Forum: Haus & Smart Home Blitzschutz bei Dachaufbauten


von marcusw (Gast)


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Hallo,

folgende Situation:

Ich habe eine Mietwohnung im 6. OG = Dachgeschoss. Weit und breit ist 
das das höchste Gebäude.
Auf dem Flachdach befinden sich mehrere Split-Klimageräte~ 60 cm. Höhe 
sowie eine Satellitenempfangsanlage (ca. 2,5m Stab) und eine ca. 1 m 
hohe Fettabluftanlage. Ein Blitzableiter ist nicht vorhanden. Wohnungen 
im Gebäude sind zum teil Privat zum teil Kommerziell vermietet.

Alle auf dem Dach befindlichen Installationen wurden offensichtlich 
nicht Fachmännisch vorgenommen. Nicht UV-beständige 
Stromversorgungsleitungen liegen offen auf dem Dach. (Thermische) 
Isolierungen an den Zuleitungen der Wärmetauscher fehlen. 
Dachdurchführungen sind mit simpler darüber geschweißter Dachpappe 
gelöst ich könnte ewig so weiter machen.

Das ist das grobe Bild... nun zur eigentlichen Frage:

Ist der Vermieter verpflichtet eine Blitzschutzanlage zu installieren?

Kann ich als Mieter verlangen, dass Installationen am Haus bzw. Dach, 
die offensichtlich Sicherheitsrelevante Mängel aufweisen korrigiert 
werden?

Danke !

von Vermieter (Gast)


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marcusw schrieb:
> Kann ich als Mieter verlangen, dass Installationen am Haus bzw. Dach,
> die offensichtlich Sicherheitsrelevante Mängel aufweisen korrigiert
> werden?

Nein, nat. nicht.
Du kannst gern wieder ausziehen und Dir eine Bude suchen
die schon vor Einzug Deinen Bedürfnissen entspricht.

von kkkkdghf (Gast)


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marcusw schrieb:
> (Thermische)
> Isolierungen an den Zuleitungen der Wärmetauscher fehlen.

Was soll der Unfug?
Bei den Teilen auf dem Dach geht es darum, das durchfliessende Medium 
auf die Temperatur der Umgebungsluft zu bringen. Warum zur Hoelle solte 
man da was isolieren?

kkkkdghf

von marcusw (Gast)


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kkkkdghf schrieb:
>... auf die Temperatur der Umgebungsluft zu bringen

Wahrscheinlich haben Sie vergessen, Dass sich bei split Geräten in der 
Wohnung quasi nur ein lüfter mit lamellen befindet. Die eigentliche 
Wärmepumpe ist auf dem Dach... und wenn ich mein Klimagerät einschalte 
bildet sich nach kurzer zeit auf den außeneitungen Kondenswasser und 
teilweise sogar Eis. für mich ist das verlorene Wirkleistung in dem Fall 
Kühlleistung.

von marcusw (Gast)


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Darum geht es im Grunde auch nicht... sondern darum, ob ein Blitzschutz 
für die Art des Gebäudes, dessen Nutzung und Lage verpflichtend ist

Es ging darum, dass hier bei den vorherrschenden Installationen grob 
gegen geltende Normungen verstoßen wurde.

Vermieter schrieb:
> Nein, nat. nicht.
> Du kannst gern wieder ausziehen und Dir eine Bude suchen
> die schon vor Einzug Deinen Bedürfnissen entspricht.

Ok, wenn also durch Witterung beschädigte (da unfachmännisch 
installiert) Elektroinstallationen zu einer Brandgefahr und damit zu 
einer Gefahr für Leib und Leben werden... ist niemand verpflichtet, das 
in Ordnung zu bringen?

Nicht in unserem Heimatland :) ... und falls doch dann bitte etwas mehr 
Sachliche Argumente.

Danke

von Erich (Gast)


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Du solltest Dich bei der örtlichen Berufsfeuerwehr informieren.

Gruss

von Der Andere (Gast)


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Google doch mal nach:
"gebäude blitzschutz vorgeschrieben"
da wird dir geholfen.

von Geht's noch gut mein Herr? (Gast)


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Was haben Sie auf dem Dach verloren? Sie haben eine Wohnung gemietet und 
nicht das Dach. das dürfen Sie nicht betreten!

von Sebastian L. (sebastian_l72)


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Die brandschutztechnische Bauaufsicht um einen Kontrolltermin bitten.

die Jungs & Mädels sind effektiv. Frag mal die Berliner nach deren 
Flughafen.

von marcusw (Gast)


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Geht's noch gut mein Herr? schrieb:
> Was haben Sie auf dem Dach verloren? Sie haben eine Wohnung
> gemietet und
> nicht das Dach. das dürfen Sie nicht betreten!

