Gute Nacht/Morgen zusammen,
folgende Situation:
ich bin seit einer gewissen Zeit bei einem sehr großen OEM tätig
(Festanstellung). Nun muss ich geschäftlich für mehrere Wochen ins
Ausland (Mittelamerika) gehen.
Am Freitag habe ich einen Brief bekommen, dass ich zu einer
Vorsorge-Pflichtuntersuchungen beim Betriebsarzt erscheinen muss.
Soweit ich weiß, hat mein AG die Vorsorgepflicht und somit das Recht hat
mir eine Vorsorge-Untersuchung vorzuschreiben.
Unter anderem stand im Brief, dass bei chronischen Krankheiten ebenfalls
untersucht wird, ob die Medikation richtig eingestellt ist.
Nun zum eigentlichem Problem:
Seit meiner Kindheit bin ich an einer chronischen Magen-Darm-Trakt
Krankheit erkrannkt. Die Krankheit steht in keinem Bezug zu meiner
Arbeitstätigkeit. Ich bin weder ansteckend noch kann jemand dadurch
gefährdert werden...
Ich bin der Meinung, dass meine Krankheit meinen AG NICHTS angeht.Ob
meine Medikation ebenfalls richtig eingestellt ist, hat MEIN Hausarzt zu
entscheiden.
(Ja, ja, Ärztliche Schweigepflicht und an den Weihnachtsmann glauben
manche auch.)
- Muss ich dem Betriebsarzt alles erzählen? (Beim Vorstellungsgesrpäch
darf man ja auch Lügen, dass man nicht schwanger ist,
Religionszugehörigkeit usw.)
- Welche Folgen wären zu erwarten, wenn ich meine Krankheit jetzt
verschweigen würde?
Danke & Gruß
J.Bourne
Moin soweit ich weiß geht sowas nicht an den Arbeitgeber der
Betriebsarzt bescheinigt nur deine Arbeitsfähigkeit für deinen
Arbeitsplatz, da kommen nur die den Arbeitsvorschriften entsprechenden
sachen rein ansonsten gilt auch da die Schweigepflicht.
Du bist nicht dazu verpflichtet das offen zulegen solte aber aufgrund
der Kombination der Krankheit + Arbeitsplatz was passieren könnte das
mit der Versicherung ein Problem werden.
Wie wehre es einfach mal bei deiner Krankenkasse anzufragen, dann
bekommt es dein Arbeitgeber nicht mit, b.z.w. bei deinen Hausarzt,
Edit:
http://www.bz-berlin.de/artikel-archiv/was-darf-ich-dem-betriebsarzt-verschweigen
Edit: Folgendes ist auch noch interessant also aufpassen was du da
unterschreiben mußt.
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/betriebsarzt-und-datenschutz/
Bei einer arbeitsmedizinischen Vorsorge erfährt der Arbeitgeber nicht
das Ergebnis der Untersuchung sondern erhält nur eine Mitteilung, dass
du teilgenommen hast. Die Vorsorge soll ein Service für den Arbeitnehmer
sein und soll nicht den Sinn haben dessen Eignung festzustellen. Man
muss hier zwischen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen unterscheiden.
Soweit die Theorie!
Jetzt mal zu der Praxis:
Ich war mal bei einer Betriebsärztin, habe der auf ihre Frage hin, wie
es mir so geht, erklärt, dass Ich keine Probleme habe und allerhöchstens
Ärger mit dem Sitzen auf meinem Stuhl habe und langfristig einen
besseren will. Da Ich aber noch neu war, wollte ich nicht gleich mit der
Tür ins Haus fallen und den Vorgesetzen erst nach einigen Tagen darauf
anssprechen.
Tags darauf gab es eine unerwartete Begehung der Abteilung, bei der die
Ärztetussi mich wiedererkannte und direkt in dem Gespräch mit allen
Leuten samt Chef, Vorgesetztem und Kollegen bei läufig fallen liess,
dass Ich mich über die Stühle beschwert habe und einen anderen bekommen
muss.
Hinterher gab es den ersten Anpfiff von dem Vorgesetzten, warum Ich das
nicht mit ihm besprochen habe. Er hat nämlich von seinem Chef die Rüge
bekommen, dass er Neue drauf einschwören soll, Probleme intern zu lösen!
Schöner Mist.
