Eindeutig zweideutig: §21b "Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten ... über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen,..." Da die Steuerung über optische oder Funksignale erfolgt, dass Gerät damit also zumindest zum Empfang tauglich sein muss, sind damit in Wohngebieten folglich alle Flugmodelle verboten...
welcher verantwortungsbewusste Modellflieger flog denn bisher über Wohngrundstücken ?
Stephan H. schrieb: > welcher verantwortungsbewusste Modellflieger flog denn bisher über > Wohngrundstücken ? Die "verantwortungsbewussten Modellflieger" machen mir keine Sorge, eher die anderen. Neben Wohngebieten, Landstraße, Bundesstraßen, Autobahnen, sonstige Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, .... Der verantwortungsbewusste und alle anderen Modellflieger haben dafür zu sorgen, dass bei einem Ausfall des Fluggerätes niemand geschädigt werden kann.
Michael K. schrieb: > sind damit in Wohngebieten folglich alle Flugmodelle verboten... Den Worten nach nur gesteuerte Flugmodelle. ;-) Allerdings sind wahrscheinlich gerade nicht die Steuersignale damit gemeint, sondern andere Signale.
Michael K. schrieb: > sind damit in Wohngebieten folglich alle Flugmodelle verboten... Da ein eindeutiges Verbot zu haben, war ja auch mehr als überfällig!
A. K. schrieb: > Michael K. schrieb: > Allerdings sind wahrscheinlich gerade nicht die Steuersignale damit > gemeint, sondern andere Signale. Bingo, darum geht es doch. Der Verordnungsgeber wollte das Aufnehmen von Fotos, Videos etc. verbieten, hat bedingt durch die Formulierung aber alle gesteuerten Flugmodelle verboten. Harald W. schrieb: > Da ein eindeutiges Verbot zu haben, war ja auch mehr als überfällig! Wobei ein generelles(!) Verbot nicht die Absicht der Verordnung war, und so eindeutig ist es eben auch nicht. Stephan H. schrieb: > welcher verantwortungsbewusste Modellflieger flog denn bisher über > Wohngrundstücken ? Modellflieger ist vielleicht etwas hochgegriffen, aber ich denke hier vor allem an Kinderspielzeuge. Deshalb ja die Gewichtsgrenze von 250g...
Michael K. schrieb: > Der Verordnungsgeber wollte das Aufnehmen von Fotos, Videos etc. > verbieten, hat bedingt durch die Formulierung aber alle gesteuerten > Flugmodelle verboten. Mit deutschen Gesetzen ist es nicht selten wie mit Programmen. Die ersten beiden Versionen sind eigentlich für Ablage P. Mal mit Absicht, mal aus Dusseligkeit.
Michael K. schrieb: > "Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten [...] > wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt... Für 251 Gramm bekomme ich bereits ein "Luftfahrtsystem"? Den Text hat wohl die neue Praktikantin formuliert und der wurde dann 1:1 in die Verordnung übernommen.
Gustav K. schrieb: > Für 251 Gramm bekomme ich bereits ein "Luftfahrtsystem"? Ist doch völlig korrekt.
Michael K. schrieb: > Harald W. schrieb: >> Da ein eindeutiges Verbot zu haben, war ja auch mehr als überfällig! > Wobei ein generelles(!) Verbot nicht die Absicht der Verordnung war, > Modellflieger ist vielleicht etwas hochgegriffen, aber ich denke hier > vor allem an Kinderspielzeuge. Deshalb ja die Gewichtsgrenze von 250g... Um Personen ernsthaft zu verletzen, reichen sicerlich auch Fluggeräte mit weinger als 250g!
Gustav K. schrieb: > Den Text hat wohl die neue Praktikantin formuliert und der wurde dann > 1:1 in die Verordnung übernommen. Deutsch für unmanned aircraft system = UAS. Wär die "Unbemanntes FlugObjekt" lieber? ;-)
Michael K. schrieb: > Der Verordnungsgeber wollte das Aufnehmen von Fotos, Videos etc. > verbieten, hat bedingt durch die Formulierung aber alle gesteuerten > Flugmodelle verboten. Ironie dieses Nonsens': baust du eine 250 g schwere fliegende Sprengladung, die nicht in der Lage ist, die genannten Signale zu empfangen, kannst du diese, ohne gegen diese Verordnung zu verstoßen, zu deinem ungeliebten Nachbarn aufs Grundstück fliegen lassen … Aber einen 20 g schweren X-Twin darfste nicht mehr im Hof oder Hausgarten legal fliegen lassen. Einfach genial.
Jörg W. schrieb: > kannst du diese, ohne gegen diese Verordnung zu > verstoßen, zu deinem ungeliebten Nachbarn aufs Grundstück fliegen > lassen … Das ist bereits durch anderes Recht abgedeckt. Ebenso wie eine über sein Grundstück fliegende Kanonenkugel. ;-)
Jörg W. schrieb: > Aber einen 20 g schweren X-Twin darfste nicht mehr im > Hof oder Hausgarten legal fliegen lassen. Kommt drauf an, ob der Richter den Wortlaut oder den Sinn als Grundlage nimmt. Ansonsten würde ich mich als Imker schon mal umschulen lassen.
