Forum: Offtopic Partnerschaftsvertrag beim Hauskauf


von Großes F. (112)


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Ich hätte eine Frage bezüglich eines Hauskaufes in einer eheähnlichen 
Gemeinschaft, d.h. Mann und Frau nicht verheiratet:

Wie verhält es sich eigentlich, wenn z.B. der Mann eine schöne Summe 
angespart hat, die Freundin aber gerade erst mit dem Studium fertig ist 
und defakto nach Zahlung ihrer Studiengebühren gerade mal eine schwarze 
Null auf dem Konto hat und somit keinerlei EK besitzt?
Eigentlich möchte sie gerne gemeinsam mit dem Mann kaufen, aber dass sie 
zu 50:50 mit im Grundbuch eingetragen wird, kann ich als Mann der 
statistisch in 50% der Fälle verlassen wird nun auch nicht so ganz 
gutheißen.

Gehaltstechnisch ist kein so großer Unterschied vorhanden, so dass die 
Raten durchaus hälftig getragen werden könnten, zumindest solange keine 
Kinder da sind, aber das Eigenkapital liegt bei ihr eben bei Null.

Ich denke, dass es eine sehr typische Frage ist, die man sich als Mann 
eben irgendwann mal stellt, schlichtweg weil der Mann eben in der Regel 
ein paar Jahre älter ist und folglich etwas mehr Finanzmittel einbringen 
kann. Kann aber natürlich auch mal genau andersrum sein, aber wäre 
letztlich aber dieselbe Frage.

Sollte man sich da irgendwie absichern, welche Möglichkeiten gibt es?
Habe bereits gelesen, dass es so etwas wie einen Partnerschaftsvertrag 
gibt, hat von euch jemand so etwas genutzt?

von Reinhard S. (rezz)


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Großes F. schrieb:
> Ich hätte eine Frage bezüglich eines Hauskaufes in einer eheähnlichen
> Gemeinschaft, d.h. Mann und Frau nicht verheiratet:
>
> Wie verhält es sich eigentlich, wenn z.B. der Mann eine schöne Summe
> angespart hat, die Freundin aber gerade erst mit dem Studium fertig ist
> und defakto nach Zahlung ihrer Studiengebühren gerade mal eine schwarze
> Null auf dem Konto hat und somit keinerlei EK besitzt?

Wenn sie die Raten bezahlen kann ist es doch egal, ob 
Eigenkapital/Rücklagen vorhanden sind?

> Eigentlich möchte sie gerne gemeinsam mit dem Mann kaufen, aber dass sie
> zu 50:50 mit im Grundbuch eingetragen wird, kann ich als Mann der
> statistisch in 50% der Fälle verlassen wird nun auch nicht so ganz
> gutheißen.

Frag sie mal danach, wieso sie das als Frau, die deiner Aussage nach in 
50% der Fälle verlassen wird, gutheißt. Ich glaube, die Diskussion 
ist/wäre der Anfang vom Ende...

: Bearbeitet durch User
von Max M. (zbmax)


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Ich würde das nur selbst finanzieren.
Das Risiko das eben am Ende die Partnerin weg ist, sei mal dahingestellt 
wer wen verlässt, wäre mir bei Summen in 5 und 6 stelligen Bereichen zu 
hoch.
Selbst mit Partnerschaftsvertrag kann das doch übel ausgehen? Wie wird 
im Fall des Falles, also wenn ihr auseinander gehen würdet aufgeteilt?
Man muss hier ja auch nicht nur an sich selbst denken sondern auch an 
die Partnerin. Könnte sie dich ausbezahlen so das dann alles dir gehört?
Was ist wenn einer nicht zahlen kann, was wenn die Zwangsvollstreckung 
auf einen Teil gefordert wird und du z. B. diese finanziell nicht 
abfangen kannst?
Was wenn du Pleite gehst und sie nicht abfangen kann, geht sie dann auch 
Pleite?

Ich würde selbst finanzieren, alles ist auf deinen Namen geschrieben und 
die Partnerin wohnt mit passender Miete bei dir. Dann hat sie zwar kein 
Anspruch auf Eigentum aber wenn die Miete nicht zu hoch ist kann sie ja 
anderweitig Investieren.
Gefällt euch beiden das nicht, dann besser erst mal warten oder eine 
Wohnung kaufen. Die schlägt in aller Regel nicht mit ganz so hohen 
Summen nieder und man kann es im Worst Case nochmal als Lektion des 
Lebens abtun.
Wenn ein Haus mal den Bach runter geht wars das bei den meisten leider 
mit ihrer Finanzstärke.

