Forum: Offtopic Einspeisezähler defekt


von Josef K. (silv0r)


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Hallo an alle,

Wir haben seit ca. 7 Jahren eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Den 
Stromzähler für den Strom der eingespeist wird würde damals direkt vom 
Elektriker gekauft und nicht vom Netzanbieter gemietet.

Seit 7 Jahren speisen wir in etwa immer den gleichen Strom im Jahr ins 
Netz ein und erhalten monatlich das Geld dafür. Jedes Jahr kommt einmal 
die Ablesekarte. Der Zähler wird abgelesen und die Karte an den 
Netzanbieter gesendet. Nie ein Problem. Als dieses Jahr die Ablesekarte 
kommt und wir den Zähler ablesen , stellen wir fest das der Zähler 
defekt ist und sich nicht mehr dreht. Strom ist dennoch ins Netz 
gespeist worden da ja der Wechselrichter mitloggt wie viel Strom 
generiert wurde und der Strom ja trotzdem ans Netz gegeben wurde, aber 
nicht gezählt wurde. Ich gehe ja davon aus das sich der Strom nicht 
einfach verflüchtigt wenn der Zähler nicht mehr zählt und trotzdem ans 
Netz abgegeben wurde. Es gibt keinen Eigenverbrauch und auch keinerlei 
baulichen Veränderungen seit der Inbetriebnahme.

Also wurde ein neuer Stromzähler besorgt und eingebaut und nun wird auch 
wieder gezählt. Wir haben den Netzanbieter informiert das der Zähler 
defekt war. Der Netzanbieter stellt sich nun quer und sagt "Tja dein 
eigener Stromzähler ist kaputt... für uns zählt die Zahl die auf deinem 
Stromzähler steht (da dieser aber gut 11 Monate lang defekt war und 
nicht bemerkt wurde) und das ist halt fast 0. Ich bekomme meine 4000€ 
von dir zurück. Der Rest interessiert mich nicht. Beweise das der Strom 
ins Netz abgegeben wurde"

Ist das tatsächlich so einfach für den Netzanbieter? Wenn aber der 
Stromzähler defekt ist mit dem ich meinen Strom vom Netzanbieter erhalte 
können die doch einen auch ohne weiteres schätzen und kassieren nach dem 
Motto "Strom braucht jeder und die letzten Jahre wurden im Schnitt so 
und so viel verbraucht".

von Purzel H. (hacky)


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Es scheint Zeit zu sein, den betreffenden Zaehler vordrehen zu lassen... 
Da ja Eingang und Ausgang des Zaehlers zugaenglich sind, sollte das kein 
so grosses Problem zu sein.

von Sven L. (sven_rvbg)


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Zwölf M. schrieb:
> Es scheint Zeit zu sein, den betreffenden Zaehler vordrehen zu lassen...
> Da ja Eingang und Ausgang des Zaehlers zugaenglich sind, sollte das kein
> so grosses Problem zu sein.
mal davon abgesehen, das Du hier zum begehen einer Straftat aufrufst, 
sind für gewöhnlich Bereiche in denen ungezählte elektrische Energie 
fließt vom Netzbetreiber verplombt.



Josef K. schrieb:
> Ist das tatsächlich so einfach für den Netzanbieter?
Tja da du ja selbst Messstellenbetreiber bist, bist auch Du für die 
ordnungsgemäße Funktion deiner Messeinrichtung verantwortlich.

Wär der Netzbetreiber Messstellenbetreiber, dann wäre er nun in der 
Pflicht, dafür zahlt man dann Zählermiete.

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Josef K. schrieb:
> da dieser aber gut 11 Monate lang defekt war und
> nicht bemerkt wurde

Hättest Du einmal im Monat nach dem Zähler geschaut, wäre das so nicht 
passiert.

von Holm T. (Gast)


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Ich würde gerne mal die Meinung eines Netzbetreibers zu der Idee hören 
wollen wie sich das bei einem defekten Abnahmezähler aus seiner Sicht 
verhält. Ich glaube nicht daran, das der Kunde dann nicht wenigstens den 
Durchschnittswert der Abnahme der vergangenen Jahre zu zahlen hätte.

--> Anwalt bemühen.

BTW: Aus solchen Aktionen lernt man, das man die Tatsache das der 
Einspeisezähler defekt ist nicht erst großartig kommunizieren sollte.
Woher der TO die Zahl nimmt die er meldet ist seine Sache.

Gruß,

Holm

von Christian B. (luckyfu)


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Holm T. schrieb:
> BTW: Aus solchen Aktionen lernt man, das man die Tatsache das der
> Einspeisezähler defekt ist nicht erst großartig kommunizieren sollte.
> Woher der TO die Zahl nimmt die er meldet ist seine Sache.

