Forum: Offtopic Rechtswidrige Fernabschaltung von Strom durch Smart Meter


von Peter King (Gast)


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Hallo,

mal ein theoretisch konstruierter Fall.

Die Smart Meter halten Einzug und erlauben dem Betreiber aus der Ferne - 
durch Datenübertragung - den Strom abzustellen, was früher noch manuell 
gemacht werden musste und dafür extra jemand den Anschluss abklemmen 
musste.

Nehmen wir jetzt an - und ich denke erfahrungsgemäß wird das irgendwann 
so kommen - werden sich manche kreativen Stromanbieter den langen 
rechtlichen Weg bis zu einer Stromsperre ersparen, sondern den Strom 
einfach per Knopfdruck früher abstellen, als es bei vielen Mahnungen und 
Ankündigungen normalerweise der Fall wäre.

Fakt wäre dann: Der Strom wurde rechtswidrig abgestellt.

Nehmen wir an, so was passiert mal tatsächlich einem Kunden, er ruft 
beim Versorger an und sie teilen ihm dann noch rotzfrech mit, dass die 
Abstellung absicht war und so lange besteht, bis er seine ausstehende 
Rechnung zahlt.

Mich würde es interessieren, ob man dann berechtigt ist, den Smartmeter 
abzubauen und die Stromleitung einfach direkt an den Sicherungskasten 
anzuklemmen. Den Zähler also überbrücken.

Sicher machbar - auch unter Spannung - wenn man weiß, was man tut.

Könnte es sogar sein, dass solche Selbsthilfe erlaubt ist, wenn 
beispielsweise eine pflegebedürftige Person im Haushalt ist, die z.B. 
vom Strom abhängig ist? Damit meine ich z.B. diese Betten, die eine mit 
Pumpe dauerhaft aufgeblasene Matratze haben oder gar ein 
Nacht-Beatmungsgerät, das nachts Strom braucht.

Eine einstweilige Verfügung vor Gericht braucht ein paar Tage und hilft 
nicht sofort.

Mal abgesehen von der Tatsache, dass wenn so ein Zähler im Haus ist und 
im Haus mehrere verwandte Menschen leben, so dass die Staatsanwaltscaft 
ohnehin nie nachweisen könnte, wer den Zähler überbrückte, sofern alle 
zur Sache schweigen.

Eure Meinungen?

Gruss
Peter

P.S.
Und Leute bitte: Ein Stromzähler ist kein heiliger Buddha-Schrein, der 
da abgerissen wird. Es ist en popeliges Messgerät für einen 
zivilrechtlichen Vertrag - sonst nichts. Also bitte nicht so tun, als 
würde man damit den Papst abschalten.

: Verschoben durch User
von Pi (Gast)


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1. Ich kenne bis heute keinen Smart Meter mit integrierter
Schalteinrichtung.

2. Wer Strom bezieht, muss eben auch seine Rechnung bezahlen. Ansonsten 
gibt es auch die Möglichkeit eines Zählers mit Münzschlitz.

von Baldrian (Gast)


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Peter King schrieb:

> Die Smart Meter halten Einzug und erlauben dem Betreiber aus der Ferne -
> durch Datenübertragung - den Strom abzustellen, was früher noch manuell
> gemacht werden musste und dafür extra jemand den Anschluss abklemmen
> musste.

Bei welchen Smartmetern ist eine Abschaltung überhaupt möglich?

von P. S. (sandl)


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Peter King schrieb:
> Könnte es sogar sein, dass solche Selbsthilfe erlaubt ist, wenn
> beispielsweise eine pflegebedürftige Person im Haushalt ist, die z.B.
> vom Strom abhängig ist? Damit meine ich z.B. diese Betten, die eine mit
> Pumpe dauerhaft aufgeblasene Matratze haben oder gar ein
> Nacht-Beatmungsgerät, das nachts Strom braucht.

Da wäre wohl sowieso eine USV angemessen. :-)

von Heinz (Gast)


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> den Smartmeter abzubauen und die Stromleitung einfach direkt an den 
>Sicherungskasten anzuklemmen. Den Zähler also überbrücken.

Du musst ihn nur herausnehmen, die Aufnahmen für die neuen Smartmeter 
sind so gebaut, das beim Wechseln der Strom nicht unterbrochen wird

von Peter King (Gast)


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Keine Ahnung, bei welchen Modellen eine Fernabschaltung möglich ist. 
Gibt es zu den Dingern, die in DE eingesetzt werden überhaupt irgendwo 
Datenblätter?