Im übrigen vermute ich mal das bei der von dir genannten Konstellation 
eventuell auch mal Kinder da sein werden. Dann fällt wieder eine 
Zeitlang Finanzierungskraft weg.


Tja und dann noch die 50/50 Eintragung im Grundbuch. Wie will Frau das 
rechtfertigen wenn sie nur die Raten bezahlt aber kein Eigenkapital vor 
strecken kann oder will. Das würde ja nur gehen wenn ihre Raten so weit 
über deinen liegen das am Abzahlungsende beide gleich viel Euros 
investiert haben.

Mein ehrlicher Rat an dich. Machs nicht

von Reinhard S. (rezz)


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Max M. schrieb:
> Tja und dann noch die 50/50 Eintragung im Grundbuch. Wie will Frau das
> rechtfertigen wenn sie nur die Raten bezahlt aber kein Eigenkapital vor
> strecken kann oder will. Das würde ja nur gehen wenn ihre Raten so weit
> über deinen liegen das am Abzahlungsende beide gleich viel Euros
> investiert haben.

Ich hab das so verstanden, das es keine Anzahlung gibt, also jeder nur 
Raten bezahlt. Dann wäre das Eigenkapital wie von mir gesagt unwichtig. 
Wenn einer nun die Ratensumme per Eigenkapital mindert müsste man es 
natürlich so machen, wie du gesagt hast.

von Max M. (zbmax)


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Okey, dachte Fragezeichen würde sein EK mit in die Finanzierung stecken.
Aber nun gut. Letztlich finde ich das Vorhaben trotz allem riskant, auch 
wenn viele es so machen.
Denn wenn in x Jahren jemand nicht mehr bezahlen kann oder will haben 
beide ein Problem.
Zum einen müsste dann ein Teil beide Raten stemmen können und den 
anderen für sein bereits geleisteten Teil ausbezahlen.
Da kommen dann schnell ganz schön hohe Summen zusammen die man in aller 
Regel nicht mal eben so tragen kann.
Da steht man eigentlich schon in seinem eigenen Grab...

Deswegen halte ich es für besser die Finanzierung so zu planen das man 
es von Anfang an selbst stemmen kann und sie dann als Mieterin mit dort 
wohnt. Natürlich könnte auch er als Mieter mit dort wohnen, spricht 
absolut nichts dagegen.
Allerdings darf man sich dann nicht blenden lassen, denn wenn 
beispielsweise sie keine Lust mehr hat und einfach auszieht hat man ein 
Haus mit hohen Kosten am Bein das man eventuell so gar nicht will oder 
braucht.

von Großes F. (112)


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...nun mein EK muss ich natürlich weitestgehend einbringen, um überhaupt 
nur ein vernünftiges Kreditangebot erhalten zu können. Gleichzeitig ist 
die Tilgungsdauer mit >15 Jahren auch so hoch, dass der Zeitraum bis zur 
Volltilgung eigentlich zu lange ist, als dass eine Lösung in Betracht 
käme, bei der die Frau durch höhere Raten den Abstand zum Eigenkapital 
langsam wieder aufholt und vor allem, was nützt denn so eine Regelung, 
wenn die Frau nach vielleicht 3 Jahren meint keine Lust mehr zu haben? 
Dann ist sie ja zahlungstechnisch immer noch weit hinter dem Mann hinten 
dran... und hätte trotzdem Anspruch auf 50% des Hauses...

Ich habe nun ein bischen drüber nachgegrübelt:
Eine mögliche Lösung könnte sein, die Frau nur zu 30% in das Grundbuch 
ein zu tragen, dann wäre sie von Anfang an entsprehend ihrem Einsatz am 
Haus beteiligt und hätte von Anfang an auch subjektiv das Gefühl 
Eigentümerin zu werden. Wäre für sie sicherlich am schönsten, allerdings 
wären die 30% eben wieder ein Wert, den die Frau erst am Ende der 
Tilgung überhaupt erreichen könnte, jedenfalls dann, wenn die Raten 
gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt würden.

