Hallo, folgende Situation: Ich habe eine Mietwohnung im 6. OG = Dachgeschoss. Weit und breit ist das das höchste Gebäude. Auf dem Flachdach befinden sich mehrere Split-Klimageräte~ 60 cm. Höhe sowie eine Satellitenempfangsanlage (ca. 2,5m Stab) und eine ca. 1 m hohe Fettabluftanlage. Ein Blitzableiter ist nicht vorhanden. Wohnungen im Gebäude sind zum teil Privat zum teil Kommerziell vermietet. Alle auf dem Dach befindlichen Installationen wurden offensichtlich nicht Fachmännisch vorgenommen. Nicht UV-beständige Stromversorgungsleitungen liegen offen auf dem Dach. (Thermische) Isolierungen an den Zuleitungen der Wärmetauscher fehlen. Dachdurchführungen sind mit simpler darüber geschweißter Dachpappe gelöst ich könnte ewig so weiter machen. Das ist das grobe Bild... nun zur eigentlichen Frage: Ist der Vermieter verpflichtet eine Blitzschutzanlage zu installieren? Kann ich als Mieter verlangen, dass Installationen am Haus bzw. Dach, die offensichtlich Sicherheitsrelevante Mängel aufweisen korrigiert werden? Danke !
marcusw schrieb: > Kann ich als Mieter verlangen, dass Installationen am Haus bzw. Dach, > die offensichtlich Sicherheitsrelevante Mängel aufweisen korrigiert > werden? Nein, nat. nicht. Du kannst gern wieder ausziehen und Dir eine Bude suchen die schon vor Einzug Deinen Bedürfnissen entspricht.
marcusw schrieb: > (Thermische) > Isolierungen an den Zuleitungen der Wärmetauscher fehlen. Was soll der Unfug? Bei den Teilen auf dem Dach geht es darum, das durchfliessende Medium auf die Temperatur der Umgebungsluft zu bringen. Warum zur Hoelle solte man da was isolieren? kkkkdghf
kkkkdghf schrieb: >... auf die Temperatur der Umgebungsluft zu bringen Wahrscheinlich haben Sie vergessen, Dass sich bei split Geräten in der Wohnung quasi nur ein lüfter mit lamellen befindet. Die eigentliche Wärmepumpe ist auf dem Dach... und wenn ich mein Klimagerät einschalte bildet sich nach kurzer zeit auf den außeneitungen Kondenswasser und teilweise sogar Eis. für mich ist das verlorene Wirkleistung in dem Fall Kühlleistung.
Darum geht es im Grunde auch nicht... sondern darum, ob ein Blitzschutz für die Art des Gebäudes, dessen Nutzung und Lage verpflichtend ist Es ging darum, dass hier bei den vorherrschenden Installationen grob gegen geltende Normungen verstoßen wurde. Vermieter schrieb: > Nein, nat. nicht. > Du kannst gern wieder ausziehen und Dir eine Bude suchen > die schon vor Einzug Deinen Bedürfnissen entspricht. Ok, wenn also durch Witterung beschädigte (da unfachmännisch installiert) Elektroinstallationen zu einer Brandgefahr und damit zu einer Gefahr für Leib und Leben werden... ist niemand verpflichtet, das in Ordnung zu bringen? Nicht in unserem Heimatland :) ... und falls doch dann bitte etwas mehr Sachliche Argumente. Danke
Du solltest Dich bei der örtlichen Berufsfeuerwehr informieren. Gruss
Google doch mal nach: "gebäude blitzschutz vorgeschrieben" da wird dir geholfen.
Was haben Sie auf dem Dach verloren? Sie haben eine Wohnung gemietet und nicht das Dach. das dürfen Sie nicht betreten!
Die brandschutztechnische Bauaufsicht um einen Kontrolltermin bitten. die Jungs & Mädels sind effektiv. Frag mal die Berliner nach deren Flughafen.
Geht's noch gut mein Herr? schrieb: > Was haben Sie auf dem Dach verloren? Sie haben eine Wohnung > gemietet und > nicht das Dach. das dürfen Sie nicht betreten! Prinzipiell ist das richtig, jedoch gibt es mit dem Vermieter hierzu eine schriftliche Vereinbarung, die das Betreten des Daches explizit erlaubt. Grund hierfür ist die selbst durchzuführende Reinigung von Dachkuppelfenstern.
