Forum: Offtopic Sind Garantiekarten überholt oder nicht ?


von Gustav K. (hauwech)


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Hallo,

vorab eine etwas ungute Geschichte: Vor ca. 10 Jahren kaufte ich meine 
erste Digitalkamera (hochpreisiges Markenprodukt) beim örtlichen 
Fotofachhändler. Im ersten Jahr gab es ein Problem und ich wollte die 
Garantie in Anspruch nehmen. Der Fachhändler wollte zur Rechnung die 
Garantiekarte sehen, die dem Gerät beim Neukauf nicht beilag. Aus diesem 
Grund verweigerte der Händler die Garantie, er könne die Digitalkamera 
nur kostenpflichtig reparieren lassen.

Zum eigentlichen Problem:

Die Tage nun nach vielen Jahren mal wieder ein rel. hochpreisiges 
optisches Teil (CANON) bei einem anderen Fotofachhändler im 
Ladengeschäft gekauft. Als gebranntes Kind achtete ich diesmal auf die 
Garantiekarte. Der Händler darauf angesprochen meinte, diese 
Garantiekarte sei bedeutungslos, der Käufer würde CANON namentlich mit 
Anschrift und Kaufdatum übermittelt, incl. der Seriennummer des Gerätes. 
Was wohl tatsächlich auch so ist, bei der Rechnungserstellung wurde mein 
Name mit Anschrift und die Seriennummer des Gerätes erfasst.

Nun lese ich diese "Garantiekarte" (ein riesen Faltblatt in gefühlten 
100 Sprachen ähnlich eines Beipackzettel, der Medikamenten beiliegt) und 
was muss ich finden: Da steht, ein Garantieanspruch besteht nur, wenn 
diese "Garantiekarte" korrekt ausgefüllt und abgestempelt ist. Der 
Händler hat dies nicht gemacht, da seit Jahren überflüssig, so seine 
Aussage. Auch der Chef bestätigte dieses.

Was stimmt nun ?

Im Netz finde ich Antworten, dass diese Garantiekarte nicht notwendig 
sei, Reparaturen hätten auch ohne Garantiekarte stattgefunden. Ich finde 
aber ebenso Antworten, wo sich Händler wie bei mir einst quergelegt 
haben.

Wie sollte man sich hier verhalten ?
So eine üble Geschichte wie Anfangs beschrieben möchte ich nicht nochmal 
erleben.

Zudem ist der Händler nicht gerade um die Ecke und wenn der sagt, dass 
diese als Beipackzettel getarnte "Garantiekarte" unnötig sei, werde ich 
ihn als Kunde kaum vom Gegenteil überzeugen können.

Noch was: Man hatte mir tel. eine Garantie von 2 Jahren genannt, in 
dieser "Garantiekarte" steht was von 1 Jahr Garantie. Sind 2 Jahre nicht 
gesetzlich vorgeschrieben? Möglicherweise ist dieser "Beipackzettel" 
einfach nur veraltet.

Viele Grüße
Gustav

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Obacht: Gewährleistung != Garantie
Für die Gewährleistung reicht der Kassenzettel. Sie wird gegenübenr dem 
Verkäufer geltend gemacht und gilt 24 Monate. Davon taugt sie aber nur 
in den ersten 6 Monaten etwas, denn danach kehrt sich die 
Nachweispflicht um.

Für die freiwillige Garantie kommt der Hersteller auf, der natürlich 
seine eigenen Rahmenbedingungen schafft (Dauer, Leistungen). Und da kann 
er natürlich verlangen, dass irgendwas unterschrieben und gestempelt 
wird. Oder etwas verweigern, wenn das nicht der Fall ist.

https://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Ich an deiner Stelle würde unabhängig von der digitalen Zuordnung 
einfach nochmal beim Händler vorstellig werden und ihn diese 
vorgefundene Garantiekarte unterschreiben lassen.

: Bearbeitet durch Moderator
von Matthias S. (da_user)


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Zudem kannst du dich bei einer HERSTELLER-Garantie auch an eben diesen 
wenden und musst nicht über entfernte, unkooperative Händler gehen.

von Peter D. (peda)


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Gustav K. schrieb:
> Ich finde
> aber ebenso Antworten, wo sich Händler wie bei mir einst quergelegt
> haben.