Eine alternative und von mir favorisierte Lösung wäre eventuell, dass 
die Frau nur die Hälfte der Zinslast, die Hälfte der Betriebskosten und 
die auf 10 Jahre gestreckte Hälfte der Erwerbsnebenkosten bedient 
während der Mann jeweils die andere Hälfte dieser Kosten zuzüglich der 
eigentlichen Tilgung übernimmt. Die Frau hätte dann genügend Zeit sich 
selber EK an zu sparen und sobald man nach 10 Jahren erstmalig den 
Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen darf, wäre eine Option 
die Frau zu diesem Zeitpunkt dann mit ihrem Eigenkapital in den Hauskauf 
einsteigen zu lassen und ihr dann entsprechende Anteile zu 
überschreiben, ggf. reicht ihr Spargroschen dann ja sogar für eine 
Volltilgung...

In jedem Fall stelle ich aber mal eine Sache fest:
Die Frau bzw. der weniger Investierte Partner trägt in beiden Fällen 
weniger Risiko am Haus und genießt insbesondere in der zweiten Option 
auch wesentlich mehr Freiheiten bezüglich einer spontanen örtlichen 
Neuorientierung...

Nochmal die Frage:
Habt ihr alle erst geheiratet / Kinder bekommen und danach erst gekauft, 
so dass sich die obige Frage nicht so gestellt hat, oder seid ihr alle 
in blindem Vertrauen auf eure Frau eine hälftige Teilung eingegangen, 
wohlwissend, dass ihr im Laufe der nächsten Jahre sowohl finanziell als 
auch handwerklich die größere Last am dann gemeinsamen Haus werdet 
tragen dürfen?

von A. S. (Gast)


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Für solche Spielereien hat der Gesetzgeber extra ein Konstrukt 
geschaffen, dass die Probleme relativ gut behandelt: Heirat.
- Wenn ihr zusammenbleibt, ist alles gut. Ihr erbt gegenseitig, teilt 
Eure Steuern, Eure Kinder sind Eure, etc. Auch bei Rente und Versorgung 
hat die Ehe (noch) ein paar Vorteile.

- Wenn ihr nicht zusammenbleibt, gibt es (relativ) gerechte Regeln. Es 
gibt einen Ausgleich, bei dem es (relativ) egal ist, wie ihr im 
Grundbuch steht. Und, noch besser, am Ende könnt ihr problemlos und 
steuerfrei die Anteile nochmal umschreiben.

von Jörg P. R. (jrgp_r)


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Ja, erst geheiratet und dann gekauft. Ich würde es an deiner Stelle 
lassen. Wenn du jetzt schon davon ausgehst, dass du verlassen wirst, ist 
es nicht die richtige Frau. Erst mal heiraten und dann kaufen. Denk auch 
daran das ihr im Falle von Kindern nur ein Gehalt habt. Kauft euch eine 
Wohnung. Hat mehrere Vorteile und wenn Ihr weitsichtig kauft, kauft Ihr 
gleich altersgerecht. In einem Haus kann man u.U. nur noch das 
Erdgeschoss bewohnen weil man die Treppen nicht mehr steigen kann. Einen 
Garten braucht man dann auch nicht zu Pflegen.

von Michael H. (dowjones)


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Wenn eine Heirat (noch) nicht zur Debatte steht dann ist eine 
Gemeinschaft für's Leben wohl (noch) geplant, oder? Ich persönlich würde 
in deiner Situation eher kein Haus kaufen wollen (und schon gar nicht 
mit 50:50 im Grundbuch eintragen lassen).
Aber falls doch, dann sollte es doch möglich sein entsprechende Verträge 
aufzusetzen welche die anteiligen Besitzverhältnisse aufgrund 
geleisteter Zahlungen gerecht regeln. Da würde ich mal bei meiner 
Bank/Anwalt/Notar anfragen wie es ausschaut, für die ist das sicher 
nichts neues. So'n Eintrag im Grundbuch kann, bei entsprechender 
Antragstellung, doch sicher auch einmal im Jahr oder so angepasst 
werden.

von Jens M. (Gast)


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> Gehaltstechnisch ist kein so großer Unterschied vorhanden, so dass die
> Raten durchaus hälftig getragen werden könnten, zumindest solange keine
> Kinder da sind, aber das Eigenkapital liegt bei ihr eben bei Null.

