Nebeneinkünfte als Programmierer

Gast #5012742
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Anonymous schrieb:
> Gibt es eine Möglichkeit, sich als Programmierer (hautpsächlich
> embedded) was dazu zu verdienen? Sinngemäß ein paar Zeilen hacken auf
> 450 Euro-Basis?

Im Prinzip ja, aber dafür müsstest du erst einmal einen Auftraggeber 
finden, der dich im Rahmen eines solchen Mini-Jobs beschäftigt. Die 
Tätigkeit ist ja ein wenig anders als das übliche Regale einräumen im 
Supermarkt oder Zeitungsaustragen. Ansonsten spricht nichts dagegen.
#5012849
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Ist "Normalanstellung" und Minijob überhaupt zulässig?

Oder anders gefragt: Kommt die Kohle, nicht am Ende des Jahres, in einen 
Topf, mit einem Summensteuersatz?

Ist ein Minijob-Arbeitgeber nicht verpflichtet Dich zu fragen: Bist Du 
würglich Minimal?

Soweit mir bekannt: Ist mini = mini.
Gast #5012866
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Dumdi D. schrieb:
> Warum Minijob und nicht selbständig?

Muss ja beides von deinem Arbeitgeber genehmigt werden.
Da könnte allerdings der Eindruck entstehen, dass man
hauptberuflich nicht ausgelastet ist.

Sebastian S. schrieb:
> Oder anders gefragt: Kommt die Kohle, nicht am Ende des Jahres, in einen
> Topf, mit einem Summensteuersatz?

Gibts da keine Freibeträge?

Anonymous schrieb:
> Gibt es eine Möglichkeit, sich als Programmierer (hautpsächlich
> embedded) was dazu zu verdienen? Sinngemäß ein paar Zeilen hacken auf
> 450 Euro-Basis?

Wenn du Kontakte hast? Ohne wird es schwierig. Andere Coder entwickeln
nützliche Tools als Share- oder Freeware, die dann auf 
Fachzeitschriften-
CDs/DVDs erscheinen, die dann für einen werben und so Kontakte 
begründen.
Gast #5012874
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Frank schrieb:
> Kleingewerbe anmelden und gut ist.

Als Freelancer würde ja reichen, aber erst mal müssen ein
paar Kunden her, damit Scheinselbständigkeit ausgeschlossen
ist. In jedem Fall sollte man eine Existenzgründungskurs
(z.B. IHK), der nicht die Welt kostet, besuchen, um ein paar
Basics kennen zu lernen. Da kann man nämlich viel falsch machen.
#5012884
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Meine ausländischen Ex-Kollegen haben mir Toptal und Upwork empfohlen. 
Allerdings konkurrierst du da mit indischen und paktistanischen 
Stundenlöhnen. Ich habe das nicht nötig und habe auch keine Lust, neben 
der Arbeit noch zusätzlich zu hacken. Da zocke ich lieber an der Börse, 
das ist ertragreicher als die paar Euro, die man da verdienen kann.
#5012920
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Horst schrieb:
> Sebastian S. schrieb:
>> Ist "Normalanstellung" und Minijob überhaupt zulässig?
>
> Nein, aber Job und Nebenjob wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat.

Natürlich ist das zulässig!

Sebastian S. schrieb:
> Oder anders gefragt: Kommt die Kohle, nicht am Ende des Jahres, in einen
> Topf, mit einem Summensteuersatz?

der AG zahlt beim Minijob eine pauschale Lohnsteuer, damit wird da am 
Jahresende nichts zusammengerechnet
Gast #5012925
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Cyborg schrieb:
> Sebastian S. schrieb:
>> Oder anders gefragt: Kommt die Kohle, nicht am Ende des Jahres, in einen
>> Topf, mit einem Summensteuersatz?
>
> Gibts da keine Freibeträge?

Frag mal beim Finanzamt nach Freibeträgen für Schwarzarbeit.

