Forum: Ausbildung, Studium & Beruf ERA Eingruppierung


von r054c3 (Gast)


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Guten Tag,

ich stehe kurz vor der Unterschrift meines Arbeitsvertrages und würde 
gerne
mal eure Meinung hören, mit welcher Orientierung ich in eventuelle 
Gespräche, bezüglich der ERA Eingruppierung gehen sollte.

Natürlich sieht man sich immer größer als man ist und daher ist eine 
objektive Meinung sehr hilfreich.

Zu mir:
Alter: 26
Berufsausbildung: Elektroniker für Geräte und Systeme
Studium: Bachelor of Science (Uni.)
Berufserfahrung: 7 Jahre (habe parallel zur Uni, im Rahmen
der gesetzlichen Möglichkeiten gearbeitet - kein Duales Studium)
Mit der Ausbildung bin ich jetzt seit 10 Jahren in diesem Betrieb.
Führe bereits seit 2 Jahren einen Teil meiner zukünftigen Tätigkeiten 
aus.
Weitere Fähigkeiten: Programmentwicklung C# (win) aber auch SPS S7 bald 
auch TIA mit Zertifikat

Zur Stelle:
Bezeichnung: Instandhaltungskoordinator
Aufgaben: Auftrags- und Wartungsplanung der Instandhaltung, 
Stammdatenpflege, Admin SAP PM (Pflege etc.) , Koordiniere das lokale 
Prüfteam DGUV, Leitern, Tritte usw. (bereits heute), Projektarbeit, Für 
Bereich Instandhaltung Assistenz von Head of M.

Firma:
Werk: in Hessen
Branche/Art: Automobilzulieferer
Größe: >200.000 Mitarbeiter
Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Chef wurde erstellt. (E10)

Leider habe ich in den Niveaubeispielen der IGM Hessen wenig gefunden.
Und die schöne Punktetabelle von z.B.: der IGM NRW, gibt es wohl nicht
hier nicht.

Danke für eure Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

von Wurzelpeter (Gast)


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r054c3 schrieb:
> Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Chef wurde erstellt. (E10)

Dann ist doch schon alles tutti?
In Hessen gibt es max. E11, also ist eine 10 doch schon recht nah am 
Maximum.

All.In dürfte das nach der Probezeit ~70.000 für 35h und ~80.000 für 40h 
sein.

von r054c3 (Gast)


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Wurzelpeter schrieb:
> r054c3 schrieb:
>> Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Chef wurde erstellt. (E10)
>
> Dann ist doch schon alles tutti?
> In Hessen gibt es max. E11, also ist eine 10 doch schon recht nah am
> Maximum.
>
> All.In dürfte das nach der Probezeit ~70.000 für 35h und ~80.000 für 40h
> sein.

Ah Ok - ich habe was vergessen zu erwähnen, Sorry!
Ja die Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Chef ist erfolgt,
jedoch kann es dazu kommen, das seitens des Personalbüros
daran nochmal gerüttelt wird.

So kam ich auch zu diesem Thread, da ich mich auf eventuelle
Gespräche vorbereiten will.

Danke für deine Antwort.

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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r054c3 schrieb:
> mit welcher Orientierung ich in eventuelle Gespräche, bezüglich der ERA
> Eingruppierung gehen sollte.
Das kommt auf die Tätigkeitsbeschreibung an.
> Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Chef wurde erstellt. (E10)
Und, hat sich da was geändert? Wenn sich an der Tätigkeit nichts 
geändert hat, dann gibts auch nicht mehr Geld. Selbst wenn der 
Fensterputzer Physik studiert hat, putzt er doch nur die Fenster.
Du kannst also nur die Tätigkeitsbeschreibung anzweifeln und 
herausstreichen, dass du doch eigenlich viel mehr Verantwortung zu 
tragen hast o.ä.

> Mit der Ausbildung bin ich jetzt seit 10 Jahren in diesem Betrieb.
Dann solltest du einfach mal bei deinem Betriebsrat anklopfen...

von r054c3 (Gast)


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Hallo Lothar M.

