Forum: Offtopic Die neue Drohnen-Verordnung - Nonsens


von Michael K. (aemkai)


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Eindeutig zweideutig:

§21b
"Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen
und Flugmodellen ist verboten ... über Wohngrundstücken, wenn die 
Startmasse
des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine 
Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale
zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen,..."

Da die Steuerung über optische oder Funksignale erfolgt, dass Gerät 
damit also zumindest zum Empfang tauglich sein muss, sind damit in 
Wohngebieten folglich alle Flugmodelle verboten...

von Stephan H. (stephan-)


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welcher verantwortungsbewusste Modellflieger flog denn bisher über 
Wohngrundstücken ?

von Rick M. (rick-nrw)


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Stephan H. schrieb:
> welcher verantwortungsbewusste Modellflieger flog denn bisher über
> Wohngrundstücken ?

Die "verantwortungsbewussten Modellflieger" machen mir keine Sorge, eher 
die anderen.


Neben Wohngebieten, Landstraße, Bundesstraßen, Autobahnen, sonstige 
Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, ....

Der verantwortungsbewusste und alle anderen Modellflieger haben dafür zu 
sorgen, dass bei einem Ausfall des Fluggerätes niemand geschädigt werden 
kann.

von (prx) A. K. (prx)


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Michael K. schrieb:
> sind damit in Wohngebieten folglich alle Flugmodelle verboten...

Den Worten nach nur gesteuerte Flugmodelle. ;-)

Allerdings sind wahrscheinlich gerade nicht die Steuersignale damit 
gemeint, sondern andere Signale.

von Harald W. (wilhelms)


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Michael K. schrieb:

> sind damit in Wohngebieten folglich alle Flugmodelle verboten...

Da ein eindeutiges Verbot zu haben, war ja auch mehr als überfällig!

von Michael K. (aemkai)


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A. K. schrieb:
> Michael K. schrieb:
> Allerdings sind wahrscheinlich gerade nicht die Steuersignale damit
> gemeint, sondern andere Signale.
Bingo, darum geht es doch.

Der Verordnungsgeber wollte das Aufnehmen von Fotos, Videos etc. 
verbieten, hat bedingt durch die Formulierung aber alle gesteuerten 
Flugmodelle verboten.

Harald W. schrieb:
> Da ein eindeutiges Verbot zu haben, war ja auch mehr als überfällig!
Wobei ein generelles(!) Verbot nicht die Absicht der Verordnung war, und 
so eindeutig ist es eben auch nicht.



Stephan H. schrieb:
> welcher verantwortungsbewusste Modellflieger flog denn bisher über
> Wohngrundstücken ?
Modellflieger ist vielleicht etwas hochgegriffen, aber ich denke hier 
vor allem an Kinderspielzeuge. Deshalb ja die Gewichtsgrenze von 250g...

von (prx) A. K. (prx)


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Michael K. schrieb:
> Der Verordnungsgeber wollte das Aufnehmen von Fotos, Videos etc.
> verbieten, hat bedingt durch die Formulierung aber alle gesteuerten
> Flugmodelle verboten.

Mit deutschen Gesetzen ist es nicht selten wie mit Programmen. Die 
ersten beiden Versionen sind eigentlich für Ablage P. Mal mit Absicht, 
mal aus Dusseligkeit.

von Gustav K. (hauwech)


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Michael K. schrieb:
> "Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen ist verboten [...]
> wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt...

Für 251 Gramm bekomme ich bereits ein "Luftfahrtsystem"?

Den Text hat wohl die neue Praktikantin formuliert und der wurde dann 
1:1 in die Verordnung übernommen.

von (prx) A. K. (prx)


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Gustav K. schrieb:
> Für 251 Gramm bekomme ich bereits ein "Luftfahrtsystem"?

Ist doch völlig korrekt.

von Harald W. (wilhelms)


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Michael K. schrieb:

> Harald W. schrieb:
>> Da ein eindeutiges Verbot zu haben, war ja auch mehr als überfällig!
> Wobei ein generelles(!) Verbot nicht die Absicht der Verordnung war,
> Modellflieger ist vielleicht etwas hochgegriffen, aber ich denke hier
> vor allem an Kinderspielzeuge. Deshalb ja die Gewichtsgrenze von 250g...

Um Personen ernsthaft zu verletzen, reichen sicerlich auch
Fluggeräte mit weinger als 250g!

von (prx) A. K. (prx)


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Gustav K. schrieb:
> Den Text hat wohl die neue Praktikantin formuliert und der wurde dann
> 1:1 in die Verordnung übernommen.

Deutsch für unmanned aircraft system = UAS.

Wär die "Unbemanntes FlugObjekt" lieber? ;-)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Michael K. schrieb:
> Der Verordnungsgeber wollte das Aufnehmen von Fotos, Videos etc.
> verbieten, hat bedingt durch die Formulierung aber alle gesteuerten
> Flugmodelle verboten.

Ironie dieses Nonsens': baust du eine 250 g schwere fliegende
Sprengladung, die nicht in der Lage ist, die genannten Signale
zu empfangen, kannst du diese, ohne gegen diese Verordnung zu
verstoßen, zu deinem ungeliebten Nachbarn aufs Grundstück fliegen
lassen …  Aber einen 20 g schweren X-Twin darfste nicht mehr im
Hof oder Hausgarten legal fliegen lassen.

