Forum: Offtopic Wohnung ummelden verpennt


von stumpelrilzchen (Gast)


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Hallo,

arbeite seit einem haben Jahr in einer anderen Stadt als meiner 
Heimatstadt (Nebenjob).
Bin Student (7. Sem.) und habe zuerst als Praktikant drei Monate 
gemacht, seit Anfang April als Werkstudent (16h/Woche).
Studiere in der Heimat.

Kurz + knapp: Habe den Wisch von wegen "Wohnbescheinigung" oder so was 
irgendwo ad acta gelegt und ignoriert. Den zweiten nach meinem Umzug 
innerhalb derselben Stadt ebenso. War nie irgendwas. Wusste nicht, wozu 
der gut sein soll, dachte, dass das für meine Unterlagen ist.

Ist auch weiterhin nichts, allerdings habe ich heute morgen zufällig 
gelesen, dass man offenbar verpflichtet ist, sich bei irgendeinem 
Amtsschimmel zu melden und sich bepferden zu lassen. Wer nicht zur 
Bepferdung kommt, kann bis zu 10.000 Euro Strafe aufgebrummt bekommen.

Jetzt stehe ich ein bisschen ratlos da. Bisher war nie was, Post kommt 
und gut is. DSL hab ich keins, läuft über HSDPA.

Anmelden an sich wäre kein Problem, aber die potenziellen 10.000 Euro 
sind eins, sogar ein recht großes.


Wie sind eure Erfahrungen mit dem Anmelden einer Zweitwohnung? Kann mir 
nicht vorstellen, dass ich der erste bin, der das nicht weiß und 
verschläft.

Danke für Antworten.

: Verschoben durch Admin
von Chilli M. (chillimaster)


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Erstmal heisst es "Bis zu ..."

Schau dich mal um und wundere dich, welche Lapalien mit "bis zu 50.000 
Euro Strafe" geahndet werden. Theoretisch ...

Weiterhin habe ich keine Erfahrung mit Zweitwohnungen. Ich kann mich 
aber nicht erinnern, dass ich jemals einen Mietvertrag etc. hätte 
vorlegen müssen, d.h. du meldest die neue Wohnung ab sofort an und gut 
ist ...

von Joachim B. (jar)


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ist nur kritisch wegen Bafögrückzahlung, mir wurde Strafe aufgebrummt 
weil ich das dem Bafögamt nicht gemeldet hatte und sie "mühsam" beim 
Einwohnermeldeamt recherchieren mussten.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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stumpelrilzchen schrieb:
> Anmelden an sich wäre kein Problem, aber die potenziellen 10.000 Euro
> sind eins, sogar ein recht großes.

Wenn Du freiwillig zu der zuständigen Behörde gehst und Dich anmeldest, 
wird man Dir keine Steuerhinterziehung o.ä. vorwerfen. Dann kostet die 
verspätete Anmeldung höchstens ein kleines Ordnungsgeld im unterem 
zweistelligen Bereich. Teuer wird es nur dann, wenn man über einen 
längeren Zeitraum hätte Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen und dies von 
Amtes wegen entdeckt wurde.

von Michael B. (laberkopp)


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stumpelrilzchen schrieb:
> dass man offenbar verpflichtet ist, sich bei irgendeinem
> Amtsschimmel zu melden und sich bepferden zu lassen

Natürlich musst du dich ummelden, man will schliesslich wissen, wohin 
man den Strafbefehl schicken muss.

Schon dein letzter Vermieter war verpflichtet, dem Amt mitzuteilen, daß 
du umziehst, und der neue Vermieter, dass du einziehst. Das Amt weiss 
also schon, daß du in Verzug bist.

https://news.immowelt.de/n/2835-neues-meldegesetz-ab-november-vermieter-muessen-einzug-bestaetigen.html

Es ist aber möglich bis 3 Monate woanders zu wohnen (Urlaub, Probe, 
zeitweise Ausswärtstätigkeit).

von stumpelrilzchen (Gast)


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Joachim B. schrieb:
> ist nur kritisch wegen Bafögrückzahlung, mir wurde Strafe
> aufgebrummt
> weil ich das dem Bafögamt nicht gemeldet hatte und sie "mühsam" beim
> Einwohnermeldeamt recherchieren mussten.

