Forum: Haus & Smart Home Schukokupplung an bestehende Installation


von Jörn B. (der_joern)


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Hallo
Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation( Stromkreis 16A mit 8X 
Gasenladungslampen a 70W + VG noch eine zusätzliche Schukokupplung 
installieren, damit dort noch eine Led- Beleuchtung angebracht werden 
kann.
Allerdings kann ich Theoretisch jetzt aber auch nen Staubsauger, oder ne 
Kaffeemaschine anschließen, deshalb bin ich der Meinung man muss dort 
dafür einen eigenen Stronkreis aufbauen, mit extra Absicherung, finde 
aber darüber nix im Netz, Aufbau, Installation nach VDE,  deshalb hier 
mal freundlichst angefragt.
Ich hätte die LED - Beleuchtung über ne Verteilerdose angeschlossen, 
dann kann auch kein Murks passieren.
Grüße
Jörn

von Deppo (Gast)


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Was sind die Bedenken deiner seits?

von Jörn B. (der_joern)


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Nun das der Anschluss überlastet wird ?
O.K. die Leitung ist ja abgesichert,falls doch ein Staubsauger 
angeschlossen wird :-)
Die Frage ist eigentlich, ob das zulässig ist
Grüße
Jörn

von Patrick J. (ho-bit-hun-ter)


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Hi

Grob zusammengesponnen:

Gasentladungslampen -> Industrie-Halle
LED-Beleuchtung -> irgendwas soll zusätzlich beleuchtet werden oder 
verschiedene 'Billiglösungen' einfach durchprobiert werden.
Befürchtung -> Kaffeemaschine, Staubsauger, Amerikanischer Kühlschrank 
für's Bier ... aber ohne für Steckdosen vorgeschriebenen FI.

MfG

von Jörn B. (der_joern)


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Ja ohne Fi

von Elo (Gast)


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> Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation( Stromkreis 16A mit
Wer sagt oder gibt dir das auf, oder wo soll das ablaufen, privat oder 
beruflich?
Bei beruflich kannst du dir von deinem "Vorgesetzten" deine eigene 
Meinung bilden, da bist du nicht für haftbar zu machen, bei privat sieht 
das anders aus.

von Heinz V. (heinz_v)


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Elo schrieb:
> Bei beruflich kannst du dir von deinem "Vorgesetzten" deine eigene
> Meinung bilden, da bist du nicht für haftbar zu machen,

Nein, als eFK kannst Du die verantwortung nicht generell auf den 
Vorgesetzten abwälzen, es gilt da kein 'Befehlsnotstand'.

von Elo (Gast)


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> Nein, als eFK kannst Du die verantwortung nicht generell auf den
> Vorgesetzten abwälzen, es gilt da kein 'Befehlsnotstand'.
So so, du willst damit sagen, dass er die Arbeitsausführung damit 
verweigern darf oder eigenmächtig eine andere Bauausführung 
eigenverantwortlich durchführt?
Als eFK hat man ggü. Fachfremden und als AN ab EG 5 oder 6 nach eigener 
Verantwortung zu handeln, sobald eine fachliche Weisung im Raum steht 
sieht das ganz anders aus.
Noch dazu stellt ja wohl keine eFK solche banale Fragen?

von Heinz V. (heinz_v)


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Elo schrieb:
> Als eFK hat man ggü. Fachfremden und als AN ab EG 5 oder 6 nach eigener
> Verantwortung zu handeln, sobald eine fachliche Weisung im Raum steht
> sieht das ganz anders aus.

Aha, angenommen dein Vorgesetzter, veFK, Meister oder Dipl. Ing gibt dir 
die Anweisung an einer Maschine einen Notausschalter zu überbrücken, 
würdest Du das dann auch tun?

von Elo (Gast)


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> Aha, angenommen dein Vorgesetzter, veFK, Meister oder Dipl. Ing gibt dir
> die Anweisung an einer Maschine einen Notausschalter zu überbrücken,
> würdest Du das dann auch tun?
Soll das jetzt in einen Idiotentest ausarten, oder kommt da von dir noch 
mal was Gescheites?
Der TO hat dazu noch nichts weiter gesagt, aber du bist schon wieder 
zwei Schritte voraus.

