Hallo, vorab eine etwas ungute Geschichte: Vor ca. 10 Jahren kaufte ich meine erste Digitalkamera (hochpreisiges Markenprodukt) beim örtlichen Fotofachhändler. Im ersten Jahr gab es ein Problem und ich wollte die Garantie in Anspruch nehmen. Der Fachhändler wollte zur Rechnung die Garantiekarte sehen, die dem Gerät beim Neukauf nicht beilag. Aus diesem Grund verweigerte der Händler die Garantie, er könne die Digitalkamera nur kostenpflichtig reparieren lassen. Zum eigentlichen Problem: Die Tage nun nach vielen Jahren mal wieder ein rel. hochpreisiges optisches Teil (CANON) bei einem anderen Fotofachhändler im Ladengeschäft gekauft. Als gebranntes Kind achtete ich diesmal auf die Garantiekarte. Der Händler darauf angesprochen meinte, diese Garantiekarte sei bedeutungslos, der Käufer würde CANON namentlich mit Anschrift und Kaufdatum übermittelt, incl. der Seriennummer des Gerätes. Was wohl tatsächlich auch so ist, bei der Rechnungserstellung wurde mein Name mit Anschrift und die Seriennummer des Gerätes erfasst. Nun lese ich diese "Garantiekarte" (ein riesen Faltblatt in gefühlten 100 Sprachen ähnlich eines Beipackzettel, der Medikamenten beiliegt) und was muss ich finden: Da steht, ein Garantieanspruch besteht nur, wenn diese "Garantiekarte" korrekt ausgefüllt und abgestempelt ist. Der Händler hat dies nicht gemacht, da seit Jahren überflüssig, so seine Aussage. Auch der Chef bestätigte dieses. Was stimmt nun ? Im Netz finde ich Antworten, dass diese Garantiekarte nicht notwendig sei, Reparaturen hätten auch ohne Garantiekarte stattgefunden. Ich finde aber ebenso Antworten, wo sich Händler wie bei mir einst quergelegt haben. Wie sollte man sich hier verhalten ? So eine üble Geschichte wie Anfangs beschrieben möchte ich nicht nochmal erleben. Zudem ist der Händler nicht gerade um die Ecke und wenn der sagt, dass diese als Beipackzettel getarnte "Garantiekarte" unnötig sei, werde ich ihn als Kunde kaum vom Gegenteil überzeugen können. Noch was: Man hatte mir tel. eine Garantie von 2 Jahren genannt, in dieser "Garantiekarte" steht was von 1 Jahr Garantie. Sind 2 Jahre nicht gesetzlich vorgeschrieben? Möglicherweise ist dieser "Beipackzettel" einfach nur veraltet. Viele Grüße Gustav
Obacht: Gewährleistung != Garantie Für die Gewährleistung reicht der Kassenzettel. Sie wird gegenübenr dem Verkäufer geltend gemacht und gilt 24 Monate. Davon taugt sie aber nur in den ersten 6 Monaten etwas, denn danach kehrt sich die Nachweispflicht um. Für die freiwillige Garantie kommt der Hersteller auf, der natürlich seine eigenen Rahmenbedingungen schafft (Dauer, Leistungen). Und da kann er natürlich verlangen, dass irgendwas unterschrieben und gestempelt wird. Oder etwas verweigern, wenn das nicht der Fall ist. https://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115 Ich an deiner Stelle würde unabhängig von der digitalen Zuordnung einfach nochmal beim Händler vorstellig werden und ihn diese vorgefundene Garantiekarte unterschreiben lassen.
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Zudem kannst du dich bei einer HERSTELLER-Garantie auch an eben diesen wenden und musst nicht über entfernte, unkooperative Händler gehen.
Gustav K. schrieb: > Ich finde > aber ebenso Antworten, wo sich Händler wie bei mir einst quergelegt > haben. Ich denke auch, der hatte nur keine Lust. Wenn man etwas schüchtern auftritt, kann das passieren. Ich glaub, wo mir ein Händler sowas letztmalig ausgefüllt hatte, war noch zu DDR-Zeiten. Danach reichte der Kaufbeleg. Heutzutage sind viele Verpackungen eh versiegelt, da kann der Händler die Karte gar nicht mehr ausfüllen.
