Hallo, arbeite seit einem haben Jahr in einer anderen Stadt als meiner Heimatstadt (Nebenjob). Bin Student (7. Sem.) und habe zuerst als Praktikant drei Monate gemacht, seit Anfang April als Werkstudent (16h/Woche). Studiere in der Heimat. Kurz + knapp: Habe den Wisch von wegen "Wohnbescheinigung" oder so was irgendwo ad acta gelegt und ignoriert. Den zweiten nach meinem Umzug innerhalb derselben Stadt ebenso. War nie irgendwas. Wusste nicht, wozu der gut sein soll, dachte, dass das für meine Unterlagen ist. Ist auch weiterhin nichts, allerdings habe ich heute morgen zufällig gelesen, dass man offenbar verpflichtet ist, sich bei irgendeinem Amtsschimmel zu melden und sich bepferden zu lassen. Wer nicht zur Bepferdung kommt, kann bis zu 10.000 Euro Strafe aufgebrummt bekommen. Jetzt stehe ich ein bisschen ratlos da. Bisher war nie was, Post kommt und gut is. DSL hab ich keins, läuft über HSDPA. Anmelden an sich wäre kein Problem, aber die potenziellen 10.000 Euro sind eins, sogar ein recht großes. Wie sind eure Erfahrungen mit dem Anmelden einer Zweitwohnung? Kann mir nicht vorstellen, dass ich der erste bin, der das nicht weiß und verschläft. Danke für Antworten.
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Erstmal heisst es "Bis zu ..." Schau dich mal um und wundere dich, welche Lapalien mit "bis zu 50.000 Euro Strafe" geahndet werden. Theoretisch ... Weiterhin habe ich keine Erfahrung mit Zweitwohnungen. Ich kann mich aber nicht erinnern, dass ich jemals einen Mietvertrag etc. hätte vorlegen müssen, d.h. du meldest die neue Wohnung ab sofort an und gut ist ...
ist nur kritisch wegen Bafögrückzahlung, mir wurde Strafe aufgebrummt weil ich das dem Bafögamt nicht gemeldet hatte und sie "mühsam" beim Einwohnermeldeamt recherchieren mussten.
stumpelrilzchen schrieb: > Anmelden an sich wäre kein Problem, aber die potenziellen 10.000 Euro > sind eins, sogar ein recht großes. Wenn Du freiwillig zu der zuständigen Behörde gehst und Dich anmeldest, wird man Dir keine Steuerhinterziehung o.ä. vorwerfen. Dann kostet die verspätete Anmeldung höchstens ein kleines Ordnungsgeld im unterem zweistelligen Bereich. Teuer wird es nur dann, wenn man über einen längeren Zeitraum hätte Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen und dies von Amtes wegen entdeckt wurde.
stumpelrilzchen schrieb: > dass man offenbar verpflichtet ist, sich bei irgendeinem > Amtsschimmel zu melden und sich bepferden zu lassen Natürlich musst du dich ummelden, man will schliesslich wissen, wohin man den Strafbefehl schicken muss. Schon dein letzter Vermieter war verpflichtet, dem Amt mitzuteilen, daß du umziehst, und der neue Vermieter, dass du einziehst. Das Amt weiss also schon, daß du in Verzug bist. https://news.immowelt.de/n/2835-neues-meldegesetz-ab-november-vermieter-muessen-einzug-bestaetigen.html Es ist aber möglich bis 3 Monate woanders zu wohnen (Urlaub, Probe, zeitweise Ausswärtstätigkeit).
Joachim B. schrieb: > ist nur kritisch wegen Bafögrückzahlung, mir wurde Strafe > aufgebrummt > weil ich das dem Bafögamt nicht gemeldet hatte und sie "mühsam" beim > Einwohnermeldeamt recherchieren mussten. Bafög habe ich keins beantragt. Brauche ich nicht, weil ich am Hauptwohnsitz daheim wohne und am Zweitwohnsitz zwar nicht im Geld schwimme, aber genug verdiene, um Miete, Essen etc. selber zu bezahlen. Es geht um eine Stadt, die ausnahmslos von allen Zweitwohnungsbesitzern zehn Prozent der Nettohajahreskaltmiete kassiert. Keine Rabatte für niemanden. Das wären bei mir um den Dreh 150 Euro, wenn ich die nachzahle (Ja, ich wohne in einem einfachen Wohnheim). Die sind erstmal nicht das Problem. Nur eine strafrechtliche Belangung mit angeschlossenem Strafverfahren + hohem Bußgeld kann und will ich mir nicht leisten. Angerufen habe ich schon, hat sich jetzt erstmal so angehört, als käme ein "du du!" und gut ist. Auf diesen Anruf wird aber im Ernstfall wohl geschissen und ich bin pleite und verschuldet. Muss ich nicht haben, bzw. nicht aus heiterem Himmel haben und deshalb sind Erfahrungen anderer an dieser Stelle für mich recht wertvoll.
