Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Absage wegen Schwerbehinderung?!


von AndreAS (Gast)


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Hi!

Ich sitze seit gut einem Jahr fest im Sattel eines Unternehmens.
Im Rahmen der internen Ausschreibungen habe ich mich auf eine Stelle 
beworben, die zu 90% der meinen gleicht aber mir mehr technische 
Abwechslung bietet.

Ich habe weder eine Ausbildung noch einen Schulabschluss, bin aber 
dennoch seit 30 Jahren im Bereich der Elektronik beruflich tätig, davon 
gut 20 Jahre selbstständig tätig gewesen.
Auch im Bewerbungsgespräch wurden meine Motivation und mein Werdegang 
sehr positiv aufgenommen.

Seit ich 18 war, hatte ich bereits 40% Schwerbehinderungsgrad aufgrund 
einer rheumatischen Erkrankung.
30 Jahre später hatte ich ein "Update" vorgennommen und nun 80% ohne 
Befristung.

In meinem jetzigen Job weis niemand über meine "Probleme" bescheid und 
ich mache alle Tätigkeiten wie jeder andere Mitarbeiter auch.

Letzten Freitag dann Rücksprache wegen meinerBewerbung und die hieß:

"Wir haben uns entschieden, den weiteren Prozess ohne Sie 
weiterzuverfolgen"
weil
"Wir nicht sicher sind, daß Sie den körperlichen Anforderungen der 
Stelle gewachsen sind".

Angemerkt sei, daß in dem angestrebten Bereich bereits 3 Kollegen 
arbeiten, welche körperlich beeinträchtigt sind und jegliche Hilfsmittel 
zum Bewegen der der Geräte (alle jenseits der 40kg) vorhanden sind.

Eine fachliche Qualifikation wurde mir nicht abgesprochen.

Wie soll man so was bewerten? Kann man sich wehren?

von der Andere (Gast)


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AndreAS schrieb:
> Kann man sich wehren?

Frag deinen Anwalt

von Eieiei (Gast)


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Wehren kann man sich immer, die Folgen mußt Du selber tragen.

Ich sehe dafür aber keine Grundlage!

von genervt (Gast)


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AndreAS schrieb:
> Kann man sich wehren?

Wie stellst du dir das vor?

von MaWin (Gast)


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Warte doch wenigstens bis Freita...
Oh Moment.

von Normal (Gast)


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Nach einem Jahr sitzt man nicht fest im Sattel.

von Qwertz (Gast)


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AndreAS schrieb:
> Ich habe weder eine Ausbildung noch einen Schulabschluss

Da hast du deine Erklärung, den wahren Grund für die Absage.

von Manfred (Gast)


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AndreAS schrieb:
> dennoch seit 30 Jahren im Bereich der Elektronik beruflich tätig,
> davon gut 20 Jahre selbstständig tätig gewesen.
Das ist gut für Dich. Egal wie, Deine Fähigkeiten werden von Deinen 
Vorgesetzten beurteilt und evtl. anders gesehen als von Dir.

> Seit ich 18 war, hatte ich bereits 40% Schwerbehinderungsgrad
Gibt es genau deshalb vielleicht eine falsche Rücksichtnahme, Dich nicht 
zu verletzen oder ganz einfach Ärger aus dem Weg zu bleiben?

Ich war im Laufe meines Berufslebens mehr als einmal in der Situation, 
Kollegen zu bewerten - das war nicht immer positiv und ging nicht immer 
ohne Streit ab. Ich hatte auch angeblich unbrauchbare Kollegen, wo man 
sich wunderte, dass ich gerade diese in den Griff bekommen habe.

Da war aber ein Kollege xxx, den ich trotz langjähriger Tätgkeit als 
ahnungsfrei bezeichnet habe - er hat halt das getan, was man ihm 
andressiert hatte und war (gemäß meiner Einschätzung) fachlich nicht in 
der Lage, zu erfassen, was er dort wirklich tut.

Dann hat er sich halt beschwert, er würde benachteiligt, weil er 
schwerbehinert sei. Na Hallo, noch jemand wach - gehbehindert ist kein 
Grund für fehlendes Denkvermögen, die Runde hat er souverän verloren.

Wir kennen uns nicht persönlich und ich habe keinen Grund, Dich 
anzugreifen, sehe das als meine persönliche Betrachtung an!

Wenn dem Wechsel nicht zugestimmt wird, akzeptiere das so und schiebe 
auf keinen Fall Deine Behinderung vor, Du wirst verlieren.

Ein Blick auf die Realität wird Dir zeigen, dass auch normale 
Mitarbeiter aus fadenscheinigen Gründen eine Versetzung nicht bekommen: 
Entweder will man sie nicht gehen lassen weil sie gut sind oder die 
Zielabteilung erahnt, dass jemand sie los werden will, "wegloben" heißt 
das Zauberwort.

von genervt (Gast)


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von Normal (Gast)


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Die Schwerbehinderten, mit welchen ich bisher zu tun hatte, schluckten 
täglich Medikamente mit gar nicht lustigen Nebenwirkungen, zum Beispiel 
psychisch, was dann schon mal die Selbstwahrnehmung beeinträchtigt, ohne 
dass man es selber merkt. Schon mal daran gedacht? Mal den Beipackzettel 
lesen bzw. im Internet nachforschen?
Ist jetzt nur ein Verdacht, vielleicht nimmst Du ja keine Medikamente. 
Was ist den Deine Schwerbehinderung, die man Dir nicht sofort ansieht?

von genervt (Gast)


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Normal schrieb:

> Was ist den Deine Schwerbehinderung, die man Dir nicht sofort ansieht?

Irgendwie Probleme bei der Lesekompetenz?

von Cyborg (Gast)


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Hat der Betrieb einen Betriebsrat? Dann sollte man das Gespräch
mit dem suchen. Wenn es einen Gleichbehandlungsbeauftragten gibt,
kann der auch dazu gehört werden. Ist allerdings keine Garantie,
dass das was bringt, denn auch dort ist das mit der Verantwortung
so eine Sache.

von Andreas B. (bitverdreher)


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Hi,
das Problem liegt schlicht und einfach darin, daß der Arbeitgeber eine 
Fürsorgepflicht hat (ja, man glaubt es nicht).
Wenn er Dich also auf diese Stelle im Wissen einstellt, daß Du evt. 
körperlich überfordert sein könntest, wird er später evt. Probleme 
bekommen. Nämlich wenn Du krank wirst und eine körperliche überforderung 
nachweist. Dann hat er evt. auch noch die BG am Hals, vor allen wenn Du 
Dir dabei noch eine irreversible Schädigung holst. (-> Frührente)

Das Risiko geht er nicht ein und da wird Dir auch ein Anwalt nichts 
nützen.

Gut zureden und den Betriebsrat einschalten ist die einzige Möglichkeit, 
die Du da hast.

Gruß
Andreas

von Horst (Gast)


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Und wieder ein Märchen in "Ausbildung, Studium & Beruf" bei dem der TE 
eine unglaubwürdige Story schreibt, sich zurücklehnt und zusieht, wie 
sich die anderen tot diskutieren.

Ist hier noch keinem aufgefallen, daß sich der TE nie wieder meldet und 
Fragen beantwortet oder auch nur irgendwas schreibt?
Oder habt Ihr alle Spaß daran zum Vergnügen eines einzelnen zu 
schreiben?

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