Ich denke auch, der hatte nur keine Lust. Wenn man etwas schüchtern 
auftritt, kann das passieren.
Ich glaub, wo mir ein Händler sowas letztmalig ausgefüllt hatte, war 
noch zu DDR-Zeiten. Danach reichte der Kaufbeleg.
Heutzutage sind viele Verpackungen eh versiegelt, da kann der Händler 
die Karte gar nicht mehr ausfüllen.

von Harald W. (wilhelms)


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Peter D. schrieb:

> Danach reichte der Kaufbeleg.

...der pünklich einige Wochen nach dem Kauf so stark verblasst,
das man ihn nicht mehr lesen kann. :-(

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Matthias S. schrieb:
> Zudem kannst du dich bei einer HERSTELLER-Garantie auch an eben diesen
> wenden und musst nicht über entfernte, unkooperative Händler gehen.
Allerdings wird dich der Hersteller in den ersten 6 Monaten postwendend 
wieder an den Verkäufer verweisen. Und nur wenn du dann böse oder 
wenigstens überaus nachdrücklich wirst, nimmt er sich deiner an...

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Harald W. schrieb:
> ...der pünklich einige Wochen nach dem Kauf so stark verblasst,
> das man ihn nicht mehr lesen kann.

Was von der Lagerung abhängt. Ich habe hier ein paar Thermokassenbons 
herumliegen, die deutlich über zehn Jahre alt aber noch problemlos 
lesbar sind.

von Guido B. (guido-b)


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Harald W. schrieb:
> ...der pünklich einige Wochen nach dem Kauf so stark verblasst,
> das man ihn nicht mehr lesen kann. :-(

Manche Verkäufer weisen einen sogar daraufhin sicherheitshalber
eine Kopie davon zu machen.

von Gustav K. (hauwech)


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Habe nun kurzerhand die CANON-Hotline kontaktiert: Es ist (zumindest bei 
CANON) tatsächlich so, dass diese Garantiekarte überholt ist, neueren 
Produkten läge sie gar nicht mehr bei. Es zählt einzig die Rechnung.

Matthias S. schrieb:
> Zudem kannst du dich bei einer HERSTELLER-Garantie auch an eben diesen
> wenden und musst nicht über entfernte, unkooperative Händler gehen.

CANON-Hotline: Bei einem Problem schicken Sie uns das Gerät mit der 
Rechnung ... Also den Händler (und dessen Gewährleistung) braucht es 
offensichtlich nicht.

Was mich allerdings etwas irritiert: Laut Aussage der CANON-Hotline 
beträgt die Garantie bei allen CANON-Produkten 1 Jahr. Die gesetzlich 
vorgeschriebene Gewährleistung beträgt hingegen 2 Jahre und betrifft nur 
den Händler. Also schicke ich z.B. eine Kamera bei einem Problem im 1. 
Jahr zum Hersteller und im 2. Jahr bringe ich sie zum Händler? Der 
Händler schickt die Kamera dann zum Hersteller und kommt für die 
Reparaturkosten auf?

Zu dieser sog. Gewährleistung fand ich noch folgende Information:

"Tritt aufgrund der Nutzung durch den Käufer ein Mangel auf, ist die 
Gewährleistungspflicht in der Regel nicht anwendbar."
http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/gesellschaft/recht-und-gesetz/gesetzliche-garantiezeit-schuetzt-kunden-bei-maengeln

Heißt das nicht, dass die über die vom Hersteller gewährte Garantiezeit 
hinausgehende gesetzliche Gewährleistung wertlos ist?

von Cyblord -. (cyblord)


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Gustav K. schrieb:
> Zu dieser sog. Gewährleistung fand ich noch folgende Information:
>
> "Tritt aufgrund der Nutzung durch den Käufer ein Mangel auf, ist die
> Gewährleistungspflicht in der Regel nicht anwendbar."
> 
http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/gesellschaft/recht-und-gesetz/gesetzliche-garantiezeit-schuetzt-kunden-bei-maengeln
>
> Heißt das nicht, dass die über die vom Hersteller gewährte Garantiezeit
> hinausgehende gesetzliche Gewährleistung wertlos ist?

Das bedeutet nur, wenn DU das Ding kaputt gemacht hast, gibt's keinen 
Ersatz. Ist das jetzt wirklich erstaunlich?
Warum sollte dabei irgendwas wertlos werden. Gewährleistung und Garantie 
sind vorrangig gegen Mängel des Produkts da, und nicht gegen Vandalismus 
des Kunden am Produkt.