Michael B. schrieb: > Schon dein letzter Vermieter war verpflichtet, dem Amt mitzuteilen, daß > du umziehst, und der neue Vermieter, dass du einziehst. Das Amt weiss > also schon, daß du in Verzug bist. > > https://news.immowelt.de/n/2835-neues-meldegesetz-... Wo steht das? Mitwirkungspflicht des Vermieters heißt, dass der Vermieter mir eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen muss. Das ist auch passiert, allerdings war mir eben nicht klar, was ich damit anstellen soll. Ich kann nichts davon lesen, dass das Amt durch den Vermieter informiert wird.
Hatte ich auch schon. Wenn du freundlich bist und nett und erklärst das du es verbummelt hast kostet es meist gar nichts, ansonsten so 15€ ca. geh gleich heute hin. gruß
fpga schrieb: > Hatte ich auch schon. Wenn du freundlich bist und nett und erklärst das > du es verbummelt hast kostet es meist gar nichts, ansonsten so 15€ ca. > geh gleich heute hin. > > gruß War bei mir auch so. Habe es erst aufgrund von viel Stress beim Umzug und Studium aufgeschoben. Dann vergessen und zwar über ziemlich lange Zeit ... Habe es beim Einwohneramt dann erklärt und die Sachbearbeiterin meinte nur, dass ich das nächste Mal daran denken sollte. Habe kein Bußgeld oder ähnliches bekommen.
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Du kannst dich bis zu einem halben Jahr nach Umzug ohne Probleme beim zuständigen Einwohnermeldeamt ummelden. Eine Strafe wird dann auch nicht erhoben.
Kommt auf die kommunale Kassenlage an, in NRW wurde mir schon mal 200 € aufgebrummt weil ich a bisserl spät(6 Monate) mit dem Anmelden war. Kommunen mit Zaster interessieren solche Peanüße nicht.
Ist auch meine Erfahrung. Da passiert rein gar nichts. Hatte das Ummelden auch mehrere Monate vor mir hergeschoben. Mit einem neuen Job in einer neuen Stadt hat man auch erst mal andere Sorgen als sich irgenwo während der Arbeitszeit in die Schlange zu stellen. Weil ich die Zweitwohnung bei der Steuererklärung angegeben habe, wollten die den Wisch sehen. Da viel dann auch die Diskrepanz auf zwischen meinem genannten Einzugsdatum und dem Datum auf dem Wisch. Konnte aber gegen Vorlage des Mietvertrags und der Zeiterfassung vom Arbeitgeber geklärt werden. Habe dem Sachbearbeiter beim FA einfach ehrlich gesagt, dass ich es verbummelt habe. Gab noch nicht mal einen blöden Kommentar.
Außerdem kannst du auch einfach ein falsches Umzugsdatum angeben. Woher soll die Trine da wissen wann du tatsächlich umgezogen bist?
Cyblord -. schrieb: > Außerdem kannst du auch einfach ein falsches Umzugsdatum angeben. Woher > soll die Trine da wissen wann du tatsächlich umgezogen bist? Die wollen aber einen Mietvertrag und Wohnungsübernahmeschein (keine Ahnung grad, wie der Wisch genau heißt) sehen, wo natürlich auch das Übernahmedatum steht. Und das zählt.
E. S. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Außerdem kannst du auch einfach ein falsches Umzugsdatum angeben. Woher >> soll die Trine da wissen wann du tatsächlich umgezogen bist? > > Die wollen aber einen Mietvertrag und Wohnungsübernahmeschein (keine > Ahnung grad, wie der Wisch genau heißt) sehen, wo natürlich auch das > Übernahmedatum steht. Und das zählt. Wieso zählt das? Ich kann 4 Wohnungen gleichzeitig mieten wenn ich Lust habe. Es zählt dann wenn man tatsächlich dort lebt.
