe Recht für sich >> reklamieren, mit Hilfe eines Anwalts. > ist zielführend, je nachdem, was im Liefervertrag steht. > > Übrigens: Wenn der Versorger davon Wind bekommt, kann es auch gut sein, > der der Einspeisevertrag gekündigt wird -> wohin dann mit dem Strom? Na und, dann nimmt man einen Anderen. Es gibt eine Verpflichtung den Strom abzunehmen. Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > Na und, dann nimmt man einen Anderen. > Es gibt eine Verpflichtung den Strom abzunehmen. Es gibt aber keine Verpflichtung den Strom zu liefern und wenn keiner mit dem TE einen Vertrag eingehen will, weil er von dem Betrugsversuch mit dem derzeitigen Versorger erfahren hat, dann kann er sich seinen selbst erzeugten Strom sonst wo hineinschieben bzw. muß ihn selber nutzen, weil er ja keinen Anbieter mehr hat.
Dirk J. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Na und, dann nimmt man einen Anderen. >> Es gibt eine Verpflichtung den Strom abzunehmen. > > Es gibt aber keine Verpflichtung den Strom zu liefern und wenn keiner > mit dem TE einen Vertrag eingehen will, weil er von dem Betrugsversuch > mit dem derzeitigen Versorger erfahren hat, dann kann er sich seinen > selbst erzeugten Strom sonst wo hineinschieben bzw. muß ihn selber > nutzen, weil er ja keinen Anbieter mehr hat. Was ist denn die gegenwärtige Einstufung des Sachverhaltes seitens des Versorgers anderes als ein Betrugsveruch? Gibt es gute und böse Betrüger? Gruß, Holm
Holm T. schrieb: > Was ist denn die gegenwärtige Einstufung des Sachverhaltes seitens des > Versorgers anderes als ein Betrugsveruch? Gibt es gute und böse > Betrüger? Das sehe ich nicht so. Die Meßstelle hat einen Ausfall und funktioniert 11 Monate lang nicht. Worauf anders als die Werte, welche auf dem Zähler stehen wird sich ein Gericht wohl verlassen? Man könnte sicherlich die Logs des Wechselrichters ins Feld führen aber: zum Einen ist der nicht geeicht, somit wird vermutlich ein Meßfehler irgendwo zwischen 3% und 10% angenommen werden. Außerdem bin ich mir nicht sicher, wie fälschungssicher diese Logs sind. Wenn der TO irgendwie noch an einen Teil des Geldes kommen will wird er zu einem Anwalt gehen müssen und mit diesem die Strategie besprechen. Allerdings muss er damit rechnen, dann mindestens 2 Instanzen vorzufinanzieren. Ob sich das am Ende rechnet muss der TO entscheiden. Es ist ihm durchaus zumutbar, einmal monatlich den Zähler zu kontrollieren. Zumal er selbst der Meßstellenbetreiber ist. Aufgrund dessen kann es auch sein, daß eine Klage gar nicht zugelassen wird. Aber, wie gesagt: Rechtsberatung einholen. Ich verstehe schon, worauf du hinauswillst, wenn bei dir der Zähler die Hofe hochreißt wird der Verbrauch vermutlich ebenfalls geschätzt. Aber auch dagegen könntest du gerichtlich vorgehen, vermutlich mit den gleichen Erfolgsaussichten. Nichtsdestotrotz kann es ja durchaus auch der Fall sein, daß die Anlage selbst einen defekt hatte und der TO diesen vertuschen will. Ich weiß, weit hergeholt, aber möglich. Ich Maße mir nicht an, von meinem Rechner aus abzuschätzen, was nun die Wahrheit ist.
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Christian B. schrieb: > Holm T. schrieb: >> Was ist denn die gegenwärtige Einstufung des Sachverhaltes seitens des >> Versorgers anderes als ein Betrugsveruch? Gibt es gute und böse >> Betrüger? > > Das sehe ich nicht so. Kannst Du ja machen, bedeutet aber nicht das das richtig ist. Der TO hat sehr wahrscheinlich Strom geliefert, ob das Accounting geeicht ist, ist doch erst mal irrelevant und sollte sich hinter dem Komma wiederfinden. >Die Meßstelle hat einen Ausfall und funktioniert > 11 Monate lang nicht. Worauf anders als die Werte, welche auf dem Zähler > stehen wird sich ein Gericht wohl verlassen? Drehe doch mal den Spieß um, verbrauche mal ein Jahr lang ganz normal Energie und stelle dann fest das Dein Verbrauchszähler defekt ist. Es ist eine Frage von Millisekunden bis Dein Versorger auf die Idee kommt das der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt wird. [Blah gelöscht] > Ich verstehe schon, worauf du hinauswillst, wenn bei dir der Zähler die > Hofe hochreißt wird der Verbrauch vermutlich ebenfalls geschätzt. Aber > auch dagegen könntest du gerichtlich vorgehen, vermutlich mit den > gleichen Erfolgsaussichten. > Nichtsdestotrotz kann es ja durchaus auch der Fall sein, daß die Anlage > selbst einen defekt hatte und der TO diesen vertuschen will. Ich weiß, > weit hergeholt, aber möglich. Ich Maße mir nicht an, von meinem Rechner > aus abzuschätzen, was nun die Wahrheit ist. Dann komme noch ein Stück weiter runter und akzeptiere das evtl. A) der TO zu seinen Gunsten betrügen möchte und B) Der Versorger zu seinen. Unrecht bleibt es in Beiden Fällen wenn der Verbrauch/die Lieferung nicht halbwegs fair geschätzt wird. Es ist doch nicht nur das der TO nicht nachweisen kann das er Strom geliefert hat, auch der Versorger als Abnehmer kann nicht nachweisen das Keiner geliefert wurde und er deshalb nichts zahlen muß. Gruß, Holm
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