Man fragt sich echt, aus welchem Keller manche kommen. Diese "sog. 
Gewährleistung". Ist das echt was neues für dich? Und nach so vieler 
Recherche immer noch keine Klarheit? Dabei ist es SIMPEL:

Gewährleistung gesetzlich 2 Jahre, betrifft NUR den Verkäufer. Kann 
nicht eingeschränkt oder an wilde Bedingungen geknüpft werden. Verkäufer 
ist in der Pflicht. Wenn Verkäufer aber pleite -> PECH für dich dich.
Nach 6 Monaten Beweislast Umkehr.

Garantie: Freiwillig, vom Hersteller. Nach seinen Bedingungen frei 
gestaltbar (großteils), inkl. Zeitraum. Betrifft NUR den Hersteller. Der 
Händler hat damit nichts zu tun.

: Bearbeitet durch User
von Matthias S. (da_user)


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Wie schon geschrieben: Gewährleistung und Garantie sind zwei 
verschiedene Paar Schuhe.

Bei der Gewährleistung geht es daraum, dass das Produkt bei der ÜBERGABE 
an dich, nicht defekt war. Hierzu ist 6 Monate der Händler in der 
Beweispflicht, danach musst du ihm nachweisen, dass das Produkt defekt 
war, und nicht NACH der Übergabe kaputt gegangen ist. (Viel Spaß 
dabei...).

Bei der Garantie geht es i.d.R. darum, dass ein 
Hersteller/Händler/Versicherung (Zusatz-Garantie)/... mit dir wettet, 
dass das Produkt, oder einzelne Teiles des Produktes, innerhalb eines 
bestimmten Zeitraumes nicht kaputt geht, bzw. bestimmte Defekte nicht 
auftreten.
Zudem kann dir den Garantiegeber auch eine Selbstbeteilligung 
aufbrummen, was z.B. bei Fahrzeugen durchaus üblich ist (z.B. wir 
übernehmen nach 5Jahren oder 50tkm - was zuerst erteicht wird - nur noch 
50% der Teilekosten und 100% Stundenlohn).

Der wichtigste Unterschied: Gewährleistung ist Gesetz, Garantie 
freiwillig. Mitzahlen tust du beides.

Lothar M. schrieb:
> Matthias S. schrieb:
>> Zudem kannst du dich bei einer HERSTELLER-Garantie auch an eben diesen
>> wenden und musst nicht über entfernte, unkooperative Händler gehen.
> Allerdings wird dich der Hersteller in den ersten 6 Monaten postwendend
> wieder an den Verkäufer verweisen. Und nur wenn du dann böse oder
> wenigstens überaus nachdrücklich wirst, nimmt er sich deiner an...

Kommt auf die Garantiebedingungen an. Wenn der Hersteller auch in den 
ersten 6 Monaten eine Garantie gibt, kannst du es dir eigentlich 
aussuchen, ob du die Herstellergarantie oder die Gewährleistung über den 
Händler in Anspruch nehmen willst.

PS: Ich nix Jurist! Kompletter Beitrag damit persönliche Meinung und 
keine Rechtsberatung.

von Cyblord -. (cyblord)


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Matthias S. schrieb:

> PS: Ich nix Jurist! Kompletter Beitrag damit persönliche Meinung und
> keine Rechtsberatung.

Als wenn das irgendwas mit Jura zu hätte. Das sind absolute Grundlagen 
des täglichen Lebens. JEDER kauft Dinge. Darum sollte so was 
grundlegendes JEDER wissen. Ich frage mich manchmal wie andere Leute so 
durch Leben tapsen, wenn es schon an solchen Fragen derart scheitert.

Allerdings wurde der erste Fehler doch schon damit begangen, dass man 
teure Produkte nicht im Laden kauft. Denn dort bist im Falle des Falles 
eben rechtloser Bittsteller. Oder wirst auf jeden Fall so behandelt. Wie 
auch in diesem Fall.
Hätte man Online gekauft, wäre die Sache nach wenigen Minuten über die 
Bühne gegangen. Gerät getauscht oder Betrag zurückerstattet.
Wenn ich da z.B. an Amazon oder Alternate denke? Irgendein Defekt nach 
einem Jahr? Aber ohne Probleme. Das wäre nicht mal eine Formalie 
gewesen.