Bafög habe ich keins beantragt. Brauche ich nicht, weil ich am 
Hauptwohnsitz daheim wohne und am Zweitwohnsitz zwar nicht im Geld 
schwimme, aber genug verdiene, um Miete, Essen etc. selber zu bezahlen.

Es geht um eine Stadt, die ausnahmslos von allen Zweitwohnungsbesitzern 
zehn Prozent der Nettohajahreskaltmiete kassiert. Keine Rabatte für 
niemanden.

Das wären bei mir um den Dreh 150 Euro, wenn ich die nachzahle (Ja, ich 
wohne in einem einfachen Wohnheim). Die sind erstmal nicht das Problem.

Nur eine strafrechtliche Belangung mit angeschlossenem Strafverfahren + 
hohem Bußgeld kann und will ich mir nicht leisten.

Angerufen habe ich schon, hat sich jetzt erstmal so angehört, als käme 
ein "du du!" und gut ist.

Auf diesen Anruf wird aber im Ernstfall wohl geschissen und ich bin 
pleite und verschuldet. Muss ich nicht haben, bzw. nicht aus heiterem 
Himmel haben und deshalb sind Erfahrungen anderer an dieser Stelle für 
mich recht wertvoll.

von stumpelrilzchen (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Schon dein letzter Vermieter war verpflichtet, dem Amt mitzuteilen, daß
> du umziehst, und der neue Vermieter, dass du einziehst. Das Amt weiss
> also schon, daß du in Verzug bist.
>
> https://news.immowelt.de/n/2835-neues-meldegesetz-...

Wo steht das? Mitwirkungspflicht des Vermieters heißt, dass der 
Vermieter mir eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen muss. Das ist 
auch passiert, allerdings war mir eben nicht klar, was ich damit 
anstellen soll.

Ich kann nichts davon lesen, dass das Amt durch den Vermieter informiert 
wird.

von fpga (Gast)


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Hatte ich auch schon. Wenn du freundlich bist und nett und erklärst das 
du es verbummelt hast kostet es meist gar nichts, ansonsten so 15€ ca. 
geh gleich heute hin.

gruß

von J. S. (pbr85)


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fpga schrieb:
> Hatte ich auch schon. Wenn du freundlich bist und nett und erklärst das
> du es verbummelt hast kostet es meist gar nichts, ansonsten so 15€ ca.
> geh gleich heute hin.
>
> gruß

War bei mir auch so. Habe es erst aufgrund von viel Stress beim Umzug 
und Studium aufgeschoben. Dann vergessen und zwar über ziemlich lange 
Zeit ... Habe es beim Einwohneramt dann erklärt und die Sachbearbeiterin 
meinte nur, dass ich das nächste Mal daran denken sollte. Habe kein 
Bußgeld oder ähnliches bekommen.

: Bearbeitet durch User
von Sonja B. (stukihh)


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Du kannst dich bis zu einem halben Jahr nach Umzug ohne Probleme beim 
zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden. Eine Strafe wird dann auch nicht 
erhoben.

von Cyblord -. (cyblord)


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Einfach Ummelden, da passiert gar nichts.

von Wechselwohner (Gast)


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Kommt auf die kommunale Kassenlage an, in NRW wurde mir schon mal 200 € 
aufgebrummt weil ich a bisserl spät(6 Monate) mit dem Anmelden war. 
Kommunen mit Zaster interessieren solche Peanüße nicht.

von Revilo (Gast)


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Ist auch meine Erfahrung. Da passiert rein gar nichts.

Hatte das Ummelden auch mehrere Monate vor mir hergeschoben. Mit einem 
neuen Job in einer neuen Stadt hat man auch erst mal andere Sorgen als 
sich irgenwo während der Arbeitszeit in die Schlange zu stellen.

Weil ich die Zweitwohnung bei der Steuererklärung angegeben habe, 
wollten die den Wisch sehen. Da viel dann auch die Diskrepanz auf 
zwischen meinem genannten Einzugsdatum und dem Datum auf dem Wisch.

