Forum: Offtopic Verkauf Platine selbstentwicklung KFZ-Elektronik


von A. M. (pfurtz)


Lesenswert?

Guten Morgen Community,

ich wollte mich bei euch erkundigen da ich schon einiges hier gelesen 
habe von Leuten die Ihre Entwicklungen verkaufen.

Mir geht es darum ob ich meine selbst Entwickelte Platine Verkaufen darf 
(Kleingewerbe) oder ich da noch etwas mehr als ein Gewerbe beachten 
muss.

Es geht um eine RGB Platine die als Hintergrundbeleuchtung funktioniert 
und über einen Microcontroller gesteuert wird. Jeder würde dann eine 
Individuell programmierte Platine erhalten und diese müsste er selbst 
einbauen.

Nun habe ich mich mal etwas informiert was die Richtlinien angeht, z.B. 
RoHS konform. Diese halte ich auch ein.

Da großes Interesse an dieser Platine besteht würde ich halt gerne 
wissen, wie ich diese am besten "vermarkte".

Hat hier schon jemand Erfahrung diesbezüglich?

Gruß

von Günter M. (redround)


Lesenswert?

besuch erstmal ein Existens-Gründer-Seminar Deiner örtlichen IHK. Danach 
können wir weiterreden.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

A. M. schrieb:
> Da großes Interesse an dieser Platine besteht würde ich halt gerne
> wissen, wie ich diese am besten "vermarkte".

Per eBay.

> Hat hier schon jemand Erfahrung diesbezüglich?

KFZ ist ein Minenfeld.

Deine Schaltung dürfte aber unter Komfortfunktion fallen, die in kein 
sicherheitsrelevantes System eingreift wenn es nur um Innenlicht geht.

Wenn deine Schaltung per Zigarettenanzünderstecker versorgt wäre, 
brauchst du keine besonderen Anforderungen einhalten, wärst aber gut 
beraten, zumindest gegen Test Level I Störungen auf dem Bordnetz immun 
zu sein.

http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.23

Wenn die Beleuchtung in die Aussenbeleuchtung eingreift, beliebtes 
aktuelles Beispiel die Leuchtbandblinker, dann hast du die ganze Latte 
der Richtlinine 72/245/EWG (wegen: optische Störungen: fehlerhafte 
Funktionsweise, z.B. Fahrtrichtungsanzeiger) KFZ Anforderungen am Hals, 
mit E-Typgenehmigung und vom Kraftfahrbundesamt überwachter Fertigung, 
immerhin brauchst du dann kein WEEE (Stiftung EAR) zu beachten.

http://www.dse-faq.elektronik-kompendium.de/dse-faq.htm#F.20.1

Wird das bisherige Blinklicht durch CAN Bus überwacht, und du 
unterbindest durch den Umbau diese Erkennung, dann kannst du eine 
Genehmigung sowieso vergessen.

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

Günter M. schrieb:
> besuch erstmal ein Existens-Gründer-Seminar

Vielleicht lernt man bei einem Besuch davon wenigstens,
wie man es richtig schreibt....

von A. M. (pfurtz)


Lesenswert?

Michael B. schrieb:
> Per eBay.

Also schon dann über ein Gewerbe oder Privat?
Natürlich sollte das wenn dann als Nebengewerbe laufen.

Nach einem Seminar habe ich bei der IHK geschaut dort gibt es welche für 
Nebengewerbe allerdings liegen die Termine noch weit in der Zukunft.


> KFZ ist ein Minenfeld.
>
> Deine Schaltung dürfte aber unter Komfortfunktion fallen, die in kein
> sicherheitsrelevantes System eingreift wenn es nur um Innenlicht geht.
>
> Wenn deine Schaltung per Zigarettenanzünderstecker versorgt wäre,
> brauchst du keine besonderen Anforderungen einhalten, wärst aber gut
> beraten, zumindest gegen Test Level I Störungen auf dem Bordnetz immun
> zu sein.

Es wäre möglich die Platine nur über den Zigarettenanzünder zu Versorgen 
allerdings hätte sie dann nicht ihre 100%ige Funktion.

Mit dem Level I werde ich mich mal einlesen, vielen Dank dafür!

Da es sich nur um eine Hintergrundbeleuchtung eines älteren Wagens geht 
gibt es auch ein CAN Bus System in das eingegriffen wird. Nur 
Versorgung, Masse und Abblendlicht Signal wird benötigt.

von Martin L. (maveric00)


Lesenswert?

Hallo,

mit "aus dem Zigarettenanzünder versorgt" war gemeint, dass das die 
einzige elektrische Verbindung zum Fahrzeug ist.

Wenn das Abblendlicht-Signal abgegriffen wird, ist Deine Baugruppe fest 
mit dem Fahrzeug verbunden und damit zulassungspflichtig (siehe oben: 
E-Zulassung, Typprüfung,...).

Hintergrund: Wenn Deine Schaltung einen Fehler hat und durch die 
Verbindung mit dem Abblendlicht dieses dann stört (z.B. Kurzschluss -> 
Sicherung fliegt), steht der Fahrer bei 100 auf der Landstraße um 2 Uhr 
nachts in der Kurve ziemlich blöd da.

Schöne Grüße,
Martin

von Michael B. (laberkopp)


Lesenswert?

A. M. schrieb:
> Also schon dann über ein Gewerbe oder Privat?

Na ja, ältere Wagen und wohl nur 1 Modell: Überschätze das Interesse 
nicht.