Einfach genial.

von (prx) A. K. (prx)


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Jörg W. schrieb:
> kannst du diese, ohne gegen diese Verordnung zu
> verstoßen, zu deinem ungeliebten Nachbarn aufs Grundstück fliegen
> lassen …

Das ist bereits durch anderes Recht abgedeckt. Ebenso wie eine über sein 
Grundstück fliegende Kanonenkugel. ;-)

von (prx) A. K. (prx)


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Jörg W. schrieb:
> Aber einen 20 g schweren X-Twin darfste nicht mehr im
> Hof oder Hausgarten legal fliegen lassen.

Kommt drauf an, ob der Richter den Wortlaut oder den Sinn als Grundlage 
nimmt. Ansonsten würde ich mich als Imker schon mal umschulen lassen.

von Mac G. (macgyver0815)


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A. K. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> Aber einen 20 g schweren X-Twin darfste nicht mehr im
>> Hof oder Hausgarten legal fliegen lassen.
>
> Kommt drauf an, ob der Richter den Wortlaut oder den Sinn als Grundlage
> nimmt. Ansonsten würde ich mich als Imker schon mal umschulen lassen.


Nicht nur Bienen, alle Insekten und Vögel können ja auch optische 
und/oder akustische Signale "empfangen" und sind somit verboten.
Sehr gut, die ganzen Drecks-Mücken gehen mir eh immer auf die Nerven ;-)

von Joachim B. (jar)


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definiert einer mal Luftfahrtsystem?

oder ist Ball werfen oder treten auch verboten?

Fussball z.B.

von Harald W. (wilhelms)


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A. K. schrieb:
> Jörg W. schrieb:
>> kannst du diese, ohne gegen diese Verordnung zu
>> verstoßen, zu deinem ungeliebten Nachbarn aufs Grundstück fliegen
>> lassen …
>
> Das ist bereits durch anderes Recht abgedeckt. Ebenso wie eine über sein
> Grundstück fliegende Kanonenkugel. ;-)

Bemannt oder unbemannt?

http://literaturatlas.de/~ld1/bilder/bkugel1.gif

von Jonny O. (-geo-)


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Hallo,

sind Amazon-Liefersysteme dann davon ausgenommen?

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Joachim B. schrieb:
> oder ist Ball werfen oder treten auch verboten?

Zumindest kann er ja wohl keine … Signale empfangen.  Aber dafür ist
er bestimmt schwerer als 250 g.  Da wirst du wohl künftig einen
„Führerschein“ dafür brauchen.

von Uhu U. (uhu)


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Harald W. schrieb:
> Um Personen ernsthaft zu verletzen, reichen sicerlich auch
> Fluggeräte mit weinger als 250g!

Es reichen 9 Gramm, wenn sie schnell genug sind...

von Uhu U. (uhu)


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A. K. schrieb:
> Ebenso wie eine über sein Grundstück fliegende Kanonenkugel. ;-)

Dabei kommt es auf die Flughöhe an...

von Harald W. (wilhelms)


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Jonny O. schrieb:

> sind Amazon-Liefersysteme dann davon ausgenommen?

Die Ufer des Amazonas sind grösstenteis unbewohnt.

von Michael K. (aemkai)


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Joachim B. schrieb:
> definiert einer mal Luftfahrtsystem?

Laut Verordnung sind "Luftfahrtsysteme" und "Flugmodelle" technisch 
gleich, nur Erstes bezeichned Geräte für den kommerziellen Einsatz und 
Zweites Geräte für privat und Sport

von Joachim B. (jar)


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Jörg W. schrieb:
> Da wirst du wohl künftig einen
> „Führerschein“ dafür brauchen.

du meinst Fussballschein :)

Amazon Fliegerei ist ja wohl auch eine Ente oder wird nie kommen, wer 
will schon seine Lieferungen abgeworfen bekommen und gelandete kann ich 
mir nicht vorstellen, da dürfte der Schwund an Amazonflieger zu hoch 
werden, ist also nur ein "Managerpups" oder besser "BWLpups".

von Carsten S. (dg3ycs)


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Michael K. schrieb:
> Da die Steuerung über optische oder Funksignale erfolgt, dass Gerät
> damit also zumindest zum Empfang tauglich sein muss, sind damit in
> Wohngebieten folglich alle Flugmodelle verboten...

Ja, dem Wortlaut nach würde das Verbot tatsächlich alle üblichen 
Flugmodelle betreffen. Allerdings hast du einen WESENTLICHEN Teil beim 
zitieren des Absatzes ausgelassen.

Da wo bei dir die Punkte beginnen geht es ja so weiter:
Zitat des Verordnungsentwurfs:
> ...sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in
> einen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte
> hat dem Übeflug ausdrücklich zugestimmt,

Und schon ist der Geschmack ein ganz anderer. Und im Zusammenhang mit 
DIESEM Textteil erschein es mir sogar möglich das der von dir bemängelte 
Abschnitt gar keine "ungenauigkeit" war, sondern mit voller Absicht so 
formuliert wurde das ALLE Flugmodelle betroffen sind.

Der Absatz bedeutet damit nichts anderes als:
Über MEINEM Grundstück (egal ob Miete oder Eigentum)  kann ich nahezu 
Fliegen womit ich will. Auch im Wohngebiet, auch mit Kamera usw.! 
(Ausser Modelle mit Verbrenner und über 5kg, ist an anderer Stelle 
geregelt).
Über den Grundstücken der Nachbarn sowie über Strassen und öffentlichen 
Flächen habe ich in Wohngebieten nichts verloren!