Tja, sicher hätte er den Wert selbst "korrigieren" können und dann den 
Zählerdefekt melden. Es kommt dann ein Elektriker vom Versorger um den 
kaputten Zähler auszutauschen. Und dieser schreibt den aktuellen Stand 
auf. Was wird wohl passieren, wenn der aktuelle Stand deutlich niedriger 
ist, als auf der Ablesekarte? (1)

In dem Fall denke ich genau wie:

Sven L. schrieb:
> Tja da du ja selbst Messstellenbetreiber bist, bist auch Du für die
> ordnungsgemäße Funktion deiner Messeinrichtung verantwortlich.

(1) auch private Einspeisezähler müssen ja in den Verplombten Bereich 
der Anlage reichen und können somit nicht selbst getauscht werden.
Andernfalls könnte man die Solarzellen ja auch durch Pappe ersetzen und 
sich einfach irgendwelche Fantasiewerte ausdenken, die man jedes Jahr 
aufs neue meldet.

von Holm T. (Gast)


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Christian B. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> BTW: Aus solchen Aktionen lernt man, das man die Tatsache das der
>> Einspeisezähler defekt ist nicht erst großartig kommunizieren sollte.
>> Woher der TO die Zahl nimmt die er meldet ist seine Sache.
>
> Tja, sicher hätte er den Wert selbst "korrigieren" können und dann den
> Zählerdefekt melden. Es kommt dann ein Elektriker vom Versorger um den
> kaputten Zähler auszutauschen. Und dieser schreibt den aktuellen Stand
> auf.


Das ist der Punkt den Du völlig falsch siehst.

>Was wird wohl passieren, wenn der aktuelle Stand deutlich niedriger
> ist, als auf der Ablesekarte? (1)

Das Ein Elektriker kommt ist klar, aber doch bitte nicht der vom 
Versorger.
Wenn nicht der vom Versorger kommt, sondern der den man bestellt hat, 
dann wird der auch mal wieder kommen wollen.

>
> In dem Fall denke ich genau wie:
>
> Sven L. schrieb:
>> Tja da du ja selbst Messstellenbetreiber bist, bist auch Du für die
>> ordnungsgemäße Funktion deiner Messeinrichtung verantwortlich.


Das ist schon korrekt.
Aber selbst bei Vorhandensein einer Ableseeinrichtung ist es den 
Versorgern teilweise zu teuer auch abzulesen, auf meinen 
Energiekostenrechnungen unterschiedlicher Versorger finden sich 
regelmäßig geschätzte Werte aus diesem Grund.
Was dem einen hier Recht ist, sollte dem Anderen billig sein.

[..]

Der TO sollte die AGB des Versorgers genau durchlesen, eben den für 
Fehler in den Zähleinrichtungen..und das Selbe Recht für sich 
reklamieren, mit Hilfe eines Anwalts.
Der Versorger wird sich nicht um die Erstattung drücken können wenn auch 
noch Logs des Wechselrichters vorliegen der zwar nicht "geeicht" ist, 
aber
die ununterbrochene Lieferung dokumentiert.
Klar ist das der Netzbetreiber das nicht möchte und die erste beste 
Gelegenheit versucht am Schopf zu packen die dies ermöglicht, nur ist 
dies halt nicht "Recht" sondern versuchter Betrug.



Gruß,
Holm

von Maik .. (basteling)


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Als Tipp zum Thema :

photovoltaikforum.com

hat mir schon sehr viel Wissen beschert.

Ist so ähnlich wie microcontroller.net -nur halt nur für PV -
gleicher rüder Umgangston wie hier - keine Umstellung nötig ;)
viel Know how dort.

und auch einem Unterforum für Fragen und Probleme mit dem VNB.



P.S. ich habe u.a. deswegen die Zähler vom VNB gemietet. Dann bin ich 
auch nicht der Meßstellenbetreiber.

War aber auch sehr preiswert bei unseren Stadtwerken (keine Räuberei) - 
Selberkaufen hätte sich erst nach vielen Jahren amortisiert.
Und somit habe ich auch keinen Ärger und Aufwand mit der Eicherei.


viel Erfolg.

von Christian B. (luckyfu)


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Holm T. schrieb:
> Klar ist das der Netzbetreiber das nicht möchte und die erste beste
> Gelegenheit versucht am Schopf zu packen die dies ermöglicht, nur ist
> dies halt nicht "Recht" sondern versuchter Betrug.

Ahja, du willst also erst selbst zum Betrug aufrufen, indem du dem TO 
mitteilst, daß er auch die geschätzten Zahlen in den Beleg hätte 
schreiben können., gleichzeitig willst du dich aber gegen Betrug wehren?