Die lieben Kollegen hatten dann auch gleich den richtigen Eindruck von
mir, der hintenrum meckert. Hat mir sehr geschadet die Sache.
Also.
MUND HALTEN BEIM BETRIEBSARZT. DER IST NICHT DEIN FREUND.
EKaras schrieb:> Bei einer arbeitsmedizinischen Vorsorge erfährt der Arbeitgeber nicht> das Ergebnis der Untersuchung sondern erhält nur eine Mitteilung, dass> du teilgenommen hast. Die Vorsorge soll ein Service für den Arbeitnehmer> sein und soll nicht den Sinn haben dessen Eignung festzustellen. Man> muss hier zwischen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen unterscheiden.
Irrtum!
Wie verschwiegen so ein "Halbgott in Weiß" ist, wird man nie erfahren.
Aber dass dieser seinen eigenen finanziellen Vorteil immer im Auge hat,
dürfte auf der Hand liegen.
Und regelmäßig Einnahmen, vllt. auch noch ein Topgehalt (plus D-Wagen,
etc. ..als angestellter Betr. Artzt), da wird so mancher eher den
Wünschen der Betriebsleitung sich verpflichtet fühlen.
Walta S. schrieb:> Es gibt eine ärztliche Schweigepflicht. Sollte sich ein Arzt nicht daran> halten und er wird deshalb verklagt, ist er seinen Job los.
Dann klag mal schön und schau was dem Arzt passiert. Beim grössten
Pfusch finden die immer noch den passenden Gutachterkollegen und solch
lächerlicher Verschwiegenheitskram ist ein müder Furz dagegen, das
kostet einen Betiebsarzt niemals seinen Job.
Eure kindliche Naivität ist bemerkenswert.
Beim Betriebsarzt immer schön die Zunge im Zaum halten.
Du weißt von nichts, dir geht es bestens, du hast keine Beschwerden
irgendwelcher Art.
Deine Malaisen lässt du vom Hausarzt kurieren. Den kannst du auch
fragen, ob dein Auslandsaufenthalt deiner angeschlagenen Gesundheit
abträglich sein kann.
Der Betriebsarzt hat dem Hausarzt oder anderen behandelnden Ärzten nicht
in die Medikation hineinzupfuschen.
Nein, er ist nicht der gute Onkel in Weiß.
Der Artzt hat per Gesetz zu schweigen! Es ist verboten
Patientengeheimnisse zu veröffentlichen.
Es ist auch verboten Polizeifunk abzuhören! Deshalb macht es auch
keiner!
/ironie
>Du weißt von nichts, dir geht es bestens, du hast keine Beschwerden>irgendwelcher Art.
Dann dürfte nach deinem Weltbild die Einweisung in die Psychiatrie wegen
Realitätsverlust- bzw. -verweigerung unabwendbar sein?!
Daß der Arzt übrigens Untersuchungen wie z.B. Blutbild usw. vornehmen
kann, kam in deinem Schulalltag offenbar noch nicht vor.
Alex W. schrieb:> Der Artzt hat per Gesetz zu schweigen! Es ist verboten> Patientengeheimnisse zu veröffentlichen.
Und im Falle eines depressiven Piloten auch?
Der Datenschutz beim Betriebsarzt besonders beim Wechsel des
Betriebsarztes ist ein Witz. Datenschutzrechtlich untersteht er der
Firma. Wird der Betriebsarzt gewechselt, dürfen die Unterlagen des alten
Betriebsarztes nicht automatisch dem neuen Betriebsarzt ausgehändigt
werden. Zwegs wegen dem Datenschutz.
Das ist der Jackpot für die Firma. Da die Unterlagen nicht automatisch
an den neuen Betriebsarzt gehen dürfen, mindestens 10 Jahre aufbewahrt
werden müssen und datenschutzrechtlich der Firma unterstehen, wandern
sie aus der Praxis des alten Betriebsrates in irgendeinen Keller in der
Firma. Da stehen sie dann verführerisch und der Chef hat einen
Generalschlüssel ...
J.Bourne schrieb:> Nun muss ich geschäftlich für mehrere Wochen ins> Ausland (Mittelamerika) gehen.