A. K. schrieb: > Jörg W. schrieb: >> Aber einen 20 g schweren X-Twin darfste nicht mehr im >> Hof oder Hausgarten legal fliegen lassen. > > Kommt drauf an, ob der Richter den Wortlaut oder den Sinn als Grundlage > nimmt. Ansonsten würde ich mich als Imker schon mal umschulen lassen. Nicht nur Bienen, alle Insekten und Vögel können ja auch optische und/oder akustische Signale "empfangen" und sind somit verboten. Sehr gut, die ganzen Drecks-Mücken gehen mir eh immer auf die Nerven ;-)
definiert einer mal Luftfahrtsystem? oder ist Ball werfen oder treten auch verboten? Fussball z.B.
A. K. schrieb: > Jörg W. schrieb: >> kannst du diese, ohne gegen diese Verordnung zu >> verstoßen, zu deinem ungeliebten Nachbarn aufs Grundstück fliegen >> lassen … > > Das ist bereits durch anderes Recht abgedeckt. Ebenso wie eine über sein > Grundstück fliegende Kanonenkugel. ;-) Bemannt oder unbemannt? http://literaturatlas.de/~ld1/bilder/bkugel1.gif
Joachim B. schrieb: > oder ist Ball werfen oder treten auch verboten? Zumindest kann er ja wohl keine … Signale empfangen. Aber dafür ist er bestimmt schwerer als 250 g. Da wirst du wohl künftig einen „Führerschein“ dafür brauchen.
Harald W. schrieb: > Um Personen ernsthaft zu verletzen, reichen sicerlich auch > Fluggeräte mit weinger als 250g! Es reichen 9 Gramm, wenn sie schnell genug sind...
A. K. schrieb: > Ebenso wie eine über sein Grundstück fliegende Kanonenkugel. ;-) Dabei kommt es auf die Flughöhe an...
Jonny O. schrieb: > sind Amazon-Liefersysteme dann davon ausgenommen? Die Ufer des Amazonas sind grösstenteis unbewohnt.
Joachim B. schrieb: > definiert einer mal Luftfahrtsystem? Laut Verordnung sind "Luftfahrtsysteme" und "Flugmodelle" technisch gleich, nur Erstes bezeichned Geräte für den kommerziellen Einsatz und Zweites Geräte für privat und Sport
Jörg W. schrieb: > Da wirst du wohl künftig einen > „Führerschein“ dafür brauchen. du meinst Fussballschein :) Amazon Fliegerei ist ja wohl auch eine Ente oder wird nie kommen, wer will schon seine Lieferungen abgeworfen bekommen und gelandete kann ich mir nicht vorstellen, da dürfte der Schwund an Amazonflieger zu hoch werden, ist also nur ein "Managerpups" oder besser "BWLpups".
Michael K. schrieb: > Da die Steuerung über optische oder Funksignale erfolgt, dass Gerät > damit also zumindest zum Empfang tauglich sein muss, sind damit in > Wohngebieten folglich alle Flugmodelle verboten... Ja, dem Wortlaut nach würde das Verbot tatsächlich alle üblichen Flugmodelle betreffen. Allerdings hast du einen WESENTLICHEN Teil beim zitieren des Absatzes ausgelassen. Da wo bei dir die Punkte beginnen geht es ja so weiter: Zitat des Verordnungsentwurfs: > ...sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in > einen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte > hat dem Übeflug ausdrücklich zugestimmt, Und schon ist der Geschmack ein ganz anderer. Und im Zusammenhang mit DIESEM Textteil erschein es mir sogar möglich das der von dir bemängelte Abschnitt gar keine "ungenauigkeit" war, sondern mit voller Absicht so formuliert wurde das ALLE Flugmodelle betroffen sind. Der Absatz bedeutet damit nichts anderes als: Über MEINEM Grundstück (egal ob Miete oder Eigentum) kann ich nahezu Fliegen womit ich will. Auch im Wohngebiet, auch mit Kamera usw.! (Ausser Modelle mit Verbrenner und über 5kg, ist an anderer Stelle geregelt). Über den Grundstücken der Nachbarn sowie über Strassen und öffentlichen Flächen habe ich in Wohngebieten nichts verloren! Und das ist eine meine Meinung nach absolut sinnvolle Vorgabe! Jörg W. schrieb: > Aber einen 20 g schweren X-Twin darfste nicht mehr im > Hof oder Hausgarten legal fliegen lassen. In deinem eigenen Garten darfst du das selbstverständlich! Sowie in jedem anderen Garten dessen Eigentümer bzw. Mieter (o.ä.) dir die Erlaubnis erteilt hat. Nur wo du keine Erlaubnis hast darfst du nicht fliegen! Sonst wäre die Regelung tatsächlich echter Schwachsinn! Aber durch den vom TE unterschlagenen Satzteil sieht es doch gleich ganz anders aus! Gruß Carsten
Joachim B. schrieb: > Amazon Fliegerei ist ja wohl auch eine Ente oder wird nie kommen, wer > will schon seine Lieferungen abgeworfen bekommen und gelandete kann ich > mir nicht vorstellen, da dürfte der Schwund an Amazonflieger zu hoch > werden, ist also nur ein "Managerpups" oder besser "BWLpups". "640 kB sollten eigentlich genug für jeden sein".