: Bearbeitet durch User
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Hätte man Online gekauft, wäre die Sache nach wenigen Minuten über die
> Bühne gegangen. Gerät getauscht oder Betrag zurückerstattet.
Das habe ich aber schon anders erlebt. Denn hinter dem ominösen "Online" 
steckt doch wieder ein Mensch...

von Cyblord -. (cyblord)


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Lothar M. schrieb:
> Cyblord -. schrieb:
>> Hätte man Online gekauft, wäre die Sache nach wenigen Minuten über die
>> Bühne gegangen. Gerät getauscht oder Betrag zurückerstattet.
> Das habe ich aber schon anders erlebt. Denn hinter dem ominösen "Online"
> steckt doch wieder ein Mensch...

Humbug, dahinter steckt bei den großen Shop eine fein eingestellte 
Maschinerie. Und es geht nicht um FEHLER, es geht um Verkäufer in sog. 
"Fachgeschäften", die Kunden gezielt zum Hersteller abwimmeln, weil sie 
sonst persönlich Arbeit und/oder Schaden erleiden. Das hast du bei 
großen Shop wie Amazon nicht, da ist es dem Mitarbeiter der die 
Reklamation weiterklickt völlig egal, aber die Unternehmensdoktrin 
lautet nun mal SERVICE, deshalb geht alles sauber durch. Amazon ist 
nicht wegen dem Preis Nummer 1 sondern wegen des Service. Der Preis ist 
oft nicht sehr billig, aber die Kunden akzeptieren das wegen dem 
Service.
Und das gilt NICHT nur für Amazon, darum nannte ich als Beispiel noch 
alternate. Wo ich die meiste meiner Hardware kaufe. Vor allem das teure 
Zeug. Es gibt noch viele andere große Shops wo das hervorragend läuft.
Natürlich gilt das nicht für 1 Mann Shop, wo auch nur wieder eine 
Krämerseele am anderen Ende der Leitung hockt.

Beim Händler im Laden hast du hingegen beides: Hoher Preis UND mieser 
Service.

: Bearbeitet durch User
von Le X. (lex_91)


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Cyblord -. schrieb:
> Natürlich gilt das nicht für 1 Mann Shop, wo auch nur wieder eine
> Krämerseele am anderen Ende der Leitung hockt.
>
> Beim Händler im Laden hast du hingegen beides: Hoher Preis UND mieser
> Service.

Ende der 90iger war ich auf dem Techniktrip und hab noch oft beim 
örtlichen Radio- und Fernsehhändler gekauft.
Meine Eltern haben das noch etwa 10 Jahre länger so gehandhabt.

Gottseidank sind diese Zeiten vorbei.
Miese Beratung und hoher Preis.
Und als der teure TechniSat dann mal die Grätsche machte (innerhalb der 
Garantie" dauerte es ein 3/4 Jahr bis der Herr den mal repariert 
gekriegt hat (hat immerhin ein Ersatzgerät gestellt).

Seitdem lautet die Devise: preiswerte Elektronik aus Fernost bei 
Onlinehändlern oder meinetwegen MM oder Saturn, wenns da grad ne Aktion 
gibt.

Wenn der kleine Händler an der Ecke kein Merkmal mehr hat mit dem er 
punkten kann tut mir das zwar leid für ihn, aber ich als Verbraucher 
muss auch schauen wo ich bleibe.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Humbug
Dann solltest du aber "Onlineshop" nicht unreflektiert mit "Amazon" 
gleichsetzen. Zudem geht es hier im Thread nicht um dieses Thema, wie 
man dem Threadtitel ganz einfach entnehmen kann.

Gustav K. schrieb:
> Wie sollte man sich hier verhalten ?
Ich würde den Kassenbeleg an den Garantieschein tackern und in 2 Jahren 
beides zusammen wegwerfen.

von Jan H. (j_hansen)


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Gustav K. schrieb:
> Laut Aussage der CANON-Hotline beträgt die Garantie bei allen
> CANON-Produkten 1 Jahr. Die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung
> beträgt hingegen 2 Jahre und betrifft nur  den Händler. Also schicke ich
> z.B. eine Kamera bei einem Problem im 1. Jahr zum Hersteller und im 2.
> Jahr bringe ich sie zum Händler? Der Händler schickt die Kamera dann zum
> Hersteller und kommt für die Reparaturkosten auf?

In den ersten sechs Monaten kannst du es dir aussuchen. Wobei ich hier 
Gewährleistung präferiere, der Händler dich aber oft direkt an den 
Hersteller verweisen möchte, damit er keinen Aufwand und keine Kosten 
hat.

