Ich hätte eine Frage bezüglich eines Hauskaufes in einer eheähnlichen Gemeinschaft, d.h. Mann und Frau nicht verheiratet: Wie verhält es sich eigentlich, wenn z.B. der Mann eine schöne Summe angespart hat, die Freundin aber gerade erst mit dem Studium fertig ist und defakto nach Zahlung ihrer Studiengebühren gerade mal eine schwarze Null auf dem Konto hat und somit keinerlei EK besitzt? Eigentlich möchte sie gerne gemeinsam mit dem Mann kaufen, aber dass sie zu 50:50 mit im Grundbuch eingetragen wird, kann ich als Mann der statistisch in 50% der Fälle verlassen wird nun auch nicht so ganz gutheißen. Gehaltstechnisch ist kein so großer Unterschied vorhanden, so dass die Raten durchaus hälftig getragen werden könnten, zumindest solange keine Kinder da sind, aber das Eigenkapital liegt bei ihr eben bei Null. Ich denke, dass es eine sehr typische Frage ist, die man sich als Mann eben irgendwann mal stellt, schlichtweg weil der Mann eben in der Regel ein paar Jahre älter ist und folglich etwas mehr Finanzmittel einbringen kann. Kann aber natürlich auch mal genau andersrum sein, aber wäre letztlich aber dieselbe Frage. Sollte man sich da irgendwie absichern, welche Möglichkeiten gibt es? Habe bereits gelesen, dass es so etwas wie einen Partnerschaftsvertrag gibt, hat von euch jemand so etwas genutzt?
Großes F. schrieb: > Ich hätte eine Frage bezüglich eines Hauskaufes in einer eheähnlichen > Gemeinschaft, d.h. Mann und Frau nicht verheiratet: > > Wie verhält es sich eigentlich, wenn z.B. der Mann eine schöne Summe > angespart hat, die Freundin aber gerade erst mit dem Studium fertig ist > und defakto nach Zahlung ihrer Studiengebühren gerade mal eine schwarze > Null auf dem Konto hat und somit keinerlei EK besitzt? Wenn sie die Raten bezahlen kann ist es doch egal, ob Eigenkapital/Rücklagen vorhanden sind? > Eigentlich möchte sie gerne gemeinsam mit dem Mann kaufen, aber dass sie > zu 50:50 mit im Grundbuch eingetragen wird, kann ich als Mann der > statistisch in 50% der Fälle verlassen wird nun auch nicht so ganz > gutheißen. Frag sie mal danach, wieso sie das als Frau, die deiner Aussage nach in 50% der Fälle verlassen wird, gutheißt. Ich glaube, die Diskussion ist/wäre der Anfang vom Ende...
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Ich würde das nur selbst finanzieren. Das Risiko das eben am Ende die Partnerin weg ist, sei mal dahingestellt wer wen verlässt, wäre mir bei Summen in 5 und 6 stelligen Bereichen zu hoch. Selbst mit Partnerschaftsvertrag kann das doch übel ausgehen? Wie wird im Fall des Falles, also wenn ihr auseinander gehen würdet aufgeteilt? Man muss hier ja auch nicht nur an sich selbst denken sondern auch an die Partnerin. Könnte sie dich ausbezahlen so das dann alles dir gehört? Was ist wenn einer nicht zahlen kann, was wenn die Zwangsvollstreckung auf einen Teil gefordert wird und du z. B. diese finanziell nicht abfangen kannst? Was wenn du Pleite gehst und sie nicht abfangen kann, geht sie dann auch Pleite? Ich würde selbst finanzieren, alles ist auf deinen Namen geschrieben und die Partnerin wohnt mit passender Miete bei dir. Dann hat sie zwar kein Anspruch auf Eigentum aber wenn die Miete nicht zu hoch ist kann sie ja anderweitig Investieren. Gefällt euch beiden das nicht, dann besser erst mal warten oder eine