Lass es, du begibst dich in diesem Land in eine sehr schlechte Position. 
Nach dem Hauskauf hat Sie dich moralisch und rechtlich in der Hand. Wenn 
Sie keine Lust mehr hat zu arbeiten kommen Kinder und du darfst ihren 
Anteil am Haus mit bezahlen. Wenn es ganz hart kommt stehst du trotzdem 
auf der Straße und Sie hat das Haus.

Den wahren Charakter eines Menschen erkennst du in der Trennung. Da hab 
ich Dinge sehen müssen (gottseidank nie selbst erlebt) die alles andere 
als schön sind. Beide Geschlechter nehmen sich da nichts, aber Frauen 
können absolut gnadenlos sein.

Lies dir mal Seiten wie don`t merry durch, oder google mal das "Amiga 
Syndrom".

von Cyblord -. (Gast)


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Großes F. schrieb:
> Nochmal die Frage:
> Habt ihr alle erst geheiratet / Kinder bekommen und danach erst gekauft,
> so dass sich die obige Frage nicht so gestellt hat, oder seid ihr alle
> in blindem Vertrauen auf eure Frau eine hälftige Teilung eingegangen,
> wohlwissend, dass ihr im Laufe der nächsten Jahre sowohl finanziell als
> auch handwerklich die größere Last am dann gemeinsamen Haus werdet
> tragen dürfen?

Richtig, zuerst heiraten und Kinder kriegen, denn spätestens beim ersten 
Kind werden die Karten nochmal neu gemischt und die Realität kassiert da 
manch schön gestrickten Plan schnell wieder ein.
Und gekauft wird nur was alleine stemmbar ist. In deiner Situation und 
in dem Tenor wie du es schilderst würde ich stark von einem Kauf, bei 
dem beide drinhängen und essentiell sind, stark abraten.

von Thomas (kosmos)


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bei einer Vermietung habt ihr den Vorteil das man die Zinslast 
anteilig[m²] bei der Steuerlast abziehen kann was nicht unerheblich ist. 
Deswegen wäre es garnicht so schlecht du deiner Frau etwas vermietest 
evtl. ein Mietkauf der etwas länger geht als die Finanzierung um das 
auszugleichen, so erzeugst du negative Einnahmen die den Gewinn mindern 
und die Steuerlast verringern.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Deine Fragen sind genau genommen keine Fragen. Mit der Fragestellung 
hast Du deine Eistellung schon kundgetan. Prinzipiell ist es unabhängig 
von allen Verträgen, Absprachen, Heirat, Trennung usw. so:
Entscheide dich immer so, dass du mit dieser Entscheidung gut leben 
kannst. Das betrifft die momentane Entscheidung, das betrifft das 
zukünftige Leben. Du kannst das Haus selber kaufen und ihr die Hälfte 
schenken, du kannst es aber auch juristisch harte Tour machen – einzig 
du solltest mit dieser Entscheidung mit dir selbst im Reinen sein.

von Pandur S. (jetztnicht)


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Etwas weniger weit weg, etwas realistischer...

Sie will die Haelfte besitzen, bedeutet die Haelfte bezahlen. 
Eigenkapital fehlt, das bedeutet es muss aufgenommen werden, und spaeter 
eingeschossen werden. Aufgenommen zB bei dir, zu marktueblichen 
Bedingungen.

Spaeter will sie gehen. Bedeutet sie moechte entweder ausbezahlt werden, 
oder dich auszahlen. Kann einer von euch die Huette halten und den 
anderen auszahlen ?
Auszahlen bedeutet
a) die Haelfte des Marktwertes ?
b) die Haelfte des einbezahlten Geldes ?
c) irgendwas dazwischen ? Wieviel dazwischen ?

Jetzt vorauszusetzen, das regeln wir dann, bedeutet es geht dann nicht. 
Bedeutet schliesslich Verkauf. Koennt ihr jetzt damit leben, dass die 
Huette nachher sowieso verkauft wird ?

Was ist mit Eigenleistungen ? Da war der Fall, wo ER die Huette fast 
selbst gebaut hat, die wurde dann bei bei der Trennung mit fast nichts 
bewertet. Er flog aus der Huette raus und erhaengte sich.