Lothar M. schrieb:
> r054c3 schrieb:
>> mit welcher Orientierung ich in eventuelle Gespräche, bezüglich der ERA
>> Eingruppierung gehen sollte.
> Das kommt auf die Tätigkeitsbeschreibung an.
>> Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Chef wurde erstellt. (E10)
> Und, hat sich da was geändert? Wenn sich an der Tätigkeit nichts
> geändert hat, dann gibts auch nicht mehr Geld. Selbst wenn der
> Fensterputzer Physik studiert hat, putzt er doch nur die Fenster.
> Du kannst also nur die Tätigkeitsbeschreibung anzweifeln und
> herausstreichen, dass du doch eigenlich viel mehr Verantwortung zu
> tragen hast o.ä.

Mit der Tätigkeitsbeschreibung und dem E10, wäre ich mehr als Zufrieden.
Ich liebe meinen Job (hoffe das liest keiner meiner Chefs ;) ) und mag 
eigentlich diese ganze Geld Diskussion nicht. Leider ist es nunmal ein 
wichtiges Thema.

Wie eben nachgereicht, soll die E10 nochmal geändert werden. Erste 
Informationen sind E8. Meinungen? Darf man im Betrieb auch mal
links und rechts gucken, also was andere so verdiehen? Und dies im 
Gespräch auch äußern?

>> Mit der Ausbildung bin ich jetzt seit 10 Jahren in diesem Betrieb.
> Dann solltest du einfach mal bei deinem Betriebsrat anklopfen...

Läuft Parallel

Danke für deine Ratschläge.

von Wurzelpeter (Gast)


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r054c3 schrieb:
> Darf man im Betrieb auch mal
> links und rechts gucken, also was andere so verdiehen? Und dies im
> Gespräch auch äußern?

Auf andere verweisen ist GANZ schlecht. Es geht ja um dich und nicht um 
"der hat aber auch".

von r054c3 (Gast)


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Wurzelpeter schrieb:
> r054c3 schrieb:
>> Darf man im Betrieb auch mal
>> links und rechts gucken, also was andere so verdiehen? Und dies im
>> Gespräch auch äußern?
>
> Auf andere verweisen ist GANZ schlecht. Es geht ja um dich und nicht um
> "der hat aber auch".

Äußern nicht im Sinne von Hr XY hat soviel, sondern im Sinne von:
"Die Tätigkeit XY wird mit EX bezahlt, ich sehe hier die und die
Punkte die bei meiner Tätigkeit hinzukommen und daher..."

So auch nicht?

Beitrag #5015876 wurde von einem Moderator gelöscht.
Beitrag #5016011 wurde von einem Moderator gelöscht.
von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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r054c3 schrieb:
> "Die Tätigkeit XY wird mit EX bezahlt, ich sehe hier die und die Punkte
> die bei meiner Tätigkeit hinzukommen und daher..."
> So auch nicht?
Nur wenn du absolut sicher weißt, wie bei euch im Betrieb bewertet und 
eingestuft wird. Aber da sollte tatsächlich der BR genaueres wissen.

von Cyborg (Gast)


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r054c3 schrieb:
> Erste
> Informationen sind E8. Meinungen?

Wenn das die Höhe ist, in die man dich einstuft, wird das wohl
bereits fix sein. Bei >200k MA sehe ich dich aber auch in einer
eher schwachen Position. Die 10 Jahre sollten dir aber schon einen
Bonus einbringen, also vielleicht mehr Urlaub oder sonst etwas
materielles zusätzliches.

> Darf man im Betrieb auch mal
> links und rechts gucken, also was andere so verdiehen? Und dies im
> Gespräch auch äußern?