Prinzipiell ist das richtig, jedoch gibt es mit dem Vermieter hierzu 
eine schriftliche Vereinbarung, die das Betreten des Daches explizit 
erlaubt. Grund hierfür ist die selbst durchzuführende Reinigung von 
Dachkuppelfenstern.

von marcusw (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Google doch mal nach:
> "gebäude blitzschutz vorgeschrieben"
> da wird dir geholfen

so weit war ich auch schon, allerdings habe ich teilweise 
widersprüchliche Informationen gefunden.

Auf Website A wird gesagt ein Blitzschutz ist prinzipiell nur für 
besonders gefährdete Gebäude zu installieren. Sei es durch die 
Beschaffenheit bspw. Reetdaches oder aufgrund der Nutzung bspw. 
öffentliche Gebäude wie Schulen Museen etc.

Auf Webseite B wird geschrieben, dass bei Dachaufbauten, die in das 
Innere des Gebäudes geführt werden prinzipiell ein entsprechender Schutz 
anzubringen ist.Viele Webseiten gehen außerdem nicht auf auf die 
Unterschiede zwischen Gewerblich- oder Privat- genutzten Gebäude ein.

Wieder andere Webseiten sagen, dass das von den Regelungen des 
Landesbauamtes abhängt.

Eine gesetzliche Regelung dazu, was genau ein besonders gefährdetes 
Gebäude sein soll habe ich nicht gefunden. Einzig die VDE 0185 gibt 
einigen Aufschluss das ist aber auch "nur" eine Norm und meines Wissens 
nicht Verpflichtend oder sehe ich das falsch?

Sebastian L. schrieb:
> Die brandschutztechnische Bauaufsicht um einen Kontrolltermin bitten.

Kann ich das als Mieter denn überhaupt veranlassen? Interessant wäre 
noch auf wessen Kosten das dann laufen würde. Für den Fall das keine 
Mängel gefunden werden müsste ich die Kosten der Begutachtung tragen. 
Soweit klar.
Wie sieht es aber  aus, wenn festgestellt wird, dass Handlungsbedarf 
besteht?

von Der Andere (Gast)


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Was ist eigentlich dein Ziel?
Vermutung:
1. Du hast Streit mit dem Vermieter und willst ihm eins auswischen oder 
suchst Gründe für eine Mietminderung
2. Du bist ein Pedant
3. Du hast wirklich Bedenken wegen der Sicherheit

Wenn 1 oder 2. gehe zum Anwalt deines Vertrauens
Wenn 3. Rede mit dem Vermieter

Wenn der Eigentümer hier nachträglich einen Blitzschutz installiert, 
dann wird der bei einem größeren Mietobjekt locker im mittleren 
5stelligen Bereich liegen. Falls nicht sogar Etagenkästen und damit 
quasi ein großer Teil der Elektroinstallation erneuert werden muss, dann 
noch teurer)
Dann solltest du dich vorher informieren ob der Vermieter das nicht (zum 
Teil) auf die Miete umlegen kann, schliesslich sparst du dann ggf. bei 
Versicherungen.
Deine Mitmieter wird das dann richtig freuen.

Wobei, oben klingt das nach einer Eigentümergemeinschaft. Dann wirds 
noch schöner, dann kann dein Vermieter erst mal gar nichts machen, 
sondern muss es auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung 
setzen. Die beschliesst dann ob so eine Investition gemacht wird oder 
nicht.
Was mit den brüchigen Kabeln ist ist dann nochmal eine andere Sache, je 
nachdem ob Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum. Je nachdem kann 
die Eigentümerversammlung beschliessen, daß der Eigentümer das 
abzustellen hat.

von Der Andere (Gast)


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Der Andere schrieb:
> sondern muss es auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung
> setzen. Die beschliesst dann ob so eine Investition gemacht wird oder
> nicht.

Ach so, da ich in mehreren solcher Eigentümerversammlungen regelmäßig 
einmal pro Jahr sitze, kann ich dir mit 99,865%iger Wahrscheinlichkeit 
sagen was die beschließt:
"oder nicht"

Ausser es steht der Gesetzgeber mit einer Strafandrohung in mindestens 
5stelliger Höhe schon auf den Füssen der Verwaltung.

von marcusw (Gast)


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Der Andere schrieb:
> 3. Du hast wirklich Bedenken wegen der Sicherheit

Richtig. Wie gesagt, das Gebäude ist tatsächlich sehr hoch und 
exponiert. Ich bin direkt unterm Dach. Die vorherrschenden 
Installationen sind nicht Ansatzweise nach geltenden Bestimmungen 
gebaut. Das fängt schon damit an, dass die Sat Antenne nirgendwo geerdet 
wurde. Das andere Ende Landet direkt in Wohnzimmer Schlafzimmer und co. 
Da fühle ich mich nicht wohl!

