Guten Tag, ich stehe kurz vor der Unterschrift meines Arbeitsvertrages und würde gerne mal eure Meinung hören, mit welcher Orientierung ich in eventuelle Gespräche, bezüglich der ERA Eingruppierung gehen sollte. Natürlich sieht man sich immer größer als man ist und daher ist eine objektive Meinung sehr hilfreich. Zu mir: Alter: 26 Berufsausbildung: Elektroniker für Geräte und Systeme Studium: Bachelor of Science (Uni.) Berufserfahrung: 7 Jahre (habe parallel zur Uni, im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gearbeitet - kein Duales Studium) Mit der Ausbildung bin ich jetzt seit 10 Jahren in diesem Betrieb. Führe bereits seit 2 Jahren einen Teil meiner zukünftigen Tätigkeiten aus. Weitere Fähigkeiten: Programmentwicklung C# (win) aber auch SPS S7 bald auch TIA mit Zertifikat Zur Stelle: Bezeichnung: Instandhaltungskoordinator Aufgaben: Auftrags- und Wartungsplanung der Instandhaltung, Stammdatenpflege, Admin SAP PM (Pflege etc.) , Koordiniere das lokale Prüfteam DGUV, Leitern, Tritte usw. (bereits heute), Projektarbeit, Für Bereich Instandhaltung Assistenz von Head of M. Firma: Werk: in Hessen Branche/Art: Automobilzulieferer Größe: >200.000 Mitarbeiter Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Chef wurde erstellt. (E10) Leider habe ich in den Niveaubeispielen der IGM Hessen wenig gefunden. Und die schöne Punktetabelle von z.B.: der IGM NRW, gibt es wohl nicht hier nicht. Danke für eure Antworten. Mit freundlichen Grüßen
r054c3 schrieb: > Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Chef wurde erstellt. (E10) Dann ist doch schon alles tutti? In Hessen gibt es max. E11, also ist eine 10 doch schon recht nah am Maximum. All.In dürfte das nach der Probezeit ~70.000 für 35h und ~80.000 für 40h sein.
Wurzelpeter schrieb: > r054c3 schrieb: >> Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Chef wurde erstellt. (E10) > > Dann ist doch schon alles tutti? > In Hessen gibt es max. E11, also ist eine 10 doch schon recht nah am > Maximum. > > All.In dürfte das nach der Probezeit ~70.000 für 35h und ~80.000 für 40h > sein. Ah Ok - ich habe was vergessen zu erwähnen, Sorry! Ja die Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Chef ist erfolgt, jedoch kann es dazu kommen, das seitens des Personalbüros daran nochmal gerüttelt wird. So kam ich auch zu diesem Thread, da ich mich auf eventuelle Gespräche vorbereiten will. Danke für deine Antwort.
r054c3 schrieb: > mit welcher Orientierung ich in eventuelle Gespräche, bezüglich der ERA > Eingruppierung gehen sollte. Das kommt auf die Tätigkeitsbeschreibung an. > Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Chef wurde erstellt. (E10) Und, hat sich da was geändert? Wenn sich an der Tätigkeit nichts geändert hat, dann gibts auch nicht mehr Geld. Selbst wenn der Fensterputzer Physik studiert hat, putzt er doch nur die Fenster. Du kannst also nur die Tätigkeitsbeschreibung anzweifeln und herausstreichen, dass du doch eigenlich viel mehr Verantwortung zu tragen hast o.ä. > Mit der Ausbildung bin ich jetzt seit 10 Jahren in diesem Betrieb. Dann solltest du einfach mal bei deinem Betriebsrat anklopfen...
Hallo Lothar M. Lothar M. schrieb: > r054c3 schrieb: >> mit welcher Orientierung ich in eventuelle Gespräche, bezüglich der ERA >> Eingruppierung gehen sollte. > Das kommt auf die Tätigkeitsbeschreibung an. >> Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Chef wurde erstellt. (E10) > Und, hat sich da was geändert? Wenn sich an der Tätigkeit nichts > geändert hat, dann gibts auch nicht mehr Geld. Selbst wenn der > Fensterputzer Physik studiert hat, putzt er doch nur die Fenster. > Du kannst also nur die Tätigkeitsbeschreibung anzweifeln und > herausstreichen, dass du doch eigenlich viel mehr Verantwortung zu > tragen hast o.ä. Mit der Tätigkeitsbeschreibung und dem E10, wäre ich mehr als Zufrieden. Ich liebe meinen Job (hoffe das liest keiner meiner Chefs ;) ) und mag eigentlich diese ganze Geld Diskussion nicht. Leider ist es nunmal ein wichtiges Thema. Wie eben nachgereicht, soll die E10 nochmal geändert werden. Erste Informationen sind E8. Meinungen? Darf man im Betrieb auch mal links und rechts gucken, also was andere so verdiehen? Und dies im Gespräch auch äußern? >> Mit der Ausbildung bin ich jetzt seit 10 Jahren in diesem Betrieb. > Dann solltest du einfach mal bei deinem Betriebsrat anklopfen... Läuft Parallel Danke für deine Ratschläge.
r054c3 schrieb: > Darf man im Betrieb auch mal > links und rechts gucken, also was andere so verdiehen? Und dies im > Gespräch auch äußern? Auf andere verweisen ist GANZ schlecht. Es geht ja um dich und nicht um "der hat aber auch".
