Forum: /dev/null Fahrrad Autobahn


von downsyndrome (Gast)


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Dürfte ich theoretisch mit dem Fahrrad auf die Autobahn wenn ich es 
schaffe 61 km/h zu fahren?
Angenommen ich schaffe das (z.B. mithilfe eines E-Bikes), wer könnte 
mich aufhalten? Und bräuchte ich dann einen Führerschein oder wäre das 
eine Möglichkeit das System "auszutricksen" da Fahrradfahrer eben am 
Straßenverkehr teilnehmen dürfen ohne Führerschein?

von Chrostopher Mattes (Gast)


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Hallo Downsyndrom,
selbstverständlich dürftest du das.
Ist ja kein Problem, allerdings hättest du Versicherungsprobleme 
solltest du einen Unfall bauen. Kein Ding

PS: Keine Lust mehr auf Bus fahren oder wieso die Frage?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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downsyndrome schrieb:
> Dürfte ich theoretisch mit dem Fahrrad auf die Autobahn wenn ich es
> schaffe 61 km/h zu fahren?
Nein.
Lies die STVO. Dort steht drin, dass nur Fahrzeuge die bauartbedingt 
auf eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h zugelassen sind, auf diese 
Straße dürfen. Was steht in der Zulassung deines Fahrzeugs? Was? Du hast 
keine?

Grüße an den Josef und den Flo!

: Bearbeitet durch Moderator
von Chrostopher Hampe (Gast)


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@Lothar Miller:
Nein das ist so nicht richtig. In STVO steht ausdrücklich das man 
solange man die Geschwindigkeit von 60km/h länger als 5 Minuten aufrecht 
erhalten kann, ohne Probleme die Autobahn befahren kann.
Hat er also die Kraft in den Beinen und fährt mit 60km/h auf der 
Autobahn, länger als fünf Minuten, darf er es!
Ich hab gerade meinem Anwalt eine Mail geschrieben, ob dieser hier noch 
mal Antworten kann. Antwort wird folgen!!

von Eduard Götz (Gast)


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Darf man natürlich Lothar Miller. Was verstehst du genau nicht????

von Volle (Gast)


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StVO §18
 Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen 
nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte 
Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;



Da steht nix von 5 Minuten
Schreibt doch kein Halbwissen wenn die einzig gültige Quelle nur zwei 
Klicks weit ist.

von Anwalt vom Mattes (Gast)


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Hier spricht der Anwald:
1.) Wieso fragt man sowas in einem MC Forum?
2.) Lothar Miller hat Recht!
3.) Wieso Antworte ichhier überhaupt? Ich habe 20 Jahre die Schulbank 
gedrückt - sicher nicht um in einem Microcontroller Forum zu antworten!
Mattes - schicken Sie mir keine Mails mehr sonst Arbeite ich nicht mehr 
für Sie! Sie verlieren sowieso die meisten Prozesse - ich hab noch kein 
Cent mit Ihnen verdient!

Mit freundlichen Grüßen
A. Obeldobel

von downsyndrome (Gast)


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Volle schrieb:
> StVO §18
>  Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen
> nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte
> Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt;

was wenn mein E-Bike 61km/h bauerbedingt erreicht?

von Gästle (Gast)


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downsyndrome schrieb:
> was wenn mein E-Bike 61km/h bauerbedingt erreicht?

Dann ist es kein E-Bike mehr.

von Volle (Gast)


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die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird dein E-Bike dann so 
einsortieren wir alle anderen Krafträder die das auch können.
Und dein Führerschein sagt dann ob es ohne dich oder mit dir auf die 
Autobahn darf.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Leute, die Regeln sind einfach und eine davon ist: nur 1 Name pro 
Thread. Fragt den Anwalt vom Mattes...

: Bearbeitet durch Moderator
von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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warum möchte man sich in Lebensgefahr begeben?

Ich schwöre Dir, der erste LKW der hinter Dir auftaucht,
macht Schluss damit.
Der Fahrer drückt Dich willens weg.

: Bearbeitet durch User
von Roland E. (roland0815)


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Ein Fahrrad, auch mit Hilfsmotor,  ist kein "Kraftfahrzeug" im Sinne der 
STVO.

von A. S. (Gast)


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Wenn ein Fahrrad bauartbedingt 60km/h überschreitet, dann hat es einen 
Motor und ist ein Motorrad. Egal ob es Pedale hat.

Und ja, man kann prinzipiell ein Motorrad so bauen, dass es wie ein 
Fahrrad aussieht (wenn es die Anforderungen erfüllt), kann sich mit 
einem Helm im T-Shirt darauf setzen, auf die Autobahn fahren und das 
witzig finden. Da Fahrrad- wie Motorradhersteller dafür aber keinen 
Markt sehen, müsste das wohl jemand mit Einzelzulassung privat machen 
(Die Regeln, bzw. deren Nachweise, sind bei wenigen Zulassungen wohl 
weniger streng).

von Stefan K. (stefan64)


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downsyndrome schrieb:
> was wenn mein E-Bike 61km/h bauerbedingt erreicht?

Wie darf ich mir das vorstellen? Schiebt der Bauer oder zieht er Dich 
mit seinem Trecker?

von Harald W. (wilhelms)


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Roland E. schrieb:

> Ein Fahrrad, auch mit Hilfsmotor,  ist kein "Kraftfahrzeug" im Sinne der
> STVO.

...und ein E-Bike ist kein Pedelec. Mit Motorädern, egal was diese
für einen Motor haben, darf man selbstverständlich auf der Autobahn
fahren, wenn man den passenden Führerschein hat. Das gilt natürlich
nicht für irgendwelche Mopeds, die auf >60km/h getunt wurden.

von udgdsgf (Gast)


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Anwalt vom Mattes schrieb:
> Sie verlieren sowieso die meisten Prozesse - ich hab noch kein
> Cent mit Ihnen verdient!

Das kann kein richtiger Anwalt sein. Die verdienen immer, auch wenn sie 
den groessten Mist verzapfen.

udgdsgf

von Walta S. (walta)


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Damit müsste es gehen :-)

Walta

https://m.youtube.com/watch?v=jyfBUrvSbCY

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