Das Objekt wird von einer beauftragten Immobilienverwaltung technisch 
betreut und ist für solche Anliegen mein erster Ansprechpartner. Die 
Pfuschen aber am laufenden Band und haben ihre 2 Hausmeister die alles 
machen. Wenn ich die darauf anspreche weiß ich genau was passiert ... 3 
Monate erstmal nichts nach weiterem 2x Nachfragen spannen die 
Wahrscheinlich 50 Meter Wäscheleine übers Dach und löten sie an die 
Dachrinne ...

Deshalb die Frage nach gesetzlichen Regelungen mit denen ich 
argumentieren kann, wenn es nötig ist.

von marcusw (Gast)


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marcusw schrieb:
> 50 Meter Wäscheleine übers Dach und löten sie an die
> Dachrinne ...

dabei fällt mir grad auf ... so schlecht wäre das eigentlich gar nicht 
wer hat schon mitten in der Stadt ne Langdraht für SWL auf dem Dach ;-)

von Peter II (Gast)


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marcusw schrieb:
> Die vorherrschenden
> Installationen sind nicht Ansatzweise nach geltenden Bestimmungen
> gebaut. Das fängt schon damit an, dass die Sat Antenne nirgendwo geerdet
> wurde.

nicht jede Antenne muss geerdet werden. Es kommt auf den Montage Ort an.

Da du ja scheinbar auch nicht genau rausbekommt, ob überhaupt eine 
Blitzschutz Pflicht ist - woher willst du denn wissen ob andere 
Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung eingehalten wurde?

Wenn ein Blitz wirklich in die Antenne einschlägt, ist die Erdung auch 
nicht ein 100% Schutz. Da müssen noch alle Leitungen mit Blitzschutz 
versehen werden die ins Haus gehen.

Such dir eine Wohnung im Keller wenn vorm Blitz angst hast.

von marcusw (Gast)


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Peter II schrieb:
> nicht jede Antenne muss geerdet werden. Es kommt auf den Montage Ort an.

Was meinst du damit genau ?  Flachdach - Vertikaler Mast - Ragt locker 
2,5 Meter nach oben wenn nicht sogar mehr...

Peter II schrieb:
> woher willst du denn wissen ob andere
> Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung eingehalten wurde?

Sorry wenn das jetzt etwas ungehalten klingt... Sinnesorgane und etwas 
Verstand.

Peter II schrieb:
> Wenn ein Blitz wirklich in die Antenne einschlägt, ist die Erdung auch
> nicht ein 100% Schutz. Da müssen noch alle Leitungen mit Blitzschutz
> versehen werden die ins Haus gehen.

Genau ! Das ist der Punkt und teil eines Blitzschutzsystems.

von rmu (Gast)


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Zumindest in Österreich ist es so, dass einem neuen Mieter ein aktuelles 
Attest über die Elektroanlage vorzulegen ist. Der Blitzschutz, so 
vorhanden,  ist Teil der Elektroanlage, muss daher auch regelmässig 
überprüft werden.

Ob ein Blitzschutz notwendig ist oder nicht hängt von vielen Faktoren 
ab, u.U. mischen sich da auch viele verschiedene Vorschriften ein (in Ö. 
z.B. die Arbeitnehmerschutzverordnung, Baustellenverordnung und wie die 
alle heissen).

Was passiert wenn ein Blitz in die Antennenanlage oder daneben reinfährt 
hat jetzt nicht direkt was damit zu tun, ob die Antennenanlage geerdet 
ist, da kommts vor allem darauf an, wo und wie die Antennenleitungen und 
Blitzstromableiter verlegt sind, wo der Potentialausgleich ist, wie der 
ausgeführt ist, wie die Erder aussehen, Ü-Spannungsableiter etc...

Fazit: es gibt da keine einfachen Antworten, die Vorschriften sind im 
Fluss, und die Technik entwickelt sich auch weiter. Also entweder 
Weiterbildung oder Fachfirma.

von Willi (Gast)


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Morgen,

man findet schon die gängigen Normen im Netz. Wobei 
Installationszeitpunkt ist auch immer noch interessant. Wie hoch ist 
denn das Gebäude tatsächlich (und zwar genau in m und nicht so 
ungefähr)?

von Stefan (Gast)


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Geht's noch gut mein Herr? schrieb:
> Was haben Sie auf dem Dach verloren? Sie haben eine Wohnung gemietet und
> nicht das Dach. das dürfen Sie nicht betreten!