Wohnung kaufen. Die schlägt in aller Regel nicht mit ganz so hohen Summen nieder und man kann es im Worst Case nochmal als Lektion des Lebens abtun. Wenn ein Haus mal den Bach runter geht wars das bei den meisten leider mit ihrer Finanzstärke. Im übrigen vermute ich mal das bei der von dir genannten Konstellation eventuell auch mal Kinder da sein werden. Dann fällt wieder eine Zeitlang Finanzierungskraft weg. Tja und dann noch die 50/50 Eintragung im Grundbuch. Wie will Frau das rechtfertigen wenn sie nur die Raten bezahlt aber kein Eigenkapital vor strecken kann oder will. Das würde ja nur gehen wenn ihre Raten so weit über deinen liegen das am Abzahlungsende beide gleich viel Euros investiert haben. Mein ehrlicher Rat an dich. Machs nicht
Max M. schrieb: > Tja und dann noch die 50/50 Eintragung im Grundbuch. Wie will Frau das > rechtfertigen wenn sie nur die Raten bezahlt aber kein Eigenkapital vor > strecken kann oder will. Das würde ja nur gehen wenn ihre Raten so weit > über deinen liegen das am Abzahlungsende beide gleich viel Euros > investiert haben. Ich hab das so verstanden, das es keine Anzahlung gibt, also jeder nur Raten bezahlt. Dann wäre das Eigenkapital wie von mir gesagt unwichtig. Wenn einer nun die Ratensumme per Eigenkapital mindert müsste man es natürlich so machen, wie du gesagt hast.
Okey, dachte Fragezeichen würde sein EK mit in die Finanzierung stecken. Aber nun gut. Letztlich finde ich das Vorhaben trotz allem riskant, auch wenn viele es so machen. Denn wenn in x Jahren jemand nicht mehr bezahlen kann oder will haben beide ein Problem. Zum einen müsste dann ein Teil beide Raten stemmen können und den anderen für sein bereits geleisteten Teil ausbezahlen. Da kommen dann schnell ganz schön hohe Summen zusammen die man in aller Regel nicht mal eben so tragen kann. Da steht man eigentlich schon in seinem eigenen Grab... Deswegen halte ich es für besser die Finanzierung so zu planen das man es von Anfang an selbst stemmen kann und sie dann als Mieterin mit dort wohnt. Natürlich könnte auch er als Mieter mit dort wohnen, spricht absolut nichts dagegen. Allerdings darf man sich dann nicht blenden lassen, denn wenn beispielsweise sie keine Lust mehr hat und einfach auszieht hat man ein Haus mit hohen Kosten am Bein das man eventuell so gar nicht will oder braucht.
...nun mein EK muss ich natürlich weitestgehend einbringen, um überhaupt nur ein vernünftiges Kreditangebot erhalten zu können. Gleichzeitig ist die Tilgungsdauer mit >15 Jahren auch so hoch, dass der Zeitraum bis zur Volltilgung eigentlich zu lange ist, als dass eine Lösung in Betracht käme, bei der die Frau durch höhere Raten den Abstand zum Eigenkapital langsam wieder aufholt und vor allem, was nützt denn so eine Regelung, wenn die Frau nach vielleicht 3 Jahren meint keine Lust mehr zu haben? Dann ist sie ja zahlungstechnisch immer noch weit hinter dem Mann hinten dran... und hätte trotzdem Anspruch auf 50% des Hauses... Ich habe nun ein bischen drüber nachgegrübelt: Eine mögliche Lösung könnte sein, die Frau nur zu 30% in das Grundbuch ein zu tragen, dann wäre sie von Anfang an entsprehend ihrem Einsatz am Haus beteiligt und hätte von Anfang an auch subjektiv das Gefühl Eigentümerin zu werden. Wäre für sie sicherlich am schönsten, allerdings wären die 30% eben