Der Andere schrieb: > Google doch mal nach: > "gebäude blitzschutz vorgeschrieben" > da wird dir geholfen so weit war ich auch schon, allerdings habe ich teilweise widersprüchliche Informationen gefunden. Auf Website A wird gesagt ein Blitzschutz ist prinzipiell nur für besonders gefährdete Gebäude zu installieren. Sei es durch die Beschaffenheit bspw. Reetdaches oder aufgrund der Nutzung bspw. öffentliche Gebäude wie Schulen Museen etc. Auf Webseite B wird geschrieben, dass bei Dachaufbauten, die in das Innere des Gebäudes geführt werden prinzipiell ein entsprechender Schutz anzubringen ist.Viele Webseiten gehen außerdem nicht auf auf die Unterschiede zwischen Gewerblich- oder Privat- genutzten Gebäude ein. Wieder andere Webseiten sagen, dass das von den Regelungen des Landesbauamtes abhängt. Eine gesetzliche Regelung dazu, was genau ein besonders gefährdetes Gebäude sein soll habe ich nicht gefunden. Einzig die VDE 0185 gibt einigen Aufschluss das ist aber auch "nur" eine Norm und meines Wissens nicht Verpflichtend oder sehe ich das falsch? Sebastian L. schrieb: > Die brandschutztechnische Bauaufsicht um einen Kontrolltermin bitten. Kann ich das als Mieter denn überhaupt veranlassen? Interessant wäre noch auf wessen Kosten das dann laufen würde. Für den Fall das keine Mängel gefunden werden müsste ich die Kosten der Begutachtung tragen. Soweit klar. Wie sieht es aber aus, wenn festgestellt wird, dass Handlungsbedarf besteht?
Was ist eigentlich dein Ziel? Vermutung: 1. Du hast Streit mit dem Vermieter und willst ihm eins auswischen oder suchst Gründe für eine Mietminderung 2. Du bist ein Pedant 3. Du hast wirklich Bedenken wegen der Sicherheit Wenn 1 oder 2. gehe zum Anwalt deines Vertrauens Wenn 3. Rede mit dem Vermieter Wenn der Eigentümer hier nachträglich einen Blitzschutz installiert, dann wird der bei einem größeren Mietobjekt locker im mittleren 5stelligen Bereich liegen. Falls nicht sogar Etagenkästen und damit quasi ein großer Teil der Elektroinstallation erneuert werden muss, dann noch teurer) Dann solltest du dich vorher informieren ob der Vermieter das nicht (zum Teil) auf die Miete umlegen kann, schliesslich sparst du dann ggf. bei Versicherungen. Deine Mitmieter wird das dann richtig freuen. Wobei, oben klingt das nach einer Eigentümergemeinschaft. Dann wirds noch schöner, dann kann dein Vermieter erst mal gar nichts machen, sondern muss es auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzen. Die beschliesst dann ob so eine Investition gemacht wird oder nicht. Was mit den brüchigen Kabeln ist ist dann nochmal eine andere Sache, je nachdem ob Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum. Je nachdem kann die Eigentümerversammlung beschliessen, daß der Eigentümer das abzustellen hat.
Der Andere schrieb: > sondern muss es auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung > setzen. Die beschliesst dann ob so eine Investition gemacht wird oder > nicht. Ach so, da ich in mehreren solcher Eigentümerversammlungen regelmäßig einmal pro Jahr sitze, kann ich dir mit 99,865%iger Wahrscheinlichkeit sagen was die beschließt: "oder nicht" Ausser es steht der Gesetzgeber mit einer Strafandrohung in mindestens 5stelliger Höhe schon auf den Füssen der Verwaltung.