Peter D. schrieb: > Danach reichte der Kaufbeleg. ...der pünklich einige Wochen nach dem Kauf so stark verblasst, das man ihn nicht mehr lesen kann. :-(
Matthias S. schrieb: > Zudem kannst du dich bei einer HERSTELLER-Garantie auch an eben diesen > wenden und musst nicht über entfernte, unkooperative Händler gehen. Allerdings wird dich der Hersteller in den ersten 6 Monaten postwendend wieder an den Verkäufer verweisen. Und nur wenn du dann böse oder wenigstens überaus nachdrücklich wirst, nimmt er sich deiner an...
Harald W. schrieb: > ...der pünklich einige Wochen nach dem Kauf so stark verblasst, > das man ihn nicht mehr lesen kann. Was von der Lagerung abhängt. Ich habe hier ein paar Thermokassenbons herumliegen, die deutlich über zehn Jahre alt aber noch problemlos lesbar sind.
Harald W. schrieb: > ...der pünklich einige Wochen nach dem Kauf so stark verblasst, > das man ihn nicht mehr lesen kann. :-( Manche Verkäufer weisen einen sogar daraufhin sicherheitshalber eine Kopie davon zu machen.
Habe nun kurzerhand die CANON-Hotline kontaktiert: Es ist (zumindest bei CANON) tatsächlich so, dass diese Garantiekarte überholt ist, neueren Produkten läge sie gar nicht mehr bei. Es zählt einzig die Rechnung. Matthias S. schrieb: > Zudem kannst du dich bei einer HERSTELLER-Garantie auch an eben diesen > wenden und musst nicht über entfernte, unkooperative Händler gehen. CANON-Hotline: Bei einem Problem schicken Sie uns das Gerät mit der Rechnung ... Also den Händler (und dessen Gewährleistung) braucht es offensichtlich nicht. Was mich allerdings etwas irritiert: Laut Aussage der CANON-Hotline beträgt die Garantie bei allen CANON-Produkten 1 Jahr. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung beträgt hingegen 2 Jahre und betrifft nur den Händler. Also schicke ich z.B. eine Kamera bei einem Problem im 1. Jahr zum Hersteller und im 2. Jahr bringe ich sie zum Händler? Der Händler schickt die Kamera dann zum Hersteller und kommt für die Reparaturkosten auf? Zu dieser sog. Gewährleistung fand ich noch folgende Information: "Tritt aufgrund der Nutzung durch den Käufer ein Mangel auf, ist die Gewährleistungspflicht in der Regel nicht anwendbar." http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/gesellschaft/recht-und-gesetz/gesetzliche-garantiezeit-schuetzt-kunden-bei-maengeln Heißt das nicht, dass die über die vom Hersteller gewährte Garantiezeit hinausgehende gesetzliche Gewährleistung wertlos ist?
Gustav K. schrieb: > Zu dieser sog. Gewährleistung fand ich noch folgende Information: > > "Tritt aufgrund der Nutzung durch den Käufer ein Mangel auf, ist die > Gewährleistungspflicht in der Regel nicht anwendbar." > http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/gesellschaft/recht-und-gesetz/gesetzliche-garantiezeit-schuetzt-kunden-bei-maengeln > > Heißt das nicht, dass die über die vom Hersteller gewährte Garantiezeit > hinausgehende gesetzliche Gewährleistung wertlos ist? Das bedeutet nur, wenn DU das Ding kaputt gemacht hast, gibt's keinen Ersatz. Ist das jetzt wirklich erstaunlich? Warum sollte dabei irgendwas wertlos werden. Gewährleistung und Garantie sind vorrangig gegen Mängel des Produkts da, und nicht gegen Vandalismus des Kunden am Produkt. Man fragt sich echt, aus welchem Keller manche kommen. Diese "sog. Gewährleistung". Ist das echt was neues für dich? Und nach so vieler Recherche immer noch keine Klarheit? Dabei ist es SIMPEL: Gewährleistung gesetzlich 2 Jahre, betrifft NUR den Verkäufer. Kann nicht eingeschränkt oder an wilde Bedingungen geknüpft werden. Verkäufer ist in der Pflicht. Wenn Verkäufer aber pleite -> PECH für dich dich. Nach 6 Monaten Beweislast Umkehr. Garantie: Freiwillig, vom Hersteller. Nach seinen Bedingungen frei gestaltbar (großteils), inkl. Zeitraum. Betrifft NUR den Hersteller. Der Händler hat damit nichts zu tun.