Um mal vom Gelaber und Geschwurbel wieder zur Sache zu kommen:
Vermutlich handelt es sich um die G35 ("Tropentauglichkeit")
Diese ist, aus gutem Grund, vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
"Bei Tätigkeiten in den Tropen und Subtropen sowie sonstigen
Auslandsaufenthalten mit besonderen klimatischen Belastungen und
Infektionsgefährdungen sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
durch einen Tropenmediziner oder Arbeitsmediziner vorgeschrieben."
Schickt dein Arbeitgeber dich nicht dahin vor einer Reise nach
Mittelamerika, so haftet er im Falle, daß du dort gesundheitliche
Probleme bekommst.
Außerdem liegt es auch in deinem eigenen Interesse, diese Untersuchung
durchführen zu lassen.
Optional kannst du sie ja auch vom eigenen Hausarzt durchführen lassen,
der Arbeitgeber braucht nur den Zettel mit der Bestätigung, daß du
'tropentauglich' bist und DIR durch deinen Arbeitseinsatz dort keine
besonderen Gesundheitlichen Risiken entstehen. Ob dein AG die Kosten
dann auch trägt, müsstest du mit diesem klären.
Gute Reise wünscht
Baku
Edit:
>- Welche Folgen wären zu erwarten, wenn ich meine Krankheit jetzt>verschweigen würde?
z.B. daß du wegen deiner Vorerkrankung unter den dortigen klimatischen
und hygienischen Bedingungen ernsthaft erkrankst...
Baku M. schrieb:> Schickt dein Arbeitgeber dich nicht dahin vor einer Reise nach> Mittelamerika, so haftet er im Falle, daß du dort gesundheitliche> Probleme bekommst.
Die Untersuchung geschieht wohl eher aus dem Interesse der
Berufsgenossenschaft, weil die nur für tatsächlich "dienstlich
erworbene" Erkrankungen und deren Folgen haften will.
Baku M. schrieb:> Schickt dein Arbeitgeber dich nicht dahin vor einer Reise nach> Mittelamerika, so haftet er im Falle, daß du dort gesundheitliche> Probleme bekommst.
Dem Arbeitgeber geht es in erster Linie ums Wirtschaftliche.
Die Astronauten werden gründlich untersucht auch nicht zuletzt deswegen.
Schlaumeier schrieb:> Die Untersuchung geschieht wohl eher aus dem Interesse der> Berufsgenossenschaft, weil die nur für tatsächlich "dienstlich> erworbene" Erkrankungen und deren Folgen haften will.Georg M. schrieb:> Dem Arbeitgeber geht es in erster Linie ums Wirtschaftliche.
Eben deswegen ist es ja zwingend vorgeschrieben. Ansonsten würde es ja
keine Sau interessieren, was sich der Arbeitnehmer auf Reisen
einfängt...
IdS,
Baku
Hallo zusammen,
danke für die vielen Beiträge!
Wie ich sehe, deckt sich meine Meinung mit vielen von euch.
Ja, wie schon erwähnt, ärztliche Schweigepflicht...
(Wenn aber angenommen mein Chef & Betriebsarzt jede Woche zusammen was
trinken gehen, im selben Verein sind o.ä.)
Ich bin keiner, der auf Rambo&Chuck machen möchte. Ich kann selbst
einschätzen, ob ich in der Lage bin die Reise anzutreten. Nach Jahren
kennt man sich in und auswendig. Auch laut dem Hausarzt spricht nichts
dagegen
Es geht also nicht darum, ob ich mich prinzipiell nicht untersuchen
lassen möchte, bin ja nicht bescheuert. Eben nicht vom Betriebsarzt.
Da ich aber zu ihm muss, werde ich wohl meinen Mund halten...
Danke
J.Bourne
Georg M. schrieb:> Baku M. schrieb:>> Schickt dein Arbeitgeber dich nicht dahin vor einer Reise nach>> Mittelamerika, so haftet er im Falle, daß du dort gesundheitliche>> Probleme bekommst.>> Dem Arbeitgeber geht es in erster Linie ums Wirtschaftliche.>> Die Astronauten werden gründlich untersucht auch nicht zuletzt deswegen.Baku M. schrieb:> Schlaumeier schrieb:>> Die Untersuchung geschieht wohl eher aus dem Interesse der>> Berufsgenossenschaft, weil die nur für tatsächlich "dienstlich>> erworbene" Erkrankungen und deren Folgen haften will.>> Georg M. schrieb:>> Dem Arbeitgeber geht es in erster Linie ums Wirtschaftliche.>> Eben deswegen ist es ja zwingend vorgeschrieben. Ansonsten würde es ja> keine Sau interessieren, was sich der Arbeitnehmer auf Reisen> einfängt...>> IdS,> Baku
Seine Motivatin ist mir schon bewusst, "interessiert mich aber nicht".