Und das ist eine meine Meinung nach absolut sinnvolle Vorgabe!

Jörg W. schrieb:
> Aber einen 20 g schweren X-Twin darfste nicht mehr im
> Hof oder Hausgarten legal fliegen lassen.

In deinem eigenen Garten darfst du das selbstverständlich!
Sowie in jedem anderen Garten dessen Eigentümer bzw. Mieter (o.ä.) dir 
die Erlaubnis erteilt hat. Nur wo du keine Erlaubnis hast darfst du 
nicht fliegen!
Sonst wäre die Regelung tatsächlich echter Schwachsinn! Aber durch den 
vom TE unterschlagenen Satzteil sieht es doch gleich ganz anders aus!

Gruß
Carsten

von Korbinian G. (korbinian_g10)


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Joachim B. schrieb:
> Amazon Fliegerei ist ja wohl auch eine Ente oder wird nie kommen, wer
> will schon seine Lieferungen abgeworfen bekommen und gelandete kann ich
> mir nicht vorstellen, da dürfte der Schwund an Amazonflieger zu hoch
> werden, ist also nur ein "Managerpups" oder besser "BWLpups".

"640 kB sollten eigentlich genug für jeden sein".

von Korbinian G. (korbinian_g10)


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Ich denke, dass die das schon ernsthaft verfolgen. Wenn deren Chef was 
will, dann passiert das. Der pumpt auch eine Milliarde in 
Weltraumfliegerei.
Und im Gegensatz dazu hätte Amazon davon noch einen Nutzen. Ein 
Drohnenflug dürfte billiger, schneller und besser an Kundenwünsche 
anpassbar sein als der DHL-Bote. Das dauert noch ein bisschen, dann wird 
von der Amazon-Zentrale die Drohne losgeschickt, dann die smarte Haustür 
entriegelt, damit die Drohnedas Paket im Flur abstellen kann und danach 
wieder rausfleigt. Kein DHL, keine Verzögerung, zufriedene Kunden, die 
perfekt im Amazon-Kosmos zuhause sind (und da ordentlich Geld 
liegenlassen).

Und sicher wird es Anlaufschwierigkeiten geben, aber schon jetzt hält 
man eine Drohne nicht ungeplant einfach so an, dazu braucht es schon 
gewisse kriminelle Energie. Wer eine Drohne vom Kaliber DJI aufwärts mit 
der Hand fangen will, der braucht sich nicht zu wundern, wenn hinterher 
ein paar Finger derselben verteilt im Flur liegen.

von Jan V. (cameljoe)


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Uhu U. schrieb:
> Harald W. schrieb:
>> Um Personen ernsthaft zu verletzen, reichen sicerlich auch
>> Fluggeräte mit weinger als 250g!
>
> Es reichen 9 Gramm, wenn sie schnell genug sind...

Du meinst wohl eher 9mm.
Und 300–580 m/s sollten ausreichen. ;-)

von Christian J. (Gast)


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Ich habe wochenlang da im Rahmen des DMFV dran "mitgewirkt" und auch 
interne Dokomente von Gutachtern bekommen.  Ist alles prima so wie es 
jetzt ist. Als Modellflieger, Kopterpilot und manntragender Pilot. Wer 
im DMFV fliegt für den bleibt alles wie es ist, nur halt eine Schulung 
und fertig :-)

von Christian J. (Gast)


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Michael K. schrieb:
> des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine
> Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale
> zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen,..."

Völlig simpel! Frage an Anwalt Sonnenschein genügt:

Alles über 250g ist nicht mehr zulässig über Nachbars Garten
Alles was eine Kamera/Mikrofon hat ist nicht mehr zulässig,
egal wie schwer.

250 g stammen aus der Berechnung, dass aus 30m Fallhöhe 250 zu 79N 
werden, die als "ungefährlich" gelten, da nicht mehr als ne Beule 
entsteht.

Frage mich aber wer so dreist ist über fremden Grundsücken zu fliegen. 
Hier würde schon ein Besen nach dem Teil geworfen werden, wie ich meine 
Nachbarn kenne.

von Joachim B. (jar)


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Christian J. schrieb:
> Frage mich aber wer so dreist ist über fremden Grundsücken zu fliegen.

Bälle tun das schon mal :)

Früher hatten die Glasermeister Fussbälle an Strassenjungs verschenkt.

von (prx) A. K. (prx)


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Christian J. schrieb:
> Wer im DMFV fliegt für den bleibt alles wie es ist, nur halt eine
> Schulung und fertig :-)

Aha - so läuft der Hase. Der DMFV hat erfolgreich Lobbyarbeit betrieben 
und Probleme gibts nur für jene, die nicht drin sind. ;-)

von Christian J. (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> Amazon Fliegerei ist ja wohl auch eine Ente oder wird nie kommen, wer
> will schon seine Lieferungen abgeworfen bekommen und gelandete kann ich
> mir nicht vorstellen, da dürfte der Schwund an Amazonflieger zu hoch
> werden, ist also nur ein "Managerpups" oder besser "BWLpups".

Wie kommst Du denn auf den schmalen Schuh? Die Lieferungen werden 
zunächst nicht nach hause gebracht, sondern sollen zwischen 
Poststationen erfolgen auf festen Wegen. Du kannst davon ausgehen, dass 
es in 10 Jahren völlig normal sein wird, dass diese Dinger am Himme 
fliegen werden. Vielleicht nicht in Deutschland, das ist ja eh rückwärts 
gewandt und Niemandsland für Innovation aber sicherlich im Rest der 
Welt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Christian J. schrieb:
> Alles was eine Kamera/Mikrofon hat ist nicht mehr zulässig, egal wie
> schwer.