Danach habe ich nämlich gesucht aber nichts gefunden.

Von den Fernabschaltungen liest man gefühlt in jedem dritten Artikel, in 
dem es über Smart Meter geht. Daher meine Sorge. War mal selbst von 
einer Beatmungsmaschine abhängig zu Hause, als ich nach dem monatelangem 
künstlichen Koma nach Hause verlegt wurde.

Da wäre es echt scheisse gewesen, wenn man mir in dieser Zeit 
unberechtigt den Strom abgestellt hätte. Diese Dinger haben einen 
Überbrückungsakku, der geht aber meist max. 8-12 Stunden.

Viele Leute haben auch eine Heimdialysestation zu Hause, wenn man gerade 
daran angeschlossen ist und das Ding würde aus-gehen, könnte es zu 
ernsten Problemen kommen.

von Baldrian (Gast)


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> Keine Ahnung, bei welchen Modellen eine Fernabschaltung möglich ist.
> Gibt es zu den Dingern, die in DE eingesetzt werden überhaupt irgendwo
> Datenblätter?

Keine *Ahnung* ...

Du trittst eine Diskussion los und hast keine Ahnung.

von Alexander J. (Gast)


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Peter King schrieb:
> Könnte es sogar sein, dass solche Selbsthilfe erlaubt ist, wenn
> beispielsweise eine pflegebedürftige Person im Haushalt ist, die z.B.
> vom Strom abhängig ist? Damit meine ich z.B. diese Betten, die eine mit
> Pumpe dauerhaft aufgeblasene Matratze haben oder gar ein
> Nacht-Beatmungsgerät, das nachts Strom braucht.

Das sollte keine Problem sein. Für solche Fälle gibt es Regelungen.
Dan wird im Vertrag ein Hinweis hinterlegt, dass der Strom nicht 
abgeschaltet werden darf. Das muss natürlich belegt werden. Da frage mal 
Dein EVU, was Du dafür brauchst.
Wer allerdings auf ein Beatmungs- oder sonstiges Gerät, das Strom 
braucht, angewiesen ist wird schon eine Alternative parat halten 
(sollen).
Wir haben ca. 1-2x im Jahr einen Blackout und leben nicht in der Pampa. 
Stadtrand in Berlin. So von 30s bis 2h war schon alles dabei. Da hätte 
ich mir schon längst was aufbauen lassen, was nötigenfalls auch 24h 
Strom liefert.

von chris (Gast)


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Peter King schrieb:
> unberechtigt den Strom abgestellt hätte

Dagegen hilft ja wie gesagt, für das in Anspruch genommene Produkt 
(Strom) einfach zu bezahlen.

von Der Andere (Gast)


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Peter King schrieb:
> Nehmen wir an, so was passiert mal tatsächlich einem Kunden, er ruft
> beim Versorger an und sie teilen ihm dann noch rotzfrech mit, dass die
> Abstellung absicht war und so lange besteht, bis er seine ausstehende
> Rechnung zahlt.

Es ist heutzutage schon rotzfrech für eine gelieferte Leistung auch noch 
Geld zu wollen!

Peter King schrieb:
> Da wäre es echt scheisse gewesen, wenn man mir in dieser Zeit
> unberechtigt den Strom abgestellt hätte. Diese Dinger haben einen
> Überbrückungsakku, der geht aber meist max. 8-12 Stunden.

Wenn die Stromversorgung so vital notwendig ist, sollte es erstens ein 
Alarmsystem geben, dann kann man nämlich rechtzeitig ins Krankenhaus 
verlegen und zweitens sollte der Stromversorger davon informiert sein, 
daß er weiss dass im Falle eines Stromausfalls Gefahr im Verzug ist.

Sorry aber die Gründe scheinen mir hier konstruiert weil man eine 
Rechnung nicht zahlen will.

von Erdbeerschorschi (Gast)


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Freitag Heute.