Wurzelpeter schrieb: > r054c3 schrieb: >> Darf man im Betrieb auch mal >> links und rechts gucken, also was andere so verdiehen? Und dies im >> Gespräch auch äußern? > > Auf andere verweisen ist GANZ schlecht. Es geht ja um dich und nicht um > "der hat aber auch". Äußern nicht im Sinne von Hr XY hat soviel, sondern im Sinne von: "Die Tätigkeit XY wird mit EX bezahlt, ich sehe hier die und die Punkte die bei meiner Tätigkeit hinzukommen und daher..." So auch nicht?
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r054c3 schrieb: > "Die Tätigkeit XY wird mit EX bezahlt, ich sehe hier die und die Punkte > die bei meiner Tätigkeit hinzukommen und daher..." > So auch nicht? Nur wenn du absolut sicher weißt, wie bei euch im Betrieb bewertet und eingestuft wird. Aber da sollte tatsächlich der BR genaueres wissen.
r054c3 schrieb: > Erste > Informationen sind E8. Meinungen? Wenn das die Höhe ist, in die man dich einstuft, wird das wohl bereits fix sein. Bei >200k MA sehe ich dich aber auch in einer eher schwachen Position. Die 10 Jahre sollten dir aber schon einen Bonus einbringen, also vielleicht mehr Urlaub oder sonst etwas materielles zusätzliches. > Darf man im Betrieb auch mal > links und rechts gucken, also was andere so verdiehen? Und dies im > Gespräch auch äußern? Das kommt leider nicht so gut an, denn das gehört im Arbeitgeber- Universum quasi zur Intimssphäre und darüber wollen die nicht sprechen. Einzige Möglichkeit sehe ich, wenn man an dich herantritt und so Wertschätzung zeigt. Dann sollte man wenigstens Zahlen aus Quellen von Außerhalb des Unternehmens, z.B. Einstellungsangebote oder offizielle statistische Vergleichsgehälter vorzeigen können. (Auf der Webseite der Arbeitsagentur kann man die recherchieren). Die sind zwar nicht verbindlich aber aussagekräftig. In Aktion tritt man damit, indem man sich ein vorläufiges Arbeitszeugnis geben lässt. Wenn man darauf an dich herantritt ob du kündigen willst, dann kann man da ganz diplomatisch souverän drauf antworten, dass du deine materiellen Grenzen neu abstecken möchtest. Das würde sich doch nicht schlecht anhören und dein Chef verliert dabei auch nicht sein Gesicht, oder? Was die Tarife für Hessen angeht, kann man sich doch an die lokale Gewerkschaftsgeschäftsstelle wenden und um Auskunft bitten. Ich glaube nicht, dass man dafür Mitglied sein muss. Habe ich auch schon gemacht.
Es kann sein dass du halt bei EG 8 anfangen musst und halt in den nächsten 2-3 Jahren auf die 10 kommst. Was imho ok wäre. Aber genaueres weiß der BR. Bei uns hat der jedenfalls auf alle stellen ein Auge und keiner wird zu niedrig eingruppiert.
Eben. Und weil der BR schon drauf achtet, saß die Einstufungen der Stellen passen, passen die auch. Eine Stelle, die mit EG 8 eingestuft ist, ist auch in 5Jahren noch mit EG 8 eingestuft. Da ändert sich nichts dran. Oliver
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Die Position Instandhaltungskoordinator wird in dieser Firma mit EG 10 vergütet, wenn man die geforderte Qualifikation einschließlich Berufserfahrung (z.B. 2-3 Jahre) aufweisen kann. Als Berufsanfänger hat man diese Erfahrung nicht oder nur teilweise. Deshalb wird man zunächst in eine niedrigere EG eingruppiert und dann hochgestuft, so daß man nach 2-3 Jahren die Zielstufe, hier EG10, erreicht. Ein Betriebsfremder würde wohl in EG8 starten. Mit den Vorerfahrungen des Fragestellers ist EG9 gerechtfertigt. Wichtiger als die EG ist der Geldbetrag. Ziel für´s erste Jahr: 55.000€. Die EG ist immer nur die Untergrenze. Das Gehalt ist Verhandlungssache - im begrenzten Rahmen. Bereite dich gut vor. Wünsche viel Erfolg beim Start und der darauf folgenden Karriere! Jo S
Oliver S. schrieb: > Eben. Und weil der BR schon drauf achtet, saß die Einstufungen der > Stellen passen, passen die auch. Eine Stelle, die mit EG 8 eingestuft > ist, ist auch in 5Jahren noch mit EG 8 eingestuft. Da ändert sich nichts > dran. > > Oliver Es geht nicht um die Stelle, sondern um den Start des TE. Wenn die Stelle wirklich EG8 sein soll und alle das abnicken...Dann würde ich mich anderweitig umgucken.
Wurzelpeter schrieb: > Es geht nicht um die Stelle, sondern um den Start des TE. > Wenn die Stelle wirklich EG8 sein soll und alle das abnicken...Dann > würde ich mich anderweitig umgucken. Ich würde sie trotzdem nehmen. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.
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