Am Ende des Tages heißt es, er ist an xy erkrankt.
Schlaumeier schrieb:> Baku M. schrieb:>> Schickt dein Arbeitgeber dich nicht dahin vor einer Reise nach>> Mittelamerika, so haftet er im Falle, daß du dort gesundheitliche>> Probleme bekommst.>> Die Untersuchung geschieht wohl eher aus dem Interesse der> Berufsgenossenschaft, weil die nur für tatsächlich "dienstlich> erworbene" Erkrankungen und deren Folgen haften will.
Die Krankheit kann prinzipiell nicht "dienstlich erworben sein", da
diese schon vorhanden ist und kein Arzt der Welt sagen kann, was die
Krankheit ausgelöst hat und den Zustand verschlimmern kann...
J.Bourne
Mach die G35.
Ich hatte auch die tropenmedizinische Untersuchung und mein Betriebsarzt
kannte das Ergebniss auch nicht.
Das detailierten Ergebnisse bekommst nur du.
Wenn es um den Kommentar bezüglich Stuhl geht sollte sie sich eher in
etwa so äußern: " Dieser Stuhle scheint schon in die Jahre gekommen zu
sein und durch etwas moderneres ausgetauscht werden da die anderen
Stühle ja schon moderner sind"
Alex W. schrieb:> Der Artzt hat per Gesetz zu schweigen! Es ist verboten> Patientengeheimnisse zu veröffentlichen.
Der Arzt kann aber sagen, das jemand für den Job gesundheitlich nicht
oder nur eingeschränkt tauglich ist, ohne die Krankheit oder Ursache zu
nennen.
Die Hoheit über deine Gesundheit liegt bei dir und im Falle einer
Krankheit
teilst du das mit dem Arzt deines Vertrauens. Über medizinische
Maßnahmen hat kein Arbeitgeber zu entscheiden. Die Pharmaindustrie würde
auch gerne diktatorisch die generelle Impflicht für alle Arbeitnehmer
einführen.
Wenn wir aber souverän bleiben wollen, entscheiden wir, ob wir uns
Quecksilber, Aluminium, tierische Blutprodukte, gentechnisch veränderte
Viren und anderes in den Körper spritzen lassen wollen oder nicht.
min schrieb:> Die Pharmaindustrie würde> auch gerne diktatorisch die generelle Impflicht für alle Arbeitnehmer> einführen.
und noch mehr! Keine Frage!
min schrieb:> Wenn wir aber souverän bleiben wollen, entscheiden wir, ob wir uns (...)> und anderes in den Körper spritzen lassen wollen oder nicht.
auf welcher Grundlage entscheiden wir das als medizinische Laien?
Eine kleine Anekdote zur ärztlichen Schweigepflicht:
Mein Vater war in München in einer Privatklinig mit Lungenfachabteilung.
Er schrieb sich dort ein, war drei Tage dort. Es wurden diverse
Laboruntersuchungen gemacht - nichts, was nicht schon vorher gemacht
wurde, und man nicht aus den bestehenden Befunden hätte entnehmen
können.
Nach drei Tagen fragte er dann: Ist ja alles ganz schön hier, und runde
1000 Euro am Tag sind nicht gerade billig für ein Hotel... Wann finden
denn endlich die Untersuchungen der Lunge statt? Die Antwort war: Machen
wir hier nicht. Mein Vater fragte dann, ob er hier gerade verarscht
werden würde. Die Antwort war: Nö, wir haben hier keine
Lungenfachabteilung.
Wutentbrannt hat mein Vater das KKH verassen. Als er dann daheim war,
kam die Rechnung über runde 3000 Euro + Labor irgendwas grob um die 3500
Euro rum (Privatpatient).
Er zahlte die Rechnung nicht, das KKH erstatte Anzeige wegen
Leistungserschleichung und Betrug.