Anschluss an Abblendlicht erfordert e-Typgenehmigung, das kannst du 
vergessen wenn nicht 1000er-Stückzahlen dahinter stehen. Aber 
Abblendlicht braucht viel Strom, da kann man per Reed-Schalter um den 
bloss der Zuleitungsdraht drumrumgewickelt wird schon erkennen, ob Strom 
fleisst, also ohne Kontakt zur Elektrik, schon entfällt die 
e-Genehmigung.

Und als Innenbeleuchtung angeschlossen an die bisherige Innenbeleuchtung 
(Handschuhfach vor dem Schalter) ist es bloss Komfortfunktion.

Man könnte wohl etwas zum Selbsteinbau ausliefern, und wenn man den 
Leuten die Arbeit, das Kabel um den Reedkontakt zu wickeln ersparen 
will, weil Kabelstränge oft verklebt sind und die Drähte zu kurz für 10 
Windungen um den Kontakt, dann nimmt man einen Zwischenstecker zur 
Abblendlampe (eine Seite reicht wohl) in den alles 1:1 durchverbunden 
ist und der Reedschalter eingebaut ist.

Ich würde sagen: Schön aufgebaut und der Einbau mit vielen Bildern 
dokumentiert auf einer WebSeite kostenlos angeboten wird angemessen 
sein.

Auf eBay angeboten wären die ersten 5 Verkäufe mit nicht mehr als 410 
EUR (Einnahmen - Kosten) noch von privat möglich, danach Gewerbe 
anmelden.

Sollte es aussen leuchten, wird es zulassungspflichtig, und die 
TÜV-Einzelabnahme wird kein Käufer selber machen lassen wollen, da muss 
man ihm schon mit der Typgenehmigung das Leben und den Kauf erleichtern.

von A. M. (pfurtz)


Lesenswert?

Ich muss dazu sagen das es in der Commnunity bisher sehr gut angekommen 
ist.
Außerdem will ich sobald das Projekt erledigt ist weiter machen mit 
Zusatzelektronik im KFZ. Display-Anzeigen wäre dann der nächste Plan.

Dann werde ich das mit dem Abblendlich anders lösen damit man nur noch 
eine Versorgungsspannung hat und fertig.

Es soll dann auch so sein das jeder diese Platine selbst einbaut in 
seinem Auto und ich dazu eine Anleitung (wie du beschrieben hast) 
erstellen werde damit es "Idiotensicher" eingebaut werden kann.

von Matthias X. (current_user)


Lesenswert?

Schau dir mal die Stecker am Autoradio an. Dort hast du Minus, 
Dauerplus, Zündungsplus und oft auch das Lichtsignal. Ein DIN-Stecker 
den du in Reihe schaltest sollte für den Kunden einfach sein. Ich weis 
aber nicht ob der Abgriff des Signals am Radio dich von der 
Zulassungspflicht befreit.

von A. M. (pfurtz)


Lesenswert?

Also am Kabelbaum muss 0 verändert werden.
Es gibt im Auto bereits anschlüsse für 12V, Zündung und Abblendlicht 
Signal.
Man muss nur mit Flachstecker drauf, anschließend gibt es für 12V und 
Zündung eine 2A Sicherung.

Ein Onlineshop verkauft ähnliches mit dem Verweis das es keine 
Gewährleistung gibt... wie geht sowas?

Außerdem steht in den AGB das es nur für nicht Straßenzugelassene 
Fahrzeuge ist und sämtliche Ansprüche bei Schäden ausgeschlossen sind.
Ist das rechtlich so zulässig?

Wer könnte mich da eher Unterstützen, ein Anwalt dem ich all das erkläte 
oder eher einem Steuerberater?

von A. M. (pfurtz)


Lesenswert?

Was wäre wenn ich die Platine nicht für das KFZ sondern als "spielerei" 
Verkaufe für Deko zwecke daheim?

Was wäre das ganze als Bausatz?

Es muss doch einen "einfachen" weg geben das ganze offiziell zu 
Verkaufen, alles andere ist mir zu riskant.

von Alexander J. (Gast)


Lesenswert?

A. M. schrieb:
> Es muss doch einen "einfachen" weg geben das ganze offiziell zu
> Verkaufen, alles andere ist mir zu riskant.

Wasch mich, aber mache mich nicht nass.

Selbständigkeit ist immer mit Risiko verbunden. Ohne entsprechende 
Prüfungen würde ich nicht mal einen Widerstand verkaufen und Du will 
ersthaft etwas verkaufen, was an Kfz Bordnetz angeschlossen wird, 
einfach so, ohne Risiko für Dich?
Da reicht schon ein Spinner in der weiten Welt, der sein Auto 
abgefackelt hat und einen klagefreudigen Anwalt hat. Ob Dein Teil daran 
Schuld ist, spielt kaum eine Rolle, weil der einen Gutachter finden 
wird, der genau das beweist, weil Du ja keine Prüfungen gemacht hast, 
die die Zuverlässigkeit bestätigen könnten. Da musst Du richtig Kohle 
für einen eigenen Gutachter an die Hand nehmen, mehr als deine "Platine" 
je verdienen wird. Und glaube ja nicht, dass eine private 
Rechtschutzversicherung den Anwalt bezahlen wird. Die werden Dir für den 
Hinweiß danken, eine Nachberechnung von Privat- auf Gewerbetarif machen 
und gleichzeitig eine Kündigung aussprechen.

Fazit: Einfach ist nicht, wenn die Welt auf Deine Erfindung gewartet 
hat, dann finanziere die ganzen Prüfungen, die es braucht oder suche Dir 
jemand, der die Mittel dazu hat und verkaufe die Idee.

Gruß

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.