Ich denke, dass die das schon ernsthaft verfolgen. Wenn deren Chef was will, dann passiert das. Der pumpt auch eine Milliarde in Weltraumfliegerei. Und im Gegensatz dazu hätte Amazon davon noch einen Nutzen. Ein Drohnenflug dürfte billiger, schneller und besser an Kundenwünsche anpassbar sein als der DHL-Bote. Das dauert noch ein bisschen, dann wird von der Amazon-Zentrale die Drohne losgeschickt, dann die smarte Haustür entriegelt, damit die Drohnedas Paket im Flur abstellen kann und danach wieder rausfleigt. Kein DHL, keine Verzögerung, zufriedene Kunden, die perfekt im Amazon-Kosmos zuhause sind (und da ordentlich Geld liegenlassen). Und sicher wird es Anlaufschwierigkeiten geben, aber schon jetzt hält man eine Drohne nicht ungeplant einfach so an, dazu braucht es schon gewisse kriminelle Energie. Wer eine Drohne vom Kaliber DJI aufwärts mit der Hand fangen will, der braucht sich nicht zu wundern, wenn hinterher ein paar Finger derselben verteilt im Flur liegen.
Uhu U. schrieb: > Harald W. schrieb: >> Um Personen ernsthaft zu verletzen, reichen sicerlich auch >> Fluggeräte mit weinger als 250g! > > Es reichen 9 Gramm, wenn sie schnell genug sind... Du meinst wohl eher 9mm. Und 300–580 m/s sollten ausreichen. ;-)
Ich habe wochenlang da im Rahmen des DMFV dran "mitgewirkt" und auch interne Dokomente von Gutachtern bekommen. Ist alles prima so wie es jetzt ist. Als Modellflieger, Kopterpilot und manntragender Pilot. Wer im DMFV fliegt für den bleibt alles wie es ist, nur halt eine Schulung und fertig :-)
Michael K. schrieb: > des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine > Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale > zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen,..." Völlig simpel! Frage an Anwalt Sonnenschein genügt: Alles über 250g ist nicht mehr zulässig über Nachbars Garten Alles was eine Kamera/Mikrofon hat ist nicht mehr zulässig, egal wie schwer. 250 g stammen aus der Berechnung, dass aus 30m Fallhöhe 250 zu 79N werden, die als "ungefährlich" gelten, da nicht mehr als ne Beule entsteht. Frage mich aber wer so dreist ist über fremden Grundsücken zu fliegen. Hier würde schon ein Besen nach dem Teil geworfen werden, wie ich meine Nachbarn kenne.
Christian J. schrieb: > Frage mich aber wer so dreist ist über fremden Grundsücken zu fliegen. Bälle tun das schon mal :) Früher hatten die Glasermeister Fussbälle an Strassenjungs verschenkt.
Christian J. schrieb: > Wer im DMFV fliegt für den bleibt alles wie es ist, nur halt eine > Schulung und fertig :-) Aha - so läuft der Hase. Der DMFV hat erfolgreich Lobbyarbeit betrieben und Probleme gibts nur für jene, die nicht drin sind. ;-)
Joachim B. schrieb: > Amazon Fliegerei ist ja wohl auch eine Ente oder wird nie kommen, wer > will schon seine Lieferungen abgeworfen bekommen und gelandete kann ich > mir nicht vorstellen, da dürfte der Schwund an Amazonflieger zu hoch > werden, ist also nur ein "Managerpups" oder besser "BWLpups". Wie kommst Du denn auf den schmalen Schuh? Die Lieferungen werden zunächst nicht nach hause gebracht, sondern sollen zwischen Poststationen erfolgen auf festen Wegen. Du kannst davon ausgehen, dass es in 10 Jahren völlig normal sein wird, dass diese Dinger am Himme fliegen werden. Vielleicht nicht in Deutschland, das ist ja eh rückwärts gewandt und Niemandsland für Innovation aber sicherlich im Rest der Welt.