wieder ein Wert, den die Frau erst am Ende der Tilgung überhaupt erreichen könnte, jedenfalls dann, wenn die Raten gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt würden. Eine alternative und von mir favorisierte Lösung wäre eventuell, dass die Frau nur die Hälfte der Zinslast, die Hälfte der Betriebskosten und die auf 10 Jahre gestreckte Hälfte der Erwerbsnebenkosten bedient während der Mann jeweils die andere Hälfte dieser Kosten zuzüglich der eigentlichen Tilgung übernimmt. Die Frau hätte dann genügend Zeit sich selber EK an zu sparen und sobald man nach 10 Jahren erstmalig den Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen darf, wäre eine Option die Frau zu diesem Zeitpunkt dann mit ihrem Eigenkapital in den Hauskauf einsteigen zu lassen und ihr dann entsprechende Anteile zu überschreiben, ggf. reicht ihr Spargroschen dann ja sogar für eine Volltilgung... In jedem Fall stelle ich aber mal eine Sache fest: Die Frau bzw. der weniger Investierte Partner trägt in beiden Fällen weniger Risiko am Haus und genießt insbesondere in der zweiten Option auch wesentlich mehr Freiheiten bezüglich einer spontanen örtlichen Neuorientierung... Nochmal die Frage: Habt ihr alle erst geheiratet / Kinder bekommen und danach erst gekauft, so dass sich die obige Frage nicht so gestellt hat, oder seid ihr alle in blindem Vertrauen auf eure Frau eine hälftige Teilung eingegangen, wohlwissend, dass ihr im Laufe der nächsten Jahre sowohl finanziell als auch handwerklich die größere Last am dann gemeinsamen Haus werdet tragen dürfen?
Für solche Spielereien hat der Gesetzgeber extra ein Konstrukt geschaffen, dass die Probleme relativ gut behandelt: Heirat. - Wenn ihr zusammenbleibt, ist alles gut. Ihr erbt gegenseitig, teilt Eure Steuern, Eure Kinder sind Eure, etc. Auch bei Rente und Versorgung hat die Ehe (noch) ein paar Vorteile. - Wenn ihr nicht zusammenbleibt, gibt es (relativ) gerechte Regeln. Es gibt einen Ausgleich, bei dem es (relativ) egal ist, wie ihr im Grundbuch steht. Und, noch besser, am Ende könnt ihr problemlos und steuerfrei die Anteile nochmal umschreiben.
Ja, erst geheiratet und dann gekauft. Ich würde es an deiner Stelle lassen. Wenn du jetzt schon davon ausgehst, dass du verlassen wirst, ist es nicht die richtige Frau. Erst mal heiraten und dann kaufen. Denk auch daran das ihr im Falle von Kindern nur ein Gehalt habt. Kauft euch eine Wohnung. Hat mehrere Vorteile und wenn Ihr weitsichtig kauft, kauft Ihr gleich altersgerecht. In einem Haus kann man u.U. nur noch das Erdgeschoss bewohnen weil man die Treppen nicht mehr steigen kann. Einen Garten braucht man dann auch nicht zu Pflegen.
Wenn eine Heirat (noch) nicht zur Debatte steht dann ist eine Gemeinschaft für's Leben wohl (noch) geplant, oder? Ich persönlich würde in deiner Situation eher kein Haus kaufen wollen (und schon gar nicht mit 50:50 im Grundbuch eintragen lassen). Aber falls doch, dann sollte es doch möglich sein entsprechende Verträge aufzusetzen welche die anteiligen Besitzverhältnisse aufgrund geleisteter Zahlungen gerecht regeln. Da würde ich mal bei meiner Bank/Anwalt/Notar anfragen wie es ausschaut, für die ist das sicher nichts neues. So'n Eintrag im Grundbuch kann, bei entsprechender Antragstellung, doch sicher auch einmal im Jahr oder so angepasst werden.