Und wie geht's Ihnen so?
Wenn das Dach zugänglich ist, dann ist es völlig egal was er gemietet 
hat.
Aufgrund mangelhafter Installationen hat es schon genügend Schadensfälle 
gegeben.
Soviel dazu.
Man hat auch als Mieter ein Recht dass Installationen ordnungs- und 
sachgemäß ausgeführt sind.
Wie würde es Ihnen gefallen, wenn Ihnen beispielsweise die Möbel in der 
Bude wegschimmeln?
Oder wie wär's, wenn des Nachbars Wurst aus Ihrem Wasserhahn kommt?
Wär geil, wa...

Beitrag #4939003 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Alex W. (a20q90)


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marcusw schrieb:
> Das ist das grobe Bild...

Poste doch mal eines!

Beitrag #4939041 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Micha (Gast)


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Geht's noch gut mein Herr? schrieb im Beitrag #4939003:
> Denkst Du? Das was der TE gemacht hat ist ganz einfach
> Hausfriedensbruch! Sonst nichts.

Hast du folgenden Abschnitt gelesen?

marcusw schrieb:
> Prinzipiell ist das richtig, jedoch gibt es mit dem Vermieter hierzu
> eine schriftliche Vereinbarung, die das Betreten des Daches explizit
> erlaubt. Grund hierfür ist die selbst durchzuführende Reinigung von
> Dachkuppelfenstern.

Beitrag #4939046 wurde von einem Moderator gelöscht.
von MaWin (Gast)


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marcusw schrieb:
> Ist der Vermieter verpflichtet eine Blitzschutzanlage zu installieren?

Nein. Es ist kein öffentliches Gebäude über 20m.


marcusw schrieb:
> wenn ich mein Klimagerät einschalte bildet sich nach kurzer zeit auf den
> außeneitungen Kondenswasser und teilweise sogar Eis. für mich ist das
> verlorene Wirkleistung in dem Fall Kühlleistung.

Merkwürdig. Eigentlich bildet sich das Eis erst an der Stelle, an der 
das komprimierte Kältemittel entspannt wird und verdampft, im Verdampfer 
im Innenteil.

Hast du eine besonders andere Klimaanlage oder einfach bloss keine 
Ahnung ?

von waflija (Gast)


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MaWin schrieb:
> Merkwürdig. Eigentlich bildet sich das Eis erst an der Stelle, an der
> das komprimierte Kältemittel entspannt wird und verdampft, im Verdampfer
> im Innenteil.
>
> Hast du eine besonders andere Klimaanlage oder einfach bloss keine
> Ahnung ?

Ein echter MaWin :) - Eis bzw meist nur Kondenswasser bilden sich 
entlang der gesamten Leitungslänge. Deshalb muss die auch vollständig 
isoliert sein, einschließlich der Mauerdurchführungen. Sonst ist es nur 
eine Frage der Zeit wann der Schimmel IN der Wand blüht. Gerade bei 
einem Flachdach hat er schon recht damit, dass hier mal nachgeschaut 
werden sollte. Der Leistungsverlust kommt dann noch dazu.

Aber Raten hilft da nix, sondern ein Bausachverständiger. Kostet halt 
erstmal auch ohne Gutachten, aber danach weiß man meist mehr.

von Micha (Gast)


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Geht's noch gut mein Herr? schrieb im Beitrag #4939046:
> sonst nichts! Augen zu!

Und dabei auf dem Weg zu den Fenstern vom Dach fallen? Würd ich auch 
nicht wollen.

von Jack (Gast)


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marcusw schrieb:
> Richtig. Wie gesagt, das Gebäude ist tatsächlich sehr hoch und
> exponiert. Ich bin direkt unterm Dach. Die vorherrschenden
> Installationen sind nicht Ansatzweise nach geltenden Bestimmungen
> gebaut.

Wieso glaubst du, dass ein Blitzschutz das regeln würde? Grundsätzlich 
nicht fachgerechte Installationen werden nicht dadurch fachgerecht, dass 
man noch einen Blitzschutz dranklatscht.

Beginnen wir mit den nicht-fachgerechten Installationen aller Art. Da 
darfst du dir die Behörde aussuchen, die du informierst. Z.B. (ohne dass 
das hier eine Rechtsberatung ist), würden mir einfallen:

* Bauaufsicht um ein Bauordnungsverfahren anzuregen.

* Gewerbeaufsicht (die Fettabluftanlage, vielleicht auch die 
Klimaanlage) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Arbeitsschutz oder 
Betriebssicherheitsverordnung.