Ich habe das selber schon Jahrelang verpennt, und erst gemerkt, als ich die nächste Wohnung anmelden wollte. Das wurde dann am Einwohnermeldeamt gleich richtiggestellt, extra gekostet hat es nichts. Ich war 5 Jahre lang falsch gemeldet. --> Solange der Amtschimmel sein Futter bekommt (du also brav deine Steuern zahlst) und seine Pferdeäpfel loswird (Briefe), fragt offenbar niemand nach.
stumpelrilzchen schrieb: > Das wären bei mir um den Dreh 150 Euro, wenn ich die nachzahle (Ja, ich > wohne in einem einfachen Wohnheim). Die sind erstmal nicht das Problem. > > Nur eine strafrechtliche Belangung mit angeschlossenem Strafverfahren + > hohem Bußgeld kann und will ich mir nicht leisten. Genau durch Dein jetziges Verhalten provozierst Du genau die strafrechtliche Belangung! Solange die entgangene Zweitwohnungssteuer noch niemandem aufgefallen ist, kannst Du Dich völlig problemlos an-/ummelden. Wenn es jedoch auffallen sollte, und das wird es irgendwann, dann folgt der richtig große Ärger, bei dem man Dir völlig zu recht Vorsatz unterstellen wird. Also noch einmal zur Verdeutlichung: Dein fortgesetztes Aussitzen der Angelegenheit ist genau die strafbare Handlung, für die hohe Bußgelder erhoben werden können, denn Du hinterziehst Steuern!
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Cyblord -. schrieb: > E. S. schrieb: >> Cyblord -. schrieb: >>> Außerdem kannst du auch einfach ein falsches Umzugsdatum angeben. Woher >>> soll die Trine da wissen wann du tatsächlich umgezogen bist? >> >> Die wollen aber einen Mietvertrag und Wohnungsübernahmeschein (keine >> Ahnung grad, wie der Wisch genau heißt) sehen, wo natürlich auch das >> Übernahmedatum steht. Und das zählt. > > Wieso zählt das? Ich kann 4 Wohnungen gleichzeitig mieten wenn ich Lust > habe. Es zählt dann wenn man tatsächlich dort lebt. Wurde mir so im Einwohneramt gesagt. Wohnungsübernahme war am 1.7.14, Einzug Ende August, da ich genau dann Klausuren hatte und die Wohnung noch renovieren etc. musste. Die Sachbearbeiterin meinte, dass das egal sei, sondern der Übernahmetermin zähle, nicht der Zeitpunkt meines angeblichen Einzuges. Wie es bei deiner Konstruktion mit 4 Wohnungen aussehen soll, ist natürlich eine andere Frage. Auf jeden Fall war ich etwas über 2 Jahre zu spät dran. Wenn die merken, dass man sie betrügen will, könnten sie sich erst Recht quer stellen und ein Bußgeld verteilen, da sie am längeren Hebel sitzen. Von daher sehe ich auch nicht den Sinn hier.
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stumpelrilzchen schrieb: > Wie sind eure Erfahrungen mit dem Anmelden einer Zweitwohnung? Kann mir > nicht vorstellen, dass ich der erste bin, der das nicht weiß und > verschläft. Bestimmt nicht der Erste und auch nicht der Letzte. Leider schützt Nichtwissen nicht vor Strafe. Volljährigkeit bedeutet nicht nur mehr Rechte, wie Alk vonner Tanke holen zu dürfen, sondern auch mehr Pflichten. Wer einen Mietvertrag unterschreibt muss sich halt vorher informieren, was alles zu tun ist. Klingt vll. arrogant, aber das Leben ist kein Ponyhof. Gehe zu der zuständigen Behörde und packe Dir Zwiebeln ein, damit mehr Tränen fließen, wenn Du vor dem Amtschimmel stehst. Spiele den reuigen, aber veramrten Sünder, der sowas nie wieder machen wird. Paß beim Rausgehen auf, nicht auf Deiner Schleimspur auszurutschen und bete, dass alles Gut wird.