Wenn die VEFK dem AN eine fachliche Weisung gibt, muß der sich darüber 
keine so tiefen weiteren Gedanken machen! Oder wofür gibt es die VEFK?
Du weißt wofür das v (V) am Anfang vor der EFK steht?

Oder glaubst du solche Leute spaßen in Ihrem Job oder sind struzdoof?

Der angestellte AN als EFK muß sich auf solche Weisungen verlassen 
können, anderenfalls bräuchte man keine fachlichen Vorgesetzten!

Jemand muß die Verantwortung haben und dann auch tragen, sonst kann man 
sich die ganze Hirarchie mit den diversen Posten auch sparen.

von Harald W. (wilhelms)


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Jörn B. schrieb:

> Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation noch eine zusätzliche
> Schukokupplung installieren, damit dort noch eine Led- Beleuchtung
> angebracht werden kann.

Nimm doch eine Eurokupplung, dann ist es deutlicher, das man dort nur
Kleinverbraucher anschliessen soll.

von Alexander H. (brojeckt)


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... oder einen anderen Steckverbinder, z.B. Wago Winsta.

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Harald W. schrieb:
> Nimm doch eine Eurokupplung, dann ist es deutlicher, das man dort nur
> Kleinverbraucher anschliessen soll.

lass mich raten:
es ist bereits ein Netzteil vorhanden,
das eine Kaltgerätebuchse hat. Oder ein open-Frame Netzteil.

Jedenfalls etwas mit PE-Anschluss der "bedient" werden will.

von Jörn B. (der_joern)


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Also warum erscheint meine Frage eigentlich banal?
Ja ist ja alles abgesichert, und auch ohne Fi O.K.?
Der Auftrag mit der schukokupplung kam nicht von einer vefk , die ist 
jetzt aber informiert
An ein anderes Verbindungssystem dachte ich auch schon
Grüße
Jörn

von Heinz V. (heinz_v)


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von Frank W. (frank_w)


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Schukokupplung an bestehende Installation

Nein eher eine SSD.

Gruß Frank

von guest (Gast)


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Eine Solid State Disk? ;-)

von Elo (Gast)


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> Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation
Mach einfach und beobachte was draus wird?
In der heutigen verückten Zeit sollte man sich nicht zu viele 
(fachlichen) Gedanken beruflicher seits machen!

von Jörn B. (der_joern)


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also nach zwei Monaten hat sich noch kein Verantwortlicher des Themas 
angenommen ?
Ich bin raus
Grüße

von impuz (Gast)


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Jörn B. schrieb:
> Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation( Stromkreis 16A mit 8X
> Gasenladungslampen a 70W + VG noch eine zusätzliche Schukokupplung
> installieren, damit dort noch eine Led- Beleuchtung angebracht werden
> kann.
Wenn die Leitungen zur Abicherung passen gibt es vom der Strombelastung 
her keine Bedenken.

Schukokupplung -> ich hoffe du meinst eine festmontierte Steckdose.

RCD (In<=30mA) muß sein, wenn Laienbedienbar bzw. für allgemeine 
Verwendung. Für Betriebsumgebung grübelt man noch über die sich 
ergebenden Formalitäten, da lt. Norm der Zusatzschutz entfallen kann, 
wenn die Steckdosen regelmäßig von Fachkräften überwacht werden.

von Mani W. (e-doc)


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Jörn B. schrieb:
> Stromkreis 16A mit 8X
> Gasenladungslampen a 70W + VG

Da musst Du nur aufpassen, dass die Relais nicht ankleben,
sonst würde ich Kleinschütze vorschlagen...

Selbst ein Industrierelais (Finder, Omron, Schrack) hat da ein
Problem...

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