Morgen Framstag

von Pi (Gast)


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Alexander J. schrieb:
> Wir haben ca. 1-2x im Jahr einen Blackout


Es ist auch noch zu Bedenken, dass die Möglichkeit eines Stromausfalls 
über mehrere Stunden bis hin zu einigen Tagen besteht. Zum Beispiel 
durch Unwetter oder Sabotage (Terrorismus).

von Baldrian (Gast)


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> Wir haben ca. 1-2x im Jahr einen Blackout und leben nicht in der Pampa.
> Stadtrand in Berlin.

Berlin und nur 1 - 2 Stromausfälle pro Jahr? Respekt, mein Lieber.
Hier in der Pampa habe ich seit 25 Jahren keinen Stromausfall erlebt.

Nebenbei: Was mach das Flughafenprojekt? Stromausfall?

von Der Andere (Gast)


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von Harald W. (wilhelms)


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: Bearbeitet durch User
von Alexander J. (Gast)


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Baldrian schrieb:
>> Wir haben ca. 1-2x im Jahr einen Blackout und leben nicht in der Pampa.
>> Stadtrand in Berlin.
>
> Berlin und nur 1 - 2 Stromausfälle pro Jahr? Respekt, mein Lieber.
> Hier in der Pampa habe ich seit 25 Jahren keinen Stromausfall erlebt.

Ist leider so. Östlicher Stadtrand, aber noch Stadtgebiet. Man gewöhnt 
sich daran und speichert seine Arbeit halt mal ab. :-)

> Nebenbei: Was mach das Flughafenprojekt? Stromausfall?

Das trägt zur allgemeinen Belustigung bei. Vor 2025 wird das nichts. 
2019 beschließen sie den kompletten Abriss und lassen die Chinesen ran. 
Ich habe mal vor einiger Zeit einen Artikel in der Welt gelesen, dass 
die Chinesen einen Großflugfafen, wo der BBI in die Vorhalle passen 
würde, innerhalb von 20 Monaten gebaut haben.

von Klaus P. (Gast)


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Peter King schrieb:
>
> mal ein theoretisch konstruierter Fall.

ok.

>
> Fakt wäre dann: Der Strom wurde rechtswidrig abgestellt.

Vereinfachen wir es einmal so: der Strom wurde abgestellt. Kann ja sogar 
sein, dass bezahlt wurde, aber beim SV nicht richtig gebucht.

> Mich würde es interessieren, ob man dann berechtigt ist, den Smartmeter
> abzubauen und die Stromleitung einfach direkt an den Sicherungskasten
> anzuklemmen. Den Zähler also überbrücken.

So ohne weiteres sicherlich nicht. Da kommen vermutlich die gleichen 
Dinge zusammen, die heute schon bei den Urteilen zur Manipulation der 
Zähler zugrunde gelegt werden: Sachbeschädigung, Diebstahl, ... (einfach 
über Google zu finden). Nach gesundem Menschenverstand würde man ja 
sagen, dass es um geringen Betrag geht (ein paar Tage bis die 
einstweilige Verfügung kommt, und der Zähler wird auch nicht beschädigt) 
- aber das zählt vor Gericht leider oftmals nicht. Falls es noch keinen 
höchstrichterlichen Präzedenzfall gibt, kann niemand wirklich sagen, wie 
das ausgeht. Das kann von "wird zur Klage nicht zugelassen" bis zum 
Strafverfahren gehen.

Umgekehrt kann man u.U. Schadenersatzforderung geltend machen - 
zumindest wenn bezahlt, aber trotzdem abgestellt wurde.

> Könnte es sogar sein, dass solche Selbsthilfe erlaubt ist, wenn
> beispielsweise eine pflegebedürftige Person im Haushalt ist, die z.B.
> vom Strom abhängig ist? Damit meine ich z.B. diese Betten, die eine mit
> Pumpe dauerhaft aufgeblasene Matratze haben oder gar ein
> Nacht-Beatmungsgerät, das nachts Strom braucht.

Auch schwierig. Generell gilt ja "das menschliche Leben als höchstes 
Rechtsgut schlechthin" - also sollte man meinen, dass damit bei Gefahr 
für das Leben eine "Erlaubnis" quasi erteilt wäre. Ob das bei einer 
nicht funktionierenden Matratze schon gegeben ist, halte ich für 
zweifelhaft. Bei dem Beatmungsgerät greift das schon eher. Aber wenn man 
das alles schon vorher weiß, wieso hat man dann nicht rechtzeitg bezahlt 
und den Kranken diesem Risiko ausgesetzt? Ist das nicht fahrlässig? Und 
warum hat man keine USV oder eine andere Reserve-Matratze?