Christian J. schrieb: > Alles was eine Kamera/Mikrofon hat ist nicht mehr zulässig, egal wie > schwer. Laut dem Wortlaut der Verordnung ist es aber nicht nur Kamera oder Mikrofon, sondern auch eine Empfangsantenne („Funksignale zu empfangen“), die das schon als nicht mehr zulässig einstuft. War das wirklich so Absicht? Kamera und Mikrofon wäre ja durchaus verständlich gewesen. > Hier würde schon ein Besen nach dem Teil geworfen werden, wie ich meine > Nachbarn kenne. Deine Nachbarn können Besen 30 m hoch werfen? Alle Achtung! :-))
A. K. schrieb: > Aha - so läuft der Hase. Der DMFV hat erfolgreich Lobbyarbeit betrieben > und Probleme gibts nur für jene, die nicht drin sind. ;-) Ja natürlich! Da wurde jede Menge Lobbyarbeit betrieben. Oder hast Du je erlebt, dass Politk ohne diese auskommt? 5000 Lobbyisten auf einen Abgeordneten....
Jörg W. schrieb: > Deine Nachbarn können Besen 30 m hoch werfen? Alle Achtung! :-)) Mit Schneebesen wirds etwas leichter. ;-)
Christian J. schrieb: > Du kannst davon ausgehen, dass es in 10 Jahren völlig normal sein wird, > dass diese Dinger am Himme fliegen werden. Nachdem es ja in der Vergangenheit selbst zwei DHL-Jets schon geschafft haben, in der Luft zu kollidieren, bin ich gespannt, wie diese dann massenhaft herumschwirrenden Kopter die Kollisionsvermeidung in den Griff bekommen wollen. Ich halte das persönlich nicht für Innovation, sondern für pure Energieverschwendung. DHL schafft es mittlerweile regelmäßig, von heute auf morgen mit ihren normalen Logistiksystemen auszuliefern. Das ist doch nun wirklich mehr als ausreichend – man denke mal ein paar Jahre zurück. Dein Flugmodellhobby dagegen finde ich gut.
Jörg W. schrieb: > Laut dem Wortlaut der Verordnung ist es aber nicht nur Kamera oder > Mikrofon, sondern auch eine Empfangsantenne („Funksignale zu > empfangen“), die das schon als nicht mehr zulässig einstuft. War > das wirklich so Absicht? Kamera und Mikrofon wäre ja durchaus > verständlich gewesen. Nein! Wir haben da extra nachgefragt. Da ist blöde formuliert, wird sicher noch geändert. Hat überall zu Irritationen geführt. Angesichts der tatsache, dass sich bei Facebuch schon eine Gruppe mit 2000 Mitgliedern gebildet hat, die sich defintiv nicht an die Regeln halten wollen (vor allem Höhe und Fliegen über verboetenen Gebieten) wird es zeit, dass da auch eine eff. Kontrolle kommt. Ich fliege auch FPV aber nur da wo wirklich niemand ist. Wenn ich schon dieses Team Blacksheep sehe wird mir übel. Der Typ hat voll einen durch den Hut mit "wir brechen Limits auf". Die machen damit auch noch Geld ihre illegale Hardware zu verkaufen.
Christian J. schrieb: > Da ist blöde formuliert, wird sicher noch geändert. OK, dann finde ich das durchaus sinnvoll.
Beitrag #4972614 wurde von einem Moderator gelöscht.
Jörg W. schrieb: > OK, dann finde ich das durchaus sinnvoll. Da ich an dem Prozess mitgewirkt habe: Da stimen Laien ab! Die "Volksvertreter" kriegen ein Dossier von Gutachten und Expertenmeinungen und dann dürfen sie abstimmen. Egal ob sie davon Ahnung haben oder nicht. Ist alles unter Tagesordnungspunkt 954 nachzulesen, alles was im BR läuft kann man da runter laden, jede Wortmeldung wird mitgeschnitten. Dem Dobrindt musste man erstmal auf einen Modellplatz einladen, damit der merkt, dass 100m nicht drin sind, auf 100m bin ich in wenigen Sekunden mit meiner Extra 300, das ist grad mal der Abstand von 3 Pinnen am Strassenrand. Und für Segler braucht man mindestens 300-400m. Jörg W. schrieb: > Ironie dieses Nonsens': baust du eine 250 g schwere fliegende > Sprengladung, Nein, der Transport von Explosivstoffen und Nuklearmaterial wurde ausdrücklich jetzt verboten ;-)
Jörg W. schrieb: > baust du eine 250 g schwere fliegende > Sprengladung, die nicht in der Lage ist, die genannten Signale > zu empfangen, kannst du diese, ohne gegen diese Verordnung zu > verstoßen, zu deinem ungeliebten Nachbarn aufs Grundstück fliegen > lassen … glaube mir, es gibt andere Verordnungen/Gesetze, gegen die Du damit verstossen würdest ;)
Michael K. schrieb: > Der Verordnungsgeber wollte das Aufnehmen von Fotos, Videos etc. > verbieten, hat bedingt durch die Formulierung aber alle gesteuerten > Flugmodelle verboten. Das kannst du als Nichtjurist doch gar nicht beurteilen. Außerdem hast du nicht vollständig zitiert. Du machst hier nichts anderes als viel Wind um nichts.