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Wie schon geschrieben: Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Bei der Gewährleistung geht es daraum, dass das Produkt bei der ÜBERGABE an dich, nicht defekt war. Hierzu ist 6 Monate der Händler in der Beweispflicht, danach musst du ihm nachweisen, dass das Produkt defekt war, und nicht NACH der Übergabe kaputt gegangen ist. (Viel Spaß dabei...). Bei der Garantie geht es i.d.R. darum, dass ein Hersteller/Händler/Versicherung (Zusatz-Garantie)/... mit dir wettet, dass das Produkt, oder einzelne Teiles des Produktes, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nicht kaputt geht, bzw. bestimmte Defekte nicht auftreten. Zudem kann dir den Garantiegeber auch eine Selbstbeteilligung aufbrummen, was z.B. bei Fahrzeugen durchaus üblich ist (z.B. wir übernehmen nach 5Jahren oder 50tkm - was zuerst erteicht wird - nur noch 50% der Teilekosten und 100% Stundenlohn). Der wichtigste Unterschied: Gewährleistung ist Gesetz, Garantie freiwillig. Mitzahlen tust du beides. Lothar M. schrieb: > Matthias S. schrieb: >> Zudem kannst du dich bei einer HERSTELLER-Garantie auch an eben diesen >> wenden und musst nicht über entfernte, unkooperative Händler gehen. > Allerdings wird dich der Hersteller in den ersten 6 Monaten postwendend > wieder an den Verkäufer verweisen. Und nur wenn du dann böse oder > wenigstens überaus nachdrücklich wirst, nimmt er sich deiner an... Kommt auf die Garantiebedingungen an. Wenn der Hersteller auch in den ersten 6 Monaten eine Garantie gibt, kannst du es dir eigentlich aussuchen, ob du die Herstellergarantie oder die Gewährleistung über den Händler in Anspruch nehmen willst. PS: Ich nix Jurist! Kompletter Beitrag damit persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.
Matthias S. schrieb: > PS: Ich nix Jurist! Kompletter Beitrag damit persönliche Meinung und > keine Rechtsberatung. Als wenn das irgendwas mit Jura zu hätte. Das sind absolute Grundlagen des täglichen Lebens. JEDER kauft Dinge. Darum sollte so was grundlegendes JEDER wissen. Ich frage mich manchmal wie andere Leute so durch Leben tapsen, wenn es schon an solchen Fragen derart scheitert. Allerdings wurde der erste Fehler doch schon damit begangen, dass man teure Produkte nicht im Laden kauft. Denn dort bist im Falle des Falles eben rechtloser Bittsteller. Oder wirst auf jeden Fall so behandelt. Wie auch in diesem Fall. Hätte man Online gekauft, wäre die Sache nach wenigen Minuten über die Bühne gegangen. Gerät getauscht oder Betrag zurückerstattet. Wenn ich da z.B. an Amazon oder Alternate denke? Irgendein Defekt nach einem Jahr? Aber ohne Probleme. Das wäre nicht mal eine Formalie gewesen.
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Cyblord -. schrieb: > Hätte man Online gekauft, wäre die Sache nach wenigen Minuten über die > Bühne gegangen. Gerät getauscht oder Betrag zurückerstattet. Das habe ich aber schon anders erlebt. Denn hinter dem ominösen "Online" steckt doch wieder ein Mensch...