Außerdem kann man die betreffende Person im Notfall ja auch noch schnell 
ins Krankenhaus bringen.

Generell gilt: selbst wenn ich Jurist wäre, könnte ich nur spekulieren. 
Ich glaube auch, dass irgendwann einmal so etwas zur Verhandlung kommen 
wird. Aber der Ausgang des Verfahrens hängt in erster Linie von den 
genauen Details des Hergangs ab, und dann ist immer noch nicht klar, wie 
verschiedene Rechtsgüter gegeneinader abgewogen werden.

von Harald W. (wilhelms)


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Peter King schrieb:

> Keine Ahnung, bei welchen Modellen eine Fernabschaltung möglich ist.
> Gibt es zu den Dingern, die in DE eingesetzt werden überhaupt irgendwo
> Datenblätter?
>
> Danach habe ich nämlich gesucht aber nichts gefunden.

Ich denke, ein solcher Schalter ist schon allein auf Grund seiner
Grösse in den eher kleinen Smart-Metern nicht unterzubringen.

von Peter King (Gast)


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Nein, es geht nicht um "kein Bock auf Rechnung zahlen".

Ich gehöre nicht zu der asozialen Gruppe der Schmarotzer - was hier wohl 
deutlich angedeutet wurde.

Wer mich kennt, weiß, wie dumm solche Unterstellungen - besonders in 
meinem Fall - sind. Ich bin genau 40 Jahre alt und bin Privatier.

Meine Schwester hatte genau so einen Fall bei ihrem Stromversorger.

Sie zahlte regelmäßig die Abschlagszahlung - jeden Monat. Diese wurde 
beim Versorger wohl immer mit falschen Daten verbucht, es sah aus, als 
würde sie seit 6 Monaten nicht zahlen. Sie bekam Mahnung, sie schrieb 
zurück inkl. Nachweisen, dass bezahlt wurde. Das alles wurde ignoriert, 
es wurde irgendwann der Strom abgestellt (Zähler auf dem öffentlich 
zugänglichen Treppenhaus), dann erwirkte sie eine EV. Strom wurde 
angestellt - nach 6 Werktagen.

Da war die Story noch nicht vorbei. Die falschen Mahnungen gingen an ein 
Inkasso, diese machten irgendwann eine Klage draus und erst vor Gericht 
wurde es denen klar, das sie kein Verschulden trägt. Der Richter hat 
sich sehr deutlich Richtung der Kläger geäußert.

Trotzdem - dieses Beispiel zeigt, wie man völlig unverschuldet in Not 
geraten kann, wenn andere pennen und ignorieren.

Also: Künftig nicht so schnell, die "Du hast nicht bezahlt" - Keule 
rausholen. Andere Menschen handeln nicht immer so, wie man selbst. Daher 
bitte das eigene Verhaltensmuster nicht auf Andere übertragen!

von Peter King (Gast)


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Baldrian schrieb:
> Berlin und nur 1 - 2 Stromausfälle pro Jahr? Respekt, mein Lieber.
> Hier in der Pampa habe ich seit 25 Jahren keinen Stromausfall erlebt.

Ist bei mir auf dem 600 Seelen Dorf genau so.

von Harald W. (wilhelms)


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Peter King schrieb:

> Ist bei mir auf dem 600 Seelen Dorf genau so.

Gehen da 600 Kabel mit je einer Seele hin?
https://de.wikipedia.org/wiki/Seele_(Technik)

von Baldrian (Gast)


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> Nein, es geht nicht um "kein Bock auf Rechnung zahlen".
> Ich gehöre nicht zu der asozialen Gruppe der Schmarotzer - was hier wohl
> deutlich angedeutet wurde.

Jemand der sich beim Strom "bedient" ist noch lange nicht asozial oder 
ein Schmarotzer. Wie leben immerhin in Zeiten der (relativen) 
Verelendung und viele Menschen werden in die Armut getrieben.

von Artur K. (Gast)


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Baldrian schrieb:
> Jemand der sich beim Strom "bedient" ist noch lange nicht asozial oder
> ein Schmarotzer. Wie leben immerhin in Zeiten der (relativen)
> Verelendung und viele Menschen werden in die Armut getrieben.