Laut dem Wortlaut der Verordnung ist es aber nicht nur Kamera oder
Mikrofon, sondern auch eine Empfangsantenne („Funksignale zu
empfangen“), die das schon als nicht mehr zulässig einstuft.  War
das wirklich so Absicht?  Kamera und Mikrofon wäre ja durchaus
verständlich gewesen.

> Hier würde schon ein Besen nach dem Teil geworfen werden, wie ich meine
> Nachbarn kenne.

Deine Nachbarn können Besen 30 m hoch werfen?  Alle Achtung! :-))

von Christian J. (Gast)


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A. K. schrieb:
> Aha - so läuft der Hase. Der DMFV hat erfolgreich Lobbyarbeit betrieben
> und Probleme gibts nur für jene, die nicht drin sind. ;-)

Ja natürlich! Da wurde jede Menge Lobbyarbeit betrieben. Oder hast Du je 
erlebt, dass Politk ohne diese auskommt? 5000 Lobbyisten auf einen 
Abgeordneten....

von (prx) A. K. (prx)


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Jörg W. schrieb:
> Deine Nachbarn können Besen 30 m hoch werfen?  Alle Achtung! :-))

Mit Schneebesen wirds etwas leichter. ;-)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Christian J. schrieb:
> Du kannst davon ausgehen, dass es in 10 Jahren völlig normal sein wird,
> dass diese Dinger am Himme fliegen werden.

Nachdem es ja in der Vergangenheit selbst zwei DHL-Jets schon geschafft
haben, in der Luft zu kollidieren, bin ich gespannt, wie diese dann
massenhaft herumschwirrenden Kopter die Kollisionsvermeidung in den
Griff bekommen wollen.

Ich halte das persönlich nicht für Innovation, sondern für pure
Energieverschwendung.  DHL schafft es mittlerweile regelmäßig, von
heute auf morgen mit ihren normalen Logistiksystemen auszuliefern.
Das ist doch nun wirklich mehr als ausreichend – man denke mal ein
paar Jahre zurück.

Dein Flugmodellhobby dagegen finde ich gut.

von Christian J. (Gast)


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Jörg W. schrieb:

> Laut dem Wortlaut der Verordnung ist es aber nicht nur Kamera oder
> Mikrofon, sondern auch eine Empfangsantenne („Funksignale zu
> empfangen“), die das schon als nicht mehr zulässig einstuft.  War
> das wirklich so Absicht?  Kamera und Mikrofon wäre ja durchaus
> verständlich gewesen.

Nein! Wir haben da extra nachgefragt. Da ist blöde formuliert, wird 
sicher noch geändert. Hat überall zu Irritationen geführt.

Angesichts der tatsache, dass sich bei Facebuch schon eine Gruppe mit 
2000 Mitgliedern gebildet hat, die sich defintiv nicht an die Regeln 
halten wollen (vor allem Höhe und Fliegen über verboetenen Gebieten) 
wird es zeit, dass da auch eine eff. Kontrolle kommt.

Ich fliege auch FPV aber nur da wo wirklich niemand ist. Wenn ich schon 
dieses Team Blacksheep sehe wird mir übel. Der Typ hat voll einen durch 
den Hut mit "wir brechen Limits auf". Die machen damit auch noch Geld 
ihre illegale Hardware zu verkaufen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Christian J. schrieb:
> Da ist blöde formuliert, wird sicher noch geändert.

OK, dann finde ich das durchaus sinnvoll.

Beitrag #4972614 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Christian J. (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> OK, dann finde ich das durchaus sinnvoll.

Da ich an dem Prozess mitgewirkt habe: Da stimen Laien ab! Die 
"Volksvertreter" kriegen ein Dossier von Gutachten und Expertenmeinungen 
und dann dürfen sie abstimmen. Egal ob sie davon Ahnung haben oder 
nicht. Ist alles unter Tagesordnungspunkt 954 nachzulesen, alles was im 
BR läuft kann man da runter laden, jede Wortmeldung wird mitgeschnitten.
Dem Dobrindt musste man erstmal auf einen Modellplatz einladen, damit 
der merkt, dass 100m nicht drin sind, auf 100m bin ich in wenigen 
Sekunden mit meiner Extra 300, das ist grad mal der Abstand von 3 Pinnen 
am Strassenrand.
Und für Segler braucht man mindestens 300-400m.

Jörg W. schrieb:
> Ironie dieses Nonsens': baust du eine 250 g schwere fliegende
> Sprengladung,

Nein, der Transport von Explosivstoffen und Nuklearmaterial wurde 
ausdrücklich jetzt  verboten ;-)

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Jörg W. schrieb:
> baust du eine 250 g schwere fliegende
> Sprengladung, die nicht in der Lage ist, die genannten Signale
> zu empfangen, kannst du diese, ohne gegen diese Verordnung zu
> verstoßen, zu deinem ungeliebten Nachbarn aufs Grundstück fliegen
> lassen …

glaube mir, es gibt andere Verordnungen/Gesetze,
gegen die Du damit verstossen würdest ;)

von Thomas E. (thomase)


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Michael K. schrieb:
> Der Verordnungsgeber wollte das Aufnehmen von Fotos, Videos etc.
> verbieten, hat bedingt durch die Formulierung aber alle gesteuerten
> Flugmodelle verboten.