Konnte aber gegen Vorlage des Mietvertrags und der Zeiterfassung vom 
Arbeitgeber geklärt werden. Habe dem Sachbearbeiter beim FA einfach 
ehrlich gesagt, dass ich es verbummelt habe. Gab noch nicht mal einen 
blöden Kommentar.

von Cyblord -. (cyblord)


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Außerdem kannst du auch einfach ein falsches Umzugsdatum angeben. Woher 
soll die Trine da wissen wann du tatsächlich umgezogen bist?

von J. S. (pbr85)


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Cyblord -. schrieb:
> Außerdem kannst du auch einfach ein falsches Umzugsdatum angeben. Woher
> soll die Trine da wissen wann du tatsächlich umgezogen bist?

Die wollen aber einen Mietvertrag und Wohnungsübernahmeschein (keine 
Ahnung grad, wie der Wisch genau heißt) sehen, wo natürlich auch das 
Übernahmedatum steht. Und das zählt.

von Cyblord -. (cyblord)


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E. S. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Außerdem kannst du auch einfach ein falsches Umzugsdatum angeben. Woher
>> soll die Trine da wissen wann du tatsächlich umgezogen bist?
>
> Die wollen aber einen Mietvertrag und Wohnungsübernahmeschein (keine
> Ahnung grad, wie der Wisch genau heißt) sehen, wo natürlich auch das
> Übernahmedatum steht. Und das zählt.

Wieso zählt das? Ich kann 4 Wohnungen gleichzeitig mieten wenn ich Lust 
habe. Es zählt dann wenn man tatsächlich dort lebt.

von CyberangriffstruppeVollbit (Gast)


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Ich habe das selber schon Jahrelang verpennt, und erst gemerkt, als ich 
die nächste Wohnung anmelden wollte.

Das wurde dann am Einwohnermeldeamt gleich richtiggestellt, extra 
gekostet hat es nichts. Ich war 5 Jahre lang falsch gemeldet.

--> Solange der Amtschimmel sein Futter bekommt (du also brav deine 
Steuern zahlst) und seine Pferdeäpfel loswird (Briefe), fragt offenbar 
niemand nach.

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


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stumpelrilzchen schrieb:
> Das wären bei mir um den Dreh 150 Euro, wenn ich die nachzahle (Ja, ich
> wohne in einem einfachen Wohnheim). Die sind erstmal nicht das Problem.
>
> Nur eine strafrechtliche Belangung mit angeschlossenem Strafverfahren +
> hohem Bußgeld kann und will ich mir nicht leisten.

Genau durch Dein jetziges Verhalten provozierst Du genau die 
strafrechtliche Belangung! Solange die entgangene Zweitwohnungssteuer 
noch niemandem aufgefallen ist, kannst Du Dich völlig problemlos 
an-/ummelden. Wenn es jedoch auffallen sollte, und das wird es 
irgendwann, dann folgt der richtig große Ärger, bei dem man Dir völlig 
zu recht Vorsatz unterstellen wird.

Also noch einmal zur Verdeutlichung: Dein fortgesetztes Aussitzen der 
Angelegenheit ist genau die strafbare Handlung, für die hohe Bußgelder 
erhoben werden können, denn Du hinterziehst Steuern!

: Bearbeitet durch User
von J. S. (pbr85)


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Cyblord -. schrieb:
> E. S. schrieb:
>> Cyblord -. schrieb:
>>> Außerdem kannst du auch einfach ein falsches Umzugsdatum angeben. Woher
>>> soll die Trine da wissen wann du tatsächlich umgezogen bist?
>>
>> Die wollen aber einen Mietvertrag und Wohnungsübernahmeschein (keine
>> Ahnung grad, wie der Wisch genau heißt) sehen, wo natürlich auch das
>> Übernahmedatum steht. Und das zählt.
>
> Wieso zählt das? Ich kann 4 Wohnungen gleichzeitig mieten wenn ich Lust
> habe. Es zählt dann wenn man tatsächlich dort lebt.

Wurde mir so im Einwohneramt gesagt. Wohnungsübernahme war am 1.7.14, 
Einzug Ende August, da ich genau dann Klausuren hatte und die Wohnung 
noch renovieren etc. musste. Die Sachbearbeiterin meinte, dass das egal 
sei, sondern der Übernahmetermin zähle, nicht der Zeitpunkt meines 
angeblichen Einzuges.