Das ist mir durchaus klar. 500.000 Haushalte mit abgeschaltetem Strom 
pro Jahr sprechen eine deutliche Sprache. Die Strompreissteigerungen der 
letzten 25 Jahre ebenfalls.

Ich finde es nur unverschämt, Jemandem zu unterstellen, er wolle einen 
Stromzähler überbrücken, weil er keinen Strom bezahlen möchte - was 
nicht stimmt.

von Jack (Gast)


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> Mich würde es interessieren, ob man dann berechtigt ist, den Smartmeter
> abzubauen und die Stromleitung einfach direkt an den Sicherungskasten
> anzuklemmen. Den Zähler also überbrücken.

> Eure Meinungen?

Hat der hypothetische Basteln nicht schon das einfache Problem, dass nur 
sachkundige Personen, die in das Installateurverzeichnis des jeweiligen 
EVU eingetragen sind, dort Arbeiten durchführen dürfen?

Man müsste schon sehr gute Gründe haben um wegen einer solchen Aktion 
nicht Ärger zu bekommen, sogar wenn man eigentlich im Recht ist. 
Selbstjustiz wird bei der offizielle Justiz in diesem Land gar nicht 
gerne gesehen. Sogar dann nicht, wenn der offizielle Weg nicht 
praktikabel war.

von strom_mafia (Gast)


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Peter King schrieb:
> Nehmen wir jetzt an - und ich denke erfahrungsgemäß wird das irgendwann
> so kommen - werden sich manche kreativen Stromanbieter den langen
> rechtlichen Weg bis zu einer Stromsperre ersparen,

Baldrian schrieb:
> Du trittst eine Diskussion los und hast keine Ahnung.

Bei Zahlungsverzug des Stromkunden:

- Automatisierte Mahnung 1
- Automatisierte Mahnung 2 mit Sperrandrohung
- Stromsperre

Der Stromanbieter verdient gut dabei: Mahnkosten, Sperrgang, Inkasso,
Wiedereinschaltung usw. Da kommen locker mal 80-100€ oder auch mehr 
zusammen...

von gnugnu (Gast)


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Peter King schrieb:
> Hallo,
>
> mal ein theoretisch konstruierter Fall.
>
> Die Smart Meter halten Einzug und erlauben dem Betreiber aus der Ferne -
> durch Datenübertragung - den Strom abzustellen, was früher noch manuell
> gemacht werden musste und dafür extra jemand den Anschluss abklemmen
> musste.
>

Lt. Wikipedia ist das in Deutschland nicht möglich:

https://de.wikipedia.org/wiki/Intelligenter_Z%C3%A4hler

"In Deutschland beispielsweise werden jedoch nur intelligente 
Messsysteme (zusammengesetzt aus elektronischem Zähler und Smart Meter 
Gateway) ohne die Möglichkeit zur Komplettabschaltung eingesetzt. Der 
elektronische Zähler bietet technisch keine Möglichkeit, den Strom aus 
der Ferne zu unterbrechen, und die BSI-Spezifikation des Smart Meter 
Gateway sieht keine Möglichkeit vor, den kompletten Anschluss aus der 
Ferne zu schalten... Eine komplette Abschaltung des Strom-Anschlusses 
kann aber in keinem Fall erfolgen."

Ich habe allerdings mal irgendwo gelesen, dass z.B. in Schweden Smart 
Meters u.A. genau aus diesen Erwägungen heraus eingeführt wurden.

von Detlev T. (detlevt)


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strom_mafia schrieb:
> Bei Zahlungsverzug des Stromkunden:
>
> - Automatisierte Mahnung 1
> - Automatisierte Mahnung 2 mit Sperrandrohung
> - Stromsperre

Da habe ich andere Erfahrung. Mir hat der lokale Versorger den Strom 
ohne vorherige Warnung den Strom einfach abgedreht als ich bei einem 
anderen Stromanbieter Kunde war.

Das ist zwar illegal, woran die Bundesnetzagentur dieses Unternehmen 
nach meiner Beschwerde noch einmal erinnerte, aber wohl trotzdem gängige 
Praxis.

von Holm T. (Gast)


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Der Andere schrieb:

>
> Es ist heutzutage schon rotzfrech für eine gelieferte Leistung auch noch
> Geld zu wollen!
[..]
>
> Sorry aber die Gründe scheinen mir hier konstruiert weil man eine
> Rechnung nicht zahlen will.