Das kannst du als Nichtjurist doch gar nicht beurteilen. Außerdem hast 
du nicht vollständig zitiert.

Du machst hier nichts anderes als viel Wind um nichts.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thomas E. schrieb:
> Das kannst du als Nichtjurist doch gar nicht beurteilen.

Warum sollten nur Juristen in der Lage sein, Gesetze zu verstehen?

Ansonsten wurde doch schon ziemlich klar, dass dieser Teil der
Formulierung offensichtlich ein Lapsus ist.  Auch das nicht
vollständige Zitat war bereits genannt worden (aber das ändert
nichts an diesem Lapsus).

von Thomas E. (thomase)


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Jörg W. schrieb:
> Warum sollten nur Juristen in der Lage sein, Gesetze zu verstehen?

Habe ich das gesagt? Nein, das habe ich nicht gesagt.

Es wäre schön, wenn Gesetze immer eindeutig und für jeden verständlich 
wären. Das sind sie aber nicht. Deswegen müssen sich auch Gerichte 
ständig damit beschäftigen, wie ein Gesetz unter Berücksichtigung eines 
bestimmten Sachverhaltes auszulegen ist.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Thomas E. schrieb:
> Nein, das habe ich nicht gesagt.

Aber impliziert, indem du jedem Nichtjuristen die Urteilsfähigkeit
für diesen Gesetzestext absprichst.

Dieser Text bietet aber dummerweise gar nicht so viele
Auslegungsmöglichkeiten – auch, wenn das offenbar gar nicht so
gewollt war von denen, die das aufgeschrieben haben.

Aber „hobel“ hat dazu weiter oben schon recht viel (und sachlich)
geschrieben.

von Thomas E. (thomase)


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Jörg W. schrieb:
> Aber impliziert, indem du jedem Nichtjuristen die Urteilsfähigkeit
> für diesen Gesetzestext absprichst.

Ich sage dazu nichts mehr, weil mir deine Klein-klein-Rechthaberei 
grundsätzlich auf den Geist geht.

von Joachim B. (jar)


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Jörg W. schrieb:
> Warum sollten nur Juristen in der Lage sein, Gesetze zu verstehen?

damit sie Arbeit bekommen, mitterweile gibt es ziemlich viele Juristen, 
wären Gesetze und Auslegungen eindeutig könnte man viele Prozesse 
sparen, so sind min. immer 3 Juristen beschäftigt.

von Thomas E. (thomase)


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Joachim B. schrieb:
> damit sie Arbeit bekommen, mitterweile gibt es ziemlich viele Juristen,
> wären Gesetze und Auslegungen eindeutig könnte man viele Prozesse
> sparen, so sind min. immer 3 Juristen beschäftigt.

Das ist doch Stammtischpolemik.

Es geht bei vielen Gesetzen auch darum, zu berücksichtigen, was der 
Gesetzgeber damit gewollt oder beabsichtigt hat. Das ist das, womit sich 
Juristen im Nachhinein zu beschäftigen haben.

von Harald W. (wilhelms)


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Jörg W. schrieb:

>> Hier würde schon ein Besen nach dem Teil geworfen werden, wie ich meine
>> Nachbarn kenne.
>
> Deine Nachbarn können Besen 30 m hoch werfen?  Alle Achtung! :-))

Ich würde sagen, diese Truppe schafft das:
http://www.prettyhorse.de/cms/1/pic/galerie/34/213.jpg

von Harald W. (wilhelms)


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Jörg W. schrieb:

> Ich halte das persönlich nicht für Innovation, sondern für pure
> Energieverschwendung.  DHL schafft es mittlerweile regelmäßig, von
> heute auf morgen mit ihren normalen Logistiksystemen auszuliefern.
> Das ist doch nun wirklich mehr als ausreichend – man denke mal ein
> paar Jahre zurück.

Nun, Apothekengrosshändler haben solche Logistiksysteme schon
seit vielen Jahrzehnten.

von Joachim B. (jar)


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Thomas E. schrieb:
> Es geht bei vielen Gesetzen auch darum, zu berücksichtigen, was der
> Gesetzgeber damit gewollt oder beabsichtigt hat.

und warum formuliert es der "Gesetzgeber" nicht klar?
Sind die meisten daran beteiligten nicht etwa Juristen?

von (prx) A. K. (prx)


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Joachim B. schrieb:
> und warum formuliert es der "Gesetzgeber" nicht klar?
> Sind die meisten daran beteiligten nicht etwa Juristen?

Auch die sind nicht frei von Fehlern. Techniker haben bei Funk 
automatisch auch Fernbedienung im Hinterkopf. Juristen nicht 
notwendigerweise.

Manchmal entstehen Fehler, beabsichtigt oder nicht, auch durch den mehr 
oder weniger krampfigen Versuch eines Kompromisses zwischen 
unvereinbaren Positionen. Das dürfte hier nicht so das Problem sein, 
lässt sich aber bei den Gesetzen zu Abmahnungen und zu freien WLANs gut 
beobachten.

von Thomas E. (thomase)


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Joachim B. schrieb:
> und warum formuliert es der "Gesetzgeber" nicht klar?