Lothar M. schrieb: > Cyblord -. schrieb: >> Hätte man Online gekauft, wäre die Sache nach wenigen Minuten über die >> Bühne gegangen. Gerät getauscht oder Betrag zurückerstattet. > Das habe ich aber schon anders erlebt. Denn hinter dem ominösen "Online" > steckt doch wieder ein Mensch... Humbug, dahinter steckt bei den großen Shop eine fein eingestellte Maschinerie. Und es geht nicht um FEHLER, es geht um Verkäufer in sog. "Fachgeschäften", die Kunden gezielt zum Hersteller abwimmeln, weil sie sonst persönlich Arbeit und/oder Schaden erleiden. Das hast du bei großen Shop wie Amazon nicht, da ist es dem Mitarbeiter der die Reklamation weiterklickt völlig egal, aber die Unternehmensdoktrin lautet nun mal SERVICE, deshalb geht alles sauber durch. Amazon ist nicht wegen dem Preis Nummer 1 sondern wegen des Service. Der Preis ist oft nicht sehr billig, aber die Kunden akzeptieren das wegen dem Service. Und das gilt NICHT nur für Amazon, darum nannte ich als Beispiel noch alternate. Wo ich die meiste meiner Hardware kaufe. Vor allem das teure Zeug. Es gibt noch viele andere große Shops wo das hervorragend läuft. Natürlich gilt das nicht für 1 Mann Shop, wo auch nur wieder eine Krämerseele am anderen Ende der Leitung hockt. Beim Händler im Laden hast du hingegen beides: Hoher Preis UND mieser Service.
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Cyblord -. schrieb: > Natürlich gilt das nicht für 1 Mann Shop, wo auch nur wieder eine > Krämerseele am anderen Ende der Leitung hockt. > > Beim Händler im Laden hast du hingegen beides: Hoher Preis UND mieser > Service. Ende der 90iger war ich auf dem Techniktrip und hab noch oft beim örtlichen Radio- und Fernsehhändler gekauft. Meine Eltern haben das noch etwa 10 Jahre länger so gehandhabt. Gottseidank sind diese Zeiten vorbei. Miese Beratung und hoher Preis. Und als der teure TechniSat dann mal die Grätsche machte (innerhalb der Garantie" dauerte es ein 3/4 Jahr bis der Herr den mal repariert gekriegt hat (hat immerhin ein Ersatzgerät gestellt). Seitdem lautet die Devise: preiswerte Elektronik aus Fernost bei Onlinehändlern oder meinetwegen MM oder Saturn, wenns da grad ne Aktion gibt. Wenn der kleine Händler an der Ecke kein Merkmal mehr hat mit dem er punkten kann tut mir das zwar leid für ihn, aber ich als Verbraucher muss auch schauen wo ich bleibe.
Cyblord -. schrieb: > Humbug Dann solltest du aber "Onlineshop" nicht unreflektiert mit "Amazon" gleichsetzen. Zudem geht es hier im Thread nicht um dieses Thema, wie man dem Threadtitel ganz einfach entnehmen kann. Gustav K. schrieb: > Wie sollte man sich hier verhalten ? Ich würde den Kassenbeleg an den Garantieschein tackern und in 2 Jahren beides zusammen wegwerfen.
Gustav K. schrieb: > Laut Aussage der CANON-Hotline beträgt die Garantie bei allen > CANON-Produkten 1 Jahr. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung > beträgt hingegen 2 Jahre und betrifft nur den Händler. Also schicke ich > z.B. eine Kamera bei einem Problem im 1. Jahr zum Hersteller und im 2. > Jahr bringe ich sie zum Händler? Der Händler schickt die Kamera dann zum > Hersteller und kommt für die Reparaturkosten auf? In den ersten sechs Monaten kannst du es dir aussuchen. Wobei ich hier Gewährleistung präferiere, der Händler dich aber oft direkt an den Hersteller verweisen möchte, damit er keinen Aufwand und keine Kosten hat. Ab dann bis zu einem Jahr nach Kauf kannst du die Garantie in Anspruch nehmen. Danach hast du in 95% der Fälle Pech gehabt. Nach der Beweislastumkehr ist die Gewährleistung praktisch wertlos. Falls du dir sicher bist, dass dich der Händler mit zwei Jahren Garantie belogen hat, hast du zumindest wieder etwas fürs Leben gelernt. Der Händler wird da sicher nicht für die Reparaturkosten aufkommen.