Ab dann bis zu einem Jahr nach Kauf kannst du die Garantie in Anspruch 
nehmen.

Danach hast du in 95% der Fälle Pech gehabt. Nach der Beweislastumkehr 
ist die Gewährleistung praktisch wertlos. Falls du dir sicher bist, dass 
dich der Händler mit zwei Jahren Garantie belogen hat, hast du zumindest 
wieder etwas fürs Leben gelernt. Der Händler wird da sicher nicht für 
die Reparaturkosten aufkommen.

von Gustav K. (hauwech)


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Cyblord -. schrieb:
>> "Tritt aufgrund der Nutzung durch den Käufer ein Mangel auf, ist die
>> Gewährleistungspflicht in der Regel nicht anwendbar."
> Das bedeutet nur, wenn DU das Ding kaputt gemacht hast, gibt's keinen
> Ersatz.

Also wenn mein neues Auto nach einem Jahr plötzlich stehen bleibt, dann 
habe ich es kaputt gemacht. Auf Vandalismus muss man in dem Zusammenhang 
auch erst mal kommen.

Matthias S. schrieb:
> Bei der Gewährleistung geht es darum, dass das Produkt bei der ÜBERGABE
> an dich, nicht defekt war. Hierzu ist 6 Monate der Händler in der
> Beweispflicht, danach musst du ihm nachweisen, dass das Produkt defekt
> war, und nicht NACH der Übergabe kaputt gegangen ist.

Verstehe ich nicht wirklich, ein Beispiel:

Ich kaufe eine Digitalkamera, die nach dem Auspacken und Einlegen der 
Batterien Bilder macht. Also war die Kamera bei Übergabe in Ordnung. Der 
Hersteller gibt 1 Jahr Garantie auf die Kamera. Nach 1 1/2 Jahren macht 
die Kamera plötzlich keine Bilder mehr. Das Gerät wird nicht repariert, 
denn es war ja bei der Übergabe in Ordnung.

Angenommen, der Händler gibt Gewährleistung: Dann muss er die Kamera zum 
Hersteller zur Reparatur schicken. Wer bezahlt die Reparatur? Der 
Händler wäre schön blöd, wenn er die Reparatur bezahlen würde. Denn was 
kann er dafür, wenn das Ding nach 1 1/2 Jahren nicht mehr funktioniert?

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Gustav K. schrieb:
> Wer bezahlt die Reparatur?
Wenn du es dann schaffst, gerichtssicher nachzuweisen, dass der Mangel 
schon beim Kauf existierte, dann zahlt es der Hersteller. Allerdings 
wirst du die Kosten für das dafür nötige Gutachten selber tragen 
müssen...

von Cyblord -. (cyblord)


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Gustav K. schrieb:
> Also wenn mein neues Auto nach einem Jahr plötzlich stehen bleibt, dann
> habe ich es kaputt gemacht. Auf Vandalismus muss man in dem Zusammenhang
> auch erst mal kommen.

Nein, da steht "aufgrund der Nutzung". D.h. wenn DU es kaputt machst, 
z.B. gegen die Garagenwand fährst, oder 1000 km im 1. Gang mit 6000 
Umdrehungen.

> Angenommen, der Händler gibt Gewährleistung:
Angenommen? Er ist dazu verpflichtet. Das musst du langsam mal 
verstehen.

> Wer bezahlt die Reparatur? Der
> Händler wäre schön blöd, wenn er die Reparatur bezahlen würde. Denn was
> kann er dafür, wenn das Ding nach 1 1/2 Jahren nicht mehr funktioniert?

Was heißt hier schön blöd? Der Verkäufer steht nun mal dafür gerade dass 
das Ding 2 Jahre funktioniert. So ist das Gesetz. Ob und wie er das am 
Ende mit dem Hersteller ausmacht oder nicht, kann dir egal sein. Deine 
Ansprüche gelten NUR gegen den Händler.

Und bis 6 Monate geht man eben automatisch davon aus dass du nicht 
Schuld bist und danach muss man eben nachweisen dass man nicht selbst 
Schuld am defekt hat.
So weit die Theorie.