Warum setzt du Gesetzgeber in Anführungszeichen? Hast du ein Problem 
damit?

von (prx) A. K. (prx)


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Nicht immer ist der "Gesetzgeber" auch ein Gesetzgeber. Manchmal ist es 
ein Lobbyist, dessen Vorschlag vom Gesetzgeber schlicht durchgereicht 
wird.

von Thomas E. (thomase)


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A. K. schrieb:
> Nicht immer ist der "Gesetzgeber" auch ein Gesetzgeber. Manchmal ist es
> ein Lobbyist, dessen Vorschlag vom Gesetzgeber schlicht durchgereicht
> wird.

Womit wir dann die Stammtischpolemik auf die Spitze getrieben haben.

von Joachim B. (jar)


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Thomas E. schrieb:
> Warum setzt du Gesetzgeber in Anführungszeichen? Hast du ein Problem
> damit?

bei manchen Gesetzen und deren Wucherung schon, warum gibt es keine 
"Gesetznehmer" um mal der Flut von Gesetzen einhalt zu gewähren?

Mir scheint es werden mehr Gesetze gemacht als entfallen.

von (prx) A. K. (prx)


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Thomas E. schrieb:
> Womit wir dann die Stammtischpolemik auf die Spitze getrieben haben.

Nö. Spitze wärs, wenn es aus Christians Feder ist. ;-)

Aber m.W. soll es das schon gegeben haben. Also das Gesetze und 
Verordnungen nicht in Ministerien entstanden, sondern beispielsweise in 
der Pharmabranche, und vom Ministerium mehr oder weniger durchgereicht 
wurden.

von Thomas E. (thomase)


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A. K. schrieb:
> Nö. Spitze wärs, wenn es aus Christians Feder ist. ;-)

Verstehe ich nicht.

A. K. schrieb:
> Aber m.W. soll es das schon gegeben haben. Also das Gesetze und
> Verordnungen nicht in Ministerien entstanden, sondern beispielsweise in
> der Pharmabranche, und vom Ministerium mehr oder weniger durchgereicht
> wurden.

Die kannst du auch benennen?

von (prx) A. K. (prx)


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Thomas E. schrieb:
> A. K. schrieb:
>> Nö. Spitze wärs, wenn es aus Christians Feder ist. ;-)
>
> Verstehe ich nicht.

Beitrag "Re: Die neue Drohnen-Verordnung - Nonsens"

von Joachim B. (jar)


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A. K. schrieb:
> Nicht immer ist der "Gesetzgeber" auch ein Gesetzgeber. Manchmal ist es
> ein Lobbyist, dessen Vorschlag vom Gesetzgeber schlicht durchgereicht
> wird.

sehe ich auch so

von Thomas E. (thomase)


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Joachim B. schrieb:
> bei manchen Gesetzen und deren Wucherung schon, warum gibt es keine
> "Gesetznehmer" um mal der Flut von Gesetzen einhalt zu gewähren?

In einem demokratischem Staat ist es so üblich, daß Gesetze erlassen 
werden und nicht irgendwer irgendwas anordnet.

> Mir scheint es werden mehr Gesetze gemacht als entfallen.

Die Logik erschliesst sich mir nicht. Welches Gesetz soll denn für die 
neue Drohnenverordnung geopfert werden?

von Holm T. (Gast)


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Thomas E. schrieb:
> A. K. schrieb:
>> Nicht immer ist der "Gesetzgeber" auch ein Gesetzgeber. Manchmal ist es
>> ein Lobbyist, dessen Vorschlag vom Gesetzgeber schlicht durchgereicht
>> wird.
>
> Womit wir dann die Stammtischpolemik auf die Spitze getrieben haben.

He Thomas, Du gehst mir auf die Eier!

Zu Zeiten bei denen es üblich ist das der Gesetzgeber pfuscht was das 
Zeug hält,  bzw. gar nicht erst arbeitet sondern die von Lobbyisten 
erstellten Wurschtblätter durchwinkt und danach regelmäßig das BVG die 
Urteile kassiert weil nicht Verfassungskonform.. stellst Du Dich hier 
hin und lamentierst herum.


Stammtischpolemik hin oder her, es sind die Leute an den Stammtischen 
die das Bruttosozialprodukt schaffen, der Gesetzgeber schmarotzt da nur.
Mach Dir das mal klar und tauche erst danach wieder auf.

Gruß,
Holm

von (prx) A. K. (prx)


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Thomas E. schrieb:
> A. K. schrieb:
>> Aber m.W. soll es das schon gegeben haben. Also das Gesetze und
>> Verordnungen nicht in Ministerien entstanden, sondern beispielsweise in
>> der Pharmabranche, und vom Ministerium mehr oder weniger durchgereicht
>> wurden.
>
> Die kannst du auch benennen?

"Die schwarz-gelbe Koalition hat bei der Ausgestaltung des Sparpakets 
für die Pharmahersteller offenbar Vorlagen der Industrie zur Hilfe 
genommen. Formulierungen aus einem Papier des Verbandes der forschenden 
Pharma-Unternehmen (vfa), das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, wurden 
nahezu wörtlich verwendet."

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/pharmaindustrie-lobbyarbeit-zum-diktat-bitte-1.998059

Beitrag #4973515 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Timm T. (Gast)


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Jörg W. schrieb:
> Warum sollten nur Juristen in der Lage sein, Gesetze zu verstehen?

Weil sie sonst verhungern würden?

von Timm T. (Gast)


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Christian J. schrieb:
> Dem Dobrindt musste man erstmal auf einen Modellplatz einladen, damit
> der merkt, dass 100m nicht drin sind

Ach, für sowas hat der Zeit?

Hättet ihr ihn mal lieber auf eine Autobahn eingeladen, damit der merkt, 
dass seine Maut schwachsinnig ist.