Wie es bei deiner Konstruktion mit 4 Wohnungen aussehen soll, ist 
natürlich eine andere Frage. Auf jeden Fall war ich etwas über 2 Jahre 
zu spät dran. Wenn die merken, dass man sie betrügen will, könnten sie 
sich erst Recht quer stellen und ein Bußgeld verteilen, da sie am 
längeren Hebel sitzen. Von daher sehe ich auch nicht den Sinn hier.

: Bearbeitet durch User
von Alexander J. (Gast)


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stumpelrilzchen schrieb:
> Wie sind eure Erfahrungen mit dem Anmelden einer Zweitwohnung? Kann mir
> nicht vorstellen, dass ich der erste bin, der das nicht weiß und
> verschläft.

Bestimmt nicht der Erste und auch nicht der Letzte. Leider schützt 
Nichtwissen nicht vor Strafe.

Volljährigkeit bedeutet nicht nur mehr Rechte, wie Alk vonner Tanke 
holen zu dürfen, sondern auch mehr Pflichten. Wer einen Mietvertrag 
unterschreibt muss sich halt vorher informieren, was alles zu tun ist. 
Klingt vll. arrogant, aber das Leben ist kein Ponyhof.

Gehe zu der zuständigen Behörde und packe Dir Zwiebeln ein, damit mehr 
Tränen fließen, wenn Du vor dem Amtschimmel stehst. Spiele den reuigen, 
aber veramrten Sünder, der sowas nie wieder machen wird. Paß beim 
Rausgehen auf, nicht auf Deiner Schleimspur auszurutschen und bete, dass 
alles Gut wird.

von Cyblord -. (cyblord)


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E. S. schrieb:
> Wie es bei deiner Konstruktion mit 4 Wohnungen aussehen soll, ist
> natürlich eine andere Frage.

Eben. Die erzählt halt Unsinn weil es für sie so einfacher ist. Und für 
dich kann es egal sein, solange du deshalb nicht zur Kasse gebeten 
wirst.

> Auf jeden Fall war ich etwas über 2 Jahre
> zu spät dran. Wenn die merken, dass man sie betrügen will, könnten sie
> sich erst Recht quer stellen und ein Bußgeld verteilen, da sie am
> längeren Hebel sitzen. Von daher sehe ich auch nicht den Sinn hier.

Der Sinn ist, du gibt brav dein richtiges Datum per Mietvertrag an, wenn 
die aber jemand deshalb schröpfen will, bist du halt erst später 
wirklich eingezogen.
Aber ich sage das passiert nicht.

: Bearbeitet durch User
von Md M. (Firma: Potilatormanufaktur) (mdma)


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Ich sehe das genau so wie Cyblord.

stumpelrilzchen schrieb:
> arbeite seit einem haben Jahr in einer anderen Stadt als meiner
> Heimatstadt

Das hab ich bis vor kurzem >10 jahre so ähnlich gehandhabt. Ich war bei 
meinen Eltern gemeldet. Hatte einfach keinen Grund, mich umzumelden.

> allerdings habe ich heute morgen zufällig
> gelesen, dass man offenbar verpflichtet ist, sich bei irgendeinem
> Amtsschimmel zu melden

Ja, wenn du deinen Lebensmittelpunkt wechselst. Wurde mir zumindest so 
gesagt, auch mit Androhung eines Bußgeldes, wenn ich dem nicht 
nachkomme. Das gute ist, dass mir keiner nachweisen kann, wo ich denn 
meinen Lebensmittelpunkt habe

> Post kommt
> und gut is.

Jo. Ich wüsset auch nicht, was daran verkehrt sein sollte, irgendwo eine 
Postadresse (egal welche) anzugeben, bei der ich Post erhalten kann.

> DSL hab ich keins, läuft über HSDPA.

Egal. Kann ich nicht DSL-Anschlüsse bestellen wie und wo (sofern ich in 
der Wohnung dazu befugt bin) ich lustig bin?

> Anmelden an sich wäre kein Problem, aber die potenziellen 10.000 Euro
> sind eins, sogar ein recht großes.