In der Praxis (und da kommen die großen Shops wieder ins Spiel), ist ein 
Umtausch innerhalb der 2 Jahre bei einem einfachen Defekt KEIN PROBLEM.
Wenn man keinen Schaden sieht (fallengelassen), oder Wasserschaden, dann 
läuft das trotzdem. Vergiss den Quatsch mit Gericht und Gutachter. Hört 
ein Gerät einfach auf zu funktionieren, ohne offensichtlichen Grund, 
muss da nicht mehr viel an Nachweis erbracht werden, dass das Gerät 
einen Mangel hat den der Hersteller verschuldet hat. Der Nachweis ist 
dadurch erbracht, dass man das Gerät zeigt, es nicht mehr funktioniert 
und keine Spuren von Gewalt oder sonstiger falscher Behandlung aufweist.
Und so wird das auch gehandhabt.

: Bearbeitet durch User
von Peter D. (peda)


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Das ist auch meine Erfahrung. Ein defektes Gerät wird innerhalb der 2 
Jahre Gewährleistung kostenlos repariert.
Es reicht als Nachweis der Augenschein, daß das Gerät nicht unsachgemäß 
behandelt wurde.
Bei großen Namen gibt es oft auch Kulanz, wenn man nur wenige Tage über 
den 2 Jahren ist.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Peter D. schrieb:
> Das ist auch meine Erfahrung. Ein defektes Gerät wird innerhalb der 2
> Jahre Gewährleistung kostenlos repariert.
Ich musste da vor kurzem 6,5 Monaten nach einem Online-Einkauf leider 
eine gegenteilige Erfahrung machen... :-/

Da ist mir der örtliche Baumarkt mit seinen 7 Jahren Garantie auf 
Elektrogeräte schon deutlich lieber. Da klappt es tatsächlich,  eine 
heruntergerammelte 40€ Bohrmaschine nach 5 Jahren umzutauschen.

von Cyblord -. (cyblord)


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Lothar M. schrieb:
> Da ist mir der örtliche Baumarkt mit seinen 7 Jahren Garantie auf
> Elektrogeräte schon deutlich lieber. Da klappt es tatsächlich,  eine
> heruntergerammelte 40€ Bohrmaschine nach 5 Jahren umzutauschen.

Das würde ICH jetzt allerdings nicht machen. Fände ich schäbig.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Cyblord -. schrieb:
> Das würde ICH jetzt allerdings nicht machen.
Naja, man könnte so sagen: es war tatsächlich ein Herstellungsfehler, 
denn die hatte schon vom ersten Tag an ein Bürstenfeuer womit man 
problemlos im Dunkeln bohren konnte. Die Ersatzmaschine dann übrigens 
auch, offenbar hat der Hersteller diesen Parameter seiner Fertigung über 
Jahre konstant gehalten.

> Fände ich schäbig.
Danke für die inhärente Unterstellung. Aber wenn ich mit dem Auto über 
die Maschine gefahren wäre oder sie vom 3. Stock in den Keller 
geschmissen hätte, dann wäre ich auch nicht hingegangen. Die alte Bosch 
von meinem Vater bohrt übrigens auch nach gut 40 Jahren ohne Probleme.

: Bearbeitet durch Moderator
von Matthias L. (limbachnet)


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Meiner Erfahrung nach sind die großen Ketten wie z.B MediaSaturnMetro 
tatsächlich recht kulant - ich vermute mal, dass die passende Absprachen 
mit den Herstellern haben und sich daher selbst schadlos halten. Und die 
Hersteller möchten ihren Vertrag über große Stückzahlen grne behalten 
und spieln mit. Ist aber nur eine Vermutung/Unterstellung.

Der kleinere Händler, insbesondere die letzten verbliebenen 
Computer-Teile-Händler muss sein Geschäft mit recht kleinen Stückzahlen 
und kleinen Gewinnmargen über Wasser halten. Und wenn der 100 
Grafikkarten verkaufen muss, um einen Gewährleistungsfall 
gegenzufinanzieren, dann wird der mit deutlich spitzerem Bleistift die 6 
Monate bis zur Beweislastumkehr abzählen.

Übrigens gibt's zusätzlich zur Gewährleistung durch den Händler und der 
Herstellergarantie auch noch (wenngleich deutlich seltener) eine 
Händlergarantie. Das wäre sowas wie es Lothars Baumarkt als 
Kundenbindungsmaßnahme anbietet.

von Soul E. (Gast)


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Matthias L. schrieb:
> Meiner Erfahrung nach sind die großen Ketten wie z.B MediaSaturnMetro
> tatsächlich recht kulant - ich vermute mal, dass die passende Absprachen
> mit den Herstellern haben und sich daher selbst schadlos halten. Und die
> Hersteller möchten ihren Vertrag über große Stückzahlen grne behalten
> und spieln mit. Ist aber nur eine Vermutung/Unterstellung.