Prinzipiell ist die Diskussion ja aber eh Wurst, da der Ablesezettel ja 
schon abgeschickt wurde. Sprich der TO hat noch nicht einmal die 
Meßwerte mit den Erwartungswerten abgeglichen vor Abgabe.

Außerdem wäre ich vorsichtig, bei derartigen Dingen:

Holm T. schrieb:
> Das Ein Elektriker kommt ist klar, aber doch bitte nicht der vom
> Versorger.
> Wenn nicht der vom Versorger kommt, sondern der den man bestellt hat,
> dann wird der auch mal wieder kommen wollen.

Damit stiftest du ja den Elektriker an, hier einen Betrugsversuch zu 
vertuschen.

Einzig dieser Rat:

Holm T. schrieb:
> Der TO sollte die AGB des Versorgers genau durchlesen, eben den für
> Fehler in den Zähleinrichtungen..und das Selbe Recht für sich
> reklamieren, mit Hilfe eines Anwalts.
ist zielführend, je nachdem, was im Liefervertrag steht.

Übrigens: Wenn der Versorger davon Wind bekommt, kann es auch gut sein, 
der der Einspeisevertrag gekündigt wird -> wohin dann mit dem Strom?

: Bearbeitet durch User
von Holm T. (Gast)


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Christian B. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Klar ist das der Netzbetreiber das nicht möchte und die erste beste
>> Gelegenheit versucht am Schopf zu packen die dies ermöglicht, nur ist
>> dies halt nicht "Recht" sondern versuchter Betrug.
>
> Ahja, du willst also erst selbst zum Betrug aufrufen, indem du dem TO
> mitteilst, daß er auch die geschätzten Zahlen in den Beleg hätte
> schreiben können., gleichzeitig willst du dich aber gegen Betrug wehren?

Du kommst hier ein Bisschen begriffsstutzig rüber, war das Deine 
Absicht?

>
> Prinzipiell ist die Diskussion ja aber eh Wurst, da der Ablesezettel ja
> schon abgeschickt wurde. Sprich der TO hat noch nicht einmal die
> Meßwerte mit den Erwartungswerten abgeglichen vor Abgabe.
>
> Außerdem wäre ich vorsichtig, bei derartigen Dingen:
>
> Holm T. schrieb:
>> Das Ein Elektriker kommt ist klar, aber doch bitte nicht der vom
>> Versorger.
>> Wenn nicht der vom Versorger kommt, sondern der den man bestellt hat,
>> dann wird der auch mal wieder kommen wollen.

So währest Du das?

Ich war mal bei einer ISO 9001 Zertifizierung dabei.. coole Sache das..

>
> Damit stiftest du ja den Elektriker an, hier einen Betrugsversuch zu
> vertuschen.
>
Und Du laberst Stuß.

> Einzig dieser Rat:
>
> Holm T. schrieb:
>> Der TO sollte die AGB des Versorgers genau durchlesen, eben den für
>> Fehler in den Zähleinrichtungen..und das Selbe Recht für sich
>> reklamieren, mit Hilfe eines Anwalts.
> ist zielführend, je nachdem, was im Liefervertrag steht.
>
> Übrigens: Wenn der Versorger davon Wind bekommt, kann es auch gut sein,
> der der Einspeisevertrag gekündigt wird -> wohin dann mit dem Strom?

Na und, dann nimmt man einen Anderen.
Es gibt eine Verpflichtung den Strom abzunehmen.

Gruß,

Holm

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Holm T. schrieb:
> Na und, dann nimmt man einen Anderen.
> Es gibt eine Verpflichtung den Strom abzunehmen.

Es gibt aber keine Verpflichtung den Strom zu liefern und wenn keiner 
mit dem TE einen Vertrag eingehen will, weil er von dem Betrugsversuch 
mit dem derzeitigen Versorger erfahren hat, dann kann er sich seinen 
selbst erzeugten Strom sonst wo hineinschieben bzw. muß ihn selber 
nutzen, weil er ja keinen Anbieter mehr hat.

von Holm T. (Gast)


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Dirk J. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Na und, dann nimmt man einen Anderen.
>> Es gibt eine Verpflichtung den Strom abzunehmen.
>
> Es gibt aber keine Verpflichtung den Strom zu liefern und wenn keiner
> mit dem TE einen Vertrag eingehen will, weil er von dem Betrugsversuch
> mit dem derzeitigen Versorger erfahren hat, dann kann er sich seinen
> selbst erzeugten Strom sonst wo hineinschieben bzw. muß ihn selber
> nutzen, weil er ja keinen Anbieter mehr hat.

