Dürfte ich theoretisch mit dem Fahrrad auf die Autobahn wenn ich es schaffe 61 km/h zu fahren? Angenommen ich schaffe das (z.B. mithilfe eines E-Bikes), wer könnte mich aufhalten? Und bräuchte ich dann einen Führerschein oder wäre das eine Möglichkeit das System "auszutricksen" da Fahrradfahrer eben am Straßenverkehr teilnehmen dürfen ohne Führerschein?
Hallo Downsyndrom, selbstverständlich dürftest du das. Ist ja kein Problem, allerdings hättest du Versicherungsprobleme solltest du einen Unfall bauen. Kein Ding PS: Keine Lust mehr auf Bus fahren oder wieso die Frage?
downsyndrome schrieb: > Dürfte ich theoretisch mit dem Fahrrad auf die Autobahn wenn ich es > schaffe 61 km/h zu fahren? Nein. Lies die STVO. Dort steht drin, dass nur Fahrzeuge die bauartbedingt auf eine Mindestgeschwindigkeit von 60km/h zugelassen sind, auf diese Straße dürfen. Was steht in der Zulassung deines Fahrzeugs? Was? Du hast keine? Grüße an den Josef und den Flo!
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@Lothar Miller: Nein das ist so nicht richtig. In STVO steht ausdrücklich das man solange man die Geschwindigkeit von 60km/h länger als 5 Minuten aufrecht erhalten kann, ohne Probleme die Autobahn befahren kann. Hat er also die Kraft in den Beinen und fährt mit 60km/h auf der Autobahn, länger als fünf Minuten, darf er es! Ich hab gerade meinem Anwalt eine Mail geschrieben, ob dieser hier noch mal Antworten kann. Antwort wird folgen!!
StVO §18 Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; Da steht nix von 5 Minuten Schreibt doch kein Halbwissen wenn die einzig gültige Quelle nur zwei Klicks weit ist.
Hier spricht der Anwald: 1.) Wieso fragt man sowas in einem MC Forum? 2.) Lothar Miller hat Recht! 3.) Wieso Antworte ichhier überhaupt? Ich habe 20 Jahre die Schulbank gedrückt - sicher nicht um in einem Microcontroller Forum zu antworten! Mattes - schicken Sie mir keine Mails mehr sonst Arbeite ich nicht mehr für Sie! Sie verlieren sowieso die meisten Prozesse - ich hab noch kein Cent mit Ihnen verdient! Mit freundlichen Grüßen A. Obeldobel
Volle schrieb: > StVO §18 > Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen > nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte > Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; was wenn mein E-Bike 61km/h bauerbedingt erreicht?
downsyndrome schrieb: > was wenn mein E-Bike 61km/h bauerbedingt erreicht? Dann ist es kein E-Bike mehr.
die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wird dein E-Bike dann so einsortieren wir alle anderen Krafträder die das auch können. Und dein Führerschein sagt dann ob es ohne dich oder mit dir auf die Autobahn darf.
Leute, die Regeln sind einfach und eine davon ist: nur 1 Name pro Thread. Fragt den Anwalt vom Mattes...
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warum möchte man sich in Lebensgefahr begeben? Ich schwöre Dir, der erste LKW der hinter Dir auftaucht, macht Schluss damit. Der Fahrer drückt Dich willens weg.
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Wenn ein Fahrrad bauartbedingt 60km/h überschreitet, dann hat es einen Motor und ist ein Motorrad. Egal ob es Pedale hat. Und ja, man kann prinzipiell ein Motorrad so bauen, dass es wie ein Fahrrad aussieht (wenn es die Anforderungen erfüllt), kann sich mit einem Helm im T-Shirt darauf setzen, auf die Autobahn fahren und das witzig finden. Da Fahrrad- wie Motorradhersteller dafür aber keinen Markt sehen, müsste das wohl jemand mit Einzelzulassung privat machen (Die Regeln, bzw. deren Nachweise, sind bei wenigen Zulassungen wohl weniger streng).
downsyndrome schrieb: > was wenn mein E-Bike 61km/h bauerbedingt erreicht? Wie darf ich mir das vorstellen? Schiebt der Bauer oder zieht er Dich mit seinem Trecker?
Roland E. schrieb: > Ein Fahrrad, auch mit Hilfsmotor, ist kein "Kraftfahrzeug" im Sinne der > STVO. ...und ein E-Bike ist kein Pedelec. Mit Motorädern, egal was diese für einen Motor haben, darf man selbstverständlich auf der Autobahn fahren, wenn man den passenden Führerschein hat. Das gilt natürlich nicht für irgendwelche Mopeds, die auf >60km/h getunt wurden.
Anwalt vom Mattes schrieb: > Sie verlieren sowieso die meisten Prozesse - ich hab noch kein > Cent mit Ihnen verdient! Das kann kein richtiger Anwalt sein. Die verdienen immer, auch wenn sie den groessten Mist verzapfen. udgdsgf
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