So ist es. Der lässt den Hersteller die Aufallteile abholen und stellt 
ihm eine Vertragsstrafe in Rechnung. Wie im Automobilbereich.

Mit den großen Ketten legt sich keiner an, das macht die 
Vertragsverhandlungen für deren Einkäufer einfacher. Wie im 
Automobilbereich ;-)

von Gustav K. (hauwech)


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Cyblord -. schrieb:
> Gustav K. schrieb:
>> Also wenn mein neues Auto nach einem Jahr plötzlich stehen bleibt, dann
>> habe ich es kaputt gemacht.
>
> Nein, da steht "aufgrund der Nutzung". D.h. wenn DU es kaputt machst,
> z.B. gegen die Garagenwand fährst, oder 1000 km im 1. Gang mit 6000
> Umdrehungen.

Für mich nicht nachvollziehbar, dass die Nutzung eines Artikels mit 
kaputtmachen gleichgesetzt wird. Wenn ein Fön 1 1/2 Jahre nach Kauf beim 
Fönen das Handtuch wirft, dann ist der Fön während der Nutzung kaputt 
gegangen. In den Gewährleistungsbedingungen wird genau für diesen Fall 
(Defekt aufgrund Nutzung) die Gewährleistung ausgeschlossen. Also ist 
diese Gewährleistung defacto wirkungslos.

Cyblord -. schrieb:
> Amazon ist
> nicht wegen dem Preis Nummer 1 sondern wegen des Service. Der Preis ist
> oft nicht sehr billig, aber die Kunden akzeptieren das wegen dem
> Service.

Interessanter Gedanke: Service bedeutet also in diesem Fall, bei 
Problemen neues Gerät oder Geld zurück. Für den Kunden sicher 
vorteilhaft. Nebenbei: Gibt es bei der Wahl eines neuen Gerätes auch 
eine neue Garantie (volle Garantiedauer)?

Kaufe ich in einem Ladengeschäft und das Gerät geht nach 1 Monat kaputt, 
wird es i.d.R. eingeschickt und es dauert u.U. viele Wochen. In der Zeit 
stehe ich ohne Gerät da. Wenn ich Pech habe, wurde das Gerät schlampig 
repariert oder beschädigt. Dann habe ich ein 1 Monate altes Gerät, das 
nun vermurkst ist.

Finde eben mein Gerät bei Amazon um weit über 300 EUR teuerer als im 
Fotofachgeschäft. Bisher dachte ich, man kauft online, weil billig und 
immer noch billiger. Offensichtlich ist dies nicht mehr so. Man muss 
überlegen, ob einem dieser Service den gewaltigen Mehrpreis wert ist.

Möglicherweise sind in dem Mehrpreis aber auch die Kosten fürs 
anschauen, ausprobieren und zurückschicken enthalten: Möchte nicht 
wissen, wie viele Kunden zur Entscheidungsfindung hochpreisige Geräte 
bestellen, 2 Wochen damit spielen - und dann zurückschicken. Zur 
Begutachtung eines Artikels und zur Entscheidungsfindung war ja bisher 
der Fachhandel zuständig.

Dann bestellt man das nächste hochpreise Gerät, um damit zu spielen. 
Natürlich freut sich der nächste Kunde, der für sein vieles Geld ein 
bereits bespieltes Gerät bekommt. Kann er natürlich zurückschicken, um 
das nächste bespielte Gerät zu bekommen ... Wenn irgendwann auch die 
letzten Fachhändler ruiniert sind, wird der Onlinehandel möglicherweise 
richtig teuer werden.

Werde das kommende Jahr jeden morgen ein Gebet sprechen und hoffen, dass 
das Gerät 1 Jahr funktioniert. Von dem Jahr Gewährleistung danach 
verpreche ich mir nicht wirklich viel.

von Cyblord -. (cyblord)


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Gustav K. schrieb:
> Für mich nicht nachvollziehbar, dass die Nutzung eines Artikels mit
> kaputtmachen gleichgesetzt wird.

Das wird es nicht. Das ist deine Phantasie.


> Interessanter Gedanke: Service bedeutet also in diesem Fall, bei
> Problemen neues Gerät oder Geld zurück. Für den Kunden sicher
> vorteilhaft.