Thomas E. schrieb: > Das kannst du als Nichtjurist doch gar nicht beurteilen. Warum sollten nur Juristen in der Lage sein, Gesetze zu verstehen? Ansonsten wurde doch schon ziemlich klar, dass dieser Teil der Formulierung offensichtlich ein Lapsus ist. Auch das nicht vollständige Zitat war bereits genannt worden (aber das ändert nichts an diesem Lapsus).
Jörg W. schrieb: > Warum sollten nur Juristen in der Lage sein, Gesetze zu verstehen? Habe ich das gesagt? Nein, das habe ich nicht gesagt. Es wäre schön, wenn Gesetze immer eindeutig und für jeden verständlich wären. Das sind sie aber nicht. Deswegen müssen sich auch Gerichte ständig damit beschäftigen, wie ein Gesetz unter Berücksichtigung eines bestimmten Sachverhaltes auszulegen ist.
Thomas E. schrieb: > Nein, das habe ich nicht gesagt. Aber impliziert, indem du jedem Nichtjuristen die Urteilsfähigkeit für diesen Gesetzestext absprichst. Dieser Text bietet aber dummerweise gar nicht so viele Auslegungsmöglichkeiten – auch, wenn das offenbar gar nicht so gewollt war von denen, die das aufgeschrieben haben. Aber „hobel“ hat dazu weiter oben schon recht viel (und sachlich) geschrieben.
Jörg W. schrieb: > Aber impliziert, indem du jedem Nichtjuristen die Urteilsfähigkeit > für diesen Gesetzestext absprichst. Ich sage dazu nichts mehr, weil mir deine Klein-klein-Rechthaberei grundsätzlich auf den Geist geht.
Jörg W. schrieb: > Warum sollten nur Juristen in der Lage sein, Gesetze zu verstehen? damit sie Arbeit bekommen, mitterweile gibt es ziemlich viele Juristen, wären Gesetze und Auslegungen eindeutig könnte man viele Prozesse sparen, so sind min. immer 3 Juristen beschäftigt.
Joachim B. schrieb: > damit sie Arbeit bekommen, mitterweile gibt es ziemlich viele Juristen, > wären Gesetze und Auslegungen eindeutig könnte man viele Prozesse > sparen, so sind min. immer 3 Juristen beschäftigt. Das ist doch Stammtischpolemik. Es geht bei vielen Gesetzen auch darum, zu berücksichtigen, was der Gesetzgeber damit gewollt oder beabsichtigt hat. Das ist das, womit sich Juristen im Nachhinein zu beschäftigen haben.
Jörg W. schrieb: >> Hier würde schon ein Besen nach dem Teil geworfen werden, wie ich meine >> Nachbarn kenne. > > Deine Nachbarn können Besen 30 m hoch werfen? Alle Achtung! :-)) Ich würde sagen, diese Truppe schafft das: http://www.prettyhorse.de/cms/1/pic/galerie/34/213.jpg
Jörg W. schrieb: > Ich halte das persönlich nicht für Innovation, sondern für pure > Energieverschwendung. DHL schafft es mittlerweile regelmäßig, von > heute auf morgen mit ihren normalen Logistiksystemen auszuliefern. > Das ist doch nun wirklich mehr als ausreichend – man denke mal ein > paar Jahre zurück. Nun, Apothekengrosshändler haben solche Logistiksysteme schon seit vielen Jahrzehnten.
Thomas E. schrieb: > Es geht bei vielen Gesetzen auch darum, zu berücksichtigen, was der > Gesetzgeber damit gewollt oder beabsichtigt hat. und warum formuliert es der "Gesetzgeber" nicht klar? Sind die meisten daran beteiligten nicht etwa Juristen?
Joachim B. schrieb: > und warum formuliert es der "Gesetzgeber" nicht klar? > Sind die meisten daran beteiligten nicht etwa Juristen? Auch die sind nicht frei von Fehlern. Techniker haben bei Funk automatisch auch Fernbedienung im Hinterkopf. Juristen nicht notwendigerweise. Manchmal entstehen Fehler, beabsichtigt oder nicht, auch durch den mehr oder weniger krampfigen Versuch eines Kompromisses zwischen unvereinbaren Positionen. Das dürfte hier nicht so das Problem sein, lässt sich aber bei den Gesetzen zu Abmahnungen und zu freien WLANs gut beobachten.
Joachim B. schrieb: > und warum formuliert es der "Gesetzgeber" nicht klar? Warum setzt du Gesetzgeber in Anführungszeichen? Hast du ein Problem damit?
Nicht immer ist der "Gesetzgeber" auch ein Gesetzgeber. Manchmal ist es ein Lobbyist, dessen Vorschlag vom Gesetzgeber schlicht durchgereicht wird.
A. K. schrieb: > Nicht immer ist der "Gesetzgeber" auch ein Gesetzgeber. Manchmal ist es > ein Lobbyist, dessen Vorschlag vom Gesetzgeber schlicht durchgereicht > wird. Womit wir dann die Stammtischpolemik auf die Spitze getrieben haben.
