Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Nebeneinkünfte als Programmierer


von Anonymous (Gast)


Lesenswert?

Hallo zusammen,

kurze Rede, langer Sinn:

Gibt es eine Möglichkeit, sich als Programmierer (hautpsächlich 
embedded) was dazu zu verdienen? Sinngemäß ein paar Zeilen hacken auf 
450 Euro-Basis?

Grüße
-a

von Skippy (Gast)


Lesenswert?

Ja
Nein
Vielleicht

Suche dir etwas aus ;)

von Andreas S. (Firma: Schweigstill IT) (schweigstill) Benutzerseite


Lesenswert?

Kurze Antwort:
ja

von Qwertz (Gast)


Lesenswert?

Anonymous schrieb:
> Gibt es eine Möglichkeit, sich als Programmierer (hautpsächlich
> embedded) was dazu zu verdienen? Sinngemäß ein paar Zeilen hacken auf
> 450 Euro-Basis?

Im Prinzip ja, aber dafür müsstest du erst einmal einen Auftraggeber 
finden, der dich im Rahmen eines solchen Mini-Jobs beschäftigt. Die 
Tätigkeit ist ja ein wenig anders als das übliche Regale einräumen im 
Supermarkt oder Zeitungsaustragen. Ansonsten spricht nichts dagegen.

von Dumdi D. (dumdidum)


Lesenswert?

Warum Minijob und nicht selbständig?

von Sebastian S. (amateur)


Lesenswert?

Ist "Normalanstellung" und Minijob überhaupt zulässig?

Oder anders gefragt: Kommt die Kohle, nicht am Ende des Jahres, in einen 
Topf, mit einem Summensteuersatz?

Ist ein Minijob-Arbeitgeber nicht verpflichtet Dich zu fragen: Bist Du 
würglich Minimal?

Soweit mir bekannt: Ist mini = mini.

von Horst (Gast)


Lesenswert?

Sebastian S. schrieb:
> Ist "Normalanstellung" und Minijob überhaupt zulässig?

Nein, aber Job und Nebenjob wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat.
Es ist kein Problem einen Zweitjob auf Stundenbasis steuerlich 
abzurechnen, dafür gibt es die Steuererklärung.

von Frank (Gast)


Lesenswert?

Kleingewerbe anmelden und gut ist. Jedoch muss dein Arbeitgeber 
zustimmen, da es mit den Firmeninteressen kollidieren könnte.

von Cyborg (Gast)


Lesenswert?

Dumdi D. schrieb:
> Warum Minijob und nicht selbständig?

Muss ja beides von deinem Arbeitgeber genehmigt werden.
Da könnte allerdings der Eindruck entstehen, dass man
hauptberuflich nicht ausgelastet ist.

Sebastian S. schrieb:
> Oder anders gefragt: Kommt die Kohle, nicht am Ende des Jahres, in einen
> Topf, mit einem Summensteuersatz?

Gibts da keine Freibeträge?

Anonymous schrieb:
> Gibt es eine Möglichkeit, sich als Programmierer (hautpsächlich
> embedded) was dazu zu verdienen? Sinngemäß ein paar Zeilen hacken auf
> 450 Euro-Basis?

Wenn du Kontakte hast? Ohne wird es schwierig. Andere Coder entwickeln
nützliche Tools als Share- oder Freeware, die dann auf 
Fachzeitschriften-
CDs/DVDs erscheinen, die dann für einen werben und so Kontakte 
begründen.

von Alex W. (a20q90)


Lesenswert?

Anonymous schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> kurze Rede, langer Sinn:
>
> Gibt es eine Möglichkeit, sich als Programmierer (hautpsächlich
> embedded) was dazu zu verdienen? Sinngemäß ein paar Zeilen hacken auf
> 450 Euro-Basis?
>
> Grüße
> -a

Ja

von Cyborg (Gast)


Lesenswert?

Frank schrieb:
> Kleingewerbe anmelden und gut ist.

Als Freelancer würde ja reichen, aber erst mal müssen ein
paar Kunden her, damit Scheinselbständigkeit ausgeschlossen
ist. In jedem Fall sollte man eine Existenzgründungskurs
(z.B. IHK), der nicht die Welt kostet, besuchen, um ein paar
Basics kennen zu lernen. Da kann man nämlich viel falsch machen.

von F. B. (finanzberater)


Lesenswert?