Ja

> Nebenbei: Gibt es bei der Wahl eines neuen Gerätes auch
> eine neue Garantie (volle Garantiedauer)?
Nein und auch die Gewährleistung startet nicht neu.

> Kaufe ich in einem Ladengeschäft und das Gerät geht nach 1 Monat kaputt,
> wird es i.d.R. eingeschickt und es dauert u.U. viele Wochen. In der Zeit
> stehe ich ohne Gerät da. Wenn ich Pech habe, wurde das Gerät schlampig
> repariert oder beschädigt. Dann habe ich ein 1 Monate altes Gerät, das
> nun vermurkst ist.

Ein defektes Gerät wird heute nicht mehr repariert und wandert in die 
Tonne.

> Bisher dachte ich, man kauft online, weil billig und
> immer noch billiger.

Denken solltest du den Pferden überlassen. Die haben die größeren Köpfe.

Ich bin raus, du hast offensichtlich nicht mehr alle Tassen im Schrank. 
Hoffentlich wird dir bald ein Vormund zur Seite gestellt, das tägliche 
Leben mit Kaufen und Verkaufen scheint dich zu überfordern.

: Bearbeitet durch User
von Soul E. (Gast)


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Gustav K. schrieb:

> Für mich nicht nachvollziehbar, dass die Nutzung eines Artikels mit
> kaputtmachen gleichgesetzt wird. Wenn ein Fön 1 1/2 Jahre nach Kauf beim
> Fönen das Handtuch wirft, dann ist der Fön während der Nutzung kaputt
> gegangen. In den Gewährleistungsbedingungen wird genau für diesen Fall
> (Defekt aufgrund Nutzung) die Gewährleistung ausgeschlossen. Also ist
> diese Gewährleistung defacto wirkungslos.

Gewährleistung deckt Sachmängel ab.

In Deinem Fön ist ein Draht schlecht gelötet, nach einem Jahr geht der 
ab und der Fön fällt aus --> Gewährleistung. Fehler war nachweislich von 
Anfang an vorhanden.

Nach einem Jahr Dauerbetrieb hast Du den Motor runtergenudelt und er 
bleibt stecken --> keine Gewährleistung. Ausser Du kannst per Gutachten 
nachweisen, dass der Hersteller das falsche Schmiermittel verwendet hat 
und der Fehler damit schon bei Übergabe des Gerätes vorhanden war.



> (...) Nebenbei: Gibt es bei der Wahl eines neuen Gerätes auch
> eine neue Garantie (volle Garantiedauer)?

Garantie ist Sache des Herstellers. Kann, muss aber nicht.
Gewährleistung verlängert sich durch den Tausch nicht. Lediglich bei 
überlangen Reparaturzeiten kann man die Ausfallzeit geltend machen, das 
geht dann aber meist vor Gericht.


> Möglicherweise sind in dem Mehrpreis aber auch die Kosten fürs
> anschauen, ausprobieren und zurückschicken enthalten: M

Da dürftest Du recht haben. Noch extremer ist das bei den Schuh- und 
Kleidungsfritzen, deren Geschäftsmodell auf Bestellen, Anprobieren, 
Zurückschicken beruht. "Schrei vor Glück oder schick's zurück" war der 
Slogan eines Onlineversenders.

von Jan H. (j_hansen)


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Gustav K. schrieb:
> In den Gewährleistungsbedingungen wird genau für diesen Fall
> (Defekt aufgrund Nutzung) die Gewährleistung ausgeschlossen.

Bist du ein Troll, oder hast du es wirklich noch nicht verstanden? 
Gewährleistung ist ein Recht, da gibt es keine 
"Gewährleistungsbedingungen". Es gibt "Garantiebedingungen", da dies 
eine freiwillige, vom Hersteller ausgestaltete Leistung ist.

soul e. schrieb:
> In Deinem Fön ist ein Draht schlecht gelötet, nach einem Jahr geht der
> ab und der Fön fällt aus --> Gewährleistung. Fehler war nachweislich von
> Anfang an vorhanden.

Ja, wenn du es nachweisen kannst. Wenn sich der Händler querlegt, dann 
brauchst du dazu ein Gutachten. Wer macht das schon bei einem Fön? Ist 
ja doch die Gefahr, dass der Gutachter dann meint die Lötstelle ist 
kaputt gegangen, weil dir der Fön auf den Badezimmerboden geknallt ist. 
Dann darfst du das auch noch bezahlen.

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