Meinem Vater wurde dann vorgeworfen seitens der Staatsanwaltschaft, er
hätte die Leistungen bei der Beihilfe abgerechnet, und das Geld
eingesackt, ohne das KKH zu bezahlen, obwohl deren Forderung wiederum in
einem Zivilverfahren geklärt wurde (noch ohne Urteil).
Die zuständige Strafrichterin rief dann einfach bei dem Oberarzt in der
Privatklinik an, und quetschte den Arzt dort aus. Weder hätte die
Richterin das ohne Anordnung zur Aufhebung der Schweigepflicht dürfen
(dazu hätte mein Vater jedoch zustimmen müssen), noch hätte der Arzt
ohne eine solche Auskunft IRGENDEINE Information preisgeben dürfen.
Mein Vater wurde von dieser dämlichen Richterin verknackt, ist in
Berufung gegangen, und wurde vom OLG freigesprochen, weil die Beihilfe
bestätigt hat, dass er die Rechnung NICHT eingereicht hatte.
Der Richter des OLG selbst sagte in der Verhandlung dann sowas wie
Skandalurteil. Die dämliche Staatsanwaltschaft wollte den Fall dann
sogar noch eine Instanz weiter treiben, wurde dann wohl intern ziemlich
harsch zur Minne gemacht.
Mein Vater erstatte Strafanzeige gegen die Richterin wegen
Amtsmissbrauch, und gegen den Arzt wegen des Verstoßes der
Schweigepflicht.
Das Verfahren wurde selbstverständlich eingestellt. Denn der Arzt kann
nichts dafür - ihm wurde suggeriert, er müsse Auskunft geben, und die
Richterin wurde gerügt, in Zukunft die Schweigepflicht zu respektieren.
Was lernen wir daraus: Die Schweigepflicht ist ein nettes theoretisches
Konstrukt, das bei einem Machtverhältnis Richter<->Arzt jedoch grandios
versagt.
Warum sollte es anders sein, wenn ein Arzt, der von einer Firma bezahlt
wird, sienen Mund halten soll?
>>>auf welcher Grundlage entscheiden wir das als medizinische Laien?
Als promovierter Biochemiker entscheide ich das auf Grundlage meines
Wissens. Aber es sollten auch immer alle Fakten auf den Tisch kommen,
damit eine freie Entscheidung überhaupt für alle möglich ist.
Fast immer gibt es bei Pharma/Medizinprodukten nur eine fiktive
Selbstevaluation des Herstellers und eine kritische Auseinandersetzung
mit den Wirkstoffen stört nur den Wach$tum$markt. Dafür gibt es dann das
Robert-Koch-Institut, die ständige Impfkommison, das
Paul-Ehrlich-Institut sowie das Gesundheitsministerium. Vollgestopft mit
nicht fachkundigen beruflichen Postenhüpfern zwischen krankenKassen,
Politik und Pharma/Industrie. Bei soviel Korruption und Ignoranz
entscheide ich mich für meinen natürlichen Heilungsweg. Der basiert auf
souveräner Eigenverantwortung.
Die Untersuchung ist wegen der Haftung. Wenn du gesund bist und nacher
krank, richtig krank, ist die Firma moeglicherweise haftbar. Falls es
sich herausstellen sollte, dass vorher etwas war, kann die Firma
versuchen die Haftung abzulehnen.
Es ist nicht so, dass jede Krankheit reversibel ist. Es gibt Solche, da
hat man die Folgen mehr oder weniger im Griff, bei anderen ueberhaupt
nicht. zB Amoeben, Malaria, hat man im Griff, durch lebenslange
Medikation.
Es kann also richtig ins Geld gehen. Allenfalls waere eine Anfrage im
Tropeninstitut hilfreich. Gibt es eine Vorsichtsmassnahme, oder
Gefaerdung im Falle deiner Krankheit.
Ich seh zB, du wirst krank, und solltest ein Medikament einnehmen. Dann
ist zB deine Krankheit eine Kontraindikation fuer das Medikament, oder
du merkst dass sich die beiden Medikamente nicht vertragen. Dh.. Heilung
leider nicht moeglich...
dh etwas Infomation waere toll. Unabhaengige Information, nicht vom
Betriebsarzt. Der ist nicht unabhaengig. Der hat wahrscheinlich wenig
bis keine Ahnung. Frag mal beim Tropeninstitut, oder aehnlich an.
min schrieb:> Als promovierter Biochemiker entscheide ich das auf Grundlage meines> Wissens.> (...)min schrieb:> Bei soviel Korruption und Ignoranz> entscheide ich mich für meinen natürlichen Heilungsweg. Der basiert auf> souveräner Eigenverantwortung.