E. S. schrieb: > Wie es bei deiner Konstruktion mit 4 Wohnungen aussehen soll, ist > natürlich eine andere Frage. Eben. Die erzählt halt Unsinn weil es für sie so einfacher ist. Und für dich kann es egal sein, solange du deshalb nicht zur Kasse gebeten wirst. > Auf jeden Fall war ich etwas über 2 Jahre > zu spät dran. Wenn die merken, dass man sie betrügen will, könnten sie > sich erst Recht quer stellen und ein Bußgeld verteilen, da sie am > längeren Hebel sitzen. Von daher sehe ich auch nicht den Sinn hier. Der Sinn ist, du gibt brav dein richtiges Datum per Mietvertrag an, wenn die aber jemand deshalb schröpfen will, bist du halt erst später wirklich eingezogen. Aber ich sage das passiert nicht.
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Ich sehe das genau so wie Cyblord. stumpelrilzchen schrieb: > arbeite seit einem haben Jahr in einer anderen Stadt als meiner > Heimatstadt Das hab ich bis vor kurzem >10 jahre so ähnlich gehandhabt. Ich war bei meinen Eltern gemeldet. Hatte einfach keinen Grund, mich umzumelden. > allerdings habe ich heute morgen zufällig > gelesen, dass man offenbar verpflichtet ist, sich bei irgendeinem > Amtsschimmel zu melden Ja, wenn du deinen Lebensmittelpunkt wechselst. Wurde mir zumindest so gesagt, auch mit Androhung eines Bußgeldes, wenn ich dem nicht nachkomme. Das gute ist, dass mir keiner nachweisen kann, wo ich denn meinen Lebensmittelpunkt habe > Post kommt > und gut is. Jo. Ich wüsset auch nicht, was daran verkehrt sein sollte, irgendwo eine Postadresse (egal welche) anzugeben, bei der ich Post erhalten kann. > DSL hab ich keins, läuft über HSDPA. Egal. Kann ich nicht DSL-Anschlüsse bestellen wie und wo (sofern ich in der Wohnung dazu befugt bin) ich lustig bin? > Anmelden an sich wäre kein Problem, aber die potenziellen 10.000 Euro > sind eins, sogar ein recht großes. Ich habe gesagt, dass ich halt jetzt erst meinen Lebensmittelpunkt verlagert habe. Fertig. Dabei war mein Mietvertrag und die Wohnungsgeberbescheinigung über ein Jahr alt. > Wie sind eure Erfahrungen mit dem Anmelden einer Zweitwohnung? Hab ich nie gemacht. Ich weiß auch nicht, welche Vor- oder Nachteile das hätte, aber wie hier schon erwähnt könnte ich mir in jeder Stadt eine Wohung mieten wenn ich Bock hätte, ohne das jemandem mitteilen zu müssen. Joachim B. schrieb: > ist nur kritisch wegen Bafögrückzahlung, mir wurde Strafe aufgebrummt > weil ich das dem Bafögamt nicht gemeldet hatte und sie "mühsam" beim > Einwohnermeldeamt recherchieren mussten. Das ist was anderes. Das ist dann ja keine Starfe, sondern du Bezahlst deren Aufwand. Sowas hatet ich auch.
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Andreas S. schrieb: > Also noch einmal zur Verdeutlichung: Dein fortgesetztes Aussitzen der > Angelegenheit ist genau die strafbare Handlung, für die hohe Bußgelder > erhoben werden können, denn Du hinterziehst Steuern! Den Willen zur Nichtfortsetzung habe ich schon bekundet, indem ich dort angerufen habe und nach dem weiteren Vorgehen gefragt habe. Sonst könnte ich ja nicht sagen, was das Amt gesagt hat. Den Wohnungsbescheinigungszettel kann ich gerade nicht einreichen, weil ich ihn 200 km entfernt aufbewahrt habe. Hätte ich ihn da, wäre die Angelegenheit bereits erledigt, denn so besonders spaßig ist es nicht, potenzieller Steuergeldgauner zu sein. Von meiner Seite aus sieht es also so aus, dass ich am Dienstag mit dem Zettel und Perso zum Amt gehen werde, hoffentlich nicht mehr als eine Stunde anstehen muss und dann entweder ein großes Problem oder kein Problem mehr habe.