DIE WERDEN DIR WAS HUSTEN.
Gast #5013383
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Cyborg schrieb:
> Sebastian S. schrieb:
>> Oder anders gefragt: Kommt die Kohle, nicht am Ende des Jahres, in einen
>> Topf, mit einem Summensteuersatz?
>
> Gibts da keine Freibeträge?

Natürlich muss am Ende alles als Einkommen versteuert werden - den 
Freibetrag gibt es nur einmal pro Person. Es gibt keine Freibeträge für 
jeden Job oder ähnliches - frag mich woher dieser Unsinn immer kommt...

Nur bei KV / RV wird der "Mini-Job" als solcher "Vorteile" bringen.
Gast #5013501
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Qwertz schrieb:
> Ein Handwerker braucht keine customized Software, der ist schon froh,
> wenn er Word bedienen kann, um seine Rechnungen zu stellen

Was meinst Du damit? Dass Handwerker ihre Rechnungen mit Copy/Paste per 
Hand schreiben? Dass ein Schreiner keine IT braucht? Dass eine 
Pommesbudenchefin alles auf kleinen Blocks managed oder die Excel-Makros 
selber schreibt?
Gast #5013515
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Horst schrieb:
> Nein, aber Job und Nebenjob wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat.

Ich glaube, der Arbeitgeber hat da nix mitzureden, wenn es keine 
thematischen Interessenskonflikte gibt.

Klar schreiben die das gerne in den Arbeitsvertrag, um einen besser 
ausbeuten zu können. Ist aber so weit mir bekannt juristisch irrelevant.



Kennt ihr den Satz:
In Deutschland gibt es viel Armut, obwohl es ein reiches Land ist.

Richtig müsste es wohl lauten:
Deutschland ist ein reiches Land, weil breite Bevölkerungsschichten 
systematisch ausgeplündert werden.
Gast #5013530
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hlm schrieb:
> Ich glaube, der Arbeitgeber hat da nix mitzureden, wenn es keine
> thematischen Interessenskonflikte gibt.
>
> Klar schreiben die das gerne in den Arbeitsvertrag, um einen besser
> ausbeuten zu können. Ist aber so weit mir bekannt juristisch irrelevant.

Nicht nur bei Interessenskonflikten. Auch wenn anzunehmen ist, dass 
deine Hauptarbeit darunter leidet, deswegen muss die Nebentätigkeit 
mitgeteilt werden. Wenn du also z.B. nachts noch an der Stripperstange 
im Nachtklub den Helikopter machst als Nebenerwerb und deswegen morgens 
übermüdet im Büro erscheinst und darum deine Arbeitsfähigkeit 
beeinträchtigt ist, kann das dein AG ebenso untersagen.
#5013544
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SR schrieb:
> Natürlich muss am Ende alles als Einkommen versteuert werden - den
> Freibetrag gibt es nur einmal pro Person. Es gibt keine Freibeträge für
> jeden Job oder ähnliches - frag mich woher dieser Unsinn immer kommt...
>
> Nur bei KV / RV wird der "Mini-Job" als solcher "Vorteile" bringen.

noch Mal zum Nachlesen für alle die sich lieber auf Fakten verlassen als 
auf den Glauben mancher Poster:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Bei einem Minijob neben einem Hauptjob werden natürlich immer die 2% 
Pauschsteuer gewählt
Gast #5013546
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Walter S. schrieb:
> noch Mal zum Nachlesen für alle die sich lieber auf Fakten verlassen als
> auf den Glauben manchen Poster:
> 
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
>
> Bei einem Minijob neben einem Hauptjob werden natürlich immer die 2%
> Pauschsteuer gewählt

Richtig, damit hat es der AG einfach. Und was der AN dann noch 
nachzuzahlen hat oder zurückbekommt entscheidet sich Ende des Jahres mit 
der Steuererklärung für den Lohnsteuerjahresausgleich.

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