Gast
#4926660
Wir haben hier einen Praxisfall (Gewerbebetrieb) bei dem vorhandene Baustromverteiler (mit jeweils 4 Stück CEE-Steckdosen als 63 A Verbraucherabgang) mit Fehlerstromschutzschaltern (RCD) nachgerüstet werden sollen. Real soll also jeder der vier Drehstromabgänge einen FI/LS-Kombischalter mit 30 mA Fehlernennstrom erhalten. Das ist eine Forderung des Betriebs, die aber schriftlich auch nicht vorliegt (halt Normalfall hier). Gemäß der BGI 608 müssen ja auch nur Steckdosen <= 32 A Nennstrom einen RCD erhalten. Es existiert die Problematik, dass hier ggf. sogar allstromsensitive RCD's eingesetzt werden müssen, da ggf. auch frequenzumrichtergespeiste Arbeitsmaschinen angeschlossen werden. Die an die Baustromverteiler anzuschliessenden Baustrom-Unterverteiler haben bereits eigene RCD's mit 30 mA Fehlernennstrom. Also wo finde ich eine eindeutige und klare Festlegung dazu?