Das betrifft wirklich mal eine signifikante Anzahl Menschen, im 
Gegensatz zu den paar Modellfliegern.

von .● Des|ntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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Timm T. schrieb:
> Hättet ihr ihn mal lieber auf eine Autobahn eingeladen

...und ihn mal selber fahren lassen,
dann würde es gegen Raser und Drängler ganz andere Massnahmen geben.
-Und Strafen

von Michael K. (aemkai)


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Carsten S. schrieb:
> Allerdings hast du einen WESENTLICHEN Teil beim
> zitieren des Absatzes ausgelassen.

Wenn du einschränkend davon ausgehst, dass ein Grundstück jemandem 
alleine gehört mag es "wesentlich" sein.
Nur trifft das leider nicht auf jeden zu.
Was ist mit den (evtl. erwachsenen) Kindern, die im 
Gemeinschafts-Hinterhof des x-Parteien-Mietshauses spielen wollen?
Sollen die sich jedesmal eine Erlaubnis holen, um ein Fluggerät auch 
ohne Kamera/Mikrofon starten lassen zu dürfen?

Insofern ist der Absatz entweder UNWESENTLICH oder Aufgrund des "oders" 
genauso unausgegoren, denn dann kann sich jeder die Erlaubnis - auch zum 
Filmen - als Nutzungberechtigter selbst erteilen, und der Mit-Nutzende 
Nachbar müsste dies dulden.

Christian J. schrieb:
> Frage mich aber wer so dreist ist über fremden Grundsücken zu fliegen.
Diejenigen, die kein eigenes besitzen (s.o.)!

Thomas E. schrieb:
> Michael K. schrieb:
>> Der Verordnungsgeber wollte das Aufnehmen von Fotos, Videos etc.
>> verbieten, hat bedingt durch die Formulierung aber alle gesteuerten
>> Flugmodelle verboten.
>
> Das kannst du als Nichtjurist doch gar nicht beurteilen.
Und du als Nichtjurist kannst es?
Zudem schrieb ich extra: "bedingt durch die Formulierung ... verboten". 
Was ein Jurist drauß macht können weder ich noch du voraussehen.

> Du machst hier nichts anderes als viel Wind um nichts.
Stimmt, nur darum gehts mir :-) puuust

von Uhu U. (uhu)


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Jan V. schrieb:
> Uhu U. schrieb:
>> Es reichen 9 Gramm, wenn sie schnell genug sind...
>
> Du meinst wohl eher 9mm.
> Und 300–580 m/s sollten ausreichen. ;-)

Nein, ich meine 9 Gramm: F = m * a. 9 mm kannst du nicht 
beschleunigen...

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael K. schrieb:
> Was ist mit den (evtl. erwachsenen) Kindern, die im
> Gemeinschafts-Hinterhof des x-Parteien-Mietshauses spielen wollen?
> Sollen die sich jedesmal eine Erlaubnis holen, um ein Fluggerät auch
> ohne Kamera/Mikrofon starten lassen zu dürfen?

Ja, natürlich.

Dazu reicht es in der Regel, wenn man einmal fragt.
Und wenn die Antwort "Nein" heisst, dann ist das eben so.

Das war früher übrigens nicht anders.

Wir wollten damals auch gerne zwischen 13 und 15 Uhr Fussball auf 
Garagentore im Hof spielen.

Ging aber nicht, weil sich eine Oma sich beschwert hat. Es knallt eben 
recht ordentlich, wenn man so ein Blechtor trifft :-)

Dann gab's zu Hause einen ordentlichen Anschiss und wir wussten das in 
Zukunft und spielten dann von 15 Uhr an.

Das ist Teil des Lernprozesses: ich darf eben nicht alles, wozu ich 
gerade Lust habe.

von Joachim B. (jar)


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Chris D. schrieb:
> Dann gab's zu Hause einen ordentlichen Anschiss und wir wussten das in
> Zukunft und spielten dann von 15 Uhr an.

das ist aber heute nicht mehr so, kein Kind bekommt ordentlich Anschiss 
und sollte man es mal wagen etwas zu sagen bekommt man Stress mit den 
Eltern!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Joachim B. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> Dann gab's zu Hause einen ordentlichen Anschiss und wir wussten das in
>> Zukunft und spielten dann von 15 Uhr an.
>
> das ist aber heute nicht mehr so, kein Kind bekommt ordentlich Anschiss
> und sollte man es mal wagen etwas zu sagen bekommt man Stress mit den
> Eltern!

Nein, das geht auch heute noch - viele Eltern nehmen ihren 
Erziehungsauftrag durchaus noch ernst.

Ansonsten muss die Oma eben ihre Kampfdrohne rauskramen :-}

von Joachim B. (jar)


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Chris D. schrieb:
> viele Eltern

einige glaube ich, viele eher weniger, aber egal Lehrer jammern das sie 
nicht mehr erziehen dürfen und Elern es nicht mehr machen und die Alten 
jammern ja sowieso immer seit 1000 Jahren.

http://www.gutzitiert.de/zitat_autor_sokrates_thema_jugend_zitat_11962.html

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Chris D. schrieb:
> Ansonsten muss die Oma eben ihre Kampfdrohne rauskramen :-}

Aber nicht, ohne sich vorher die Überfluggenehmigung einzuholen. ;-)

von Michael K. (aemkai)


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Chris D. schrieb:
> ich darf eben nicht alles, wozu ich gerade Lust habe.
Und wenn dir ein Gesetz aufgrund eines Formulierungsfehlers das Atmen 
verbietet, dann lässt du es?

