Hallo Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation( Stromkreis 16A mit 8X Gasenladungslampen a 70W + VG noch eine zusätzliche Schukokupplung installieren, damit dort noch eine Led- Beleuchtung angebracht werden kann. Allerdings kann ich Theoretisch jetzt aber auch nen Staubsauger, oder ne Kaffeemaschine anschließen, deshalb bin ich der Meinung man muss dort dafür einen eigenen Stronkreis aufbauen, mit extra Absicherung, finde aber darüber nix im Netz, Aufbau, Installation nach VDE, deshalb hier mal freundlichst angefragt. Ich hätte die LED - Beleuchtung über ne Verteilerdose angeschlossen, dann kann auch kein Murks passieren. Grüße Jörn
Nun das der Anschluss überlastet wird ? O.K. die Leitung ist ja abgesichert,falls doch ein Staubsauger angeschlossen wird :-) Die Frage ist eigentlich, ob das zulässig ist Grüße Jörn
Hi Grob zusammengesponnen: Gasentladungslampen -> Industrie-Halle LED-Beleuchtung -> irgendwas soll zusätzlich beleuchtet werden oder verschiedene 'Billiglösungen' einfach durchprobiert werden. Befürchtung -> Kaffeemaschine, Staubsauger, Amerikanischer Kühlschrank für's Bier ... aber ohne für Steckdosen vorgeschriebenen FI. MfG
> Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation( Stromkreis 16A mit
Wer sagt oder gibt dir das auf, oder wo soll das ablaufen, privat oder
beruflich?
Bei beruflich kannst du dir von deinem "Vorgesetzten" deine eigene
Meinung bilden, da bist du nicht für haftbar zu machen, bei privat sieht
das anders aus.
Elo schrieb: > Bei beruflich kannst du dir von deinem "Vorgesetzten" deine eigene > Meinung bilden, da bist du nicht für haftbar zu machen, Nein, als eFK kannst Du die verantwortung nicht generell auf den Vorgesetzten abwälzen, es gilt da kein 'Befehlsnotstand'.
> Nein, als eFK kannst Du die verantwortung nicht generell auf den > Vorgesetzten abwälzen, es gilt da kein 'Befehlsnotstand'. So so, du willst damit sagen, dass er die Arbeitsausführung damit verweigern darf oder eigenmächtig eine andere Bauausführung eigenverantwortlich durchführt? Als eFK hat man ggü. Fachfremden und als AN ab EG 5 oder 6 nach eigener Verantwortung zu handeln, sobald eine fachliche Weisung im Raum steht sieht das ganz anders aus. Noch dazu stellt ja wohl keine eFK solche banale Fragen?
Elo schrieb: > Als eFK hat man ggü. Fachfremden und als AN ab EG 5 oder 6 nach eigener > Verantwortung zu handeln, sobald eine fachliche Weisung im Raum steht > sieht das ganz anders aus. Aha, angenommen dein Vorgesetzter, veFK, Meister oder Dipl. Ing gibt dir die Anweisung an einer Maschine einen Notausschalter zu überbrücken, würdest Du das dann auch tun?
> Aha, angenommen dein Vorgesetzter, veFK, Meister oder Dipl. Ing gibt dir > die Anweisung an einer Maschine einen Notausschalter zu überbrücken, > würdest Du das dann auch tun? Soll das jetzt in einen Idiotentest ausarten, oder kommt da von dir noch mal was Gescheites? Der TO hat dazu noch nichts weiter gesagt, aber du bist schon wieder zwei Schritte voraus. Wenn die VEFK dem AN eine fachliche Weisung gibt, muß der sich darüber keine so tiefen weiteren Gedanken machen! Oder wofür gibt es die VEFK? Du weißt wofür das v (V) am Anfang vor der EFK steht? Oder glaubst du solche Leute spaßen in Ihrem Job oder sind struzdoof? Der angestellte AN als EFK muß sich auf solche Weisungen verlassen können, anderenfalls bräuchte man keine fachlichen Vorgesetzten! Jemand muß die Verantwortung haben und dann auch tragen, sonst kann man sich die ganze Hirarchie mit den diversen Posten auch sparen.
Jörn B. schrieb: > Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation noch eine zusätzliche > Schukokupplung installieren, damit dort noch eine Led- Beleuchtung > angebracht werden kann. Nimm doch eine Eurokupplung, dann ist es deutlicher, das man dort nur Kleinverbraucher anschliessen soll.
... oder einen anderen Steckverbinder, z.B. Wago Winsta.
Harald W. schrieb: > Nimm doch eine Eurokupplung, dann ist es deutlicher, das man dort nur > Kleinverbraucher anschliessen soll. lass mich raten: es ist bereits ein Netzteil vorhanden, das eine Kaltgerätebuchse hat. Oder ein open-Frame Netzteil. Jedenfalls etwas mit PE-Anschluss der "bedient" werden will.
Also warum erscheint meine Frage eigentlich banal? Ja ist ja alles abgesichert, und auch ohne Fi O.K.? Der Auftrag mit der schukokupplung kam nicht von einer vefk , die ist jetzt aber informiert An ein anderes Verbindungssystem dachte ich auch schon Grüße Jörn
Käme das vielleicht in Frage? https://www.elektro-wandelt.de/Wieland-800105-M-Stecker-230V-weiblich-Kunststoff-Schwarz-70mm.html?adword=pla/Deko-Light/37.800105&gclid=CjwKEAjw8OLGBRCklJalqKHzjQ0SJACP4BHr05ke9YC58BF7JDgSJcxcSKwczvEmZoUY4S0hBvuRRhoCk__w_wcB
Schukokupplung an bestehende Installation Nein eher eine SSD. Gruß Frank
> Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation
Mach einfach und beobachte was draus wird?
In der heutigen verückten Zeit sollte man sich nicht zu viele
(fachlichen) Gedanken beruflicher seits machen!
also nach zwei Monaten hat sich noch kein Verantwortlicher des Themas angenommen ? Ich bin raus Grüße
Jörn B. schrieb: > Ich soll an eine bestehende Lichtinstallation( Stromkreis 16A mit 8X > Gasenladungslampen a 70W + VG noch eine zusätzliche Schukokupplung > installieren, damit dort noch eine Led- Beleuchtung angebracht werden > kann. Wenn die Leitungen zur Abicherung passen gibt es vom der Strombelastung her keine Bedenken. Schukokupplung -> ich hoffe du meinst eine festmontierte Steckdose. RCD (In<=30mA) muß sein, wenn Laienbedienbar bzw. für allgemeine Verwendung. Für Betriebsumgebung grübelt man noch über die sich ergebenden Formalitäten, da lt. Norm der Zusatzschutz entfallen kann, wenn die Steckdosen regelmäßig von Fachkräften überwacht werden.
Jörn B. schrieb: > Stromkreis 16A mit 8X > Gasenladungslampen a 70W + VG Da musst Du nur aufpassen, dass die Relais nicht ankleben, sonst würde ich Kleinschütze vorschlagen... Selbst ein Industrierelais (Finder, Omron, Schrack) hat da ein Problem...
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