Nunja. Es ist wie immer eine Frage der Verhältnismäßigkeit und meine 
Idee dazu ist, das ich bei den Preisen hier den Strom irgendwelcher 
Kapitalisten mit bezahle, weil die keinen Bock darauf, aber eine starke 
Lobby haben.

Daraus folgt, das mir Deine flache Meinung am Arsch vorbei geht.

Zum Thema: Wenn mir ein Smartmeter den Saft abklemmen würde wenn ich 
welchen bräuchte, läge das Ding fünf Minuten später in Trümmern auf dem 
Fußboden.

Natürlich gibt es in D gefühlte 700 Gesetze nach denen das verboten ist, 
aber man kann ja auch nachträglich ermitteln nach wie vielen die 
Abschaltung verboten gewesen wäre..

Im Zweifelsfalle zu Gunsten des Angeklagten, oder wie?
Ich mache mich nicht zum Sklaven irgendwelcher Vorschriften und ja, ich 
bezahle üblicherweise meinen Strom.

Gruß,

Holm

von Holm T. (Gast)


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Jack schrieb:

> Selbstjustiz wird bei der offizielle Justiz in diesem Land gar nicht
> gerne gesehen. Sogar dann nicht, wenn der offizielle Weg nicht
> praktikabel war.

Ich selbst sehe Justiz in diesem Lande auch nicht gerne, das war zu 
Zeiten als ich noch dachte das die sich nach Gesetzen richten, noch 
anders.

Gruß,

Holm

von Artur K. (arturk77)


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Holm T. schrieb:
> Ich selbst sehe Justiz in diesem Lande auch nicht gerne, das war zu
> Zeiten als ich noch dachte das die sich nach Gesetzen richten, noch
> anders.
>
> Gruß,
>
> Holm

Du sollst Doch den Tagtraum der Masse der Bevölkerung nicht zerstören. 
:-)

Ich habe mal mit der Staatsanwaltschaft, sowie mit einem 
Strafverteidiger gearbeitet. Wenn man das, was ich in 4 Jahren erlebte 
in ein Buch fassen würde und jeden Bürger zu lesen verpflichten würde, 
wäre das nicht hübsch für den Deutschen Frieden.

von Michael M. (do7tla)


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Artur K. schrieb:
> Das ist mir durchaus klar. 500.000 Haushalte mit abgeschaltetem Strom
> pro Jahr sprechen eine deutliche Sprache. Die Strompreissteigerungen der
> letzten 25 Jahre ebenfalls.
>
> Ich finde es nur unverschämt, Jemandem zu unterstellen, er wolle einen
> Stromzähler überbrücken, weil er keinen Strom bezahlen möchte - was
> nicht stimmt.

Das liegt definitiv an der unsäglichen Stromumlage!
Diese steigt Jahr für Jahr immer höher.

Firmen und Besitzer von Fotovoltaik profitieren als einzige von dieser 
umlage.

von Patrick J. (ho-bit-hun-ter)


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Hi

Holm T. schrieb:
> Zum Thema: Wenn mir ein Smartmeter den Saft abklemmen würde wenn ich
> welchen bräuchte, läge das Ding fünf Minuten später in Trümmern auf dem
> Fußboden.

Sofern eHz-Zähler verbaut sind, reicht das entfernen einer Plombe, ein 
Schlitz-Schraubendreher (die verplombte Schraube raus drehen) und das 
Gerät nach oben schieben - ca. 1,5cm später hast Du den Zähler inder 
Hand und Dein Haus hat davon gar nichts mitbekommen, da der Zählertausch 
ohne Unterbrechung statt findet.

Anders bei den schwarzen Zählern mit der Alu-Scheibe drin, was aber kein 
Smart-Meter ist.

Trotzdem gibt es die Smart-Meter auch mit 3-Punkt-Befestigung (wie der 
Schwarze mit der Alu-Scheibe).
Diese werden teilweise 'gesockelt', teilweise fest angeschlossen.
Bei den 'gesockelten' Zählern ist ein Überbrücken/austauschen ohne 
Unterbrechung mit einem speziellem Griff möglich.
Wenn man so weit vorgedrungen ist, kann man sich aber auch selber einen 
Kopf machen und den Griff 'simulieren'.