Cyblord -. schrieb: >> "Tritt aufgrund der Nutzung durch den Käufer ein Mangel auf, ist die >> Gewährleistungspflicht in der Regel nicht anwendbar." > Das bedeutet nur, wenn DU das Ding kaputt gemacht hast, gibt's keinen > Ersatz. Also wenn mein neues Auto nach einem Jahr plötzlich stehen bleibt, dann habe ich es kaputt gemacht. Auf Vandalismus muss man in dem Zusammenhang auch erst mal kommen. Matthias S. schrieb: > Bei der Gewährleistung geht es darum, dass das Produkt bei der ÜBERGABE > an dich, nicht defekt war. Hierzu ist 6 Monate der Händler in der > Beweispflicht, danach musst du ihm nachweisen, dass das Produkt defekt > war, und nicht NACH der Übergabe kaputt gegangen ist. Verstehe ich nicht wirklich, ein Beispiel: Ich kaufe eine Digitalkamera, die nach dem Auspacken und Einlegen der Batterien Bilder macht. Also war die Kamera bei Übergabe in Ordnung. Der Hersteller gibt 1 Jahr Garantie auf die Kamera. Nach 1 1/2 Jahren macht die Kamera plötzlich keine Bilder mehr. Das Gerät wird nicht repariert, denn es war ja bei der Übergabe in Ordnung. Angenommen, der Händler gibt Gewährleistung: Dann muss er die Kamera zum Hersteller zur Reparatur schicken. Wer bezahlt die Reparatur? Der Händler wäre schön blöd, wenn er die Reparatur bezahlen würde. Denn was kann er dafür, wenn das Ding nach 1 1/2 Jahren nicht mehr funktioniert?
Gustav K. schrieb: > Wer bezahlt die Reparatur? Wenn du es dann schaffst, gerichtssicher nachzuweisen, dass der Mangel schon beim Kauf existierte, dann zahlt es der Hersteller. Allerdings wirst du die Kosten für das dafür nötige Gutachten selber tragen müssen...
Gustav K. schrieb: > Also wenn mein neues Auto nach einem Jahr plötzlich stehen bleibt, dann > habe ich es kaputt gemacht. Auf Vandalismus muss man in dem Zusammenhang > auch erst mal kommen. Nein, da steht "aufgrund der Nutzung". D.h. wenn DU es kaputt machst, z.B. gegen die Garagenwand fährst, oder 1000 km im 1. Gang mit 6000 Umdrehungen. > Angenommen, der Händler gibt Gewährleistung: Angenommen? Er ist dazu verpflichtet. Das musst du langsam mal verstehen. > Wer bezahlt die Reparatur? Der > Händler wäre schön blöd, wenn er die Reparatur bezahlen würde. Denn was > kann er dafür, wenn das Ding nach 1 1/2 Jahren nicht mehr funktioniert? Was heißt hier schön blöd? Der Verkäufer steht nun mal dafür gerade dass das Ding 2 Jahre funktioniert. So ist das Gesetz. Ob und wie er das am Ende mit dem Hersteller ausmacht oder nicht, kann dir egal sein. Deine Ansprüche gelten NUR gegen den Händler. Und bis 6 Monate geht man eben automatisch davon aus dass du nicht Schuld bist und danach muss man eben nachweisen dass man nicht selbst Schuld am defekt hat. So weit die Theorie. In der Praxis (und da kommen die großen Shops wieder ins Spiel), ist ein Umtausch innerhalb der 2 Jahre bei einem einfachen Defekt KEIN PROBLEM. Wenn man keinen Schaden sieht (fallengelassen), oder Wasserschaden, dann läuft das trotzdem. Vergiss den Quatsch mit Gericht und Gutachter. Hört ein Gerät einfach auf zu funktionieren, ohne offensichtlichen Grund, muss da nicht mehr viel an Nachweis erbracht werden, dass das Gerät einen Mangel hat den der Hersteller verschuldet hat. Der Nachweis ist dadurch erbracht, dass man das Gerät zeigt, es nicht mehr funktioniert und keine Spuren von Gewalt oder sonstiger falscher Behandlung aufweist. Und so wird das auch gehandhabt.