Chris D. schrieb:
> Ging aber nicht, weil sich eine Oma sich beschwert hat. Es knallt eben
> recht ordentlich, wenn man so ein Blechtor trifft :-)
Es ist aber ein Unterschied, ob ich eine laute Tätigkeit während der 
Mittagsruhe verbiete weil sie laut ist oder eine ungfährliche Tätigkeit 
immer. Insofern scheint dein Vergleich unpassend.

Und wenn Oma sich generell gestört fühlt, dann kann sie jetzt Drohnen 
"verbieten" (aber im Nachbarhinterhof steigen diese ungestört auf und so 
wird Oma trotzdem belästigt und über den Zaun "ausspioniert")?!

Nein, denn das hat der Verordnungsgebende nicht so beabsichtigt, sondern 
nur aufgrund technischer Unkenntnis/Unbedachtheit schlecht formuliert, 
und lediglich auf diese Doppeldeutigkeit wollte ich hinweisen, nicht 
mehr und nicht weniger.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael K. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> ich darf eben nicht alles, wozu ich gerade Lust habe.
> Und wenn dir ein Gesetz aufgrund eines Formulierungsfehlers das Atmen
> verbietet, dann lässt du es?

Das ist ein schlechter Vergleich, denn Atmen muss ich, Drohnen steigen 
lassen nicht.

> Chris D. schrieb:
>> Ging aber nicht, weil sich eine Oma sich beschwert hat. Es knallt eben
>> recht ordentlich, wenn man so ein Blechtor trifft :-)
> Es ist aber ein Unterschied, ob ich eine laute Tätigkeit während der
> Mittagsruhe verbiete weil sie laut ist oder eine ungfährliche Tätigkeit
> immer. Insofern scheint dein Vergleich unpassend.

Wenn das Fußballspielen generell auf dem Hof verboten gewesen wäre, weil 
sich Leute gestört fühlen, dann wäre auch das so hinzunehmen gewesen und 
wir hätten eben auf einen Bolzplatz fahren müssen.

Nur weil ich irgendetwas will, darf ich es eben noch lange nicht tun.

> Und wenn Oma sich generell gestört fühlt, dann kann sie jetzt Drohnen
> "verbieten"

Ja, das kann sie.

Ich sehe das so: für mich ist ganz klar, dass ich gefragt werden möchte, 
wenn auf meinem (und sei ich nur Miteigentümer oder Mieter) Grundstück 
irgendwer irgendetwas macht. Wenn ich "Ja" sage: wunderbar. Und wenn ich 
"Nein" sage, dann hat man sich daran zu halten.

Irgendwie scheint mir heutzutage auch die Möglichkeit, andere nett zu 
fragen, viel zu sehr in den Hintergrund gerückt zu sein.
Damit lassen sich 99% der Probleme ganz ohne Gesetze/Verordnungen lösen.

von Joachim B. (jar)


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Chris D. schrieb:
> Damit lassen sich 99% der Probleme ganz ohne Gesetze/Verordnungen lösen.

damit würden vielen aber die Arbeitsmöglichkeiten genommen.

Ich meine immer noch Doppeldeutigkeiten sind gewollt oder zumindest 
erwünscht und bewusst so eingeführt.

von (prx) A. K. (prx)


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Michael K. schrieb:
> Und wenn dir ein Gesetz aufgrund eines Formulierungsfehlers das Atmen
> verbietet, dann lässt du es?

Dürfen tut er wohl.

Aber wenn er nicht will, bieten Verhältnismässigkeitsprinzip und 
Rechtsgüterabwägung Auswege aus Rechtskonflikten.

von Michael K. (aemkai)


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Chris D. schrieb:
> Das ist ein schlechter Vergleich, denn Atmen muss ich
Nö, der Vergleich ist schon passend: Eine Verordnung muss nicht sinnvoll 
sein, nur weil sie so verordnet wurde. Tipp: "Kishon für Steuerzahler"

> Nur weil ich irgendetwas will, darf ich es eben noch lange nicht tun.
Das habe ich auch nirgends behauptet! Generell wird hier leider zu viel 
in meine Aussagen hineininterpretiert...

Offtopic:
Chris D. schrieb:
> Ich sehe das so: für mich ist ganz klar, dass ich gefragt werden möchte,
> wenn auf meinem Grundstück irgendwer irgendetwas macht
> ... Und wenn ich "Nein" sage, dann hat man sich daran zu halten ...
> (und sei ich nur Miteigentümer oder Mieter)
Kann sein dass ich dich mißverstehe, aber genau für den Fall in Klammern 
halte ich deine Einstellung für anmaßend (bzw. wer gibt dir das Recht 
dazu)?
- Muß dein Nachbar um Erlaubnis fragen, wenn er seinen Sonnenstuhl in 
den gemeinsamen Garten stellen will?
- Muß die Nachbarin fragen, wenn ihr Filius etwas lauter im gemeinsamen 
Garten spielt?
Sicher nicht.
Genau so wie du die Möglichkeit "nett zu fragen" vermisst lassen viele 
auch die nötige Toleranz gegenüber Alltäglichem missen und fordern ihr 
"Mitbestimmungsrecht".

Mit etwas Toleranz gegenüber den Freiheiten anderer
"lassen sich 99% der Probleme ganz ohne Gesetze/Verordnungen lösen"

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