Was ist denn die gegenwärtige Einstufung des Sachverhaltes seitens des 
Versorgers anderes als ein Betrugsveruch? Gibt es gute und böse 
Betrüger?

Gruß,

Holm

von Christian B. (luckyfu)


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Holm T. schrieb:
> Was ist denn die gegenwärtige Einstufung des Sachverhaltes seitens des
> Versorgers anderes als ein Betrugsveruch? Gibt es gute und böse
> Betrüger?

Das sehe ich nicht so. Die Meßstelle hat einen Ausfall und funktioniert 
11 Monate lang nicht. Worauf anders als die Werte, welche auf dem Zähler 
stehen wird sich ein Gericht wohl verlassen? Man könnte sicherlich die 
Logs des Wechselrichters ins Feld führen aber: zum Einen ist der nicht 
geeicht, somit wird vermutlich ein Meßfehler irgendwo zwischen 3% und 
10% angenommen werden. Außerdem bin ich mir nicht sicher, wie 
fälschungssicher diese Logs sind. Wenn der TO irgendwie noch an einen 
Teil des Geldes kommen will wird er zu einem Anwalt gehen müssen und mit 
diesem die Strategie besprechen. Allerdings muss er damit rechnen, dann 
mindestens 2 Instanzen vorzufinanzieren. Ob sich das am Ende rechnet 
muss der TO entscheiden. Es ist ihm durchaus zumutbar, einmal monatlich 
den Zähler zu kontrollieren. Zumal er selbst der Meßstellenbetreiber 
ist. Aufgrund dessen kann es auch sein, daß eine Klage gar nicht 
zugelassen wird. Aber, wie gesagt: Rechtsberatung einholen.

Ich verstehe schon, worauf du hinauswillst, wenn bei dir der Zähler die 
Hofe hochreißt wird der Verbrauch vermutlich ebenfalls geschätzt. Aber 
auch dagegen könntest du gerichtlich vorgehen, vermutlich mit den 
gleichen Erfolgsaussichten.
Nichtsdestotrotz kann es ja durchaus auch der Fall sein, daß die Anlage 
selbst einen defekt hatte und der TO diesen vertuschen will. Ich weiß, 
weit hergeholt, aber möglich. Ich Maße mir nicht an, von meinem Rechner 
aus abzuschätzen, was nun die Wahrheit ist.

: Bearbeitet durch User
von Timm T. (Gast)


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von Holm T. (Gast)


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Christian B. schrieb:
> Holm T. schrieb:
>> Was ist denn die gegenwärtige Einstufung des Sachverhaltes seitens des
>> Versorgers anderes als ein Betrugsveruch? Gibt es gute und böse
>> Betrüger?
>
> Das sehe ich nicht so.

Kannst Du ja machen, bedeutet aber nicht das das richtig ist.
Der TO hat sehr wahrscheinlich Strom geliefert, ob das Accounting 
geeicht ist, ist doch erst mal irrelevant und sollte sich hinter dem 
Komma wiederfinden.

>Die Meßstelle hat einen Ausfall und funktioniert
> 11 Monate lang nicht. Worauf anders als die Werte, welche auf dem Zähler
> stehen wird sich ein Gericht wohl verlassen?

Drehe doch mal den Spieß um, verbrauche mal ein Jahr lang ganz normal 
Energie und stelle dann fest das Dein Verbrauchszähler defekt ist.
Es ist eine Frage von Millisekunden bis Dein Versorger auf die Idee 
kommt das der Verbrauch anhand der Vorjahre geschätzt wird.

[Blah gelöscht]

> Ich verstehe schon, worauf du hinauswillst, wenn bei dir der Zähler die
> Hofe hochreißt wird der Verbrauch vermutlich ebenfalls geschätzt. Aber
> auch dagegen könntest du gerichtlich vorgehen, vermutlich mit den
> gleichen Erfolgsaussichten.
> Nichtsdestotrotz kann es ja durchaus auch der Fall sein, daß die Anlage
> selbst einen defekt hatte und der TO diesen vertuschen will. Ich weiß,
> weit hergeholt, aber möglich. Ich Maße mir nicht an, von meinem Rechner
> aus abzuschätzen, was nun die Wahrheit ist.

Dann komme noch ein Stück weiter runter und akzeptiere das evtl. A) der
TO zu seinen Gunsten betrügen möchte und B) Der Versorger zu seinen.

Unrecht bleibt es in Beiden Fällen wenn der Verbrauch/die Lieferung 
nicht halbwegs fair geschätzt wird.
Es ist doch nicht nur das der TO nicht nachweisen kann das er Strom 
geliefert hat, auch der Versorger als Abnehmer kann nicht nachweisen das 
Keiner geliefert wurde und er deshalb nichts zahlen muß.

Gruß,

Holm

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