Thomas E. schrieb: > Warum setzt du Gesetzgeber in Anführungszeichen? Hast du ein Problem > damit? bei manchen Gesetzen und deren Wucherung schon, warum gibt es keine "Gesetznehmer" um mal der Flut von Gesetzen einhalt zu gewähren? Mir scheint es werden mehr Gesetze gemacht als entfallen.
Thomas E. schrieb: > Womit wir dann die Stammtischpolemik auf die Spitze getrieben haben. Nö. Spitze wärs, wenn es aus Christians Feder ist. ;-) Aber m.W. soll es das schon gegeben haben. Also das Gesetze und Verordnungen nicht in Ministerien entstanden, sondern beispielsweise in der Pharmabranche, und vom Ministerium mehr oder weniger durchgereicht wurden.
A. K. schrieb: > Nö. Spitze wärs, wenn es aus Christians Feder ist. ;-) Verstehe ich nicht. A. K. schrieb: > Aber m.W. soll es das schon gegeben haben. Also das Gesetze und > Verordnungen nicht in Ministerien entstanden, sondern beispielsweise in > der Pharmabranche, und vom Ministerium mehr oder weniger durchgereicht > wurden. Die kannst du auch benennen?
Thomas E. schrieb: > A. K. schrieb: >> Nö. Spitze wärs, wenn es aus Christians Feder ist. ;-) > > Verstehe ich nicht. Beitrag "Re: Die neue Drohnen-Verordnung - Nonsens"
A. K. schrieb: > Nicht immer ist der "Gesetzgeber" auch ein Gesetzgeber. Manchmal ist es > ein Lobbyist, dessen Vorschlag vom Gesetzgeber schlicht durchgereicht > wird. sehe ich auch so
Joachim B. schrieb: > bei manchen Gesetzen und deren Wucherung schon, warum gibt es keine > "Gesetznehmer" um mal der Flut von Gesetzen einhalt zu gewähren? In einem demokratischem Staat ist es so üblich, daß Gesetze erlassen werden und nicht irgendwer irgendwas anordnet. > Mir scheint es werden mehr Gesetze gemacht als entfallen. Die Logik erschliesst sich mir nicht. Welches Gesetz soll denn für die neue Drohnenverordnung geopfert werden?
Thomas E. schrieb: > A. K. schrieb: >> Nicht immer ist der "Gesetzgeber" auch ein Gesetzgeber. Manchmal ist es >> ein Lobbyist, dessen Vorschlag vom Gesetzgeber schlicht durchgereicht >> wird. > > Womit wir dann die Stammtischpolemik auf die Spitze getrieben haben. He Thomas, Du gehst mir auf die Eier! Zu Zeiten bei denen es üblich ist das der Gesetzgeber pfuscht was das Zeug hält, bzw. gar nicht erst arbeitet sondern die von Lobbyisten erstellten Wurschtblätter durchwinkt und danach regelmäßig das BVG die Urteile kassiert weil nicht Verfassungskonform.. stellst Du Dich hier hin und lamentierst herum. Stammtischpolemik hin oder her, es sind die Leute an den Stammtischen die das Bruttosozialprodukt schaffen, der Gesetzgeber schmarotzt da nur. Mach Dir das mal klar und tauche erst danach wieder auf. Gruß, Holm
Thomas E. schrieb: > A. K. schrieb: >> Aber m.W. soll es das schon gegeben haben. Also das Gesetze und >> Verordnungen nicht in Ministerien entstanden, sondern beispielsweise in >> der Pharmabranche, und vom Ministerium mehr oder weniger durchgereicht >> wurden. > > Die kannst du auch benennen? "Die schwarz-gelbe Koalition hat bei der Ausgestaltung des Sparpakets für die Pharmahersteller offenbar Vorlagen der Industrie zur Hilfe genommen. Formulierungen aus einem Papier des Verbandes der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa), das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, wurden nahezu wörtlich verwendet." http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pharmaindustrie-lobbyarbeit-zum-diktat-bitte-1.998059
Beitrag #4973515 wurde von einem Moderator gelöscht.
Jörg W. schrieb: > Warum sollten nur Juristen in der Lage sein, Gesetze zu verstehen? Weil sie sonst verhungern würden?
Christian J. schrieb: > Dem Dobrindt musste man erstmal auf einen Modellplatz einladen, damit > der merkt, dass 100m nicht drin sind Ach, für sowas hat der Zeit? Hättet ihr ihn mal lieber auf eine Autobahn eingeladen, damit der merkt, dass seine Maut schwachsinnig ist. Das betrifft wirklich mal eine signifikante Anzahl Menschen, im Gegensatz zu den paar Modellfliegern.