Md M. schrieb: > Hab ich nie gemacht. Ich weiß auch nicht, welche Vor- oder Nachteile das > hätte, aber wie hier schon erwähnt könnte ich mir in jeder Stadt eine > Wohung mieten wenn ich Bock hätte, ohne das jemandem mitteilen zu > müssen. Nein, bei einer Stadt mit Zweiwohnungssteuer hinterziehst Du bei Nichtanmeldung Steuern. Und das ist in D erst ab 3 Mio+ straffrei, darunter sind die Aemter in der Regel ziemlich unvertraeglich. aasdfsldfh
Ich wohne schon über 5 Jahre in meiner neuen Wohnung, die ich gekauft habe. Bezahle dafür auch Grundsteuer. Gemeldet bin ich aber immer noch bei meinen Eltern in einer anderen Stadt. Sollte das ein Problem sein?
Cyblord -. schrieb: > Wieso zählt das? Ich kann 4 Wohnungen gleichzeitig mieten wenn ich Lust > habe. Es zählt dann wenn man tatsächlich dort lebt. Der Gesetzgeber ist schlau. Zitat >> § 21 Mehrere Wohnungen >> >> (1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser >> Wohnungen seine Hauptwohnung. >> (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. >> (3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland. >> (4) Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder >> Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und >> welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. Sie hat jede Änderung der >> Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, >> die für die neue Hauptwohnung zuständig ist. Zieht die meldepflichtige >> Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine >> neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die >> alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. Merkste was? Die Hauptwohnung ist durch die Benutzung definiert. Die Nebenwohnung einfach dadurch das man eine hat. Von benutzen steht da gar nichts.
aasdfsldfh schrieb: > Nein, bei einer Stadt mit Zweiwohnungssteuer hinterziehst Du bei > Nichtanmeldung Steuern. Oh. Hatte ich echt noch nie von gehört. In der Tat lebe ich in einer solchen Stadt. Interessanterweise weiß das FA sogar davon. Ich hatte in meiner Steuererklärung sogar angegeben, warum ich meinen Lebensmittelpunkt nicht in der Wohnung habe. Befreit von der Zweitwohnungssteuer bin ich eigentlich nicht, soweit ich das sehe. Hm.
Jack schrieb: >>> § 21 Mehrere Wohnungen >>> >>> (1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser >>> Wohnungen seine Hauptwohnung. >>> (2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. >>> (3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland. >>> (4) Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder >>> Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und >>> welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. Sie hat jede Änderung der >>> Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, >>> die für die neue Hauptwohnung zuständig ist. Zieht die meldepflichtige >>> Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine >>> neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die >>> alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist. > > Merkste was? Die Hauptwohnung ist durch die Benutzung definiert. Die > Nebenwohnung einfach dadurch das man eine hat. Von benutzen steht da gar > nichts. Eben, durch die Nutzung. Sag ich doch. Aber wer kann sagen, wann man von Wohnung A nach Wohnung B tatsächlich umzieht? Also wann die Hauptwohnung sich ändert? Es steht nicht da, dass eine neue Nebenwohnung gemeldet werden muss nur weil man sie hat. > Sie hat jede Änderung der > Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen Also Mitteilung nur wenn die Hauptwohnung sich ändert. Nicht wenn man eine Nebenwohnung neu anmietet.
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Michael B. schrieb: > Schon dein letzter Vermieter war verpflichtet, dem Amt mitzuteilen, daß > du umziehst, und der neue Vermieter, dass du einziehst. Das Amt weiss > also schon, daß du in Verzug bist. Den Vermieter automatisch als IM des Amtes zu verpflichten, war damals m.W. in Diskussion, wurde aber nicht realisiert.
Md M. schrieb: >> Wie sind eure Erfahrungen mit dem Anmelden einer Zweitwohnung? > > Hab ich nie gemacht. Ich weiß auch nicht, welche Vor- oder Nachteile das > hätte, aber wie hier schon erwähnt könnte ich mir in jeder Stadt eine > Wohung mieten wenn ich Bock hätte, ohne das jemandem mitteilen zu > müssen. Die steuerliche Erreichbarkeit ist eine Sache. Die Gerichtliche eine andere. Es kommt auch drauf an was im Ausweis und wenn man einen Pass hat, drin steht, mal von allen möglichen Rechtsverhältnissen in vulgo Verträgen, ganz abgesehen. Klar können Verträge räumlich getrennte Wirkung haben, aber das muss explizit vereinbart sein. Die Hausratversicherung z.B. greift nur für den Haupt-Wohnsitz. Ein Zweit-Wohnsitz ist dann was anderes. Mit der Umeldung geht auch gleich eine Umschreibung beim Kraftfahrtbundesamt und auch bei der Renten- und Krankenversicherung einher. Das alles automatisch erfolgt wird gern behauptet, aber besser man geht dem nach und checkt das.