> Gehaltstechnisch ist kein so großer Unterschied vorhanden, so dass die > Raten durchaus hälftig getragen werden könnten, zumindest solange keine > Kinder da sind, aber das Eigenkapital liegt bei ihr eben bei Null. Lass es, du begibst dich in diesem Land in eine sehr schlechte Position. Nach dem Hauskauf hat Sie dich moralisch und rechtlich in der Hand. Wenn Sie keine Lust mehr hat zu arbeiten kommen Kinder und du darfst ihren Anteil am Haus mit bezahlen. Wenn es ganz hart kommt stehst du trotzdem auf der Straße und Sie hat das Haus. Den wahren Charakter eines Menschen erkennst du in der Trennung. Da hab ich Dinge sehen müssen (gottseidank nie selbst erlebt) die alles andere als schön sind. Beide Geschlechter nehmen sich da nichts, aber Frauen können absolut gnadenlos sein. Lies dir mal Seiten wie don`t merry durch, oder google mal das "Amiga Syndrom".
Großes F. schrieb: > Nochmal die Frage: > Habt ihr alle erst geheiratet / Kinder bekommen und danach erst gekauft, > so dass sich die obige Frage nicht so gestellt hat, oder seid ihr alle > in blindem Vertrauen auf eure Frau eine hälftige Teilung eingegangen, > wohlwissend, dass ihr im Laufe der nächsten Jahre sowohl finanziell als > auch handwerklich die größere Last am dann gemeinsamen Haus werdet > tragen dürfen? Richtig, zuerst heiraten und Kinder kriegen, denn spätestens beim ersten Kind werden die Karten nochmal neu gemischt und die Realität kassiert da manch schön gestrickten Plan schnell wieder ein. Und gekauft wird nur was alleine stemmbar ist. In deiner Situation und in dem Tenor wie du es schilderst würde ich stark von einem Kauf, bei dem beide drinhängen und essentiell sind, stark abraten.
bei einer Vermietung habt ihr den Vorteil das man die Zinslast anteilig[m²] bei der Steuerlast abziehen kann was nicht unerheblich ist. Deswegen wäre es garnicht so schlecht du deiner Frau etwas vermietest evtl. ein Mietkauf der etwas länger geht als die Finanzierung um das auszugleichen, so erzeugst du negative Einnahmen die den Gewinn mindern und die Steuerlast verringern.
Deine Fragen sind genau genommen keine Fragen. Mit der Fragestellung hast Du deine Eistellung schon kundgetan. Prinzipiell ist es unabhängig von allen Verträgen, Absprachen, Heirat, Trennung usw. so: Entscheide dich immer so, dass du mit dieser Entscheidung gut leben kannst. Das betrifft die momentane Entscheidung, das betrifft das zukünftige Leben. Du kannst das Haus selber kaufen und ihr die Hälfte schenken, du kannst es aber auch juristisch harte Tour machen – einzig du solltest mit dieser Entscheidung mit dir selbst im Reinen sein.
Etwas weniger weit weg, etwas realistischer... Sie will die Haelfte besitzen, bedeutet die Haelfte bezahlen. Eigenkapital fehlt, das bedeutet es muss aufgenommen werden, und spaeter eingeschossen werden. Aufgenommen zB bei dir, zu marktueblichen Bedingungen. Spaeter will sie gehen. Bedeutet sie moechte entweder ausbezahlt werden, oder dich auszahlen. Kann einer von euch die Huette halten und den anderen auszahlen ? Auszahlen bedeutet a) die Haelfte des Marktwertes ? b) die Haelfte des einbezahlten Geldes ? c) irgendwas dazwischen ? Wieviel dazwischen ? Jetzt vorauszusetzen, das regeln wir dann, bedeutet es geht dann nicht. Bedeutet schliesslich Verkauf. Koennt ihr jetzt damit leben, dass die Huette nachher sowieso verkauft wird ? Was ist mit Eigenleistungen ? Da war der Fall, wo ER die Huette fast selbst gebaut hat, die wurde dann bei bei der Trennung mit fast nichts bewertet. Er flog aus der Huette raus und erhaengte sich. Ich schliesse mich den Vorrednern an, lass die Frau aus dem Eigentum drausssen. Kauf die Huette alleine. Nochwas ... bei Heirat, Kindern und Trennung kriegt sie die Huette sowieso. Also in dem Fall die Huette ganz weglassen.