Ich habe gesagt, dass ich halt jetzt erst meinen Lebensmittelpunkt 
verlagert habe. Fertig. Dabei war mein Mietvertrag und die 
Wohnungsgeberbescheinigung über ein Jahr alt.

> Wie sind eure Erfahrungen mit dem Anmelden einer Zweitwohnung?

Hab ich nie gemacht. Ich weiß auch nicht, welche Vor- oder Nachteile das 
hätte, aber wie hier schon erwähnt könnte ich mir in jeder Stadt eine 
Wohung mieten wenn ich Bock hätte, ohne das jemandem mitteilen zu 
müssen.

Joachim B. schrieb:
> ist nur kritisch wegen Bafögrückzahlung, mir wurde Strafe aufgebrummt
> weil ich das dem Bafögamt nicht gemeldet hatte und sie "mühsam" beim
> Einwohnermeldeamt recherchieren mussten.

Das ist was anderes. Das ist dann ja keine Starfe, sondern du Bezahlst 
deren Aufwand. Sowas hatet ich auch.

: Bearbeitet durch User
von stumpelrilzchen (Gast)


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Andreas S. schrieb:
> Also noch einmal zur Verdeutlichung: Dein fortgesetztes Aussitzen der
> Angelegenheit ist genau die strafbare Handlung, für die hohe Bußgelder
> erhoben werden können, denn Du hinterziehst Steuern!

Den Willen zur Nichtfortsetzung habe ich schon bekundet, indem ich dort 
angerufen habe und nach dem weiteren Vorgehen gefragt habe. Sonst könnte 
ich ja nicht sagen, was das Amt gesagt hat. Den 
Wohnungsbescheinigungszettel kann ich gerade nicht einreichen, weil ich 
ihn 200 km entfernt aufbewahrt habe. Hätte ich ihn da, wäre die 
Angelegenheit bereits erledigt, denn so besonders spaßig ist es nicht, 
potenzieller Steuergeldgauner zu sein.

Von meiner Seite aus sieht es also so aus, dass ich am Dienstag mit dem 
Zettel und Perso zum Amt gehen werde, hoffentlich nicht mehr als eine 
Stunde anstehen muss und dann entweder ein großes Problem oder kein 
Problem mehr habe.

von aasdfsldfh (Gast)


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Md M. schrieb:
> Hab ich nie gemacht. Ich weiß auch nicht, welche Vor- oder Nachteile das
> hätte, aber wie hier schon erwähnt könnte ich mir in jeder Stadt eine
> Wohung mieten wenn ich Bock hätte, ohne das jemandem mitteilen zu
> müssen.

Nein, bei einer Stadt mit Zweiwohnungssteuer hinterziehst Du bei 
Nichtanmeldung Steuern. Und das ist in D erst ab 3 Mio+ straffrei, 
darunter sind die Aemter in der Regel ziemlich unvertraeglich.

aasdfsldfh

von oh (Gast)


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Ich wohne schon über 5 Jahre in meiner neuen Wohnung, die ich gekauft 
habe. Bezahle dafür auch Grundsteuer. Gemeldet bin ich aber immer noch 
bei meinen Eltern in einer anderen Stadt. Sollte das ein Problem sein?

von Jack (Gast)


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Cyblord -. schrieb:
> Wieso zählt das? Ich kann 4 Wohnungen gleichzeitig mieten wenn ich Lust
> habe. Es zählt dann wenn man tatsächlich dort lebt.

Der Gesetzgeber ist schlau. Zitat

>> § 21 Mehrere Wohnungen
>>
>> (1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser
>>  Wohnungen seine Hauptwohnung.
>> (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
>> (3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.
>> (4) Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder
>>  Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und
>>  welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. Sie hat jede Änderung der
>>  Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen,
>>  die für die neue Hauptwohnung zuständig ist. Zieht die meldepflichtige
>>  Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine
>>  neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die
>>  alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Merkste was? Die Hauptwohnung ist durch die Benutzung definiert. Die 
Nebenwohnung einfach dadurch das man eine hat. Von benutzen steht da gar 
nichts.

von Md M. (Firma: Potilatormanufaktur) (mdma)


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aasdfsldfh schrieb:
> Nein, bei einer Stadt mit Zweiwohnungssteuer hinterziehst Du bei
> Nichtanmeldung Steuern.