Das ist doch schon mal eine gute Grundlage, die die meisten nicht haben.
Sich HIER in diesem Forum über Sinn und Unsinn von Impfungen etc.
auszutauschen ist genauso sinnvoll wie in Hifi-Foren über 50mm²
zehntausendadrige fein versponnene Hifi-Kabel zur Klangverbesserung in
der Mietwohnung 10. Etage Plattenbau.
Sapperlot W. schrieb:> Die Untersuchung ist wegen der Haftung. Wenn du gesund bist und> nacher> krank, richtig krank, ist die Firma moeglicherweise haftbar. Falls es> sich herausstellen sollte, dass vorher etwas war, kann die Firma> versuchen die Haftung abzulehnen.> Es ist nicht so, dass jede Krankheit reversibel ist. Es gibt Solche, da> hat man die Folgen mehr oder weniger im Griff, bei anderen ueberhaupt> nicht. zB Amoeben, Malaria, hat man im Griff, durch lebenslange> Medikation.>> Es kann also richtig ins Geld gehen. Allenfalls waere eine Anfrage im> Tropeninstitut hilfreich. Gibt es eine Vorsichtsmassnahme, oder> Gefaerdung im Falle deiner Krankheit.>> Ich seh zB, du wirst krank, und solltest ein Medikament einnehmen. Dann> ist zB deine Krankheit eine Kontraindikation fuer das Medikament, oder> du merkst dass sich die beiden Medikamente nicht vertragen. Dh.. Heilung> leider nicht moeglich...>> dh etwas Infomation waere toll. Unabhaengige Information, nicht vom> Betriebsarzt. Der ist nicht unabhaengig. Der hat wahrscheinlich wenig> bis keine Ahnung. Frag mal beim Tropeninstitut, oder aehnlich an.
Hallo Sapperlot
danke für deinen Beitrag!
wie bereits erwähnt, ich habe alles mit meinem Hausarzt geklärt. Er hat
nichts gegen die Reise. Der AG wird im Fall der Fälle sowieso nicht
haften, da kein Arzt der Welt weder bestätigen noch wiederlegen kann,
dass die Verschlimmerung der Krankheit durch die Reise verurschat wurde.
Und mir geht es nicht darum, nicht durch einen Arzt "durchgecheckt" bzw.
doch, die Reise anzutreten, sondern was ich eben verpflichtet bin dem
Betriebsarzt mitzuteilen...
Aber für mich habe die Entscheidung bereits getroffen: ich werde
schweigen
Würde ich was sagen, hat es für mich im best case szenario keine Folgen.
Worst case ->will ich gar nicht wissen....
>> dh etwas Infomation waere toll
-> Genetisch bedingt (nach heutigem Stand der Wissenschaft)
Ich gehe wegen Kleinigkeiten ab und zu zum Betriebsarzt. Kostet kein
Geld und keine Zeit. Er hat mich auch motiviert wegen meine Leberwerte
Ausdauersport zu machen (selbst Läufer).
Habe dadurch ein tolles Hobby bekommen, meine Leberwerte sind bestens
und ich habe eine sportliche Figur.
Bin jetzt seit 10 Jahren im Konzern und war seitdem nie beim Hausarzt.
Wenn ich so ein Misstrauen verspüren würde wie die meisten hier im
Thread würde ich die Firma wechseln. Auf die Dauer ist das nicht
gesund...
Betriebsarzt:
Bei einem Einführungsvortrag hat der BA sinngemäß gesagt, "... meine
Patienten sind hier nicht die Menschen, sondern die Arbeitsplätze...".
Da war dann klar, warum das Unternehmen dann so um die kostenlose
Grippeimpfung geworben hat, etc. Den Firmen geht es nie um die
Mitarbeiter als Menschen, sondern einzig um das möglicht reibungslose
Funktionieren und das Ersparen möglicher Haftungen.