Cyborg schrieb: > Mit der Umeldung geht auch gleich eine Umschreibung beim > Kraftfahrtbundesamt Nein tut es nicht. Da muss man selbst hin. Die Behörden sind nicht so vernetzt wie man denken sollte.
Keine Panik! Du bist mit Hauptsitz in Deutschland gemeldet. Du hast in D einen Zweitwohnsitz, dort mußt du dich in den ersten 6 Monaten nicht anmelden, danach schon. Also, du meldest dich rückwirkend an und mußt die Zweitwohnsitzsteuer ab dem Einzug bezahlen. Das ist alles!
Hirn einschalten und dann merken, dass die dumme Fragerei nichts bringt, ist zu schwer für dich? Du hast gegen geltende Regeln verstossen und riskierst deswegen ein Ordnungsgeld. Erwartest du jetzt hier wirklich eine zutreffende Antwort, was du u.U. an Ordnungsgeld zahlen musst, ohne anzugeben um welche Stadt es sich handelt? Ob und wenn ja in welcher Höhe man Ordnungsgeld zahlen soll, hängt vom jeweiligen Sachbearbeiter ab und davon, wie du dich ihm gegenüber benimmst. Geh einfach hin, melde dich um, gestehe, dass du die Ummeldung wegen Streß usw. verpennt hast und dass es dir leid tut und nichts pasiert. Geh hin, benimm dich dem Sachbearbeiter gegenüber genauso hier im Forum, nämlich wie ein unsicheres aber doch soooo unschuldiges Grundschulkind und du kriegst ein Ordnungsgeld auferlegt.......
Eine weitere Möglichkeit wäre, sich pro forma gleich in mehreren Städten anzumelden. Das ist ohne Papiere möglich. Man kann sogar in jeder Stadt einen neuen Namen wählen. MeldeKorn
Natürlich wirds jetzt besser, wenn man noch länger wartet und in dieser Zeit in Foren ängstlich herumgeistert. ;-) Geh hin und meld dich um. Fertig. Das wirst scho überleben. Ändern kannst du eh nix mehr daran, dass du vermutlich zu spät dran bist.
Michael B. schrieb: > Es ist aber möglich bis 3 Monate woanders zu wohnen (Urlaub, Probe, > zeitweise Ausswärtstätigkeit). Richtig und die Meldepglicht gilt nicht, wenn man seinen ersten Wohnsitz behält und nur über die Woche in einer Unterkunft wohnt. War bei mir (Wochenendfahrer) der Fall. In meiner Dienstwohnung bin Ich auch nicht extra gemeldet.
Also soweit ich weiss muss man das erst anmelden wenn die Wohnung tatsächlich dauerhaft genutzt/bezogen wird. Ich bin nicht sicher ob hier diese Wohnungsgeberbestätigung tatsächlich maßgeblich ist. Die Übergabe der Wohnung kann ja unabhängig vom "richtigen" Einzug erfolgen... vielleicht kann man angeben, dass man ja eigentlich erst vor zwei Wochen "dauerhaft" eingezogen ist ;-) Und zudem hat man ja wie schon gesagt wurde wenn man eh schon irgendwo gemeldet ist 6 Monate Zeit. Beim Bußgeld sind das eigentlich auch nur max. 1000 Euro und nicht 10000... k.a. wo die 10k herkommen.
Strafen sind von den Summen so ausgelegt das sie weh tun... das ist ihr Sinn
> Wohnung ummelden verpennt
Kein Problem:
Melde Dich als Asylbewerber aus Syrien o.ä. neu an
(Passwort: armer Kadabrer. Nimm die Finger mit, die werden neuerdings
benötigt).
Dann werden Sie geholfen; wenn nicht, absolviere eine integrierte
Ausbildung (Schiessen + Windeln-Wickeln) und bewerbe Dich beim MAD (auch
DIE suchen händeringenst Fachkräfte!). SCNR
U. B. schrieb: > auch > DIE suchen händeringenst Fachkräfte! Wie sollen mit Händeringen Fachkräfte gefunden werden?
bei dieser ganzen Ummeldethematik frage ich mich, wie man Mietnomaden zu fassen kriegt. man muss ofensichtlich "einfach" nur oft genug umziehen und Dich findet keiner.
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