Oh. Hatte ich echt noch nie von gehört. In der Tat lebe ich in einer 
solchen Stadt. Interessanterweise weiß das FA sogar davon. Ich hatte in 
meiner Steuererklärung sogar angegeben, warum ich meinen 
Lebensmittelpunkt nicht in der Wohnung habe. Befreit von der 
Zweitwohnungssteuer bin ich eigentlich nicht, soweit ich das sehe. Hm.

von Cyblord -. (cyblord)


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Jack schrieb:
>>> § 21 Mehrere Wohnungen
>>>
>>> (1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser
>>>  Wohnungen seine Hauptwohnung.
>>> (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
>>> (3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.
>>> (4) Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder
>>>  Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und
>>>  welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. Sie hat jede Änderung der
>>>  Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen,
>>>  die für die neue Hauptwohnung zuständig ist. Zieht die meldepflichtige
>>>  Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine
>>>  neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die
>>>  alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
>
> Merkste was? Die Hauptwohnung ist durch die Benutzung definiert. Die
> Nebenwohnung einfach dadurch das man eine hat. Von benutzen steht da gar
> nichts.

Eben, durch die Nutzung. Sag ich doch. Aber wer kann sagen, wann man von 
Wohnung A nach Wohnung B tatsächlich umzieht? Also wann die Hauptwohnung 
sich ändert? Es steht nicht da, dass eine neue Nebenwohnung gemeldet 
werden muss nur weil man sie hat.

> Sie hat jede Änderung der
> Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen

Also Mitteilung nur wenn die Hauptwohnung sich ändert. Nicht wenn man 
eine Nebenwohnung neu anmietet.

: Bearbeitet durch User
von (prx) A. K. (prx)


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Michael B. schrieb:
> Schon dein letzter Vermieter war verpflichtet, dem Amt mitzuteilen, daß
> du umziehst, und der neue Vermieter, dass du einziehst. Das Amt weiss
> also schon, daß du in Verzug bist.

Den Vermieter automatisch als IM des Amtes zu verpflichten, war damals 
m.W. in Diskussion, wurde aber nicht realisiert.

von Cyborg (Gast)


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Md M. schrieb:

>> Wie sind eure Erfahrungen mit dem Anmelden einer Zweitwohnung?
>
> Hab ich nie gemacht. Ich weiß auch nicht, welche Vor- oder Nachteile das
> hätte, aber wie hier schon erwähnt könnte ich mir in jeder Stadt eine
> Wohung mieten wenn ich Bock hätte, ohne das jemandem mitteilen zu
> müssen.

Die steuerliche Erreichbarkeit ist eine Sache. Die Gerichtliche eine
andere. Es kommt auch drauf an was im Ausweis und wenn man einen Pass
hat, drin steht, mal von allen möglichen Rechtsverhältnissen in vulgo
Verträgen, ganz abgesehen. Klar können Verträge räumlich getrennte
Wirkung haben, aber das muss explizit vereinbart sein. Die 
Hausratversicherung z.B. greift nur für den Haupt-Wohnsitz.
Ein Zweit-Wohnsitz ist dann was anderes.
Mit der Umeldung geht auch gleich eine Umschreibung beim
Kraftfahrtbundesamt und auch bei der Renten- und Krankenversicherung
einher. Das alles automatisch erfolgt wird gern behauptet, aber besser
man geht dem nach und checkt das.

von Cyblord -. (cyblord)


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Cyborg schrieb:
> Mit der Umeldung geht auch gleich eine Umschreibung beim
> Kraftfahrtbundesamt

Nein tut es nicht. Da muss man selbst hin. Die Behörden sind nicht so 
vernetzt wie man denken sollte.

von Jo S. (Gast)


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Keine Panik!

Du bist mit Hauptsitz in Deutschland gemeldet. Du hast in D einen 
Zweitwohnsitz, dort mußt du dich in den ersten 6 Monaten nicht anmelden, 
danach schon.

