Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungsfrist übertragbar?


von cirquito (Gast)


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Hallo alle zusammen,

vor einem Jahr habe ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber mit einem 
befristeten Vertrag (6 Monate) angefangen. Damals stand schon die 
Klausel drinne:
Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit fristlos 
gekündigt werden.

Nach paar Monaten habe ich einen unbefristeten Vertrag bekommen. Dort 
stand auch nicht viel drin außer!!!!
Das der bisherige Vertrag auf unbefristet verlängert wird.



Heisst das, dass ich theoretisch trotz unbefristeten Vertrag von Heute 
auf Morgen kündigen könnte? Denn im davorigen Vertrag gab es ja die 
Klausel mit dem sofortigen Kündigungsrecht.



Gruß

cirquito

von Teddy (Gast)


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cirquito schrieb:
> Hallo alle zusammen,
>
> vor einem Jahr habe ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber mit einem
> befristeten Vertrag (6 Monate) angefangen. Damals stand schon die
> Klausel drinne:
> Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten jederzeit fristlos
> gekündigt werden.
>
> Nach paar Monaten habe ich einen unbefristeten Vertrag bekommen. Dort
> stand auch nicht viel drin außer!!!!
> Das der bisherige Vertrag auf unbefristet verlängert wird.
>
> Heisst das, dass ich theoretisch trotz unbefristeten Vertrag von Heute
> auf Morgen kündigen könnte? Denn im davorigen Vertrag gab es ja die
> Klausel mit dem sofortigen Kündigungsrecht.
>
> Gruß
>
> cirquito

Wenn die Klausel nicht übertragen worden ist, sollte der alte Vertrag 
keine gültigkeit mehr besitzen.

So schnell ein unbefristeten bekommen? Gratuliere!

von Naja (Gast)


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Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die meines Wissen nach, auch mit 
abweichenden Regelungen im Vertrag nicht unterschritten werden können. 
Eine solche Klausel wäre demnach unzulässig und es würden die 
gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.

von genervt (Gast)


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Naja schrieb:
> Eine solche Klausel wäre demnach unzulässig und es würden die
> gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.

Aber nur für den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hätte in dem Fall den 
Vorteil fristlos kündigen zu können.

von Jan H. (j_hansen)


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genervt schrieb:
> Aber nur für den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hätte in dem Fall den
> Vorteil fristlos kündigen zu können.

Das sehe ich auch so, wenn der nette AG das erlaubt, warum nicht :)

von genervt (Gast)


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Wobei ich da schon Bedenken hätte bei so einer Firma einen Vertrag zu 
unterschreiben.

von Bob der Baumeister (Gast)


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genervt schrieb:
> Aber nur für den Arbeitgeber, der Arbeitnehmer hätte in dem Fall den
> Vorteil fristlos kündigen zu können.

Da sollte man einen Arbeitsrechtler fragen. Imho ist die Klausel an sich 
unzulässig (geworden) und gilt damit für beide Parteien nicht (mehr).

Wie es scheint, ist es zulässig für maximal 3 Monate kürzere Fristen zu 
vereinbaren (siehe unten). Dadurch würde sich erklären wie diese Klausel 
in den Vertrag gekommen ist. Es war der erste Arbeitsvertrag und man hat 
ihn als Aushilfe betrachtet. Da er dann einen unbefristeten Vertrag 
erhalten hat, war man wohl zufrieden. Die 3 Monate sind um. Also ich 
würde es so deuten, dass nach Ende der 3 Monate die Klausel nicht mehr 
gilt und (mangels einer neuen gültigen Klausel als Ersatz) beide Seiten 
mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen könnten.

"Die gesetzlichen Kündigungsfristen dürfen vertraglich nicht 
unterschritten werden, es sei denn der Arbeitnehmer wird nur zur 
vorübergehenden Aushilfe für maximal drei Monate eingestellt. In diesem 
Fall können Arbeitgeber und Arbeitnehmer abweichend vom Gesetz 
einzelvertraglich eine kürzere Kündigungsfrist von auch nur wenigen 
Tagen festlegen." [1]

[1] 
http://www.arbeitsrecht-ratgeber.de/arbeitsrecht/kuendigung/content_03_03.html

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