Timm T. schrieb: > Hättet ihr ihn mal lieber auf eine Autobahn eingeladen ...und ihn mal selber fahren lassen, dann würde es gegen Raser und Drängler ganz andere Massnahmen geben. -Und Strafen
Carsten S. schrieb: > Allerdings hast du einen WESENTLICHEN Teil beim > zitieren des Absatzes ausgelassen. Wenn du einschränkend davon ausgehst, dass ein Grundstück jemandem alleine gehört mag es "wesentlich" sein. Nur trifft das leider nicht auf jeden zu. Was ist mit den (evtl. erwachsenen) Kindern, die im Gemeinschafts-Hinterhof des x-Parteien-Mietshauses spielen wollen? Sollen die sich jedesmal eine Erlaubnis holen, um ein Fluggerät auch ohne Kamera/Mikrofon starten lassen zu dürfen? Insofern ist der Absatz entweder UNWESENTLICH oder Aufgrund des "oders" genauso unausgegoren, denn dann kann sich jeder die Erlaubnis - auch zum Filmen - als Nutzungberechtigter selbst erteilen, und der Mit-Nutzende Nachbar müsste dies dulden. Christian J. schrieb: > Frage mich aber wer so dreist ist über fremden Grundsücken zu fliegen. Diejenigen, die kein eigenes besitzen (s.o.)! Thomas E. schrieb: > Michael K. schrieb: >> Der Verordnungsgeber wollte das Aufnehmen von Fotos, Videos etc. >> verbieten, hat bedingt durch die Formulierung aber alle gesteuerten >> Flugmodelle verboten. > > Das kannst du als Nichtjurist doch gar nicht beurteilen. Und du als Nichtjurist kannst es? Zudem schrieb ich extra: "bedingt durch die Formulierung ... verboten". Was ein Jurist drauß macht können weder ich noch du voraussehen. > Du machst hier nichts anderes als viel Wind um nichts. Stimmt, nur darum gehts mir :-) puuust
Jan V. schrieb: > Uhu U. schrieb: >> Es reichen 9 Gramm, wenn sie schnell genug sind... > > Du meinst wohl eher 9mm. > Und 300–580 m/s sollten ausreichen. ;-) Nein, ich meine 9 Gramm: F = m * a. 9 mm kannst du nicht beschleunigen...
Michael K. schrieb: > Was ist mit den (evtl. erwachsenen) Kindern, die im > Gemeinschafts-Hinterhof des x-Parteien-Mietshauses spielen wollen? > Sollen die sich jedesmal eine Erlaubnis holen, um ein Fluggerät auch > ohne Kamera/Mikrofon starten lassen zu dürfen? Ja, natürlich. Dazu reicht es in der Regel, wenn man einmal fragt. Und wenn die Antwort "Nein" heisst, dann ist das eben so. Das war früher übrigens nicht anders. Wir wollten damals auch gerne zwischen 13 und 15 Uhr Fussball auf Garagentore im Hof spielen. Ging aber nicht, weil sich eine Oma sich beschwert hat. Es knallt eben recht ordentlich, wenn man so ein Blechtor trifft :-) Dann gab's zu Hause einen ordentlichen Anschiss und wir wussten das in Zukunft und spielten dann von 15 Uhr an. Das ist Teil des Lernprozesses: ich darf eben nicht alles, wozu ich gerade Lust habe.
Chris D. schrieb: > Dann gab's zu Hause einen ordentlichen Anschiss und wir wussten das in > Zukunft und spielten dann von 15 Uhr an. das ist aber heute nicht mehr so, kein Kind bekommt ordentlich Anschiss und sollte man es mal wagen etwas zu sagen bekommt man Stress mit den Eltern!
Joachim B. schrieb: > Chris D. schrieb: >> Dann gab's zu Hause einen ordentlichen Anschiss und wir wussten das in >> Zukunft und spielten dann von 15 Uhr an. > > das ist aber heute nicht mehr so, kein Kind bekommt ordentlich Anschiss > und sollte man es mal wagen etwas zu sagen bekommt man Stress mit den > Eltern! Nein, das geht auch heute noch - viele Eltern nehmen ihren Erziehungsauftrag durchaus noch ernst. Ansonsten muss die Oma eben ihre Kampfdrohne rauskramen :-}
Chris D. schrieb: > viele Eltern einige glaube ich, viele eher weniger, aber egal Lehrer jammern das sie nicht mehr erziehen dürfen und Elern es nicht mehr machen und die Alten jammern ja sowieso immer seit 1000 Jahren. http://www.gutzitiert.de/zitat_autor_sokrates_thema_jugend_zitat_11962.html
Chris D. schrieb: > Ansonsten muss die Oma eben ihre Kampfdrohne rauskramen :-} Aber nicht, ohne sich vorher die Überfluggenehmigung einzuholen. ;-)
Chris D. schrieb: > ich darf eben nicht alles, wozu ich gerade Lust habe. Und wenn dir ein Gesetz aufgrund eines Formulierungsfehlers das Atmen verbietet, dann lässt du es? Chris D. schrieb: > Ging aber nicht, weil sich eine Oma sich beschwert hat. Es knallt eben > recht ordentlich, wenn man so ein Blechtor trifft :-) Es ist aber ein Unterschied, ob ich eine laute Tätigkeit während der Mittagsruhe verbiete weil sie laut ist oder eine ungfährliche Tätigkeit immer. Insofern scheint dein Vergleich unpassend. Und wenn Oma sich generell gestört fühlt, dann kann sie jetzt Drohnen "verbieten" (aber im Nachbarhinterhof steigen diese ungestört auf und so wird Oma trotzdem belästigt und über den Zaun "ausspioniert")?! Nein, denn das hat der Verordnungsgebende nicht so beabsichtigt, sondern nur aufgrund technischer Unkenntnis/Unbedachtheit schlecht formuliert, und lediglich auf diese Doppeldeutigkeit wollte ich hinweisen, nicht mehr und nicht weniger.