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Das ist auch meine Erfahrung. Ein defektes Gerät wird innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung kostenlos repariert. Es reicht als Nachweis der Augenschein, daß das Gerät nicht unsachgemäß behandelt wurde. Bei großen Namen gibt es oft auch Kulanz, wenn man nur wenige Tage über den 2 Jahren ist.
Peter D. schrieb: > Das ist auch meine Erfahrung. Ein defektes Gerät wird innerhalb der 2 > Jahre Gewährleistung kostenlos repariert. Ich musste da vor kurzem 6,5 Monaten nach einem Online-Einkauf leider eine gegenteilige Erfahrung machen... :-/ Da ist mir der örtliche Baumarkt mit seinen 7 Jahren Garantie auf Elektrogeräte schon deutlich lieber. Da klappt es tatsächlich, eine heruntergerammelte 40€ Bohrmaschine nach 5 Jahren umzutauschen.
Lothar M. schrieb: > Da ist mir der örtliche Baumarkt mit seinen 7 Jahren Garantie auf > Elektrogeräte schon deutlich lieber. Da klappt es tatsächlich, eine > heruntergerammelte 40€ Bohrmaschine nach 5 Jahren umzutauschen. Das würde ICH jetzt allerdings nicht machen. Fände ich schäbig.
Cyblord -. schrieb: > Das würde ICH jetzt allerdings nicht machen. Naja, man könnte so sagen: es war tatsächlich ein Herstellungsfehler, denn die hatte schon vom ersten Tag an ein Bürstenfeuer womit man problemlos im Dunkeln bohren konnte. Die Ersatzmaschine dann übrigens auch, offenbar hat der Hersteller diesen Parameter seiner Fertigung über Jahre konstant gehalten. > Fände ich schäbig. Danke für die inhärente Unterstellung. Aber wenn ich mit dem Auto über die Maschine gefahren wäre oder sie vom 3. Stock in den Keller geschmissen hätte, dann wäre ich auch nicht hingegangen. Die alte Bosch von meinem Vater bohrt übrigens auch nach gut 40 Jahren ohne Probleme.
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Meiner Erfahrung nach sind die großen Ketten wie z.B MediaSaturnMetro tatsächlich recht kulant - ich vermute mal, dass die passende Absprachen mit den Herstellern haben und sich daher selbst schadlos halten. Und die Hersteller möchten ihren Vertrag über große Stückzahlen grne behalten und spieln mit. Ist aber nur eine Vermutung/Unterstellung. Der kleinere Händler, insbesondere die letzten verbliebenen Computer-Teile-Händler muss sein Geschäft mit recht kleinen Stückzahlen und kleinen Gewinnmargen über Wasser halten. Und wenn der 100 Grafikkarten verkaufen muss, um einen Gewährleistungsfall gegenzufinanzieren, dann wird der mit deutlich spitzerem Bleistift die 6 Monate bis zur Beweislastumkehr abzählen. Übrigens gibt's zusätzlich zur Gewährleistung durch den Händler und der Herstellergarantie auch noch (wenngleich deutlich seltener) eine Händlergarantie. Das wäre sowas wie es Lothars Baumarkt als Kundenbindungsmaßnahme anbietet.