Meine ausländischen Ex-Kollegen haben mir Toptal und Upwork empfohlen. 
Allerdings konkurrierst du da mit indischen und paktistanischen 
Stundenlöhnen. Ich habe das nicht nötig und habe auch keine Lust, neben 
der Arbeit noch zusätzlich zu hacken. Da zocke ich lieber an der Börse, 
das ist ertragreicher als die paar Euro, die man da verdienen kann.

von Oliver S. (oliverso)


Lesenswert?

Sebastian S. schrieb:
> Ist "Normalanstellung" und Minijob überhaupt zulässig?

Natürlich, wenn der Arbeitgeber das genehmigt.

Oliver

von Dumdi D. (dumdidum)


Lesenswert?

Cyborg schrieb:
> Als Freelancer würde ja reichen, aber erst mal müssen ein
> paar Kunden her, damit Scheinselbständigkeit ausgeschlossen

a) Scheinselbständigkeit geht nicht zu Lasten des Scheinselbständigen
b) Wenn man einen Vollzeitjob dazu hat wird die Rentenkasse da (mMn) 
sicher kein Fass aufmachen.

von Walter S. (avatar)


Lesenswert?

Horst schrieb:
> Sebastian S. schrieb:
>> Ist "Normalanstellung" und Minijob überhaupt zulässig?
>
> Nein, aber Job und Nebenjob wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat.

Natürlich ist das zulässig!

Sebastian S. schrieb:
> Oder anders gefragt: Kommt die Kohle, nicht am Ende des Jahres, in einen
> Topf, mit einem Summensteuersatz?

der AG zahlt beim Minijob eine pauschale Lohnsteuer, damit wird da am 
Jahresende nichts zusammengerechnet

von Wolfgang (Gast)


Lesenswert?

Cyborg schrieb:
> Sebastian S. schrieb:
>> Oder anders gefragt: Kommt die Kohle, nicht am Ende des Jahres, in einen
>> Topf, mit einem Summensteuersatz?
>
> Gibts da keine Freibeträge?

Frag mal beim Finanzamt nach Freibeträgen für Schwarzarbeit.

DIE WERDEN DIR WAS HUSTEN.

von Walter S. (avatar)


Lesenswert?

Wolfgang schrieb:
> Frag mal beim Finanzamt nach Freibeträgen für Schwarzarbeit.
>
> DIE WERDEN DIR WAS HUSTEN.

seit wann ist ein Minijob Schwarzarbeit??

von Klapperstorch (Gast)


Lesenswert?

Recherchiere nach "nebenberufliche Selbständigkeit".

von Codix (Gast)


Lesenswert?

Der Staat muss nicht alles wissen......
Und es gibt ausreichend Kunden die das genau so sehen.

Also, lege los.

von Normal (Gast)


Lesenswert?

Codix schrieb:
> Der Staat muss nicht alles wissen......
> Und es gibt ausreichend Kunden die das genau so sehen.
>
> Also, lege los.

Ne, da wird er nur über den Tisch gezogen.

von Normal (Gast)


Lesenswert?

Normal schrieb:
> Codix schrieb:
> Der Staat muss nicht alles wissen......
> Und es gibt ausreichend Kunden die das genau so sehen.
> Also, lege los.
>
> Ne, da wird er nur über den Tisch gezogen.

Außerdem forderst Du ihn zu einer Straftat auf.

von genervt (Gast)


Lesenswert?

Codix schrieb:
> Der Staat muss nicht alles wissen......

Es würde ihn nur verunsichern, oder was? ;)

von Pandur S. (jetztnicht)


Lesenswert?

Gibt es in der Steuererklaerung nicht die Kolonne Nebeneinkommen ? Dann 
wird's wohl auch so gehen duerfen.

von Dumdi D. (dumdidum)


Lesenswert?

Codix schrieb:
> Und es gibt ausreichend Kunden die das genau so sehen.

Im Programmierbereich??? Welchen Grund sollte eine Firma haben das 
schwarz machen zu lassen? Steuerlich totaler Wahnsinn so eine 
Betriebsausgabe nicht anzugeben.

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (cyblord)


Lesenswert?

Dumdi D. schrieb:
> Codix schrieb:
>> Und es gibt ausreichend Kunden die das genau so sehen.
>
> Im Programmierbereich??? Welchen Grund sollte eine Firma haben das
> schwarz machen zu lassen? Steuerlich totaler Wahnsinn so eine
> Betriebsausgabe nicht anzugeben.

Kleine Buden, Handwerker usw. machen das schon.

von Qwertz (Gast)


Lesenswert?