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Kauf niemals ein Haus, für zu zweit braucht niemand so viel Platz. Kauf besser eine Wohnung, so klein wie möglich, so groß wie nötig (da beide Arbeiten und nicht zu hause sind reichen wohl Schlafzimmer/Küche/Bad schon fast aus. Kleiner Preis und kauf es alleine. Die Frau soll in der Zwischenzeit ihre Kröten sparen - für das Haus. Nein, miete es. Kaufen bei so kleinen Wohnungen bringt rein gar nichts - außer extra Notarkosten, extra Grundbuchkosten und extra Steuer. Und sollte eine Heirat / Kind unterwegs sein, dann mietet was größeres. Und sollte die Ehe nach 3 Jahren Kind ausnahmsweise immer noch funktionieren, und ein zweites Kind anstehen, dann überlegt über ein echtes Eigenheim nach. Kaufe ein Haus nur dann wenn Du auch wirklich sicher bist die Frau möchte mit Dir alt werden bis zum Tot! - alles andere hat kein Sinn. Wenn Die Frau es nicht einsieht und Dir die Hölle heiß macht, wechsle die Frau.
Also ich habe mir unabhängig von meiner Partnerin eine Wohnung gekauft. Ich bin super zufrieden damit weil es einfach ein viel überschaubareres Risiko ist. Sollte ich dann doch mal Lust dazu bekommen ein Haus zu kaufen oder zu bauen dann habe ich durch die Wohnung auch schon mal ein guten Ansatz. Weiß eigentlich jemand wie das ist wenn z. B. ich alleine die Wohnung gekauft habe und auch bezahle und dann meine Freundin heiraten würde. Hätte sie dann einen Anspruch auf die Wohnung obwohl sie dort in geringerer Miete leben kann als der Marktübliche Mietspiegel ausgibt? Zusätzlich steht sie ja auch nicht im Grundbuch oder sonst wo. Eine Miete oder eventuell sogar kostenloses Wohnen in meiner Wohnung kann ja kaum noch als Wertausgleich für die Frau geltend gemacht werden. Eher müsste bei der Trennung ich als Mann von ihr Forderungen für Mietausfall stellen. Also rein theoretisch, wie ist das so? Man hört ja manchmal Sachen da läuft es einem kalten den Rücken runter.
Max M. schrieb: > Man hört ja manchmal Sachen da läuft es einem kalten den Rücken runter. Und oft genug sind diese "Sachen" auch einfach Bullshit, meistens weil essentielle Details verschwiegen werden wenn man seine Tränendrücker- oder Abgezocktstory weiter erzählt. Gesetzlicher Standard ist Zugewinngemeinschaft, google den Begriff und lies nach was das bedeutet, sowohl für Anschaffungen und Schulden vor der Ehe als auch in der Ehe.
Noch ein anderer Aspekt: Wenn beide die Kreditverträge unterschreiben, ist es bei einer Trennung fast unmöglich, das wieder aufzudröseln, weil die Bank sehr ungern auf einen der zwei Kreditnehmer verzichtet. Und der Bank ist es dann auch egal, wer welchen Anteil hat, die holt sich das Geld bei dem, wo es für sie praktischer ist. Gruss Axel
Großes F. schrieb: > Tilgung überhaupt erreichen könnte, jedenfalls dann, wenn die Raten > gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt würden. die schönste Vorherplanung nutzt nichts wenn Frau sich umentscheidet.... Wenn es jetzt nicht schon Stress gibt, dann eben später, spätestens bei der Scheidung. Vorher kann man das nicht festzimmern, da gibt es nur Verlierer und hinterher wirds auch eng.
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