Matthias L. schrieb: > Meiner Erfahrung nach sind die großen Ketten wie z.B MediaSaturnMetro > tatsächlich recht kulant - ich vermute mal, dass die passende Absprachen > mit den Herstellern haben und sich daher selbst schadlos halten. Und die > Hersteller möchten ihren Vertrag über große Stückzahlen grne behalten > und spieln mit. Ist aber nur eine Vermutung/Unterstellung. So ist es. Der lässt den Hersteller die Aufallteile abholen und stellt ihm eine Vertragsstrafe in Rechnung. Wie im Automobilbereich. Mit den großen Ketten legt sich keiner an, das macht die Vertragsverhandlungen für deren Einkäufer einfacher. Wie im Automobilbereich ;-)
Cyblord -. schrieb: > Gustav K. schrieb: >> Also wenn mein neues Auto nach einem Jahr plötzlich stehen bleibt, dann >> habe ich es kaputt gemacht. > > Nein, da steht "aufgrund der Nutzung". D.h. wenn DU es kaputt machst, > z.B. gegen die Garagenwand fährst, oder 1000 km im 1. Gang mit 6000 > Umdrehungen. Für mich nicht nachvollziehbar, dass die Nutzung eines Artikels mit kaputtmachen gleichgesetzt wird. Wenn ein Fön 1 1/2 Jahre nach Kauf beim Fönen das Handtuch wirft, dann ist der Fön während der Nutzung kaputt gegangen. In den Gewährleistungsbedingungen wird genau für diesen Fall (Defekt aufgrund Nutzung) die Gewährleistung ausgeschlossen. Also ist diese Gewährleistung defacto wirkungslos. Cyblord -. schrieb: > Amazon ist > nicht wegen dem Preis Nummer 1 sondern wegen des Service. Der Preis ist > oft nicht sehr billig, aber die Kunden akzeptieren das wegen dem > Service. Interessanter Gedanke: Service bedeutet also in diesem Fall, bei Problemen neues Gerät oder Geld zurück. Für den Kunden sicher vorteilhaft. Nebenbei: Gibt es bei der Wahl eines neuen Gerätes auch eine neue Garantie (volle Garantiedauer)? Kaufe ich in einem Ladengeschäft und das Gerät geht nach 1 Monat kaputt, wird es i.d.R. eingeschickt und es dauert u.U. viele Wochen. In der Zeit stehe ich ohne Gerät da. Wenn ich Pech habe, wurde das Gerät schlampig repariert oder beschädigt. Dann habe ich ein 1 Monate altes Gerät, das nun vermurkst ist. Finde eben mein Gerät bei Amazon um weit über 300 EUR teuerer als im Fotofachgeschäft. Bisher dachte ich, man kauft online, weil billig und immer noch billiger. Offensichtlich ist dies nicht mehr so. Man muss überlegen, ob einem dieser Service den gewaltigen Mehrpreis wert ist. Möglicherweise sind in dem Mehrpreis aber auch die Kosten fürs anschauen, ausprobieren und zurückschicken enthalten: Möchte nicht wissen, wie viele Kunden zur Entscheidungsfindung hochpreisige Geräte bestellen, 2 Wochen damit spielen - und dann zurückschicken. Zur Begutachtung eines Artikels und zur Entscheidungsfindung war ja bisher der Fachhandel zuständig. Dann bestellt man das nächste hochpreise Gerät, um damit zu spielen. Natürlich freut sich der nächste Kunde, der für sein vieles Geld ein bereits bespieltes Gerät bekommt. Kann er natürlich zurückschicken, um das nächste bespielte Gerät zu bekommen ... Wenn irgendwann auch die letzten Fachhändler ruiniert sind, wird der Onlinehandel möglicherweise richtig teuer werden. Werde das kommende Jahr jeden morgen ein Gebet sprechen und hoffen, dass das Gerät 1 Jahr funktioniert. Von dem Jahr Gewährleistung danach verpreche ich mir nicht wirklich viel.
