Schukokupplung an bestehende Installation

OP #4952414
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Hallo
Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation( Stromkreis 16A mit 8X 
Gasenladungslampen a 70W + VG noch eine zusätzliche Schukokupplung 
installieren, damit dort noch eine Led- Beleuchtung angebracht werden 
kann.
Allerdings kann ich Theoretisch jetzt aber auch nen Staubsauger, oder ne 
Kaffeemaschine anschließen, deshalb bin ich der Meinung man muss dort 
dafür einen eigenen Stronkreis aufbauen, mit extra Absicherung, finde 
aber darüber nix im Netz, Aufbau, Installation nach VDE,  deshalb hier 
mal freundlichst angefragt.
Ich hätte die LED - Beleuchtung über ne Verteilerdose angeschlossen, 
dann kann auch kein Murks passieren.
Grüße
Jörn
#4952439
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Hi

Grob zusammengesponnen:

Gasentladungslampen -> Industrie-Halle
LED-Beleuchtung -> irgendwas soll zusätzlich beleuchtet werden oder 
verschiedene 'Billiglösungen' einfach durchprobiert werden.
Befürchtung -> Kaffeemaschine, Staubsauger, Amerikanischer Kühlschrank 
für's Bier ... aber ohne für Steckdosen vorgeschriebenen FI.

MfG
Gast #4952479
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> Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation( Stromkreis 16A mit
Wer sagt oder gibt dir das auf, oder wo soll das ablaufen, privat oder 
beruflich?
Bei beruflich kannst du dir von deinem "Vorgesetzten" deine eigene 
Meinung bilden, da bist du nicht für haftbar zu machen, bei privat sieht 
das anders aus.
Gast #4952513
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> Nein, als eFK kannst Du die verantwortung nicht generell auf den
> Vorgesetzten abwälzen, es gilt da kein 'Befehlsnotstand'.
So so, du willst damit sagen, dass er die Arbeitsausführung damit 
verweigern darf oder eigenmächtig eine andere Bauausführung 
eigenverantwortlich durchführt?
Als eFK hat man ggü. Fachfremden und als AN ab EG 5 oder 6 nach eigener 
Verantwortung zu handeln, sobald eine fachliche Weisung im Raum steht 
sieht das ganz anders aus.
Noch dazu stellt ja wohl keine eFK solche banale Fragen?
#4952538
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Elo schrieb:
> Als eFK hat man ggü. Fachfremden und als AN ab EG 5 oder 6 nach eigener
> Verantwortung zu handeln, sobald eine fachliche Weisung im Raum steht
> sieht das ganz anders aus.

Aha, angenommen dein Vorgesetzter, veFK, Meister oder Dipl. Ing gibt dir 
die Anweisung an einer Maschine einen Notausschalter zu überbrücken, 
würdest Du das dann auch tun?
Gast #4952736
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> Aha, angenommen dein Vorgesetzter, veFK, Meister oder Dipl. Ing gibt dir
> die Anweisung an einer Maschine einen Notausschalter zu überbrücken,
> würdest Du das dann auch tun?
Soll das jetzt in einen Idiotentest ausarten, oder kommt da von dir noch 
mal was Gescheites?
Der TO hat dazu noch nichts weiter gesagt, aber du bist schon wieder 
zwei Schritte voraus.

Wenn die VEFK dem AN eine fachliche Weisung gibt, muß der sich darüber 
keine so tiefen weiteren Gedanken machen! Oder wofür gibt es die VEFK?
Du weißt wofür das v (V) am Anfang vor der EFK steht?

Oder glaubst du solche Leute spaßen in Ihrem Job oder sind struzdoof?

Der angestellte AN als EFK muß sich auf solche Weisungen verlassen 
können, anderenfalls bräuchte man keine fachlichen Vorgesetzten!

Jemand muß die Verantwortung haben und dann auch tragen, sonst kann man 
sich die ganze Hirarchie mit den diversen Posten auch sparen.
Gast #4955027
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> Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation
Mach einfach und beobachte was draus wird?
In der heutigen verückten Zeit sollte man sich nicht zu viele 
(fachlichen) Gedanken beruflicher seits machen!
Gast #5016171
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Jörn B. schrieb:
> Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation( Stromkreis 16A mit 8X
> Gasenladungslampen a 70W + VG noch eine zusätzliche Schukokupplung
> installieren, damit dort noch eine Led- Beleuchtung angebracht werden
> kann.
Wenn die Leitungen zur Abicherung passen gibt es vom der Strombelastung 
her keine Bedenken.

Schukokupplung -> ich hoffe du meinst eine festmontierte Steckdose.

RCD (In<=30mA) muß sein, wenn Laienbedienbar bzw. für allgemeine 
Verwendung. Für Betriebsumgebung grübelt man noch über die sich 
ergebenden Formalitäten, da lt. Norm der Zusatzschutz entfallen kann, 
wenn die Steckdosen regelmäßig von Fachkräften überwacht werden.

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