Hallo alle zusammen, vor einem Jahr habe ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber mit einem befristeten Vertrag (6 Monate) angefangen. Damals stand schon die Klausel drinne: Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit fristlos gekündigt werden. Nach paar Monaten habe ich einen unbefristeten Vertrag bekommen. Dort stand auch nicht viel drin außer!!!! Das der bisherige Vertrag auf unbefristet verlängert wird. Heisst das, dass ich theoretisch trotz unbefristeten Vertrag von Heute auf Morgen kündigen könnte? Denn im davorigen Vertrag gab es ja die Klausel mit dem sofortigen Kündigungsrecht. Gruß cirquito
cirquito schrieb: > Hallo alle zusammen, > > vor einem Jahr habe ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber mit einem > befristeten Vertrag (6 Monate) angefangen. Damals stand schon die > Klausel drinne: > Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit fristlos > gekündigt werden. > > Nach paar Monaten habe ich einen unbefristeten Vertrag bekommen. Dort > stand auch nicht viel drin außer!!!! > Das der bisherige Vertrag auf unbefristet verlängert wird. > > Heisst das, dass ich theoretisch trotz unbefristeten Vertrag von Heute > auf Morgen kündigen könnte? Denn im davorigen Vertrag gab es ja die > Klausel mit dem sofortigen Kündigungsrecht. > > Gruß > > cirquito Wenn die Klausel nicht übertragen worden ist, sollte der alte Vertrag keine gültigkeit mehr besitzen. So schnell ein unbefristeten bekommen? Gratuliere!
Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die meines Wissen nach, auch mit abweichenden Regelungen im Vertrag nicht unterschritten werden können. Eine solche Klausel wäre demnach unzulässig und es würden die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.
Naja schrieb: > Eine solche Klausel wäre demnach unzulässig und es würden die > gesetzlichen Kündigungsfristen gelten. Aber nur für den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hätte in dem Fall den Vorteil fristlos kündigen zu können.
genervt schrieb: > Aber nur für den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hätte in dem Fall den > Vorteil fristlos kündigen zu können. Das sehe ich auch so, wenn der nette AG das erlaubt, warum nicht :)
Wobei ich da schon Bedenken hätte bei so einer Firma einen Vertrag zu unterschreiben.
genervt schrieb: > Aber nur für den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hätte in dem Fall den > Vorteil fristlos kündigen zu können. Da sollte man einen Arbeitsrechtler fragen. Imho ist die Klausel an sich unzulässig (geworden) und gilt damit für beide Parteien nicht (mehr). Wie es scheint, ist es zulässig für maximal 3 Monate kürzere Fristen zu vereinbaren (siehe unten). Dadurch würde sich erklären wie diese Klausel in den Vertrag gekommen ist. Es war der erste Arbeitsvertrag und man hat ihn als Aushilfe betrachtet. Da er dann einen unbefristeten Vertrag erhalten hat, war man wohl zufrieden. Die 3 Monate sind um. Also ich würde es so deuten, dass nach Ende der 3 Monate die Klausel nicht mehr gilt und (mangels einer neuen gültigen Klausel als Ersatz) beide Seiten mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen könnten. "Die gesetzlichen Kündigungsfristen dürfen vertraglich nicht unterschritten werden, es sei denn der Arbeitnehmer wird nur zur vorübergehenden Aushilfe für maximal drei Monate eingestellt. In diesem Fall können Arbeitgeber und Arbeitnehmer abweichend vom Gesetz einzelvertraglich eine kürzere Kündigungsfrist von auch nur wenigen Tagen festlegen." [1] [1] http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kuendigung/content_03_03.html
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