Ich schliesse mich den Vorrednern an, lass die Frau aus dem Eigentum 
drausssen. Kauf die Huette alleine.

Nochwas ... bei Heirat, Kindern und Trennung kriegt sie die Huette 
sowieso. Also in dem Fall die Huette ganz weglassen.

: Bearbeitet durch User
von Markus M. (Firma: EleLa - www.elela.de) (mmvisual)


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Kauf niemals ein Haus, für zu zweit braucht niemand so viel Platz.

Kauf besser eine Wohnung, so klein wie möglich, so groß wie nötig (da 
beide Arbeiten und nicht zu hause sind reichen wohl 
Schlafzimmer/Küche/Bad schon fast aus.

Kleiner Preis und kauf es alleine. Die Frau soll in der Zwischenzeit 
ihre Kröten sparen - für das Haus.

Nein, miete es. Kaufen bei so kleinen Wohnungen bringt rein gar nichts - 
außer extra Notarkosten, extra Grundbuchkosten und extra Steuer.

Und sollte eine Heirat / Kind unterwegs sein, dann mietet was größeres.

Und sollte die Ehe nach 3 Jahren Kind ausnahmsweise immer noch 
funktionieren, und ein zweites Kind anstehen, dann überlegt über ein 
echtes Eigenheim nach.

Kaufe ein Haus nur dann wenn Du auch wirklich sicher bist die Frau 
möchte mit Dir alt werden bis zum Tot! - alles andere hat kein Sinn.

Wenn Die Frau es nicht einsieht und Dir die Hölle heiß macht, wechsle 
die Frau.

von Max M. (zbmax)


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Also ich habe mir unabhängig von meiner Partnerin eine Wohnung gekauft. 
Ich bin super zufrieden damit weil es einfach ein viel überschaubareres 
Risiko ist.
Sollte ich dann doch mal Lust dazu bekommen ein Haus zu kaufen oder zu 
bauen dann habe ich durch die Wohnung auch schon mal ein guten Ansatz.

Weiß eigentlich jemand wie das ist wenn z. B. ich alleine die Wohnung 
gekauft habe und auch bezahle und dann meine Freundin heiraten würde. 
Hätte sie dann einen Anspruch auf die Wohnung obwohl sie dort in 
geringerer Miete leben kann als der Marktübliche Mietspiegel ausgibt?
Zusätzlich steht sie ja auch nicht im Grundbuch oder sonst wo.
Eine Miete oder eventuell sogar kostenloses Wohnen in meiner Wohnung 
kann ja kaum noch als Wertausgleich für die Frau geltend gemacht werden.
Eher müsste bei der Trennung ich als Mann von ihr Forderungen für 
Mietausfall stellen.
Also rein theoretisch, wie ist das so?
Man hört ja manchmal Sachen da läuft es einem kalten den Rücken runter.

von Cyblord -. (Gast)


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Max M. schrieb:
> Man hört ja manchmal Sachen da läuft es einem kalten den Rücken runter.

Und oft genug sind diese "Sachen" auch einfach Bullshit, meistens weil 
essentielle Details verschwiegen werden wenn man seine Tränendrücker- 
oder Abgezocktstory weiter erzählt.

Gesetzlicher Standard ist Zugewinngemeinschaft, google den Begriff und 
lies nach was das bedeutet, sowohl für Anschaffungen und Schulden vor 
der Ehe als auch in der Ehe.

von Axel L. (axel_5)


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Noch ein anderer Aspekt: Wenn beide die Kreditverträge unterschreiben, 
ist es bei einer Trennung fast unmöglich, das wieder aufzudröseln, weil 
die Bank sehr ungern auf einen der zwei Kreditnehmer verzichtet. Und der 
Bank ist es dann auch egal, wer welchen Anteil hat, die holt sich das 
Geld bei dem, wo es für sie praktischer ist.

Gruss
Axel

von Joachim B. (jar)


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Großes F. schrieb:
> Tilgung überhaupt erreichen könnte, jedenfalls dann, wenn die Raten
> gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt würden.

die schönste Vorherplanung nutzt nichts wenn Frau sich umentscheidet....
Wenn es jetzt nicht schon Stress gibt, dann eben später, spätestens bei 
der Scheidung.

Vorher kann man das nicht festzimmern, da gibt es nur Verlierer und 
hinterher wirds auch eng.

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