Der Andere schrieb: > 3. Du hast wirklich Bedenken wegen der Sicherheit Richtig. Wie gesagt, das Gebäude ist tatsächlich sehr hoch und exponiert. Ich bin direkt unterm Dach. Die vorherrschenden Installationen sind nicht Ansatzweise nach geltenden Bestimmungen gebaut. Das fängt schon damit an, dass die Sat Antenne nirgendwo geerdet wurde. Das andere Ende Landet direkt in Wohnzimmer Schlafzimmer und co. Da fühle ich mich nicht wohl! Das Objekt wird von einer beauftragten Immobilienverwaltung technisch betreut und ist für solche Anliegen mein erster Ansprechpartner. Die Pfuschen aber am laufenden Band und haben ihre 2 Hausmeister die alles machen. Wenn ich die darauf anspreche weiß ich genau was passiert ... 3 Monate erstmal nichts nach weiterem 2x Nachfragen spannen die Wahrscheinlich 50 Meter Wäscheleine übers Dach und löten sie an die Dachrinne ... Deshalb die Frage nach gesetzlichen Regelungen mit denen ich argumentieren kann, wenn es nötig ist.
marcusw schrieb: > 50 Meter Wäscheleine übers Dach und löten sie an die > Dachrinne ... dabei fällt mir grad auf ... so schlecht wäre das eigentlich gar nicht wer hat schon mitten in der Stadt ne Langdraht für SWL auf dem Dach ;-)
marcusw schrieb: > Die vorherrschenden > Installationen sind nicht Ansatzweise nach geltenden Bestimmungen > gebaut. Das fängt schon damit an, dass die Sat Antenne nirgendwo geerdet > wurde. nicht jede Antenne muss geerdet werden. Es kommt auf den Montage Ort an. Da du ja scheinbar auch nicht genau rausbekommt, ob überhaupt eine Blitzschutz Pflicht ist - woher willst du denn wissen ob andere Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung eingehalten wurde? Wenn ein Blitz wirklich in die Antenne einschlägt, ist die Erdung auch nicht ein 100% Schutz. Da müssen noch alle Leitungen mit Blitzschutz versehen werden die ins Haus gehen. Such dir eine Wohnung im Keller wenn vorm Blitz angst hast.
Peter II schrieb: > nicht jede Antenne muss geerdet werden. Es kommt auf den Montage Ort an. Was meinst du damit genau ? Flachdach - Vertikaler Mast - Ragt locker 2,5 Meter nach oben wenn nicht sogar mehr... Peter II schrieb: > woher willst du denn wissen ob andere > Bestimmungen zum Zeitpunkt der Errichtung eingehalten wurde? Sorry wenn das jetzt etwas ungehalten klingt... Sinnesorgane und etwas Verstand. Peter II schrieb: > Wenn ein Blitz wirklich in die Antenne einschlägt, ist die Erdung auch > nicht ein 100% Schutz. Da müssen noch alle Leitungen mit Blitzschutz > versehen werden die ins Haus gehen. Genau ! Das ist der Punkt und teil eines Blitzschutzsystems.
Zumindest in Österreich ist es so, dass einem neuen Mieter ein aktuelles Attest über die Elektroanlage vorzulegen ist. Der Blitzschutz, so vorhanden, ist Teil der Elektroanlage, muss daher auch regelmässig überprüft werden. Ob ein Blitzschutz notwendig ist oder nicht hängt von vielen Faktoren ab, u.U. mischen sich da auch viele verschiedene Vorschriften ein (in Ö. z.B. die Arbeitnehmerschutzverordnung, Baustellenverordnung und wie die alle heissen). Was passiert wenn ein Blitz in die Antennenanlage oder daneben reinfährt hat jetzt nicht direkt was damit zu tun, ob die Antennenanlage geerdet ist, da kommts vor allem darauf an, wo und wie die Antennenleitungen und Blitzstromableiter verlegt sind, wo der Potentialausgleich ist, wie der ausgeführt ist, wie die Erder aussehen, Ü-Spannungsableiter etc... Fazit: es gibt da keine einfachen Antworten, die Vorschriften sind im Fluss, und die Technik entwickelt sich auch weiter. Also entweder Weiterbildung oder Fachfirma.
Morgen, man findet schon die gängigen Normen im Netz. Wobei Installationszeitpunkt ist auch immer noch interessant. Wie hoch ist denn das Gebäude tatsächlich (und zwar genau in m und nicht so ungefähr)?