Cyblord -. schrieb:
> Kleine Buden, Handwerker usw. machen das schon.

Ein Handwerker braucht keine customized Software, der ist schon froh, 
wenn er Word bedienen kann, um seine Rechnungen zu stellen.

von SR (Gast)


Lesenswert?

Cyborg schrieb:
> Sebastian S. schrieb:
>> Oder anders gefragt: Kommt die Kohle, nicht am Ende des Jahres, in einen
>> Topf, mit einem Summensteuersatz?
>
> Gibts da keine Freibeträge?

Natürlich muss am Ende alles als Einkommen versteuert werden - den 
Freibetrag gibt es nur einmal pro Person. Es gibt keine Freibeträge für 
jeden Job oder ähnliches - frag mich woher dieser Unsinn immer kommt...

Nur bei KV / RV wird der "Mini-Job" als solcher "Vorteile" bringen.

von a.s (Gast)


Lesenswert?

Qwertz schrieb:
> Ein Handwerker braucht keine customized Software, der ist schon froh,
> wenn er Word bedienen kann, um seine Rechnungen zu stellen

Was meinst Du damit? Dass Handwerker ihre Rechnungen mit Copy/Paste per 
Hand schreiben? Dass ein Schreiner keine IT braucht? Dass eine 
Pommesbudenchefin alles auf kleinen Blocks managed oder die Excel-Makros 
selber schreibt?

von hlm (Gast)


Lesenswert?

Horst schrieb:
> Nein, aber Job und Nebenjob wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat.

Ich glaube, der Arbeitgeber hat da nix mitzureden, wenn es keine 
thematischen Interessenskonflikte gibt.

Klar schreiben die das gerne in den Arbeitsvertrag, um einen besser 
ausbeuten zu können. Ist aber so weit mir bekannt juristisch irrelevant.



Kennt ihr den Satz:
In Deutschland gibt es viel Armut, obwohl es ein reiches Land ist.

Richtig müsste es wohl lauten:
Deutschland ist ein reiches Land, weil breite Bevölkerungsschichten 
systematisch ausgeplündert werden.

von Cyblord -. (Gast)


Lesenswert?

hlm schrieb:
> Ich glaube, der Arbeitgeber hat da nix mitzureden, wenn es keine
> thematischen Interessenskonflikte gibt.
>
> Klar schreiben die das gerne in den Arbeitsvertrag, um einen besser
> ausbeuten zu können. Ist aber so weit mir bekannt juristisch irrelevant.

Nicht nur bei Interessenskonflikten. Auch wenn anzunehmen ist, dass 
deine Hauptarbeit darunter leidet, deswegen muss die Nebentätigkeit 
mitgeteilt werden. Wenn du also z.B. nachts noch an der Stripperstange 
im Nachtklub den Helikopter machst als Nebenerwerb und deswegen morgens 
übermüdet im Büro erscheinst und darum deine Arbeitsfähigkeit 
beeinträchtigt ist, kann das dein AG ebenso untersagen.

von Walter S. (avatar)


Lesenswert?

SR schrieb:
> Natürlich muss am Ende alles als Einkommen versteuert werden - den
> Freibetrag gibt es nur einmal pro Person. Es gibt keine Freibeträge für
> jeden Job oder ähnliches - frag mich woher dieser Unsinn immer kommt...
>
> Nur bei KV / RV wird der "Mini-Job" als solcher "Vorteile" bringen.

noch Mal zum Nachlesen für alle die sich lieber auf Fakten verlassen als 
auf den Glauben mancher Poster:
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

Bei einem Minijob neben einem Hauptjob werden natürlich immer die 2% 
Pauschsteuer gewählt

: Bearbeitet durch User
von Cyblord -. (Gast)


Lesenswert?

Walter S. schrieb:
> noch Mal zum Nachlesen für alle die sich lieber auf Fakten verlassen als
> auf den Glauben manchen Poster:
> 
https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html
>
> Bei einem Minijob neben einem Hauptjob werden natürlich immer die 2%
> Pauschsteuer gewählt

Richtig, damit hat es der AG einfach. Und was der AN dann noch 
nachzuzahlen hat oder zurückbekommt entscheidet sich Ende des Jahres mit 
der Steuererklärung für den Lohnsteuerjahresausgleich.

von Wurzelsucher (Gast)


Lesenswert?

Quatsch mit Soße. Pauschalbesteuerte Minijobs müssen nicht in der 
Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.