Spätestens jetzt dürfte aber der smarte Teil des Smart-Meter zuhause 
anrufen und um einen Besuch eines Techniker bitten - wenn der VNB ja 
schon den Zähler kontaktieren kann, daß genau dieser eine Zähler jetzt 
abschaltet - ist der andere Weg wohl auch möglich, selbst, wenn in 
dieser Richtung 'von Außen angerufen werden muß' - quasi 
Stromzähler-pollen.

Fazit:
Wenn der VNB (Versorgungs Netz Betreiber) dem Zähler sagen kann, Er 
solle doch dunkel machen, wird das Fehlen des Zähler (und raus damit, 
dammisches Teil) oder das Überbrücken (oha, Strom am Ausgangs-Beinchen 
???) zu einem Besuch des VNB führen.

Hoffen wir, daß wir nicht in so eine Lage kommen, daß der smarte Zähler 
unsmarte Dinge mit uns machen will.

MfG

von Uhu U. (uhu)


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Peter King schrieb:
> werden sich manche kreativen Stromanbieter den langen rechtlichen
> Weg bis zu einer Stromsperre ersparen

Einen "langen rechtlichen Weg bis zu einer Stromsperre" gibts nicht. Der 
Lieferant darf ab einem Zahlungsrückstand auf unbestrittene Forderungen 
von 100 € eine Stromsperre androhnen. Die Sperre darf frühestens 4 
Wochen nach der Drohung mit einer 3-tägigen Ankündigungsfrist aktiviert 
werden.

Der Schuldner kann der Androhung widersprechen, wenn sie eine 
unzumutbare Härte darstellt, notfalls per einstweiliger Verfügung.

Für den Lieferanten ist das Verfahren nicht sehr kompliziert. Deswegen 
ist das im Eingangsposting beschrieben Szenario Unsinn.

von Ben W. (ben_w)


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in Deutschland und Holland ist es nicht möglich,
wobei sich Deutschland aber eine Hintertür offen hällt, ein zusätzliches 
"smartes" Gerät neben dem Stromzähler zu stellen der vom "smarten 
gateway" gesteuert wird. Holland hat da (als einziges mir bekanntes 
Land) rechtlich ganz klar einen Riegel davor geschoben.

Ein Beispiel aus der Praxis war letztes Jahr in Abu Dhabi. Die haben 
jede menge neue Smartzähler mit Abschalteinheit eingebaut. Durch ein 
Software Problem wurden 10% der Haushalte versehntlich abgeschaltet.
Die Betreiber da haben sich letztendlich eine kunden orinetierte Lösung 
einfallen lassen. Die haben alle Zähler nachträglich so umgebaut, dass 
es nicht möglich ist remote den Strom ab zu stellen jedoch wieder 
einschalten ist möglich.
Also wenn man die Rechnung nicht zahlt kommt jemand vorbei und stellt 
den Strom ab (wie auch immer er bis zum Stromzähler kommt ...) aber wenn 
man dann die Rechnung bezahlt, hat man binnen von wenigen Minuten wieder 
Strom.

Beitrag #4988415 wurde vom Autor gelöscht.
von Rick M. (rick-nrw)


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Ben W. schrieb:
>
> Ein Beispiel aus der Praxis war letztes Jahr in Abu Dhabi. Die haben
> jede menge neue Smartzähler mit Abschalteinheit eingebaut. Durch ein
> Software Problem wurden 10% der Haushalte versehntlich abgeschaltet.

Wie sicher sind die Dinger gegen Hackerangriffe?
Den Verbrauch abgreifen ist etwas anderes als jemanden den Strom 
abzuschalten.

von Timm T. (Gast)


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Blackout von Elsberg gibts auch als Hörbuch bei Youtube. ;-)

Zum Abschalten brauchen sie wie schon erwähnt ein potentes 
Schaltelement, sprich ein dreiphasiges Schütz mit 40 oder 63A Nennstrom 
oder adäquate Halbleiterschalter. Das ist ja nun auch nicht gerade 
klein.

von Patrick J. (ho-bit-hun-ter)


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Hi

Wie sicher ist, daß der Verbrauch nur ausgelesen werden kann?
Viel interessanter wird es doch, wenn man bundesweit die Zählerstände 
per /dev/random beschreibt und dann dem Land eine Woche Zeit lässt ...

MfG

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