Michael K. schrieb: > Chris D. schrieb: >> ich darf eben nicht alles, wozu ich gerade Lust habe. > Und wenn dir ein Gesetz aufgrund eines Formulierungsfehlers das Atmen > verbietet, dann lässt du es? Das ist ein schlechter Vergleich, denn Atmen muss ich, Drohnen steigen lassen nicht. > Chris D. schrieb: >> Ging aber nicht, weil sich eine Oma sich beschwert hat. Es knallt eben >> recht ordentlich, wenn man so ein Blechtor trifft :-) > Es ist aber ein Unterschied, ob ich eine laute Tätigkeit während der > Mittagsruhe verbiete weil sie laut ist oder eine ungfährliche Tätigkeit > immer. Insofern scheint dein Vergleich unpassend. Wenn das Fußballspielen generell auf dem Hof verboten gewesen wäre, weil sich Leute gestört fühlen, dann wäre auch das so hinzunehmen gewesen und wir hätten eben auf einen Bolzplatz fahren müssen. Nur weil ich irgendetwas will, darf ich es eben noch lange nicht tun. > Und wenn Oma sich generell gestört fühlt, dann kann sie jetzt Drohnen > "verbieten" Ja, das kann sie. Ich sehe das so: für mich ist ganz klar, dass ich gefragt werden möchte, wenn auf meinem (und sei ich nur Miteigentümer oder Mieter) Grundstück irgendwer irgendetwas macht. Wenn ich "Ja" sage: wunderbar. Und wenn ich "Nein" sage, dann hat man sich daran zu halten. Irgendwie scheint mir heutzutage auch die Möglichkeit, andere nett zu fragen, viel zu sehr in den Hintergrund gerückt zu sein. Damit lassen sich 99% der Probleme ganz ohne Gesetze/Verordnungen lösen.
Chris D. schrieb: > Damit lassen sich 99% der Probleme ganz ohne Gesetze/Verordnungen lösen. damit würden vielen aber die Arbeitsmöglichkeiten genommen. Ich meine immer noch Doppeldeutigkeiten sind gewollt oder zumindest erwünscht und bewusst so eingeführt.
Michael K. schrieb: > Und wenn dir ein Gesetz aufgrund eines Formulierungsfehlers das Atmen > verbietet, dann lässt du es? Dürfen tut er wohl. Aber wenn er nicht will, bieten Verhältnismässigkeitsprinzip und Rechtsgüterabwägung Auswege aus Rechtskonflikten.
Chris D. schrieb: > Das ist ein schlechter Vergleich, denn Atmen muss ich Nö, der Vergleich ist schon passend: Eine Verordnung muss nicht sinnvoll sein, nur weil sie so verordnet wurde. Tipp: "Kishon für Steuerzahler" > Nur weil ich irgendetwas will, darf ich es eben noch lange nicht tun. Das habe ich auch nirgends behauptet! Generell wird hier leider zu viel in meine Aussagen hineininterpretiert... Offtopic: Chris D. schrieb: > Ich sehe das so: für mich ist ganz klar, dass ich gefragt werden möchte, > wenn auf meinem Grundstück irgendwer irgendetwas macht > ... Und wenn ich "Nein" sage, dann hat man sich daran zu halten ... > (und sei ich nur Miteigentümer oder Mieter) Kann sein dass ich dich mißverstehe, aber genau für den Fall in Klammern halte ich deine Einstellung für anmaßend (bzw. wer gibt dir das Recht dazu)? - Muß dein Nachbar um Erlaubnis fragen, wenn er seinen Sonnenstuhl in den gemeinsamen Garten stellen will? - Muß die Nachbarin fragen, wenn ihr Filius etwas lauter im gemeinsamen Garten spielt? Sicher nicht. Genau so wie du die Möglichkeit "nett zu fragen" vermisst lassen viele auch die nötige Toleranz gegenüber Alltäglichem missen und fordern ihr "Mitbestimmungsrecht". Mit etwas Toleranz gegenüber den Freiheiten anderer "lassen sich 99% der Probleme ganz ohne Gesetze/Verordnungen lösen"
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.