Also, du meldest dich rückwirkend an und mußt die Zweitwohnsitzsteuer ab 
dem Einzug bezahlen. Das ist alles!

von inkognito (Gast)


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Hirn einschalten und dann merken, dass die dumme Fragerei nichts bringt, 
ist zu schwer für dich?
Du hast gegen geltende Regeln verstossen und riskierst deswegen ein 
Ordnungsgeld.
Erwartest du jetzt hier wirklich eine zutreffende Antwort, was du u.U. 
an Ordnungsgeld zahlen musst, ohne anzugeben um welche Stadt es sich 
handelt?
Ob und wenn ja in welcher Höhe man Ordnungsgeld zahlen soll, hängt vom 
jeweiligen Sachbearbeiter ab und davon, wie du dich ihm gegenüber 
benimmst.

Geh einfach hin, melde dich um, gestehe, dass du die Ummeldung wegen 
Streß usw. verpennt hast und dass es dir leid tut und nichts pasiert.

Geh hin, benimm dich dem Sachbearbeiter gegenüber genauso hier im Forum, 
nämlich wie ein unsicheres aber doch soooo unschuldiges Grundschulkind 
und du kriegst ein Ordnungsgeld auferlegt.......

von MeldeKorn (Gast)


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Eine weitere Möglichkeit wäre, sich pro forma gleich in mehreren Städten 
anzumelden. Das ist ohne Papiere möglich. Man kann sogar in jeder Stadt 
einen neuen Namen wählen.

MeldeKorn

von meckerziege (Gast)


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Natürlich wirds jetzt besser, wenn man noch länger wartet und in dieser 
Zeit in Foren ängstlich herumgeistert. ;-)
Geh hin und meld dich um. Fertig. Das wirst scho überleben. Ändern 
kannst du eh nix mehr daran, dass du vermutlich zu spät dran bist.

von K. L. (Gast)


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Michael B. schrieb:
> Es ist aber möglich bis 3 Monate woanders zu wohnen (Urlaub, Probe,
> zeitweise Ausswärtstätigkeit).

Richtig und die Meldepglicht gilt nicht, wenn man seinen ersten Wohnsitz 
behält und nur über die Woche in einer Unterkunft wohnt. War bei mir 
(Wochenendfahrer) der Fall. In meiner Dienstwohnung bin Ich auch nicht 
extra gemeldet.

von Zoltan (Gast)


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Also soweit ich weiss muss man das erst anmelden wenn die Wohnung 
tatsächlich dauerhaft genutzt/bezogen wird.
Ich bin nicht sicher ob hier diese Wohnungsgeberbestätigung tatsächlich 
maßgeblich ist. Die Übergabe der Wohnung kann ja unabhängig vom 
"richtigen"
Einzug erfolgen... vielleicht kann man angeben, dass man ja eigentlich 
erst vor zwei Wochen "dauerhaft" eingezogen ist ;-)

Und zudem hat man ja wie schon gesagt wurde wenn man eh schon irgendwo 
gemeldet ist 6 Monate Zeit.
Beim Bußgeld sind das eigentlich auch nur max. 1000 Euro und nicht 
10000... k.a. wo die 10k herkommen.

von Martin (Gast)


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Strafen sind von den Summen so ausgelegt das sie weh tun... das ist ihr 
Sinn

von U. B. (Gast)


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> Wohnung ummelden verpennt
Kein Problem:
Melde Dich als Asylbewerber aus Syrien o.ä. neu an
(Passwort: armer Kadabrer. Nimm die Finger mit, die werden neuerdings 
benötigt).
Dann werden Sie geholfen; wenn nicht, absolviere eine integrierte 
Ausbildung (Schiessen + Windeln-Wickeln) und bewerbe Dich beim MAD (auch 
DIE suchen händeringenst Fachkräfte!).     SCNR

von Lutz H. (luhe)


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U. B. schrieb:
> auch
> DIE suchen händeringenst Fachkräfte!

Wie sollen mit Händeringen Fachkräfte gefunden werden?

von U. B. (Gast)


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Das 'D' wird im Arabischen stimmlos gesprochen!     ;-)

von ●DesIntegrator ●. (Firma: FULL PALATINSK) (desinfector) Benutzerseite


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bei dieser ganzen Ummeldethematik frage ich mich,
wie man Mietnomaden zu fassen kriegt.

man muss ofensichtlich "einfach" nur oft genug umziehen
und Dich findet keiner.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
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