Dienstreise:
Kann einem das Unternehmen zwingen in tropische Länder eine DR zu
unternehmen? Allen Impfungen zum Trotz hätte ich nicht das geringste
Verlangen in ein Malaria-Land o.ä. zu reisen.
Name schrieb:> Kann einem das Unternehmen zwingen in tropische Länder eine DR zu> unternehmen? Allen Impfungen zum Trotz hätte ich nicht das geringste> Verlangen in ein Malaria-Land o.ä. zu reisen.
Ja, das Weisungsrecht erlaubt das, solange alle gesetzlichen
Bestimmungen eingehalten werden.
MaWin schrieb:> Ich schrieb:> Ich gehe wegen Kleinigkeiten ab und zu zum Betriebsarzt.>> Wie groß ist das Unternehmen ungefähr?
Am Standort einige 1000. Weltweit einige 10000.
Ich hätte übrigens nicht Leberwerte sondern Blutwerte schreiben sollen.
Bin kein Alkoholiker ;-)
Die Firma kümmert sich aus wirtschaflichen Überlegungen um die
Gesundheit seiner Mitarbeiter. Das die Angestellten dadurch gesunder
sind und länger leben ist nur ein Nebeneffekt - also damit kann ich
leben.
walta
> Ich hätte übrigens nicht Leberwerte sondern Blutwerte schreiben sollen.> Bin kein Alkoholiker ;-)
Schon klar, ein klassischer Freudscher Versprecher. :-)
Ich bin auch kein Alkoholiker: Ich trinke ja nicht viel.
Aber regelmässig. Und dann richtig.
Elektrofan schrieb:> Wird eingehalten.> Der Mitarbeiter erfährt nichts, was er nicht wissen soll ... ;-)
Richtig so, wird sind hier ja auch in der DDR4.0!
cheers schrieb:>> Ich hätte übrigens nicht Leberwerte sondern Blutwerte schreiben sollen.>> Bin kein Alkoholiker ;-)>> Schon klar, ein klassischer Freudscher Versprecher. :-)> Ich bin auch kein Alkoholiker: Ich trinke ja nicht viel.> Aber regelmässig. Und dann richtig.
"Und dann richtig."
? => Falsch!
Richtig
"Und dann was richtig Gutes!"
Name schrieb:> Kann einem das Unternehmen zwingen in tropische Länder eine DR zu> unternehmen? Allen Impfungen zum Trotz hätte ich nicht das geringste> Verlangen in ein Malaria-Land o.ä. zu reisen.
Ja!
Ausser du kannst ein Atest vorweisen das dir bestättigt dort
gesundheitliche Probleme zu haben!
Cha-woma M. schrieb:> Ja!> Ausser du kannst ein Atest vorweisen das dir bestättigt dort> gesundheitliche Probleme zu haben!
Nein. Das kommt ja wohl ganz auf den Arbeitsvertrag an. Wenn dort steht:
"Einsatzort X", dann ist das fest.
Name schrieb:> Kann einem das Unternehmen zwingen in tropische Länder eine DR zu> unternehmen? Allen Impfungen zum Trotz hätte ich nicht das geringste> Verlangen in ein Malaria-Land o.ä. zu reisen.
Jein, wenn Du nicht magst, kündige halt.
Abradolf L. schrieb:> Ja, das Weisungsrecht erlaubt das, solange alle gesetzlichen> Bestimmungen eingehalten werden.
Nein, nur wenn es vorher als Einsatzort im Vertrag festgelegt wurde.
Wenn der Dienstort "Paderborn, Südwerk" lautet, ist schon der Norden von
Paderborn bei einem eventuellen Neubau eines zweiten Werks ausserhalb
des Diskussion.
Lautet es im Vertrag "deutschlandweit" dann kann man tatsächlich in die
Pampa versetzt werden, und dies OHNE irgendwelche Kostenübernahmen! Also
Vorsicht!
Der Passus muss lauten "weltweit" und dann gibt es noch eine
Zumutbarkeitsklausel. In eine malariagefährdetes Gebiet muss niemand
gegen seinen Willen reisen.
Wichtig ist es, diese Aufforderung gerichtsfest zu dokumentieren. Die
Sache ist ja leider die, dass man bei Weigerung wegen eines anderen
Grundes rausbefördert werden könnte und bei Klage die Möglichkeit
besteht, auf diese Weise zu zeigen, dass es wegen dieser Weigerung war.