Geht's noch gut mein Herr? schrieb: > Was haben Sie auf dem Dach verloren? Sie haben eine Wohnung gemietet und > nicht das Dach. das dürfen Sie nicht betreten! Und wie geht's Ihnen so? Wenn das Dach zugänglich ist, dann ist es völlig egal was er gemietet hat. Aufgrund mangelhafter Installationen hat es schon genügend Schadensfälle gegeben. Soviel dazu. Man hat auch als Mieter ein Recht dass Installationen ordnungs- und sachgemäß ausgeführt sind. Wie würde es Ihnen gefallen, wenn Ihnen beispielsweise die Möbel in der Bude wegschimmeln? Oder wie wär's, wenn des Nachbars Wurst aus Ihrem Wasserhahn kommt? Wär geil, wa...
Beitrag #4939003 wurde von einem Moderator gelöscht.
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Geht's noch gut mein Herr? schrieb im Beitrag #4939003: > Denkst Du? Das was der TE gemacht hat ist ganz einfach > Hausfriedensbruch! Sonst nichts. Hast du folgenden Abschnitt gelesen? marcusw schrieb: > Prinzipiell ist das richtig, jedoch gibt es mit dem Vermieter hierzu > eine schriftliche Vereinbarung, die das Betreten des Daches explizit > erlaubt. Grund hierfür ist die selbst durchzuführende Reinigung von > Dachkuppelfenstern.
Beitrag #4939046 wurde von einem Moderator gelöscht.
marcusw schrieb: > Ist der Vermieter verpflichtet eine Blitzschutzanlage zu installieren? Nein. Es ist kein öffentliches Gebäude über 20m. marcusw schrieb: > wenn ich mein Klimagerät einschalte bildet sich nach kurzer zeit auf den > außeneitungen Kondenswasser und teilweise sogar Eis. für mich ist das > verlorene Wirkleistung in dem Fall Kühlleistung. Merkwürdig. Eigentlich bildet sich das Eis erst an der Stelle, an der das komprimierte Kältemittel entspannt wird und verdampft, im Verdampfer im Innenteil. Hast du eine besonders andere Klimaanlage oder einfach bloss keine Ahnung ?
MaWin schrieb: > Merkwürdig. Eigentlich bildet sich das Eis erst an der Stelle, an der > das komprimierte Kältemittel entspannt wird und verdampft, im Verdampfer > im Innenteil. > > Hast du eine besonders andere Klimaanlage oder einfach bloss keine > Ahnung ? Ein echter MaWin :) - Eis bzw meist nur Kondenswasser bilden sich entlang der gesamten Leitungslänge. Deshalb muss die auch vollständig isoliert sein, einschließlich der Mauerdurchführungen. Sonst ist es nur eine Frage der Zeit wann der Schimmel IN der Wand blüht. Gerade bei einem Flachdach hat er schon recht damit, dass hier mal nachgeschaut werden sollte. Der Leistungsverlust kommt dann noch dazu. Aber Raten hilft da nix, sondern ein Bausachverständiger. Kostet halt erstmal auch ohne Gutachten, aber danach weiß man meist mehr.
Geht's noch gut mein Herr? schrieb im Beitrag #4939046:
> sonst nichts! Augen zu!
Und dabei auf dem Weg zu den Fenstern vom Dach fallen? Würd ich auch
nicht wollen.