* Vorbeugender Brandschutz (Feuerwehr).

Alle Behörden heißen in einigen Bundesländern anders.

Aus Erfahrung als Miteigentümer kann ich sagen, dass die für den 
vorbeugenden Brandschutz zuständigen Behörden die härtesten sind. Wenn 
die wegen eines echten Problems mit dem Brandschutz richtig getriggert 
sind, dann hört die Mängelliste nicht mehr auf. Woanders mag das anders 
sein.

> Deshalb die Frage nach gesetzlichen Regelungen mit denen ich
> argumentieren kann, wenn es nötig ist.

Für genaue Informationen brauchst du die Auskunft eines Anwalts. Nur 
nützt es bei schlampigen Firmen nichts wenn du mit Gesetzen 
argumentierst. Wie wissen oder ahnen zumindest auch ohne deine 
Argumentation dass sie gegen Gesetze verstoßen. Es juckt sie nicht. 
Entweder lässt du einen Anwalt für dich argumentieren oder eine Behörde.

Einen Anwalt brauchst du auch, wenn herauskommt, dass du die Verstöße 
gemeldet hast. Wenn dass erhebliche Kosten verursacht hat flattert dir 
eventuell unberechtigt die Kündigung ins Haus.

von 1N 4. (1n4148)


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> die Fettabluftanlage

Ich würde noch die Bundespolizei wegen Verdacht auf gastronomische 
Schwarzarbeit mit einschalten

von Der Andere (Gast)


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waflija schrieb:
> Eis bzw meist nur Kondenswasser bilden sich
> entlang der gesamten Leitungslänge.

Falsch! Kondenswasser bildet sich da wo in der Leitung eine relativ zur 
Umgebungsluft kältere Flüssigkeit transportiert wird.
in herkömmlichen Splitgeräten wird im Aussenteil das Kältemittel(Gas) 
komprimiert und verflüssigt. Dadurch wird viel Wärmeenergie frei die im 
äusseren Wärmetauscher abgeführt wird. Es ist dann aber immer noch 
wärmer als die Aussentemperatur. Erst im Innenteil in der Wohnung 
verdampft es im Verdampfer und kühlt dadurch ab, so daß es dort zum 
Kühlen der Luft genutzt werden kann.

Nur größere Anlagen haben den Kältekreislauf komplett aussen und kühlen 
damit ein Sekundärkreislauf der aus Wasser (+Frostschutz) besteht. Nur 
bei solchen Geräten ist die Flüssigkeit kälter.

von Flyer (Gast)


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Der Andere schrieb:
> Erst im Innenteil in der Wohnung verdampft es im Verdampfer und kühlt
> dadurch ab, so daß es dort zum Kühlen der Luft genutzt werden kann.

Praktisch alle Splitgeräte haben ein Vierwegeventil zur Umschaltung 
Heizen/Kühlen und Heißgasabtauung. Dadurch sitzt das Expansionsventil 
mit  im Außenteil. Die Flüssigkeitsleitung kann dadurch schon sehr kalt 
werden, jedenfalls ist es kein Problem unter den Taupunkt zu kommen. Die 
Gasleitung sowieso.

von Der Andere (Gast)


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Flyer schrieb:
> Praktisch alle Splitgeräte haben ein Vierwegeventil zur Umschaltung
> Heizen/Kühlen und Heißgasabtauung.

Danke für die Info, das muss ich mir nochmal anschauen.

von Wolfgang (Gast)


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rmu schrieb:
> Fazit: es gibt da keine einfachen Antworten, die Vorschriften sind im
> Fluss, und die Technik entwickelt sich auch weiter. Also entweder
> Weiterbildung oder Fachfirma.

Die Funktion des Blitzableiters sollte sich doch seit B. Franklins 
Zeiten nicht grundlegend geändert haben. Mittlerweile hatten die 
Juristen doch genug Zeit, diese Erkenntnisse in die Bauvorschriften 
einzuarbeiten.

von Geht's noch gut mein Herr? (Gast)


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Nun, dann stellen wir uns mal janz dumm.

Wat issene een  Blitz? Dat is so: zwischen + und - kracht es. In welche 
Richtung? Dat kümmt daruf an. Elektronen flitzen vom Minuspol zum 
Pluspol. Dürfte die Annahme stimmen? O.k. Und umgekehrt Plusteilchen 
anders rüm.
Nur wo ist Plus? Oben oder unnen? Dat könnte jefährlich sinn, denne wenn 
es so is, dann könnte mir der Böitz auch aus de Birne flitzen, meine 
schöne Frisur. Autsch ..

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