Gustav K. schrieb: > Für mich nicht nachvollziehbar, dass die Nutzung eines Artikels mit > kaputtmachen gleichgesetzt wird. Das wird es nicht. Das ist deine Phantasie. > Interessanter Gedanke: Service bedeutet also in diesem Fall, bei > Problemen neues Gerät oder Geld zurück. Für den Kunden sicher > vorteilhaft. Ja > Nebenbei: Gibt es bei der Wahl eines neuen Gerätes auch > eine neue Garantie (volle Garantiedauer)? Nein und auch die Gewährleistung startet nicht neu. > Kaufe ich in einem Ladengeschäft und das Gerät geht nach 1 Monat kaputt, > wird es i.d.R. eingeschickt und es dauert u.U. viele Wochen. In der Zeit > stehe ich ohne Gerät da. Wenn ich Pech habe, wurde das Gerät schlampig > repariert oder beschädigt. Dann habe ich ein 1 Monate altes Gerät, das > nun vermurkst ist. Ein defektes Gerät wird heute nicht mehr repariert und wandert in die Tonne. > Bisher dachte ich, man kauft online, weil billig und > immer noch billiger. Denken solltest du den Pferden überlassen. Die haben die größeren Köpfe. Ich bin raus, du hast offensichtlich nicht mehr alle Tassen im Schrank. Hoffentlich wird dir bald ein Vormund zur Seite gestellt, das tägliche Leben mit Kaufen und Verkaufen scheint dich zu überfordern.
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Gustav K. schrieb: > Für mich nicht nachvollziehbar, dass die Nutzung eines Artikels mit > kaputtmachen gleichgesetzt wird. Wenn ein Fön 1 1/2 Jahre nach Kauf beim > Fönen das Handtuch wirft, dann ist der Fön während der Nutzung kaputt > gegangen. In den Gewährleistungsbedingungen wird genau für diesen Fall > (Defekt aufgrund Nutzung) die Gewährleistung ausgeschlossen. Also ist > diese Gewährleistung defacto wirkungslos. Gewährleistung deckt Sachmängel ab. In Deinem Fön ist ein Draht schlecht gelötet, nach einem Jahr geht der ab und der Fön fällt aus --> Gewährleistung. Fehler war nachweislich von Anfang an vorhanden. Nach einem Jahr Dauerbetrieb hast Du den Motor runtergenudelt und er bleibt stecken --> keine Gewährleistung. Ausser Du kannst per Gutachten nachweisen, dass der Hersteller das falsche Schmiermittel verwendet hat und der Fehler damit schon bei Übergabe des Gerätes vorhanden war. > (...) Nebenbei: Gibt es bei der Wahl eines neuen Gerätes auch > eine neue Garantie (volle Garantiedauer)? Garantie ist Sache des Herstellers. Kann, muss aber nicht. Gewährleistung verlängert sich durch den Tausch nicht. Lediglich bei überlangen Reparaturzeiten kann man die Ausfallzeit geltend machen, das geht dann aber meist vor Gericht. > Möglicherweise sind in dem Mehrpreis aber auch die Kosten fürs > anschauen, ausprobieren und zurückschicken enthalten: M Da dürftest Du recht haben. Noch extremer ist das bei den Schuh- und Kleidungsfritzen, deren Geschäftsmodell auf Bestellen, Anprobieren, Zurückschicken beruht. "Schrei vor Glück oder schick's zurück" war der Slogan eines Onlineversenders.
Gustav K. schrieb: > In den Gewährleistungsbedingungen wird genau für diesen Fall > (Defekt aufgrund Nutzung) die Gewährleistung ausgeschlossen. Bist du ein Troll, oder hast du es wirklich noch nicht verstanden? Gewährleistung ist ein Recht, da gibt es keine "Gewährleistungsbedingungen". Es gibt "Garantiebedingungen", da dies eine freiwillige, vom Hersteller ausgestaltete Leistung ist. soul e. schrieb: > In Deinem Fön ist ein Draht schlecht gelötet, nach einem Jahr geht der > ab und der Fön fällt aus --> Gewährleistung. Fehler war nachweislich von > Anfang an vorhanden. Ja, wenn du es nachweisen kannst. Wenn sich der Händler querlegt, dann brauchst du dazu ein Gutachten. Wer macht das schon bei einem Fön? Ist ja doch die Gefahr, dass der Gutachter dann meint die Lötstelle ist kaputt gegangen, weil dir der Fön auf den Badezimmerboden geknallt ist. Dann darfst du das auch noch bezahlen.
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