Das kommt leider nicht so gut an, denn das gehört im Arbeitgeber-
Universum quasi zur Intimssphäre und darüber wollen die nicht sprechen.
Einzige Möglichkeit sehe ich, wenn man an dich herantritt und so
Wertschätzung zeigt. Dann sollte man wenigstens Zahlen aus Quellen
von Außerhalb des Unternehmens, z.B. Einstellungsangebote oder
offizielle statistische Vergleichsgehälter vorzeigen können.
(Auf der Webseite der Arbeitsagentur kann man die recherchieren).
Die sind zwar nicht verbindlich aber aussagekräftig.
In Aktion tritt man damit, indem man sich ein vorläufiges
Arbeitszeugnis geben lässt. Wenn man darauf an dich herantritt ob
du kündigen willst, dann kann man da ganz diplomatisch souverän drauf
antworten, dass du deine materiellen Grenzen neu abstecken möchtest.
Das würde sich doch nicht schlecht anhören und dein Chef verliert
dabei auch nicht sein Gesicht, oder?
Was die Tarife für Hessen angeht, kann man sich doch an die lokale
Gewerkschaftsgeschäftsstelle wenden und um Auskunft bitten.
Ich glaube nicht, dass man dafür Mitglied sein muss.
Habe ich auch schon gemacht.

von Wurzelpeter (Gast)


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Es kann sein dass du halt bei EG 8 anfangen musst und halt in den 
nächsten 2-3 Jahren auf die 10 kommst. Was imho ok wäre.
Aber genaueres weiß der BR.
Bei uns hat der jedenfalls auf alle stellen ein Auge und keiner wird zu 
niedrig eingruppiert.

von Oliver S. (oliverso)


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Eben. Und weil der BR schon drauf achtet, saß die Einstufungen der 
Stellen passen, passen die auch. Eine Stelle, die mit EG 8 eingestuft 
ist, ist auch in 5Jahren noch mit EG 8 eingestuft. Da ändert sich nichts 
dran.

Oliver

: Bearbeitet durch User
von Jo S. (Gast)


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Die Position Instandhaltungskoordinator wird in dieser Firma mit EG 10 
vergütet, wenn man die geforderte Qualifikation einschließlich 
Berufserfahrung (z.B. 2-3 Jahre) aufweisen kann. Als Berufsanfänger hat 
man diese Erfahrung nicht oder nur teilweise. Deshalb wird man zunächst 
in eine niedrigere EG eingruppiert und dann hochgestuft, so daß man nach 
2-3 Jahren die Zielstufe, hier EG10, erreicht.

Ein Betriebsfremder würde wohl in EG8 starten. Mit den Vorerfahrungen 
des Fragestellers ist EG9 gerechtfertigt. Wichtiger als die EG ist der 
Geldbetrag. Ziel für´s erste Jahr: 55.000€. Die EG ist immer nur die 
Untergrenze.

Das Gehalt ist Verhandlungssache - im begrenzten Rahmen. Bereite dich 
gut vor.

Wünsche viel Erfolg beim Start und der darauf folgenden Karriere!

    Jo S

von Wurzelpeter (Gast)


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Oliver S. schrieb:
> Eben. Und weil der BR schon drauf achtet, saß die Einstufungen der
> Stellen passen, passen die auch. Eine Stelle, die mit EG 8 eingestuft
> ist, ist auch in 5Jahren noch mit EG 8 eingestuft. Da ändert sich nichts
> dran.
>
> Oliver

Es geht nicht um die Stelle, sondern um den Start des TE.
Wenn die Stelle wirklich EG8 sein soll und alle das abnicken...Dann 
würde ich mich anderweitig umgucken.

von Qwertz (Gast)


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Wurzelpeter schrieb:
> Es geht nicht um die Stelle, sondern um den Start des TE.
> Wenn die Stelle wirklich EG8 sein soll und alle das abnicken...Dann
> würde ich mich anderweitig umgucken.

Ich würde sie trotzdem nehmen. Lieber den Spatz in der Hand als die 
Taube auf dem Dach.

von Wurzelpeter (Gast)


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Annehmen kann man ja erst mal, klar ;)

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