marcusw schrieb: > Richtig. Wie gesagt, das Gebäude ist tatsächlich sehr hoch und > exponiert. Ich bin direkt unterm Dach. Die vorherrschenden > Installationen sind nicht Ansatzweise nach geltenden Bestimmungen > gebaut. Wieso glaubst du, dass ein Blitzschutz das regeln würde? Grundsätzlich nicht fachgerechte Installationen werden nicht dadurch fachgerecht, dass man noch einen Blitzschutz dranklatscht. Beginnen wir mit den nicht-fachgerechten Installationen aller Art. Da darfst du dir die Behörde aussuchen, die du informierst. Z.B. (ohne dass das hier eine Rechtsberatung ist), würden mir einfallen: * Bauaufsicht um ein Bauordnungsverfahren anzuregen. * Gewerbeaufsicht (die Fettabluftanlage, vielleicht auch die Klimaanlage) wegen des Verdachts des Verstoßes gegen Arbeitsschutz oder Betriebssicherheitsverordnung. * Vorbeugender Brandschutz (Feuerwehr). Alle Behörden heißen in einigen Bundesländern anders. Aus Erfahrung als Miteigentümer kann ich sagen, dass die für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Behörden die härtesten sind. Wenn die wegen eines echten Problems mit dem Brandschutz richtig getriggert sind, dann hört die Mängelliste nicht mehr auf. Woanders mag das anders sein. > Deshalb die Frage nach gesetzlichen Regelungen mit denen ich > argumentieren kann, wenn es nötig ist. Für genaue Informationen brauchst du die Auskunft eines Anwalts. Nur nützt es bei schlampigen Firmen nichts wenn du mit Gesetzen argumentierst. Wie wissen oder ahnen zumindest auch ohne deine Argumentation dass sie gegen Gesetze verstoßen. Es juckt sie nicht. Entweder lässt du einen Anwalt für dich argumentieren oder eine Behörde. Einen Anwalt brauchst du auch, wenn herauskommt, dass du die Verstöße gemeldet hast. Wenn dass erhebliche Kosten verursacht hat flattert dir eventuell unberechtigt die Kündigung ins Haus.
> die Fettabluftanlage
Ich würde noch die Bundespolizei wegen Verdacht auf gastronomische
Schwarzarbeit mit einschalten
waflija schrieb: > Eis bzw meist nur Kondenswasser bilden sich > entlang der gesamten Leitungslänge. Falsch! Kondenswasser bildet sich da wo in der Leitung eine relativ zur Umgebungsluft kältere Flüssigkeit transportiert wird. in herkömmlichen Splitgeräten wird im Aussenteil das Kältemittel(Gas) komprimiert und verflüssigt. Dadurch wird viel Wärmeenergie frei die im äusseren Wärmetauscher abgeführt wird. Es ist dann aber immer noch wärmer als die Aussentemperatur. Erst im Innenteil in der Wohnung verdampft es im Verdampfer und kühlt dadurch ab, so daß es dort zum Kühlen der Luft genutzt werden kann. Nur größere Anlagen haben den Kältekreislauf komplett aussen und kühlen damit ein Sekundärkreislauf der aus Wasser (+Frostschutz) besteht. Nur bei solchen Geräten ist die Flüssigkeit kälter.
Der Andere schrieb: > Erst im Innenteil in der Wohnung verdampft es im Verdampfer und kühlt > dadurch ab, so daß es dort zum Kühlen der Luft genutzt werden kann. Praktisch alle Splitgeräte haben ein Vierwegeventil zur Umschaltung Heizen/Kühlen und Heißgasabtauung. Dadurch sitzt das Expansionsventil mit im Außenteil. Die Flüssigkeitsleitung kann dadurch schon sehr kalt werden, jedenfalls ist es kein Problem unter den Taupunkt zu kommen. Die Gasleitung sowieso.
Flyer schrieb: > Praktisch alle Splitgeräte haben ein Vierwegeventil zur Umschaltung > Heizen/Kühlen und Heißgasabtauung. Danke für die Info, das muss ich mir nochmal anschauen.
rmu schrieb: > Fazit: es gibt da keine einfachen Antworten, die Vorschriften sind im > Fluss, und die Technik entwickelt sich auch weiter. Also entweder > Weiterbildung oder Fachfirma. Die Funktion des Blitzableiters sollte sich doch seit B. Franklins Zeiten nicht grundlegend geändert haben. Mittlerweile hatten die Juristen doch genug Zeit, diese Erkenntnisse in die Bauvorschriften einzuarbeiten.
Nun, dann stellen wir uns mal janz dumm. Wat issene een Blitz? Dat is so: zwischen + und - kracht es. In welche Richtung? Dat kümmt daruf an. Elektronen flitzen vom Minuspol zum Pluspol. Dürfte die Annahme stimmen? O.k. Und umgekehrt Plusteilchen anders rüm. Nur wo ist Plus? Oben oder unnen? Dat könnte jefährlich sinn, denne wenn es so is, dann könnte mir der Böitz auch aus de Birne flitzen, meine schöne Frisur. Autsch ..
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